Rechtliche Mängel bei Kontoabfragen
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“, Ausgabe 2/2006 (S. 156), festgestellt, dass neun von zehn Kontoabfragen rechtliche Mängel aufweisen. Dem Bericht zufolge dokumentieren die Finanzbehörden weder die Gründe für die Kontoabfrage, noch versuchen sie, die Daten zunächst von den Betroffenen zu erhalten. Eine solche massenhafte und massive Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist nicht hinnehmbar und fordert schnelles und entschlossenes Handeln der Bundesregierung. Sie muss sicherstellen, dass Kontoabfragen nur im verfassungsrechtlich zulässigen Maße und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen. Außerdem ist eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation der Abfragen unerlässlich. Zuwiderhandlungen von Finanzbeamten gegen die Bestimmungen über den Einsatz von Kontenabfragen dürfen nicht sanktionslos hingenommen werden. Nach Angaben von Bankenverbänden hat die Möglichkeit zur Kontenabfrage zudem zu einem verstärkten Kapitalabfluss aus Deutschland geführt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 19. Dezember 2005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bundesbeauftragten Peter Schaar, dass neun von zehn Kontenabfragen rechtliche Mängel aufweisen, und über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hierzu?
Wann hat die Bundesregierung von den gravierenden Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten Kenntnis erlangt, und welche Sofortmaßnahmen hat sie ergriffen, um schnellstmöglich einen verfassungskonformen Vollzug der Kontoabfragen sicherzustellen?
In wie vielen Fällen wurden bisher Maßnahmen gegen Beamte ergriffen, die der Dokumentationspflicht in Bezug auf Kontoabfragen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind bzw. vor der Kontoabfrage nicht ordnungsgemäß versucht haben, die Daten von den Betroffenen zu erhalten, und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dauerhaft auszuschließen, dass es zu weiteren Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Kontoabfragen kommt?
Haben sich nach Ansicht der Bundesregierung die ursprünglichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen das Instrument der Kontoabfrage aufgrund der nun festgestellten Rechtsverstöße bestätigt?
Wie stellt sich der konkrete Verfahrensablauf bei Kontenabfragen bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben dar?
Inwieweit sieht die Bundesregierung das Bankgeheimnis durch die Praxis der Finanzbehörden im Umgang mit den Kontoabfragen noch gewährleistet?
Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung die bislang im Zusammenhang mit der Kontenabfrage entstandenen Kosten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten der Kreditinstitute, die ihr durch die Zurverfügungstellung der Stammdaten ihrer Kunden für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nach dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2053 ff.) entstanden sind?
Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Kosten der Umstellung, und insbesondere wie hoch ist der finanzielle Aufwand für neue Hard- und Software zur automatisierten Kontostammdatenabfrage nach § 93 Abs. 7 und 8 AO für die Kreditinstitute?
Wie viele automatisierte Kontostammdatenabfragen wurden seit dem 1. April 2005 nach § 93 Abs. 7 und 8 AO bisher bundesweit durchgeführt?
Wie viele der Kontostammdatenabfragen entfielen auf die Finanzbehörden nach § 93 Abs. 7 AO und wie viele auf andere Behörden nach § 93 Abs. 8 AO?
Ist beabsichtigt, die Anzahl der Kontostammdatenabfragen auszuweiten, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit wie vielen Anfragen rechnet die Bundesregierung zukünftig?
Wie viele Verstöße gegen steuer- und sozialrechtliche Vorschriften konnten bislang durch Kontoabfragen aufgeklärt werden?
In wie vielen Fällen von Kontostammdatenabfragen kam es anschließend zu einem Vollzugriff auf das jeweilige Konto des Betroffenen?
In wie vielen Fällen haben durch Kontoabfragen ermittelte Daten Aufschluss über die Hinterziehung der Steuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gegeben?
Plant die Bundesregierung, die Kontoabfragen auszusetzen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Ist eine Evaluierung der Kontenabfrage vorgesehen, und wenn nein, warum nicht bzw. wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung von Bankverbänden, die Kontenabfragemöglichkeit habe zu einem verstärkten Kapitalabfluss aus Deutschland geführt?
Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, um dem Kapitalabfluss zu begegnen?