Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte haben in Deutschland im vergangenen Jahr massiv zugenommen. Im Vergleich zum Jahr 2014 haben die Landespolizeibehörden eine Verfünffachung solcher Straftaten verzeichnet. Die Zahl von Gewalttaten ist sogar überproportional auf über 170 angestiegen. Das Leben von Flüchtlingen ist in Deutschland einer immer stärkeren Gefährdung ausgesetzt.
Besorgnis erregt nicht nur diese Radikalisierung, sondern auch der Umstand, dass es für offenen Rassismus zunehmende Akzeptanz gibt. Dies wurde etwa deutlich darin, dass Anwohner angesichts einer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Bautzen offen applaudierten. Im sächsischen Clausnitz versuchte ein rassistischer Mob die Ankunft von Flüchtlingen zu verhindern (vgl. Berichterstattung z. B. in DER TAGESSPIEGEL, 21. Februar 2016, Süddeutsche Zeitung, 20. Februar 2016).
Diese demokratiegefährdende Entwicklung verlangt nicht nur nach gesellschaftlichen und politischen Gegenstrategien, sondern auch nach kurzfristigen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Flüchtlinge.
Das Bundeskriminalamt (BKA) selbst warnt schon seit Monaten davor, dass sich ein rechtsextremistischer Terror herausbilden könnte. Es warnt auch vor neuen Formen rassistischer Gewalt wie etwa der Blockade von Zufahrtswegen, um die Ankunft von Flüchtlingen zu verhindern (DIE WELT, 22. Oktober 2015 und 21. Februar 2016). Genau solch ein Szenario hat sich in Clausnitz ereignet.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller teilen die Sorge vor der Herausbildung eines rechten Terrors und weiterer rassistischer Gewalt, vermissen aber bislang ein polizeiliches Sicherheitskonzept, um Flüchtlinge effektiv vor solcher Gewalt zu schützen.
In Clausnitz wurde deutlich, dass die Behörden, die in der Flüchtlingsfrage engagiert sind, auf die Aufgabe des Schutzes der ihnen Anvertrauten teilweise nicht vorbereitet, im schlimmsten Fall nicht einmal dazu bereit sind. So ist es den Fragestellerinnen und Fragestellern unerklärlich, dass zum Leiter der Flüchtlingsunterkunft in Clausnitz ausgerechnet ein Mitglied der rechtspopulistischen AfD ernannt wurde, der nach Medienberichten schon mehrfach öffentlich gegen den angeblichen „Einmarsch“ von „Wirtschaftsflüchtlingen“ gehetzt und auf einer AfD-Kundgebung unter dem Motto „Asylchaos stoppen“ aufgetreten war (Süddeutsche Zeitung, 20. Februar 2016). Der zuständige Landkreis hatte daran nichts auszusetzen und äußerte sich vielmehr dahingehend, die Bewerbung des AfD-Politikers auf die Stelle zeige, „dass er eine gute Grundeinstellung habe“ – ohne die Erwägung anzustellen, ob der AfD-Mann womöglich gleichsam als U-Boot von Asylgegnern agieren und den Flüchtlingen Schaden zufügen wollte.
Bei den Ereignissen in Clausnitz hat sich das Fehlen eines Konzeptes zum Umgang mit solchen Situationen offenbart. Die Polizeikräfte sind, auch nachdem sie verstärkt worden waren, nicht gegen den rassistischen Mob vorgegangen, sondern haben vielmehr gegen einige der betroffenen Flüchtlinge Maßnahmen des körperlichen Zwangs angewandt, um sie gewaltsam aus dem Bus zu holen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten dieses Verhalten für völlig verfehlt. Es muss sichergestellt werden, dass der Schutz von Flüchtlingen vor einem deutschen Mob zu den Aufgaben der Polizei zählt.
Aussagen von sämtlichen Polizeigewerkschaften weisen zudem darauf hin, dass die Polizei mit dem effektiven Schutz von Flüchtlingsunterkünften überfordert ist. Angesichts der großen Bedeutung nicht nur des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch der Bekämpfung rassistischer Gewalt darf die Bundesregierung die Länder bei diesem Thema nicht allein lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wann wurde in der Bundespolizei, im BKA oder in Gemeinsamen Zentren erstmals vor einer möglichen Eskalation rassistischer Gewalt im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte gewarnt?
Wann wurde in diesem Zusammenhang erstmals vor Szenarien wie Blockaden gewarnt, wie sie sich jetzt in Clausnitz ereignet haben?
Welche allgemeinen wie konkreten Hinweise hatte das BKA, die auf solche bzw. ähnliche Szenarien hindeuteten? Inwiefern liegen dem BKA mittlerweile verdichtete Hinweise auf die Planung solcher Aktionen vor? Inwiefern erfolgen solche Planungen organisiert, und welchen Einfluss haben hierbei jeweils die rechtsextreme Szene und rechtspopulistische Kräfte (bitte benennen)?
Welche Vorbereitungen bzw. Maßnahmen wurden im Bereich der Bundespolizei getroffen, um sich auf solche Szenarien vorzubereiten?
Welche Vorbereitungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Länderpolizeien getroffen, um sich auf solche Szenarien vorzubereiten, insbesondere in den an Tschechien und Österreich grenzenden Ländern?
Inwiefern ist das Verhalten gegenüber einem rassistischen Mob, der Flüchtlinge bedroht oder Anfahrtswege blockiert, Bestandteil neu aufgelegter Fortbildungsprogramme für Polizisten oder soll es noch werden?
Hat das BKA ein Konzept entwickelt oder ist dies in Arbeit (bitte ggf. angeben, bis wann es abgeschlossen sein soll), um die Polizei von Bund und Ländern auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit den vom BKA selbst beschriebenen Szenarien vorzubereiten? Wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und wenn nein, warum nicht?
Wurde ein solches Konzept nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Länderpolizeien oder der Bundespolizei entworfen bzw. ist es in Arbeit, und wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen?
Inwiefern wurde das Thema in (welchen) gemeinsamen Bund-Länder-Gremien behandelt, und welche Verabredungen wurden dort getroffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass der Verzicht auf die Anwendung körperlichen Zwangs gegen den rassistischen Mob in Clausnitz und die stattdessen erfolgte polizeiliche Gewalt gegen einen Teil der Flüchtlinge dort darauf hindeutet, dass es im polizeilichen Bereich Defizite bei der Bewältigung solcher Szenarien gibt (bitte begründen)?
Welche über die vorangegangenen Angaben hinausgehenden Maßnahmen will die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den Ländern oder Dritten, ergreifen, um eine Wiederholung von Szenarien wie in Clausnitz zu verhindern und den effektiven Schutz von Flüchtlingen vor Blockaden, Straftaten, Brandstiftungen und anderen Gewalttaten sicherzustellen?
Hält die Bundesregierung eine verstärkte (nicht unbedingt nachrichtendienstliche) Beobachtung der Tätigkeit von Rechtspopulisten für angezeigt (bitte begründen), und was will sie hierzu ggf. unternehmen?
Inwiefern erfolgt von Seiten der Sicherheitsbehörden (Bund und Länder) eine intensive Beobachtung des Internets, um dort Hinweise auf besonders umstrittene (gefährdete) Flüchtlingsunterkünfte zu identifizieren (vor dem Hintergrund, dass die geplante Unterkunft in Bautzen bereits u. a. auf der Facebook-Seite „Bautzen steht auf“ nahezu unverblümt als Ziel eines Anschlags dargestellt wurde, vgl. DER TAGESSPIEGEL 21. Februar 2016).
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine personelle Aufstockung der Polizeien von Bund und ggf. Ländern?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Intensivierung des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften, ggf. auch durch private Dienstleister, und welche über die derzeitigen Bestimmungen hinausgehenden Regelungen müssten für eine Qualitäts- und Zuverlässigkeitsprüfung privater Wachdienste getroffen werden? Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, ggf. gemeinsam mit den Ländern?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer intensiveren Überprüfung von Personen, die als Leiter oder Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften ernannt werden sollen, nachdem in Clausnitz ausgerechnet ein bekennender Gegner der Asylpolitik und Mitglied der rechtspopulistischen AfD zum Leiter geworden war? Welche Möglichkeiten sieht sie für ein entsprechendes Vorgehen, und was unternimmt sie konkret in dieser Hinsicht? Was wird nach ihrer Kenntnis diesbezüglich von den Behörden der Länder unternommen?
Welche spezifischen Unterschiede gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Gewährleistung eines effektiven Schutzes von Flüchtlingen in ländlichen Gebieten im Vergleich zu großstädtischen Gebieten? Welche realistischen Möglichkeiten zum effektiven Schutz abgelegener Unterkünfte in ländlichen Gebieten hat die Polizei überhaupt?
Welche Herausforderungen stellen sich für eine Präventionsarbeit, die vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Tatverdächtige, die Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte begehen, staatsschutzmäßig noch nicht aufgefallen sind, über bisherige Programme gegen Rechtsextremismus hinausgehen müssen? Was will die Bundesregierung unternehmen, um dem Rassismus in der sogenannten Mitte der Gesellschaft entgegenzutreten, und inwiefern will sie hier neue Programme auflegen bzw. bestehende verstärken? Was wird in diesem Bereich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern unternommen?