Art und Ausmaß der Vergabe von Aufträgen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern an externe Dritte
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern wie auch seine nachgeordneten Behörden vergeben in unterschiedlichen Aufgabenbereichen Aufträge an externe Dritte. Unter externen Dienstleistungen und Beratungen im Sinne der Fragestellung werden solche verstanden, die neben Aufgaben der Verwaltung auch solche der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betreffen. Bei derartigen Aufträgen ist zu prüfen, ob die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Interessen und die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere dort wo personenbeziehbare Daten verarbeitet werden, gewahrt bleiben. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage nach einem vertretbaren Umfang derartiger Verträge.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (AZ 27 L 259.12) festgestellt, dass die Öffentlichkeit ein begründetes Interesse an diesen Informationen hat und die Angabe, z. B. der Höhe von Honoraren, sofern sie die Vergangenheit betreffen, nicht verweigert werden darf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und in seinen nachgeordneten Behörden für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmer?
Welche abgeschlossenen und laufenden Verträge wurden durch das Bundesinnenministerium und seine nachgeordneten Behörden an externe Auftragnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vergeben (bitte unter Angabe von Auftraggeber, Auftragnehmer, Titel des Auftrags, Art [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.], Dauer, Beginn sowie Honorierung)?
Wurden auch nicht vergütete Verträge abgeschlossen, und wenn ja welche (bitte, wie in Frage 2 erbeten, aufschlüsseln)?
Wurden mit Auftragnehmern nichtvergüteter Verträge im Nachgang dann bezahlte Aufträge abgeschlossen (bitte, wie in Frage 2 erbeten, aufschlüsseln)?
In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Verträge wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen und in welchen Fällen davon abgesehen (mit welcher Begründung)?
Welche der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch das Bundesinnenministerium öffentlich gemacht, und in welcher Form?