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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur Seenotrettung durch die Deutsche Marine vor und während der Operation EUNAVFOR MED

Beteiligung der Deutschen Marine an der Seenotrettung im Mittelmeer seit Anfang Mai 2015, Befragung bzw. Identifizierung sowie Übergabe der geretteten Personen, Seenotrettung als Aufgabe der EU-Mission EUNAVFOR MED und der beteiligten deutschen Kräfte, Entwicklung der Zahl der Geretteten, Mitwirkung deutscher Marineschiffe an Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität, Bewertung der Operation EUNAVFOR MED und Übergang dieser Mission in die nächsten Phasen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.03.2016

Aktualisiert

01.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/783709.03.2016

Zur Seenotrettung durch die Deutsche Marine vor und während der Operation EUNAVFOR MED

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach dem Tod von über 900 Flüchtlingen durch das Kentern eines Bootes in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2015 schickte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, Anfang Mai 2015 zwei Schiffe der Marine ins Mittelmeer zwischen Libyen und Italien, „um für die Flüchtlingshilfe bereitzustehen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-ursula-von-der-leyen- beordert-marine-ins-mittelmeer-a-1031690.html). Parallel arbeiteten die entsprechenden Strukturen auf Ebene der EU Operationspläne und ein Krisenmanagement-Konzept für eine Marinemission zur „Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (EUNAVFOR MED) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) aus, das am 18. Mai 2015 vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde. Die entsprechende EU-Mission begann offiziell am 22. Juni 2015. Ende Juni 2015 wurden die beiden deutschen Schiffe im Operationsgebiet, die Fregatte Schleswig-Holstein und der Tender Werra, dem EUNAVFOR-MED-Verband unterstellt. Dessen Mandat bestand laut Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015 in Phase 1 darin, „durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken [zu] unterstützen“. In Phase 2 war hingegen vorgesehen, dass die beteiligten Kriegsschiffe auch „auf hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“ (Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015).

Erfolgte die deutsche Beteiligung an Phase 1 noch ohne Mandat des Bundestages, wurde ein solches am 1. Oktober 2015 für die Beteiligung der Bundeswehr an Phase 2 verabschiedet. In der vorausgegangenen Debatte hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister, Dr. Ralf Brauksiepe, versichert: „Die Seenotrettung ist und bleibt ein Hauptanliegen unseres Engagements im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (Plenarprotokoll 18/124). Im dem Einsatz zugrunde liegenden Beschluss des Rates ist hiervon jedoch keine Rede. Auch im vom Bundestag beschlossenen Mandat des Einsatzes heißt es lediglich ergänzend: „Zudem gilt für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.“

In der Außendarstellung betont die Bundeswehr meist die Zahl der im Zuge des Einsatzes im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen. Anfang Juli 2015 gab sie anlässlich eines Truppenbesuchs der Bundesverteidigungsministerin an: „Bisher retteten die deutschen Marinesoldaten 5 673 Flüchtlinge“ („Ursula von der Leyen besucht die Marinesoldaten im Mittelmeer“, bmvg.de). Am 9. September 2015 bezifferte die Bundeskanzlerin diese Zahl im Deutschen Bundestag auf „mehr als 7 200“ (Plenarprotokoll 18/120).

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) bezeichnet hingegen als Ziel bereits der ersten Phase der Mission ausschließlich, „to identify, capture and dispose of vessels as well as enabling assets used or suspected of being used by migrant smugglers or traffickers“ (http://eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/ eunavfor-med/index_en.htm). Am 6. November 2015 gab der EAD an, dass bislang im Rahmen der Mission mehr als 5 300 Menschen gerettet, 41 Boote vernichtet und 42 Personen als mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen Behörden übergeben worden seien. In seinem Halbjahresbericht an den EAD vom 27. Januar 2016 gibt der Kommandierende der EUNAVFOR MED, Enrico Credendino, an, dass im Verlauf der Phase 1, also bis zum 7. Oktober 2015, 3 078 Menschen gerettet worden seien. Bis Ende Dezember 2015 hätte sich deren Zahl auf 8 336 erhöht, im selben Zeitraum seien 67 Boote vernichtet und 46 mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen Behörden übergeben worden.

Anhand von Daten der Agentur FRONTEX berichtet Enrico Credendino, dass die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die über das zentrale Mittelmeer – also im Operationsgebiet der EUNAVFOR MED – kamen, 2015 gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent zurückgegangen sei, während über das östliche Mittelmeer 16-mal mehr Menschen Europa erreicht hätten als 2014. Die Boote würden nun mit noch weniger Lebensmitteln und Benzin ausgestattet als zuvor und nicht mehr von den „Schleppern“ eskortiert, um sie vor Überfällen zu schützen. Außerdem seien in den letzten drei Wochen keine Holzboote, sondern nur noch weniger seetüchtige Gummiboote verwendet worden (www.wikileaks.org/eu-military-refugees/ EEAS/EEAS-2016-126.pdf). Nach Angaben der International Organization for Migration (IOM) sind im zweiten Halbjahr 2015 auf der Route über das zentrale Mittelmeer 1 106 Menschen umgekommen, in den ersten zwei Monaten 2016 bereits 96 (http://missingmigrants.iom.int/mediterranean).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann waren Kriegsschiffe der deutschen Marine in welcher Form seit Anfang Mai 2015 an der Seenotrettung von wie vielen Menschen in welcher Form beteiligt und wem wurden die Geretteten wo übergeben (bitte nach Datum, Namen der beteiligten Schiffe, Zahl der Geretteten/Verstorbenen/ Vermissten, Art der deutschen Beteiligung auflisten und Angabe des sicheren Hafens)?

2

Hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Angaben der IOM zu den im Mittelmeer verstorbenen Migrantinnen und Migranten für zutreffend und welche Informationen liegen ihr vor über Vorfälle, bei denen seit Mai 2015 Menschen im Mittelmeer ertrunken sind oder vermisst werden (bitte nach Datum, Zahl der Vermissten/Verstorbenen und vermutlicher Ursache auflisten)?

3

Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass trotz der Präsenz deutscher Kriegsschiffe und der Operation EUNAVFOR MED weiterhin deutlich mehr als 10 Prozent der Menschen auf der Route über das zentrale Mittelmeer ertrinken und nicht gerettet werden konnten?

4

Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtung zur Seenotrettung auch in Libyschen Gewässern?

5

Wie viele der durch Schiffe der Deutschen Marine geretteten Menschen wurden noch an Bord der deutschen Schiffe identifiziert oder befragt (bitte nach Datum und Zahl der Befragten auflisten)?

6

Wer hat diese Befragungen durchgeführt, und in welchen dieser Fälle waren Mitarbeiter/-innen von FRONTEX, des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Streitkräfte und/oder der Behörden von Drittstaaten an diesen Befragungen beteiligt (bitte entsprechend auflisten)?

7

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED ohne die Beteiligung deutscher Schiffe gerettet?

8

Welcher Anteil der insgesamt im Rahmen von EUNAVFOR MED aus Seenot geretteten Menschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zunächst von Schiffen der Deutschen Marine aufgenommen?

9

Welche Gründe kennt die Bundesregierung dafür, dass durch die Deutsche Marine angeblich zwischen Mai und Juli 2015 über 5 000, im Rahmen von EUNAVFOR MED jedoch zwischen dem 22. Juni und dem 7. Oktober 2015 nur 3 078 Menschen gerettet wurden, während in diesem Zeitraum laut IOM mindestens 934 Menschen im zentralen Mittelmeer verstarben?

10

War die Deutsche Marine seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED am 22. Juni 2015 auch an Seenotrettungen beteiligt, die nicht unter dem Kommando der EUNAVFOR MED stattfanden?

11

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass „[d]ie Seenotrettung […] ein Hauptanliegen unseres Engagements im südlichen und zentralen Mittelmeer“ ist und dass nach Kenntnis der Bundesregierung auch die anderen an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen sowie der EAD diese Auffassung vertreten?

12

Welche entsprechenden Stellungnahmen der beteiligten Regierungen und des EAD sind der Bundesregierung bekannt?

13

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Seenotrettung im Beschluss des Rates 2015/778 explizit als Aufgabe der EUNAVFOR MED genannt wird?

Wenn nein, weshalb nicht?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Seenotrettung durch eine explizite Nennung im Mandat der Operation EUNAVFOR MED einen höheren Stellenwert erhalten würde und dadurch ggf. mehr Menschen gerettet würden?

15

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Seenotrettung auch im Mandat der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht explizit als Auftrag, sondern nur als allgemeine völkerrechtliche Verpflichtung genannt ist?

16

In welchen Fällen waren Schiffe der Deutschen Marine daran beteiligt, mutmaßliche „Schlepper“ („S&T“) festzusetzen, an Behörden von Drittstaaten zu übergeben oder diesen Beweismittel auszuhändigen (bitte nach Datum, Zahl der Verdächtigen und Art der deutschen Beteiligung auflisten)?

17

In wie vielen Fällen wurden seit Mai 2015 auf welche Weise Boote im zentralen Mittelmeer durch die Deutsche Marine versenkt oder unbrauchbar gemacht (bitte nach Datum, Zahl der Boote und Wirkmittel auflisten)?

18

In wie vielen Fällen kam es darüber hinaus zum Waffeneinsatz durch an EUNAVFOR MED beteiligte Kräfte (bitte nach Datum, Anlass, Ziel und Wirkmittel auflisten)?

19

Welche Gründe vermutet die Bundesregierung hinter der Tatsache, dass sich die Zahl der Geretteten seit Beginn der Phase 2 deutlich erhöht hat, zwischen dem 7. Oktober und dem 31. Dezember 2015 jedoch deutlich weniger mutmaßliche „Schlepper“ (fünf) festgesetzt wurden als während Phase 1 (41)?

20

Unter welchen Aspekten bewertet die Bundesregierung die Operation EUNAVFOR MED als Erfolg bzw. als Misserfolg, und wie bewertet sie den Rückgang des Umfangs der Migrationen über das zentrale Mittelmeer bei gleichzeitigem Anstieg jener über das östliche Mittelmeer?

21

Inwieweit steht der Übergang der Mission EUNAVFOR MED – Operation Sophia – in die folgenden Phasen bevor, und für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Eintritt in Phase 3 – Vorgehen gegen von „Schleppern“ genutzte Boote und zugehörige Gegenstände auf fremdem Territorium, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für „Menschenschmuggel“ benutzt werden, für das eine Resolution des UN-Sicherheitsrates oder die Zustimmung des betreffenden Staates notwendig wäre – ins Auge gefasst?

Berlin, den 9. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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