[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
24. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8005
18. Wahlperiode 30.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7837 –
Zur Seenotrettung durch die Deutsche Marine vor und während der
Operation EUNAVFOR MED
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Tod von über 900 Flüchtlingen durch das Kentern eines Bootes in
der Nacht vom 18. auf den 19. April 2015 schickte die Bundesministerin der
Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, Anfang Mai 2015 zwei Schiffe der
Marine ins Mittelmeer zwischen Libyen und Italien, „um für die
Flüchtlingshilfe bereitzustehen“ (
www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-
ursulavon-der-leyen-beordert-marine-ins-mittelmeer-a-1031690.html). Parallel
arbeiteten die entsprechenden Strukturen auf Ebene der EU Operationspläne und
ein Krisenmanagement-Konzept für eine Marinemission zur „Unterbindung des
Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke
im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (EUNAVFOR MED) im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) aus, das am
18. Mai 2015 vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde. Die
entsprechende EU-Mission begann offiziell am 22. Juni 2015. Ende Juni 2015
wurden die beiden deutschen Schiffe im Operationsgebiet, die Fregatte Schleswig-
Holstein und der Tender Werra, dem EUNAVFOR-MED-Verband unterstellt.
Dessen Mandat bestand laut Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015
in Phase 1 darin, „durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf
hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung
von Migrationsnetzwerken [zu] unterstützen“. In Phase 2 war hingegen
vorgesehen, dass die beteiligten Kriegsschiffe auch „auf hoher See Schiffe anhalten
und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht
besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“
(Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015).
Erfolgte die deutsche Beteiligung an Phase 1 noch ohne Mandat des
Bundestages, wurde ein solches am 1. Oktober 2015 für die Beteiligung der Bundeswehr
an Phase 2 verabschiedet. In der vorausgegangenen Debatte hatte der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister, Dr. Ralf Brauksiepe,
versichert: „Die Seenotrettung ist und bleibt ein Hauptanliegen unseres
Engagements im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (Plenarprotokoll 18/124). Im
dem Einsatz zugrunde liegenden Beschluss des Rates ist hiervon jedoch keine
Rede. Auch im vom Bundestag beschlossenen Mandat des Einsatzes heißt es
lediglich ergänzend: „Zudem gilt für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED
eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in
Seenot geratene Personen fort.“
In der Außendarstellung betont die Bundeswehr meist die Zahl der im Zuge des
Einsatzes im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen. Anfang Juli 2015 gab
sie anlässlich eines Truppenbesuchs der Bundesverteidigungsministerin an:
„Bisher retteten die deutschen Marinesoldaten 5 673 Flüchtlinge“ („Ursula von
der Leyen besucht die Marinesoldaten im Mittelmeer“, bmvg.de). Am 9.
September 2015 bezifferte die Bundeskanzlerin diese Zahl im Deutschen
Bundestag auf „mehr als 7 200“ (Plenarprotokoll 18/120).
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) bezeichnet hingegen als Ziel bereits
der ersten Phase der Mission ausschließlich, „to identify, capture and dispose of
vessels as well as enabling assets used or suspected of being used by migrant
smugglers or traffickers“ (
http://eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/
eunavfor-med/index_en.htm). Am 6. November 2015 gab der EAD an, dass
bislang im Rahmen der Mission mehr als 5 300 Menschen gerettet, 41 Boote
vernichtet und 42 Personen als mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen
Behörden übergeben worden seien. In seinem Halbjahresbericht an den EAD vom
27. Januar 2016 gibt der Kommandierende der EUNAVFOR MED, Enrico
Credendino, an, dass im Verlauf der Phase 1, also bis zum 7. Oktober 2015,
3 078 Menschen gerettet worden seien. Bis Ende Dezember 2015 hätte sich
deren Zahl auf 8 336 erhöht, im selben Zeitraum seien 67 Boote vernichtet und 46
mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen Behörden übergeben worden.
Anhand von Daten der Agentur FRONTEX berichtet Enrico Credendino, dass
die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die über das zentrale Mittelmeer –
also im Operationsgebiet der EUNAVFOR MED – kamen, 2015 gegenüber
dem Vorjahr um 8 Prozent zurückgegangen sei, während über das östliche
Mittelmeer 16-mal mehr Menschen Europa erreicht hätten als 2014. Die Boote
würden nun mit noch weniger Lebensmitteln und Benzin ausgestattet als zuvor und
nicht mehr von den „Schleppern“ eskortiert, um sie vor Überfällen zu schützen.
Außerdem seien in den letzten drei Wochen keine Holzboote, sondern nur noch
weniger seetüchtige Gummiboote verwendet worden (
www.wikileaks.org/
eumilitary-refugees/EEAS/EEAS-2016-126.pdf). Nach Angaben der International
Organization for Migration (IOM) sind im zweiten Halbjahr 2015 auf der Route
über das zentrale Mittelmeer 1 106 Menschen umgekommen, in den ersten zwei
Monaten 2016 bereits 96 (
http://missingmigrants.iom.int/mediterranean).
1. Wann waren Kriegsschiffe der deutschen Marine in welcher Form seit
Anfang Mai 2015 an der Seenotrettung von wie vielen Menschen in welcher
Form beteiligt und wem wurden die Geretteten wo übergeben (bitte nach
Datum, Namen der beteiligten Schiffe, Zahl der Geretteten/
Verstorbenen/Vermissten, Art der deutschen Beteiligung auflisten und Angabe des
sicheren Hafens)?
Seit Anfang Mai 2015 (zunächst im Rahmen der national geführten Unterstützung
der Seenotrettung im Mittelmeer) bis zum 15. März 2016 haben die Einheiten der
Deutschen Marine im Seegebiet zwischen Italien und der libyschen Küste –
außerhalb libyscher Territorialgewässer – in 38 Seenotrettungseinsätzen insgesamt
12 489 Personen aus Seenot gerettet, von anderen Einheiten übernommen, an
andere Einheiten abgegeben und bzw. oder nach Anbordnahme in sichere Häfen
verbracht. Die Durchführung der Seenotrettungseinsätze durch die im Seegebiet
befindlichen Schiffe und Boote sowie die Vorgaben zur Beteiligung der jeweiligen
Einheiten und die Festlegung der sicheren Häfen erfolgen in enger Abstimmung
sowie Koordination des zuständigen italienischen Maritime Rescue Coordination
Centre (MRCC) in Rom sowie des taktischen Einsatzhauptquartiers (Force
Headquarters/FHQ) EUNAVFOR MED an Bord des italienischen Flaggschiffes.
Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Datum Namen der beteilig-ten Schiffe
Zahl der Geretteten/
Verstorbenen/ Vermissten
Art der deutschen
Beteiligung
Angabe des sicheren
Hafens
08.05.15 FGS HESSEN 224 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung
REGGIO CALABRIA
ITA
08.05.15 FGS BERLIN 195 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung
REGGIO CALABRIA
ITA
14.05.15 FGS HESSEN 294 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung POZZALLO ITA
28.05.15 FGS HESSEN 166 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an HMS
BULWARK Royal
Navy
29.05.15 FGS HESSEN 880 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung CAGLIARI ITA
02.06.15 FGS BERLIN 249 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an ITA Boot
DATTILO
06.06.15 FGS HESSEN 864 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung PALERMO ITA
06.06.15 FGS BERLIN 547 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung TRAPANI ITA
15.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 544 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Verbringung
REGGIO CALABRIA
ITA
19.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 90 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Übergabe
Übergabe an LUX
(Luxemburg) Schiff
Bourbon ARGOS
20.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 471 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Übergabe
Übergabe an HMS
BULWARK Royal
Navy
21.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 522 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Verbringung SALERNO ITA
23.06.15 FGS WERRA 627 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung PALERMO ITA
15.07.15 FGS WERRA 211 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung CATANIA ITA
22.07.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN
111 aus Seenot gerettet
88 von M/V SAINT
ROCH und
84 von ITA (Italien) Boot
COMMANDANTE BOR-
SINI übernommen
Aufnahme,
Übernahme und
Verbringung
AUGUSTA ITA
31.07.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN
435 Personen und 2
Leichen von ITA
Patrouillenbooten übernommen
Übernahme und
Verbringung CAGLIARI ITA
Datum Namen der beteilig-ten Schiffe
Zahl der Geretteten/
Verstorbenen/ Vermissten
Art der deutschen
Beteiligung
Angabe des sicheren
Hafens
15.08.15 FGS WERRA 103 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an NOR
(Norwegen)
FRONTEX Schiff
SIEM PILOT
19.08.15 FGS WERRA 105 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA
23.08.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN
453 Personen von HMS
ENTERPRISE ROYAL
NAVY übernommen
Übernahme und
Verbringung TARENT ITA
19.09.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN
389 aus Seenot gerettet
und 378 von HMS
ENTERPRISE ROYAL
NAVY übernommen
Aufnahme,
Übernahme und
Verbringung
PALERMO ITA
26.09.15 FGS WERRA 140 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA
07.10.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN
244 aus Seenot gerettet,
128 von ITS AVIERE und
80 von FRA (Frankreich)
Fregatte COURBET
übernommen
Aufnahme,
Übernahme und
Verbringung
TARENT ITA
13.10.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 207 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Verbringung AUGUSTA ITA
28.10.15 FGS BERLIN 89 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an NOR
FRONTEX Schiff
SIEM PILOT
24.11.15 FGS BERLIN
290 mit Unterstützung
durch Speedboot der HMS
ENTERPRISE aus Seenot
gerettet, und 116 von ITS
DUILIO übernommen
Aufnahme,
Übernahme und
Verbringung
AUGUSTA ITA
05.12.15 FGS BERLIN 217 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an ITS
AVIERE
07.12.15 FGS BERLIN 115 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an das Schiff
der Hilfsorganisation
„Ärzte ohne Grenzen“
BOURBON ARGOS
23.12.15 FGS BERLIN 212 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an das
italienische
Küstenwachschiff DATTILO
24.12.15 FGS BERLIN 121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an das
italienische
Küstenwachschiff CORSI
Datum Namen der beteilig-ten Schiffe
Zahl der Geretteten/
Verstorbenen/ Vermissten
Art der deutschen
Beteiligung
Angabe des sicheren
Hafens
25.12.15 FGS BERLIN 539 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an NOR
FRONTEX Schiff
SIEM PILOT
22.01.16 FGS BERLIN 245 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung LAMPEDUSA ITA
28.01.16
FGS LUDWIGS-
HAFEN AM
RHEIN
121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an ITS
ALISEO
31.01.16
FGS LUDWIGS-
HAFEN AM
RHEIN
134 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an ITS
DATTILO
20.02.16 FGS FRANKFURT AM MAIN
120 von SVN (Slowenien)
Schiff TRIGLAV und 122
von ITS CIGALA FUL-
GOSI übernommen
Übernahme und
Verbringung LAMPEDUSA ITA
21.02.16 FGS FRANKFURT AM MAIN 355 aus Seenot gerettet
Aufnahme und
Verbringung AUGUSTA ITA
23.02.16
FGS LUDWIGS-
HAFEN AM
RHEIN
128 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe
Übergabe an ITS
CIGALA FULGOSI
06.03.16
FGS LUDWIGS-
HAFEN AM
RHEIN
121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA
15.03.16 FGS FRANKFURT AM MAIN
361 aus Seenot gerettet
und 254 von HMS
ENTERPRISE
übernommen
Aufnahme,
Übernahme und
Verbringung
POZALLO ITA
FGS: Federal German Ship; ITS: Italian Ship; HMS: Her Majesty Ship; M/V:
Merchant Vessel
2. Hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Angaben der IOM zu den
im Mittelmeer verstorbenen Migrantinnen und Migranten für zutreffend und
welche Informationen liegen ihr vor über Vorfälle, bei denen seit Mai 2015
Menschen im Mittelmeer ertrunken sind oder vermisst werden (bitte nach
Datum, Zahl der Vermissten/Verstorbenen und vermutlicher Ursache
auflisten)?
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex informierte über 470 Todesopfer im
Mittelmeerraum im Jahr 2015 und über 15 Todesopfer im Zeitraum vom 1. Januar 2016
bis zum 28. Februar 2016 auf der zentralen Mittelmeerroute sowie über 88
Todesopfer im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 28. Februar 2016 auf der
östlichen Mittelmeerroute.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7488 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4032 verwiesen.
3. Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass trotz der
Präsenz deutscher Kriegsschiffe und der Operation EUNAVFOR MED
weiterhin deutlich mehr als 10 Prozent der Menschen auf der Route über das
zentrale Mittelmeer ertrinken und nicht gerettet werden konnten?
Die Europäische Kommission berichtete im Kontext der Frontex-koordinierten
Operationen „Triton“ und „Poseidon“ von mehr als 250 000 geretteten Personen
im Jahr 2015. Die Operation Sophia der EUNAVFOR MED habe bislang ebenso
mehr als 9 000 Menschen gerettet.
Die hohe Zahl der aus Seenot geretteten Personen spiegelt daher auch den hohen
Migrationsdruck wider. Die verstärkten Einsatzmaßnahmen im Mittelmeerraum
zeigen ebenso, dass Schleuser aus Gewinnstreben und mit großer krimineller
Energie eine größtmögliche Anzahl von Migranten unter lebensbedrohlichen
Umständen auf Boote bringen. In einigen Fällen werden die Migranten zum
Besteigen der zu kleinen Boote mit Waffengewalt gezwungen. Die Überfahrten
erfolgen auch bei gefährlichem Seegang und mit Booten im schlechten Zustand.
Dabei wird der Tod von Migranten billigend in Kauf genommen.
Mit Blick auf eine schnelle Rettung werden die Bootsmotoren zum Teil nur mit
einer geringen Menge Kraftstoff betankt, die nicht zur vollständigen Überfahrt
ausreicht. Ebenso werden Migranten in Unkenntnis von Bootsführung und
Navigation als Bootsführer eingeteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtung zur Seenotrettung
auch in Libyschen Gewässern?
Für die Seenotrettung im eigenen Hoheitsgebiet ist grundsätzlich jeder
Küstenstaat selbst verantwortlich. Wenn der Küstenstaat dazu nicht oder nicht
rechtzeitig in der Lage ist, kann ausnahmsweise ohne Genehmigung des Küstenstaates in
dessen Küstenmeer eingefahren werden, um dort die erforderlichen
Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.
5. Wie viele der durch Schiffe der Deutschen Marine geretteten Menschen
wurden noch an Bord der deutschen Schiffe identifiziert oder befragt (bitte nach
Datum und Zahl der Befragten auflisten)?
An Bord von Schiffen der Deutschen Marine wurden bisher insgesamt 63
freiwillige Gespräche geführt. Eine Identifizierung von aufgenommenen Personen
findet hierbei nicht statt. Es werden nach der Anbordnahme lediglich Informationen
wie Name, Nationalität, Alter, Geschlecht, und Fotos erfasst (inklusive Fotos der
Betroffenen). Diese Informationen werden den zuständigen italienischen
Behörden übergeben.
Die weiteren Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Im Einzelnen:
Datum Zahl der freiwilligen Gespräche
21.06.2015 1
22.06.2015 3
25.06.2015 2
15.07.2015 3
22.07.2015 8
15.08.2015 7
19.08.2015 3
24.08.2015 2
20.09.2015 3
26.09.2015 2
07.10.2015 5
13.10.2015 1
28.10.2015 5
24.11.2015 2
07.12.2015 1
23.12.2015 3
24.12.2015 3
25.12.2015 1
20.01.2016 2
29.01.2016 2
31.01.2016 1
21.02.2016 3
6. Wer hat diese Befragungen durchgeführt, und in welchen dieser Fälle waren
Mitarbeiter/-innen von FRONTEX, des Bundesnachrichtendienstes (BND),
der Streitkräfte und/oder der Behörden von Drittstaaten an diesen
Befragungen beteiligt (bitte entsprechend auflisten)?
Die freiwilligen Gespräche mit den aus Seenot geretteten Personen werden auf
deutschen Einheiten ausschließlich durch Angehörige der Bundeswehr geführt.
7. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von EUNAVFOR MED ohne die Beteiligung deutscher Schiffe
gerettet?
Im Rahmen von EUNAVFOR MED wurden nach vorliegenden Erkenntnissen bis
zum 15. März 2016 ohne die Beteiligung deutscher Einheiten 5 824 Personen aus
Seenot gerettet.
8. Welcher Anteil der insgesamt im Rahmen von EUNAVFOR MED aus
Seenot geretteten Menschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
zunächst von Schiffen der Deutschen Marine aufgenommen?
Seit der Beteiligung an der Mission EUNAVFOR MED haben Einheiten der
Deutschen Marine bis zum 15. März 2016 insgesamt 4 558 in Seenot geratene
Personen unmittelbar gerettet.
9. Welche Gründe kennt die Bundesregierung dafür, dass durch die Deutsche
Marine angeblich zwischen Mai und Juli 2015 über 5 000, im Rahmen von
EUNAVFOR MED jedoch zwischen dem 22. Juni und dem 7. Oktober 2015
nur 3 078 Menschen gerettet wurden, während in diesem Zeitraum laut IOM
mindestens 934 Menschen im zentralen Mittelmeer verstarben?
Die Anzahl von durch EUNAVFOR MED-Einheiten aus Seenot Geretteten und
die Anzahl der durchgeführten Rettungen ist insbesondere abhängig von der
Anzahl der Seenotfälle und der Zuweisung dieser Seenotfälle an die verschiedenen
seegehenden Einheiten durch das zuständige MRCC. Diese Zuweisung erfolgt je
nach Verfügbarkeit von seegehenden Einheiten (abhängig u. a. von der Distanz
zum auftretenden Seenotfall). Für eine Aussage bezüglich eines Zusammenhangs
zwischen der Anzahl von EUNAVFOR MED-Einheiten zugewiesenen
Seenotfällen und der Anzahl der laut der International Organization for Migration (IOM)
im zentralen Mittelmeer Verstorbenen liegen keine Erkenntnisse vor.
10. War die Deutsche Marine seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED am
22. Juni 2015 auch an Seenotrettungen beteiligt, die nicht unter dem
Kommando der EUNAVFOR MED stattfanden?
Die Deutsche Marine war seit Beginn von EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA nicht an Seenotrettungen beteiligt, die nicht unter dem Kommando von
EUNAVFOR MED stattfanden.
11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass „[d]ie
Seenotrettung […] ein Hauptanliegen unseres Engagements im südlichen und
zentralen Mittelmeer“ ist und dass nach Kenntnis der Bundesregierung auch die
anderen an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen sowie der EAD
diese Auffassung vertreten?
Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die
Bundesregierung weiterhin und gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele:
Seenotrettung,
Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler,
verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie
mehr innereuropäische Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die
Europäische Union.
Die Seenotrettung ist eine völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung und gilt
auch für alle an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA teilnehmenden Schiffe.
12. Welche entsprechenden Stellungnahmen der beteiligten Regierungen und
des EAD sind der Bundesregierung bekannt?
Eine Aufstellung einzelner Stellungnahmen aus dem Kreis der an EUNAVFOR
MED beteiligten EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Auswärtigen
Dienstes wird in der Bundesregierung nicht geführt.
13. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Seenotrettung im
Beschluss des Rates 2015/778 explizit als Aufgabe der EUNAVFOR MED
genannt wird?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung hat dem Ratsbeschluss (GASP) 2015/778 vom 18. Mai 2015
zugestimmt. Hierin wurde mit Verweis auf den Europäischen Rat vom 23. April
2015 erneut festgestellt, dass „die Union alles in ihrer Macht Stehende
unternehmen wird, um den Verlust weiterer Menschenleben auf See zu verhindern und die
eigentlichen Ursachen der menschlichen Katastrophe gemeinsam mit den
Herkunfts- und Transitländern zu bekämpfen“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Seenotrettung durch eine
explizite Nennung im Mandat der Operation EUNAVFOR MED einen
höheren Stellenwert erhalten würde und dadurch ggf. mehr Menschen gerettet
würden?
Nein.
15. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Seenotrettung auch im Mandat
der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht explizit als Auftrag,
sondern nur als allgemeine völkerrechtliche Verpflichtung genannt ist?
Der Auftrag der EUNAVFOR MED unterstellten Marine-Schiffe richtet sich
nach dem EU-Mandat der Operation. Auf das Bundestagsmandat vom 16.
September 2015 wird verwiesen. Im Mandat wird explizit festgestellt, dass für alle
im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche
Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fortgilt.
16. In welchen Fällen waren Schiffe der Deutschen Marine daran beteiligt,
mutmaßliche „Schlepper“ („S&T“) festzusetzen, an Behörden von Drittstaaten
zu übergeben oder diesen Beweismittel auszuhändigen (bitte nach Datum,
Zahl der Verdächtigen und Art der deutschen Beteiligung auflisten)?
Eine Festsetzung mutmaßlicher Schlepper auf den deutschen Einheiten ist nicht
vorgesehen und nicht erfolgt. Auch eine Übergabe mutmaßlicher Schlepper durch
deutsche Einheiten ist bislang nicht erfolgt. Darüber hinaus werden aufgefundene
Gegenstände, die keiner aufgenommenen Person zugeordnet werden konnten und
die der Beweissicherung dienen könnten, an die zuständigen italienischen
Behörden übergeben.
17. In wie vielen Fällen wurden seit Mai 2015 auf welche Weise Boote im
zentralen Mittelmeer durch die Deutsche Marine versenkt oder unbrauchbar
gemacht (bitte nach Datum, Zahl der Boote und Wirkmittel auflisten)?
Die Beantwortung dieser Frage beinhaltet Informationen, deren Offenlegung die
Sicherheit des deutschen Einsatzkontingentes berührt und daher als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Die Antwort ist daher in einer gesonderten
Anlage aufgeführt.*
18. In wie vielen Fällen kam es darüber hinaus zum Waffeneinsatz durch an
EUNAVFOR MED beteiligte Kräfte (bitte nach Datum, Anlass, Ziel und
Wirkmittel auflisten)?
Da die Beantwortung dieser Frage in Zusammenhang mit der Beantwortung der
Frage 17 steht, ist sie als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist daher in einer gesonderten Anlage aufgeführt.*
19. Welche Gründe vermutet die Bundesregierung hinter der Tatsache, dass sich
die Zahl der Geretteten seit Beginn der Phase 2 deutlich erhöht hat, zwischen
dem 7. Oktober und dem 31. Dezember 2015 jedoch deutlich weniger
mutmaßliche „Schlepper“ (fünf) festgesetzt wurden als während Phase 1 (41)?
Die Bundesregierung sieht dies primär begründet in der Anpassung der Schlepper
und deren Verfahren an das Vorgehen der Kräfte von EUNAVFOR MED. So
operieren die Schlepper nach derzeitigen Kenntnissen selbst nur noch selten
außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer.
20. Unter welchen Aspekten bewertet die Bundesregierung die Operation
EUNAVFOR MED als Erfolg bzw. als Misserfolg, und wie bewertet sie den
Rückgang des Umfangs der Migrationen über das zentrale Mittelmeer bei
gleichzeitigem Anstieg jener über das östliche Mittelmeer?
EUNAVFOR MED Operation Sophia ist nach dem am 18. Mai 2015 gefassten
Entschluss zur Einrichtung der Mission in einem Phasenmodell angelegt, die
jeweils aufeinander aufbauen und zum Phasenübergang von externen
Voraussetzungen abhängig sind (z. B. Zustimmung einer libyschen Zentralregierung und
bzw. oder Vorliegen eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zum Operieren in Territorialgewässern). EUNAVFOR MED Operation
Sophia befindet sich derzeit in Phase 2 i) (Einsatz auf Hoher See; Anhalten,
Durchsuchen, Umleiten, Beschlagnahme).
Eine abschließende Bewertung der Mission ist somit zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht möglich. Der Schlüssel zum Erfolg des Gesamtansatzes der Europäischen
Union liegt weiterhin in einer langfristigen Stabilisierung Libyens.
21. Inwieweit steht der Übergang der Mission EUNAVFOR MED – Operation
Sophia – in die folgenden Phasen bevor, und für wann ist nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Eintritt in Phase 3 – Vorgehen gegen von „Schleppern“
genutzte Boote und zugehörige Gegenstände auf fremdem Territorium, bei
denen der Verdacht besteht, dass sie für „Menschenschmuggel“ benutzt
werden, für das eine Resolution des UN-Sicherheitsrates oder die Zustimmung
des betreffenden Staates notwendig wäre – ins Auge gefasst?
Ein Übergang der Operation in die Phase 2 ii) oder Phase 3 liegt derzeit in den
zuständigen Gremien der Europäischen Union nicht zur Entscheidung vor.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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