Fortsetzung des Optionsmodells in Sachsen-Anhalt nach der Kreisgebietsreform
der Abgeordneten Katrin Kunert, Roland Claus, Jan Korte, Elke Reinke, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Sachsen-Anhalt arbeiten seit dem 1. Januar 2005 fünf Optionskommunen im Rahmen der Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Träger im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform am 1. Juli 2007 werden diese Landkreise mit Landkreisen fusionieren, die ihnen nach dem SGB II obliegende Aufgaben entweder in getrennter Aufgabenträgerschaft oder in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung erledigen. Nach den Vorstellungen der Kommunen, des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) und des Landkreistages Sachsen-Anhalt soll das Optionsmodell auf das gesamte neue Kreisgebiet ausgedehnt werden. Nach Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen die Optionsmodelle auf die Altlandkreise Schönebeck, Wernigerode, Anhalt-Zerbst, Merseburg-Querfurt und Bernburg beschränkt bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Gründe sprechen gegen eine Ausdehnung des Optionsmodells auf das gesamte neue Kreisgebiet?
Welche Rechtsauffassung vertritt in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und worauf stützt sich diese Rechtsauffassung?
Lässt es die aktuelle Gesetzesgrundlage zu, im Rahmen von Kreisgebietsreformen die Option auf das neu zu bildende Kreisgebiet auszudehnen? Wenn ja, welche Schritte wären zur Umsetzung nötig? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass andere Rechtsauffassungen zu dem Schluss gelangen, geltendes Recht schließe einen derartigen Lösungsweg – Ausdehnung des Optionsmodells auf das gesamte neue Kreisgebiet – nicht aus?