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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anwendung von Beamten- und Zusatzversorgung auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern (G-SIG: 16011871)

Verbeamtungen bei Gebietskörperschaften einschl. Polizei und Bildungseinrichtungen 1997 und aktuell: Gesamt sowie nach Bereichen und Bundesländern; Personen mit Wohnsitz 1990 in den neuen Bundesländern: Gesamtanteil an den Verbeamtungen, Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen, Aufnahme in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach Gebietskörperschaften und anderen Verwaltungsstellen; Kosten für die Pensionsfonds nach Jahren und Ländern; nachträgliche Anerkennung der Dienstjahre seit 1990 bei ununterbrochener Tätigkeit, mögliche Bereiche <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.04.2007

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/473019. 03. 2007

Anwendung von Beamten- und Zusatzversorgung auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1996 besteht die Möglichkeit, auch Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer, die in Bundes- und Landesbehörden sowie anderen staatlichen Verwaltungsdienststellen tätig sind, in den Beamtenstand zu versetzen oder in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Beschäftigte des Bundes, der Länder und Kommunen (einschließlich der Polizei und Bildungseinrichtungen) wurden neu in den Beamtenstand aufgenommen (1997 und aktuell; insgesamt und differenziert nach Bereichen und Ländern)?

2

Welchen Anteil daran haben Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten?

3

In welche Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) erfolgten wie viele der Verbeamtungen von Beschäftigten, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten?

4

Wie viele Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten, sind in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgenommen worden (unterteilt nach Bundes-, Länder- und kommunalen Institutionen sowie anderen Verwaltungsstellen)?

5

Wie hoch sind die Kosten, die für die Pensionsfonds aufzubringen sind (unterteilt nach Jahren und Ländern)?

6

Sind Regelungen vorgesehen, die zurückgelegten Dienstjahre seit 1990 bei ununterbrochener Tätigkeit anzuerkennen?

Wenn ja, in welchen Bereichen?

Berlin, den 19. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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