Ausstattungshilfe der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte
der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Michael Leutert, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) hat seinen Ursprung in den 50er-Jahren. Die Konzipierung und Finanzierung obliegt dem Auswärtigen Amt. Für die Durchführung ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verantwortlich. Das AH-P ist als Vierjahresprogramm angelegt und durch den Auswärtigen Ausschuss und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigungspflichtig.
Mit dem AH-P werden im Sinne der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung ausgewählte Länder Afrikas beim Aufbau von Sicherheitsstrukturen unterstützt. Dabei sollen insbesondere die Fähigkeiten der betreffenden Streitkräfte entwickelt bzw. verbessert werden, um an internationalen Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, einschließlich ihrer Regionalorganisationen, teilzunehmen. Im Vordergrund stehen hierbei die Stärkung und Professionalisierung der Afrikanischen Bereitschaftstruppen (African Standby Forces/ASF). Darüber hinaus soll das AH-P auch die Bundeswehr bei ihren weltweiten Einsätzen unterstützen, indem ihr in den Empfängerländern ein erleichterter Zugang zu Stationierungs-, Überflug- und Hafennutzungsrechten gewährt wird.
Das Programm selbst umfasst Materiallieferungen sowie Fachausbildungen, insbesondere in den Bereichen Führungsunterstützung, Pionierdienst, Sanitätswesen, Selbstschutz, Logistik und Instandsetzung. Die Lieferung von Waffen und Munition, die Beschaffung von Maschinen und Geräten zu deren Herstellung sowie die Ausbildung im Umgang mit diesen sind nicht Gegenstand des AH-P. Es unterscheidet sich somit von militärischer Ausbildungshilfe (MAH), für die im BMVg ein eigenes Programm vorhanden ist.
Zur Durchführung und Evaluierung der AH-P entsendet die Bundeswehr eigene Beratergruppen in die Empfängerländer. Das BMVg übernimmt hierfür die Finanzierung. Die Mitnahme bzw. der Nachzug von Familienangehörigen ist möglich.
Die Mitglieder der Beratergruppen sind nicht in militärische Hierarchien der Streitkräfte in den Empfängerländern eingebunden, diesen nicht unterstellt und erfüllen für diese auch keine militärischen Aufträge. Durch das von der Bundesregierung verfolgte strategische Konzept der „vernetzten Sicherheit“ können sich allerdings Überschneidungen mit anderen Maßnahmen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für Aufgaben der Krisenprävention, -bearbeitung und Friedenskonsolidierung ergeben. Nach Ansicht der Fragesteller besteht dadurch die potenzielle Gefahr der Vereinnahmung der Ausstattungshilfe für militärische Zwecke bzw. der Vermischung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang von der Bundesregierung derzeit mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt (bitte einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Anzahl entsendeter Berater auflisten)?
Welche afrikanischen Staaten haben in welchem Umfang derzeit Ausstattungshilfe von der Bundesregierung für ihre Streitkräfte beantragt (bitte einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und geplanter Anzahl zu entsendender Berater auflisten)?
Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen wird die Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte gewährt, und welchen Stellenwert hat hierbei die Einhaltung von Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und Menschenrechte in den Empfängerländern?
In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2000 die Gewährung von Ausstattungshilfe wegen unzureichender Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen abgelehnt, und welche Möglichkeiten bestehen, um nach dem Bewilligungszeitpunkt der Ausstattungshilfe eingetretene Verschlechterungen in den Empfängerländern bzw. nachträgliche Verstöße gegen die Bewilligungskriterien zu sanktionieren (bitte erläutern und nach Ländern auflisten)?
Welche afrikanischen Staaten erhalten in welchem Umfang über die Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte hinaus derzeit noch militärische Ausbildungshilfe von der Bundesregierung oder haben diese beantragt (bitte einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Anzahl entsendeter bzw. zu entsendender Ausbilder bzw. Berater auflisten)?
Welche afrikanischen Staaten, die von der Bundesregierung derzeit Ausstattungshilfe und/oder Ausbildungshilfe erhalten oder beantragt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten bislang nicht ratifiziert bzw. sind ihm nicht beigetreten oder verstoßen in der Anwendungspraxis gegen den Artikel 2 des Fakultativprotokolls, wonach „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht obligatorisch zu ihren Streitkräften eingezogen werden (dürfen)“?
Welche afrikanischen Staaten, die von der Bundesregierung derzeit Ausstattungshilfe und/oder Ausbildungshilfe für ihre Streitkräfte erhalten bzw. beantragt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Übereinkommen 182 zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit bislang nicht ratifiziert bzw. verstoßen in ihrer Anwendungspraxis insbesondere gegen den Artikel 3a des Übereinkommens, der die Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Minderjährigen unter 18 Jahren für den Einsatz in bewaffneten Konflikten verbietet, wozu auch unterstützende Tätigkeiten wie Melde- und Botengänge, Sanitäts- und Küchendienste gehören?
In welchen afrikanischen Empfängerländern, die aktuell von der Bundesregierung Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte erhalten, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung interne bewaffnete Konflikte, und welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Ausstattungshilfe über eine mögliche Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Minderjährigen hinaus nicht für militärische Zwecke vereinnahmt wird bzw. im Rahmen von innerstaatlichen Auseinandersetzungen keine einzelnen Konfliktparteien begünstigt werden?
Welche deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO) und anderweitigen von Deutschland geförderten nichtstaatlichen Akteure sind in den afrikanischen Empfängerländern von Ausstattungshilfe der Bundesregierung im Bereich der zivilen Krisenprävention, -bearbeitung, Friedenskonsolidierung und Konfliktnachsorge tätig, und welche Vorkehrungen werden hierbei getroffen, um praktische Aufgabenüberschneidungen bzw. ein Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen Projektpartnern aus dem NGO-Bereich und der Bundeswehr auszuschließen (bitte erläutern und nach Ländern auflisten)?
Wie ist in der Ausstattungshilfe der Bundesregierung aktuell die Familienmitnahme bzw. der Familiennachzug für die entsendeten Mitglieder der Beratergruppen der Bundeswehr geregelt (bitte erläutern)?
a) Welche Möglichkeiten haben die Ehe-/Partner/innen, in den Empfängerländern eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen?
b) Wie sind der Schulbesuch von mitgenommenen, schulpflichtigen Kindern in den Empfängerländern und die Anerkennung der dort erworbenen Schulabschlüsse geregelt?
c) Inwieweit ist für die betreffenden schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler ein nahtloser Schulübergang nach erfolgter Rückkehr nach Deutschland auch in dem Fall gewährleistet, dass zum Rückkehrzeitpunkt noch kein Schulabschluss in dem Empfängerland erworben werden konnte?
d) Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, dass in diesem Fall die betreffenden schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler nach erfolgter Rückkehr nach Deutschland zum Erwerb des Schulabschlusses eine öffentliche internationale Schule besuchen können?
Wie wirkt sich die Mitnahme von Familienmitgliedern bzw. der Ehe-/ Partner/innen auf ihre Beitragszeiten und Beitragszahlungen in der gesetzlichen Sozialversicherung aus, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Versicherungsmöglichkeiten der Betroffenen?
a) In der gesetzlichen Rentenversicherung?
b) In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung?
c) In der gesetzlichen Krankenversicherung?
d) In der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf den Sozialversicherungsschutz von ehemals oder aktuell mitgereisten bzw. nachgezogenen Familienangehörigen der Mitglieder der Bundeswehrberatergruppen derzeit Klagen vor deutschen Sozialgerichten anhängig, und inwieweit hat es hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in der Vergangenheit bereits Urteile gegeben (bitte erläutern)?