Versäumnisse beim Umgang mit Anthrax durch die US-Armee in Deutschland
der Abgeordneten Inge Höger, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juli 2015 wurde bekannt, dass die US-Armee innerhalb Deutschlands lebendige Anthrax-Erreger an ihre Streitkräfte geliefert hat (www.faz.net/aktuell/politik/biokampfstoff-bei-nato-manoevern-amerikanische-armee-setzte-anthrax-in-deutschland-ein-13697731.html). Z. B. im US-Labor in Landstuhl (Rheinland-Pfalz) haben Angehörige der US-Armee mit lebenden Anthrax-Sporen gearbeitet, ohne die deutschen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen. Die hoch ansteckenden Keime verursachen die lebensgefährliche Infektionskrankheit Milzbrand. Die Bundesregierung behauptet in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/5887) vom 28. August 2015, dass dabei „zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder das Personal“ ausging.
Das US-amerikanische Verteidigungsministerium informiert auf seiner Webseite darüber, wann es Anthrax-Proben zu Testzwecken an Labors auf US-Stützpunkten ins Ausland versandt hat (www.defense.gov/News/Special-Reports/DoD-Laboratory-Review).
Auch die Bundeswehr operiert zu Forschungszwecken mit Anthrax, allerdings benutzt sie dafür nach eigenen Angaben lediglich abgetötete Sporen.
Die Biowaffenkonvention von 1972 verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von biologischen Angriffswaffen. Deutschland und die USA gehören zu den Vertragsstaaten. Kontrollmechanismen sieht die Konvention nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass, wie im Juli 2015 bekannt wurde, die US-Armee in Deutschland mit lebendigen Anthrax-Sporen operiert (www.faz.net/aktuell/politik/biokampfstoff-beinato-manoevern-amerikanische-armee-setzte-anthrax-in-deutschland-ein-13697731.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Verschickung lebendiger Anthrax-Sporen innerhalb Deutschlands gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der US-Armee zum Thema von Gesprächen gemacht?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit September 2015 über die Verschickung lebendiger Anthrax-Erreger durch die US-Armee?
Welche Untersuchungen liegen der Annahme der Bundesregierung zugrunde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5887), das Versenden lebendiger Anthrax-Sporen sowie die Arbeit mit denselben in Deutschland durch die US-Armee in der Vergangenheit keine Gefährdung für die Bevölkerung, das Laborpersonal und die Umwelt dargestellt habe?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Arbeit der US-Armee mit Anthrax-Erregern effektiv zu kontrollieren?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die US-Armee in Zukunft erneut in Deutschland mit lebendigen Anthrax-Erregern arbeitet bzw. diese innerhalb des Bundesgebietes versendet?
Welche Verbesserungen der Kontrollmechanismen schlägt die Bundesregierung vor, um künftig den Umgang mit lebendigen Anthrax-Erregern und anderen biologischen Waffen durch die US-Armee effektiv zu verhindern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim Versand von lebendigen Anthrax-Sporen sowie bei der Arbeit mit denselben durch die US-Armee in Deutschland um ein Nichtbeachten der Biowaffenkonvention von 1972 handelt? Wenn nein, warum nicht?