[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8006
18. Wahlperiode 30.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7864 –
Langfristige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ernährung aller Menschen hängt an einer dünnen Humusschicht. Ohne
Erdboden würden wir verhungern. Hier wächst unser Essen: Getreide, Obst und
Gemüse, aber auch das Gras für Kühe und Futter für Hühner und Schweine. Der
Boden besteht aus Mineralien und Humus. Der Humus, von dem die
Bodenfruchtbarkeit abhängt, macht bei Ackerböden einen Anteil von bis zu vier
Prozent aus. Er lagert sich an die mineralischen Partikel wie Sand oder Ton an. Der
Boden wird dadurch krümeliger und bildet zusammen mit den Bodenlebewesen
die Basis für das Pflanzenwachstum. Humus wirkt im Boden auch als
schadstoffabbauender Filter, als Wasserspeicher und bindet zudem klimaschädlichen
Kohlenstoff. Eine Tonne Humus kann 3,7 Tonnen Kohlenstoff binden. Die im
Humus enthaltenen Nährstoffe, Enzyme, Fermente, natürlichen Hormone und
weiteren Substanzen fördern das Pflanzenwachstum.
Ein Drittel der weltweit landwirtschaftlich nutzbaren Böden (rund 1,6
Milliarden Hektar Ackerland und 3,7 Milliarden Hektar Weideland) sind laut der
Welternährungsorganisation Food and Agriculture Organization of the United
Nations (FAO) mäßig bis stark degradiert. Das heißt, die Böden verlieren ihre
Fruchtbarkeit. Jährlich werden durch zu intensive Bewirtschaftung,
Übersalzung des Bodens und Erosion rund sieben Millionen Hektar landwirtschaftlich
genutzter Fläche unbrauchbar. Hinzu kommt der Verlust von
Landwirtschaftsfläche durch Versiegelung infolge der steigenden Flächeninanspruchnahme
einer weltweit wachsenden Bevölkerung sowie von Siedlungs- und
Infrastrukturbau einschließlich Photovoltaik- und Windkraftanlagen oder auch Hochwasser-
und Gewässerschutz, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen,
Nutzungsbeschränkungen bis zu Nutzungsverboten aufgrund eines gesetzlichen
Naturschutzstatus. Damit ist der Verlust an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen nicht
ausschließlich ein Problem der Entwicklungs- und Schwellenländer, sondern auch
Europas.
Die Vereinten Nationen erklärten das Jahr 2015 zum Internationalen Jahr des
Bodens, um den Boden mehr in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Auch
wenn in Deutschland langsam ein Umdenken einsetzt, sind grundsätzliche
Verbesserungen derzeit kaum zu erwarten, weder in der EU noch global gesehen.
In Europa hat laut dem Bodenatlas 2015, herausgegeben vom Bund für Umwelt
und Naturschutz (BUND) und der Heinrich-Böll-Stiftung, knapp die Hälfte aller
landwirtschaftlich genutzten Böden kontinuierlich an organischer Substanz
verloren.
Die Gesetzgebung muss schnellstmöglich eine konsequente Umkehr dieses
Prozesses einleiten, um über das Greening im Rahmen der Ersten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU hinaus durch nachhaltigen Bodenschutz
die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern und langfristig zu sichern. Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung benennt Generationengerechtigkeit,
Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und internationale Verantwortung als
Grundpfeiler, die eine langfristig stabile Bodenqualität erfordern. Dass
langfristige Ziele in ihrer Umsetzung und Priorisierung herausfordernd sind, beweisen
Entschlüsse der Klimakonferenz, weshalb die Sicherung der Bodenfruchtbarkeit
Fragen aufwirft.
1. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aussagen im
Bodenatlas 2015 von BUND und Heinrich-Böll-Stiftung zum aktuellen Zustand
der Böden in Deutschland, in Europa und global?
Die Bundesregierung hat in ihrem dritten Bodenschutzbericht vom 12. Juni 2013
herausgestellt, dass dem Bodenschutz eine sehr große Bedeutung beizumessen
ist. Die Aussagen im genannten Bodenatlas 2015 zum Zustand der Böden
untermauern die Notwendigkeit des sorgsamen Umgangs mit der nicht erneuerbaren
Ressource Boden.
2. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aussagen zum
Zustand der Böden in Deutschland im Situationsbericht zur Landwirtschaft
2014/2015 des Deutschen Bauernverbandes (DBV)?
Die Bundesregierung hat den Situationsbericht des DBV mit Interesse zur
Kenntnis genommen.
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Datenlage zur
Bodenfruchtbarkeit, und welche Kenngrößen werden von wem in welchen
Abständen dazu erhoben?
Ein bundesweites kontinuierliches Datenmonitoring aller
Bodenfruchtbarkeitsparameter erfolgt nicht. Die Parameter zur Feststellung der Bodenfruchtbarkeit
können nur sehr aufwändig und nicht umfassend festgestellt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt für
landwirtschaftlich genutzte Böden seit 2008 eine Bodenzustandserhebung (BZE)
durch. Hierbei werden der Einfluss von Klima, Nutzung, Bewirtschaftung und
Bodeneigenschaften auf die Kohlenstoffvorräte untersucht. Die BZE
Landwirtschaft ist noch nicht abgeschlossen. Mit ihr wird erstmalig ein aktueller und
bundesweit einheitlicher Datensatz zum Humusgehalt in landwirtschaftlich genutzten
Böden zur Verfügung stehen.
Im Wald fand eine erste Bodenzustandserhebung bereits zum Stichjahr 1990 statt;
die Außenaufnahmen zur zweiten BZE wurden in den Jahren 2006 bis 2008
durchgeführt.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat mit der Umsetzung
der Methode des Soil Quality Rating (L. Müller et al.) eine Themen-Karte zum
„ackerbaulichen Ertragspotenzial“ veröffentlicht (
www.bgr.bund.de/DE/Themen/
Boden/Ressourcenbewertung-management/Ertragspotential/Ertragspotential_
inhalt.html).
Diese Daten stammen aus der bodenkundlichen Standortbewertung und werden
in großen Zeitabständen von Leit- und Begleitprofilen durch die bodenkundlichen
Dienste der Länder erhoben.
Das Umweltbundesamt erhält über die Zusammenarbeit mit den Ländern Daten
aus deren Programmen der Bodendauerbeobachtung. Dabei liegt der
Schwerpunkt auf stofflichen Fragestellungen, wie Schwermetallgehalte und Gehalte
organischer Schadstoffe, Bodenbiologie und organische Substanz.
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu bundesweiten
Erhebungen des Bodendrucks bzw. der Bodenschadverdichtungen vor, und welche
Rückschlüsse zieht sie aus der Datenlage?
Repräsentative, bundesweite Untersuchungen über den Gefügezustand der Böden
in Deutschland gibt es nicht. Nur in einzelnen Bundesländern erfolgen
Feldmessungen und Laborauswertungen zu bodenphysikalischen Kennwerten.
Parallel hat es in den letzten Jahren Ansätze zur Schätzung der
Verdichtungsempfindlichkeit bzw. Tragfähigkeit von Böden gegeben. Eine vergleichende
Bewertung bzw. eine Validierung der Verfahren mit tatsächlich gemessenen Werten hat
aber bisher nicht stattgefunden, so dass diese Aussagen mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet sind.
Schätzungen von Experten der Bodenschutz- und Landwirtschaftsverwaltungen
besagen, dass auf etwa 10 bis 20 Prozent der Ackerfläche
bewirtschaftungsbedingte Verdichtungen vorliegen könnten (
www.umweltbundesamt.de/themen/
boden-landwirtschaft/bodenbelastungen/verdichtung). Dazu wird im Rahmen des
Forschungsprogramms „Boden als nachhaltige Ressource“ (BonaRes) ein Projekt
u. a. zur Datensammlung bei Verdichtung gefördert.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
5. Welche Forschungsprojekte zur Bodenfruchtbarkeit finanziert die
Bundesregierung derzeit, und wie hoch ist deren Budget?
Aufgrund der Komplexität der Thematik beinhalten eine Vielzahl an Projekten
mit Schwerpunkt „Anbau“, die im Rahmen des Förderprogramms
„Nachwachsende Rohstoffe“ gefördert wurden bzw. werden, in den meisten Fällen auch
Untersuchungen zur Bodenfruchtbarkeit. Der Stand zur Förderung von Projekten zur
Bodenfruchtbarkeit im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende
Rohstoffe“ ergibt sich wie folgt:
vorliegende Anträge: ein Einzel- und ein Verbundvorhaben (vier
Teilvorhaben) mit einem potenziellen Fördervolumen in Höhe von ca. 1.93 Mio. Euro,
seit 1. Januar 2015 abgeschlossenen Vorhaben: 7 Einzel- und 7
Verbundvorhaben (24 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen in Höhe von
10.71 Mio. Euro,
laufenden Vorhaben: 15 Einzel- und 16 Verbundvorhaben (45 Teilvorhaben)
mit einem Fördervolumen in Höhe von ca. 22.90 Mio. Euro.
Nähere Informationen können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Im Rahmen der Fördermaßnahme BonaRes – Boden als nachhaltige Ressource
für die Bioökonomie – erfolgt eine Förderung seit dem 1. Oktober 2015.
Agrarisch genutzte Böden sind eine wesentliche Voraussetzung für die
Erzeugung von Biomasse und bilden eine zentrale Basis für die Bioökonomie. Die
Fördermaßnahme „BonaRes“ soll maßgeblich dazu beitragen, das Verständnis des
„Systems Boden“ in einer Weise zu verbessern, die es ermöglicht, auf Basis
validierter Modelle Handlungsoptionen für Anwender und Entscheider zu
formulieren. Hierzu zählen die Teilziele: Bodenfunktionen optimieren, Wasser- und
Nährstoffnutzung effizient gestalten und Bewirtschaftungsstrategien und
Nutzungsmanagement optimieren.
In BonaRes (Modul A) werden im Rahmen von zehn Forschungsverbünden, die
seit März 2015 gestartet wurden, systemorientierte Forschungs- und
Entwicklungsansätze mit konkreten Anwendungsbezügen gefördert. Wichtige
Schwerpunkte sind die weitere Aufklärung biotischer Bodenfunktionen sowie die
Integrierung sozioökonomischer Fragestellungen. Die Entwicklung von Modellen
und Expertensystemen – sowohl für Fachkreise als auch für die interessierte
Öffentlichkeit – wird in einem zentralen „BonaRes-Zentrum für Bodenforschung“
(Modul B) vorangetrieben.
Insgesamt wurden für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren 33,6 Mio. Euro an
Fördermitteln festgelegt (siehe auch
www.bonares.de).
6. Für welche Fragestellungen sieht die Bundesregierung weiteren
Forschungsbedarf?
Forschungs- und Entwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung vor allem bei der
langfristigen Sicherung des Humusgehaltes, der Nährstoffversorgung und der
Nutzung erweiterter Fruchtfolgen. Hinzu kommen Fragen der Wechselwirkungen
von Boden und Klima, von Bodenorganismen und Pflanzen und der
ökosystemaren Leistungen von Bodenorganismen. Die langen Reaktionszeiten der Böden
bedingen eine langfristig angelegte Forschungsstrategie.
Daher ist die Förderung der Maßnahme BonaRes (s. Antwort zu Frage 5) mit
gleichlautenden Zielsetzungen auf bis zu neun Jahre angelegt. Dies gilt sowohl
im konventionellen wie auch im ökologischen Anbau. Auf die Antwort zu Frage 7
wird verwiesen.
7. Welche Ziele hat die Bundesregierung kurz- und langfristig für die
Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit in Deutschland, und mit welcher Strategie
sollen diese erreicht werden?
Die erreichte Bodenfruchtbarkeit gilt es auch zukünftig zu erhalten bzw. zu
verbessern. Dabei sind alle anthropogen beeinflussbaren Faktoren weiter zu
optimieren und an den Stand des Wissens anzupassen. Hierzu gehören Fragen der
Bodenbearbeitung und des Bodendruckes, der Wasserversorgung, der
Fruchtfolgegestaltung, des Humusgehaltes, des Erosionsschutzes, der Nährstoffversorgung
und des Pflanzenschutzes. Dabei sind auch die Wechselwirkungen zwischen
Bodenfruchtbarkeit und biologischer Vielfalt zu berücksichtigen.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die reale Umsetzung der „guten fachlichen
Praxis“ (vgl. § 17 BBodSchG sowie § 5 BNatSchG) in der Landwirtschaft
unter Einbeziehung des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinsichtlich des
Erhalts der Bodenfruchtbarkeit ein, und wie verbindlich werden diese
Regelungen umgesetzt?
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung liefern die gesetzliche Grundlage für eine bodenschonende
Bewirtschaftung und zum sorgsamen Umgang mit dem Produktionsfaktor Boden.
Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung geht das BBodSchG davon aus, dass
die bodenschutzrechtliche Vorsorgepflicht durch die gute fachliche Praxis erfüllt
wird. Weitere gesetzliche Vorgaben zum Boden existieren im Düngerecht, unter
Cross Compliance, im Greening und im Wasserrecht. Die Einhaltung dieser
Vorschriften ist Teil der guten fachlichen Praxis. Die Kontrolle erfolgt durch die dafür
zuständigen Länderbehörden.
Die „gute fachliche Praxis“ der Bodenbewirtschaftung ist ein dynamischer
Prozess, der zusammen mit dem technischen Fortschritt ständig weiter zu entwickeln
ist. Eine weitere Konkretisierung der fachlichen Standards der guten fachlichen
Praxis wird von der Bundesregierung geprüft. Dazu wird auch das im Jahr 2014
vorgelegte Positionspapier der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
(LABO) herangezogen, das im Rahmen einer Defizitanalyse auf
Vollzugsprobleme hinweist.
9. Wie werden Verstöße gegen das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG)
auf Bundesebene dokumentiert, ausgewertet und geahndet?
Der Vollzug des BBodSchG und die Ahndung von Verstößen obliegen den
Ländern. Eine Dokumentation von Verstößen findet auf Bundesebene nicht statt.
10. Welche rechtlichen Vorgaben hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Nachhaltigkeitsziels der Bodenfruchtbarkeit seit 2009 umgesetzt, um
schädliche Bodeneinträge zu minimieren, und welche weiteren Änderungen sind
geplant?
Im Rahmen der Vorsorge gegen Bodenabträge wurde eine deutschlandweite
Gebietskulisse erstellt, in der alle Flächen hinsichtlich ihrer Erosionsgefährdung
eingestuft wurden. Bereits im Jahr 2010 wurden solche Mindestanforderungen
erlassen, zum Schutz vor Wind- und Wassererosionsereignissen und zum Erhalt der
organischen Substanz im Boden. Diese Vorschriften werden im Rahmen der
Cross-Compliance-Kontrollen geprüft und unterliegen dem dafür erlassenen
Sanktionsmechanismus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen dem zunehmenden Einsatz von mineralischem Dünger und der
Bodenfruchtbarkeit, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Im Hinblick auf die Bodenfruchtbarkeit treten durch den Einsatz von
mineralischen Düngern zur bedarfsgerechten Düngung von Kulturpflanzen in der Regel
keine Probleme auf. Dies gilt solange die Düngung sparsam und angepasst an den
Pflanzenbedarf erfolgt. Durch mineralische Düngemittel werden dem Boden die
von der Pflanze entzogenen Nährstoffe zurückgeführt. Sie dienen der Erhaltung
der Bodenfruchtbarkeit.
12. Welche Ursachen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die sinkende
Bodenqualität in Deutschland, und welche Maßnahmen sind aus ihrer Sicht
geeignet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Wann werden diese ergriffen?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über eine generelle
Verschlechterung der Bodenqualität in Deutschland vor. Ziel der Bundesregierung ist, die
begrenzte Ressource Boden so zu erhalten, dass die vielfältigen Funktionen des
Bodens auch künftigen Generationen im gleichen Umfang zur Verfügung stehen.
Der effiziente und schonende Umgang mit Boden ist im Sinne der Nachhaltigkeit
eine vordringliche Aufgabe (s. Antwort zu Frage 1).
Ursachen für die partiell sinkende Bodenqualität können stoffliche Einträge in
Böden z.B. aus Emissionen, Düngemitteln und Abfällen (z. B. pharmazeutische
Rückstände in Wirtschaftsdüngern, Schadstoffe aus mineralischen Düngemitteln,
Bioabfällen oder Klärschlamm sowie Versalzung durch übermäßige Aufbringung
von Gärrückständen), die Zerstörung der Bodenstruktur durch Befahren, die
Erosion und der Rückgang der organischen Substanz sein. Auch Schadens- und
Unglücksfälle z. B. in industriellen Betrieben können zu einer Verschlechterung der
Bodenqualität führen. Schlussendlich kann auch die Zerstörung von Böden bei
Baumaßnahmen zu einem Verlust von Bodenqualität führen.
Durch gesetzliche Änderungen oder Maßnahmen – wie z.B. im Düngerecht oder
im Anlagen- und Verkehrsbereich – ist es in den letzten Jahren gelungen,
Schadstoffeinträge in den Boden weiter zu reduzieren. Es ist jedoch zu beachten, dass
eine Reihe von Stoffen im Boden akkumuliert werden und jeder weitere Eintrag
dieser Stoffe den Boden zusätzlich belastet. Ziel der derzeit laufenden
Fortschreibung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist es, auf der Basis
des aktuellen Kenntnisstandes Prüf- und Bewertungsmaßstäbe zu harmonisieren
und die Effizienz im Vollzug zu steigern. Auch die zur Umsetzung der
Industrieemissions-Richtlinie in § 5 Absatz 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) neu eingeführte Pflicht, ein Anlagengrundstück bei erheblichen
anlagenbedingten Bodenverschmutzungen in den Ausgangszustand zurückführen zu
müssen, ist eine Maßnahme, einer sinkenden Bodenqualität entgegenzuwirken.
Sorge bereitet unter anderem auch, dass die Nutzung der Böden für Siedlung und
Verkehr die natürlichen Bodenfunktionen immer weiter zurückdrängt.
Funktionen wie Wasserfilterung oder -speicherung, als Grundlage für die
Nahrungsmittelproduktion sowie als Grundlage für die Artenvielfalt gehen kontinuierlich
verloren. Wichtige Maßnahme ist in diesem Zusammenhang die Umsetzung des 30-
Hektar-Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Ein weiterer
Schritt ist auch die derzeit geplante Verankerung der Bodenkundlichen
Baubegleitung bei größeren Bauvorhaben bei der Neufassung der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung.
Die sogenannten physikalischen Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtung und
Erosion können ebenfalls zu einem schleichenden Verlust der Bodenqualität
führen. Die derzeit im Rahmen der Neufassung geplante Erweiterung der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung auch auf physikalische Einwirkungen
und die Ausdehnung der Gefahrenabwehr bei Bodenerosion auf die Winderosion
sollen dieser Tatsache Rechnung tragen.
Auch im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes besteht noch
Handlungsbedarf, um die Bodenqualität zu sichern und ggf. weiter zu erhöhen. Es ist
angesichts des Nutzungsdruckes auf Böden erforderlich, auch weiterhin geeignete
Instrumente, die eine nachhaltige Bodennutzung begünstigen, zu entwickeln oder
anzupassen. Dies ist eine laufende Aufgabe (s. Antwort zu Frage 5).
13. Welche Ziele hat die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig für die
Qualität der Bodenfruchtbarkeit, und mit welcher Strategie sollen diese
erreicht werden?
Ziel der Bundesregierung ist es, die begrenzte Ressource Boden so zu erhalten,
dass ihre vielfältigen Funktionen auch künftigen Generationen im gleichen
Umfang in Qualität und Quantität wie heute zur Verfügung stehen. Diese Zielsetzung
ist Ausdruck des Leitprinzips der Nachhaltigkeit.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen zu verbessern, die benötigt werden, um
die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen und
Bodenschutzaspekte auch in andere Politikbereiche zu integrieren.
Bodenschutz hat insbesondere im Hinblick auf die Welternährung auch eine
globale Dimension. Deutschland hat im Bereich des Bodenschutzes, gerade auch bei
der Altlastensanierung, viele Erfahrungen sammeln können. Das deutsche
Bodenschutzrecht mit seinen Instrumenten (zum Beispiel den Prüfwerten) findet
international reges Interesse. Die Ziele spiegeln sich in verschiedenen Strategien der
Bundesregierung wider, insbesondere im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie,
der Nationalen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt und der Politikstrategie Bioökonomie. Gleichwohl
bleibt – wie im aktuellen Umweltbericht 2015 aufgeführt – beim Bodenschutz
noch viel zu tun.
14. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Sensibilität für den
Umgang mit Böden national und international steigern, wie in der
Berichterstattung zur Agrarministerkonferenz vom 29. Oktober 2015 vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt
(
www.bmel.de/DE/Ministerium/IntZusammenarbeit/Bilaterale
Zusammenarbeit/_Texte/AgrarministertreffenBoden.html?nn=5798726)?
Um die Sensibilität für den Umgang mit Böden national zu steigern, hat die
Bundesregierung im Jahr des Bodens 2015 umfangreiche zielgruppengerechte
Maßnahmen durchgeführt und eine Homepage etabliert. Zur Verstetigung der
Maßnahmen bietet sich auch der an jedem 5. Dezember eines Jahres begangene Tag
des Bodens an.
International bringt die Bundesregierung ihre Erfahrungen insbesondere bei der
Implementierung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im
Rahmen der Global Soil Partnership ein.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2015 eine Expertengruppe
„Bodenschutz“ eingerichtet, um Möglichkeiten für eine europarechtliche Regelung zur
Sicherung der Bodenqualität zu prüfen. Deutschland ist dabei mit drei Experten
vertreten.
15. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung in Landwirtschaftsbetrieben
im Rahmen guter fachlicher Praxis für notwendig, um bei der Minimierung
von Nährstoffeinträgen in Gewässer langfristig die Bodenfruchtbarkeit zu
erhalten?
Düngemaßnahmen sind so auszurichten, dass nur in Zeiten gedüngt wird, in
denen die Pflanzen Nährstoffe aufnehmen können, d. h. die Düngung ist streng am
Nährstoffbedarf der Pflanzen auszurichten. Dies beinhaltet auch eine genaue
Kenntnis der Nährstoffgehalte und deren Verfügbarkeiten im Boden in den
ausgebrachten Düngeprodukten. Die Bundesregierung hält eine konsequente
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Düngebereich für dringend erforderlich und
fordert die Länder auf, eine konsequente Umsetzung in ihrem
Zuständigkeitsbereich zu sichern. Durch die anstehende Novellierung der Düngeverordnung,
insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Stickstoffeffizienz und schnelleres
Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern werden die gesetzlichen Grundlagen weiter
verbessert.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich die
Bodenqualität auf Pachtflächen im Vergleich zu Besitzflächen in den vergangenen
20 Jahren entwickelt hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Wie schätzt die Bundesregierung das Einhalten des 30-Hektar-Ziels der
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 für die Flächenversiegelung pro
Tag ein, und wird die Bundesregierung die Empfehlung des Rats für
Nachhaltige Entwicklung annehmen und sich für 2050 das 0-Hektar-Ziel setzen?
Die in der Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehene Reduzierung des täglichen
Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland auf durchschnittlich
30 Hektar pro Tag bezieht sich nicht auf versiegelte Flächen. Die Siedlungs- und
Verkehrsflächen umfassen auch einen erheblichen Anteil unbebauter und nicht
versiegelter Flächen. Der Versiegelungsanteil wird auf knapp unter 50 Prozent
geschätzt. Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern bei der beabsichtigten
Fortentwicklung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie über das Jahr 2020 hinaus eine
neue Zielstellung zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme verankert
wird.
18. Hält die Bundesregierung ein Flächenerhaltungsgebot bei
landwirtschaftlichen Flächen analog zu Forstflächen für ein geeignetes Instrument zur
Reduktion des Flächenverbrauchs?
Wenn ja, wann plant sie eine solche Regelung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Forderung nach Einführung eines gesetzlich verankerten Erhaltungsgebotes
für landwirtschaftliche Flächen ist nicht neu. Der Deutsche Bauernverband hat
diese im November des Jahres 2011 durch eine Eingabe beim Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages bekräftigt (Pet 3-17-10-782-030549). Der Deutsche
Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. März 2013 der Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses zugestimmt (Plenarprotokoll 17/231). Damit war das
Petitionsverfahren beendet.
Der Begründung der Beschlussempfehlung lagen folgende Feststellungen
zugrunde:
Es gibt keine rechtliche Möglichkeit des Bundes, in die konkrete
Planungstätigkeit der Kommunen als grundgesetzlich verankerte Träger der Planungshoheit
einzugreifen.
Bestehende Gesetze enthalten bereits Instrumente zum Schutz des Bodens und
zur Reduzierung der außerlandwirtschaftlichen Flächeninanspruchnahme:
Das im Jahr 2009 novellierte und am 1. März 2010 in Kraft getretene
Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 15 Absatz 3 eine Abwägungspflicht, die die
Bedeutung der Landwirtschaft durch stärkere Berücksichtigung
agrarstruktureller Belange unterstreicht,
das Baugesetzbuch enthält den Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“ – Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und
der Nachverdichtung locker bebauter Innenbereiche genießen Vorrang vor der
Ausweisung neuer Bebauungsflächen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ hat diese Auffassung in
ihrem Abschlussbericht an die Agrarministerkonferenz im März 2015 bestätigt.
Sie lehnt die Einführung eines gesonderten Flächenschutzgesetzes des Bundes
zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ab. Dagegen empfiehlt sie die
Aufnahme ggf. notwendig werdender weitergehender Flächenschutzklauseln in
bestehende Rechtsvorschriften.
19. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche werden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen genutzt
bzw. wurden für solche Nutzung entwidmet (bitte für alle Bundesländer
einzeln, absolut und relativ angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
20. Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen vollzogen (bitte für alle Bundesländer einzeln, absolut und relativ
angeben)?
Die Erfassung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch
genommenen Flächen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Dem Bund liegen
keine vergleichbaren Daten vor (s. Antwort zu Frage 21).
21. Wie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche gingen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren für
Infrastrukturmaßnahmen bzw. Siedlungsbau verloren (bitte getrennt ausweisen und für alle
Bundesländer einzeln, absolut und relativ angeben)?
22. Wie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren für den Hochwasserschutz in
Anspruch genommen (bitte für alle Bundesländer einzeln, absolut und relativ)?
24. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren aus naturschutzfachlichen
Gründen vollständig bzw. teilweise aus der Nutzung genommen (bitte
getrennt und für alle Bundesländer einzeln, absolut und relativ angeben)?
25. Wie viele Hektar wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Entsiegelung einer landwirtschaftlichen Nutzung
wieder zugeführt?
Die Fragen 21, 22, 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Angaben zur Nutzung der Bodenflächen liegen aus der Flächenerhebung vor (§ 3f
des Agrarstatistikgesetzes). Diese seit 2009 jährlich, zuvor vierjährlich
durchgeführte Auswertung von Daten der amtlichen Liegenschaftskataster gibt die
Flächennutzung zum Stichtag 31. Dezember wieder. Angaben zur Veränderung der
Flächennutzung von einer Nutzungsart (z. B. Landwirtschaftsfläche) in eine
andere Nutzungsart (z. B. Verkehrsfläche) können aus dieser Erhebung nicht
abgeleitet werden.
Die folgende Übersicht beschreibt die in Frage 21 angesprochene
Inanspruchnahme von Flächen für Infrastrukturmaßnahmen bzw. Siedlungsbau in den
letzten zehn Jahren anhand des Wachstums der sogenannten Siedlungs- und
Verkehrsfläche. Diese Flächenneuinanspruchnahmen erfolgten zu einem großen Teil
zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Genaue Angaben dazu
können aus der Erhebung jedoch nicht abgeleitet werden:
Siedlungs- und
Verkehrsfläche (km2)
Veränderung
2014 zu 2004
Anteil an der
Land Bodenfläche 2014
2004 2014 km2 % %
Baden-Württemberg 4 870 5 140 + 270 + 5,5 14,4
Bayern 7 607 8 351 + 744 + 9,8 11,8
Berlin 619 626 + 7 + 1,1 70,2
Brandenburg 2 536 2 793 + 257 + 10,1 9,4
Bremen 228 236 + 8 + 3,4 56,3
Hamburg 442 451 + 9 + 2,0 59,7
Hessen 3 197 3 315 + 118 + 3,7 15,7
Mecklenburg-Vorpommern 1 679 1 883 + 204 + 12,2 8,1
Niedersachsen 6 234 6 626 + 392 + 6,3 13,9
Nordrhein-Westfalen 7 370 7 794 + 424 + 5,8 22,8
Rheinland-Pfalz 2 741 2 840 + 99 + 3,6 14,3
Saarland 517 537 + 20 + 3,9 20,9
Sachsen 2 148 2 445 + 297 + 13,8 13,3
Sachsen-Anhalt 2 101 2 246 + 145 + 6,9 11,0
Schleswig-Holstein 1 884 2 032 + 148 + 7,9 12,9
Thüringen 1 450 1 579 + 129 + 8,9 9,7
Deutschland 45 621 48 895 + 3 274 + 7,2 13,7
Ergebnisse der Flächenerhebungen nach Art der tatsächlichen Nutzung (Stichtag 31.
Dezember). Siedlungs- und Verkehrsfläche = Summe der Nutzungsarten: Gebäude- und
Freifläche, Betriebsfläche (ohne Abbauland), Erholungsfläche, Verkehrsfläche, Friedhof. In
einigen Ländern beeinflussen neben tatsächlichen Nutzungsartenänderungen vor allem
Umwidmungen und Neuzuordnungen der einzelnen Nutzungsarten im Zuge von
Umstellungen im amtlichen Liegenschaftskataster den Zeitvergleich (Quelle: Statistisches
Bundesamt).
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche stieg im Zehnjahresvergleich um knapp
3 300 Quadratkilometer bzw. 7,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging die
Landwirtschaftsfläche um rund 4 700 Quadratkilometer oder 2,5 Prozent zurück, wie
die folgende Übersicht zeigt.
Landwirtschaftsfläche
(km2)
Veränderung
2014 zu 2004
Anteil an der
Land Bodenfläche 2014
2004 2014 km2 % %
Baden-Württemberg 16 559 16 257 - 302 - 1,8 45,5
Bayern 35 315 33 106 - 2 209 - 6,3 46,9
Berlin 44 38 - 6 - 13,6 4,3
Brandenburg 14 617 14 614 - 3 0,0 49,3
Bremen 116 118 + 2 + 1,7 28,2
Hamburg 192 185 - 7 - 3,6 24,5
Hessen 8 993 8 859 - 134 - 1,5 42,0
Mecklenburg-Vorpommern 14 813 14 457 - 356 - 2,4 62,3
Niedersachsen 28 979 28 510 - 469 - 1,6 59,9
Nordrhein-Westfalen 17 098 16 547 - 551 - 3,2 48,5
Rheinland-Pfalz 8 465 8 267 - 198 - 2,3 41,6
Saarland 1 135 1 100 - 35 - 3,1 42,8
Sachsen 10 254 10 078 - 176 - 1,7 54,7
Sachsen-Anhalt 12 812 12 555 - 257 - 2,0 61,4
Schleswig-Holstein 11 196 11 024 - 172 - 1,5 69,8
Thüringen 8 736 8 891 + 155 + 1,8 54,9
Deutschland 189 325 184 607 - 4 718 - 2,5 51,7
Ergebnisse der Flächenerhebungen nach Art der tatsächlichen Nutzung (Stichtag 31. Dezember);
Quelle: Statistisches Bundesamt
Zu den übrigen in den o. a. Fragen erbetenen Angaben liegen keine amtlichen
oder sonstigen Daten vor.
23. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren für
Gewässerschutzmaßnahmen in Anspruch genommen (bitte für alle Bundesländer einzeln, absolut
und relativ angeben)?
Im Jahr 2013 wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und der Ökolandbau
in Deutschland auf rund 5,3 Millionen Hektar Vertragsfläche durchgeführt.
Informationen über den Anteil von Maßnahmen zum Gewässerschutz und der
Größe dieser Flächen in den Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Anlage
Übersicht Projekte Bodenfruchtbarkeit (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR));
Stand: 17. März 2016
FKZ Fördersumme
in Euro
Thema
22008411 342.329,29 Kurzumtriebsplantagen zur nachhaltigen Biomassebereitstellung auf
Deponieflächen/Altdeponien (KUPAD)
22402211 559.210,30 Senkung der THG-Emissionen in landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
zur Erzeugung von Biokraftstoffen durch Leguminosenanbau und
produktionstechnische Maßnahmen
22030111 318.008,00 Mischfruchtanbau mit Leguminosen - Effiziente Nutzung von
Wachstumsfaktoren als Beitrag zum Ressourcen- und Gewässerschutz
22015811 388.724,12 Anbau von Hanf (Cannabis sativa L.) als Winterzwischenfrucht
22011914 168.468,86 Energiemaisanbau für hohen Ertrag und Biologische Vielfalt (Vorstudie)
22401512 155.729,00 GÄKoStiNi - Analyse der Gärrestwirkung auf den Kohlenstoff- und
Stickstoffhaushalt in Böden unter besonderer Berücksichtigung des Nitrataustrages
ins Grundwasser
22012813 358.080,80 Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit beim Einsatz von Gärprodukten aus
Biogasanlagen
22402412 479.429,88 Optimiertes Substratmanagement und Einfluss von Gärrestzusammensetzung
auf den Boden-Stickstoff- und den Boden-Humushaushalt
22020013 473.624,10 Untersuchungen zum Zuchtfortschritt der N-Aufnahme und N-
Verwertungseffizienz bei Winterraps (Brassica napus L.)
22019514 221.320,89 Langfristiger Einfluss von Durchforstungseingriffe in Fichtenbeständen auf
die Verminderung des Trockenstressrisikos
22405912 315.691,20 Entwicklung von Methoden zum PCR-basierten Direktnachweis von drei
Rübenviren in Bodenproben und zur Typisierung des Beet necrotic yellow vein
virus für die Sicherung der Produktion gesunder Bioenergierüben
22401813 362.492,70 CarboMais: C-Flüsse im Maisanbau
22022014 240.800,00 Der Phosphor-Haushalt als wichtige Steuergröße für eine nachhaltige
Waldwirtschaft
22402214 482.530,00 InterDigSoil - Nachhatlige Verwertung innovativer Gärprodukte
22008013 263.569,53 LINA - Optimierung des Anbaus von Pappeln in Kurzumtriebsplantagen
(KUP) durch Minimierung des Einflusses von Schadinsekten am Beispiel des
Großen Roten Pappelblattkäfers (Chrysomela populi L.)
22023914 318.508,00 Silphie-Dauerkulturen: Ein Beitrag zum Wasser- und Bodenschutz
Verbundvorhaben: Potentiale agrarer Dendromasseproduktion im Norddeutschen Tiefland unter
Berücksichtigung der Wasserversorgung und Konkurrenzfähigkeit von Kurzumtriebsplantagen (AGENT);
22012410 272.366,46 Teilvorhaben 1: Identifikation und Modellierung von Anbaustandorten
22014812 274.358,12 Teilvorhaben 2: Analyse der Wassernutzungseffizienz schnellwachsender
Baumarten
Verbundvorhaben: Anbau von Energiemais in Mischkultur mit Stangenbohnen - Entwicklung und
Optimierung des Anbausystems;
22003612 116.932,00 Teilvorhaben 1: Mischkultur von Mais und Stangenbohne im konventionellen
Anbau
22003712 147.888,00 Teilvorhaben 2: Mischkultur von Mais und Stangenbohne im ökologischen
Anbau
Verbundvorhaben: Minderung von Treibhausgasemissionen im Rapsanbau unter besonderer
Berücksichtigung der Stickstoffdüngung;
22403312 901.326,29 Teilvorhaben 2: Feldversuche zu THG-Emissionen am Standort Dedelow und
Analyse der Humuswirksamkeit von Fruchtfolgen Rapsfruchtfolgen
22403912 490.215,96 Teilvorhaben 8: Feldversuche zu THG-Emissionen am Standort Berge
Verbundvorhaben: Energieholzernte und stoffliche Nachhaltigkeit in Deutschland;
22006512 369.610,00 Teilvorhaben 1: Biomassefunktion, Stoffbilanzen und Nutzungsszenarien
22020212 364.367,00 Teilvorhaben 2: Flächen- und Nährelementdatenerhebung
22020312 266.545,00 Teilvorhaben 3: Bodenbezogene Stoffbilanzen und Kohlenstoffhaushalt
Verbundvorhaben: Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche
Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands-Phase III (EVA III);
22006012 5.044.713,82 Teilvorhaben 1: Entwicklung und Optimierung von standortangepassten
Anbausystemen im Fruchtfolgeregime
22006112 1.121.904,71 Teilvorhaben 2: Ökologische Begleitforschung
22006212 461.017,94 Teilvorhaben 3: Ökonomische Bewertung und Optimierung des Anbaus und
der Nutzung von Energiepflanzen
22006312 450.866,61 Teilvorhaben 4: Einfluss der Substratqualität und des Silagemanagements auf
die Biogasausbeute
Verbundvorhaben: GÄRWERT - GÄRprodukte ökologisch optimiert und WERTorientiert aufbereiten und
vermarkten;
22402312 269.162,00 Teilvorhaben 1: Angebots- und Nachfrageforschung, Kostenkalkulationen,
Pflanzenverträglichkeit und Düngewirkung
22401913 181.252,00 Teilvorhaben 2: Großtechnische Messdatenerfassung und -evaluation
unterschiedlicher Gärrestaufbereitungsverfahren
22402113 127.728,00 Teilvorhaben 3: Düngungsversuche und Charakterisierung der
Aufbereitungsprodukte aus pflanzenbaulicher Sicht
22402213 86.631,04 Teilvorhaben 4: Energie- und Treibhausgasbilanzen
Verbundvorhaben: Potenziale zur Minderung der Freisetzung von klimarelevanten Spurengasen beim Anbau
von Energiepflanzen zur Gewinnung von Biogas;
22015611 230.100,49 Teilvorhaben 8: Modellentwicklung und Anwendung
Verbundvorhaben: Ölpflanzen als Zwischenfrüchte;
22004213 76.930,00 Teilvorhaben 1: Analyse der Stakeholder-Akzeptanz und politische
Rahmenbedingungen
22015713 74.626,88 Teilvorhaben 2: Koordination sowie Marktanalysen und -bereitung
22015813 60.934,00 Teilvorhaben 3: Maximierung des Feldaufganges bei Aussaat von
Ackerhellerkraut-Saatgut für den Zwischenfruchtanbau
22015913 73.853,27 Teilvorhaben 4: Feld- und Parzellenversuche unter niedersächsischen
Standortbedingungen
22016013 65.408,00 Teilvorhaben 5: Feld- und Parzellenversuche unter bayerischen
Standortbedingungen
Verbundvorhaben: Agro-Wertholz: Agroforstsysteme mit Mehrwert für Mensch und Umwelt;
22031112 187.656,46 Teilvorhaben 1: Wertholzträger und Kulturen als Teile eines komplexen
Systems
22015714 128.617,98 Teilvorhaben 2: Einfluss von Wertholzträgern auf die landwirtschaftliche
Produktion und Umwelt sowie deren ökonomische Auswirkungen
Verbundvorhaben: Modellgestützte Ableitung von Kenngrößen des Wasserhaushalts zur Standorts-
Leistungsbewertung von stau- und grundwasserbeeinflussten Böden;
22024214 149.874,12 Teilvorhaben 1: Standorte - Partizipation - Qualitätssicherung
22021215 89.241,44 Teilvorhaben 2: Hydromorphologie - Grundwasser - Visualisierung
Verbundvorhaben: Bodenschonender Maschineneinsatz im Wald;
22028714 637.084,12 Teilvorhaben 1: Abschätzung der befahrungsbedingten Bodenbelastung:
PrAllCon-dynamisch und Spurbildung
22007815 277.127,78 Teilvorhaben 2: Entwicklung und Erprobung einer neuen Prüfmethode zur
Bestimmung der dynamischen Bodenbelastung
22007915 300.000,86 Teilvorhaben 3: Weiterentwicklung eines tragenden Kunststoffbandes über
Integration traktiver Eigenschaften zur Erweiterung des Einsatzbereiches
Verbundvorhaben: Strategie zur aktiven Regeneration von Bodenverdichtung durch Forstmaschinen und zum
vorsorgenden Bodenschutz;
22028914 157.695,20 Teilvorhaben 1: Regenerationspotential aktiver Erlenpflanzungen und
Wasserhaushalt nach Befahrung unter armierten Fahrtrassen
22029014 175.782,76 Teilvorhaben 2: Emission und Aufnahme klimarelevanter Spurengase in
Rückegassen mit und ohne Armierung durch Erlenwurzeln
22029114 170.607,42 Teilvorhaben 3: Armierungswirkung von Erlenwurzeln
Verbundvorhaben: Vertragsnaturschutz im Wald - Analyse der waldökologischen, ökonomischen und
rechtlichen Optionen (Kurz: WaVerNa);
22023014 370.243,58 Teilvorhaben 1: Koordination und ökonomische Analysen zur Nachfrageseite
22007015 145.842,00 Teilvorhaben 2: Naturschutzfachlich-waldökologische Analysen
22007115 98.628,00 Teilvorhaben 3: Ökonomische Analysen zur Angebotsseite
22007215 104.700,00 Teilvorhaben 4: Rechtliche Analysen
Verbundvorhaben: Zukunftsorientiertes Risikomanagement für biotische Schadereignisse in Wäldern zur
Gewährleistung einer nachhaltigen Waldwirtschaft;
22019814 887.633,60 Teilvorhaben 1: Effekte von Insektizidmaßnahmen und natürlichen Störungen
auf die Antagonistenfauna in Kiefernwäldern
22012015 191.390,00 Teilvorhaben 2: Waldökologische Forschung zu den Effekten von
Insektizidmaßnahmen und natürlichen Störungen auf die Antagonistenfauna in
Kiefernwäldern
22012115 792.174,12 Teilvorhaben 3: Forschung zu den langfristigen Auswirkungen von
Insektizidmaßnahmen auf Arthropodendiversität und trophische Interaktionen in
Eichenwäldern
22012215 412.771,98 Teilvorhaben 4: Erstellung bundeseinheitlicher Leitlinien für den integrierten
Pflanzenschutz und Demonstration der Verfahren in Beispielbetrieben
22012315 213.768,98 Teilvorhaben 5: Servicestelle zur Verbesserung der
Pflanzenschutzmittelverfügbarkeit im Forst
Verbundvorhaben: Torfmooskultivierung zur klimaschonenden Moorentwicklung: Anbau und Ernte von
kultivierten Torfmoosen (MOOSWEIT);
22007614 365.144,04 Teilvorhaben 1: Wissenschaftliche Begleituntersuchung von Ernte und
Regeneration sowie Ökonomie von Torfmooskultivierung
Verbundvorhaben: Gewährleistung einer ausreichenden Humusreproduktion bei der energetischen Nutzung
von Getreidestroh für die Biogasproduktion (SOMenergy);
22408412 280.869,01 Teilvorhaben 1: Ermittlung von Humusbilanzkoeffizienten und Berechnung
von Humusbilanzen
22402914 101.758,24 Teilvorhaben 2: Betriebswirtschaftliche Beurteilung von
Humusersatzstrategien
Verbundvorhaben: Optimierung des Sorghumanbaus und Wissenstransfer in die landwirtschaftliche Praxis
(Sorghum III);
22019313 554.539,86 Teilvorhaben 1: Pflanzenbauliche Versuche zur Optimierung der
Biogasausbeute und -ertragsleistung und Optimierung der Bestandesetablierung
22019413 250.396,00 Teilvorhaben 2: Optimierung des Sorghumanbaus unter Praxisbedingungen,
Anbau auf Rekultivierungsstandorten
22019513 513.966,76 Teilvorhaben 3: Substratqualität, Biogaspotential und Wirtschaftlichkeit
22001416 295.865,01 Teilvorhaben 4: Pflanzenbauliche Versuche zur Optimierung der
Rohstoffausbeute und Ertragsleistung im Zweitfruchtanbau nach Vornutzung und zur
Kaskadennutzung von Sorghum
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ISSN 0722-8333]