BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der EU-Beitrittskandidat Türkei und die Pressefreiheit

Zustand der Pressefreiheit in der Türkei, Vorgehen gegen Journalisten, Verurteilungen und Inhaftierungen wegen Meinungsdelikten, Stand einzelner Gerichtsverfahren, Umgang mit regierungskritischen Medien, Zeitungen und TV-Kanälen, Abschaltung von Fernseh- und Radiosendern, Todesumstände einzelner ausländischer Journalisten, Einschätzung des Widerspruchs zwischen der Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch türkische Behörden sowie dem EU-Recht und europäischen Standards, Europäische Menschenrechtskonvention<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/793316.03.2016

Der EU-Beitrittskandidat Türkei und die Pressefreiheit

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Türkei wurde 2015 weiter untergraben, konstatiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem Jahresbericht 2016 (www.amnesty.de/jahresbericht/2016/tuerkei/). Es habe in der Türkei, mit der die EU über einen Beitritt verhandelt, „zahllose unfaire Strafverfahren gegen politisch aktive Bürger, Journalisten und andere Regierungskritiker“ gegeben. Dabei sei auch auf die Antiterrorgesetze und Gesetze zu Beleidigungen zurückgegriffen worden. Häufig seien Bürger wegen Beiträgen in sozialen Medien vor Gericht gestellt worden.

Laut Amnesty International übt die AKP-Regierung in Ankara „enormen Druck auf die Medien aus“. Die Menschenrechtsorganisation spricht von einem gezielten Vorgehen gegen Medienunternehmen und digitale Netzwerke. Kritische Journalisten würden bedroht und wurden häufig auch von unbekannten Tätern körperlich angegriffen. „Journalisten, die für Massenmedien arbeiteten, wurden entlassen, wenn sie regierungskritische Berichte veröffentlichten. Nachrichtenseiten im Internet, darunter Dutzende kurdische Internetseiten, wurden von willfährigen Justizorganen auf Grundlage vage formulierter behördlicher Anordnungen blockiert. Die Polizei schikanierte und attackierte Journalisten, die über den vorwiegend kurdisch besiedelten Südosten des Landes berichten wollten“, so Amnesty International.

Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler erklärte am 9. März 2016 im „Deutschlandfunk“ zur Lage in der Türkei: „Was momentan in Sachen Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Pressevielfalt läuft, ist inakzeptabel“ (www.deutschlandfunk.de/eu-tuerkei-verhandlungen-es-darf-nicht-zum-ausverkauf. 694.de.html?dram:article_id=347820)

Der Ko-Vorsitzende der türkischen Oppositionspartei HDP, Selahattin Demirtas, kritisierte nach dem EU-Türkei-Gipfel in Brüssel am 7. März 2016 das Schweigen der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen und zum Druck auf die Medien (dpa vom 7. März 2016).

Der Chefredakteur der regierungskritischen türkischen Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar, gegen den die türkischen Behörden nach der Veröffentlichung eines Berichts über geheimdienstliche Unterstützung der Türkei für islamistische Terrormilizen in Syrien auf persönliche Initiative von Präsident Recep Tayyip Erdoğan wegen Landesverrats und Spionage ermitteln, kritisierte im Interview mit der Hamburger Wochenzeitung „DIE ZEIT“ am 10. März 2016, die EU ignoriere das autoritäre Gebaren der türkischen Regierung. „Damit die Türkei ihre Grenzen schließt, verschließt die EU ihre Augen vor der autoritären Führung.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und andere Staats- und Regierungschefs der EU stellten ihre Interessen über die historischen Maxime Europas. Der Preis für eine Lösung dürfe jedoch nicht sein, „dass Europa die Meinungsfreiheit aufgibt“.

Laut Amnesty International hat der türkische Justizminister zwischen August 2014 und März 2015 in 105 Fällen die Einleitung eines Verfahrens wegen Beleidigung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan nach Artikel 299 des Strafgesetzbuchs genehmigt. Wie die Nachrichtenagentur „dpa“ am 9. März 2016 berichtete, wurden nach Angaben des Justizministeriums in Ankara mittlerweile mehr als 1 800 Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung eröffnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie schätzt die Bundesregierung aktuell den Zustand der Pressefreiheit in der Türkei ein?

2

Gegen wie viele Journalisten hat die türkische Justiz in der Amtszeit von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan (März 2013 bis August 2014) und seit dessen Amtsantritt als Staatspräsident (August 2014) nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren wegen angeblicher Spionage und/oder Landesverrats eingeleitet (bitte nach Jahren auflisten)?

3

Welche konkreten Vorwürfe wurden den Journalisten gemacht?

4

Gegen wie viele Personen insgesamt hat die türkische Justiz seit Amtsantritt von Präsident Recep Tayyip Erdoğan im August 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung eingeleitet (bitte nach Monaten auflisten)?

5

Gegen wie viele Journalisten hat die türkische Justiz seit dem Amtsantritt von Präsident Recep Tayyip Erdoğan nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung eingeleitet (bitte nach Monaten auflisten)?

6

Wie viele Journalisten sitzen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei wegen Meinungsdelikten in Haft?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens gegen den irakisch-kurdischen Journalisten Mohammed Rasool, der laut Amnesty Report 2016 im August 2015 zusammen mit den britischen Journalisten Jake Hanrahan und Philip Pendlebury im internationalen Nachrichtenkanal „Vice News“ über Zusammenstöße zwischen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und den türkischen Sicherheitskräften berichtet hatte, von der Polizei verhört, wegen „Unterstützung einer terroristischen Organisation“ angeklagt und in Untersuchungshaft genommen wurde?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens gegen Canan Coşkun, Reporterin der Zeitung „Cumhuriyet“, der laut Amnesty Report 2016 eine Haftstrafe von 23 Jahren und vier Monaten drohen wegen Beleidigung von zehn Staatsanwälten und Richtern, über die sie berichtet hatte, dass diese aufgrund ihres Amtes Luxuswohnungen zu günstigen Preisen erwerben konnten?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass gegen den Chefredakteur und den Hauptstadtkorrespondenten der Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar und Erdem Gül, wegen Spionage, Offenlegung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weil sie von der Pressefreiheit Gebrauch gemacht und über eine Waffenlieferung des türkischen Geheimdienstes an eine bewaffnete Gruppe in Syrien im Jahr 2014 berichtet haben?

10

Welche über die in Frage 53, Bundestagsdrucksache 18/5341, hinausgehenden neuen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Stichhaltigkeit der vom damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan aufgestellten Behauptung, die betreffenden Lastwagen hätten humanitäre Hilfsgüter transportiert?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einlassung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan am 4. März 2016 nach der Freilassung der beiden Journalisten Can Dündar und Erdem Gül aus der Untersuchungshaft, er erkenne das entsprechende Urteil des türkischen Verfassungsgerichts nicht an, bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei (www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/pressefreiheit-tuerkei-recep-tayyiperdogan-drohung-verfassungsgericht-journalisten)?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens gegen Mehmet Baransu, Journalist der regierungskritischen Tageszeitung „Taraf“, der laut Amnesty Report 2016 im März 2015 festgenommen wurde, weil er geheime Staatsdokumente in seinen Besitz gebracht und 2010 darüber berichtet haben soll, bevor er das Material an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung nach der Verurteilung des türkischen Journalisten Barış İnce der linken Zeitung „Birgün“ („Ein Tag“), gegen den zunächst wegen eines Artikels ermittelt worden war, in dem er Präsident Recep Tayyip Erdoğan und dessen Sohn Bilal Erdoğan indirekt Korruption vorgeworfen hatte, am 9. März 2016 zu 21 Monaten Haft (dpa vom 9. März 2016)?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass der türkische Journalist Barış İnce der linken Zeitung „Birgün“ („Ein Tag“) am 9. März 2016 tatsächlich zu 21 Monaten Haft verurteilt wurde wegen seiner schriftlichen Verteidigung, in der die Anfangsbuchstaben der Zeilen die Aussage „Hirsiz Erdoğan“ („Dieb Erdoğan“) ergeben hätten (dpa vom 9. März 2016)?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Stand des Strafverfahrens gegen den türkischen Journalisten Onur Erem, Redakteur der regierungskritischen linken Tageszeitung „Birgün“ („Ein Tag“), gegen den die türkischen Behörden wegen Präsidentenbeleidigung ermitteln, weil er in einem Artikel darüber berichtet hatte, dass der Internetsuchdienst Google bei der Eingabe der Suchbegriffe „hirsiz“ (“Dieb“) und „katil“ („Mörder“) in der Suchmaske als Autovervollständigung „Erdoğan“ und „AKP“ als zusätzliche Suchwörter vorschlägt (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-prozesswegen-praesidentenbeleidigung-gegen-journalisten-a-1072527.html)?

16

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Stürmung der Redaktion der Tageszeitung „Zaman“, der mit 650 000 Exemplaren auflagenstärksten Zeitung des EU-Beitrittskandidaten Türkei, am 4. März 2016 durch bewaffnete Polizeikräfte, die Kündigung des bisherigen Chefredakteurs Abdulhamit Bilci und die Zwangsverwaltung durch die türkischen Behörden, in deren Folge die Ausgabe vom 6. März 2016 mit ausschließlich regierungsfreundlichen Artikeln und einem von der Titelseite lächelnden Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan erschien (www.sueddeutsche.de/politik/meinungsfreiheit-tuerkei-stellt-nachrichtenagenturcihan-unter-zwangsverwaltung-1.2896932)?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse davon (auch nachrichtendienstliche), dass es sich bei der Übernahme der Tageszeitung „Zaman“ durch die türkischen Behörden um einen Machtkampf mit der Hikmet-Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen handelt, der seit 1999 im Exil in den USA lebt und laut „AFP“ vom 8. März 2016 inzwischen zu den erbittertsten Gegnern von Präsident Recep Tayyip Erdoğan zählt?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse davon, ob seitens der türkischen Behörden „mit beispiellosen Schritten“ Medien, die der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen nahestehen, „zum Schweigen gebracht“ werden sollen (Amnesty Report 2016)?

19

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Ankara gegen das private Medienunternehmen Digiturk, in deren Folge im Oktober 2015 die Ausstrahlung von sieben Fernsehkanälen untersagt wurde (Amnesty Report 2016)?

20

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erstürmung der Sendezentrale des Medienkonzerns Koza İpek Holding vier Tage vor den Parlamentswahlen am 1. November 2015 durch die Polizei in Begleitung eines gerichtlich eingesetzten Treuhänders und aus der Abschaltung der Live-Übertragung der beiden Fernsehkanäle „Bugün“ und „Kanaltürk“ (Amnesty Report 2016)?

21

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Stopp des Drucks der zur selben Mediengruppe gehörenden Zeitungen „Millet“ und „Bugün“ und aus der Tatsache, dass die zuvor dezidiert regierungskritischen Medien Zeitungen und TV-Kanäle nach Wiedereröffnung auf Regierungskurs eingeschwenkt waren (Amnesty Report 2016)?

22

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Abschaltung von 13 Fernseh- und Radiosendern der Salmanyolu Broadcasting Group im November 2015 durch den staatseigenen Satelliten- und Kabelnetzbetreiber Türksat (Amnesty Report 2016)?

23

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden der Mediengruppe, Hidayet Karaca, der das gesamte Jahr 2015 in Untersuchungshaft verbringen musste (Amnesty Report 2016)?

24

Auf welcher Ebene und in welcher Form hat die Bundesregierung auf dem EU-Türkei-Gipfel in Brüssel am 7. März 2016 das Vorgehen der türkischen Behörden und des türkischen Präsidenten gegen kritische Journalisten und oppositionelle Medien konkret thematisiert, und welche Reaktionen gab es seitens der Gesprächspartner der türkischen Regierung?

25

Auf welcher Ebene und in welcher Form haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem EU-Türkei-Gipfel in Brüssel am 7. März 2016 die anderen Staats- und Regierungschefs der EU das Vorgehen der türkischen Behörden und des türkischen Präsidenten gegen kritische Journalisten und oppositionelle Medien thematisiert, und wie haben welche Gesprächspartner auf Seiten der türkischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung darauf reagiert?

26

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Übernahme der türkischen Nachrichtenagentur „Cihan“ durch die türkischen Behörden in der Nacht zum 8. März 2016, also unmittelbar nach dem EU-Türkei-Gipfel (dpa vom 8. März 2016)?

27

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die gegen die regierungskritische Zeitung „Zaman“ erhobenen Vorwürfe der Geldwäsche und der Verschwörung, die der türkische Premier Ahmed Davutoglu am 8. März 2016 unmittelbar nach dem EU-Türkei-Gipfel in Brüssel bekräftigt hat (AFP vom 8. März 2016)?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand der Ermittlung im Fall des im November 2015 während einer Pressekonferenz in Diyarbakır erschossenen bekannten Menschenrechtsanwalts und Vorsitzenden der Anwaltskammer von Diyarbakır, Tahir Elçi (Amnesty Report 2016)?

29

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Menschenrechtsanwalt und Vorsitzende der Anwaltskammer von Diyarbakır, Tahir Elçi, wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“ unter Anklage gestellt und mit sieben Jahren Haft bedroht wurde, weil er in einer Live-Sendung des Fernsehsenders CNN TÜRK erklärt hatte, die PKK sei „keine Terrororganisation, sondern eine bewaffnete politische Bewegung mit erheblichem Rückhalt“?

30

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass gegen den Fernsehsender CNN TÜRK eine Geldbuße in Höhe von 700 000 Türkischen Lira (rund 220 000 Euro) verhängt worden ist, nachdem im Oktober 2015 der Menschenrechtsanwalt Tahir Elçi in einer Live-Sendung erklärt hatte, die PKK sei „keine Terrororganisation, sondern eine bewaffnete politische Bewegung mit erheblichem Rückhalt“ (Amnesty Report 2016)?

31

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Tod des syrischen Journalisten Naji Jerf, der eine Reihe von Dokumentarfilmen gedreht hatte über die Gräueltaten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und der am 27. Dezember 2015 im türkischen Gaziantep auf offener Straße erschossen wurde (https://en.rsf.org/turkey-syrian-journalist-murdered-in-28-12-2015,48697.html)?

32

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Enthauptung des syrischen Journalisten Ibrahim Abdul Kader und seines Freundes Fares Hamadi in der südtürkischen Stadt Sanliurfa, die als Mitglieder in der Dokumentargruppe „Raqa Is Being Slaughtered Silently“ („Rakka wird lautlos abgeschlachtet“) Gräueltaten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ enthüllt hatten (www.welt.de/politik/ausland/article148270250/Anti-IS-Aktivisten-enthauptet-in-der-Tuerkei-gefunden.html und https://en.rsf.org/turkey-syrian-citizen-journalist-murdered-30-10-2015,48496.html)?

33

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Todesumstände der Reporterin des iranischen Fernsenders PressTV, Serena Shim, die nach Recherchen über Aktivitäten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ im türkisch-syrischen Grenzgebiet nach eigenen Angaben vom türkischen Geheimdienst als Spionin beschuldigt wurde und die am 19. Oktober 2014 in Suruc bei einem Unfall mit einem Betonmischer getötet wurde (www.tagesanzeiger.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Was-passierte-mit-Serena-Shim/story/13569971 und www.heise.de/tp/news/Tuerkei-Journalistin-unter-mysterioesen-Umstaenden-gestorben-2430533.html)?

34

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Todesumstände der ehemaligen BBC-Journalistin und Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, Jacqueline Sutton, die in der Nacht zum 18. Oktober 2015 am Atatürk-Flughafen in Istanbul unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen ist (www.focus.de/panorama/welt/sie-war-auf-dem-wegin-den-irak-britin-wird-tot-auf-istanbuler-flughafentoilette-gefunden_id_5023494.html)?

35

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Misshandlung des Kameramanns Refik Tekin vom Sender imc tv in der Stadt Cizre, der am 20. Januar 2016 filmte, wie Polizisten aus einem Panzerfahrzeug das Feuer auf eine Gruppe von Menschen eröffneten, die während einer Ausgangssperre mit einer weißen Fahne in der Hand Tote und Verletzte von der Straße bergen wollten, und der, nachdem er selbst von einer Kugel getroffen worden war, zu Boden stürzte und weiterfilmte, beim Transport ins Krankenhaus von Polizisten geschlagen, im Krankenhaus in Gewahrsam genommen und schließlich als Terrorverdächtiger verhört wurde, und welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die weitere Zusammenarbeit mit der türkischen Polizei (www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/pressefreiheit-tuerkei-diyarbakirkurdische-gebiete-repression-journalisten)?

36

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit durch die türkischen Behörden in ihrem Land und Kapitel 10 des Acquis communautaire („Gemeinschaftlicher Besitzstand“) der EU, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

37

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit durch die türkischen Behörden und ihren Verpflichtungen aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

38

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine weitere Verschlechterung im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei seit Verabschiedung des Türkei-Fortschrittsberichts 2015 der Europäischen Kommission, in dem es heißt, die Verabschiedung wichtiger Gesetze in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Türkei liefen den europäischen Standards zuwider (SWD(2015) 216 final)?

39

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine weitere Unterminierung des Grundsatzes der Gewaltentrennung in der Türkei seit Verabschiedung des Türkei-Fortschrittsberichts 2015 der EU-Kommission, in dem es heißt, Richter und Staatsanwälte stünden weiter „unter starkem politischen Druck“, zahlreiche Richter seien „gegen ihren Willen versetzt“ worden und Vertreter sowohl der Exekutive als auch der Legislative hätten zu laufenden Gerichtsverfahren Stellung genommen“ (SWD(2015) 216 final)?

40

Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Vorgehen der türkischen Behörden gegen kritische Journalisten und Medienhäuser in der Türkei als Vorstoß gegen die Kopenhagener Kriterien ein, die von einem offiziellen Beitrittskandidaten erfüllt werden müssen, um Vollmitglied der Europäischen Union zu werden?

Berlin, den 15. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen