Umgang mit gewalttätigen und rassistischen Ereignissen im Umfeld von Fußballveranstaltungen
der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Hans-Kurt Hill, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nicht erst seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland findet eine breite Debatte um das Thema Gewalt bei Fußballveranstaltungen statt. Durch den tragischen Fall des französischen Polizisten Daniel Nivel erhielt das Thema schon vorher breite Aufmerksamkeit und hatte nicht zuletzt zahlreiche Maßnahmen des Gesetzgebers und der Sicherheitsbehörden zur Folge. Ende 2006 schließlich gerieten immer wieder Hooligans durch Gewaltexzesse und rassistische oder antisemitische Äußerungen in die Medien. Bei Fachleuten, Politikern, Verbänden und Fanorganisationen ist es umstritten, ob es in den letzten Jahren eine Zunahme von Gewalt bei Fußballveranstaltungen gab oder nicht. In diesem Zusammenhang sind auch die Akzeptanz und Wirksamkeit von Polizei- und Sicherheitsmaßnahmen, sowie deren praktische Ausgestaltung in der Diskussion.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Problematik gewaltbereiter Fußballfans in den letzten Jahren ver- oder entschärft? Auf welche Fakten und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Gewalttäterdatei Sport eingerichtet worden, und wer kann Daten in diese Datei eingeben bzw. Daten aus ihr abrufen?
b) Wie viele Personen sind seit ihrer Einführung in der Gewalttäterdatei Sport gespeichert worden (bitte nach Jahren, Altersgruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
c) Erhalten die in der Gewalttäterdatei Sport gespeicherten Personen unaufgefordert Kenntnis von der Speicherung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form hat eine in der Datei gespeicherte Person die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, die gespeicherten Daten zu korrigieren oder löschen zu lassen? Welche Rechtsmittel stehen den Betroffenen zur Verfügung, um sich gegen eine Speicherung in die Datei und gegen die Weitergabe der Daten zur Wehr zu setzen?
d) An welche Stellen und Behörden sowie privatwirtschaftliche Organisationen werden Daten aus der Gewalttäterdatei Sport übermittelt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt gegebenenfalls die Übermittlung, und werden die Betroffenen in solchen Fällen über die Datenübermittlung informiert?
e) In wie vielen Fällen wurden seit 1994 Personen in der Gewalttäterdatei Sport gespeichert, ohne dass ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen diese Personen eingeleitet worden wäre (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
f) Wie viele Minderjährige sind in der Gewalttäterdatei Sport gespeichert?
g) Findet die Löschung einer Speicherung in der Datei Gewalttäter Sport immer dann automatisch statt, wenn gegebenenfalls anhängige Ermittlungsverfahren eingestellt oder gar nicht erst eingeleitet werden? Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit, der Notwendigkeit einer Maßnahme, der Datensparsamkeit und der Unschuldsvermutung?
a) In wie vielen Fällen fanden Gefährderansprachen statt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
b) In wie vielen Fällen haben Betroffene seit 1994 gegen die Speicherung in der Gewalttäterdatei oder gegen die Weitergabe von Daten aus der Datei Rechtsmittel eingelegt und in wie vielen Fällen war dies erfolgreich (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
a) In wie vielen Fällen wurden seit 1994 passbeschränkende Maßnahmen gegen Fußballfans verhängt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
b) Wie viele Minderjährige waren von diesen passbeschränkenden Maßnahmen betroffen?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Maßnahmen, und welche anderen Erkenntnisse als die Speicherung in der Gewalttäterdatei Sport fließen in die Entscheidungsfindung über eine passbeschränkende Maßnahme ein?
a) In wie vielen Fällen kam es seit 1994 für die von einer Speicherung Betroffenen zu sonstigen Maßnahmen der Einschränkung der Freizügigkeit und um welche Maßnahmen handelte es sich dabei (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Maßnahmen)?
b) Wie viele Minderjährige waren von diesen Maßnahmen betroffen?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Maßnahmen und welche anderen Erkenntnisse als die Speicherung in der Gewalttäterdatei Sport fließen in die Entscheidungsfindung über solche Maßnahmen ein?
Hat sich die Gewalttäterdatei Sport nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der bisherigen Praxis, und wie soll dann künftig mit der Datei Gewalttäter Sport verfahren werden?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs und schweren Landfriedensbruchs wurden seit 1994 im Umfeld von Fußballveranstaltungen gegen Fußballfans eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
b) Wie viele dieser Ermittlungsverfahren mündeten in einer Verurteilung des Beschuldigten?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wegen anderer typischer Delikte (wie z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung) wurden seit dem Jahr 1994 gegen Fußballfans im Umfeld von Fußballveranstaltungen eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
b) Wie viele dieser Ermittlungsverfahren mündeten in einer Verurteilung des Beschuldigten?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 1994 gegen Fußballfans bundesweite Stadionverbote aufgrund eines Ermittlungsverfahrens und/oder einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Sachbeschädigung bzw. eines ähnlich typischen Delikts verhängt wurden? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Delikt und Jahren.
a) Treffen nach Auffassung der Bundesregierung die sich häufenden Berichte von Fanvereinigungen wie „BAFF“, „PROFANS“, „Netzwerk für Fanrechte“ oder der „Aktion 3. Welt Saar“ zu, nach denen sich polizeiliche Maßnahmen gegen friedliche Fußballfans in den letzten Jahren gehäuft haben? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung diese sich häufenden Berichte?
b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Mehrzahl der friedlichen Fußballfans nicht von polizeilichen Maßnahmen wie Platzverweisen, Ingewahrsamnahme oder Personalienfeststellung betroffen ist, die sich gegen die Minderheit der gewaltbereiten Hooligans richten?
a) Welche Maßnahmen haben sich jenseits der Gewalttäterdatei Sport gegen gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld von Fußballveranstaltungen nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten Jahren als besonders wirkungsvoll erwiesen?
b) Welche weitergehenden Maßnahmen gegen gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld von Fußballveranstaltungen hält die Bundesregierung künftig für erforderlich und Erfolg versprechend?
a) Für wie schwerwiegend hält die Bundesregierung die Gefahr durch rassistische und/oder antisemitische Äußerungen von Fußballfans im Rahmen von Fußballveranstaltungen und in Fanforen?
b) Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um dieser Gefahr zu begegnen, und welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt umgesetzt?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Verbandsvertreter wie zum Beispiel des Aufsichtsratsvorsitzenden des 1. FC Saarbrücken, Reinhard Klimmt, dass „Uh Uh Uh-Rufe“ gegen farbige Spieler kein Rassismus seien (Klimmt auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 18. Mai 2006 in der Saarbrücker Hermann-Neuberger-Sportschule) und wie begründet sie ihre Meinung?
Sieht sich die Bundesregierung an die Zusage gebunden, die der ehemalige Bundesminister des Innern, Otto Schily, am 23. Juni 2005 gegenüber Fanvertretern getroffen hat, wonach eine Ombudsstelle eingerichtet werden soll, die zwischen Fans, Polizei, Fußballvereinen und Bundesregierung vermitteln soll? Wenn ja, wann und wie ist die Realisierung dieser Ombudsstelle beabsichtigt, und welche Schritte wurden dazu bereits eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?