[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
12. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8114
18. Wahlperiode 14.04.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Michael Leutert,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7957 –
Umgang mit Posttraumatischen Belastungsstörungen und Agoraphobien
bei Bundeswehrangehörigen als Folge von Auslandseinsätzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang der 1990er Jahre werden deutsche Soldatinnen und Soldaten
vermehrt in Auslandseinsätze geschickt. Der Deutsche Bundestag trägt hierfür eine
besondere Mitverantwortung, da die Einsätze in der Regel das Mandat einer
Parlamentsmehrheit benötigen. Damit verbunden ist die Fürsorgepflicht,
Soldatinnen und Soldaten, die aus den Einsätzen mit einer körperlichen oder
seelischen Versehrung zurückkehren, eine fachgerechte medizinische Behandlung
und Versorgung zukommen zu lassen.
Die meisten Auslandseinsätze der Bundeswehr verfolgten bzw. verfolgen einen
Kampfauftrag in bewaffneten innerstaatlichen Konflikten im Rahmen von
friedenserzwingenden UNO-Missionen oder von NATO-Einsätzen. Als Folge der
massiven Gewalterfahrungen ist eine starke Zunahme von sogenannten
Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) und Agoraphobien
(Angstneurosen/Panikattacken) bei den Soldatinnen und Soldaten zu verzeichnen. Zudem ist
nach den Ergebnissen einer im Jahr 2012 von der Technischen Universität
Dresden erstellten Studie von einer hohen Dunkelziffer unentdeckter
Erkrankungsfälle auszugehen. Wegen der befürchteten gesellschaftlichen Stigmatisierung
und beruflicher Zukunftsängste verschweigen die Betroffenen oft selbst die
langwierige psychische Erkrankung. Lediglich zehn bis 20 Prozent der
erkrankten Soldatinnen und Soldaten begeben sich laut der Dunkelzifferstudie
innerhalb eines Jahres in ärztliche Behandlung.
Nach Berichten des ARD-Politikmagazins „Kontraste“ vom 3. März 2016
müssen Soldatinnen und Soldaten, die wegen einer einsatzbedingten PTBS oder
Agoraphobie dienstunfähig werden, häufig in jahrelangen Verfahren um die
Anerkennung ihres Rechts auf Entschädigung und Therapie kämpfen. Demnach
sollen zermürbende Wehrdienstbeschädigungsverfahren und negative
Gutachten an der Tagesordnung sein, um die Zahl der offiziellen Erkrankungsfälle
möglichst zu reduzieren und die hohen Behandlungs- und
Entschädigungskosten einzusparen (vgl.
www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-03-03-2016/
kriegstrauma-nach-kampfeinsatz.html, abgerufen am 7. März 2016).
Gleichzeitig bekräftigte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von
der Leyen, unlängst ihre Absicht, künftig mehr Personal für die Teilnahme an
Auslandseinsätzen der Bundeswehr rekrutieren zu wollen (vgl.
www.ksta.de/
politik/bundeswehr-von-der-leyen-fordert-mehr-soldaten-23290982, abgerufen am
7. März 2016).
Nach Ansicht der Fragesteller stellt der bisherige Umgang mit an PTBS bzw. an
Agoraphobien erkrankten Soldatinnen und Soldaten eine schwerwiegende
Verletzung der Fürsorgeverantwortung des Dienstherrn dar. Auch der
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kommt in seinem aktuellen Jahresbericht
2015 zu dem Schluss, dass „die psychiatrische und psychotherapeutische
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten mit psychischen Belastungen und
Erkrankungen immer noch nicht ausreichend [ist]“ (Bundestagsdrucksache
18/7250, S. 67).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, den Bedürfnissen und Belangen der
Soldatinnen und Soldaten bestmöglich gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine adäquate
Versorgung und Betreuung erkrankter Betroffener und eine schnellstmögliche
Entscheidung in Wehrdienstbeschädigungsverfahren.
1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015
aus welchen Auslandseinsätzen der Bundeswehr wegen einer mutmaßlichen
oder bereits diagnostizierten PTBS bzw. Agoraphobie zurückgeholt (bitte
pro Jahr, Einsatz, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln)?
Es werden keine diagnosespezifischen Statistiken zu Repatriierungen geführt.
Insoweit liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
2. Wie viele sogenannte Recreation-Maßnahmen wurden im Zeitraum von
2010 bis 2015 im Zusammenhang mit welchen Auslandseinsätzen der
Bundeswehr durchgeführt (bitte pro Jahr, Einsatz und Anzahl aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum 2010 bis 2015 haben in DEU Einsatzkontingenten folgende
Recreation Maßnahmen stattgefunden:
Jahr Anzahl der Maßnahmen
2010 -1- DEU EinsKtgt ISAF
2011 -0-
2012 -0-
2013 -1- DEU EinsKtgt AF TUR
2014 -2- DEU EinsKtgt AF TUR
2015 -1- DEU EinsKtgt AF TUR
3. Wie oft wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015 Präventivkuren gegen
mögliche psychische Späterkrankungen durch Auslandseinsätze wie PTBS bzw.
Agoraphobien genehmigt bzw. abgelehnt bzw. werden noch bearbeitet (bitte
pro Jahr, Einsatz und Anzahl aufschlüsseln)?
Bei der Präventivkur nach einem Auslandseinsatz handelt es sich nicht um eine
Therapie-, sondern lediglich um eine Prophylaxemaßnahme. In den Jahren 2010
bis 2015 wurde die folgende Anzahl von Anträgen gestellt:
Jahr Anzahl der Anträge auf Präventivkur
2010 3.372
2011 4.346
2012 5.305
2013 3.498
2014 4.892
2015 2.415
Alle beantragten Präventivkuren wurden bewilligt. Eine Aufschlüsselung nach
Einsatzorten erfolgt nicht.
4. Wie viele Fälle von einsatzbedingten PTBS- bzw. Agoraphobie-
Erkrankungen bei Soldatinnen und Soldaten wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015
erst im Nachhinein (Monate bzw. Jahre) nach einem Auslandseinsatz
festgestellt, und mit welchen geeigneten Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung ggf. die zeitliche Lücke zwischen der Erstmanifestation und
Erstdiagnose dieser Erkrankungen zu schließen bzw. zu verkürzen (bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Fallzahlen vor. Zur Verbesserung der
Erkennung und zur Vermeidung einer Chronifizierung einsatzbedingter psychischer
Erkrankungen wurden entsprechende Maßnahmen bereits ergriffen. So wurde zur
Aufklärung von Vorgesetzten ein Kompendium erarbeitet, das diesen die
Einschätzung ihrer Mitarbeiter erleichtern soll. Zudem gibt es Broschüren des
Psychotraumazentrums für Angehörige und Betroffene, die niederschwellige
Informationen vermitteln. Diese werden dann ergänzt durch Kontaktangebote, wie die
Telefonhotline und Internetportale.
5. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum
von 2010 bis 2015 Soldatinnen und Soldaten trotz einer bekannten PTBS-
bzw. Agoraphobie-Erkrankung (ggf. auch unter medikamentöser
Behandlung) an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen (bitte pro Jahr,
Einsatz, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln)?
Grundsätzlich nehmen nur Soldatinnen und Soldaten an Auslandseinsätzen der
Bundeswehr teil, die dazu gesundheitlich geeignet sind. Eine Erhebung von
Zahlen, wie viele Soldatinnen und Soldaten mit einer erfolgreich behandelten
PTBS/Agoraphobie-Erkrankung erneut in den Einsatz gegangen sind, erfolgt aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
6. Wie erfolgte die medizinische Behandlung von einsatzbedingten PTBS-
bzw. Agoraphobie-Erkrankungen in den psychiatrischen Fachabteilungen
der Bundeswehrkrankenhäuser?
Die Behandlung von Patienten mit einsatzbedingten psychischen Erkrankungen
erfolgt in den Bundeswehrkrankenhäusern ambulant, teilstationär oder stationär.
Den Patienten werden multimodale Settings mit vielfachen
Behandlungselementen geboten. Das Personal verfügt dabei nicht nur über medizinische, sondern
auch über militärische Expertise, was eine einzigartige und notwendige
Kombination darstellt. Daher ist auch eine Auslagerung der Behandlung in den zivilen
Bereich in der Regel nur zur Nachbetreuung sinnvoll und stellt keinen Ersatz für
die Bundeswehrkrankenhäuser dar. Die Settings sind in den
Bundeswehrkrankenhäusern individuell etwas unterschiedlich ausgeprägt, umfassen aber i. d. R.
Einzel- und Gruppentherapie sowie komplementäre Verfahren wie
Bewegungstherapie, Kreativ- und Entspannungs-Behandlungen. Die Therapie im stationären
Rahmen wurde seitens des Psychotraumazentrums evaluiert und erbrachte
wesentliche Besserungen bei 70 bis 80 Prozent der Behandelten. Die Ergebnisse erhielten
2015 den Forschungspreis der Deutschsprachigen Gesellschaft für
Psychotraumatologie.
a) Wie viele der bekannten an einer einsatzbedingten PTBS bzw.
Agoraphobie erkrankten Soldatinnen und Soldaten mussten sich im Zeitraum von
2010 bis 2015 in stationäre Behandlung begeben (bitte pro Jahr und
Anzahl auflisten)?
Seit 2011 wird die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die sich erstmals mit
einer einsatzbedingten psychischen Störung in Behandlung begeben und bei
denen eine PTBS diagnostiziert wurde, statistisch erfasst. Die Unterscheidung, ob
es sich dabei jeweils um eine stationäre oder ambulante Untersuchung handelte,
wird nicht nachgehalten.
Jahr Anzahl
2011 194
2012 194
2013 149
2014 204
2015 235
b) Wie viele stationäre Behandlungsplätze stehen aktuell für einsatzbedingte
PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankungen in den
Bundeswehrkrankenhäusern zur Verfügung?
Die Gesamtzahl der stationären Betten liegt derzeit bei 87. In den
Bundeswehrkrankenhäusern werden aber nicht nur einsatzbedingte psychische Erkrankungen
behandelt; zusätzlich werden auch noch alle anderen Erkrankungen des
psychiatrischen Spektrums therapiert.
c) Wie lange müssen an einer einsatzbedingten PTBS bzw. Agoraphobie
erkrankte Soldatinnen und Soldaten durchschnittlich auf einen stationären
Behandlungsplatz in einem Bundeswehrkrankenhaus warten?
Die durchschnittliche Wartezeit beträgt drei bis sechs Monate.
d) Wie viele der bekannten an einer einsatzbedingten PTBS bzw.
Agoraphobie erkrankten Soldatinnen und Soldaten wurden im Zeitraum von 2010
bis 2015 ohne stationäre Aufnahme ambulant in
Bundeswehrkrankenhäusern behandelt (bitte pro Jahr und Anzahl auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen.
e) Wie sehen die aktuellen tagesklinischen Behandlungskapazitäten in den
Bundeswehrkrankenhäusern aus, wie viel Fachpersonal steht hierfür
bislang zur Verfügung, und welcher darüber hinausgehende Personalbedarf
ist ggf. vorhanden (bitte erläutern)?
Es bestehen aktuell keine tagesklinischen Behandlungskapazitäten. Es ist auch
kein Personal für tagesklinische Behandlung verfügbar. Gleichwohl haben ein
Teil der Abteilungen aufgrund des bestehenden Bedarfs mit dem verfügbaren
Personal tagesklinische Notangebote aufgebaut, die aber nicht personell oder
materiell hinterlegt sind.
7. Welche zivilen Gesundheitseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf die medizinische
Behandlung von einsatzbedingten PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankungen
spezialisiert?
Es existieren keine zivilen Einrichtungen, die auf die Behandlung
posttraumatischer Erkrankungen von Soldatinnen und Soldaten spezialisiert sind. Dieses
Alleinstellungsmerkmal gibt es nur in den Bundeswehrkrankenhäusern.
Es gibt aber viele Einrichtungen, die über Behandlungserfahrung mit Soldaten
verfügen. Diese Einrichtungen, deren Leitende Ärzte zum Teil Sanitätsoffiziere
der Reserve sind, kooperieren mit den Bundeswehrkrankenhäusern.
a) Wie viele der bekannten an einer einsatzbedingten PTBS bzw.
Agoraphobie erkrankten Soldatinnen und Soldaten wurden im Zeitraum von 2010
bis 2015 in hierauf spezialisierten zivilen Gesundheitseinrichtungen
stationär behandelt (bitte pro Jahr und Anzahl auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
b) Wie viele der bekannten an einer einsatzbedingten PTBS bzw.
Agoraphobie erkrankten Soldatinnen und Soldaten wurden im Zeitraum von 2010
bis 2015 in hierauf spezialisierten zivilen Gesundheitseinrichtungen
ambulant behandelt (bitte pro Jahr und Anzahl auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
8. Wie viele Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung wurden
im Zeitraum von 2010 bis 2015 beim Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Zusammenhang mit einsatzbedingten
PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankungen gestellt (bitte pro Jahr und Anzahl
auflisten)?
Aufgrund der Übernahme der Zuständigkeiten von den Ländern beginnend zum
1. Januar 2015 hinsichtlich der Durchführung der Beschädigtenversorgung und
der bis dahin bestehenden geteilten Zuständigkeit über die Verfahren kann die
beigefügte Statistik keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Eine
konsequente Aufschlüsselung nach Wehrdienstbeschädigungsanträgen (WDB), die
durch die zivile Versorgungsverwaltung der Länder bearbeitet worden sind,
wurde nicht vorgenommen. Es liegen für den angesprochenen Zeitraum nur sehr
eingeschränkte Informationen vor. Nachgehalten werden nur die Abschlüsse der
Verfahren (Anerkennungen, Ablehnungen und sonstige Abschlüsse). Die Anzahl
der im Folgenden dargestellten Anträge umfasst dabei nicht nur einsatzbedingte
Fälle von PTBS/Agoraphobie-Erkrankungen, sondern alle einsatzbedingten
psychischen Störungen.
Jahr Anzahl
2010 219
2011 243
2012 275
2013 225
2014 200
2015 169
a) Wie viele der im Zeitraum von 2010 bis 2015 diesbezüglich beim
BAPersBw gestellten Anträge auf Anerkennung einer
Wehrdienstbeschädigung wurden bislang bewilligt (bitte pro Jahr, in absoluten Zahlen und
in Prozent auflisten)?
Die Angaben können in dem erbetenen Detaillierungsgrad zu dem angefragten
Krankheitsbild aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
b) Wie viele der im Zeitraum von 2010 bis 2015 diesbezüglich beim
BAPersBw gestellten Anträge auf Anerkennung einer
Wehrdienstbeschädigung wurden bislang mit welcher Begründung abgelehnt (bitte pro Jahr,
in absoluten Zahlen und in Prozent auflisten)?
Die Gründe für eine Ablehnung psychischer Erkrankungen als WDB sind
unterschiedlich und werden statistisch nicht nachgehalten. Die Angaben können daher
in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Zahlenmaterial zu
dem angefragten Krankheitsbild nicht ermittelt werden. Es wird auf die Antwort
zu Frage 8 verwiesen.
c) Wie viele der im Zeitraum von 2010 bis 2015 diesbezüglich beim
BAPersBw gestellten Anträge auf Anerkennung einer
Wehrdienstbeschädigung befinden sich derzeit noch in Bearbeitung (bitte pro Monat bzw.
Jahr, in absoluten Zahlen und in Prozent auflisten)?
Die Angaben können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen
Zahlenmaterial zu dem angefragten Krankheitsbild nicht ermittelt werden. Es
wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
d) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei
Wehrdienstbeschädigungsverfahren im Zusammenhang mit einsatzbedingten PTBS-
bzw. Agoraphobie-Erkrankungen vom Antragseingang bis zum
Antragsbescheid?
Exakte Bearbeitungszeiten lassen sich derzeit nicht ermitteln, da ein Teil der
Verfahren im Rahmen des Zuständigkeitswechsels zum 1. Januar 2015 von den
Bundesländern übernommen wurde. Bei psychischen Gesundheitsstörungen,
insbesondere mit Einsatzbezug, wird derzeit von einer Bearbeitungsdauer von 18 bis
24 Monaten ausgegangen.
e) Welche Entschädigungs- und Versorgungsleistungen werden im Fall der
Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch einsatzbedingte
PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankungen regelweise gewährt (bitte
erläutern)?
Während der Fortdauer des Wehrdienstverhältnisses erhalten Soldatinnen und
Soldaten für die als Folgen einer Wehrdienstbeschädigung anerkannten
Gesundheitsstörungen einen Ausgleich in Höhe der Grundrente und ggf. eine
Schwerstbeschädigtenzulage in entsprechender Anwendung der Vorschriften des
Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die Höhe der Grundrente richtet sich nach dem
Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und ist zwischen 132 Euro (GdS 30) und
693 Euro (GdS 100) monatlich gestaffelt. Die ggf. zusätzlich gewährte
Schwerstbeschädigtenzulage ist in sechs Stufen gegliedert und beträgt 80 Euro monatlich
in der Stufe I und erhöht sich bis zu 494 Euro monatlich in der Stufe VI.
Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses kommen im Wesentlichen
folgende (teils einkommensabhängige) Leistungen in Betracht:
freie Heilbehandlung (einschließlich Versorgungskrankengeld bei
Arbeitsunfähigkeit),
Grundrente je nach dem GdS (s. o.),
Schwerstbeschädigtenzulage je nach Stufe (s. o.),
Berufsschadensausgleich (in Höhe von 42,5 Prozent des Einkommensverlustes),
Ausgleichsrente.
f) Welche finanziellen Kosten sind der Bundeswehr im Zusammenhang mit
positiv entschiedenen Wehrdienstbeschädigungsverfahren wegen
einsatzbedingter PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankungen im Zeitraum von 2010
bis 2015 bislang entstanden (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)?
Eine statistische Erfassung dieser Leistungen wird nicht vorgenommen. Die
Angabe der Höhe von Versorgungsleistungen für einsatzbedingte PTBS/
Agoraphobie-Erkrankungen in Abgrenzung zu Versorgungsleistungen für alle anderen
Wehrdienstbeschädigungen ist nicht möglich.
g) Wie viele Soldatinnen und Soldaten, die im Zeitraum von 2010 bis 2015
beim BAPersBw einen Antrag auf Anerkennung einer
Wehrdienstbeschädigung im Zusammenhang mit einer einsatzbedingten PTBS- bzw.
Agoraphobie-Erkrankung gestellt haben, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischenzeitlich verstorben, und wie viele Fälle von Suiziden sind
nach Kenntnis der Bundesregierung darunter (bitte pro Jahr, Anzahl der
Todesfälle insgesamt sowie Anzahl der Suizide aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
h) Treffen die Angaben des Berichts des ARD-Politikmagazins „Kontraste“
vom 3. März 2016 zu, wonach kurzfristig eine interne Arbeitsgruppe
eingesetzt worden sein soll, um eine mögliche Beschleunigung der
Wehrdienstbeschädigungsverfahren zu prüfen, und falls ja, wem ist diese
Arbeitsgruppe unterstellt, wie lautet der genaue Arbeitsauftrag, und aus
welchen Gründen wurde die Arbeitsgruppe nicht bereits zu einem
früheren Zeitpunkt eingerichtet (vgl.
www.rbb-online.de/kontraste/archiv/
kontraste-03-03-2016/kriegstrauma-nach-kampfeinsatz.html, abgerufen
am 7. März 2016)?
Im BAPersBw wurde eine Arbeitsgruppe unter ministerieller Beteiligung
eingerichtet; diese hat ihre Arbeit am 3. November 2015 aufgenommen. Die
Arbeitsgruppe erarbeitet einen Katalog von aufbau- und ablauforganisatorischen
Maßnahmen, die zur Optimierung und Beschleunigung des WDB-Verfahrens
geeignet sind. Wesentliche Untersuchungsfelder sind die Personalausstattung, die
Optimierung des Verfahrensablaufs sowie die IT-Ausstattung und DV-
Unterstützung. Die Besonderheiten der Verfahren im Zusammenhang mit
Einsatzschädigungen werden hierbei berücksichtigt.
i) Aus welchen Gründen wurde laut dem Bericht des ARD-Politikmagazins
„Kontraste“ vom 3. März 2016 in dem exemplarisch dargestellten Fall
eines betroffenen Soldaten trotz einer durchgeführten ärztlichen
Auslandsverwendungsfähigkeitsuntersuchung vor einem Auslandseinsatz und
einer durch Fachmedizinerinnen und Fachmediziner eines
Bundeswehrkrankenhauses nach Rückkehr aus dem Auslandseinsatz diagnostizierten
PTBS-Erkrankung ein Wehrdienstbeschädigungsverfahren negativ
beurteilt, und wie viele weitere Fälle hat es diesbezüglich im Zeitraum
von 2010 bis 2015 gegeben (vgl.
www.rbb-online.de/kontraste/archiv/
kontraste-03-03-2016/kriegstrauma-nach-kampfeinsatz.html, abgerufen
am 7. März 2016; bitte erläutern sowie pro Jahr und Anzahl auflisten)?
Die Schilderungen im Beitrag „Kriegstrauma nach Kampfeinsatz“ in der ARD-
Sendung „Kontraste“ vom 3. März 2016 zu den Sachverhalten der beiden
ehemaligen Soldaten der Bundeswehr waren anonymisiert. Zu den konkreten
Einzelfällen können deshalb keine weiteren Angaben zu den Verfahren bzw. zu den
Gründen der dort dargestellten ablehnenden Entscheidung gemacht werden. Im
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
9. Wie ist der aktuelle Stand bei dem Prüfauftrag bzw. dem Betreuungskonzept,
mit welchen Maßnahmen die Bundeswehr künftig auch die unter
Einsatzfolgen leidenden ehemaligen Bundeswehrangehörigen zu unterstützen gedenkt
(vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 der
Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7473), und um welche konkreten inhaltlichen Fragen geht es dabei?
Es ist beabsichtigt, das Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der
Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ im zweiten Halbjahr 2016 dem
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zusammen mit der Planung zur
Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Damit wird dann ein fachübergreifendes
Dokument aus verschiedenen Einzelregelungen für die Verbesserung der
Beratung, Betreuung und Versorgung zur Verfügung stehen.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, wonach aufgrund der
Fürsorgeverantwortung des Dienstherrn für die Soldatenfamilien geprüft werden
soll, in welchem Umfang auch die Behandlungskosten von selbst psychisch
erkrankten Familienangehörigen (hervorgerufen durch die PTBS- bzw.
Agoraphobie-Erkrankung einer Soldatin oder eines Soldaten innerhalb der
Familie) von der truppenärztlichen Versorgung unentgeltlich übernommen
werden könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7250, S. 68 f.)?
Für die Übernahme von Behandlungskosten der Angehörigen von Soldatinnen
und Soldaten, die wegen deren einsatzbedingten psychischen Schädigung selbst
erkrankt sind, besteht kein rechtlicher Anspruch auf unentgeltliche
truppenärztliche Versorgung nach § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes. Eine Gewährung
dieser Leistungen an Dritte (hier: Angehörige) ist somit gesetzlich nicht zulässig.
Für die Familienangehörigen der Soldatinnen und Soldaten (Ehegatten/
eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder) besteht grundsätzlich – soweit diese nicht
eigene Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben – Anspruch auf
Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung.
11. Über welche fachlichen Qualifikationen müssen externe Gutachterinnen und
Gutachter verfügen, die im Auftrag des BAPersBw medizinische
Überprüfungen von mutmaßlichen einsatzbedingten PTBS- bzw. Agoraphobie-
Erkrankungen bei Soldatinnen und Soldaten durchführen, und welche
Möglichkeiten der fachmedizinischen Begutachtung durch hierfür spezialisiertes
Personal sind innerhalb der Bundeswehr selbst vorhanden (bitte erläutern)?
Das BAPersBw verfügt im Fachgebiet Psychiatrie über zwei qualifizierte
Gutachter (ein Sanitätsstabsoffizier Facharzt Psychiatrie/Psychotherapie und ein
Facharzt Neurologie und Psychiatrie). Die im BAPersBw zur Erstellung von
versorgungsmedizinischen Gutachten eingesetzten Fachärzte verfügen zusätzlich
über die Qualifikation Sozialmedizin.
Die externen Gutachterinnen und Gutachter, die im Auftrag des BAPersBw im
Fachgebiet Psychiatrie Gutachten zur Beurteilung der Zusammenhangsfrage und
der Einschätzung des Ausmaßes der Teilhabestörung auf Basis einer klinischen
Untersuchung erstellen, verfügen über die fachliche Qualifikation des Facharztes
für Psychiatrie und entsprechende Erfahrung in der Erstellung von Gutachten im
Sozialen Entschädigungsrecht.
12. Womit begründet die Bundesregierung den Einsatz von externen
Gutachterinnen und Gutachtern, die im Auftrag des BAPersBw medizinische
Überprüfungen von mutmaßlichen einsatzbedingten PTBS- bzw. Agoraphobie-
Erkrankungen bei Soldatinnen und Soldaten durchführen, vor dem Hintergrund, dass
unter Punkt 2.c der Durchführungsbestimmung zur Einsatzunfallverordnung
(Bonn, 20. Mai 2013) ausdrücklich festgestellt wird, dass nur die
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr die
notwendige wehrmedizinische Fachkompetenz besitzen, weil andere
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer
Erfahrungen mit den belastenden Folgen von militärischen Kampfeinsätzen nicht
hinreichend vertraut sind (vgl.
www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers,
abgerufen am 10. März 2016; bitte erläutern)?
Die Begutachtung im Rahmen der Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) stellt
eine gesonderte Begutachtung zur Anwendung des
Einsatzweiterverwendungsgesetzes dar. Dieses Gesetz und die später erlassene Verordnung betreffen nur
Geschädigte der Bundeswehr durch Einsatzunfälle. In der EinsatzUV wird die im
Sozialen Entschädigungsrecht übliche Kausalbeurteilung durch eine Vermutung
ersetzt. Diese kann durch Beweis des Gegenteils widerlegt werden, z. B. im
Rahmen der Kausalitätsbewertung im WDB-Verfahren.
Darüber hinaus sind Gesundheitsstörungen und mögliche schädigende
Tatbestände streng festgelegt. Die Durchführung der Begutachtung ist mit einer
fachärztlich-psychiatrischen Diagnostik verbunden. In Bezug auf die Qualifikation
der Gutachter ist diesbezüglich nicht nur der Facharzt für Psychiatrie/
Psychotherapie und das Vorliegen von Einsatzerfahrung notwendig, sondern auch die
entsprechenden Kenntnisse im Einsatzweiterverwendungsgesetz und der EinsatzUV.
Diese speziellen Kenntnisse liegen bei zivilen Gutachtern nicht vor.
Das reguläre Wehrdienstbeschädigungsverfahren dagegen folgt im Wesentlichen
den Kriterien des Sozialen Entschädigungsrechts. Diese Kenntnisse liegen bei
externen Gutachtern, die zum Beispiel gutachtlich im Bereich des
Opferentschädigungsgesetzes tätig sind, vor. Daraus folgt, dass nicht für jede fachpsychiatrische
Begutachtung Einsatzerfahrung notwendig ist, solange diese im Rahmen der
nachfolgenden Supervision und Qualitätskontrolle geleistet werden kann.
13. Wie viele Anträge von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten
wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015 im Zusammenhang mit einer
einsatzbedingten PTBS- bzw. Agoraphobie-Erkrankung bei der Deutschen
Härtefallstiftung bzw. der vormaligen Treuhänderischen Stiftung zur
Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA
gestellt, und wie viele der Anträge wurden bewilligt, abgelehnt oder befinden
sich derzeit noch in Bearbeitung (bitte pro Jahr und Antragsstand auflisten)?
Nach den Angaben der Deutschen Härtefallstiftung sind seit der Gründung der
Stiftung bzw. der Vorgängerstiftung im Jahre 2012 insgesamt 82 Anträge auf
Unterstützungsleistungen gestellt worden, die der Fallgruppe PTBS zugeordnet
wurden.
Bei 38 Anträgen konnten Unterstützungsleistungen bewilligt werden, drei
Anträge wurden abgelehnt. Es ergeben sich – nach Jahren aufgeschlüsselt – folgende
Bewilligungen bzw. Ablehnungen:
Jahr Anzahl der Bewilligungen Anzahl der Ablehnungen
2012 1
2013 3 1
2014 10 1
2015 18 1
2016 6
Derzeit befinden sich noch 41 Anträge aus der Fallgruppe PTBS in der
Bearbeitung.
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www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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