[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8264
18. Wahlperiode 27.04.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7970 –
Stand der Umsetzung der deutschen Zusagen an die Vereinten Nationen im
Rahmen des Peacekeeping Summit im September 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. September 2015 fand in New York der sogenannte Leaders’ Summit on
Peacekeeping unter Leitung von US-Präsident Barack Obama statt. Dieses
Treffen bei den Vereinten Nationen (VN) im Rahmen der VN-Generalversammlung
fand nicht nur im 70. Jahr des Bestehens der VN statt, sondern auch nach einem
umfassenden Review-Prozess für den Bereich des Peacekeeping.
Der im Juni 2015 vorgelegte Bericht der hochrangigen Expertenkommission zur
Zukunft der VN-Friedenseinsätze (Report of the High-Level Independent Panel
on Peace Operations – kurz: HIPPO) evaluierte erstmals seit dem Brahimi-Bericht
aus dem Jahr 2000 umfassend die VN-Friedenseinsätze in ihrer ganzen Breite.
Der sogenannte HIPPO-Bericht legt nahe, dass das Engagement vieler
Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Friedenseinsätze noch verstärkt werden kann.
Immer wieder kommt es zu Engpässen bei der Bereitstellung von Personal,
Material und Finanzen, die es den VN unmöglich machen, schnell und effizient in
einem Krisenland zu agieren. Diese Erkenntnis ist nicht neu, die Expertinnen
und Experten mahnen umso mehr an, dass die Mitgliedstaaten ihrer Beteuerung
für die Arbeit der VN auch mit Taten nachkommen.
Der sogenannte Peacekeeping Summit war eine Gelegenheit für die
Mitgliedstaaten, ihr Engagement im Rahmen der VN durch konkrete Zusagen zu
unterstreichen. So hat z. B. China 8 000 Blauhelmsoldaten zugesagt und Sierra
Leone 500 Polizistinnen und Polizisten. Insgesamt wurden Zusagen für neue
Truppen- und Polizeikontingente in Höhe von 40 000 Personen gemacht, 30 000
mehr als ursprünglich angenommen. Der Peacekeeping Summit gilt somit als
Erfolg für die Steigerung des Engagements vieler Mitgliedstaaten, zumal viele
Länder mit ihren Zusagen offenbar auch konkrete strategische Pläne verfolgten,
so dass eine Umsetzung ihrer Ankündigungen als wahrscheinlich gelten kann.
Die Bundesregierung hat auf Nachfrage (Bundestagsdrucksache 18/6301
Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Tom Koenigs) bei diesem
Peacekeeping Summit u. a. deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder, finanzielle Beiträge
und mehr ziviles Personal zugesagt. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt.
Lediglich für den Bereich der Polizeiarbeit wurde dem Deutschen Bundestag
eine Aufstockung der entsandten Beamtinnen und Beamten für vier VN-
Missionen per Brief durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier im Oktober 2015 mitgeteilt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Deutschland ist viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt der VN-
Friedensmissionen und seit über 25 Jahren kontinuierlich in VN-Friedensmissionen personell
engagiert. Die Bundesregierung begrüßt daher auch den Einsatz der Vereinten
Nationen und von Partnern für die Stärkung des VN-Peacekeeping nachdrücklich.
2. Der Peace Operations Review sollte das bestehende Peacekeeping-System –
fünfzehn Jahre nach der letzten Überprüfung – in all seinen Aspekten auf den
Prüfstand stellen. Gerade auch vor dem Hintergrund der sich gewandelten
Einsatzbedingungen für die Missionen (u. a. asymmetrische Bedrohungen, stark
steigende Zahl nicht-staatlicher Akteure, multidimensionale Einsätze inklusive
Aufgaben der Friedenskonsolidierung). Deutschland hat sich auf mehreren Ebenen
(national, bilateral mit Italien und mit einem EU-Beitrag) aktiv in den Prozess
eingebracht.
Der Bericht des vom VN-Generalsekretär ernannten „High Level Independent
Panel on Peace Operations“ vom Juni 2015 (sog. HIPPO Bericht) enthält
zahlreiche, meist pragmatisch-operativ ausgerichtete Vorschläge.
3. Der VN-Generalsekretär hat einige wesentliche Empfehlungen dieses „HIPPO
Berichts“ aufgegriffen, diese mit eigenen Beobachtungen ergänzt und zur
direkten Umsetzung empfohlen (The Future of UN Peace Operations: Report of the
Secretary General on the Recommendation of the High Level Independent Panel
on Peace Operations, VN-Dok. A/70/357-S/2015/682). Viele seiner konkreten,
operativ ausgerichteten Empfehlungen betreffen den Handlungsbereich des ihm
unterstehenden VN-Sekretariats und beziehen sich auf Maßnahmen, die noch bis
zum Ende seiner Amtszeit umsetzbar erscheinen.
Die VN-Mitgliedstaaten haben beide Berichte durch die Resolution der
Generalversammlung A/RES/70/6 am 12. November 2015 einstimmig zur Kenntnis
genommen und auch der VN-Sicherheitsrat hat sich mit den Empfehlungen befasst.
Dem/der neuen VN-Generalsekretär/-in steht es offen, (auch) die (übrigen)
Empfehlungen des „HIPPO-Berichts“ in ihre/seine eigene Agenda für die Stärkung
der VN-Friedens- und Sicherheitsarchitektur aufzunehmen. Die Bundesregierung
wird sich dafür einsetzen, dass der „Review-Gedanke“ auch unter neuer VN-
Führung erhalten bleibt.
4. Die Bundesregierung teilt die Analysen des HIPPO-Berichts sowie des VN-
Generalsekretärs und sieht ihre im Review-Prozess eingebrachten Anliegen
reflektiert. Positiv hervorzuheben sind aus Sicht der Bundesregierung u. a. die starke
Betonung politischer Prozesse und eines noch stärkeren präventiven Ansatzes
(mit besonderer Betonung von Mediation) und der Ausbau der Zusammenarbeit
mit Regionalorganisationen, insbesondere der Afrikanischen Union. Außerdem
trägt die Bundesregierung das Plädoyer mit, den Schutz der Zivilbevölkerung als
zentrale Aufgabe des VN-Peacekeeping zu sehen sowie eine Reihe von konkreten
Vorschlägen zur Beschleunigung des Missionsaufbaus und der
Reaktionsfähigkeit der Missionen im Allgemeinen (z. B. durch schnell verlegbare integrierte
Missionshauptquartiere, gestaffelte Mandate des Sicherheitsrats).
5. Die Bundesregierung hat auch die US-Initiative eines „Leaders‘ Summit on
Peacekeeping“ im September 2015 in New York nachdrücklich begrüßt.
Vorbedingung einer aktiven Gipfelteilnahme war die Ankündigung „neuer,
substantieller Beiträge zum VN-Peacekeeping“. Ziel der Veranstalter war es, messbare,
rasch umsetzbare und bedarfsgerechte Zugewinne für das VN-Peacekeeping zu
schaffen (keine Aufzählung bereits bestehenden Engagements). Die
Ankündigungen seitens der Bundesregierung haben sich daher auf konkrete, kurzfristig
umsetzbare Zusagen beschränkt. Daher konnten damals sowohl die geplante
Aufstockung der Mittel für die Krisenprävention als auch die Erhöhung der deutschen
Präsenz bei der VN-Mission MINUSMA (United Nations Multidimensional
Integrated Stabilization Mission in Mali) noch nicht genau beziffert werden. Die
zugesagten Beiträge stießen auf sehr positive Resonanz, insbesondere die
Bereitstellung von Fähigkeiten und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) für
den kurzfristigen Aufbau von Friedensmissionen. Das VN-Department-of-Field-
Support sieht in dieser Form der Unterstützung ein zukunftsweisendes
Pilotmodell, das auch künftig mit anderen Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll, um
Friedensmissionen schneller und flexibler zu unterstützen und gleichzeitig ihre
militärischen Komponenten von diesen Aufgaben zu entlasten.
1. Welche konkreten Schlussfolgerungen und strategischen
Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus dem HIPPO-Bericht gezogen, und
welche konkreten Maßnahmen wurden oder werden derzeit von der
Bundesregierung erarbeitet, um diesen Schlussfolgerungen und strategischen
Handlungsempfehlungen Rechnung zu tragen (bitte einzeln aufschlüsseln und
jeweils mit Zeitplan für die Einführung und/oder Umsetzung angeben)?
Der HIPPO-Bericht enthält eine Vielzahl von konkreten Reformvorschlägen, die
dem deutschen Interesse an einem effektiveren und effizienteren VN-Peacekeeping
entsprechen und sich mit laufenden Überlegungen und den Strategien der
Bundesregierung zur verbesserten Konfliktvorsorge und -bewältigung decken. So hat
das Auswärtige Amt im Zuge des Prozesses „Review Außenpolitik 2014“
beschlossen, seine Strukturen und Maßnahmen zur Krisenprävention zu stärken und
2016 deutlich mehr Projektmittel bereitzustellen. Davon profitieren auch
Initiativen zur Stärkung der VN-Friedenssicherung.
Im Ressortkreis werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des „Peace
Operations Reviews“ kontinuierlich koordiniert und (weiter-)entwickelt. Einige
Projekte konnten bereits identifiziert werden. Die Bundesregierung plant, 2016 einen
„focal point“ im Büro des VN-Generalsekretärs zu finanzieren, von wo aus die
sekretariatsinternen Bemühungen koordiniert und durch systematische
Kontaktarbeit zu den VN-Mitgliedern und der Zivilgesellschaft die weitere
Implementierung der Empfehlungen des VN-Generalsekretärs befördert werden sollen.
Die Bundesregierung identifiziert zudem aktuell nationale Kapazitäten für eine
mögliche Registrierung in das neue VN-Meldesystem „Peacekeeping
Capabilities Readiness System“ (PCRS), das seit 2015 das Meldesystem UNSAS (United
Nations Stand-By Arrangements System) ersetzt. Eine ressortabgestimmte
Entscheidung wird noch im Jahresverlauf angestrebt.
Die Bundesregierung nutzt auch ihre Mitgliedschaft in thematisch relevanten
Freundesgruppen, insbesondere in der Group of Friends of UN Police und
anderen VN-Gruppierungen, zur koordinierten Flankierung der VN-Review-Prozesse
in New York.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Welche Anpassung ergibt sich ggf. aus dem HIPPO-Bericht für die
„Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der
Vereinten Nationen“, und inwieweit finden diese Anpassungen statt (bitte
detailliert darlegen)?
Die Empfehlungen des HIPPO-Berichtes sind inhaltlich breit konzipiert und
erfassen deutlich mehr Dimensionen als die auf vier Handlungsfelder fokussierten
„Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der
Vereinten Nationen“ („VN-Leitlinien des Bundesministeriums der
Verteidigung“). Die Impulse des Berichts für die Weiterentwicklung der VN-
Friedensmissionen sind auch für die Implementierung der „VN-Leitlinien des
Bundesministeriums der Verteidigung“ hilfreich, etwa hinsichtlich der Schaffung von
Ausbildungspartnerschaften oder der Nutzung innovativer Technologie in VN-
Missionen. Eine detaillierte Auswertung des HIPPO-Berichtes mit Blick auf die
Umsetzung der „VN-Leitlinien des Bundesministeriums der Verteidigung“ ist noch
nicht abgeschlossen.
3. In welchem Umfang hat die Bundesregierung beim Peacekeeping Summit in
New York deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder für den militärischen
Bereich zugesagt?
Die Zusage der Bundesregierung bezieht sich auf die Bereitstellung von „In-
Mission Training“ (zur Ausbildung für Personal in Hauptquartieren von VN-
Friedensmissionen). Die entsprechenden Ausbildungsteams umfassen bis zu fünf
Ausbilderinnen/-Ausbilder und sind bis zu drei Mal pro Jahr für jeweils bis zu
zwei Wochen abrufbar.
Zudem wurden „Mobile Training Teams“ zur Ausbildungsunterstützung von
Peacekeeping-Kontingenten im Entsendeland vor der Entsendung in VN-
Missionen zugesagt. Diese Ausbildungsteams können bis zu 20 Soldatinnen und
Soldaten umfassen und sind je Ausbildungsgebiet bis zu zweimal pro Jahr für jeweils
bis zu vier Wochen abrufbar.
a) Wie und in welchen konkreten Missionen sollen sie eingesetzt werden?
Die Entsendung von Ausbildungsteams zur Durchführung von „In-Mission
Training“ erfolgt nach einer im Ressortkreis abgestimmten Leitungsentscheidung des
Bundesministeriums der Verteidigung in den VN-Friedensmissionen, die durch
die Vereinten Nationen vorgeschlagen werden.
b) Sind bereits zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder im Einsatz, und
wenn ja, wo?
Ausbildungsteams des Bundesministeriums der Verteidigung zur Durchführung
von „In-Mission Training“ können ab dem 1. April 2016 durch die Vereinten
Nationen abgerufen werden. Anforderungen seitens der Vereinten Nationen liegen
bisher nicht vor.
„Mobile Training Teams“ des Bundesministeriums der Verteidigung zur
Unterstützung der einsatzvorbereitenden Ausbildung in Entsendeländern werden ab
dem 1. Juli 2016 durch die Vereinten Nationen abrufbar sein. Anforderungen
seitens der Vereinten Nationen liegen bisher nicht vor.
c) Welche Aufgabe obliegt ihnen beim Aufbau von
Missionshauptquartieren?
Die durch die Bundeswehr entsandten Ausbildungsteams zur Durchführung von
„In-Mission Training“ übernehmen Aufgaben der Weiterbildung von Personal in
Missions-Hauptquartieren, entsprechend der Bedarfsforderungen des VN-
Sekretariates und der Leitung der jeweiligen VN-Friedensmission. Dies betrifft
insbesondere Verfahren der multinationalen Stabsarbeit mit allen Akteuren innerhalb
der Missionshauptquartiere der VN-Friedensmissionen.
d) Handelt es sich hier um einen einmaligen Beitrag oder erwägt die
Bundesregierung dieses Engagement in Zukunft aufrechtzuerhalten?
Die Zusage zur Ausbildungsunterstützung für VN-Friedensmissionen ist ohne
zeitliche Beschränkung erfolgt. Entsprechend behält sich die Bundesregierung
eine regelmäßige Überprüfung der deutschen Beiträge vor.
4. Wie viele sogenannte Ausbildungsteams, für Drittstaaten möchte die
Bundesregierung zur Verfügung stellen?
Für mit den Vereinten Nationen abgestimmte Ausbildungsgebiete ist die
Entsendung jeweils eines Ausbildungsteams (Mobile Training Team) der Bundeswehr
bis zu zwei Mal pro Jahr möglich.
a) Bestehen bereits Ausbildungsteams, und wenn ja, wie sind sie
zusammengesetzt?
Ausbildungsteams der Bundeswehr (Mobile Training Teams) werden ab dem
1. Juli 2016 abrufbar sein.
Die Zusammensetzung der Mobile Training Teams berücksichtigt bis zu drei mit
den Vereinten Nationen abgestimmte Ausbildungsgebiete. Dabei können je
Ausbildungsgebiet bis zu sieben Ausbilderinnen oder Ausbilder entsandt werden.
Jedes Ausbildungsteam wird durch einen Stabsoffizier geführt.
b) Welche Aufgaben sollen diese Ausbildungsteams übernehmen?
Ausbildungsteams der Bundeswehr (Mobile Training Teams) unterstützen die
Vorbereitung nationaler Kontingente für Einsätze in Friedensmissionen der
Vereinten Nationen, mit dem Ziel, die Ausbildungsstandards der Vereinten Nationen
zu erreichen.
c) Sind bereits Ausbildungsteams von den VN angefragt worden?
Es sind bisher keine Ausbildungsteams (Mobile Training Teams) der
Bundeswehr durch die Vereinten Nationen angefragt worden.
5. Wie viele sogenannte Startup Kits (mobile Bürocontainer inklusive
Ausrüstung) stellt die Bundesregierung den VN zur Verfügung?
Sind bereits Startup Kits ausgeliefert worden, und wenn ja, wie viele?
Eine vorläufige Einschätzung der Vereinten Nationen geht davon aus, dass von
dem durch die Bundesregierung zugesagten Betrag bis zu sechs Startup Kits
beschafft werden können. Der Betrag wird in Abstimmung mit den Vereinten
Nationen noch im 1. Halbjahr 2016 überwiesen. Eine Auslieferung von Startup Kits
ist noch nicht erfolgt.
6. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der
Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in
the Republic of South Sudan, UNMISS), nachdem das Kabinett am 7.
Oktober 2015 eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei
beschloss?
Mit Stand vom 3. April 2016 sind neun deutsche Polizistinnen und Polizisten aus
Bund und Ländern in die UNMISS sekundiert.
7. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der
Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten
Nationen in Mali (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization
Mission in Mali, MINUSMA), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015
eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Mit Stand vom 3. April 2016 sind 19 deutsche Polizistinnen und Polizisten in die
MINUSMA sekundiert.
8. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der
Mission der Vereinten Nationen in Somalia (United Nations Assistance
Mission in Somalia, UNSOM), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine
Beteiligung mit bis zu fünf Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Der Auswahlprozess für geeignete deutsche Polizistinnen und Polizisten für eine
Verwendung in der Mission UNSOM ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
9. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (United Nations
Stabilization Mission in Haiti, MINUSTAH), nachdem das Kabinett am
7. Oktober 2015 eine Beteiligung mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten
der Polizei beschloss?
Der Auswahlprozess für geeignete deutsche Polizistinnen und Polizisten für eine
Verwendung in der MINUSTAH ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
10. Wie viele Polizistinnen und Polizisten befinden sich nach diesen
Aufstockungen insgesamt in VN-Einsätzen?
a) Plant die Bundesregierung darüber hinaus eine weitere Erhöhung ihres
Engagements im Bereich der Polizeiarbeit?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10a bis 10c werden zusammengefasst beantwortet.
Zusätzliche personelle oder materielle Unterstützungsleistungen erfolgen
grundsätzlich auf Anfrage der VN und nach Einzelfallprüfung, im Rahmen freier
Kapazitäten beziehungsweise verfügbarer Ressourcen.
Der Einsatz von zivilem und polizeilichem Personal richtet sich nach dem Bedarf
der Vereinten Nationen und, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von
Polizistinnen und Polizisten, auch nach deren Verfügbarkeit. Der Bedarf – auch
hinsichtlich einer etwaigen Erhöhung des Unterstützungsumfangs – wird in jedem
Einzelfall seitens des Bundes und der Länder geprüft.
Die Bundesregierung hat ihr personelles Engagement im Polizeibereich im Jahr
2015 (vier Kabinettsbeschlüsse vom 7. Oktober 2015) bzw. im militärischen
Bereich im Jahr 2016 (Aufstockung Beteiligung an MINUSMA) signifikant
ausgebaut. Aktuell ist keine weitere Aufstockung militärischer oder polizeilicher
Kapazitäten oder die Beteiligung an zusätzlichen VN-Friedensmissionen geplant.
Aus den Mitteln der „Ertüchtigungsinitiative“ werden im Jahr 2016 Finanzmittel
auch für Projekte zur Stärkung von VN-Friedensmissionen finanziert. Diese
umfassen die Förderung von regionalen Trainingszentren in Afrika (École de
Maintien de la Paix/Bamako, Kofi Annan Peacekeeping Training Center/Accra), die
Finanzierung der unter Frage 5 thematisierten Startup Kits sowie die
Unterstützung des laufenden unabhängigen Reviews der VN-Polizei (Review of the UN
Police Division).
11. Wie weit sind die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2774 angekündigten
Ressortabstimmungen sowie Gespräche des Bundes mit den Ländern in Bezug auf eine im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bund-Länder-
Vereinbarung für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in
Friedensmissionen gediehen?
Die Ressortabstimmungen sowie die Gespräche des Bundes mit den Ländern
dauern an. Sie finden derzeit im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgruppe
„Internationale Polizeimissionen“ statt.
12. Um wie viel ziviles Personal handelt es sich, das laut Aussage des
Staatssekretärs Dr. Markus Ederer beim Peacekeeping Summit zugesagt wurde
(Bundestagsdrucksache 18/6301)?
Beim Peacekeeping Summit (2015) hat die Bundesregierung die Bereitschaft
erklärt, mehr ziviles Personal in VN-Friedensmissionen zu entsenden. Dies umfasst
die Möglichkeit der Entsendung von THW-Kräften und von Experten im Bereich
Krisenprävention und Mediation. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt, da
diese sich erst aus dem konkreten Bedarf und dem dann zugrundeliegenden
Einsatz ergeben werden.
a) Bis wann soll dieses Personal den VN zur Verfügung gestellt werden?
Es wurde kein Datum in Aussicht gestellt; dies ist abhängig vom Bedarf der
Vereinten Nationen und der Verfügbarkeit des Personals.
b) Sind für diese Bereitstellung noch formale Hindernisse wie Ausbildung
oder Rekrutierung notwendig?
Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für
Internationale Friedenseinsätze (ZIF), die Zahl erfolgreicher Bewerbungen auf
zivile Positionen in VN-Friedensmissionen zu erhöhen. Im Rahmen einer Reform
des ZIF (Ausbau zu in einer vollwertigen Entsendeorganisation) soll dieses in die
Lage versetzt werden, seine Aktivitäten zur Rekrutierung und Beratung von
Bewerbern für VN-Friedensmissionen zu verstärken. Bestehende Aus- und
Fortbildungsangebote der VN und des ZIF werden in diesem Zusammenhang verstärkt
genutzt werden.
13. Haben die Zusagen Deutschlands, die im Zusammenhang mit dem
Peacekeeping Summit gemacht wurden, Auswirkungen auf das Memorandum of
Understanding zwischen Deutschland und den VN aus dem Jahr 2000?
Die von Deutschland im Rahmen des Peacekeeping Summit (2015) gemachten
Zusagen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Memorandum of
Understanding (2000), durch welches den Vereinten Nationen militärische Beiträge
für das UN Standby Arrangements System (UNSAS) angezeigt worden waren.
Mittelbare Auswirkungen auf die Anzeige deutscher Peacekeeping-Fähigkeiten
gegenüber den Vereinten Nationen könnten entstehen, wenn während des
Peacekeeping Summit (2015) zugesagte Leistungen (z. B.
Ausbildungsunterstützung) in das auf Seiten der Vereinten Nationen aus dem UNSAS heraus
fortentwickelte Peacekeeping Capabilities Readiness System (PCRS) eingemeldet
werden sollten. Ein entsprechender Prüfungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
14. Welchen Beitrag verspricht sich die Bundesregierung von der Entsendung
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in Friedensmissionen?
Die Anforderungen an modernes Peacekeeping haben sich gewandelt. Im
Gegensatz zu den Anfängen des Peacekeeping als rein militärische Interventionen gehen
in den heutigen komplexen Operationen die verschiedenen Phasen der
Konfliktbewältigung mit einer engen Verzahnung von militärischen und zivilen
Elementen fließend ineinander über. Die geforderte „Standing Engineering Capacity“
(SEC) soll den Ansprüchen der immer komplexer werdenden Situation in den
Einsatzgebieten der VN-Friedensmissionen und den damit einhergehenden
Kommunikations- und Infrastrukturaufgaben gerecht werden. Die SEC steht für eine
operativ-technische Einsatzoption, um zur Vorbereitung von internationalen VN-
Hilfseinsätzen schnell und gezielt Grundlagenarbeit vor Ort in den Bereichen
Technik, Infrastruktur und Kommunikation zu leisten. Hauptaufgabe wird es sein,
den Aufbau von Missionshauptquartieren, den jeweiligen Außenstellen und
Camps zu begleiten und zu unterstützen. Der Bedarf der VN an schneller
Mobilisierung technischer und logistischer Fähigkeiten, insbesondere zu Beginn von
Friedensmissionen, ist immens; der Optimierungsbedarf der VN auf diesem
Gebiet offenkundig. Ertüchtigung bei „rapid deployment“ und „standby capacities“
zählen zu den zentralen Empfehlungen des HIPPO-Berichts.
Im konkreten Bedarfsfall kann das THW auf einen Pool hierfür geschulter und
auslandseinsatzerfahrener Helferinnen und Helfer zurückgreifen. Die fachliche
Expertise dieser Einsatzkräfte erstreckt sich über ein weites Spektrum von
Fähigkeiten, das das THW seit nunmehr über 50 Jahren in zahlreichen weltweiten
Einsätzen aufgebaut und fortlaufend weiterentwickelt hat. Künftige THW-Einsätze
zur Unterstützung von VN-Missionen können dazu beitragen, diese
Kompetenzen weiter zu stärken.
a) Wie kam es zu der Entscheidung, die Entsendung des THW mit Hilfe
eines Rahmenabkommens mit dem Department of Field Support des VN-
Sekretariats zu vereinbaren?
Das Memorandum of Understanding (MoU) regelt insbesondere die
Bereitstellung grundlegender technischer und logistischer Ressourcen und damit operativer
Fähigkeiten, auf die die VN zur weltweiten Durchführung ihrer
Friedensmissionen angewiesen sind. Daneben werden v. a. der rechtliche Status und die
gesundheitliche Versorgung der entsandten THW-Einsatzkräfte erheblich verbessert.
Die Frage des rechtlichen Status ist vor jedem möglichen Einsatz von zentraler
Bedeutung und war deshalb grundlegend mit den VN zu vereinbaren, da es bisher
keine eindeutige rechtliche Regelung für solche Einsätze gab.
b) Nach welchen Maßgaben kann das Department of Field Support des VN-
Sekretariats auf das THW zugreifen?
Für einen konkreten Einsatz müsste das „Department of Field Support“ eine
Anfrage stellen. Modalitäten, Arrangements, Prozeduren und Statusfragen für die
Bereitstellung von Unterstützung würden durch missionsspezifische
Vereinbarungen geregelt, die zusätzlich (neben dem bereits bestehenden MoU)
geschlossen werden müssten.
c) Wurde das THW bereits im Zuge dieser Vereinbarung angefragt?
Bisher wurde noch keine offizielle Anfrage für einen THW-Einsatz gestellt.
15. In welcher Höhe wurden beim Peacekeeping Summit „substantielle
finanzielle Beiträge für Initiativen der Vereinten Nationen zu Krisenprävention und
Mediation“ zugesagt (Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom
6. Oktober 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6301)?
Ein konkreter Betrag wurde nicht genannt.
a) Sind von diesen zugesagten Geldern bereits Mittel abgeflossen?
b) Wenn ja, in welcher Höhe an welche Initiative?
Im Dezember 2015 erfolgte eine Einzahlung in den Trust Fund der Abteilung
für Politische Angelegenheiten des VN-Sekretariats (DPA) in Höhe von
1,5 Mio. Euro. mit der Zweckbestimmung die Mediationskapazitäten der VN zu
stärken. Konkret soll er der „Mediation Support Unit“ der VN (angesiedelt bei
der UN DPA) zur Verfügung gestellt werden, um unter anderem deren „Standby
Team“ zu unterstützen. Dies ist ein Team von international sehr erfahrenen
Mediatorinnen und Mediatoren, dessen Mitglieder im Bedarfsfall kurzfristig in
Vermittlungsteams der VN oder von Regionalorganisationen oder Staaten, die
entsprechend bei den VN anfragen, entsendet werden können.
Ebenfalls im Dezember 2015 erfolgte eine Einzahlung in den „Peacebuilding
Fund“ in Höhe von 3,5 Mio. Euro.
c) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu Fragen 15a und 15b wird verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, sich am Ausbau der Mediationskapazitäten der
VN nur in finanzieller Hinsicht zu beteiligen oder sind auch andere
Unterstützungsleistungen vorgesehen?
Neben der finanziellen Unterstützung (siehe Antwort zu Frage 15b) besteht eine
enge inhaltliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Vereinten
Nationen im Bereich Mediation. Die Bundesregierung hat in ihrem Bestreben, die
deutschen Mediationskapazitäten auszubauen, ihre Kontakte in diesem Bereich zu den
Vereinten Nationen intensiviert. Vertreterinnen und Vertreter der „UN Mediation
Support Unit“ stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, um
gemeinsame Aktivitäten abzustimmen und zu koordinieren. Hierbei werden auch
andere Unterstützungsleistungen (etwa die Entsendung von Fachpersonal)
diskutiert.
Darüber hinaus bespricht die Bundesregierung eine mögliche Unterstützung der
VN-Mediationskapazitäten regelmäßig in ihren mediationsspezifischen
Konsultationen mit anderen Staaten, so zum Beispiel mit Norwegen, der Schweiz und
Finnland.
17. Welche Initiativen im Bereich der Krisenprävention hält die
Bundesregierung für besonders unterstützenswert?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Stärkung der Krisenprävention ein
gemeinsames Merkmal der Ergebnisse aller drei VN-Reviews (Peacekeeping,
Peacebuilding, Resolution des Sicherheitsrates S/RES/1325, Frauen, Frieden und
Sicherheit) ist.
Neben ihrem Engagement zur Stärkung der Mediationskapazitäten (siehe auch
Antwort zu Frage 15a) wirbt die Bundesregierung darüber hinaus um mehr
Verständnis für Peacebuildung als umfassendes Konzept zur Krisenprävention. Es ist
der Ansatz der Bundesregierung Initiativen der VN zu unterstützen, die darauf
ausgerichtet sind, Krisenprävention verstärkt in die Arbeit der Peacebuilding
Commission einzubringen entsprechend dem Ergebnis des Peacebuilding
Reviews. Auch sollte die besondere Stärke des Peacebuilding Fund, sehr kurzfristig
in konkretren Situationen Mittel bereitstellen zu können, künftig verstärkt genutzt
werden, um auch krisenpräventive Maßnahmen zu fördern.
18. Welchen Analysen und Aussagen des HIPPO-Berichts legt die
Bundesregierung ihre Entscheidung zugrunde, die Auswahl an Unterstützungsleistungen
zu treffen, die sie vorgenommen hat?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
19. Warum legte die Bundesregierung am 28. September 2015 beim
Peacekeeping Summit keine konkreten Zahlen ihrer Unterstützungsabsichten vor?
Die Ankündigungen seitens der Bundesregierung haben sich – wie vom
Veranstalter gewünscht – auf konkrete, kurzfristig umsetzbare Zusagen beschränkt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Nummer 5,
verwiesen.
20. Bei welchen VN-geführten Missionen erwägt die Bundesregierung,
entweder zusätzlich personelle oder materielle Kapazitäten einzubringen oder eine
neue Beteiligung zu realisieren?
a) Wenn ja, bei welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Für die Fragen 20a und 20b wird auf die Antwort zu Frage 10a bis 10c verwiesen.
21. Welche Anfragen hat es von Seiten der VN seit Oktober 2014 an die
Bundesregierung gegeben, VN-geführte Missionen personell oder materiell zu
unterstützen, und wie hat die Bundesregierung auf welcher Grundlage darauf
reagiert (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Mit Blick auf formelle Einzelanfragen der VN zu Polizei- und Militärkräften
sowie Material für bestehende Missionen gilt Folgendes: Das Sekretariat der VN
richtet in der Regel zunächst informelle Vorabanfragen an mehrere
Mitgliedstaaten, um zu prüfen, ob die gewünschten Kapazitäten grundsätzlich zur Verfügung
stehen.
Die Bundesregierung prüft diese Einzelanfragen sehr sorgfältig. Sie trifft ihre
Entscheidung in einer Gesamtabwägung aller relevanten Faktoren, insbesondere
mandatsrechtlicher Fragen, VN- und sicherheitspolitische Relevanz der Mission
aus Sicht der Bundesregierung, Verfügbarkeit von geeignetem Personal für die
spezifische Stelle, erwartbarer Mehrwert durch Einsatz deutschen Personals und
Zeitlinien des angefragten Einsatzes.
Im besagten Zeitraum konnte der Anfrage für die Nominierung eines
militärischen Mitarbeiters (Rang: Major) in der VN-Mission UNMISS nicht entsprochen
werden, da die Bewerbungsfrist zu eng gesetzt war.
Der Anfrage der VN nach Gestellung eines Oberst zur Besetzung des Postens
„Deputy Chief Service Delivery“ in der VN-Mission MINUSMA (April 2015)
konnte wegen der Nichtverfügbarkeit entsprechenden Personals nicht
entsprochen werden. Realisiert werden konnte die Anfrage nach einem VN-
Militärbeobachter für das MINUSMA-Hauptquartier, der im Oktober 2015 seinen Dienst
in Bamako antrat. Zudem hat Deutschland für die VN-Mission MINUSMA die
Besetzung des „Senior Military Observer“ (Rang: Oberst) ab Juni 2016 zugesagt.
Anfragen der Vereinten Nationen nach einem Rapid Deployment Infantry
Battalion für die VN-Friedensmission MONUSCO (DR Kongo) vom Oktober
2014 sowie nach einem Combat Convoy Battalion für die VN-Mission
MINUSMA (Mali) vom August 2015 konnte nicht entsprochen werden, da die
dort geforderten Fähigkeiten innerhalb der geforderten Zeitlinien und
Personalumfänge nicht gestellt werden können.
Die Bundesregierung erhielt im März 2015 die Anfrage nach einem Polizei-
Spezialteam für die UNMISS, das ein Konzept für einen aktiven Ansatz zur
Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in den
Flüchtlingscamps der UNMISS entwickeln und implementieren könne. Ferner baten die
VN die Bundesregierung für die Multidimensional Integrated Stabilization
MINUSMA im Mai 2015 um die Gestellung eines Polizei-Spezialteams zur
Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte für die Themenbereiche Transnationale
Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und Forensik an der Akademie der
Nationalpolizei in Bamako. Die Bundesregierung entsprach beiden Ersuchen und
entsandte im vierten Quartal 2015 jeweils fünf Polizeiexperten in die VN-Missionen
UNMISS und MINUSMA.
22. Welche Gründe sprachen gegen ein Bundestagsmandat, das für die
Entsendung zweiter Einzelpersonen für die Mission in der Demokratischen
Republik Kongo (MONUSCO) laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 18/2774 notwendig gewesen wäre?
Bei den in Frage stehenden Stellen handelte es sich nicht um herausgehobene
Positionen, deren Besetzung durch deutsches Personal einen substantiellen
Mehrwert für die Mission oder den Entsender erbracht hätte. Die Mandatierung im
Standardverfahren hätte einen unverhältnismäßig hohen administrativen und
politischen Aufwand bedeutet. In der unter Frage 21 skizzierten Gesamtbetrachtung
ist die Bundesregierung daher in diesem Fall zu dem Schluss gekommen, dass
Aufwand und Nutzen einer Mandatierung in keinem vertretbaren Verhältnis
standen.
23. Inwieweit könnte die Europäische Union die VN in der Anfangsphase einer
Mission unterstützen (bitte detailliert darstellen, welche Verfahren für eine
solche Unterstützung bestehen), und wie steht die Bundesregierung zu den
vielfach geäußerten Ideen, dass die Europäische Union grundsätzlich
insbesondere bei Beginn von VN-Missionen eine aktive Rolle bei der Herstellung
einer „Anfangsbefähigung“ übernehmen könnte?
Eine Möglichkeit bestünde im sog. modularen Ansatz, d. h. in der EU-seitigen
Gestellung ganzer Komponenten von VN-Missionen. Die sich in diesem
Zusammenhang ergebenden politischen, operativen und rechtlichen Fragen zur
Führungs- und Kommandostruktur sind gegenwärtig noch Gegenstand der
Beratungen in den zuständigen EU-Gremien und auch zwischen dem Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) und den Vereinten Nationen. Über eine mögliche aktive
Rolle der EU bei der Herstellung einer „Anfangsbefähigung“ einer VN-Mission
wird daher im konkreten Einzelfall auch unter Berücksichtigung der jeweils
erforderlichen Fähigkeiten zu entscheiden sein. Eine verstärkte Zusammenarbeit
zwischen EU und VN im Peacekeeping birgt aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich das Potenzial für eine Effektivitäts- und Effizienzsteigerung und
liegt somit im Interesse beider Organisationen.
24. Existiert der in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
18/2774) angekündigte Rahmenvertrag zwischen Europäischer Union und
VN für die Zusammenarbeit im Krisenmanagement mittlerweile?
a) Wenn ja, welche Inhalte umfasst er?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24a und 24b werden zusammengefasst beantwortet: Die Hohe
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica
Mogherini ist vom Rat zu Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zur
Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Krisenmanagement ermächtigt
worden. Dieses Abkommen wird derzeit noch verhandelt und soll den rechtlichen
Rahmen für die Bereitstellung von Infrastruktur und das Teilen von Leistungen
zwischen den Organisationen bieten, um die EU-VN-Kooperation in
Einsatzgebieten durch schnellere Bereitstellung, Kostenersparnisse und
Effizienzsteigerungen zu erleichtern. Verhandelt werden allgemeine Eckpunkte der
Zusammenarbeit beispielsweise zum Schutz von Personal und Stützpunkten, zur Logistik
sowie zur Übernahme von Ausrüstung und Infrastruktur. Darüber hinaus ist am
18. Januar 2016 ein Verwaltungsabkommen zum Austausch von
Verschlusssachen zwischen der EU und den VN in Kraft getreten.
25. Wurde das EU-VN Steering Committee, das die EU-VN-Zusammenarbeit
stärken und die Instrumente der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zur Unterstützung der friedenserhaltenden Maßnahmen der VN
ausbauen soll, genutzt, um im Vorfeld des Peacekeeping Summit
Absprachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren möglichen Beiträgen zu
treffen?
Beim EU-VN-Lenkungsausschuss (Steering Committee) handelt es sich um einen
halbjährlich tagenden hochrangigen Konsultationsmechanismus zwischen EAD
und dem VN-Sekretariat. Die EU-Mitgliedstaaten sind im Steering Committee
nicht vertreten, sie werden aber über die Ergebnisse der Sitzungen unterrichtet.
Nicht alle EU-Mitgliedstaaten hatten Einladungen zum Peacekeeping Summit
(2015) erhalten. EU-Ratspräsident Tusk hat jedoch im Namen der EU die
fortdauernde Unterstützung für die VN im Bereich Peacekeeping unterstrichen.
26. Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der „Leitlinien für Beiträge der
Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“,
und zu welchem Ergebnis sind im Einzelnen die darin aufgeführten
Prüfungen gekommen (bitte einzeln aufgeschlüsselt darlegen und jeweils den
anvisierten Zeitplan aufzeigen)?
Der Stand der Umsetzung der VN-Leitlinien des Bundesministeriums der
Verteidigung ist in den einzelnen Handlungsfeldern wie folgt:
- Personalstrategie: Ein Verwendungsaufbaukonzept, das Tätigkeiten bei den
Vereinten Nationen angemessen berücksichtigt, fördert und darauf vorbereitet,
wird erarbeitet. Voraussichtlicher Abschluss im Jahr 2016.
- Peacekeeping-Präsenz: Mit der erweiterten Beteiligung der Bundeswehr an der
VN-Friedensmission MINUSMA (Mali) erfolgt eine signifikante Stärkung der
deutschen Präsenz in VN-geführten Friedensoperationen. Daneben ist die
Bundeswehr an folgenden VN-Missionen beteiligt: United Nations Interim Force
in Lebanon – UNIFIL (Libanon), United Nations Mission for the Referendum
in Western Sahara – MINURSO (Westsahara), United Nations-African Union
Hybrid Mission in Darfur – UNAMID (Darfur, Sudan), United Nations
Mission in South Sudan – UNMISS (Südsudan), United Nations Mission in
Liberia – UNMIL (Liberia; bis Juni 2016).
- Ausbildungsverbund: Konzeptionelle Grundzüge werden durch das
Bundesministerium der Verteidigung und fachlich zuständige
Ausbildungseinrichtungen (insbes. Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Führungsakademie der
Bundeswehr und VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr) erarbeitet.
- Peacekeeping-Reform: Reformvorschläge des Bundesministeriums der
Verteidigung sind Bestandteil der deutschen Zusagen im Rahmen des „Leaders’
Summit on Peacekeeping“ (New York, 28. September 2015) und werden
schrittweise umgesetzt (siehe auch die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5).
Die in den „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der
Friedenssicherung der Vereinten Nationen“ enthaltenen Prüffragen sind allgemein
handlungsleitend für die jeweiligen Aufgabenfelder.
27. Wie sieht der Gesamthaushalt für und der deutsche Beitrag an
friedenserhaltenden Maßnahmen der VN seit dem 1. Juli 2015 aus (bitte tabellarisch
darstellen)?
Gesamthaushalt der friedenserhaltenden
Maßnahmen der Vereinten Nationen, 01.07.2015 bis
30.06.2016 Ausgaben/Einnahmen
8.256.748.900 US-Dollar/
179.538.900 US-Dollar
Gesamthaushalt der friedenserhaltenden
Maßnahmen der Vereinten Nationen, netto,
01.07.2015 bis 30.06.2016
8.077.150.600 US-Dollar
deutscher Beitrag vom 01.07. - 31.12.2015
(gem. Beitragssatz 2013-15 von 7,141 %) 288.394.662 US-Dollar
deutscher Beitrag vom 01.01. – 30.06.2016
(gem. Beitragssatz 2016-18 von 6,389 %) 258.024.576 US-Dollar
deutscher Gesamtbeitrag zum Haushaltsjahr
2015/16 der friedenserhaltenden Missionen 546.419.238 US-Dollar
* Die Beitragssätze, zu denen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zum
Haushalt beitragen, werden alle drei Jahre neu verhandelt. Zuletzt wurde Ende
2015 der für die Jahre 2016 bis 2018 geltende Beitragssatz neu festgelegt. Im
Haushaltsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 laufenden Haushaltsjahr
finden daher zwei Beitragssätze Anwendung.
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ISSN 0722-8333]