Stand der Umsetzung der deutschen Zusagen an die Vereinten Nationen im Rahmen des Peacekeeping Summit im September 2015
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 28. September 2015 fand in New York der sogenannte Leaders’ Summit on Peacekeeping unter Leitung von US-Präsident Barack Obama statt. Dieses Treffen bei den Vereinten Nationen (VN) im Rahmen der VN-Generalversammlung fand nicht nur im 70. Jahr des Bestehens der VN statt, sondern auch nach einem umfassenden Review-Prozess für den Bereich des Peacekeeping.
Der im Juni 2015 vorgelegte Bericht der hochrangigen Expertenkommission zur Zukunft der VN-Friedenseinsätze (Report of the High-Level Independent Panel on Peace Operations – kurz: HIPPO) evaluierte erstmals seit dem Brahimi-Bericht aus dem Jahr 2000 umfassend die VN-Friedenseinsätze in ihrer ganzen Breite.
Der sogenannte HIPPO-Bericht legt nahe, dass das Engagement vieler Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Friedenseinsätze noch verstärkt werden kann. Immer wieder kommt es zu Engpässen bei der Bereitstellung von Personal, Material und Finanzen, die es den VN unmöglich machen, schnell und effizient in einem Krisenland zu agieren. Diese Erkenntnis ist nicht neu, die Expertinnen und Experten mahnen umso mehr an, dass die Mitgliedstaaten ihrer Beteuerung für die Arbeit der VN auch mit Taten nachkommen.
Der sogenannte Peacekeeping Summit war eine Gelegenheit für die Mitgliedstaaten, ihr Engagement im Rahmen der VN durch konkrete Zusagen zu unterstreichen. So hat z. B. China 8 000 Blauhelmsoldaten zugesagt und Sierra Leone 500 Polizistinnen und Polizisten. Insgesamt wurden Zusagen für neue Truppen- und Polizeikontingente in Höhe von 40 000 Personen gemacht, 30 000 mehr als ursprünglich angenommen. Der Peacekeeping Summit gilt somit als Erfolg für die Steigerung des Engagements vieler Mitgliedstaaten, zumal viele Länder mit ihren Zusagen offenbar auch konkrete strategische Pläne verfolgten, so dass eine Umsetzung ihrer Ankündigungen als wahrscheinlich gelten kann.
Die Bundesregierung hat auf Nachfrage (Bundestagsdrucksache 18/6301 Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Tom Koenigs) bei diesem Peacekeeping Summit u. a. deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder, finanzielle Beiträge und mehr ziviles Personal zugesagt. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt. Lediglich für den Bereich der Polizeiarbeit wurde dem Deutschen Bundestag eine Aufstockung der entsandten Beamtinnen und Beamten für vier VN-Missionen per Brief durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015 mitgeteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche konkreten Schlussfolgerungen und strategischen Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus dem HIPPO-Bericht gezogen, und welche konkreten Maßnahmen wurden oder werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet, um diesen Schlussfolgerungen und strategischen Handlungsempfehlungen Rechnung zu tragen (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils mit Zeitplan für die Einführung und/oder Umsetzung angeben)?
Welche Anpassung ergibt sich ggf. aus dem HIPPO-Bericht für die „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“, und inwieweit finden diese Anpassungen statt (bitte detailliert darlegen)?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung beim Peacekeeping Summit in New York deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder für den militärischen Bereich zugesagt?
a) Wie und in welchen konkreten Missionen sollen sie eingesetzt werden?
b) Sind bereits zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder im Einsatz, und wenn ja, wo?
c) Welche Aufgabe obliegt ihnen beim Aufbau von Missionshauptquartieren?
d) Handelt es sich hier um einen einmaligen Beitrag oder erwägt die Bundesregierung dieses Engagement in Zukunft aufrechtzuerhalten?
Wie viele sogenannte Ausbildungsteams, für Drittstaaten möchte die Bundesregierung zur Verfügung stellen?
a) Bestehen bereits Ausbildungsteams, und wenn ja, wie sind sie zusammengesetzt?
b) Welche Aufgaben sollen diese Ausbildungsteams übernehmen?
c) Sind bereits Ausbildungsteams von den VN angefragt worden?
Wie viele sogenannte Startup Kits (mobile Bürocontainer inklusive Ausrüstung) stellt die Bundesregierung den VN zur Verfügung? Sind bereits Startup Kits ausgeliefert worden, und wenn ja, wie viele?
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, UNMISS), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali, MINUSMA), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Mission der Vereinten Nationen in Somalia (United Nations Assistance Mission in Somalia, UNSOM), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Beteiligung mit bis zu fünf Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (United Nations Stabilization Mission in Haiti, MINUSTAH), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Beteiligung mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten befinden sich nach diesen Aufstockungen insgesamt in VN-Einsätzen?
a) Plant die Bundesregierung darüber hinaus eine weitere Erhöhung ihres Engagements im Bereich der Polizeiarbeit?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wie weit sind die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2774 angekündigten Ressortabstimmungen sowie Gespräche des Bundes mit den Ländern in Bezug auf eine im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bund-Länder-Vereinbarung für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen gediehen?
Um wie viel ziviles Personal handelt es sich, das laut Aussage des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer beim Peacekeeping Summit zugesagt wurde (Bundestagsdrucksache 18/6301)?
a) Bis wann soll dieses Personal den VN zur Verfügung gestellt werden?
b) Sind für diese Bereitstellung noch formale Hindernisse wie Ausbildung oder Rekrutierung notwendig?
Haben die Zusagen Deutschlands, die im Zusammenhang mit dem Peacekeeping Summit gemacht wurden, Auswirkungen auf das Memorandum of Understanding zwischen Deutschland und den VN aus dem Jahr 2000?
Welchen Beitrag verspricht sich die Bundesregierung von der Entsendung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in Friedensmissionen?
a) Wie kam es zu der Entscheidung, die Entsendung des THW mit Hilfe eines Rahmenabkommens mit dem Department of Field Support des VN-Sekretariats zu vereinbaren?
b) Nach welchen Maßgaben kann das Department of Field Support des VN-Sekretariats auf das THW zugreifen?
c) Wurde das THW bereits im Zuge dieser Vereinbarung angefragt?
In welcher Höhe wurden beim Peacekeeping Summit „substantielle finanzielle Beiträge für Initiativen der Vereinten Nationen zu Krisenprävention und Mediation“ zugesagt (Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 6. Oktober 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6301)?
a) Sind von diesen zugesagten Geldern bereits Mittel abgeflossen?
b) Wenn ja, in welcher Höhe an welche Initiative?
c) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, sich am Ausbau der Mediationskapazitäten der VN nur in finanzieller Hinsicht zu beteiligen oder sind auch andere Unterstützungsleistungen vorgesehen?
Welche Initiativen im Bereich der Krisenprävention hält die Bundesregierung für besonders unterstützenswert?
Welchen Analysen und Aussagen des HIPPO-Berichts legt die Bundesregierung ihre Entscheidung zugrunde, die Auswahl an Unterstützungsleistungen zu treffen, die sie vorgenommen hat?
Warum legte die Bundesregierung am 28. September 2015 beim Peacekeeping Summit keine konkreten Zahlen ihrer Unterstützungsabsichten vor?
Bei welchen VN-geführten Missionen erwägt die Bundesregierung, entweder zusätzlich personelle oder materielle Kapazitäten einzubringen oder eine neue Beteiligung zu realisieren?
a) Wenn ja, bei welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Anfragen hat es von Seiten der VN seit Oktober 2014 an die Bundesregierung gegeben, VN-geführte Missionen personell oder materiell zu unterstützen, und wie hat die Bundesregierung auf welcher Grundlage darauf reagiert (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Welche Gründe sprachen gegen ein Bundestagsmandat, das für die Entsendung zweiter Einzelpersonen für die Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2774 notwendig gewesen wäre?
Inwieweit könnte die Europäische Union die VN in der Anfangsphase einer Mission unterstützen (bitte detailliert darstellen, welche Verfahren für eine solche Unterstützung bestehen), und wie steht die Bundesregierung zu den vielfach geäußerten Ideen, dass die Europäische Union grundsätzlich insbesondere bei Beginn von VN-Missionen eine aktive Rolle bei der Herstellung einer „Anfangsbefähigung“ übernehmen könnte?
Existiert der in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2774) angekündigte Rahmenvertrag zwischen Europäischer Union und VN für die Zusammenarbeit im Krisenmanagement mittlerweile?
a) Wenn ja, welche Inhalte umfasst er?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurde das EU-VN Steering Committee, das die EU-VN-Zusammenarbeit stärken und die Instrumente der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der friedenserhaltenden Maßnahmen der VN ausbauen soll, genutzt, um im Vorfeld des Peacekeeping Summit Absprachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren möglichen Beiträgen zu treffen?
Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“, und zu welchem Ergebnis sind im Einzelnen die darin aufgeführten Prüfungen gekommen (bitte einzeln aufgeschlüsselt darlegen und jeweils den anvisierten Zeitplan aufzeigen)?
Wie sieht der Gesamthaushalt für und der deutsche Beitrag an friedenserhaltenden Maßnahmen der VN seit dem 1. Juli 2015 aus (bitte tabellarisch darstellen)?