[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8038
18. Wahlperiode 05.04.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur
Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten
ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig
Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei
inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben,
Bundestagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6
Prozent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe
100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach
Überprüfung der negativen Behördenentscheidungen von den Gerichten
ausgesprochen werden.
Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF
im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der
Europäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit
Griechenlands vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und
Aufnahmesystem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp.
Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent),
danach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei
mit 21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und
irakischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015
standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal
8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur
Rückübernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in
Bezug auf Ungarn: 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante
Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer
Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (45,5 Prozent der bis November 2015
entschiedenen Rechtsschutzanträge gegen eine Überstellung nach Ungarn waren
erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 25,9 Prozent). Manche
Schutzsuchende tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als sich gegen ihren Willen in ein
Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige
Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die
geringe Überstellungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne
Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro
Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird
für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären
Asylprüfung eingesetzt werden konnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit
dem Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer
komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend
beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-
Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw.
aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent
der insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge.
Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische,
anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt
werden. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent
aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – politisch
verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die
damit verbundene Unsicherheit dennoch sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach
offiziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr
geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von
Beschleunigungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen
Ländern mit sehr guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus
Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia 13 bis 17 Monate auf eine
Behördenentscheidung warten, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils über 75
Prozent. Die realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen
Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen
Asylantragstellung wird bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht
berücksichtigt. Dabei beträgt diese Wartezeit bei einzelnen Außenstellen des
BAMF mehrere Monate (vgl. Plenarprotokoll 18/142, S. 13922 f., Anlage 13).
Genaue Angaben hierzu kann die Bundesregierung nicht machen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Rein schriftliche
Anerkennungsverfahren bei syrischen Asylsuchenden dauerten im letzten Jahr nur 2,4 Monate,
diese beschleunigten Verfahren soll es für ab dem 1. Januar 2016 registrierte
Schutzsuchende nicht mehr geben. Ende 2015 waren 89 336 Asylverfahren seit
mehr als 12 Monaten anhängig, die Zeit bis zur Asylantragstellung ist dabei nicht
berücksichtigt.
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen,
unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser
Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder
abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die
bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag.
Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 20) hat ergeben, dass Klagen über angeblich zu
niedrige „Rückführungsquoten“ rechtskräftig ausreisepflichtiger Personen – etwa
des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann in der BILD vom
1. März 2015 („weit unter zehn Prozent“) – irreführend sind. Eine solche
Betrachtung berücksichtigt schon nicht, dass weitaus mehr ausreisepflichtige Personen
„freiwillig“ ausreisen als abgeschoben werden. Zugleich gibt es Bundesländer,
die vergleichsweise wenige Abschiebungen vornehmen, wie Thüringen und
Brandenburg, bei denen die Gesamtzahl der insgesamt ausgereisten Personen
aber dennoch über dem Bundesdurchschnitt liegt, während es umgekehrt Länder
mit überdurchschnittlich vielen Abschiebungen gibt, wie Baden-Württemberg
und Hessen, bei denen die Zahl der insgesamt ausgereisten Personen im Ergebnis
dennoch unterdurchschnittlich ausfällt. Die Rede von angeblich zu niedrigen
„Rückführungsquoten“ übersieht zudem, dass ein Teil der rechtskräftig
abgelehnten Asylsuchenden sich mit guten Gründen weiterhin in Deutschland aufhalten
kann: So verfügten über 30 Prozent der im Jahr 2014 rechtskräftig abgelehnten,
noch aufhältigen Asylsuchenden Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel, 56,5
Prozent wurden aus unterschiedlichen Gründen geduldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach
Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – bzw. in Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in
der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2016, und wie
lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten
Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen
Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG,
nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. GFK, einen subsidiären Schutzstatus
bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben,
bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren,
d. h. Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer
Schutz, nationale Abschiebungsverbote, und bitte jeweils so
differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den
Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte
Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf
tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen
(bitte wie in Frage 1a differenzieren)?
2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60
Absatz 1 AufenthG bzw. GFK im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen) beruhten auf
staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte
in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15
wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in
Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen
angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer behördlichen Entscheidung im ersten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines
Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche
Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte
jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und
Folgeanträgen differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-
Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren,
in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-
Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet
werden (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur
Verfahren berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung
gab (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im EASY-System als Asylsuchende im
ersten Quartal 2016 registriert, wie viele formelle Asylanträge waren es im
Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern,
Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den
sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei –
differenzieren), und wie erklärt die Bundesregierung, dass das
Verhältnis von Asylanträgen zu EASY-Registrierungen für das Jahr 2015
zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich voneinander abweicht
(die Spanne geht von 33,4 Prozent in Rheinland-Pfalz bis 81,7 Prozent
in Mecklenburg-Vorpommern, vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4e auf Bundestagsdrucksache 18/7625)?
Welche aktuellen Einschätzungen des BAMF gibt es dazu, wie viele im
EASY-System registrierte Asylsuchende noch keinen Asylantrag
gestellt haben und wie viele von ihnen sich vermutlich noch in
Deutschland aufhalten (bitte ausführen)?
Wie lang sind derzeit die von den einzelnen BAMF-Außenstellen
eingeräumten Terminsetzungen zur Asylantragstellung (bitte bei den
Außenstellen abfragen und nach Außenstellen differenziert darstellen und
soweit keine Termine zur Antragstellung vergeben werden, weil diese
über drei Monate betragen würden, bitte auch dies kenntlich machen)?
Welche Verfahren werden derzeit prioritär bearbeitet, wie viele
Asylverfahren wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal
prioritär bearbeitet (absolut bzw. anteilig an allen Verfahren und bitte
auch nach den priorisierten Gruppen auflisten), und wie lang ist derzeit
im Durchschnitt die ungefähre Dauer eines priorisierten Asylverfahrens?
Wie lang war im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal
durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang
die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen
Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Wie hoch waren im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal der
Anteil an allen Verfahren und die absolute Zahl rein schriftlicher
Anerkennungsverfahren in Bezug auf die Herkunftsländer Syrien, Irak und
Eritrea, wie lang dauerten diese Verfahren durchschnittlich (bitte nach
Herkunftsländern auflisten), und in welchen Konstellationen und nach
welchen Kriterien finden diese rein schriftlichen Verfahren auch nach
dem 1. Januar 2016 noch statt?
Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs,
zwölf, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am
meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), wie ist der
aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit
mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF
(bitte im Detail darstellen), und wie aussagekräftig ist die Angabe der
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4l auf
Bundestagsdrucksache 18/7625, die Zahl der Altverfahren hätte von 39 802 Anfang 2015
auf 24 410 zum Stand vom 31. Dezember 2015 reduziert werden
können, wenn die Zahl der Altverfahren nur einen Tag später bei knapp
90 000 lag?
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten
Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie
die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: Europäische
Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-
Verfahren angeben, bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern
differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem)
bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den
fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern
differenzieren)?
Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten
betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten
Mitgliedstaaten der EU (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen
angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern,
Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden
nennen)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik
Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.)
gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der
Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der EU und den jeweils fünf wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
– in jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der EU – in jedem
Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta –
differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung
des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nicht-Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung
abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge
wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein
Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen
angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen
Mitgliedstaaten der EU und den dort gewährten Schutzstatus und die
Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei
Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-
Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenziert angeben), in wie vielen Fällen wurde die
Zuständigkeit eines weiteren durchreisten Dublin-Mitgliedstaats als
zuständigen Viertstaat geprüft bzw. festgestellt, und um welche Staaten
handelte es sich jeweils (bitte Einzelheiten nennen)?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen
(bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den
genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach
Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?
Wie ist die weitere Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil
von Dublin-Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen
Asylsuchenden im ersten Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie
zur Antwort der Bunderegierung zu Frage 5h auf
Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?
6. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) von Amts wegen
für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt,
wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für
Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18
Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl
der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und
sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die
jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten
Gruppen?
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) haben im
ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt
(bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern
aufgliedern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten
Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus
und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2016 bzw.
im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei
aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und inwieweit ist
die hohe Zahl aufgegriffener unbegleiteter Minderjähriger im vierten
Quartal 2015 auf die seit Dezember 2015 neu mit erfassten 16- und 17-Jährigen
zurückzuführen (bitte zur Veranschaulichung die Entwicklung der Zahl in
den Monaten Oktober, November, Dezember 2015 und Januar 2016
gesondert darstellen)?
9. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben
differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem
jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2016
bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem
Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten
Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen), und
was hat die Auswertung des Beschlusses 10 W 9/15 des OLG Frankfurt am
Main vom 3. März 2016 ergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung vom
29. März 2016 auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Ulla Jelpke
auf Bundestagsdrucksache 18/8020), ist insbesondere eine Änderung des
§ 15 Absatz 6 Satz 2 AufenthG geplant (bitte begründen), und wie verfährt
die Bundespolizei nach negativer Beendigung eines Asyl-
Flughafenverfahrens, um in vergleichbaren Fällen verfassungswidrige Inhaftierungen ohne
sofortige richterliche Haftprüfung auszuschließen?
11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das gesamte Jahr 2015 (bitte in der Differenzierung wie
auf Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 11 darstellen)?
12. Wie viele Asyl-Anhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen
gab es im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch nach
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche
bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen
und der Türkei im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal?
14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von
Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und
Bosnien-Herzegowina in den Monaten Januar, Februar und März 2016
gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen
nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit
welchem Ergebnis beschieden?
15. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine Einstufung der
Länder Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten für
erforderlich und gerechtfertigt, vor dem Hintergrund, dass der Anteil der
Asylsuchenden aus diesen Ländern an allen neu registrierten
Asylsuchenden im Februar 2016 nicht einmal mehr 1 Prozent betrug, während zugleich
die bereinigte Gesamtschutzquote im Jahr 2015 bei Asylsuchenden aus
Marokko bzw. Algerien bei 8,2 bzw. 5 Prozent lag (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7794, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14
der Abgeordneten Ulla Jelpke), und inwiefern stimmt die Bundesregierung
der Auffassung zu, dass bei der Prüfung der Einstufung von
Herkunftsstaaten als sicher nur die bereinigte Schutzquote Berücksichtigung finden
sollte, weil rein formelle Entscheidungen keine Bewertung der
individuellen Schutzbedürftigkeit oder der Lage im Herkunftsland beinhalten, diese
aber in die Berechnung der unbereinigten Schutzquote eingehen, was sich
insbesondere bei den Herkunftsländern Marokko und Algerien erheblich
auswirkt (die bereinigte Schutzquote ist mehr als doppelt bzw.
dreimal so hoch wie die unbereinigte), weil es hier deutlich mehr formelle
als inhaltliche Entscheidungen gibt (dies gilt für das Jahr 2015, a. a. O.,
bitte ausführlich begründen)?
16. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -
entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen,
insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und
Forderungen gibt es im BAMF für das laufende Jahr, aber auch im Rahmen
der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017?
17. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von
fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer
und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich
bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren)?
18. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus
Ländern des Westbalkans kommen, im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte
Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?
19. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen
fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern
diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus
Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?
20. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der
Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
21. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die
Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters zum Verbleib von noch
aufhältigen, im Jahr 2014 bzw. 2015 rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylbewerbern (vgl. Antwort der Bunderegierung zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 18/7625) unter Berücksichtigung der Zahl der
Abschiebungen und der geförderten freiwilligen Ausreisen (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/7588 und 18/4025) ergibt, dass eine vergleichsweise hohe Zahl
von Abschiebungen einzelner Bundesländer nicht zwingend zu einer
insgesamt höheren Ausreise ausreisepflichtiger Personen (inklusive
Abschiebungen) im Bundesvergleich führt (Beispiele: Hessen und Baden-
Württemberg) und umgekehrt vergleichsweise niedrige Abschiebungszahlen in
einzelnen Bundesländern nicht dazu führen müssen, dass die Zahl der
insgesamt ausgereisten Personen (inklusive Abschiebungen) unter dem
Bundesdurchschnitt liegt (Beispiele: Thüringen und Brandenburg, jeweils
gemessen an der Zahl der ausreisepflichtigen Personen), weil es
diesbezüglich offenkundig sehr auf die Förderung der freiwilligen Ausreise ankommt
(bitte ausführen), und welche Schlussfolgerungen können nach Ansicht der
Bundesregierung hieraus gezogen werden?
22. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass mehr als 30 Prozent der im Jahr
2014 rechts- oder bestandskräftig abgelehnten, noch aufhältigen
Asylbewerber Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel verfügten und weitere
56,5 Prozent über eine Duldung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 18/7625), und inwieweit spricht das nach ihrer
Einschätzung dafür, dass auch bei rechtskräftig abgelehnten
Asylbewerbern berechtigte Gründe dafür vorliegen können, die einer Ausreise oder
Abschiebung entgegenstehen, etwa humanitäre oder persönliche Gründe
oder die Lage im Herkunftsland, was zumindest bei Herkunftsländern wie
Afghanistan, Syrien, Irak und Iran auf der Hand liegt (bitte ausführen)?
23. Welche Erkenntnisse und Einschätzungen fachkundiger Bediensteter hat
die Bundespolizei dazu, wie sich die seit dem 1. August 2015 geltenden
neuen Regelungen zur so genannten Dublin-Haft in der Praxis ausgewirkt
haben (den Fragestellern ist bekannt, dass die Bundespolizei hierzu – trotz
mehrfacher Nachfragen und obwohl es bei der Dublin-Haft um einen
schwerwiegenden Grundrechtseingriff geht – keine Zahlen erhebt),
insbesondere in Bezug auf den Umfang beantragter bzw. angeordneter Haft und
die Praktikabilität der Regelungen, und welche praktischen oder
rechtlichen Probleme gibt es diesbezüglich aus Sicht der Bundespolizei (bitte
ausführen)?
24. Welche Angaben für das erste Quartal 2016 lassen sich zu überprüften (vor
allem: Ausweis-)Dokumenten und zum ungefähren Anteil ge- oder
verfälschter Dokumente Asylsuchender machen (bitte zum Vergleich auch die
Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und nach den zehn
wichtigsten Hauptherkunftsländern differenzieren, vgl. im Übrigen die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/7625), und
welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem Umfang mit
diesen ge- oder verfälschten Dokumenten eine falsche Herkunft bzw.
Staatsangehörigkeit vorgetäuscht werden sollte (bitte ausführen und nach
Herkunftsstaaten differenzieren)?
Berlin, den 5. April 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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