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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Asylverfahrensdauer, Registrierungen im EASY-System, Priorisierungen, schriftliche Verfahren, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina; Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer der Asylanhörungen, Abschiebepraxis und Abschiebehaft<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.05.2016

Aktualisiert

02.01.2023

BT18/803805.04.2016

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8038 18. Wahlperiode 05.04.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2016 Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6 Prozent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe 100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach Überprüfung der negativen Behördenentscheidungen von den Gerichten ausgesprochen werden. Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp. Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent), danach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und irakischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015 standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in Bezug auf Ungarn: 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (45,5 Prozent der bis November 2015 entschiedenen Rechtsschutzanträge gegen eine Überstellung nach Ungarn waren erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 25,9 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden konnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit   dem Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin- Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw. aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent der insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge. Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische, anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt werden. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene Unsicherheit dennoch sehr belastend. Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach offiziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Ländern mit sehr guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils über 75 Prozent. Die realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht berücksichtigt. Dabei beträgt diese Wartezeit bei einzelnen Außenstellen des BAMF mehrere Monate (vgl. Plenarprotokoll 18/142, S. 13922 f., Anlage 13). Genaue Angaben hierzu kann die Bundesregierung nicht machen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Rein schriftliche Anerkennungsverfahren bei syrischen Asylsuchenden dauerten im letzten Jahr nur 2,4 Monate, diese beschleunigten Verfahren soll es für ab dem 1. Januar 2016 registrierte Schutzsuchende nicht mehr geben. Ende 2015 waren 89 336 Asylverfahren seit mehr als 12 Monaten anhängig, die Zeit bis zur Asylantragstellung ist dabei nicht berücksichtigt. Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt. 31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder. 3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag. Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 20) hat ergeben, dass Klagen über angeblich zu niedrige „Rückführungsquoten“ rechtskräftig ausreisepflichtiger Personen – etwa des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann in der BILD vom 1. März 2015 („weit unter zehn Prozent“) – irreführend sind. Eine solche Betrachtung berücksichtigt schon nicht, dass weitaus mehr ausreisepflichtige Personen „freiwillig“ ausreisen als abgeschoben werden. Zugleich gibt es Bundesländer, die vergleichsweise wenige Abschiebungen vornehmen, wie Thüringen und Brandenburg, bei denen die Gesamtzahl der insgesamt ausgereisten Personen aber dennoch über dem Bundesdurchschnitt liegt, während es umgekehrt Länder mit überdurchschnittlich vielen Abschiebungen gibt, wie Baden-Württemberg und Hessen, bei denen die Zahl der insgesamt ausgereisten Personen im Ergebnis dennoch unterdurchschnittlich ausfällt. Die Rede von angeblich zu niedrigen „Rückführungsquoten“ übersieht zudem, dass ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden sich mit guten Gründen weiterhin in Deutschland aufhalten kann: So verfügten über 30 Prozent der im Jahr 2014 rechtskräftig abgelehnten,   noch aufhältigen Asylsuchenden Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel, 56,5 Prozent wurden aus unterschiedlichen Gründen geduldet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – bzw. in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2016, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren, d. h. Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote, und bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)? b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie in Frage 1a differenzieren)? 2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. GFK im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen) beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)? 3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)? Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin- Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?   Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin- Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet werden (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Wie viele Personen wurden im EASY-System als Asylsuchende im ersten Quartal 2016 registriert, wie viele formelle Asylanträge waren es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern, Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei – differenzieren), und wie erklärt die Bundesregierung, dass das Verhältnis von Asylanträgen zu EASY-Registrierungen für das Jahr 2015 zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich voneinander abweicht (die Spanne geht von 33,4 Prozent in Rheinland-Pfalz bis 81,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4e auf Bundestagsdrucksache 18/7625)? Welche aktuellen Einschätzungen des BAMF gibt es dazu, wie viele im EASY-System registrierte Asylsuchende noch keinen Asylantrag gestellt haben und wie viele von ihnen sich vermutlich noch in Deutschland aufhalten (bitte ausführen)? Wie lang sind derzeit die von den einzelnen BAMF-Außenstellen eingeräumten Terminsetzungen zur Asylantragstellung (bitte bei den Außenstellen abfragen und nach Außenstellen differenziert darstellen und soweit keine Termine zur Antragstellung vergeben werden, weil diese über drei Monate betragen würden, bitte auch dies kenntlich machen)? Welche Verfahren werden derzeit prioritär bearbeitet, wie viele Asylverfahren wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal prioritär bearbeitet (absolut bzw. anteilig an allen Verfahren und bitte auch nach den priorisierten Gruppen auflisten), und wie lang ist derzeit im Durchschnitt die ungefähre Dauer eines priorisierten Asylverfahrens? Wie lang war im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Wie hoch waren im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal der Anteil an allen Verfahren und die absolute Zahl rein schriftlicher Anerkennungsverfahren in Bezug auf die Herkunftsländer Syrien, Irak und Eritrea, wie lang dauerten diese Verfahren durchschnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten), und in welchen Konstellationen und nach welchen Kriterien finden diese rein schriftlichen Verfahren auch nach dem 1. Januar 2016 noch statt? Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF (bitte im Detail darstellen), und wie aussagekräftig ist die Angabe der   Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4l auf Bundestagsdrucksache 18/7625, die Zahl der Altverfahren hätte von 39 802 Anfang 2015 auf 24 410 zum Stand vom 31. Dezember 2015 reduziert werden können, wenn die Zahl der Altverfahren nur einen Tag später bei knapp 90 000 lag? 5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin- Verfahren angeben, bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)? Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der EU (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden nennen)? Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der EU und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der EU – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt? Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nicht-Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der EU und den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)? In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin- Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), in wie vielen Fällen wurde die Zuständigkeit eines weiteren durchreisten Dublin-Mitgliedstaats als zuständigen Viertstaat geprüft bzw. festgestellt, und um welche Staaten handelte es sich jeweils (bitte Einzelheiten nennen)?   Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)? Wie ist die weitere Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im ersten Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie zur Antwort der Bunderegierung zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)? 6. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen? 7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) haben im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und inwieweit ist die hohe Zahl aufgegriffener unbegleiteter Minderjähriger im vierten Quartal 2015 auf die seit Dezember 2015 neu mit erfassten 16- und 17-Jährigen zurückzuführen (bitte zur Veranschaulichung die Entwicklung der Zahl in den Monaten Oktober, November, Dezember 2015 und Januar 2016 gesondert darstellen)? 9. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)? 10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen), und was hat die Auswertung des Beschlusses 10 W 9/15 des OLG Frankfurt am Main vom 3. März 2016 ergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 29. März 2016 auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/8020), ist insbesondere eine Änderung des § 15 Absatz 6 Satz 2 AufenthG geplant (bitte begründen), und wie verfährt die Bundespolizei nach negativer Beendigung eines Asyl- Flughafenverfahrens, um in vergleichbaren Fällen verfassungswidrige Inhaftierungen ohne sofortige richterliche Haftprüfung auszuschließen?   11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das gesamte Jahr 2015 (bitte in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 11 darstellen)? 12. Wie viele Asyl-Anhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab es im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal? 14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Januar, Februar und März 2016 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden? 15. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine Einstufung der Länder Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten für erforderlich und gerechtfertigt, vor dem Hintergrund, dass der Anteil der Asylsuchenden aus diesen Ländern an allen neu registrierten Asylsuchenden im Februar 2016 nicht einmal mehr 1 Prozent betrug, während zugleich die bereinigte Gesamtschutzquote im Jahr 2015 bei Asylsuchenden aus Marokko bzw. Algerien bei 8,2 bzw. 5 Prozent lag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7794, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke), und inwiefern stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass bei der Prüfung der Einstufung von Herkunftsstaaten als sicher nur die bereinigte Schutzquote Berücksichtigung finden sollte, weil rein formelle Entscheidungen keine Bewertung der individuellen Schutzbedürftigkeit oder der Lage im Herkunftsland beinhalten, diese aber in die Berechnung der unbereinigten Schutzquote eingehen, was sich insbesondere bei den Herkunftsländern Marokko und Algerien erheblich auswirkt (die bereinigte Schutzquote ist mehr als doppelt bzw. dreimal so hoch wie die unbereinigte), weil es hier deutlich mehr formelle als inhaltliche Entscheidungen gibt (dies gilt für das Jahr 2015, a. a. O., bitte ausführlich begründen)? 16. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, - entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und Forderungen gibt es im BAMF für das laufende Jahr, aber auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017? 17. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren)? 18. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)? 19. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?   20. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 21. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters zum Verbleib von noch aufhältigen, im Jahr 2014 bzw. 2015 rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbern (vgl. Antwort der Bunderegierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/7625) unter Berücksichtigung der Zahl der Abschiebungen und der geförderten freiwilligen Ausreisen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/7588 und 18/4025) ergibt, dass eine vergleichsweise hohe Zahl von Abschiebungen einzelner Bundesländer nicht zwingend zu einer insgesamt höheren Ausreise ausreisepflichtiger Personen (inklusive Abschiebungen) im Bundesvergleich führt (Beispiele: Hessen und Baden- Württemberg) und umgekehrt vergleichsweise niedrige Abschiebungszahlen in einzelnen Bundesländern nicht dazu führen müssen, dass die Zahl der insgesamt ausgereisten Personen (inklusive Abschiebungen) unter dem Bundesdurchschnitt liegt (Beispiele: Thüringen und Brandenburg, jeweils gemessen an der Zahl der ausreisepflichtigen Personen), weil es diesbezüglich offenkundig sehr auf die Förderung der freiwilligen Ausreise ankommt (bitte ausführen), und welche Schlussfolgerungen können nach Ansicht der Bundesregierung hieraus gezogen werden? 22. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass mehr als 30 Prozent der im Jahr 2014 rechts- oder bestandskräftig abgelehnten, noch aufhältigen Asylbewerber Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel verfügten und weitere 56,5 Prozent über eine Duldung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/7625), und inwieweit spricht das nach ihrer Einschätzung dafür, dass auch bei rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern berechtigte Gründe dafür vorliegen können, die einer Ausreise oder Abschiebung entgegenstehen, etwa humanitäre oder persönliche Gründe oder die Lage im Herkunftsland, was zumindest bei Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, Irak und Iran auf der Hand liegt (bitte ausführen)? 23. Welche Erkenntnisse und Einschätzungen fachkundiger Bediensteter hat die Bundespolizei dazu, wie sich die seit dem 1. August 2015 geltenden neuen Regelungen zur so genannten Dublin-Haft in der Praxis ausgewirkt haben (den Fragestellern ist bekannt, dass die Bundespolizei hierzu – trotz mehrfacher Nachfragen und obwohl es bei der Dublin-Haft um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff geht – keine Zahlen erhebt), insbesondere in Bezug auf den Umfang beantragter bzw. angeordneter Haft und die Praktikabilität der Regelungen, und welche praktischen oder rechtlichen Probleme gibt es diesbezüglich aus Sicht der Bundespolizei (bitte ausführen)?   24. Welche Angaben für das erste Quartal 2016 lassen sich zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum ungefähren Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender machen (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern differenzieren, vgl. im Übrigen die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/7625), und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem Umfang mit diesen ge- oder verfälschten Dokumenten eine falsche Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit vorgetäuscht werden sollte (bitte ausführen und nach Herkunftsstaaten differenzieren)? Berlin, den 5. April 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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