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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geldwäsche in der deutschen Immobilienbranche

Grundstückseigentum deutscher und insbes. ausländischer nicht-öffentlicher Unternehmen, Marktwert, Sitzstaaten, davon Steueroasen oder mit Defiziten bei der Geldwäschebekämpfung, Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt, Meldungen gem. Außenwirtschaftsverordnung, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgelder wegen Unterlassungen, Angemessenheit der Maßnahmen im Hoch-Risiko-Sektor Immobilien, Kontrolle des Rechtsvollzugs, Defizite und Gegenmaßnahmen, europäisches und deutsches Grundbuch<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/807012.04.2016

Geldwäsche in der deutschen Immobilienbranche

der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Michael Schlecht, Kersten Steinke, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach der vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen und am 3. Februar 2016 vorgelegten „Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren“ handelt es sich bei der Immobilienbranche in Deutschland um einen Hoch-Risiko-Sektor für Geldwäsche. In der Studie wird ausgeführt, dass insbesondere die hohen Transaktionsvolumen, die Wertstabilität wie auch die Möglichkeit der Verschleierung der wahren Eigentümerverhältnisse durch komplizierte Unternehmenskonstruktionen, auch unter Einschaltung von Unternehmen mit Sitz im Ausland, und Strohmannverhältnisse den Erwerb von Immobilien für Geldwäsche attraktiv machen. Die teilweise bewusste Missachtung der sich aus Gesetzen gegen die Geldwäsche ergebenden Sorgfalts- und Meldepflichten, insbesondere die sehr geringe Bereitschaft zu Verdachtsmeldungen der involvierten Makler, Notare und Rechtsanwälte erhöht die Attraktivität der Immobilienbranche für die Geldwäsche nach den Ausführungen in der Studie erheblich. Indiz für ein großes Geldwäschedunkelfeld ist der aufgrund Höhe der Zahlungen ungewöhnlich häufige Einsatz von Bargeld für den Erwerb von Immobilien. Diese Ergebnisse bestätigen nach den Studienverfassern die Ergebnisse aus der Studie des Bundeskriminalamtes „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ aus dem Jahr 2011.

Vergleichbare Erkenntnisse gibt es auch in den USA und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. So hat das dem Finanzministerium der USA angegliederte, für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständige „Financial Crimes Enforcement Network“ (FinCEN) am 13. Januar 2016 bekannt gegeben, die Identität derjenigen Personen aufklären zu wollen, die hinter Unternehmen, die in Luxusimmobilien im Raum New York und Miami investiert haben, stehen (www.fincen.gov/news_room/nr/pdf/20160113.pdf, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2016). Hintergrund ist die Annahme, dass die untersuchten Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnten, da die Transaktionen ohne übliche Bankenfinanzierung bezahlt wurden (eng. „all-cash deal“). Im März 2015 veröffentlichte die Nichtregierungsorganisation „Transparency International UK“ eine Untersuchung, wonach mehr als 36 000 Immobilien in der Stadt London auf Briefkastenfirmen mit Sitz in dort sogenannten Offshore-Finanzplätzen wie Jersey oder den British Virgin Islands eingetragen sind und allein im Jahr 2011 im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland Immobilien im Wert von 3,8 Milliarden Pfund durch Unternehmen mit Sitz auf den British Virgin Islands gekauft wurden (www.transparency.org.uk/publications/corruption-on-your-doorstep/, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2016). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ein wesentlicher Anteil dieses Volumens auf Geldwäsche zurückzuführen ist.

Soweit ersichtlich, gibt es bisher keine genauen und allgemein zugänglichen statistischen Erfassungen über die Eigentumsverhältnisse von Immobilieneigentum in Deutschland, obwohl nicht nur die eingangs aufgeführten Studien zeigen, dass der deutsche Immobiliensektor für Geldwäsche attraktiv ist und genutzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Grundstücke in Deutschland stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Eigentum nicht-öffentlicher Eigentümer, die keine natürlichen Personen sind (im Folgenden: Unternehmen)?

2

Wie viele der Unternehmen, die Eigentum an Grundstücken in Deutschland haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anschrift im Ausland im Grundbuch eingetragen (im Folgenden: ausländische Unternehmen)?

3

In welchen zehn Gemeinden bzw. Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Grundstücke, die im Eigentum von ausländischen Unternehmen stehen?

4

Aus welchen zehn Staaten bzw. autonomen Hoheitsgebieten stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten ausländischen Unternehmen?

5

Wie viele der ausländischen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anschrift in einem von der Financial Action Task Force (FATF) aufgrund von Defiziten bei der Geldwäschebekämpfung und Terrorfinanzierung derzeit als „Hoch-Risiko“ und „unkooperativ“ eingestuften Staat?

6

Wie viele der ausländischen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anschrift in einem der Staaten, die noch in dem Bericht der FATF vom 22. Juni 2000, „Review to Identify Non-Cooperative Countries or Territories: Increasing The Worldwide Effectiveness of Anti-Money Laundering Measures“ unter Nummer 64 aufgezählt sind?

7

Wie viele der ausländischen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anschrift in einem der Nicht-EU-Mitgliedstaaten (im Folgenden: Drittstaaten), die auf den von der Europäischen Kommission am 17. Juni 2015 veröffentlichten Listen der jeweiligen Mitgliedstaaten als „non-cooperative tax jurisdictions“ (im Folgenden: Steueroase) bezeichnet wurden?

8

Warum hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission keinen Staat benannt, den sie als Steueroase betrachten würde?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Marktwert, vgl. § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB), des von ausländischen Unternehmen gehaltenen Grundstückeigentums?

10

Wie hat sich dieser Marktwert nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt?

11

Wie hoch ist der Anteil von ausländischen Unternehmen aus den in den Fragen 5 bis 7 genannten Staaten an dem in Frage 9 ermittelten Wert nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Wie viele Verdachtsmeldungen nach § 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) hat das Bundeskriminalamt als Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (im Folgenden: Zentralstelle) gesammelt (bitte für die letzten zehn Jahre gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwG aufschlüsseln)?

13

Wie viele der in Frage 12 benannten Verdachtsmeldungen wiesen einen Bezug zum Immobiliensektor im weiten Sinne auf, d. h. nicht nur zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken, sondern auch zu mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften, zur Finanzierung von Grundstücken, zu Mieten und ähnlichen Geschäftshandlungen (im Folgenden: Immobiliensektor; bitte für die letzten zehn Jahre wie in Frage 12 aufschlüsseln)?

14

Wie stellt sich die finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung der Zentralstelle derzeit dar?

Ist dies nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, damit die Zentralstelle ihre Aufgaben wie vom Gesetzgeber vorgesehen erfüllen kann?

15

Wie viele Meldungen gemäß den §§ 64, 65 und 66 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erfolgten seit Inkrafttreten der Vorschriften (bitte nach Jahr und Vorschrift aufschlüsseln)?

16

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen unterlassener Erfüllung der in Frage 15 benannten Meldepflichten eingeleitet?

Wie hoch sind die insgesamt verhängten Bußgelder (bitte jeweils nach Vorschrift und Jahr aufschlüsseln)?

17

Wird nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung der Bedeutung des Immobiliensektors als Hoch-Risiko-Sektor der Geldwäsche bei der Bekämpfung und Vermeidung von Geldwäsche personell, sachlich und finanziell ausreichend Rechnung getragen?

18

Welche besonderen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Geldwäsche im Immobiliensektor zu bekämpfen und zu verhindern?

19

Sind die derzeitigen Melde-, Sorgfalts- und Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?

20

Wie wird der Vollzug der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche kontrolliert?

21

Welches sind die größten Vollzugsdefizite, die sich bei Kontrollen gezeigt haben?

22

Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Vollzug der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche ausreichend?

Wenn nein, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich?

23

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Grundbuchs?

24

Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber Forderungen ein, das Grundbuch in Deutschland, wie auch z. B. das Handelsregister, öffentlich einsehbar zu machen, d. h. ohne dass ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden muss, um die Transparenz zu erhöhen und Geldwäsche zu erschweren?

25

Hält die Bundesregierung die Mindestanforderungen nach der Vierten Geldwäscherichtlinie EU/2015/849 für ausreichend, um die Geldwäsche, insbesondere im Immobiliensektor, einzudämmen?

Oder ist beabsichtigt, darüber hinausgehende Regelungen zu schaffen?

Berlin, den 11. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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