Unterschiedliche EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den jüngsten Anschlägen in Brüssel hieß es auch vom Bundesministerium des Innern, die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus müsse verstärkt werden (Tagesschau vom 22. März 2016). Vor allem der Austausch von Informationen unter den Polizeibehörden sei ausbaufähig. Die Polizeibehörde Europol betreibe etwa eine Datei zu „ausländischen Kämpfern“, die aber zu 90 Prozent von den zuständigen Polizeien aus fünf Mitgliedstaaten gefüllt würde. Nicht erwähnt wird, dass auch US-Behörden bei Europol Daten anliefern.
Vor drei Jahren hat Europol das System ihrer „Arbeitsdateien zu Analysezwecken“ (AWF) geändert. Während bis dahin zu spezifischen Kriminalitätsbereichen mehr als 20 einzelne AWF existierten, werden sie nun in die zwei Bereiche „Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ unterschieden. Die beiden AWF gliedern sich aber in sogenannte Auswerteschwerpunkte („Focal Points“), die in etwa den früheren AWF entsprechen. Dort werden teilweise umfangreiche Datensammlungen geführt, darunter auch mit Freitextfeldern für „sensiblere Zusatzinformationen“.
Zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“ werden mehrere Auswerteschwerpunkte geführt (Bundestagsdrucksache 18/6699). Der Auswerteschwerpunkt „Hydra“ enthält über 620 000 Datensätze, darunter 64 000 Personeneinträge und über 11 000 „netzwerk- und organisationsbezogene Datensätze“ (Ratsdokument 6785/16). Es werden nicht nur beschuldigte oder verurteilte, sondern auch verdächtige und mit ihnen verbundene Personen gespeichert. Die Zahl der Anlieferungen aus den Mitgliedstaaten hat sich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2015 nahezu verdoppelt, die Zahl der dabei mitgeteilten Einzelpersonen sogar verdreifacht.
Mit Aufkommen des Phänomens „ausländischer terroristischer Kämpfer“ hat Europol im Jahr 2013 einen Auswerteschwerpunkt „Travellers“ eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/4035). Er enthält derzeit 18 572 „personenbezogene Dateneinheiten“ (ein Jahr zuvor noch 3 600). Die Anzahl „reisender ausländischer terroristischer Kämpfer“ wird mit 4 714 angegeben (Ratsdokument 6785/16). Im Unterschied zur Datei „Hydra“ sollen in „Travellers“ jedoch vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten bestätigte „terroristische Kämpfer“ gesammelt werden, ihre offizielle Zahl beträgt derzeit 2 786 Personen (ein Zuwachs von 1 023 Personen seit November 2015). Allerdings ist diese „Bestätigung“ umstritten, denn es handelt sich nicht nur um verurteilte Personen, sondern auch potentielle „Gefährder“. Der Begriff des „Gefährders“ wird jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen verwendet.
Als eine Art übergeordnetes Register betreibt Europol das „Europol-Informationssystem“ (EIS). Auch dort sind Informationen über mehr als 3 800 „ausländische Kämpfer und mit ihnen verbundene Personen“ gespeichert (Ratsdokument 6785/16). Ende Januar 2016 sollen darunter 1 473 tatsächliche Kämpfer gewesen sein (im Jahr 2014: 18 Personen). Entsprechende Daten kommen auch von „Drittparteien“, darunter von der Polizeiorganisation INTERPOL. Die „terroristisch relevanten Einträge“ werden mit 7 700 beziffert, diese Zahl habe sich seit Ende des dritten Quartals 2015 mehr als verdoppelt. Für eine verbesserte Nutzung des EIS hat das Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.
Im Jahr 2007 hatte das Bundeskriminalamt bei Europol das Projekt „Check the Web“ gestartet (Bundestagsdrucksache 18/4582). Es handelt sich um eine Datenbank mit grafischem Frontend, an das die beteiligten Behörden nicht nur aus der Europäischen Union angeschlossen sind. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“. Im vergangenen Jahr hat Europol die „Meldestelle für Internetinhalte“ („EU Internet Referral Unit“) eröffnet. „Check the Web“ ist mittlerweile zur Datenbank für die Meldestelle umgebaut worden. Europol nimmt Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und prüft, ob Webseiten oder Personen bereits in „Check the Web“ gespeichert sind.
Europol ist unter anderem die Zentralstelle für Finanzermittlungen und beaufsichtigt das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Abkommen). Es berechtigt Ermittlerinnen und Ermittler aus den USA, in der Europäischen Union getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der Kontoinhaber oder Telefonnummern. Zwischen Januar 2015 und Ende Januar 2016 haben die US-Behörden 50 Dossiers geliefert, die bei Europol zu insgesamt 9 400 „Ermittlungshinweisen“ geführt haben (Ratsdokument 6785/16). So seien allein in mehr als 100 Fällen 2 900 „Ermittlungshinweise“ über „reisende Kämpfer (Syrien/Irak/IS)“ ausgetauscht worden. Laut dem „Anti-Terrorismus-Koordinator“ hätten sich Finanzermittlungen als „sehr nützlich erwiesen“.
Im Oktober 2014 hatte Europol eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksache 18/4658). Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Regierungen Österreichs, Großbritanniens, Deutschlands, Spaniens und Frankreichs, die jeweils zusätzliches Personal in ihre Europol-Verbindungsbüros entsandt haben. Die Hauptaufgabe von „DUMAS“ lag zunächst im Erstellen von „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“, um Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union grenzpolizeilich erkennen zu können. Die Leitung der Arbeitsgruppe oblag dem Bundeskriminalamt. Unter Vorsitz von Österreich wurden „Ausschreibungslisten von Reisenden“ erstellt, die dann vermutlich ins Schengener Informationssystem zur verdeckten Beobachtung eingestellt wurden. Weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit „Outreach-Maßnahmen“ (Ungarn und Spanien), „bewährten Vorgehensweisen“ (Frankreich, Großbritannien) und „Schleusern“ (Spanien, Großbritannien).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Bundes- und Landesbehörden sind über das Bundeskriminalamt als Single Point of Contact (SPoC) an Auswerteschwerpunkte bei Europol angeschlossen bzw. können dort Daten einstellen?
Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittparteien nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ teil, und welche weiteren Drittparteien begehren eine Aufnahme?
Wie hat sich der Umfang der an die Europol-Dateien „Hydra“, „Travellers“, „Check the Web“ sowie das Europol-Informationssystem gelieferten Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte möglichst die Gesamtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?
a) Wie unterteilen sich die Daten in Verdächtige und deren Kontaktpersonen?
b) Wie unterteilen sich die Daten in Personen und „netzwerk- und organisationsbezogene Datensätze“?
Welche Teilnehmenden der Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu deren fünf intensivsten Nutzern (bitte möglichst nach Zulieferungen und Abfragen differenzieren)?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine Daten an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ geliefert?
Welche Datenfelder existieren für die Eingabe von Informationen bei „Hydra“ und „Travellers“, und nach welcher Maßgabe werden auch Telefondaten, Bankdaten, Reisedaten, sexuelle Orientierung und persönliche Vorlieben gespeichert?
Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Drittparteien INTERPOL und US Customs and Border Protection an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ bekannt (bitte die Gesamtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?
Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden mittlerweile als „ausländische Kämpfer“ bestätigt?
a) Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden dabei von deutschen Behörden als „ausländische Kämpfer“ bestätigt?
b) Nach welcher Maßgabe nehmen die zuständigen deutschen Behörden eine solche „Bestätigung“ vor bzw. regen diese bei Europol an?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Größenordnung die bei „Check the Web“ eingestellten Daten zu im Internet veröffentlichten Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen bzw. Erklärungen terroristischer Organisationen und von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen Spektrum sowie Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus aus der Internetbeobachtung bei Europol stammen?
Welche weiteren „Hintergrundinformationen“ können in „Check the Web“ gespeichert werden (Bundestagsdrucksache 18/4582)?
Welche Behörden welcher Bundesländer bzw. der Bundesregierung nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verbesserten Nutzung des Europol-Informationssystems teil?
a) Welche Unterarbeitsgruppen wurden mit welchen Teilnehmenden und Aufgaben eingerichtet?
b) Inwiefern liegen bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
c) Wie viele Personen wurden wegen des Verdachts der Betätigung als „ausländische Kämpfer“ im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) nach Artikel 26 (Haftbefehl) sowie zur verdeckten Beobachtung nach Artikel 36 eingestellt (bitte für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?
d) Sofern sich die Anzahl der nach Artikel 26 und 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ nicht ermitteln lässt, in welcher Größenordnung liegt diese nach Einschätzung der Bundesregierung?
e) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener „ausländischer Kämpfer“ auf bestätigte sowie mutmaßliche „Kämpfer“ sowie Kontaktpersonen?
f) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener „ausländischer Kämpfer“ auf deutsche Geheimdienste und deutsche Polizeibehörden (sofern bekannt, bitte die absoluten Zahlen angeben)?
g) Wie viele der von deutschen Behörden nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ sind dort zur sofortigen, verzugslosen Meldung gespeichert?
Wie haben sich die Anfragen deutscher Behörden über das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Abkommen) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahl der Anfragen für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?
Wie viele Dossiers, Mitteilungen, „intelligence leads“ bzw. „Ermittlungshinweise“ haben deutsche Behörden im Rahmen des EU-US-Abkommens zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme im fraglichen Zeitraum von US-Behörden bzw. Europol erhalten (Bundestagsdrucksache 18/8046)?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende des „EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt, das die Bundesregierung zuvor als geplantes „Netzwerk von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ beschrieb (Bundestagsdrucksache 18/4035)?
Welche Mitgliedstaaten oder sonstige Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der Expertengruppe „DUMAS“ teil?
Welche Arbeiten bzw. Aufgaben übernehmen die Drittparteien INTERPOL und die US Customs and Border Protection in „DUMAS“?
Welche der Unterarbeitsgruppen bei „DUMAS“ wurden bereits abgeschlossen, und welche existieren weiterhin bzw. wurden in andere Arbeitsformen überführt?
a) Welche neuen Unterarbeitsgruppen wurden eingerichtet, von wem werden diese geleitet, und welche konkreten Aufgaben und Ziele werden dort verfolgt?
b) Inwiefern betreibt die Arbeitsgruppe „DUMAS“ – bzw. deren Unterarbeitsgruppen – eigene Datensammlungen bzw. ist sie berechtigt, Informationen in vorhandenen Europol-Datensammlungen zu speichern?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren 2015 oder 2016 Treffen der EU-Grenzschutzagentur Frontex und der Polizeibehörde Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zu „ausländischen Kämpfern“ gab oder gibt, wo fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und wer nahm daran teil?
Was ist der Bundesregierung zum Stand der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einrichtung einer „Hybrid Fusion Cell“ innerhalb des INTCEN in Brüssel bekannt (JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016), und welche Haltung vertritt sie zu deren Notwendigkeit?
Im Rahmen welcher Phänomene oder Zusammenarbeitsformen sollte die „Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der Bundesregierung mit den bei Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus sowie der Grenzschutzagentur Frontex kooperieren?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, inwiefern und nach welcher Maßgabe Europol zukünftig auch Fluggastdaten (Passenger Name Report – PNR oder Advance Passenger Information –API) verarbeiten sollte, und wie könnte ein Zugriff darauf aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden?
Sofern die Bundesregierung immer noch mit der Prüfung eines vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in seinem zweiten Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gemachten Vorschlags zu einer Verarbeitung von Fluggastdaten durch Europol befasst ist, wann soll diese abgeschlossen sein?