[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8303
18. Wahlperiode 02.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8139 –
Sicherheitspolitische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit Mexiko anlässlich der gegenseitigen Länderjahre Mexiko-Deutschland in den
Jahren 2016/2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz zunehmender Kritik von Menschenrechtsorganisationen an der Regierung
von Präsident Enrique Peña Nieto hält die Bundesregierung an einer engen
Kooperation mit Mexiko fest. Mexiko ist strategisches Partnerland und diese
Partnerschaft soll weiter vertieft werden. Mexiko und Deutschland führen dazu in
den Jahren 2016/2017 gegenseitige Länderjahre durch, durch die laut
Auswärtigen Amts „Kenntnis über die Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und
Technologie im jeweils anderen Land vertieft werden soll“. Das Deutschlandjahr in
Mexiko wird vom Mai 2016 bis zum Frühjahr 2017 stattfinden.
Im letzten Jahr wurde für einen noch engeren Dialog mit Mexiko eine
gemeinsame Regierungskommission eingerichtet, die sogenannte Binationale
Kommission. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Mexiko nimmt mit einem
Handelsaustausch von 17,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2015 stetig zu.
Deutschland ist nach Angaben des Auswärtigen Amts der wichtigste
Handelspartner Mexikos in der Europäischen Union, was sich vor allem in deutschen
Exporten in das lateinamerikanische Land widerspiegelt. Auch unterhält die
Bundesregierung im gesamten lateinamerikanischen und karibischen Raum
lediglich mit Mexiko eine polizeiliche Kooperation, in deren Rahmen
Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies soll zu einem umfassenden
Sicherheitsabkommen ausgeweitet werden, das bereits seit mehreren Jahren
verhandelt wird. Diese Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich wird von
Menschenrechtsorganisationen angesichts der Verstrickung staatlicher Akteure in
schwerste Menschenrechtsverletzungen und der grassierenden Straflosigkeit von
98 Prozent kritisch gesehen (
www.giga-hamburg.de/en/system/files/publications/
gf_lateinamerika_1112.pdf). Dennoch hält die Bundesregierung an dem
geplanten Sicherheitsabkommen fest.
Eine positive Entwicklung der Menschenrechtssituation in Mexiko lässt sich
bislang nicht absehen, im Gegenteil. Die Anzahl der Morde, Erpressungen und
Entführungen in Mexiko ist in den ersten drei Jahren der Regierung von Präsident
Enrique Peña Nieto stetig gestiegen (
https://amerika21.de/2016/03/148565/mexiko-
50-personen-tag). Dies geht aus einem Bericht des Nationalen Systems für
Öffentliche Sicherheit (SESNSP) für das Jahr 2016 hervor. Demnach wurden im
Jahr 2013 exakt 18 447 Tötungsdelikte im Land registriert, das entspricht
statistisch betrachtet 50,53 Fällen pro Tag. Ein Jahr später, 2014, sank die Zahl der
Tötungen auf 17 324, um von Januar bis Dezember 2015 wieder auf 18 664 Fälle
anzusteigen (
http://secretariadoejecutivo.gob.mx/docs/pdfs/victimas/Victimas2016_
022016.pdf). Dazu kommt das mutmaßliche Massaker an 43 Lehramtsstudenten
aus Ayotzinapa im Jahr 2014, das nach wie vor nicht aufgeklärt ist. Eine
unabhängige Untersuchung einer Expertenkommission im Auftrag der
Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte erhebt schwere Vorwürfe sowohl
bezüglich der staatlichen Ermittlungsmethoden als auch gegenüber der
mexikanischen Bundespolizei und Armee bezüglich einer möglichen Verwicklung in
dieses Verbrechen. Zudem wurden auch deutsche Waffen des Unternehmens
Heckler & Koch GmbH im Zuge der Ermittlungen gegen mexikanische
Sicherheitskräfte im Bundesstaat Guerrero sichergestellt (
www.spiegel.de/panorama/justiz/
mexiko-studenten-vielleicht-mit-deutsche-gewehren-ermordet-a-1021074.html).
Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit lassen sich kaum positive Trends
absehen, das betrifft vor allem die Lage der ohnehin sozial benachteiligten
Bevölkerungsgruppen. Aus einem Bericht des mexikanischen Nationalrats zur
Evaluierung von Sozialpolitik geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit,
aufgrund fehlender medizinischer Betreuung zu sterben, für Indigene insgesamt
höher liegt als für alle anderen Bürger des Landes (
https://amerika21.de/
2016/02/145809/gesundheitssystem-indigene). Laut der „Studie der OECD
über das Gesundheitssystem in Mexiko 2016“ ist das Gesundheitssystem
generell ineffizient, auch benachteilige es ohnehin marginalisierte
Bevölkerungsgruppen. Es sind folglich nicht nur Indigene, die mit schlechter Versorgung zu
kämpfen haben, dennoch sind sie am meisten davon betroffen.
Trotz dieser Situation setzt die Bundesregierung weiterhin auf eine Steigerung
der Exporte nach Mexiko, wodurch aus Sicht der Fragesteller keine
Wertschöpfung im Land generiert bzw. eine solche Entwicklung sogar verhindert wird.
Gefördert werden zudem großindustrielle Vorhaben, wie ein seit dem Jahr 2013
laufendes Projekt zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der
industriell gut erschlossenen Region Querétaro, das mit Geldern des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
finanziert wird (Bundestagsdrucksache 18/4554). Nicht ersichtlich ist zudem, wie
eine Zusammenarbeit oder gar Förderung der mexikanischen Polizei die
Sicherheitslage im Land verbessern kann.
Die überbordende Gewalt in Mexiko steht im Zusammenhang mit der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes während der letzten 20 Jahre.
Dieser Zeitraum war maßgeblich geprägt von der Implementierung des
Nordamerikanischen Freihandelsabkommens mit den USA und Canada (NAFTA)
und einem Globalabkommen mit der Europäischen Union. Sie richteten die
mexikanische Volkswirtschaft auf eine einseitige Exportorientierung aus und
machten sie dadurch in hohem Maße verwundbar. So wurde Mexiko wie kaum
ein anderes Land des Südens von der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in den
USA und in der Europäischen Union getroffen. Die Armutsquote blieb selbst in
Jahren des Wirtschaftswachstums konstant hoch und stieg sogar von 45 auf über
50 Prozent (
www.welt-auf-einen-blick.de/wirtschaft/armut.php). Im Verhältnis
zur Europäischen Union wuchs das Handelsdefizit Mexikos bis zum Jahr 2013
auf rund 10 Milliarden Euro jährlich an (
http://de.statista.com/statistik/da-
ten/studie/15623/umfrage/handelsbilanz-von-mexiko/). Hinzu kommt eine
Zunahme von Arbeitskämpfen, bei denen die beteiligten Arbeiterinnen und
Arbeiter staatlicher Repression ausgesetzt sind (
https://amerika21.de/2015/12/
137621/lehrer-protesten-getoetet). Das Globalabkommen mit der Europäischen
Union wird derzeit neu verhandelt und „modernisiert“. So soll laut der EU-
Kommissarin für Handel Cecilia Malmström das neue Abkommen mit Mexiko
den gegenwärtig zur Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen TTIP
(Transatlantisches Freihandelsabkommen) und CETA (Umfassendes
Wirtschafts- und Handelsabkommen) angeglichen werden. Dies würde jedoch eine
Verschärfung der Handelsregeln selbst gegenüber den Regeln der
Welthandelsorganisation WTO bedeuten, vor allem in den Bereichen öffentliche
Beschaffung, ausländische Investitionen und Wettbewerbspolitik.
1. Welche Ergebnisse hatte die Tagung der Binationalen Kommission
Deutschlands und Mexikos am 8. und 9. Juni 2015 (
http://auswaertiges-amt.de/
DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Mexiko/150609_Binationale
Kommission.html)?
Das Ergebnis der ersten Sitzung der Binationalen Kommission ist in einer
Gemeinsamen Erklärung zum Abschluss der Tagung festgehalten worden, die als
separater Anhang der Antwort beigefügt wird.
2. Wer hat an der Tagung teilgenommen, sowohl für Mexiko als auch für
Deutschland?
Die Binationale Kommission tagte unter Leitung des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier und des Außenministers der Vereinigten
Mexikanischen Staaten, Dr. José Antonio Meade Kuribrena. Die
Fachkommissionen der Binationalen Kommission tagten unter Leitung der jeweiligen Ressorts
zu den Themen politische Angelegenheiten, Zusammenarbeit und nachhaltige
Entwicklung, Umwelt und Klimawandel, Wissenschaft, Forschung und
Innovation, Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur und
Bildung.
3. Gibt es ein Protokoll der Tagung?
Wenn ja, ist dieses für Abgeordnete einsehbar?
Die zum Abschluss der Tagung verabschiedete Gemeinsame Erklärung fasst die
Sitzung und ihre Ergebnisse zusammen; sie wird als Anhang beigefügt und ist
somit einsehbar.
4. Welche gemeinsamen Inhalte wurden im Rahmen der Binationalen
Kommission eingerichteten Fachkommissionen, u. a. über die Zusammenarbeit in
der Außen- und Sicherheitspolitik, diskutiert, und welche gemeinsamen
Projekte sind hierzu geplant?
Im Rahmen der Binationalen Kommission tagte eine Fachkommission zu
politischen Angelegenheiten. Inhalte und Ergebnisse dieser Kommission sind in der
Gemeinsamen Erklärung dargelegt.
5. Welche gemeinsamen Projekte zur Umweltpolitik plant die
Bundesregierung, und welche wurden umgesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte
einzeln nach Region auflisten)?
Deutschland und Mexiko pflegen bereits seit Jahren eine intensive umwelt- und
klimapolitische Kooperation, die auch in das Leitbild einer nachhaltigen
Entwicklung eingebettet ist. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der
mexikanische Staatspräsident Peña Nieto haben diese Kooperation aus Anlass des Besuchs
des Staatspräsidenten in Deutschland am 12. April 2016 in einer „Gemeinsamen
Erklärung zu Klimaschutz und Energiewende sowie Biodiversität“ bestätigt. In
der Erklärung werden auch der Stand der Kooperationen und ihre künftige
Fortentwicklung erläutert. Die deutschsprachige Fassung der Erklärung ist beigelegt.
Der Umweltpolitik einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt sind
dabei die folgenden Projekte zuzuordnen:
Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische
Zusammenarbeit (TZ)/
Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ)
Finanzierung der Einrichtung
neuer Naturschutzgebiete
in Vorbereitung national FZ
Forstwirtschaftliches
Investitionsprojekt
in Vorbereitung Chihuahua, Durango,
Oaxaca, Puebla und
Veracruz
FZ
Schutz der Biodiversität in der
Sierra Madre Oriental und im
Golf von Mexiko
in Vorbereitung Östliche Sierra Madre,
Golf von Mexiko
FZ
Integrierte Landschaftsplanung
zum Schutz der Biodiversität in
der Sierra Madre Oriental II
in Vorbereitung Östliche Sierra Madre TZ
KMU-Umweltkreditlinie in Umsetzung national FZ
Städtisch-Industrielles
Umweltmanagement in Mexiko II
in Umsetzung National und Städte
Toluca, La Paz und
Salamanca
TZ
Schutz der Biodiversität in der
Eje Neovolcánico
in Umsetzung Neo-vulkanische Achse TZ
Gerechter Vorteilsausgleich bei
der Nutzung biologischer Vielfalt
in Umsetzung National, Halbinsel
Yucatan, Oaxaca,
punktuell: Estado
México, Baja California
Sur, Coahuila
TZ
Schutz der Biodiversität in der
Sierra Madre Oriental
in Umsetzung Östliche Sierra Madre TZ
Ökosystembasierte Anpassung an
den Klimawandel mit der
Privatwirtschaft in Mexiko
in Vorbereitung national TZ
Wiederherstellung des
Mangrovenwaldes
in Vorbereitung national TZ
Mainstreaming von Biodiversität
in der mexikanischen
Landwirtschaft
in Vorbereitung national TZ
Schutz und nachhaltige Nutzung
der Meeres- und
Küstenbiodiversität im Golf von Kalifornien,
Mexiko
in Umsetzung national TZ
Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische
Zusammenarbeit (TZ)/
Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ)
Bewertung von
Ökosystemleistungen in föderalen
Naturschutzgebieten Mexikos: Ein
innovativer Finanzierungsansatz für
Biodiversitäts- und Klimaschutz
in Umsetzung national TZ
Programm kommunaler
Umweltschutz
abgeschlossen
2012
Norden Mexikos FZ
Städtisch-Industrielles
Umweltmanagement in Mexiko
abgeschlossen
2015
national TZ
Programm Umweltmanagement
und nachhaltige
Ressourcennutzung
abgeschlossen
2010
national TZ
Wassereinzugsgebiets-
Management, Rio Lerma im Tal von
Toluca und Rio Balsas
abgeschlossen
2009
Tal von Toluca und
Wassereinzugsgebiet des
Rio Balsas
TZ
Naturressourcenschutz und
regionale Entwicklung im Südosten
Mexikos
abgeschlossen
2008
Südosten Mexikos TZ
Institutionenentwicklung im
Bereich Altlastenmanagement
abgeschlossen
2006
national TZ
Dezentralisierung in der
Abfallwirtschaft
abgeschlossen
2006
national TZ
Institutionenentwicklung im
Umweltbereich im Bundesstaat
Guanajuato
abgeschlossen
2004
Guanajuato TZ
Umweltorientierte
Berufsausbildung
abgeschlossen
2003
nicht zuordenbar TZ
Dezentralisierung der
Abfallwirtschaft
abgeschlossen
2003
Mexiko D.F. TZ
Luftreinhaltung Mexiko-Stadt abgeschlossen
2003
Mexiko Stadt TZ
Sonderabfallentsorgung im Tal
von Mexiko-Stadt
abgeschlossen
2002
Mexiko Stadt TZ
Ökoeffizienz im Privatsektor abgeschlossen
2002
nicht zuordenbar TZ
Entsorgung und Vermeidung
gefährlicher Industrieabfälle
abgeschlossen
2002
nicht zuordenbar TZ
6. Welche gemeinsamen Projekte zum Klimaschutz sind geplant, wurden
umgesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region
auflisten)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Darüber hinaus sind
der Klimaschutzkooperation die folgenden Projekte zuzuordnen:
Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische
Zusammenarbeit (TZ)/
Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ)
Klimaschutz in der mexikanischen
Städtepolitik
in Vorbereitung national TZ
Stärkung der Kohärenz der Klima- und
Energiepolitik in Mexiko
in Vorbereitung national TZ
Vorbereitung eines
Emissionshandelssystems (ETS) in Mexiko
in Vorbereitung national TZ
Ökosystembasierte Anpassung an den
Klimawandel mit der Privatwirtschaft in
Mexiko
in Vorbereitung national TZ
Mexikanisch-Deutsche Klimaallianz
(Phase II)
In Umsetzung national TZ
Innovative Mechanismen für ein
Kooperationsprogramm zur Anpassung an den
Klimawandel in Sierra Madre und der Küste
von Chiapas, Mexiko
abgeschlossen 2015 national TZ
Klimaschutz in fünf Ökosystemen abgeschlossen 2015 national TZ
Klimawandel und
Schutzgebietsmanagement
abgeschlossen 2015 national TZ
Mexikanisch-Deutsche Klimaschutzallianz abgeschlossen 2014 national TZ
7. Welche gemeinsamen Projekte zu Energiefragen sind geplant, wurden
umgesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region
auflisten)?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen
Staaten wurde am 12. April 2016 eine Energiepartnerschaft begründet.
Übergeordnetes Ziel der Energiepartnerschaft ist der vertiefte politische Austausch über
die Energiewende und die umfassenden energiepolitischen Reformen, die sowohl
Deutschland wie auch Mexiko durchlaufen.
Im Rahmen der Exportinitiative Energie existieren die folgenden gemeinsamen
energiepolitischen Projekte:
Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum
Thema „Energieeffizienz im industriellen Sektor“ (14. bis 17. März 2016)
Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Photovoltaik und
Speichertechnologien in Mexiko/Auftaktveranstaltung zur AHK-
Konsortialreise (24. Mai 2016)
AHK-Geschäftsreise nach Mexiko zum Thema „Energieeffizienz im
industriellen Sektor“ (20. bis 24. Juni 2016)
Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Bioenergie,
Abfallbehandlung und -entsorgung“ (13. September 2016)
Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum
Thema „Windkraft“ (19. bis 23. September 2016)
AHK-Geschäftsreise (Konsortialreise) zum Thema „Eigenversorgung mit
Erneuerbaren Energien in der Industrie (17. bis 21. Oktober 2016)
Gemeinschaftsstand auf der Auslandsmesse „The Green Expo – Clean Energy
and Efficiency“ in Mexiko (26. bis 28. Oktober 2016).
Des Weiteren existieren die folgenden spezifischen energiepolitischen Projekte
zwischen Deutschland und Mexiko:
Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische
Zusammenarbeit
(TZ)/
Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ)
Bemerkung
Dialoge für eine
nachhaltige Zukunft
- Dialogreihe zu den
Themen Energie,
Klimawandel, Mobilität
und nachhaltige
Entwicklung -
abgeschlossen
2015
national Vertiefung der deutsch-
mexikanischen Kooperation in
den genannten Themen,
Vernetzung mit
hochrangigen Entscheidungsträgern
und Experten, Einbeziehung
der breiten Öffentlichkeit
Kreditprogramm zur
Förderung von
erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz
in Planung national FZ
Kreditprogramm für
Energieeffizienz und
erneuerbare Energien in
Mexiko
In Vorbereitung national FZ
Programm für
Erneuerbare Energien,
Energieeffizienz und
Umweltschutz II
In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für den
energie-effizienten Bau von
Sozialwohnungen
Programm zur
Markterschließung erneuerbarer
Energien in Mexiko
In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für
netzgebundene Photovoltaik
Programm zur
Förderung der
Energieeffizienz im KMU-Sektor
In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für
Energie-effizienz-maßnahmen
von Kleinunternehmen
(Austausch von
Elektrogeräten, Lampen, Pumpen
etc.)
Energieeffizienz und
erneuerbare Energien
In Umsetzung national TZ Fokus: Beratung zur
Anwendbarkeit von
Solartechnologien
Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische
Zusammenarbeit
(TZ)/
Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ)
Bemerkung
Energetische Nutzung
städtischer Abfälle
In Umsetzung national TZ
Programm nachhaltige
Energie
In Umsetzung national TZ Fokus: Beratung zur Reform
des rechtlich-institutionellen
Rahmens im Energiesektor
Programm für
erneuerbare Energien,
Energieeffizienz und
Umweltschutz
abgeschlossen
2013
national FZ Fokus: Darlehen für den
energie-effizienten Bau von
Sozialwohnungen
Energieeffizienzprogramm Mexiko
abgeschlossen
2010
national FZ Fokus: Darlehen für
Energieeffizienzmaßnahmen in
Privathaushalten
Einsatz erneuerbarer
Energiequellen – Baja
California
abgeschlossen
2005
Baja
California
TZ
NAMA für
nachhaltigen Wohnungsbau in
Mexiko
In Umsetzung national TZ/FZ Fokus: Beratung und
Darlehen für Energieeffizienz im
gesamten
Wohnungsneubaumarkt
Einbindung des
Bankensektors in die
Finanzierung erneuerbarer
Energien in Mexiko
abgeschlossen
2010
national TZ Fokus: Training für
Bankmitarbeiter im Bereich
Erneuerbare Energien
25.000 Solardächer für
Mexiko
abgeschlossen
2015
national TZ Fokus: Förderung von
Solarkollektoren
Deutsch-Mexikanisches
NAMA-Programm
abgeschlossen
2015
national TZ Fokus: Entwicklung von
Sektor weiten
Klimaschutzprogrammen durch
Energieeffizienz
Im Bereich der Energieforschung sind die folgenden Projekte in der Umsetzung
begriffen:
Multilaterale europäische Verbundprojekte (ERA-Net)
1. Bioraffinerie zur Produktion von mittel- und hochoberflächigen Aktivkohlen
aus Forstrückständen, Maisabfällen und Gärresten (Bio-FESS).
2. Entwicklung kleiner, modularer, integrierter Bioraffineriekonzepte zur
optimierten Produktion von Bioprodukten aus diversen lokal verfügbaren
landwirtschaftlichen Reststoffen und Abfällen (SMIBIO).
Projekte der bilateralen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit
(WTZ)
1. SOLVAPOR – Integration von Solarkollektoren in industrielle
Prozessdampfanlagen.
2. BIOGASMEX – Die Erzeugung von Biogas aus organischen Abfällen und
Biomasse in Mexiko mittels eines innovativen Co-Vergärungsverfahrens.
Zudem ist derzeit in Planung, die Zusammenarbeit im Bereich nachhaltige
Energiesysteme durch den Aufbau von gemeinsamen Forschungsstrukturen
auszubauen.
8. Bei welchen mexikanischen Institutionen sind die Kooperationen bei der
„Förderung des Rechtsstaates in Mexiko“, „Hilfe bei der strafrechtlichen
Ermittlungsarbeit“ und „Zusammenarbeit in der Forensik“ angesiedelt, und
welche Gelder sind dafür für welchen Zeitraum vereinbart (bitte einzeln
auflisten)?
Das Vorhaben „Stärkung des Rechtsstaats in Mexiko“ hat drei
Arbeitsschwerpunkte: Stärkung von Ermittlungsprozessen der mexikanischen
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft im Bereich Aufklärung des gewaltsamen
Verschwindenlassens, Stärkung der forensischen Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft, sowie die
Verbesserung des Umgangs der Generalstaatsanwaltschaft mit Opfern und
Familienangehörigen.
Politischer Träger des Vorhabens ist die mexikanische Entwicklungsagentur
(Agencia Mexicana de Cooperación Internacional para el Desarrollo –
AMEXCID), die Teil des mexikanischen Außenministeriums (Secretaría de
Relaciones Exteriores – SRE) ist. Die mexikanische
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República, PGR) ist der Durchführungspartner
des Vorhabens.
Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit einem Auftragsvolumen von 995 000 Euro für einen
Zeitraum von 18 Monaten (Oktober 2015 bis März 2017) beauftragt.
9. Ist eine Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen und NGOs in
diese Kooperation geplant?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) und
Menschenrechtsorganisationen ist wichtiger Bestandteil aller drei Schwerpunkte.
Insbesondere soll mit ihrer Einbeziehung vor allem die dritte Arbeitslinie, der
verbesserte Umgang der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (PGR) mit Opfern und
ihren Angehörigen und eine rechtmäßige Berücksichtigung ihrer Informations- und
Beteiligungsrechte gefördert werden. Hier soll vor allem die
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft lernen, die Erfahrungen und Sichtweisen von Opferverbänden
und der Zivilgesellschaft in ihre Arbeit zu integrieren.
Das Vorhaben konzentriert sich auf die Einbeziehung zentraler zum Thema
arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und Opferverbänden aus
verschiedenen Regionen des Landes.
10. Inwiefern steht nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl von rund 26 000
verschwundenen Menschen zwischen den Jahren 2006 und 2012 (www.
jungewelt. de/loginFailed.php?ref=/2013/02-28/008.php) und eine
Straflosigkeit von 98 Prozent der Einschätzung entgegen, nach der es sich bei Mexiko
um einen funktionierenden Rechtsstaat handelt (
www.nzz.ch/haeufung-
vonmenschenrechtsverletzungen-in-mexiko-1.17924050)?
Die angeführten Daten machen aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit
deutlich, den mexikanischen Rechtsstaat weiter zu stärken.
11. Wann, und wo tagt die nächste Binationale Kommission Deutschlands und
Mexikos, und welche Themen werden dabei auf der Tagesordnung stehen?
Die Binationale Kommission tagt im zweijährigen Rhythmus, alternierend in
Mexiko und Deutschland. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der nächsten Sitzung
sind gegenwärtig noch nicht festgelegt.
12. Wird im Rahmen der diesjährigen beidseitigen Länderjahre Mexiko-
Deutschland die Situation der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
thematisiert werden?
Wenn ja, im Rahmen welcher Veranstaltungen in Deutschland bzw.
Mexiko?
Wenn nein, weshalb nicht?
Auf Grundlage einer im Oktober 2012 zwischen der Bundeskanzlerin und dem
mexikanischen Staatspräsidenten Peña Nieto getroffenen Absprache wird von
Juni 2016 bis Frühjahr 2017 ein Deutschlandjahr in Mexiko und ebenso ein
Mexikojahr in Deutschland stattfinden. Die Planung und inhaltliche Gestaltung
beider Veranstaltungsjahre erfolgt jeweils unabhängig voneinander. Wie bei
bisherigen Deutschlandjahren ist es auch beim Deutschlandjahr in Mexiko Ziel der
Bundesregierung, ein umfassendes Deutschlandbild im Partnerland zu
präsentieren, das neben Kultur auch die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
umfasst. Auf dieser Grundlage wurden die folgenden thematischen Schwerpunkte
festgelegt: Mobilität und Urbanität, Koproduktion von Wissenschaft und Kultur,
Industrie 4.0 und digitale Kultur sowie Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Koproduktion von Wissenschaft und Kultur, Industrie 4.0 und digitale Kultur sowie
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das Thema Rechtsstaat bzw. Menschenrechte
ist kein unmittelbarer thematischer Schwerpunkt, wird aber auch im Rahmen des
Deutschlandjahres behandelt werden, z. B. durch die Veranstaltung
„Mediendialog Journalismus“.
13. Sind auch mexikanische bzw. deutsche Menschenrechtsorganisationen in die
Veranstaltungsplanungen zu diesen Länderjahren einbezogen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Deutschlandjahre bieten die Gelegenheit, das Deutschlandbild im Ausland zu
fördern. Bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt die Bundesregierung das
gesamte Spektrum der Beziehungen zu dem jeweiligen Partnerland, und damit
auch sämtliche Gesichtspunkte, die sich aus dem laufenden Dialog der
Bundesregierung mit allen für die Beziehungen zum Partnerland relevanten Akteuren
ergeben. Die Beteiligung am Deutschlandjahr in Mexiko steht grundsätzlich allen
Akteuren offen. Sie konnten sich unter anderem über die Bewerbung für einen
sog. Matching Fund einbringen. Die Bundesregierung führt mit den
Menschenrechtsorganisationen zudem einen ständigen Dialog zur Menschenrechtslage in
Mexiko in Form eines runden Tisches. Im Rahmen dieses Formats informiert die
Bundesregierung auch zum Planungsstand des Deutschlandjahres in Mexiko und
nimmt Anregungen entgegen.
14. Plant die Bundesregierung weiterhin ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verhandlungen mit Mexiko über den
Abschluss eines Sicherheitsabkommens fortzuführen. Sie ist der Überzeugung, dass
eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der
Sicherheitslage und damit einhergehend auch zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in Mexiko ist. Die Bundesregierung nimmt die gegen das
Sicherheitsabkommen vorgebrachten Argumente sehr ernst und ist sich bei der
Verhandlungsführung der gebotenen Beachtung der Menschenrechtslage in Mexiko bewusst.
15. Wann haben die letzten entsprechenden Verhandlungen dazu stattgefunden,
und bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
Zuletzt war eine deutsche Delegation im Januar 2014 zu Verhandlungen in
Mexiko Stadt. Seitdem fanden Verhandlungen mit Mexiko nur auf schriftlichem
Wege statt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein
Unterzeichnungstermin für das Sicherheitsabkommen ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
16. Wie, und wann werden die Parlamente von Deutschland und Mexiko in den
Prozess der Entstehung des Sicherheitsabkommens einbezogen?
Sicherheitsabkommen sind völkerrechtliche Verträge im Sinne von Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, die innerstaatlich der Zustimmung des
Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz bedürfen. Während des Verhandlungsprozesses ist
eine Einbindung des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen. Wann und unter
welchen Voraussetzungen das Parlament in Mexiko einzubinden ist, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
17. Wie, und wann werden mexikanische und deutsche
Menschenrechtsorganisationen in die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen eingebunden?
Die Bundesregierung nimmt die Bedenken unabhängiger
Menschenrechtsorganisationen ernst. So wurden in der Vergangenheit Vertreter der Deutschen
Menschenrechtskoordination Mexiko sowohl im Auswärtigen Amt als auch im
Bundesministerium des Innern empfangen. Die bei diesen Besuchen zum Ausdruck
gebrachten Bedenken werden bei den weiteren Verhandlungen über das
Sicherheitsabkommen berücksichtigt werden. Eine förmliche Beteiligung an der
Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens ist jedoch weder
völkerrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht vorgesehen.
18. Ist der zur Verhandlung stehende Vertragstext für Bundestagsabgeordnete
einsehbar?
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Der verhandelte Text
entspricht jedoch in seinen Grundzügen den bereits abgeschlossenen und vom
Deutschen Bundestag ratifizierten Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten, die dem
Deutschen Bundestag vorliegen.
19. In welchen Punkten konnte bereits Einigkeit erzielt werden, und in welchen
Bereichen gibt es noch Differenzen?
Die Verhandlungen über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens sind noch
nicht abgeschlossen. Über Einzelheiten zum Verhandlungsstand erteilt die
Bundesregierung keine Auskunft.
20. Welche bilateralen Maßnahmen plant die Bundesregierung für das Jahr 2016
im sicherheitspolitischen Bereich, vor allem in der Ausbildung
mexikanischer Akteure, und inwieweit ergibt sich gegenüber der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6976 eine neue Faktenlage?
Für das Jahr 2016 plant das Bundeskriminalamt einen bilateralen Lehrgang zum
Diensthundwesen und einen multinationalen Lehrgang mit Beteiligung Mexikos
zum Thema „Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen“. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6976 vom 4. Dezember
2015 verwiesen.
21. Welche Projekte führte und führt die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung in
Mexiko in den Jahren 2016 und 2017 durch, und welche Mittel sind dafür
jeweils vorgesehen (bitte einzeln nach Regionen auflisten)?
Projektname
Auftraggeber
Mittel
(Mio.
EUR)
Regionen
Programm nachhaltige Energie BMZ 8,11 National
Energetische Nutzung städtischer Abfälle BMZ 5,0 National
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien BMZ 7,0 National
Städtisch-Industrielles Umweltmanagement
in Mexiko II BMZ 7,0
National, sowie Städte Toluca, La
Paz und Salamanca
Schutz der Biodiversität in der Sierra Madre
Oriental BMZ 7,0 Sierra Madre Oriental
Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung
biologischer Vielfalt BMZ 6,0
National,
Halbinsel Yucatan, Oaxaca
(punktuell Estado México, Baja
California Sur, Coahuila)
Schutz der Biodiversität in der Eje
Neovolcánico BMZ 4,0 Eje Neovolcánico
Unterstützung beim Aufbau der AMEXCID BMZ 3,0 National
Institutionelle Stärkung der AMEXCID BMZ 3,0 National
Projektname
Auftraggeber
Mittel
(Mio.
EUR)
Regionen
Weiterentwicklung des mexikanischen
Modells der dualen Berufsausbildung BMZ 5,0 National
Gemeinsamer Mexikanisch-Deutscher Fonds BMZ 2,0 National, Zentralamerika
Initiative zur Stärkung zivilgesellschaftlicher
Organisationen BMZ 1,0 National
Unterstützung des Deutschlandjahrs in Mexiko BMZ 0,25 National
Einsatz von Integrierten Fachkräften BMZ 1,375 National, Insel Cozumel
Kooperationsplattform Lateinamerika Nord II BMZ 3,0 National, Guatemala, Costa Rica
Mexikanisch-Deutsche Klimaschutzallianz II BMUB 4,0 National, Aguascalientes, Veracruz, etc.
Umsetzung des Wohnungsneubau-NAMAs
in Mexiko
BMUB/
DECC 4,0 National
Anrechnungsregeln für die Erreichung der
Minderungsziele von Nicht-Annex 1 Ländern BMUB 2,996 National, Costa Rica, Kolumbien
Schutz und nachhaltige Nutzung der Meeres-
und Küstenbiodiversität im Golf von
Kalifornien
BMUB 9,43 Golf von Kalifornien
Finanzierungsinstrumente für Biodiversitäts-
und Klimaschutz BMUB 5,07
National, Pilotvorhaben in
Naturschutzgebieten in Cozumel,
Sierra de Chiapas, Tabasco, Baja
California Sur, Estado de México
und Michoacán
Stärkung des Rechtstaats in Mexiko AA 0,995 National
Länderübergreifende Beratung und
Unterstützung von bilateralen Energiepartnerschaften
mit Entwicklungs- und Schwellenländern
BMWi 1,5 (in Me-xiko) National (Global)
22. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass bei Programmen wie dem
Vorhaben „Stärkung des Rechtsstaates in Mexiko“, mit welchem das
Auswärtige Amt die GIZ beauftragt hat, Personen in staatlichen Strukturen
gefördert bzw. trainiert werden, die in organisierte Kriminalität verstrickt sind?
Für die Bundesregierung ist die Integrität der Kooperationspartner im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von grundlegender Bedeutung.
Deshalb kommt in allen Kooperationsvorhaben mit öffentlichen und privaten
Partnern Prinzipien der Transparenz und Partizipation eine wichtige Rolle zu. Im
Rahmen der Arbeitslinie „Verbesserung des Umgangs der
Generalstaatsanwaltschaft mit Opfern und Familienangehörigen“ findet ein kontinuierlicher
Austausch mit der Zivilgesellschaft zu den im Rahmen des Vorhabens
auszuführenden Aktivitäten statt.
23. Verlässt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der
Auswahl der Personen, die gefördert bzw. trainiert werden, ausschließlich
auf Angaben und Zusicherungen der mexikanischen Regierung?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, welche weiteren Informationsquellen zieht die Bundesregierung
zu Rate?
Im Rahmen des Vorhabens werden die Kapazitäten von Teams (Staatsanwälte,
Ermittlungsbeamte, Psychologen, Forensiker, sonstiges Personal) der
mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft gestärkt. Die Auswahl der an Fortbildungen
teilnehmenden Personen wird von der GIZ, der mexikanischen
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República, PGR) und fallweise externen
Experten gemeinsam getroffen.
Bei der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden die wichtigen mit
Menschenrechtsfragen befassten ZGO einbezogen; die Auswahl der Organisationen
erfolgt durch die GIZ. Welche Vertreter und Vertreterinnen dieser Organisationen
im Einzelnen an Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen wird
von den jeweiligen Organisationen (in Abstimmung mit der GIZ) selbst
entschieden.
24. Mit welchen Partnerinstitutionen wird dieses Projekt in Mexiko
durchgeführt?
Durchführungspartner des Vorhabens ist die PGR.
Daneben befindet sich das Vorhaben im Austausch zum Beispiel mit der
mexikanischen Kommission zur Betreuung von Opfern (Comisión de Atención a
Victimas – CEAV) und arbeitet mit zentralen zivilgesellschaftlichen Institutionen
zusammen (siehe auch die Antwort zu Frage 23).
25. Welche Maßnahmen wurden vor allem in Bezug auf das Projektziel
„Umgang und Einbeziehung von Opfern“ umgesetzt?
Um die Arbeit des Vorhabens von Beginn an den Bedürfnissen von Opfern und
Familienangehörigen auszurichten, wurde als eine der ersten Maßnahmen des
Vorhabens ein breit angelegter Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
aus verschiedenen Regionen des Landes angestoßen. Im Rahmen eines
Workshops zur Identifizierung der Defizite im Bereich der Suche nach
Verschwundenen sowie in Bezug auf das geplante Gesetz zur Prävention und Bestrafung des
Verschwindenlassens fand zum Beispiel ein Austausch mit rund 40
Repräsentantinnen und Repräsentanten der Zivilgesellschaft und von
Menschenrechtsorganisationen statt.
Die Resultate und Vereinbarungen des Workshops werden als Leitlinie für die
verschiedenen Beratungsleistungen des Vorhabens dienen. In Zukunft sind
weitere Maßnahmen (Dialoge, Konferenzen, Kooperationen) mit der
Zivilgesellschaft vorgesehen.
26. Mit welchen regierungsunabhängigen Organisationen in Mexiko arbeiten die
Bundesregierung und/oder Organisationen, die im Auftrag der
Bundesregierung handeln, zusammen?
Die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Organisationen und die von
ihnen durchgeführten Projekte arbeiten – abhängig von der konkreten
inhaltlichen Ausrichtung des jeweiligen Projektes – mit einer Vielzahl von
Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Zum
Beispiel zielt die vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
BMZ beauftragte „Initiative zur Stärkung der mexikanischen Zivilgesellschaft“
darauf ab, Maßnahmen zur institutionellen Stärkung von ZGO durchzuführen.
Auch in den weiteren Schwerpunkten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nimmt der Kooperation mit der Zivilgesellschaft, z. B. Vertretern indigener
Bevölkerungsgruppen, eine wichtige Rolle ein.
27. Wie ist die aktuelle Position der Bundesregierung bezüglich der
Genehmigung von Rüstungsexporten sowie Dual-Use-Gütern nach Mexiko?
Die Bundesregierung prüft Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen gemäß der
Vorgaben der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000. Die Prüfung
erfolgt im Einzelfall.
Für Dual-Use-Güter ist der Genehmigungsprozess durch die Verordnung (EG)
Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) auf europäischer Ebene geregelt. Bei
militärischen Verwendungsbezügen werden zudem stets die Politischen Grundsätze
der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 herangezogen. Die Prüfung erfolgt in jedem
Einzelfall.
28. Gibt es derzeit vorliegende Anträge für den Export solcher Güter nach
Mexiko?
Wenn ja, von wem, und seit welchem Datum genau?
Zum Inhalt anhängiger Antragsverfahren erteilt die Bundesregierung mit Blick
auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskünfte.
29. Welche Geschäftsaktivitäten hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Mexiko
entwickelt, und welche Projekte sind für die Jahre 2016 und 2017 noch
geplant?
Im Jahr 2015 hat die KfW den vom Bundesministerium für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) geförderten Darlehensvertrag „Programm zur Förderung
der Energieeffizienz im KMU-Sektor“ unterzeichnet. Darüber hinaus vergab die
KfW ein Darlehen zur Unterstützung der Reformen im Wassersektor.
Im Jahr 2016 hat die KfW im Auftrag des BMZ drei Darlehensverträge zur
Förderung von Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz mit zwei staatlichen
mexikanischen Förderbanken unterzeichnet. Dabei handelt es sich um das
„Programm Markterschließung Erneuerbare Energien“ und um das „Programm zur
Förderung Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz“ mit der staatlichen
mexikanischen Förderbank Banco de Comercio Exterior (BANCOMEXT) und um
das Ökohaus-Programm „Programm für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz
und Umweltschutz II (EcoCasa II)“ mit der Sociedad Hipotecaria Federal (SHF).
Für das laufende und kommende Jahr sind weitere Darlehen und
Finanzierungsbeiträge zur Unterstützung von Projekten in den Schwerpunktbereichen
Nachhaltige Energie sowie Umweltpolitik und Biodiversitätsschutz geplant.
30. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das KfW-Vorhaben
„Markterschließung für erneuerbare Energien“, und mit welchen Partnern
vor Ort sowie aus Deutschland wird es durchgeführt, und in welchen
Regionen Mexikos?
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Entwicklungskredit der KfW im
Auftrag der Bundesregierung, welcher an die staatliche mexikanische Förderbank
Banco de Comercio Exterior (BANCOMEXT) vergeben wird. Der Wert des
Entwicklungskredites umfasst bis zu 80 Mio. Euro. Das Programm zielt darauf ab,
durch die effiziente, ökologische und sozial verträgliche Erzeugung elektrischer
Energie CO2-Emissionen zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zum
Klimaschutz zu leisten. Dabei soll die Markteinführung der bisher in Mexiko noch nicht
etablierten Technologie netzgebundener Solar-Fotovoltaik-Kraftwerke gefördert
werden. Das Vorhaben stellt ein Darlehen bereit, durch welches
Investitionsvorhaben in diesem Bereich der erneuerbaren Energien zinsgünstig refinanziert
werden können, damit finanzielle Anreize geschaffen werden, um bestehende
Investitionsbarrieren für diese Technologie zu überwinden. Das Vorhaben unterliegt
keiner Lieferbindung. Der Bundesregierung sind daher keine weiteren deutschen
Partner bekannt.
31. Für welche Vorhaben wurden die 185 Millionen Euro aufgewendet, welche
die Bundesregierung am 25. und 26. November 2013 im Zuge
entwicklungspolitischer Regierungsverhandlungen mit Mexiko bis zum Jahr
2015 zugesagt hat (
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/archiv/2013/
november/131127_pm_219_Regierungsverhandlungen-mit-
Mexikoabgeschlossen/index.html)?
Bei den Regierungsverhandlungen 2013 sagte die Bundesregierung Vorhaben der
finanziellen Zusammenarbeit (FZ) im Gesamtwert von bis zu 166 Mio. Euro und
Vorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) im Gesamtwert von bis zu
19,66 Mio. Euro an die mexikanische Regierung zu.
Folgende Vorhaben bestehen im Rahmen der FZ:
Programm zur Förderung der Energieeffizienz im KMU-Sektor
Programm zur Markterschließung erneuerbarer Energien
Forstwirtschaftliche Investitionsprojekte.
Folgende Vorhaben bestehen im Bereich der TZ:
Programm nachhaltige Energie
Energetische Nutzung städtischer Abfälle
Schutz der Biodiversität in der Eje Neovolcánico
Städtisch-Industrielles Umweltmanagement in Mexiko II
Institutionelle Stärkung von AMEXCID
Studien- und Fachkräftefonds.
32. Welche messbaren Resultate hatten diese Investitionen?
Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit treten erst mit der Regierungszusage
in eine Phase der vertieften Projektprüfung und -entwicklung, die sich wegen
ihrer Komplexität auch über mehrere Jahre erstrecken kann. Die im Jahr 2013
zugesagten Entwicklungskredite gehen erst 2016 in die Umsetzungsphase
beziehungsweise befinden sich derzeit in Vorbereitung. Mit ersten messbaren
Resultaten ist somit frühestens ab 2017 zu rechnen.
33. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in Mexiko
tätigen deutschen Unternehmen vom Jahr 2013 bis dato entwickelt?
Nach Angaben des mexikanischen Wirtschaftsministeriums hat sich die Zahl der
in Mexiko investierenden deutschen Firmen wie folgt entwickelt:
34. Sind bei den Planungen und dem Bau von Windkraftanlagen im
südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca nach Kenntnis der Bundesregierung
Befragungen durchgeführt und Informationen an die dortigen Bewohner zugeleitet
worden, um Konflikte zu vermeiden und die Umwelt- und Sozialrichtlinien
(
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-
wirtun/Richtlinie/) der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
mbH (DEG) einzuhalten?
a) Wenn ja, wie sind die Konflikte um den Bau von Windkraftanlagen, die
von der DEG mitfinanziert werden, zu erklären?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 34a und 34b werden zusammengefasst beantwortet.
Derzeit ist die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) an einer
Gemeinschaftsfinanzierung eines Windparks im Bundesstaat Oaxaca gemeinsam mit der
International Finance Corporation (IFC) und der Inter-American Development
Bank (IADB) beteiligt. Der Windpark liegt in einer Region Mexikos mit hohem
indigenen Bevölkerungsanteil. In dieser Region befinden sich neben dem von der
DEG mitfinanzierten Vorhaben weitere Windparks in unterschiedlichen
Entwicklungsstadien, die im Hinblick auf Landrechtsfragen seitens der Bevölkerung und
lokaler Nichtregierungsorganisationen zum Teil in der Kritik standen. Seitens der
DEG wurden jedoch im DEG mitfinanzierten Windpark umfangreiche
Verbesserungsmaßnahmen ergriffen, beispielsweise hinsichtlich der Höhe der
Kompensationszahlungen, der Indexierung der Kompensationszahlungen an die nationale
Inflationsrate sowie im Hinblick auf unabhängig von der Rentabilität des
Windparks geleistete Zahlungen.
Entsprechend der seit Januar 2015 geltenden Transparenzrichtlinien der DEG
sind Informationen über das Einzelengagement auf der DEG-Website
veröffentlicht. Darüber hinausgehende relevante Projektinformationen (unter anderem eine
Studie über erwartete Umwelteffekte, Sozialmanagementplan inklusive einer
Baseline-Studie auf Grundlage von Haushaltsbefragungen, Vogelstudien und
weiteres) wurden von IFC und IADB auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlicht.
Jahr Zahl der Unternehmen Zuwachs %
2013 1,685
2014 1,786 6.0
2015 1,862 4.3
Das Vorhaben wurde auf dem Land einer lokalen Gemeinde umgesetzt. Alle
Gemeindemitglieder, deren Land direkt von dem Windpark-Vorhaben betroffen ist,
verfügen über langfristige Pachtverträge mit der Betreibergesellschaft. So
profitieren rund 90 Prozent der lokalen Anwohner von verlässlichen Pachtzahlungen.
Die lokale Gemeinde muss dem Abschluss dieser individuellen Pachtverträge als
Gremium zustimmen. Der Finanzierungskunde der DEG, die lokale
Projektgesellschaft, hat einen für alle Betroffenen zugänglichen Beschwerdemechanismus
vor Ort etabliert (siehe auch Antwort zu Frage 50).
Die DEG wendet bei ihren Finanzierungen die IFC Performance Standards und
die ILO Kernarbeitsnormen als Umwelt- und Sozialstandard an. Die
Environmental Health and Safety (EHS) Richtlinien zu Windenergie und zu Stromleitungen
dienen als zusätzliche Orientierung für die Prüfung von Vorhaben in diesen
Sektoren. Außerdem sind sie Maßstab für die zu definierenden Maßnahmen für alle
zugesagten Windprojekte.
35. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gutachten über geplante
Projekte transparent zu machen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Liegen bei der Beschwerdestelle (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/
DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/) der DEG nach
Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden über
Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Planung und Umsetzung dieser Windparkanlagen vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen weder der DEG noch ihren
Finanzierungspartnern bis zum jetzigen Zeitpunkt Beschwerden bezüglich der
Finanzierung des Windparks im Bundesstaat Oaxaca vor.
37. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen?
Die DEG wendet bei all ihren Finanzierungen, wie auch bei den in der Antwort
zu Frage 34 genannten Investitionen in Mexiko, die IFC Performance Standards
inklusive der dazu gehörigen Richtlinien zu „Enviromental, Health and Safety“
sowie die ILO-Normen an. Die von der IFC entwickelten IFC Performance
Standards sind in der internationalen Entwicklungsfinanzierung der am weitesten
verbreitete Beurteilungsmaßstab. Im Jahr 2012 wurden die Standards überarbeitet
und umfassen nun alle relevanten Menschenrechtsaspekte, die in allen acht
Performance Standards verankert sind.
Die DEG orientiert sich damit auch an den „Guiding Principles“ der Vereinten
Nationen, auch bekannt als „Ruggie Prinzipien“. Die an den Privatsektor
adressierten Empfehlungen dieses wichtigsten VN-Referenzdokument im Bereich
Wirtschaft und Menschenrechte wurden im Jahr 2012 auch in die IFC
Performance Standards integriert.
38. Ist es durch die Windparkanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Umweltschäden gekommen?
Wenn ja, wie wird gegen diese vorgegangen?
Potenzielle oder reale Umweltschäden durch die Windkraftanlagen in Oaxaca
sind weder der Bundesregierung noch der DEG bekannt. Zur nachhaltigen
Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen wird ein Aktionsplan vom
Projektunternehmen umgesetzt. Ein weiterführendes Monitoring der Auswirkungen des
von der DEG mitfinanzierten Windparks auf Vögel und Fledermäuse wurde
während der Betriebsphase des Vorhabens durchgeführt und durch IADB und IFC
betreut. Auf dieser Basis werden gegebenenfalls weitere ausgleichende
Maßnahmen entwickelt.
39. Wie hält die DEG ihre Partner nach Kenntnis der Bundesregierung dazu an,
einen Teil der gewonnen Energie an die dortige Region abzugeben und/oder
zu niedrigen Preisen auf den Markt zu bringen?
Die Investition leistet einen wichtigen entwicklungspolitischen Beitrag zur
Energiesicherheit des Landes. Die produzierte Energie wird an Stromabnehmer
geliefert, mit denen marktwirtschaftlich verhandelte und branchenüblich ausgestaltete
Verträge vereinbart wurden. Eine regionale Abgabe der produzierten Energie zu
Preisen, die unter dem Marktniveau liegen, wäre weder betriebs- und
volkswirtschaftlich nachhaltig noch wettbewerbsgerecht. Gleichwohl hat die
Projektgesellschaft im Rahmen eines mit dem Finanzierungskonsortium vereinbarten
Aktionsplans ein jährliches Budget für Sozialmaßnahmen im Projektumfeld eingerichtet.
40. Welche Evaluierungen liegen der Bundesregierung über die Auswirkung auf
die Gemeinden in den Regionen vor, in denen von der DEG geförderte
Windparkanlagen stehen?
Um mögliche Auswirkungen auf indigene Völker noch besser einschätzen und
gegebenenfalls entsprechende ausgleichende Maßnahmen entwickeln zu können,
hat die DEG ein Gutachten bei der Beratungsfirma Equitable Origin (EO) in
Auftrag gegeben Die Fallstudie ist öffentlich und unter folgendem Link abrufbar:
www.equitableorigin.org/media/eoweb-media/files_db/Equitable_Origin_Case_
Study_Wind_Development_in_Oaxaca_JAN_2016_1.pdf
Darüber hinaus wird auf die Studie des Centro de Colaboración Cívica verwiesen:
http://colaboracioncivica.org/esp/wp-content/uploads/2015/03/Documento-final.
pdf.
41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Pachtpreis, den der
Windkraftvertreiber SOWITEC group als Partner der DEG (
www.deginvest.
de/Presse/News/News-Details_98050.html) an die Landbesitzer in Mexiko
zahlt, deren Besitz von den Anlagen betroffen ist?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Höhe des Pachtpreises
vor. Infolge der Kapitalbeteiligung der DEG wurde SoWiTec jedoch verpflichtet,
ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem nach IFC Performance Standards
aufzubauen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere IFC Performance Standard 5
sowie die Anforderungen ausreichender Transparenz des Pacht- oder
Kaufprozesses, fairer Preisfindung und ausreichender Konsultationen.
42. Welche Belege liegen der Bundesregierung über Steuerabgaben der
SOWITEC group in Mexiko vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die DEG richtet
jedoch ein besonderes Augenmerk auf die verlässliche und korrekte Zahlung von
Steuern durch die von ihr finanzierten Kundenunternehmen.
43. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über einen weiteren im
Bundesstaat Oaxaca geplanten Windpark vor, ist ihr also bekannt, wer diesen
plant, umsetzt und finanziert?
Wenn ja, wer sind die beteiligten Unternehmen und Banken?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
44. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen der lokalen
Bürgerbewegungen in die Planung eingeflossen?
Zur Genehmigung von Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien müssen
in Mexiko neben einer Umweltstudie auch eine Sozialstudie gegenüber den
staatlichen Stellen eingereicht werden. Eine Bestandsaufnahme sozialer Interessen im
Projektumfeld, die auch Konsultationen der betroffenen Bürger umfasst, ist
verbindlicher Teil des Projektentwicklungsprozesses. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 34 verwiesen.
45. Welchen Turbinen-Typ nutzt die SOWITEC group nach Kenntnis der
Bundesregierung in den von der DEG mitgetragenen Projekten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
46. Wie weit sind die Windkraftanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Dörfern und Städten entfernt, gibt es entsprechende Regeln von
mexikanischer und/oder deutscher Seite?
Alle Turbinen liegen mehr als 700 Meter von der nächsten Ansiedlung entfernt.
Daher waren und sind aktuell keine negativen Lärm- und Schattenwurf-
Auswirkungen zu erwarten. In den Konsultationen für das Projekt gab es im Hinblick auf
diesen Punkt keine Fragen oder Beschwerden. Die aktualisierte IFC EHS
Richtlinie für Windenergie, an der sich die DEG bei der Prüfung der von ihr
finanzierten Windparks orientiert, definiert Mindestabstände (zu genauen Vorgaben siehe:
www.ifc.org/wps/wcm/connect/2c410700497a7933b04cf1ef20a40540/FINAL_
Aug+2015_Wind+Energy_EHS+Guideline.pdf?MOD=AJPERES, S.16ff).
47. Kam es bei den von der DEG geförderten Projekten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Enteignungen und/oder Vertreibungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es in den von der DEG mitfinanzierten
Vorhaben weder zu Enteignungen noch zu Vertreibungen. Etwaige Fälle von
Vertreibungen von Landlosen wurden zwischenzeitlich geprüft, erwiesen sich aber
als gegenstandslos.
48. Liegen bei Projekten dieser Art in Mexiko bei den durchführenden
Organisationen und/oder der Bundesregierung Beschwerden von mexikanischen
Bürgerinnen und Bürgern und/oder NGOs vor?
Weder der Bundesregierung noch der DEG liegen Beschwerden zu
Windkraftprojekten mit deutscher Beteiligung vor.
49. Sind Beschwerdestellen vor Ort, so existent, nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die dortigen Sprachgewohnheiten eingerichtet, gibt es also eine
Übersetzungsmöglichkeit und/oder die Möglichkeit, die Beschwerde
mündlich abzugeben, wenn eine von einem Missstand betroffene Person nicht in
der Lage ist, eine schriftliche Eingabe zu machen?
Der eingerichtete Beschwerdemechanismus erlaubt die Abgabe einer mündlichen
Beschwerde. Diese kann sowohl in Spanisch wie auch Zapotec eingereicht
werden. Die eingereichten Beschwerden und deren Lösungen werden dokumentiert.
50. Wird die Bundesregierung das ILO-Übereinkommen 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, und wenn
nein, warum nicht?
Das bisher nicht von Deutschland ratifizierte ILO-Übereinkommen 169 (Ü 169)
über eingeborene und in Stämmen lebende (indigene) Völker aus dem Jahr 1989
richtet sich an Staaten, auf deren Gebiet indigene Bevölkerungsgruppen leben. Es
statuiert Rechte der Gleichbehandlung mit anderen Staatsangehörigen sowie
spezifische Beteiligungsrechte der indigenen Bevölkerungsgruppen. Die
Bundesregierung hat eine Ratifizierung bisher abgelehnt, weil die bei uns lebenden
nationalen Minderheiten nicht zu den indigenen Völkern gehören. Da in Deutschland
keine indigene Bevölkerung im Sinne des Abkommens lebt, käme für die
Bundesregierung allenfalls eine „Solidarratifikation“ nach dem Vorbild der
Niederlande, auf deren Staatsgebiet ebenfalls keine indigenen Bevölkerungsgruppen
leben, in Betracht. Die Niederlande haben das Übereinkommen Ü 169 bereits 1998
aus Solidarität gegenüber anderen Staaten mit indigenen Bevölkerungen
ratifiziert. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob Deutschland dem Übereinkommen
im Rahmen einer Solidarratifikation beitreten kann, um es als
menschenrechtliches Schutzinstrument zu stärken.
51. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens
innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit mit einem zentralen, unabhängigen
Überprüfungsverfahren, zu dem sich die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode verpflichtet hat?
Das BMZ hat in seinem Menschenrechtskonzept (2011) die Prüfung der
Einrichtung eines menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus angekündigt. Die
staatlichen Durchführungsorganisationen KfW und GIZ haben inzwischen eigene
Beschwerdeverfahren eingerichtet. Das BMZ führt derzeit mit den
Durchführungsorganisationen einen intensiven Austausch, um diese Verfahren auf
Grundlage menschenrechtlicher Kriterien wie der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte weiter auszubauen.
52. Wo stehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuellen
Verhandlungen über ein neues bzw. modernisiertes Globalabkommen zwischen der
Europäischen Union und Mexiko?
Die Verhandlungen sind noch nicht aufgenommen worden; momentan wird das
Verhandlungsmandat in den zuständigen EU-Gremien abgestimmt.
53. Wann finden die nächsten Verhandlungen statt, und bis wann rechnet die
Bundesregierung mit einem Abschluss des Globalabkommens?
Bislang sind noch keine Verhandlungsrunden terminiert, weshalb Aussagen über
den Zeitpunkt des Abschlusses des Globalabkommens derzeit nicht möglich sind.
54. Wer, aus welchen Bundesministerien, ist in die Verhandlungen einbezogen
bzw. wird über den Verhandlungsstand informiert?
Die Verhandlungen haben noch nicht begonnen.
55. Können Europaabgeordnete und/oder Bundestagsabgeordnete die aktuellen
konsolidierten Texte einsehen?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, weshalb nicht?
Es liegt gegenwärtig kein konsolidierter Text vor.
56. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
das Globalabkommen auch im Bundestag bzw. Bundesrat ratifiziert werden
muss?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass das Globalabkommen
gemischten Charakter hat und daher von den Parlamenten der Mitgliedstaaten
ratifiziert werden sollte.
57. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass vor Ausgestaltung und
Abschluss dieses Globalabkommens zunächst eine umfassende
menschenrechtliche, soziale und ökologische Folgenabschätzung für Mexiko durchgeführt
wird, unter Einbeziehung von Gewerkschaften,
Menschenrechtsorganisationen und Umweltinitiativen?
Wenn ja, in welchen EU-Gremien, und wann setzt sich die Bundesregierung
dafür ein?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten gemeinsam mit dem
Entwurf eines Mandats für die Verhandlungen, eine umfassende Folgenabschätzung
vorgelegt.
58. Unterstützt die Bundesregierung Forderungen von mexikanischen und
deutschen Menschenrechtsorganisationen, eine verbindliche, sanktionsbewehrte
Menschenrechtsklausel in dem neuen Globalabkommen zu verankern, und
setzt sie sich auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien dafür ein?
Wenn nein, weshalb nicht?
In Globalabkommen mit Drittstaaten besteht die EU stets auf einer
Menschenrechtsklausel. Die Bundesregierung bekundet in den entsprechenden Gremien
regelmäßig ihre volle Unterstützung für diese Vertragspraxis.
59. Gab es im Jahr 2015 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von
Dual-Use-Gütern nach Mexiko?
Wenn ja, wie wurden diese beschieden?
Im Jahr 2015 wurden 22 Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Mexiko erteilt,
drei Anträge wurden abgelehnt.
Für den Export von Dual-Use-Gütern nach Mexiko wurden im Jahr 2015 195
Genehmigungen erteilt, Ablehnungen erfolgten nicht.
60. Liegen für das Jahr 2016 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von
Dual-Use-Gütern nach Mexiko vor?
Wenn ja, welche?
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 17. April 2016 wurden zehn Anträge für
Rüstungsgüter und 67 Anträge für Dual-Use-Güter nach Mexiko genehmigt. In
diesem Zeitraum erfolgte eine Ablehnung für Dual-Use-Güter.
Zum Inhalt anhängiger Antragsverfahren erteilt die Bundesregierung mit Blick
auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskünfte.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
61. Hatten die umfassenden Berichte und Fernsehsendungen zu den illegalen
Rüstungsexporten von der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko
irgendwelche personellen Konsequenzen im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.
daserste.de/unterhaltung/film/themenabendwaffenexporte/doku/index.html)?
Wenn ja, welche?
Die in der angesprochenen Berichterstattung behandelten Vorgänge sind
Gegenstand von laufenden Strafverfahren; diese richten sich nicht gegen
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und haben nicht zu
personellen Konsequenzen geführt.
Anlage
Gemeinsame Erklärung aus Anlass der ersten Sitzung der Deutsch-Mexikanischen
Binationalen Kommission – Allianz für die Zukunft – am 8. und 9. Juni 2015 in Berlin
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten sind
sich darin einig, dass der Austausch und die strategische Zusammenarbeit der beiden Länder stetig zunimmt, an
Dynamik gewinnt und in allen Bereichen der Zusammenarbeit wie multilateralen Fragen, bei Handel und
Investitionen, der Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Wissenschaft, Technologie und nachhaltiger Entwicklung über
weiteres großes Wachstumspotential verfügt.
Beide Länder sind auf einer Basis solider Freundschaft verbunden. Ihre Beziehungen basieren auf gemeinsamen
Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freihandel und wirtschaftlicher Öffnung. Beide Seiten halten den
Multilateralismus für die geeignetste Herangehensweise zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im
Zeitalter der Globalisierung.
Deutschland und Mexiko haben deshalb eine Binationale Kommission zur Förderung und zum Ausbau der
Zusammenarbeit eingesetzt, die alle zwei Jahre tagen und die einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit effizienter
koordinieren wird. Sie sind entschlossen, die deutsch-mexikanischen Beziehungen weiter zu vertiefen, das
gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Kenntnis über die jeweils andere Kultur im eigenen Land zu fördern.
Unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und des Außenministers der
Vereinigten Mexikanischen Staaten, Dr. José Antonio Meade Kuribreña, fand am 9. Juni das Plenum der ersten
Sitzung der Deutsch-Mexikanischen Binationalen Kommission – Allianz für die Zukunft – statt. Zuvor hatten am
8. Juni die Fachkommissionen der Binationalen Kommission unter Leitung der jeweiligen Ressorts zu den
Themen politische Angelegenheiten, Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel,
Wissenschaft, Forschung und Innovation, Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur
und Bildung getagt.
Ergebnisse der ersten Sitzung
I. Politische Angelegenheiten
Die Vertreter beider Regierungen tauschten sich über die gegenwärtige Lage in Deutschland und Mexiko und in
den jeweiligen Regionen aus. Man erörterte das Ergebnis der Parlaments- und Kommunalwahlen in Mexiko am
7. Juni. Mexiko bekräftigte sein Interesse daran, die Beziehungen zu Deutschland zu vertiefen und würdigte
dessen Rolle in der EU. Deutschland unterstrich seinerseits Mexikos zunehmende Bedeutung als aufstrebende
Gestaltungsmacht und sein Interesse daran, die bilateralen Beziehungen auszubauen. Beide Seiten bekräftigten den
gemeinsamen Wunsch nach einem Staatsbesuch StP Enrique Peña Nietos in Deutschland im kommenden Jahr.
Beide Seiten unterstrichen ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Kooperation im Rahmen der Vereinten Nationen
auszubauen; sie waren sich einig, sich vertieft über die Möglichkeit zur Ausbildung von Personal für VN-
Missionen austauschen zu wollen.
Die Vertreter beider Regierungen bekräftigten ihre Bereitschaft zur Weiterführung des bestehenden
Menschenrechtsdialogs. Sie unterstrichen, dass über den bereits bestehenden Ansatz hinaus weitere konkrete Projekte zur
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsstaatsförderung ins Auge gefasst werden sollen. Sie vereinbarten in
diesem Zusammenhang, Gespräche über mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsbekämpfung durch
Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie technische Hilfe zu beginnen. Beide Seiten betonten dabei, wie wichtig
es ist, die Organisationen der Zivilgesellschaft in nationale und internationale Bemühungen zur Verbesserung der
Regierungsführung und Transparenz staatlicher Einrichtungen einzubinden.
Beide Seiten waren sich einig, dass es wichtig ist, die Menschenrechte von Migranten und deren Familien zu
achten und würdigten die positiven Beiträge, die Migranten zur Entwicklung beider Länder leisten. Beide Seiten
betonten, dass Migration ein globales und regionales Phänomen ist, das umfassende politische Maßnahmen
erfordert, um die kulturellen und Entwicklungsmöglichkeiten, die es birgt, vollständig auszuschöpfen.
Die Vertreter beider Regierungen begrüßten die Gespräche zwischen den USA und Kuba über eine
Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und würdigten die Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der
Europäischen Union und Kuba über ein Kooperationsabkommen.
Beide Seiten würdigten zudem die Fortschritte bei der Bildung der Pazifik-Allianz als Integrationsmechanismus
in Lateinamerika. Sie hoben die Rolle Deutschlands als Staat mit Beobachterstatus hervor und bekräftigten ihren
Willen, die Beziehungen zwischen Deutschland und der Pazifik-Allianz zu vertiefen.
II. Zusammenarbeit für Nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel
Beide Seiten verständigten sich darauf, die globalen Prozesse zum Klimaschutz und zum Schutz der biologischen
Vielfalt gemeinsam konstruktiv weiterzubegleiten. Die deutsche Seite würdigte insbesondere die Erklärung der
mexikanischen Regierung zur nationalen Klimaschutzzielsetzung im Rahmen des Klimarahmenabkommens.
Gleichermaßen würdigte die deutsche Seite die Entscheidung Mexikos sich finanziell am Green Climate Fund zu
beteiligen.
Bezüglich der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt haben sich beide Seiten auf eine
Zusammenarbeit verständigt. Ziel ist das Erreichen ambitionierter Vereinbarungen auf der COP 13 über die
Biologische Vielfalt, welche im Dezember 2016 in Mexiko stattfinden wird.
Beide Seiten vereinbarten die bereits bestehende bilaterale Zusammenarbeit zu Themen des Klimaschutzes, zur
Unterstützung einer mexikanischen Energiewende sowie beim Erhalt der biologischen Vielfalt weiter zu
vertiefen. Insgesamt wurden Projekte im Gesamtwert von bis zu 263 Millionen Euros zugesagt bzw. in Aussicht
gestellt, die in Mexiko umgesetzt werden. Die deutsche Seite kündigte zudem an, Mexiko weiterhin in global und
regional ausgerichtete Projekten einzubeziehen.
Darüber hinaus vereinbarten beiden Seiten eine verstärkte Zusammenarbeit für die Umsetzung der
Entwicklungsziele, die sich in der Post-2015-Entwicklungsagenda in ihrer sozialen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen und
institutionellen Dimension wiederfinden wird.
Beide Seiten beglückwünschten sich zu der Entscheidung, einen gemeinsamen deutsch-mexikanischen Fonds mit
paritätischen Beteiligungen beider Länder ins Leben zu rufen. Dieser soll Maßnahmen finanzieren, die im
Zusammenhang mit der Stärkung des Rechtsstaates und der guten Regierungsführung stehen. Darüber hinaus
kündigte die deutsche Seite eine Initiative als Beitrag zur Stärkung der mexikanischen Zivilgesellschaft an.
Für die vertiefte Zusammenarbeit beim Aufbau eines mexikanischen Modells der Berufsbildung wurde
vereinbart, dass die beide Länder paritätisch mit jeweils 5 Millionen Euro unterstützten werden.
Beide Regierungen äußerten Ihre Bereitschaft, weiterhin gemeinsame Entwicklungskooperationen mit den
Ländern Zentralamerikas und der Karibik, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Förderung
erneuerbarer Energien, durchzuführen.
III. Wissenschaft, Forschung und Innovation
Neben einer Evaluierung gemeinsamer Projekte auf diesem Gebiet wurde über neue Initiativen zum Ausbau der
Zusammenarbeit beider Länder in Wissenschaft, Technologie und Innovation beraten.
Beide Seiten stimmten überein, dass Programme, Projekte und Maßnahmen der Zusammenarbeit zum Wohle und
Nutzen beider Länder durch die Förderung konkreter Initiativen zur Lösung spezifischer Probleme nach den
Bedürfnissen des jeweiligen Landes gefördert werden müssen.
Sie erklärten ihre Bereitschaft, an einer Verbesserung und Stärkung der Abstimmungsmechanismen zur
Durchführung gemeinsamer Programme und Projekte weiterzuarbeiten.
IV. Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus
Die deutsche und die mexikanische Delegation vertieften ihren Austausch zu Themen der regionalen Handels-
und Investitionsintegration und erörterten jeweils die Fortschritte, die sie im Rahmen der Verhandlungen über die
Transpazifische Partnerschaft (TPP) im Falle Mexikos und die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) im Falle der EU erzielen. Besondere Aufmerksamkeit schenkten sie der anstehenden
Modernisierung des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklungen der
letzten Jahre. Sie sehen darin die Chance, ihre Handels-, Investitions- und Wirtschaftsbeziehungen noch weiter
zu vertiefen und äußerten den Wunsch, dass die Verhandlungen über eine Modernisierung des Abkommens bald
aufgenommen werden.
Beide Seiten unterstrichen die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme zwischen Deutschland
und Mexiko seit Inkrafttreten des Globalabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko im Jahr
2000. Sie äußerten den Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Förderung von Handel und
Investitionen zu vertiefen und dabei vor allem strategische Sektoren wie die Automobilbranche, Luft- und Raumfahrt,
Energie, Maritime Wirtschaft und Tourismus in den Mittelpunkt zu stellen. Beide Seiten zeigten sich sehr
zufrieden mit dem Zusammenwirken ihrer jeweiligen Institutionen bei der Durchführung des
Managerfortbildungsprogramms „Fit for Partnership with Germany“.
Beide Seiten betonten die Notwendigkeit umfassender Transformationen der Energieversorgungssysteme hin zu
nachhaltigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgungssystemen, insbesondere um die globale
Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen. Sie beschlossen, einen vertieften Austausch zu den
energiepolitischen Reformen in Mexiko und den Energiewendestrategien in Deutschland zu führen, darunter vor allem zu den
Themen: Liberalisierung der Energiemärkte und Veränderungen der Strommärkte durch Liberalisierung und
größere Anteile erneuerbarer Energien im System, politische Rahmenbedingungen für Investitionen, Strategien und
Förderinstrumente zur Reduktion der Energieintensität der Wirtschaft, Steigerung der Energieeffizienz und zum
Ausbau erneuerbarer Energien.
Beide Seiten hoben die Bedeutung des Tourismus hervor, die er für die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung, die Förderung von Kultur und die Ausstrahlung eines Landes spielt. Die mexikanische Seite zeigte
sich sehr daran interessiert, im Bereich der Tourismuspolitik gute Praktiken und Erfahrungen mit Deutschland
auszutauschen. Die deutsche Seite wies darauf hin, dass die Entwicklung des Tourismus in Deutschland in erster
Linie Aufgabe der Bundesländer sei. Zur Intensivierung der bilateralen Tourismusbeziehungen wurde eine
verstärkte Zusammenarbeit der Tourismuswirtschaft beider Länder empfohlen.
V. Kultur und Bildung
Beide Seiten vereinbarten, bei der Planung und Öffentlichkeitsarbeit des Mexikojahres in Deutschland und des
Deutschlandjahres in Mexiko 2016-2017 eng zusammenzuarbeiten, welches eine einzigartige Chance zur
Förderung der Zusammenarbeit in allen Bereichen darstellt: Wirtschaft und Geschäftswelt, Bildung, Wissenschaft und
Kultur.
Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen kulturellen Dynamik erklärten beide Seiten ihre volle Bereitschaft,
die Durchführung von neuartigen Projekten und Strategien in verschiedenen Bereichen der kulturellen
Zusammenarbeit wie Kreation, Umsetzung, Förderung und Innovation auf dem Gebiet der visuellen Künste, der neuen
Technologien, der Animation, des Films, des Designs, der Architektur, der Literatur, der darstellenden Kunst und
der Musik sowie der Gastronomie und der Kultur- und Kreativwirtschaft unter größerer Beteiligung der
Zivilgesellschaft und der Wirtschaft anzuregen. Ebenso hoben sie den Austausch im Bereich der Bildung und der
künstlerischen Mobilität, des Kulturguts und der Archäologie sowie im Hinblick auf die Bewahrung und Handhabung
von Kulturgütern und Urheberrechten als wichtige geeignete Themengebiete hervor. Sie luden alle Institutionen
und Partnerorganisationen im Kultur- und Bildungsbereich ein, bei der Umsetzung dieser Projekte und Strategien
aktiv mitzuwirken.
Beide Seiten stimmten darin überein, Verhandlungen über ein Deutsch-Mexikanisches Working Holiday
Programm aufzunehmen.
Schließlich würdigten sie das gewaltige Potential der Zusammenarbeit, das der Kultur-, Bildungs- und
Hochschulbereich bietet, und kamen überein, weiterhin die Durchführung von Projekten zu unterstützen und zu
fördern, die durch die studentische und akademische Mobilität, die Einrichtung von Lehrstühlen und Lektoraten
beider Länder, die Ausbildung von Humankapital, die Fortbildung hochkarätiger Fachkräfte und den Abschluss
direkter Vereinbarungen der Zusammenarbeit zwischen mexikanischen und deutschen Bildungseinrichtungen die
Vertiefung von Wissensdomänen ermöglichen.
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ISSN 0722-8333]