Pilotprojekte zur Verknüpfung europäischer Datenbanken und Datenabgleichsfähigkeiten bei Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schon vor den jüngsten Anschlägen in Brüssel hatte der deutsche Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière (CDU) die Verknüpfung europäischer „Datentöpfe“ gefordert (Tagesthemen vom 22. März 2016). Gemeint sind die drei bestehenden Datenbanken SIS II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation), VIS (Visa-Informationssystem) und EURODAC (Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken). Dr. Thomas de Maizière sprach aber auch davon, die noch zu errichtenden Reiseregister, EU-Fluggastdatensatz (EU-PNR) und „Intelligente Grenzen“, zu vernetzen. Auf europäischer Ebene wird hierfür der (allerdings nicht einheitlich definierte) Begriff „Interoperabilität“ gebraucht. Wären die Systeme untereinander verbunden, könnten die enthaltenen Informationen automatisiert abgeglichen werden. Polizei- oder Geheimdienstbehörden würden etwa bei einem Grenzübertritt oder einer Flugreise im automatisierten Verfahren über Auffälligkeiten informiert werden. In mehreren Pilotprojekten wird derzeit geprüft, wie eine solche Echtzeit-Überwachung technisch umgesetzt werden könnte. Der deutsche Vorschlag von verknüpften „Datentöpfen“ geht jedoch weit darüber hinaus: Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, ein zentrales, integriertes System zu errichten und die bestehenden Datenbanken einzubinden (Das Erste – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016).
Dem Abgleich von verknüpften Polizeidatenbanken stehen nicht nur rechtliche Hürden entgegen (Ratsdokument 6785/16). Viele Mitgliedstaaten nutzen unterschiedliche Systeme, die nicht immer mit der Soft- und Hardware bei Europol harmonieren. Auch die Qualität der Daten ist nicht immer einheitlich. Manche Mitgliedstaaten liefern äußerst umfangreiche Daten, andere beteiligen sich gar nicht am digitalen Informationsaustausch. Die Europäische Union hat deshalb eine „Strategie zum Informationsmanagement“ gestartet. Zuständig für den Datentausch von Polizei und Justiz ist die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX). Zu den früheren Projekten der DAPIX gehörte die Entwicklung einer Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden (Information Exchange Platform for Law Enforcement Agencies, IXP). Einen ähnlichen Vorschlag machte die spanische EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2010 zur Errichtung einer „Police Information Exchange Platform“ (PIEP). Zum fünften Mal will die DAPIX eine Serie von entsprechenden Pilotprojekten starten (Ratsdokument 6785/16 und 5175/1/16). Dabei geht es um die Vernetzung und Abfrage von Datenbanken, die teilweise noch gar nicht beschlossen oder eingerichtet sind. Hierzu gehören die Vorhaben PNRDEP („Passenger Name Record Data Exchange Pilot“ zur Einrichtung eines Passagierdatensystems), ADEP („Automation of Data Exchange Processes“ zum verbesserten Informationsaustausch mit Europol) sowie die Einführung des standardisierten Universal Message Format (UMF 3). Ein entsprechendes Projekt unter Leitung des Bundeskriminalamtes startete bereits im November 2015 und dauert 30 Monate. Die Anwendung ist webbasiert und soll ebenfalls nationale Datenbanken und Europol-Informationen abfragen. Tests in Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien werden mit der Europol-Datei zu Feuerwaffen vorgenommen. Die Kosten werden mit 1,6 Millionen Euro beziffert, wovon die Kommission 90 Prozent übernimmt (Ratsdokument 5175/1/16).
Im Europol-Arbeitsprogramm 2016 sind weitere entsprechende Maßnahmen angekündigt (Ratsdokument 5909/16). Ein Vorschlag für neue „Datenabgleichsfähigkeiten“ soll ebenfalls folgen. Auch die Europäische Kommission will sich zur „Interoperabilität“ der Polizeidatenbanken äußern. Hinderlich ist, dass der Begriff nie EU-weit definiert worden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Im Rahmen welcher Forschungen oder Pilotprojekte auf europäischer Ebene befassen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern mit dem verbesserten Datentausch, der „Interoperabilität“ von Informationssystemen der Europäischen Union, dem Prinzip „One-Stop-Shop“ sowie der Suche nach „Kreuztreffern“?
Welche weiteren, ähnlichen Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Strategie zum Informationsmanagement“ der Europäischen Union unter Beteiligung von Europol durchgeführt?
Welche weiteren ähnlichen Vorhaben, etwa die Entwicklung einer Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden oder die Errichtung von PIEP, wurden nach Kenntnis im Rahmen der „Strategie zum Informationsmanagement“ der Europäischen Union bereits abgeschlossen bzw. in neue Projekte überführt?
Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt PNRDEP zur Einrichtung eines EU-Passagierdatensystems, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)?
Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen?
Welche technischen Lösungen werden untersucht?
Welche bereits vorhandenen Netzwerke, etwa das polizeiliche SIRENE-Netzwerk oder das bei Europol angesiedelte Netzwerk für Finanzermittlungen bzw. das bei Europol eingerichtete SIENA-Netzwerk, könnten aus Sicht der Bundesregierung für den Informationsaustausch genutzt werden?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, zur Analyse von Daten des EU-PNR die sogenannte Ma3tch-Technologie (Autonomous Anonymous Analysis) zu nutzen?
Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt ADEP, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)?
Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen?
Welche technischen Lösungen werden untersucht?
Welche Aufgaben und Arbeiten werden vom Bundeskriminalamt in ADEP übernommen?
Welche bereits vorhandenen Systeme werden in ADEP für die Wiederoder Weiterverwendung eines verbesserten Informationsaustausches geprüft?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, hierfür auch die sogenannte Ma3tch-Technologie zu nutzen?
Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt UMF 3, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)?
Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen?
Welche technischen Lösungen werden untersucht?
Welche Aufgaben und Arbeiten werden vom Bundeskriminalamt übernommen?
Auf welche Weise könnten nationale Datenbanken und Europol-Informationen mit dem UMF-3-Verfahren abgefragt und abgeglichen, bzw. welche Fragen werden hierzu in dem Pilotprojekt untersucht?
Inwiefern ist das Pilotprojekt zum UMF-3-Verfahren identisch oder nicht identisch mit dem Europol-Projekt QUEST (Querying Europol Systems)?
Auf welche Weise ist das Bundeskriminalamt an Tests in Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien beteiligt?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche „neue Technologien“ Europol zur Datenverarbeitung zurückgreifen soll, um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten „genauere Kriminalitätsanalysen“ zur Verfügung zu stellen (Ratsdokument 14713/15)?
Auf welche Weise sollte Europol besser imstande sein, Zusammenhänge zwischen Ermittlungen und typischen Vorgehensweisen unterschiedlicher krimineller Gruppen rasch zu erkennen?
Mithilfe welcher Verfahren sollte Europol bei Datenabgleichen ermittelte Übereinstimmungen überprüfen?
Was ist der Bundesregierung zu Plänen für neue Datenabgleichsfähigkeiten bei Europol bekannt?
Wann soll ein entsprechender Vorschlag von Europol veröffentlicht werden, und auf welche Weise sind deutsche Behörden an dessen Zustandekommen beteiligt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die Europäische Kommission eine Mitteilung zur „Interoperabilität“ von EU-Polizeidatenbanken vorlegen will?
Aus welchem Grund hat die Europäische Kommission den Vorschlag für das Paket „Intelligente Grenzen“ nach Kenntnis der Bundesregierung nicht wie geplant am 23. März 2016 veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 18/7835), und inwiefern war die am 15. März 2016 vom Bundesminister des Innern an die Europäische Kommission gerichtete Eingabe hierfür ausschlaggebend (Tagesthemen vom 22. März 2016)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Agenturen, nationale Sachverständige und institutionelle Akteure einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ angehören könnten oder sollen (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. April 2016 zum „künftigen Rahmen für solidere und intelligentere Informationssysteme“)?
Welche eigenen Angehörigen dieser „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ wird die Bundesregierung benennen?
Wann, und wo sollen erste Treffen oder Telefonkonferenzen der „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ stattfinden?
Die Zusammenführung welcher Datenquellen wird in dem unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes durchgeführten Forschungsprojekt „Linked-Databasierte Kriminalanalyse“ (LiDaKrA) beforscht?
Mit welchen technischen Verfahren werden die in sozialen Netzwerken, Marktplätzen, dem Tor-Netzwerk und weiteren öffentlichen Datenbanken gesammelten Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet, bzw. welche Anwendungen werden hierzu betrachtet (http://eis.iai.uni-bonn.de/Projects/LiDaKrA.html)?
Inwiefern werden dabei auch Handelsregister, Kreditbüros oder Datenbanken zu politisch relevanten Protestereignissen (etwa World-Check) genutzt?
Nach welcher Maßgabe könnten in den Abgleich von Informationen auch Polizeidatenbanken genutzt werden, bzw. welche Fragestellungen werden hierzu in LiDaKrA untersucht (bitte die infrage kommenden Datenbanken benennen)?