Vollsperrung der Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saarbrücken
der Abgeordneten Thomas Lutze, Caren Lay, Herbert Behrens, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 24. März 2016 wurde die Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saarbrücken in beiden Richtungen voll gesperrt. Nach Medienberichten ist die Statik bzw. Tragkraft der denkmalgeschützten Fechinger Talbrücke in einem nicht verkehrssicheren Zustand. Ein Versagen der Brückenpfeiler sei nicht auszuschließen. Die Dauer der Sperrung und der Umfang der Reparaturmaßnahmen sind unklar. Ein kompletter Neubau der Autobahnbrücke wird nicht ausgeschlossen. Für den täglichen Pendlerverkehr und den überregionalen Personen- und Güterverkehr entstehen dadurch massive Beeinträchtigungen, ebenso für die Anlieger der Umleitungsstrecken.
Durch „autonomes Fahren“ bei Lkw können die Abstände zwischen hintereinanderfahrenden Lkw deutlich verkürzt werden. Aktuell testet mindestens ein Lkw-Hersteller diese Technologie. Die verkürzten Sicherheitsabstände können zur Folge haben, dass die Belastung der bestehenden Brückenbauwerke weiter zunimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie funktioniert die Kommunikation über Instandsetzungen und Sanierungen von Autobahnabschnitten und Bauwerken (Tunnel bzw. Brücken) zwischen dem Bund als Eigentümer und den für den Betrieb zuständigen Landesbehörden?
Seit wann ist dem Bund bekannt, dass der Autobahnabschnitt in Höhe der Fechinger Talbrücke derart beschädigt ist, dass eine grundlegende Sanierung bzw. ein Neubau notwendig ist?
Warum konnte der Bund als Eigentümer nicht verhindern, dass eine so plötzliche Maßnahme, wie die am 24. März 2016 vollzogene Vollsperrung, getroffen werden musste?
Wann fand die letzte Überprüfung statt?
Welche Zustandsnote wurde damals vergeben?
Warum war die Verschlechterung gegenüber der letzten Untersuchung nicht absehbar?
Wer hat die Überprüfung der Fechinger Talbrücke durchgeführt?
Wann wurden dem Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes (LfS) Informationen zum Zustand der betroffenen Infrastruktur zur Verfügung gestellt, und welche Informationen waren das?
Gab es entsprechende Anfragen des LfS bzw. des zuständigen Landesministeriums bei der Bundesregierung bzw. bei Behörden des Bundes?
Wenn ja, wann, und welche?
Inwiefern spielt für die Bundesregierung als Eigentümerin die Tatsache eine Rolle, dass die betroffene Talbrücke unter Denkmalschutz steht?
Wird bei der Sanierung der Denkmalschutzcharakter bewahrt?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit seitens des Bundes mehrfach Statistiken veröffentlicht wurden, aus denen der Bedarf an notwendigen Sanierungsmaßnahmen hervorgeht, aktuelle Erkenntnisse, welche Brückenbauwerke auf den saarländischen Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen beschädigt und/oder sanierungsbedürftig sind?
Wann haben die zuständigen Landesbehörden den Bund als Eigentümer über den Sanierungsbedarf bzw. die Schädigung dieser Brückenbauwerke im Saarland informiert?
Wie hoch ist das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen von Pkw und Lkw (unterschieden nach a) bis zu 12 Tonnen Nutzlast und b) über 12 Tonnen Nutzlast) im betroffenen Streckenabschnitt der A 6 zwischen Saarbrücken und St. Ingbert-West (alternativ auch zwischen Saarbrücken und dem Autobahnkreuz Neunkirchen/A 6 und A 8)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es durch die Anwendung der Technologie „Autonomes Fahren“ zu einer höheren Belastung bei Brückenbauwerken kommt?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit sowohl die Verkehrssicherheit der Brücken gewahrt bleibt als auch ein zusätzlicher Finanzbedarf bei der Sanierung der Infrastruktur (hier: Brücken) sichergestellt wird?
Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung die Annahme, dass das gleichzeitige stärkere Befahren von Autobahnbrücken durch Lkw mit geringeren Abständen nicht zu einer höheren Belastung der Bauwerke führt?