Identifizierung und Verfolgung von Personen anhand der Fingerabdruckdaten in europäischen Polizeidatenbanken
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schon jetzt sind das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC der Europäischen Union mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) ausgestattet (Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei – CILIP, Ausgabe 1/2016). Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der Inbetriebnahme der Fingerabdruck-Funktionalität auch für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II). Der noch geringe Bestand von 90 000 Fingerabdrücken darf bislang nur zur Identitätsfeststellung genutzt werden (Ratsdokument 6720/16). Auch im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) könnten nach derzeitiger Planung Fingerabdrücke verarbeitet werden. Die deutsche Kopfstelle im ECRIS-Verbund ist das Bundesamt für Justiz. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen nun die für eine Fingerabdruck-Funktionalität erforderlichen Infrastrukturen. AFIS werden auch in anderen Datenbanken für die nationale und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingesetzt. Laut einem Vorschlag des deutschen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière (CDU) könnten weitere Datenbanken folgen. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für das Einreiseregister „Intelligente Grenzen“, das sämtliche Übertritte einer EU-Außengrenze protokollieren und Namen sowie Fingerabdrücke der Reisenden zentral speichern soll (Bundestagsdrucksache 18/7835). Wie die Datenbanken SIS II, VIS und EURODAC würde „Intelligente Grenzen“ von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) verwaltet werden.
Die Bundesregierung schlägt nun vor, Fingerabdrücke und dazugehörige Personendaten in einem „Kernsystem“ zu speichern (ARD – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016). Die übrigen, ebenfalls Fingerabdrücke enthaltenden Datenbanken würden als „Module“ angebunden werden, die darüber hinaus weitere Einzelinformationen enthalten können. Auf diese Weise will Dr. Thomas de Maizière „vorhandene Erkenntnisse systematisch zusammenführen“. Biometrische Daten sowie dazugehörige „Kerndaten“ würden grundsätzlich nur noch einmal erfasst werden. Eine Software prüft dann, ob die Fingerabdrücke bereits in einer anderen Datenbank vorhanden sind. Ist dies der Fall, wird automatisch der beste und umfangreichste Datensatz genutzt. Im Idealfall sollen zu jeder Person zehn Fingerabdrücke vorliegen (die sogenannten 10-Finger-Sätze). Grenzbehörden haben hierzu jedoch bereits Bedenken angemeldet, denn bei einer Grenzkontrolle von wenigen Sekunden können höchstens Abdrücke von vier Fingern abgenommen werden.
Die Europäische Union plant noch dieses Jahr die Verabschiedung eines Passagierdatenregisters (Passenger Name Record – PNR), das ein bereits vorhandenes System zum Austausch von Fluggastdaten (Advance Passenger Information – API) erweitern soll. Eigentlich war das EU-PNR als dezentrale Plattform der Mitgliedstaaten gedacht, die Bundesregierung regt nun die Zentralisierung im „Kernsystem“ bei eu-LISA an.
Das von Deutschland geforderte „Kernsystem“ könnte auch mithilfe von „latenten“ Fingerabdruckspuren durchsucht werden. Gemeint sind daktyloskopische Daten, die an Tatorten, Unfallstellen oder auch im verdeckten Verfahren durch Geheimdienste ermittelt oder gefunden wurden. Das Bundesinnenministerium fordert zudem erweiterte Suchmöglichkeiten im „Kernsystem“ und den angeschlossenen Datenbanken. Damit sollen Verbindungen unter den enthaltenen Informationen gefunden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen darüber bekannt, welche Ergebnisse die britische und französische Regierung anläßlich ihres jüngsten „Franco-British Summit“ vom 3. März 2016 in Amiens den Delegationen der EU-Mitgliedstaaten bekannt gemacht haben bzw. welche Vorschläge und Forderungen hinsichtlich eines Ausbaus des polizeilichen Datentauschs vorgetragen wurden?
Wie viele Fingerabdruckdatensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Visa-Informationssystem (VIS), der Fingerabdruckdatenbank EURODAC, im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) und im Europol-Informationssystem (EIS) gespeichert?
a) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, in welchem Umfang es sich dabei um 10-Finger-Sätze handelt bzw. wie viele einzelne Abdrücke gespeichert sind?
b) Mit welchen weiteren Daten oder Zusatzinformationen werden die im VIS, in EURODAC und im SIS II gespeicherten Fingerabdrücke angereichert (etwa Angaben zum Geschlecht, Ort und Zeitpunkt des Asylantrags bzw. Aufgriffs sowie zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Datenübermittlung oder zu einer standardisierten Kennnummer)?
Wie viele Transaktionen zur Abfrage von Fingerabdruckdatensätzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 im VIS, in EURODAC und im SIS II vorgenommen, und wie viele davon stammten von deutschen Behörden?
Wie viele der Transaktionen (Anlieferung und Abfrage) wurden wegen mangelhafter Qualität abgelehnt?
In welchem Umfang machen deutsche Polizeien und Geheimdienste nach der EURODAC-Neuverordnung (EU) Nr. 603/2013 seit dem Sommer 2015 vom Zugriff durch nationale Polizeibehörden für polizeiliche Zwecke Gebrauch?
Welche Reaktionszeiten sind der Bundesregierung bei der Abfrage von Fingerabdruckdatensätzen im VIS, in EURODAC, im SIS II und im EIS aus eigener Erfahrung bekannt?
Wie viel Zeit benötigt die Abnahme von Fingerabdruckdatensätzen durch die zuständigen deutschen Behörden (bitte die Szenarien Erkennungsdienstliche Behandlung, Visa-Antrag, Asylantrag, Ausländer, die bei der irregulären Einreise an den Außengrenzen aufgegriffen werden, Grenzkontrolle in der ersten Kontrolllinie unter Zugrundelegung von ein bis vier Fingern und zweiten Kontrolllinie mit 10 Fingern berücksichtigen)?
Welche weiteren internationalen, europäischen und deutschen Datenbanken oder Verfahren zum polizeilichen Informationsaustausch sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) bzw. einem vergleichbaren System ausgestattet?
Welcher Zeitplan zur Ausstattung des SIS II mit einem AFIS und einer Fingerabdruck-Suchfunktion ist der Bundesregierung bekannt?
a) Auf welche Weise würde dies bei der deutschen Zentralstelle für das SIS II umgesetzt, und welche Unternehmen bzw. sonstigen Stellen würden mit der Umsetzung beauftragt werden?
b) Welche Rechtsinstrumente müssten aus Sicht der Bundesregierung geändert werden, um die Nutzung von Fingerabdrücken im SIS II nicht nur als biometrische Identifikatoren zur Identifizierung von Personen zu ermöglichen, sondern um nach „latenten“ Fingerabdrücken suchen zu können?
Für welche weiteren internationalen, europäischen und deutschen Datenbanken wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung mit einem AFIS bzw. einem vergleichbaren System erwogen bzw. wurde diese bereits beschlossen?
a) Wer ist mit der Prüfung der Erweiterung von europäischen und deutschen Datenbanken mit einem AFIS beauftragt?
b) Wann soll die Prüfung von für eine Fingerabdruck-Funktionalität im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) bzw. der deutschen Kopfstelle erforderlichen Infrastrukturen beendet worden sein?
c) Sofern diese Prüfung bereits erfolgte, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus deren Ergebnissen, und welche weiteren Maßnahmen werden diesbezüglich veranlasst?
Wo sollte das für die Fingerabdrücke und dazugehörige Personendaten vom Bundesminister des Innern vorgeschlagene „Kernsystem“ aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt werden?
Inwiefern könnten hierfür aus Sicht der Bundesregierung Infrastrukturen des noch zu errichtenden Systems „Intelligente Grenzen“ genutzt werden?
Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch die EU-Polizeibehörde Europol und die EU-Agenturen Frontex und Eurojust auf dieses „Kernsystem“ zugreifen dürfen?
Welche rechtlichen, administrativen und technischen Änderungen wären hierfür nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich?
Was ist damit gemeint, wenn das Bundesministerium des Innern davon schreibt, durch erweiterte Suchmöglichkeiten im „Kernsystem“ und den angeschlossenen Datenbanken könnten Verbindungen unter den enthaltenen Informationen gefunden werden (ARD – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016)?
Inwiefern sollte den zuständigen Behörden aus Sicht der Bundesregierung auch die Suche nach „Kreuztreffern“ gestattet werden?
Mit welchen technischen Verfahren wäre es den auf das „Kernsystem“ zugreifenden Behörden aus Sicht der Bundesregierung möglich, zu prüfen, ob erhobene Fingerabdrücke bereits in einer der integrierten Datenbanken vorhanden sind?
a) Was ist der Bundesregierung über entsprechende europäische oder deutsche Pilotprojekte zur Prüfung eines solchen Verfahrens sowie die darauf folgende Verarbeitung der Prüfungsergebnisse bekannt?
b) Wer nahm an diesen Pilotprojekten teil?
Aus welchen Gründen regt die Bundesregierung die Zentralisierung des eigentlich dezentral konzipierten Passagierdatenregisters (PNR) an, das ein bereits vorhandenes System zum Austausch von Fluggastdaten (API) erweitern soll und laut dem deutschen Vorschlag im „Kernsystem“ bei der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) angesiedelt werden sollte?
Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (Nummer und Art des mitgeführten Reisedokuments, Staatsangehörigkeit, vollständiger Name, Geburtsdatum, Grenzübergangsstelle für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, Beförderungs-Codenummer, Abreise- und Ankunftszeit, Gesamtzahl der mit der betreffenden Beförderung beförderten Personen, ursprünglicher Abreiseort) erneuert oder erweitert werden müsste?
Welche der bereits existierenden, mit einer Fingerabdruck-Funktionalität ausgestatteten europäischen und deutschen Datenbanken können bzw. dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung nach „latenten“ Fingerabdruckspuren durchsucht werden?