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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rüstungsexporte und Nullbescheide

Seit 2011 von der BAFA erteilte Nullbescheide für weder verbotene noch genehmigungspflichtige Ausfuhrvorhaben, bei der Beantragung durch exportierende Unternehmen erforderliche Angaben, 2015 erteilte Nullbescheide für im Prinzip militärisch verwendbare oder für fremde Streitkräfte und ausländische Rüstungsunternehmen bestimmte Güter und Technologie, Motoren für Kriegsschiffe und Militärfahrzeuge sowie Exporte nach China, Iran und Saudi-Arabien<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/817719.04.2016

Rüstungsexporte und Nullbescheide

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Bei Zweifeln, ob für ein Ausfuhrvorhaben Verbote oder Genehmigungspflichten gelten“, können exportierende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen so genannten Nullbescheid beantragen. Mit einem positiven Bescheid stellt das BAFA rechtsverbindlich fest, dass das „Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist“ (vgl.: „Exportkontrolle und das BAFA“, S. 32).

Damit aber ist nicht ausgeschlossen, dass das entsprechende Gut nicht eine militärische Verwendung findet. So wurde im Februar dieses Jahres bekannt, dass für den Export von Motoren in die Ukraine, die dort in den Transportpanzer BTR-4 eingebaut werden sollen, ein Nullbescheid ausgestellt worden war (vgl.: http://augengeradeaus.net/2016/02/deutsche-motoren-fuer-ukraine-transportpanzer/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Nullbescheide wurden seit dem Jahr 2011 erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Nullbescheide in welchem Gesamtwert wurden im Januar 2015 erteilt?

3

Welche Angaben müssen Antragsteller bei einem Antrag auf einen Nullbescheid machen?

Muss bei einem solchen Antrag angegeben werden, ob die geplante Verwendung des jeweiligen Gutes militärischer oder ziviler Natur ist?

4

Kann das BAFA grundsätzlich bei den jeweiligen Anträgen erkennen, ob die geplante Verwendung des jeweiligen Gutes militärischer oder ziviler Natur ist?

5

Wie viele Nullbescheide betrafen im Jahr 2015 den Export von im Prinzip militärisch verwendbaren Gütern bzw. militärisch verwendbarer Technologie (bitte Anzahl der Nullbescheide und des Gesamtwertes dieser Exportvorhaben angeben)?

6

Wie viele dieser Nullbescheide betrafen im Jahr 2015 den Export von Gütern und Technologie, die für fremde Streitkräfte und ausländische Rüstungsunternehmen bestimmt waren (bitte Anzahl der Nullbescheide und des Gesamtwertes dieser Exportvorhaben angeben)?

7

Für wie viele Motoren für Kriegsschiffe wurden im Jahr 2015 Nullbescheide ausgestellt (bitte Zielland, Wert und Spezifizierung des Kriegsschiffes – Fregatte, Korvette u. Ä. – angeben)?

8

Für wie viele Motoren für Militärfahrzeuge wurden im Jahr 2015 Nullbescheide ausgestellt (bitte Zielland, Wert und Spezifizierung des Militärfahrzeuges – Kampfpanzer, Transportpanzer u. Ä. – angeben?

9

Wie viele Nullbescheide für welche Waren wurden im Jahr 2015 für Exportvorhaben in die Volksrepublik China erteilt (bitte Gesamtwert dieser Exportvorhaben angeben)?

10

Wie viele Nullbescheide für welche Waren wurden im Jahr 2015 für Exportvorhaben nach Iran erteilt (bitte Gesamtwert dieser Exportvorhaben angeben)?

11

Wie viele Nullbescheide für welche Waren wurden im Jahr 2015 für Exportvorhaben nach Saudi-Arabien erteilt (bitte Gesamtwert dieser Exportvorhaben angeben)?

Berlin, den 19. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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