[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8365
18. Wahlperiode 09.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8172 –
Mittelstandsförderung zur Digitalisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien bedingt einen
strukturellen Wandel in vielen Wirtschaftsbereichen. Die ökonomischen Vorteile
sollten in gesellschaftliche und ökologische Vorteile übersetzt werden. Hierbei
ist der Mittelstand von besonderer Bedeutung, nicht zuletzt weil ein Großteil
der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) arbeitet.
Technische Lösungen wie verschiedene cyber-physische Systeme (CPS), Cloud
Computing und Big Data lassen „smarte“ Produktionsabläufe entstehen und
führen zu Effektivitätsgewinnen für Produzenten und Konsumenten.
Gleichzeitig ändert diese Entwicklung die Arbeitsabläufe der Beschäftigten und reicht
damit von Erleichterung der Routinearbeiten über die Neudefinition bestimmter
Tätigkeiten bis hin zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder gar
Arbeitsplatzabbau. All diese Aspekte müssen von einer verantwortlichen
Technikfolgenabschätzung bedacht und gegebenenfalls politisch korrigiert oder
gestaltet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen eigenen
Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen
Transformation der Unternehmensprozesse“ (2014 bis 2017) aufgesetzt, dessen Initiativen
und Ergebnisse Hauptbestandteil der vorliegenden Kleinen Anfrage sind. Auch
die Resultate der 38 eBusiness-Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks für
Unternehmen“ (2012 bis 2015) werden zu Grunde gelegt. Im Fokus stehen dabei die
Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren, die Beratungsförderungen des
Schwerpunkts „go-digital“, die Implementierung von „eStandards“ bei
Schnittstellen des Datenaustauschs, die Hilfe bei IT-Sicherheit und Geoinformationen
und -lizenzierung durch „GeoBusiness“.
Selbstverständlich handelt es sich beim Mittelstand um ein sehr diverses Feld,
das ganz unterschiedlich auf Innovationen und Rationalisierungen durch die
Digitalisierung reagieren kann und wird. Im Jahr 2015 sind 86 Prozent der
Führungskräfte von den Chancen der Digitalisierung überzeugt gewesen, aber
nur 15 Prozent von ihnen setzen diese auch in konkreten Maßnahmen um
(
www.unternehmerperspektiven.de/media/up/studien/15__studie/UP_15_
Studie.pdf).
Diese Lücke zwischen Vision und Wirklichkeit kann sozial- und
umweltverträglich gestaltet werden, um Unsicherheiten und Hindernisse abzubauen. Es
wird entscheidend sein, wie es gelingt, dem Mittelstand einerseits eine
erfolgreiche Digitalisierung zu ermöglichen, als auch andererseits diese Potenziale
nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der
Kundinnen und Kunden auszuschöpfen. Es sollte dabei innerhalb der Unternehmen und
im Rahmenkonzept vornehmlich um eine Verbindung von Technologie und
Mensch gehen, die Ängste mindert und Mut zu Innovationen befördert.
1. In welcher Form sind Maßnahmen zur Veränderung der Arbeitsbedingungen
im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen
Transformation der Unternehmensprozesse“ enthalten?
Im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital werden mit der Initiative
„Mittelstand 4.0: Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ im Kontext ganzheitlicher
Veränderungsprozesse auch Veränderungen von Arbeitsbedingungen adressiert
(Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und -Agenturen). Diese Maßnahmen
erfolgen in der Form vielfältiger Angebote des Kompetenzaufbaus mit Publikationen,
Schulungen und Einzeldialogen sowie Informationsveranstaltungen in den
Kompetenzzentren sowie mit Transferpartnern. Daneben zielt die Initiative „Einfach
intuitiv – Usability für den Mittelstand“ direkt auf nutzerfreundliche betriebliche
Software und auf Möglichkeiten des positiven Nutzererlebens betrieblicher IT-
Anwendungen.
2. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen zur
Digitalisierung der Arbeit in KMU im Projektförderschwerpunkt „Mittelstand-
Digital“ ein?
Die bisherigen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) werden als erfolgreich eingeschätzt. Die Angebote werden
von den Unternehmen gut angenommen und bieten mit zielgruppenbezogenen
Unterstützungs- und Informationsangeboten in ganzheitlicher Weise konkrete
Hilfestellung beim Transitionsprozess (Hilfe zur Selbsthilfe). Die
Rückmeldungen aus den Zielgruppen sind positiv.
3. Wie wurde die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
partizipierenden KMUs im Zuge des Projektförderschwerpunkts „Mittelstand-
Digital“ evaluiert, und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Es ist nicht vorgesehen, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
partizipierenden KMU zu erheben. Es ist aber davon auszugehen, dass die mit der
Digitalisierung verbundene Flexibilisierung der Arbeitsprozesse, die oft induzierte
Höherqualifikation der Beschäftigten, der Abbau von Hierarchien sowie die
verbesserte Informationssituation, insbesondere von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, zu einer deutlichen Steigerung der Zufriedenheit der Belegschaften führen.
Dies wurde beispielsweise im Mittelstand-Digital Förderprojekt „eMasterCraft“
unter Beweis gestellt.
4. Wie viele und welche Projekte des Förderschwerpunkts „Mittelstand-
Digital“ fokussieren hauptsächlich die Weiterentwicklung der Arbeitsplätze der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („digital enrichment“)?
Alle 17 schon teilweise beendeten Projekte der Förderinitiative „Einfach
intuitiv – Usability für den Mittelstand“ fokussieren die Erhöhung der
Gebrauchstauglichkeit (Usability) von betrieblicher Anwendungssoftware für KMU und das
Handwerk und damit auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen, etwa durch
Vereinfachung von Interaktionen und die Reduktion von Komplexität. Die zurzeit neu
anlaufenden Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sowie die Mittelstand 4.0-
Agentur Kommunikation adressieren als einen ihrer Schwerpunkte betriebliche
Arbeitsprozesse und schließen somit eine Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen
thematisch mit ein.
5. Welche Förderprojekte im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ zielen
auf die Flexibilisierung von Arbeitsorten bzw. -zeiten ab?
Mittelstand-Digital zielt u. a. darauf, moderne Informations- und
Kommunikationstechnologien, z. B. für mobiles Arbeiten, anzuregen. Die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren demonstrieren mögliche neue Arbeitsformen und vermitteln
Wissen zu Herausforderungen, Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten.
6. Was will die Bundesregierung tun, um durch Digitalisierung erzielte
Effizienzgewinne in Produktions- und Handelsketten in Arbeitserleichterungen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übersetzen?
Derartige organisatorische Fragen betreffen im Kern die unternehmerische
Entscheidungsfreiheit und sind ggf. unter Mitwirkung der Beschäftigten, ihrer
Vertretungen und der Sozialpartner zu klären.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Inklusion von benachteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei digitalen Veränderungsprozessen in KMU
ein, und welche Schritte unternimmt sie, um diese Inklusion zu fördern?
Digitale Technologien können die Inklusion von benachteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern, z. B. durch den Einsatz von Assistenz- oder
Tutorensystemen. Ein Beispiel ist das Projekt Appsist, das im Rahmen des
Programms „Autonomik für Industrie 4.0“ an der jeweiligen Expertise der
Mitarbeiter ansetzt. Allerdings können durch die Technologien auch die Komplexität von
Arbeitsprozessen zunehmen und somit die Hürden für die Beschäftigung von
Personengruppen steigen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Aktivitäten initiiert, um Arbeitgeber
für das Arbeitskräftepotenzial von Menschen mit Behinderungen zu
sensibilisieren und sie hinsichtlich der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen zu
beraten und zu unterstützen. Im Rahmen des Handlungsfeldes 4 der Initiative
Inklusion ist eine Förderung von Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie
Landwirtschaftskammern erfolgt, durch die bei den beteiligten Kammern
Kompetenzen für Inklusion implementiert worden sind. Damit wird Kammern
ermöglicht, gerade Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen in Bezug auf
Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen auch im Prozess der
Veränderung der Arbeitswelt durch digitale Technologien sachkundig zu begleiten
und Hürden für die Beschäftigung dieser Personengruppe zu überwinden. Diesen
Ansatz verfolgt auch das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ im Rahmen der
Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung, das zum Ziel hat, unabhängig
von konkreten und singulären Einzelproblematiken, durch Beratung von
Arbeitgebern zur betrieblichen Inklusion Prozesse und Strukturen in kleinen und
mittleren Unternehmen teilhabeförderlich zu gestalten. Dies betrifft auch die digitalen
Veränderungsprozesse in den Unternehmen.
8. Gab es bei der Konzeption und der Umsetzung des Förderschwerpunktes
„Mittelstand-Digital“ eine Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und
Gewerkschaften?
„Mittelstand-Digital“ ist aus dem IT-Gipfel-Prozess hervorgegangen. Die IT-
Gipfel-Plattform Innovative Digitalisierung der Wirtschaft hat es sich u. a. zur
Aufgabe gemacht, den Mittelstand als IKT-Anbieter und -Nachfrager beim
Übergang in die digitale Wirtschaft zu stärken. Sie vereint zentrale Akteure aus
Wirtschaft, Wissenschaft, Forschungsinstituten, Gewerkschaften und Verbänden, die
die Digitalisierung der Wirtschaft durch konkrete Projekte und Initiativen
voranbringen wollen. So hat die Plattform im letzten Jahr z. B. ein
Veranstaltungskonzept zur Sensibilisierung des Mittelstands vorgelegt, Strategien und
Rahmenbedingungen für die digitale Transformation der Dienstleistungsbranche entwickelt
und die Konzeption der Initiative „Mittelstand-Digital“ eng begleitet. Die
Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 arbeiten auch mit Sozialpartnern wie den
Gewerkschaften zusammen, z. B. um die Aus- und Weiterbildung an die
Digitalisierungserfordernisse heranzuführen.
9. Ist für zukünftige Projektförderlinien eine engere Zusammenarbeit mit
Sozialpartnern und Gewerkschaften geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der KMU im Hinblick auf die
Digitalisierung?
KMU sind laut Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2015 (
http://bmwi.de/
BMWi/Redaktion/PDF/M-O/monitoring-report-wirtschaftsindex-digital-mittelstand-
2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) nur
geringfügig weniger digitalisiert als die gewerbliche Wirtschaft insgesamt. Es wird
erwartet, dass sich der Mittelstand in den nächsten Jahren dem angleicht. Dazu tragen
auch die vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung des
Mittelstands im Bereich Digitalisierung bei. Gleichwohl haben vor allem viele
kleine Unternehmen Umfragen zufolge noch nicht erkannt, dass die
Digitalisierung ihr Geschäftsmodell verändern oder gar gefährden könnte. Hier setzt die
Bundesregierung mit dem neuen Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ an,
indem sie mittels Kompetenzzentren und Agenturen gezielt kleine und mittlere
Unternehmen mit Blick auf die Bedeutung von Digitalisierungsmaßnahmen
anspricht.
11. Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Digitalisierung in KMU?
Auch wenn ein Großteil der KMU in Deutschland bereits digitalisiert ist, bestehen
noch Defizite bei der digitalen Transformation von Geschäftsprozessen und dem
Einsatz zusammenhängender und vernetzter Anwendungen. So fehlt bei vielen
KMU noch eine übergreifende Digitalisierung der gesamten Prozesskette von der
Beschaffung und dem Einkauf über Officefunktionen, Produktion,
maßgeschneiderte Kundenlösungen („Losgröße 1“), Rechnungsstellung und den Vertrieb bis
hin zur Kundennachbetreuung.
Im Gegensatz zu großen Unternehmen verfügen KMU meist weder über eine
eigene IT-Abteilung noch über entsprechende personelle und finanzielle
Ressourcen, um umfassende IKT-Kompetenzen und -Infrastrukturen aufzubauen oder
vorzuhalten.
12. Wie bezieht die Bundesregierung den Umstand, dass die hauptsächlichen
externen Treiber der Digitalisierung, die Wünsche der Kundinnen und
Kunden (www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/Mittelstand/
Digitalisierung-im-Mittelstand.pdf, S. 10 Abb. 4) sind, in die Förderung ein?
Bei der Konzeption von Förderprogrammen stehen für die Bundesregierung
Aspekte wie Anwendungs- bzw. Nutzerorientierung und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Vordergrund. Außerdem werden mittels Studien aktuelle Bedarfe und
Entwicklungen ermittelt und bei den Förderprogrammen berücksichtigt. Dies gilt
auch für den Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi).
13. Welche rechtlichen Aspekte haben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung bisher als größte Hindernisse bei der Digitalisierung von
Mittelständlern herausgestellt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über speziell den Mittelstand
betreffende rechtliche Hindernisse bei der Digitalisierung vor. Allerdings spielen
Themen wie Datensicherheit und Haftungsfragen bei mittelständischen
Unternehmen eine besonders große Rolle, da sie oftmals keine eigene Rechtsabteilung
haben.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Aspekte der nachhaltigen
Digitalisierung (Green IT) in den verschiedenen Förderschwerpunkten von
„Mittelstand-Digital“ berücksichtigt werden?
Bei den im Rahmen des Förderschwerpunktes „Mittelstand-Digital“ laufenden
Förderinitiativen handelt es sich um Sensibilisierungs- und
Informationsmaßnahmen für die Digitalisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen für den
Mittelstand. Die Maßnahmen werden von Verbundprojekten durchgeführt, die
ein starkes Anwendungs- und Transferpotential in Hinblick auf mittelständische
Unternehmen aufweisen. Dabei werden u. a. Informationen und
Orientierungshilfen zu den verschiedensten Themen im Bereich des eBusiness (einschl.
Green-IT) angeboten (Beispiel:
www.mittelstand-digital.de/DE/Wissenspool/
UnternehmerischesWissen/publikationen,did=664626.html).
„Mittelstand-Digital“ wird durch eine Begleitforschung aktiv unterstützt. Diese
kann auf Erkenntnisse des abgeschlossenen BMWi-Technologieprogramms
„IT2Green – Energieeffiziente IKT für Mittelstand, Verwaltung und Wohnen“
aufbauen. In IT2Green wurde u. a. der Leitfaden „Energieeffiziente IKT in der
Praxis – Planung und Umsetzung von Green IT-Maßnahmen im Bereich von
Büroarbeitsplätzen und Rechenzentren“ erarbeitet. Das BMWi hat im Dezember
2015 die in seinem Auftrag gegebene Studie „Entwicklung des IKT-bedingten
Strombedarfs in Deutschland“ veröffentlicht. Diese legt Erkenntnisse zur
Entwicklung des IKT-bedingten Stromverbrauchs bis 2025 vor, zeigt erzielte
Effizienzsteigerungen auf und benennt weiteren Handlungsbedarf.
15. Wie viele Unternehmen haben bisher die einzelnen Mittelstand-4.0-
Agenturen bzw. -Zentren in Anspruch genommen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Zielgruppe der Mittelstand 4.0-Agenturen sind hauptsächlich Multiplikatoren,
wie z. B. Verbände und die Kammerorganisationen. Über derart befähigte
Multiplikatoren erfolgt mittelbar ein Transfer zu den Unternehmen.
Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sind noch nicht lange genug aktiv, um
ihre Inanspruchnahme derzeit valide zu beantworten. Es gehört jedoch zu den
zentralen Aufgaben der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, Unternehmen und
Handwerksbetriebe in den jeweiligen Regionen nach der Anlaufphase mit
zielgruppengerechten Informationen zu versorgen. Die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren verfügen darüber hinaus in ihren Konsortien über mindestens fünf sog.
Umsetzungsunternehmen, die einerseits als Sparringspartner den Zentren den
konkreten Bedarf von KMU widerspiegeln, anderseits auch als „Best Practice
Beispiele“ für andere Unternehmen fungieren werden.
16. Wie wird für die Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren geworben, und
mit welchen Ergebnissen?
Alle Projekte der Förderinitiative „Mittelstand 4.0“ betreiben eine sehr aktive
Öffentlichkeits- und Pressearbeit, z. B. über Webseiten, Messeauftritte oder
Veranstaltungen. Das BMWi ergänzt diese durch aktive übergreifende
Öffentlichkeitsmaßnahmen mit dem Ziel, für die Angebote der Förderinitiativen zu werben und
einen bundesweiten Ergebnistransfer in die Breite zu erzielen. Trotz kurzer
Anlaufzeit ist eine hohe politische wie mediale Aufmerksamkeit von
„Mittelstand 4.0“ national wie international festzustellen. So werden die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren in der jüngsten Mitteilung der Europäischen Kommission zur
„Digitalisierung der europäischen Industrie“ als positives Beispiel erwähnt.
Neben der Europäischen Kommission interessieren sich auch die OECD sowie
mehrere europäische wie nicht-europäische Staaten für die neue Förderinitiative.
17. Wie viele Beratungen wurden im Rahmen des Modellvorhabens „go-digital“
gefördert (bitte die Beratungen nach Fördervolumen aufschlüsseln)?
Im Rahmen des im Juli 2015 für Nordrhein-Westfalen und Sachsen gestarteten
Modellvorhabens „go-digital“ wurden im Jahr 2015 insgesamt 24 Beratungen mit
einem Gesamtvolumen von 113 561,25 Euro gefördert. Dies setzt sich im
Einzelnen aus 22 Beratungen in der Leistungsstufe 1 (Potentialanalyse im
Unternehmen) und zwei Beratungen in der Leistungsstufe 2 (Umsetzung konkreter
Maßnahmen) zusammen. Die Gesamtausgaben schlüsseln sich wiederum auf in
80 561,25 Euro für die erste und 33 000,00 Euro für die zweite Leistungsstufe.
Im laufenden Haushaltsjahr wurden bislang 86 Beratungen mit einem Volumen
von 605 033,25 Euro bewilligt. Dies setzt sich aus 57 Beratungen in der
Leistungsstufe 1 und 29 Beratungen in der Leistungsstufe 2 zusammen. Die
Haushaltsmittel gliedern sich in 208 695,75 Euro für die erste und 396 337,50 Euro für
die zweite Leistungsstufe auf.
18. In welcher Höhe entfallen Fördermittel auf die Projektförderungen bei den
„eStandards“?
Über die Laufzeit der Initiative „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren,
Erfolg sichern“ (2012 bis 2018) werden insgesamt 20,4 Mio. Euro Fördermittel
eingesetzt.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, wie viele der „eStandards“-
Projekte von Unternehmen nachgefragt und implementiert werden?
Nach derzeitigem Stand sind die Ergebnisse der 13 bisher abgeschlossenen
Projekte von großem Interesse für Unternehmen. Dies kommt in breitenwirksamen
Workshops, in diversen Gesprächen für Weiterentwicklungen und sonstigen
Informationsgesprächen zum Ausdruck. Projekte wie beispielsweise SDBtransfer
und BIMiD entfalten eine Breitenwirkung primär über Branchenlösungen und
Referenzprozesse, die frei verfügbar sind. Das Interesse an solchen Lösungen ist
groß, da es für alle Beteiligten am Geschäftsprozess einen hohen Nutzen bietet.
20. Wie oft wurde der IT-Sicherheitsnavigator aufgerufen, und welche einzelnen
Titel sind besonders stark frequentiert (bitte eine Rangliste mit mindestens
zehn Titeln erstellen)?
Die Webseite
www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de, deren Bestandteil der IT-
Sicherheitsnavigator ist, wurde im Jahr 2015 durchschnittlich über 10 100 Mal
pro Monat aufgerufen, im laufenden Jahr über 10 900 Mal pro Monat
(Auswertungszeitraum Januar bis März). Eine detailliertere technische Auswertung des
Verhaltens der Nutzer hat seitens BMWi nicht stattgefunden.
21. Wie viele Websites wurden durch die IT-Sicherheitsinitiative „Initiative-S“
geprüft?
Nach einer Bereinigung des Datenbestands und über 6 100 neuen Registrierungen
im Jahr 2015 werden aktuell rund 30 000 Domains regelmäßig geprüft.
22. Wie oft wurde der IT-Sicherheitscheck (
www.sicher-im-netz.de)
durchgeführt?
Im Jahr 2015 wurde der DsiN-Sicherheitscheck durchschnittlich rund 115 Mal
pro Monat aufgerufen, im laufenden Jahr 150 Mal pro Monat
(Auswertungszeitraum Januar bis März).
23. Welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit sind von der
Bundesregierung geplant?
Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des BMWi schafft konkrete
Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung des Bewusstseins für IT-Sicherheit
speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen. Mit einem jährlichen Budget von
3 Mio. Euro bietet die Initiative eine Reihe kostenloser
Unterstützungsmaßnahmen an. Unter anderem werden Projekte mit starken Partnern (Verbände,
Hochschulen, Unternehmen) gefördert, die Vorhaben zur Umsetzung der Ziele der
Initiative entwickeln. Hierzu zählen beispielsweise die Cyber Security Challenge
Germany (ein „Hacking-Wettbewerb“, mit dem frühzeitig neue Talente für die
IT-Sicherheitswirtschaft entdeckt und gefördert werden), ein Projekt zur
Schaffung einer Plattform, die branchenspezifisch neue Bewusstseins- und
Ausbildungsmaßnahmen für KMU entwickelt und ein Vorhaben, das
Berufsschülerinnen und -schülern im Rahmen ihrer Ausbildung praxisnahes IT-Sicherheitswissen
vermittelt.
24. Warum sind dem „GeoBusiness Code of Conduct“ bisher (Stand vom
29. Februar 2016) nur fünf Unternehmen beigetreten, und was will die
Bundesregierung tun, um diese Zahl zu erhöhen?
An einer datenschutzkonformen Regelung zur Nutzung von staatlichen Geodaten
in Geschäftsmodellen besteht bereits seit Jahren ein reges Interesse bei
Unternehmen und Verbänden. Der von der Kommission für Geoinformationswirtschaft
(GIW-Kommission) entwickelte GeoBusiness Code of Conduct (CoC) ist erst seit
Oktober 2015 online verfügbar (
www.geodatenschutz.org), so dass heute noch
keine aussagefähigen Nutzerzahlen vorliegen. Bislang sind fünf Unternehmen
dem CoC beigetreten.
25. Wie viele der Unternehmen, die dem „GeoBusiness Code of Conduct“
beigetreten sind, haben Teile ihrer Geschäftsprozesse akkreditieren lassen?
Von den fünf beigetretenen Unternehmen lässt ein Unternehmen aktuell einen
Geschäftsprozess akkreditieren.
26. Wie sieht das Verfahren im Detail aus, nach dem die Unternehmen sich im
Rahmen des „GeoBusiness Code of Conduct“ akkreditieren lassen können?
Nachdem die Unternehmen dem GeoBusiness Code of Conduct beigetreten sind,
können sie einzelne Geschäftsprozesse, die personenbezogene Daten verarbeiten,
akkreditieren lassen (
www.geodatenschutz.org). Dieser Prozess läuft in fünf
Prozessschritten ab. Die Prüfung durch die Akkreditierungsstelle erfolgt auf der
Grundlage der übermittelten Pflichtangaben, wie z. B. Nutzungszweck,
Datenvermeidung, Schutzmaßnahmen, technisch-organisatorische Maßnahmen und
Datenschutzmanagement.
27. Wie hoch waren die Einnahmen durch die wirtschaftliche Verwertung von
Geoinformationen bzw. -lizenzen auf
www.geolizenz.org in den Jahren 2012
bis 2015?
Die Services der GIW-Kommission, wie z. B. geolizenz.org, werden durch das
BMWi kostenlos bereitgestellt. Es liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse darüber vor, ob Einnahmen durch den Verkauf von Daten und Diensten über
die Services erzielt wurden.
28. Wie viele Anbieter haben bisher Geolizenzen zum Verkauf auf www.
geolizenz.org angeboten?
Der Bundesregierung liegen mangels Erfassbarkeit und Datenschutz hierzu keine
Informationen vor.
29. Wie viele der Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks“ sind auch nach
Abschluss des Projekts (im Jahr 2015) aktiv (bitte Regionen angeben)?
Die 38 eBusiness-Lotsen des eKompetenz-Netzwerks haben während ihrer
Projektlaufzeit viele Unternehmen mit ihren Angeboten erreicht und in den
Trägerorganisationen Digitalisierungs- und Methoden-Know-how erfolgreich
vermittelt. Dieses Wissen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Trägerorganisationen (etwa Kammern, Bildungsträger) weiterhin im Sinne der
mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Im Handwerk erfolgt die Weiterführung
durch die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT Berater).
Etwa 30 ehemalige Lotseneinrichtungen bieten weiterhin Kompetenzvermittlung
zu eBusiness und Digitalisierung an, wobei Umfang, Ausrichtung und
Modalitäten unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Nachfolger der Lotsen in folgenden
Regionen aktiv:
Aachen, Chemnitz, Dresden, Emsland, Erfurt, Frankfurt (Oder), Hannover,
Koblenz, Köln, Leipzig/Halle, Lübeck, Magdeburg, Main-Franken, Münster,
Ostwestfalen-Lippe, Potsdam, Region um Stuttgart, Ruhr, Südostbayern,
Südwestfalen (Hagen).
Darüber hinaus werden Lotsen in einigen Ländern durch Landesmittel weiter
gefördert (Bsp. Baden-Württemberg).
30. Wie viele der Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks“ sind in die neuen
Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren gewechselt?
Aus zehn Projektverbünden der 38 ehemaligen eBusiness-Lotsen sind 15
Projektpartner mit spezifischer Expertise nun als Partner einer der vier Mittelstand 4.0-
Agenturen aktiv.
Zwei Projektpartner (Handwerkskammern) aus dem Lotsen-Netzwerk sind
Konsortialpartner im neuen Kompetenzzentrum Digitales Handwerk. Weitere
Handwerksorganisationen sind dort als assoziierte oder Kooperationspartner beteiligt.
Ob noch weitere ehemalige Lotsen an Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren
mitwirken, ist erst nach Abschluss der Bewilligung der neuen Zentren möglich.
31. Wie oft wurde die PDF-Datei „Zukunftschance Digitalisierung – Ein
Wegweiser“ seit Oktober 2015 heruntergeladen?
Auf der Seite bmwi.de wurde das PDF „Zukunftschance Digitalisierung – ein
Wegweiser“ – im Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 20. April 2016 über hundert Mal
heruntergeladen.
Von der Seite mittelstand-digital.de wurde das PDF im selben Zeitraum rund
2 000 Mal heruntergeladen. Die PDF-Datei steht darüber hinaus auch auf den
Webseiten weiterer Organisationen (Autoren und Kooperationspartner) zum
Download zur Verfügung. Die erste (Print-)Auflage des Wegweisers von
10 000 Stück ist vergriffen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]