[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8632
18. Wahlperiode 01.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8173 –
Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und
Armenien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Inmitten der aktuellen Spannungen mit Russland erklärte der türkische
Premierminister Ahmet Davutoğlu, die Türkei werde alles tun, um das abtrünnige
Bergkarabach zu befreien, da die Türkei und Aserbaidschan „eine Familie“ seien.
Offensichtlich ging es Ahmet Davutoğlu darum, von der aserbaidschanischen
Regierung Unterstützung gegen Russland zu erhalten. Diese jedoch hielt sich bislang
mit Äußerungen zurück, da sie Russland nicht verärgern will (
www.tagesschau.
de/ausland/russland-tuerkei-117.html). Nicht zuletzt, weil Russland „deutlich
bemüht“ ist, beschwichtigend auf die Konfliktparteien bei der Auseinandersetzung
in Bergkarabach einzuwirken. Aserbaidschan streitet mit Armenien um die
Region Bergkarabach. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan habe mit
seiner Ankündigung, Aserbaidschan „bis zum Letzten“ zu unterstützen, die Rhetorik
jedoch verschärft (
www.deutschlandfunk.de/berg-karabach-konflikt-zwischen-
russland-und-tuerkei-wirft.694.de. html?dram:article_ id=350159).
Nicht ohne Risiko ist es, dass die Türkei seit längerem versucht, Georgien
über eine strategische Partnerschaft in die „Einkreisung“ Armeniens gegen
Russland einzubinden (
http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-
im-suedkaukasus-tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-
armenienund-russland-ein/). Armenien ist eingeklemmt zwischen der Türkei und dessen
engen Verbündeten Aserbaidschan und Georgien. Diese Kooperation beinhaltet
gemeinsame militärische Übungen zum Schutz der Öl- und Gaspipelines, die
von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei verlaufen. Die georgische
Verteidigungsministerin Tina Khidasheli bestätigte, dass im Rahmen dieser strategischen
Partnerschaft gemeinsame Übungen stattfinden (
www.tagesschau.de/ausland/
russland-tuerkei-117.html).
Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug im Jahr 2014 nach offiziellen
Angaben ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und im
Jahr 2015 ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17 Prozent des
Staatshaushaltes). Der Verteidigungshaushalt Armeniens betrug im Jahr 2014 ca. 473 Mio.
US-Dollar (entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015
ca. 480 Mio. US-Dollar (ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von
Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den
Verteidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet (Bundestagsdrucksache 18/7979).
Kontrolle über Georgien, Armenien und Aserbaidschan bedeutet Kontrolle über
den Korridor zwischen den öl- und gasreichen Ländern des Kaspischen Beckens
und dem Schwarzen Meer und damit nach Europa. Bereits seit dem Jahr 1992
sind Armenien und Russland militärisch verbündet, beide Staaten sind
Mitglieder in des von Russland angeführten Verteidigungsbündnisses „Organisation
des Vertrags über kollektive Sicherheit“ sowie der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Nach dem Ende des Pipeline-Projekts „South Stream“, richtet die Europäische
Union ihren Fokus derzeit auf Aserbaidschan. Von dort soll Gas mittels der
Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) von
Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach
Italien gepumpt werden (
www.sueddeutsche.de/politik/oel-und-gas-warum-
europanicht-an-aserbaidschan-vorbeikommt-1.2262892). Die Hohe Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sprach
vom „Südlichen Gaskorridor der EU“ als „einem wesentlichen Bestandteil der
EU-Strategie zur Energiesicherheit“ (
www.presseportal.de/pm/115057/327
5272).
1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland
deutlich bemüht ist, im Einklang mit der Europäischen Union, UNO und
Aussagen des deutschen Bundesministers des Auswärtigen, im aktuellen
Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, auf
beide Seiten beschwichtigend einzuwirken und eine weitere militärische
Eskalation zu verhindern, wohingegen der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdoğan mit seiner Aussage, er würde Aserbaidschan „bis zum Letzten“
unterstützen, die Rhetorik verschärft hat (
www.deutschlandfunk.de/
bergkarabach-konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram:
article_id=350159)?
Die Russische Föderation stellt mit dem Diplomaten Igor Popov einen der drei
Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe. Als solcher ist sie intensiv bei allen
Vermittlungsbemühungen beteiligt. Auch bei den bilateralen Besuchen des
russischen Premierministers Medwedjew sowie des russischen Außenministers
Lawrow in Baku und Eriwan war der Bergkarabach-Konflikt Gegenstand der
Gespräche. Die Republik Türkei ist als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe nicht
an den Vermittlungsbemühungen der Ko-Vorsitzenden beteiligt und nimmt vor
diesem Hintergrund im Hinblick auf den Bergkarabach-Konflikt nicht die Rolle
eines überparteilichen Vermittlers ein.
2. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den/die Auslöser für die aktuellen gewaltsamen Auseinandersetzungen
zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach und die Rolle der
Türkei?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über die
Umstände, die die gewaltsame Auseinandersetzung zwischen der Republik Armenien
und der Republik Aserbaidschan Anfang April 2016 ausgelöst haben. Diese Frage
ist Gegenstand gegenseitiger Vorwürfe der Konfliktparteien. Auch über eine
mutmaßliche Rolle der Türkei verfügt die Bundesregierung über keine eigenen
Erkenntnisse.
3. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die Rolle der Türkei in der Organisation der Eurasischen
Strafverfolgungsbehörden mit militärischem Status (TAKM), die als Teil der Assoziation
der Europäischen und Mediterranen Gendarmerien und Polizeikräfte mit
Militärstatus (FIEP) gesehen werden soll, und der neben der Türkei auch
Aserbaidschan, Kirgistan und Kasachstan angehören (
http://eurasianews.de/blog/
militaerkooperation-zwischen-der-tuerkei-aserbaidschan-und-
zentralasiatischenstaaten-soll-verstaerkt-werden/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den Technologietransfer und die gemeinsame Produktion von
Verteidigungsprodukten von Aserbaidschan und der Türkei (
http://eurasianews.de/
blog/tuerkischer-generalstabschef-ruft-zu-staerkerer-militaerkooperation-
derturkstaaten-auf/)?
Im Jahr 2011 unterzeichneten Aserbaidschan und die Türkei eine Vereinbarung
zur gemeinsamen Produktion von 107 mm und 122 mm
Raketenartilleriesystemen. Erkenntnisse, ob und gegebenenfalls wie diese Vereinbarung umgesetzt
wurde, liegen nicht vor. Das türkische Rüstungsunternehmen ASELSAN hat im
November 2014 erklärt, dass es zu Investitionen und Technologietransfer nach
Aserbaidschan bereit wäre. Bereits seit 1998 existiert eine Tochterfirma der
ASELSAN mit Sitz in Baku.
5. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über
die militärische Ausrichtung des im März 2016 stattgefundenen Manövers
„TurAz Qartali“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der
Türkei (
http://eurasianews.de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-
aserbaidschan-fuehren-militaermanoever-in-konya-durch/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
6. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die militärische Ausrichtung des Manövers „TurAz Șahini“ der
aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (
http://eurasianews.
de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-aserbaidschan-
fuehrenmilitaermanoever-in-konya-durch/)?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes
sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Welle
gemeinsamer militärischer Übungen der drei Staaten Türkei, Aserbaidschan und
Georgien mit dem Wandel der militärischen Balance zwischen Armenien und
Aserbaidschan korrespondiert, weil ein Großteil der Grenzen Armeniens tangiert
ist (
http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im-suedkaukasus-
tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien-und-russland-ein/)?
Gemeinsame militärische Übungen der drei Staaten Aserbaidschan, Georgien und
Türkei sind Ausdruck der engen Zusammenarbeit dieser Staaten auch auf
militärischem Gebiet.
8. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt
hinsichtlich der Ausrichtung der Politik der Türkei gegenüber Armenien und
Aserbaidschan?
Während zwischen Armenien und der Türkei keine diplomatischen Beziehungen
bestehen, unterhält die Türkei mit Aserbaidschan gute und mit Iran belastbare
politische Beziehungen. Im Rahmen des aktuellen Konflikts um Bergkarabach
sagte Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan laut Medienberichten: „Wir werden
Aserbaidschan bis zum Ende unterstützen.“
9. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt
hinsichtlich der Ausrichtung der Politik des Iran gegenüber Armenien und
Aserbaidschan?
Zwischen Armenien und Iran bestehen traditionell gute Beziehungen, die sich in
den vergangenen Monaten intensiviert haben.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am 7. Dezember 2015
offiziell begonnenen Verhandlungen der Europäischen Union mit Armenien
über ein neues Abkommen, nachdem die gemeinsame Vorstudie („scoping
exercise“) über eine neue rechtliche Vereinbarung (Rahmenabkommen), die
mit den Verpflichtungen Armeniens als Mitglied der Eurasischen
Wirtschaftsunion kompatibel ist, erfolgreich abgeschlossen wurde und der Rat
der Europäischen Union am 12. Oktober 2015 die Europäische Kommission
und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik ermächtigt hat, mit Armenien diesbezügliche Verhandlungen
zu führen (
www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/EU-
Armenien-Neues-Abkommen---Verhandlungsbeginn-151207.html)?
Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission
informieren den Rat regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen über ein neues
Rahmenabkommen zwischen der EU und Armenien. Noch befinden sich die
Verhandlungen in einer sehr frühen Phase.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bis wann die
Verhandlungen über das neue Rahmenabkommen planmäßig abgeschlossen sein
sollen?
Es wurde kein Datum für das Ende der Verhandlungen festgelegt. EU-seitig wird
eine zumindest vorläufige Finalisierung der politischen Kapitel bis zum
Jahresende angestrebt. Die Wirtschaftskapitel sollen im Anschluss verhandelt werden.
Mit einem Abschluss der Verhandlungen wird nicht vor der zweiten
Jahreshälfte 2017 gerechnet.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Europäischen
Union angestrebten Ziele des neuen Abkommens bezüglich der sektoralen
Zusammenarbeit im Bereich der Energie?
Laut Verhandlungsmandat zielt das neue Abkommen auf eine Verbesserung der
Energieversorgungssicherheit durch die Diversifizierung der Energiequellen und
-transportwege unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Armenien letztlich
den Beitritt zum Vertrag über die Energiegemeinschaft beantragt. Die
Verwendung erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienz sollen gefördert werden.
Des Weiteren sollen die regionale Zusammenarbeit im Energiebereich ausgebaut
und gleiche Bedingungen in Bezug auf die Umwelt und die nukleare Sicherheit
bei einem hohen Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr angestrebt werden.
Die Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Kernenergie soll sich im
Rahmen des Abkommens vor allem auf die nukleare Sicherheit und
entsprechende armenische Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk
Medzamor konzentrieren.
13. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Federica Mogherini, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der
Europäischen Union und Aserbaidschan angesprochen worden (
http://eeas.
europa.eu/top_stories/2016/010316_visits-azerbaijan_en.htm)?
Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Federica
Mogherini, besuchte am 29. Februar 2016 Aserbaidschan. Dabei wurde eine
Vielzahl von Themen besprochen, darunter auch Verhandlungen über ein neues
Rahmenabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan, das das bestehende
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll.
14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der
Außenminister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, vor über sechs Monaten
in Brüssel einen Entwurf für ein Abkommen „Strategische Partnerschaft
EU-Aserbaidschan“ übergeben hat, und inwieweit hat die Bundesregierung
Kenntnis zu Differenzen über den Inhalt des vorgeschlagenen Abkommens
(
www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-
eigenem-entwurf.csp)?
Der Außenminister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, hat am Rande des
letzten Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Riga im Mai 2015 der EU einen
Textentwurf für ein neues Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan
übergeben. Nach einer EU-internen Prüfung des Textentwurfs laufen derzeit
Sondierungsgespräche mit Aserbaidschan, bei denen es unter anderem darum geht, die
jeweiligen Vorstellungen über Zielrichtung und Reichweite eines möglichen
Abkommens abzugleichen. Aus Sicht der EU sollte es sich um ein möglichst
umfassendes Abkommen handeln, das ein breites Themenspektrum, einschließlich
Demokratie und Menschenrechte, abdeckt und über das bisherige Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen hinausgeht. Der Europäische Auswärtige Dienst hat
angekündigt, dem Rat voraussichtlich noch vor der Sommerpause ein
Verhandlungsmandat vorzulegen.
15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Aserbaidschan eine
Assoziierung mit der Europäischen Union ablehnt (
www.tt.com/home/111
20717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)?
Zwischen Juli 2010 und 2012 hatte die EU mit Aserbaidschan über ein
Assoziierungsabkommen verhandelt. Diese Verhandlungen wurden ohne Ergebnis
eingestellt, weil Aserbaidschan zunehmend weniger Interesse an einer Assoziierung
mit der Europäischen Union zeigte. Den im letzten Jahr übergebenen eigenen
Textentwurf betitelte Aserbaidschan dann auch mit „Abkommen über eine
strategische Partnerschaft“.
16. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wegen eines
Streits mit dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und
Menschenrechte (ODIHR) im Vorjahr keine Beobachtermission der OSZE bei der
Parlamentswahl zustande kam, weil es „unmöglich“ gewesen sei, eine
„wirksame und glaubwürdige Wahlbeobachtung durchzuführen“ (
www.tt.com/
home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-
entwurf.csp)?
Das OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR)
hatte auf Einladung der aserbaidschanischen Regierung geplant, die
Parlamentswahlen am 1. November 2015 mit einer ODIHR Wahlbeobachtungsmission
gemäß der ODIHR-Wahlbeobachtungsmethodologie zu beobachten. Das ODIHR
hatte dazu vom 12. bis 14. August 2015 eine Vorausmission (needs assessment
mission) entsandt, die zusätzlich zu einem Kernteam von Experten 30
Langzeitwahlbeobachter und 350 Kurzzeitwahlbeobachter als Bedarf ermittelte.
Aserbaidschan hatte darauf mit einer substantiellen Einschränkung reagiert, die es ODIHR
nicht ermöglichte, die Wahlen nach der üblichen und anerkannten Methodologie
zu beobachten. Eine Absage der Beobachtung lag daher nahe. Ein Eingehen auf
die von Aserbaidschan verfügten Einschränkungen hätte negative
Präzedenzwirkung für andere Beobachtungsmissionen bedeutet und das von der
Bundesregierung nachdrücklich unterstützte Instrument der OSZE-Wahlbeobachtung
geschwächt. Am 11. September 2015 sagte ODIHR daher die geplante Beobachtung
der Parlamentswahlen ab. Im Zuge dieser Entscheidung von ODIHR, die mit dem
damaligen OSZE-Vorsitzland Serbien abgestimmt war, hat auch die
Parlamentarische Versammlung der OSZE ihre Wahlbeobachtungsmission in Aserbaidschan
abgesagt.
17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Europarat, dem
Aserbaidschan angehört, im Jahr 2015 seine Zusammenarbeit mit Baku in
Menschenrechtsfragen mit Blick auf eine wachsende Zahl inhaftierter
Menschenrechtsaktivisten und eine „dramatische Verschlechterung“ der
Menschenrechtslage beendete (
www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-
will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft dies nicht zu. Die von den Fragestellern
zitierte Meldung dürfte sich auf eine Pressemitteilung des Generalsekretärs des
Europarats vom 7. Oktober 2015 beziehen, die jedoch den Sachverhalt nicht
zutreffend wiedergibt. Der Generalsekretär hatte darüber informiert, dass die
Teilnahme von Vertretern des Europarats an einer 2014 von Aserbaidschan
eingesetzten aserbaidschanischen „gemeinsamen Arbeitsgruppe“ zu
Menschenrechtsfragen, die erklärtermaßen den Dialog zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft
und der staatlichen Seite fördern sollte, angesichts einer weiteren
Verschlechterung der Menschenrechtlage in dem Land beendet würde.
18. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Federica Mogherini, die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate
aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angesprochen
worden?
Beim Besuch der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU in
Aserbaidschan war auch die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate
aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein Thema. Der Präsident
Aserbaidschans hatte sich hierfür offen gezeigt.
19. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet nach Kenntnis der
Bundesregierung die Sicherheitssektorreform der aserbaidschanischen Streitkräfte
bezogen auf die Anpassung an NATO-Standards im Rahmen der aktuellen
beschlossenen Zwei-Jahres-Periode des Individuellen
Partnerschaftsaktionsplans – IPAP (
www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?
Mit Blick auf den Sicherheitssektor fokussiert der aktuelle IPAP-
Fortschrittsbericht besonders auf eine Ausrichtung der aserbaidschanischen Streitkräfte an
NATO-Standards wie stärkere demokratische Kontrolle und Stärkung der zivilen
Komponente des Verteidigungssektors. Derzeitiger Schwerpunkt der
Sicherheitssektorreform in Aserbaidschan ist die Verbesserung der Ausbildung der
aserbaidschanischen Streitkräfte und die Modernisierung der Lehr- und
Ausbildungsinhalte.
20. Welche ausgewählten Bereiche bzw. Einheiten sollen im Rahmen der
„Partnership for Peace“ (PfP) der NATO und Aserbaidschan dahingehend
angepasst werden, dass sie interoperabel sind mit den NATO-Staaten (www.
nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?
Interoperabilität ist ein übergreifendes Ziel der Kooperation zwischen NATO und
Partnern, das auf der engen Zusammenarbeit im Rahmen von Einsätzen beruht.
Bei den aserbaidschanischen Landstreitkräften ist beispielsweise das
aserbaidschanische Peacekeeping-Bataillon Hauptkomponente zur Teilnahme an
friedenserhaltenden Missionen.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der
NATO mit Aserbaidschan, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden,
wie
a) sich bei Bedarf frei durch Aserbaidschan bewegen zu können,
b) nicht dem aserbaidschanischen Recht zu unterliegen, und
c) zeitlich befristet aserbaidschanische militärische Infrastruktur benutzen
zu dürfen?
Die Fragen 21a bis 21c werden zusammengefasst beantwortet.
Der IPAP ist ein partnerschaftspolitisches Grundlagendokument, das
gemeinsame Ziele der Zusammenarbeit zwischen Aserbaidschan und der NATO im
Rahmen Partnerschaft für den Frieden (PfP) definiert, jedoch keine rechtlichen
Regelungen vornimmt oder Rechte einräumt. Das Truppenstatut für die Staaten der
Partnerschaft für den Frieden ist ein Standardabkommen, dem einzelne PfP-
Staaten beitreten können und das den Status der Truppen wechselseitig regelt. Dieses
verweist in Artikel I auf die grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen des
NATO-Truppenstatuts durch die PfP-Staaten. Entsprechend Artikel IX des
NATO-Truppenstatuts prüft der Aufnahmestaat Reiseerleichterungen
wohlwollend, er übernimmt die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu treffen,
benötigte Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend Artikel II des NATO-Truppenstatuts hat die Truppe die Pflicht, das
Recht des Aufnahmestaates zu achten.
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Armenien nicht Mitglied
der NATO werden will (
www.nato.int/cps/en/natohq/topics_48893.htm)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, denen zufolge Armenien
eine NATO-Mitgliedschaft anstrebt.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von einer
NATO-Delegation Anfang März 2016 in Eriwan diskutierten neuen Pakets
für die Partnerschaft NATO – Armenien im Rahmen des IPAP (http://
artsakhpress.am/eng/news/39473/armenia-nato-collaboration-discussed-in-
yerevan.html)?
Gegenstand der bilateralen Gespräche zwischen einer NATO-Delegation und
Armenien Anfang März 2016 waren der Planning und Review Prozess (PARP) und
die Partnerschaftsziele 2016 für Armenien – nicht ein neuer Individueller
Partnerschaftsaktionsplan.
24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der
NATO mit Armenien, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie
a) sich bei Bedarf frei durch Armenien bewegen zu können,
b) nicht dem armenischen Recht zu unterliegen, und
c) zeitlich befristet armenische militärische Infrastruktur benutzen zu
dürfen?
Die Fragen 24a bis 24c werden zusammengefasst beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Visaerleichterungsabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft
ist (
www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?
Das Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der
Republik Armenien wurde mit dem Tag des Inkrafttretens im Rahmen der
Grenzkontrolle umgesetzt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit mit den
armenischen Stellen gut.
26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist
(
www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?
Nach Information der für die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht
zuständigen Bundesländer wird das EU-Rückübernahmeabkommen von
Armenien vollständig umgesetzt, derzeit bestehen keine Probleme in der Anwendung.
27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Visaerleichterungsabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014
in Kraft ist (
www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/
azerbaijan/)?
Das Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der
Republik Aserbaidschan wurde mit dem Tag des Inkrafttretens im Rahmen der
Grenzkontrolle umgesetzt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit mit den
aserbaidschanischen Stellen allgemein gut, lediglich in Einzelfällen wurde in der
Vergangenheit allerdings von Schwierigkeiten berichtet.
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014
in Kraft ist (
www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/
azerbaijan/)?
Nach Information der für die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht
zuständigen Bundesländer wird das EU-Rückübernahmeabkommen von
Aserbaidschan seit Mitte 2015 angewendet, die praktische Umsetzung läuft gut.
Darüber hinaus befinden sich die Bundesregierung und Aserbaidschan in Gesprächen
zum Abschluss eines bilateralen Durchführungsprotokolls zum EU-
Rückübernahmeabkommen.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Armenien und
Aserbaidschan syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, und sofern dies
der Fall ist, wie viele wurden bisher aufgenommen?
Laut Angaben des UNHCR-Büros in Armenien von November 2015 soll die Zahl
der Flüchtlinge aus Syrien, die sich derzeit in Armenien befinden, zwischen
16 000 und 17 000 liegen. Insgesamt sollen seit Ausbruch des Krieges in Syrien
etwa 20 000 armenisch-stämmige Flüchtlinge aus Syrien nach Armenien
gekommen sein. Mittlerweile dürfte jedoch eine signifikante Zahl in andere Staaten
weitergereist sein. Laut Angaben des UNHCR-Büros in Baku hat Aserbaidschan
bisher keinen syrischen Staatsbürgern Asyl gewährt.
30. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Regierungen der Türkei und
Aserbaidschans als stabile und verlässliche Partner hinsichtlich des Baus der
TANAP?
Die Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline (TANAP) ist ein Gemeinschaftsprojekt
der Unternehmen SOCAR (58 Prozent), BOTAŠ (30 Prozent) und BP (12
Prozent), das auf Basis einer am 26. Juni 2012 geschlossenen Vereinbarung der
Regierungen der Türkei und Aserbaidschans und eines am gleichen Tag
unterzeichneten und in der Folge vom türkischen Parlament ratifizierten sogenannten „Host
Government Agreement“ realisiert wird. Informationen, die darauf hindeuten
könnten, dass eine der beteiligten Seiten von dem Vorhaben abrücken möchte,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
31. Welche Einnahmen entstehen Aserbaidschan durch den Bau der Pipelines,
und inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis Auswirkungen
des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der aserbaidschanischen
Regierung und der Menschenrechtslage?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die zwischen dem TANAP-
Konsortium und den Endabnehmern vereinbarten Preise für das ab 2018 über
TANAP zu liefernde Erdgas und kann somit keine Aussagen zu den erwarteten
Einnahmen treffen. Über das staatseigene Unternehmen SOCAR ist
Aserbaidschan zu 58 Prozent am TANAP-Konsortium beteiligt. Die Gesamtinvestitionen
für den Bau des Südlichen Gaskorridors werden mit etwa 45 Milliarden US-
Dollar angegeben. Im Jahr 2016 sollen für TANAP ca. 2,6 Milliarden US-Dollar
ausgegeben werden. Die Bundesregierung kann ebenfalls keine Aussage zum
Zusammenhang zwischen dem Bau von TANAP und der Stabilisierung der
Menschenrechtslage in Aserbaidschan treffen. Die durch den Betrieb angestrebten
Mehreinnahmen aus Gasexporten würden dem Staatshaushalt Aserbaidschans
gutgeschrieben. Daraus wurden und werden Ausgaben für Infrastruktur oder die
sozialen Absicherungssysteme bestritten. Umfrageergebnisse können
dahingehend interpretiert werden, dass diese Maßnahmen sich positiv auf die
Unterstützung der Regierung durch die Bevölkerung ausgewirkt haben.
32. Welche Einnahmen entstehen der Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung
Auswirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der türkischen
Regierung bzw. ihres Präsidenten und der Menschenrechtslage?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
33. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die sicherheitspolitische Lage in den Gebieten, durch welche die
TANAP verlaufen wird?
Im Zuge der Eskalation des Konflikts zwischen der PKK und den türkischen
Sicherheitskräften kommt es seit Juli 2015 vermehrt zu Gefechten vor allem im
Südosten der Türkei. Durch Anschläge der PKK wurden bisher mehr als 380
türkische Sicherheitskräfte und bis zu 300 Zivilisten getötet. Die PKK trägt ihren
Kampf zunehmend auch in westliche Gebiete der Türkei. Daneben besteht
weiterhin eine grundsätzliche Bedrohung durch Anschläge der Terrormiliz IS vor
allem in westlichen und touristischen Zentren des Landes.
34. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstlicher) der kürzlich wieder eskalierte Bergkarabach-Konflikt Auswirkungen
auf den Bau von TANAP?
Der geplante Leitungsverlauf von der georgisch-türkischen Grenze bis zur
türkisch-griechischen Grenze bietet, soweit für die Bundesregierung erkennbar,
keine Anhaltspunkte für einen möglichen Bezug zum Bergkarabach-Konflikt.
35. Welche Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Lage in den betroffenen
Ländern wird der Bau der TANAP nach Kenntnis der Bundesregierung
haben, vor allem vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden
Rüstungsausgaben Aserbaidschans?
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, hierzu eine Prognose abzugeben, da
die sicherheitspolitische Situation in der Region von zahlreichen Faktoren
beeinflusst wird.
36. Welche Auswirkungen hat der Bau der TANAP unter Umgehung Armeniens
nach Kenntnis der Bundesregierung auf die armenisch-aserbaidschanischen
und die armenisch-türkischen Beziehungen?
Die TANAP verläuft gemäß der vorliegenden Streckenplanung zwischen den
beiden Grenzübertrittspunkten nach Georgien und Griechenland ausschließlich auf
türkischem Gebiet. Für die armenisch-aserbaidschanischen und die
armenischtürkischen Beziehungen sind jedoch in erster Linie andere Fragen wie zum
Beispiel der Bergkarabach-Konflikt oder die Massaker an der armenischen
Bevölkerung im Osmanischen Reich maßgeblich.
37. Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna der durchquerten Regionen wird
der Bau von TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben?
Inwiefern sind davon besonders die Querungen der Meerenge im Ägäischen
Meer (TANAP) und der Adria (TAP) betroffen?
Die für den Bau erforderlichen Planfeststellungsverfahren beinhalten in allen
beteiligten Staaten (Georgien, Türkei, Griechenland, Albanien, Italien) u. a. auch
Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach dem jeweils geltenden nationalen
Recht, im Fall von Griechenland und Italien unter Berücksichtigung von EU-
Bestimmungen durchgeführt werden. Soweit bekannt, wurden von den jeweiligen
Betreibergesellschaften entsprechende Berichte eingereicht, in Albanien und in
Italien (decreto VIA, mit Auflagen) sind bereits abschließende Bescheide
ergangen.
38. Inwieweit sind der Bundesregierung Maßnahmen des
Eigentümerkonsortiums bekannt, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu
halten, und inwiefern wurden bzw. werden die Belange der Bevölkerung hier
angemessen berücksichtigt?
Diese sog. ESIA Berichte (Environment and Social Impact Study) können auf
den jeweiligen Websites (
www.tanap.com/tanap-project/people-and-nature/,
www.tap-ag.com/our-commitment/to-the-environment) eingesehen werden.
39. Inwieweit sind der Bundesregierung die genauen Eigentümerstrukturen von
TANAP bzw. TAP bekannt?
Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln)?
Die TANAP Natural Gas Transmission Company ist nach eigener Darstellung ein
Gemeinschaftsunternehmen von SOCAR (58 Prozent), BOTAŠ (30 Prozent) und
BP (12 Prozent). Eigentümer der in Baar/Schweiz ansässigen Trans Adriatic
Pipeline AG sind nach Angaben des Unternehmens BP (20 Prozent), SOCAR (20
Prozent), Snam S.p.A. (20 Prozent), Fluxys (19 Prozent), Enagás (16 Prozent) und
Axpo Holding (5 Prozent).
40. Inwiefern entsprechen die Eigentumsverhältnisse bei TAP den
Entflechtungsregelungen des dritten Liberalisierungspaketes zum
Energiebinnenmarkt der Europäischen Union (hier vor allem „Ownership Unbundling“),
und welche etwaigen Ausnahmeregelungen von der
Binnenmarktregulierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung
für TAP vorgenommen?
Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörden von Griechenland, Albanien
und Italien aus dem Jahr 2013, die aufgrund einer 2012 durchgeführten
Marktstudie gemäß Artikel 36 der EU-Gas-Richtlinie 2009/73/EG erfolgte und die von der
Europäischen Kommission und der Europäischen Energiegemeinschaft bestätigt
wurde, kann die ursprüngliche Kapazität von TAP (10 bcm/a1) für 25 Jahre
nach Inbetriebnahme von mehreren Regelungen gemäß der EU-Gas-Richtlinie
2009/73/EG, darunter Ownership Unbundling und Drittzugang, ausgenommen
werden. Entsprechend dem Antrag soll diese Kapazität in dieser Zeit
ausschließlich für Lieferungen aus dem Gasfeld Shah Deniz II in Aserbaidschan vorgehalten
werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für eventuelle Erweiterungskapazität
und Rückstrom und unterliegt der Auflage, ab Betriebsbeginn jährlich nicht
vertraglich gebundene Kapazität auf der gesamten TAP-Strecke Drittanbietern zur
Verfügung zu stellen und diese Kapazität im Falle einer Auslastung auszubauen.
41. Wie wird eine Gleichbehandlung bei der Beurteilung der TAP mit anderen
Projekten zum Bau von Importpipelines bezüglich der Anforderungen des
dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen
Union sichergestellt, vor allem vor dem Hintergrund der kritischen
Diskussion des Nord-Stream-2-Projektes in Brüssel und einzelnen EU-
Mitgliedstaaten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Infrastrukturprojekte im
Energiebereich die relevanten nationalen, europäischen und internationalen
Rechtsvorschriften erfüllen müssen und damit eine entsprechende Gleichbehandlung
gewährleistet ist.
42. Über welche Kapazitäten werden TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der
Bundesregierung verfügen (bitte in Mio. m3 aufschlüsseln)?
TANAP wird laut Angaben der Betreibergesellschaft mit einer Kapazität von
16 bcm/a errichtet, wobei spätere Erweiterungen auf 23 bcm/a, 31 bcm/a und
60 bcm/a in Abhängigkeit von der am Ausgangspunkt verfügbaren Gasmenge
möglich sein sollen. Die Kapazität von TAP ist nach Angaben der
Betreibergesellschaft mit 10 bcm/a und einer Erweiterungsmöglichkeit auf 20 bcm/a
ausgelegt.
43. Welchen Beitrag kann nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese
Pipelines transportierte Menge von Erdgas für die europäische
Versorgungssicherheit leisten?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der
Energieversorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) einen
wesentlichen Beitrag dazu leistet, dauerhaft wettbewerbsfähige Preise von in die EU
eingeführten Energierohstoffen zu gewährleisten. Als wesentliche Teile des
Südlichen Korridors werden TANAP und TAP den leitungsgebundenen Transport von
1 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Erdgas aus Aserbaidschan und, im Falle des Baus entsprechender
Anschlussleitungen, aus den Ländern Zentralasiens und des Nahen Ostens in die EU
ermöglichen.
44. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Projekt hinsichtlich der
in Europa angestrebten Diversifizierung der Lieferquellen bei?
Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen.
45. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verträge über Erdgaslieferungen
über TAP bereits unterzeichnet wurden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Fall von TAP, wie bei
Infrastrukturprojekten dieser Größenordnung üblich, Vorverträge mit Lieferanten (Shah
Deniz Konsortium) und Abnehmern (bekannt: Uniper, Axpo) zur Auslastung der
Kapazität der Pipeline in der Aufbauphase abgeschlossen wurden. Weitere
Erkenntnisse dazu liegen der Bundesregierung nicht vor.
46. Welche Kapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht am
Bau der Pipelines beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehen?
Gemäß der in der Antwort zu Frage 40 erwähnten Entscheidung der
Regulierungsbehörden von Griechenland, Albanien und Italien aus dem Jahr 2013 soll
die ursprüngliche Kapazität von TAP (10 bcm/a) für 25 Jahre nach
Inbetriebnahme vom Drittzugang gemäß der EU-Gas-Richtlinie [2009/73/EG]
ausgenommen werden. Unabhängig davon haben die Betreiber mehrfach ihre Bereitschaft
erklärt, Lieferungen von Drittanbietern zuzulassen, wobei aber keine konkreten
Mengenangaben oder Eintrittspunkte genannt wurden.
47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob am Einspeisepunkt Kipi freie
Kapazitäten für andere Anbieter zur Verfügung stehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. Grundsätzlich kann ab
Betriebsbeginn Kapazität beantragt werden.
48. Wie wirkt sich das auf das seit kurzem wiederbelebte Projekt des Italy-
Greece-Interconnectors – Poseidon aus (vgl.
www.euractiv.com/section/energy/
news/gazprom-revives-poseidon-adriatic-link/)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Unternehmen Gazprom, Edison und
DEPA am 24. Februar 2016 ein Memorandum of Understanding betreffend den
Bau eines Interkonnektors Italien-Griechenland/Poseidon (ITGI Poseidon)
unterzeichnet haben. Der Bundesregierung liegen bislang keine Hinweise darauf vor,
dass diese Unterzeichnung Einfluss auf die Planungen zum Bau von TAP oder
TANAP gehabt hat.
49. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten beim Bau von
TANAP bzw. TAP entstehen?
Die Baukosten von TANAP werden von der Betreibergesellschaft mit 10 bis
11 Mrd. US-Dollar beziffert. Die Europäische Kommission beziffert die
Investitionskosten von TAP mit insgesamt 5,6 Mrd. Euro (
http://europa.eu/rapid/press-
release_IP-16-541_de.htm).
50. Wie ist die Finanzierung dieser Pipelines nach Kenntnis der
Bundesregierung geregelt (Eigen-/Fremdkapital)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
51. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung über EU-
Finanzierungsquellen, bspw. durch die Förderung im Rahmen der „Projects of
Common Interest“, durch Kredite der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung und durch die Europäische Investmentbank, zur Verfügung
gestellt?
TAP ist im Rahmen der Leitlinien der EU für die transeuropäische
Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt worden.
Die Europäische Investmentbank (EIB) prüft derzeit einen Finanzierungsantrag
des TANAP-Konsortiums mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro. Ein weiterer
Antrag des TANAP-Konsortiums soll der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBRD) vorliegen. Details dazu sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
52. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass den
griechischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Kosten für die Pipeline
entstehen?
Die steuerliche Behandlung von TAP in Griechenland wurde in einer
Vereinbarung der Regierung mit dem Betreiberkonsortium geregelt, das u.a. eine
steuerliche Sonderbehandlung von TAP für 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der Pipeline
vorsieht. Die Europäische Kommission hat nach Prüfung dieser Vereinbarung am
3. März 2016 bekannt gegeben, dass sie mit den EU-Vorschriften für staatliche
Beihilfen vereinbar ist.
53. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise das
Betreiberkonsortium von TAP sich Zugriff auf die benötigten Landflächen in
Griechenland gesichert hat?
Welche Vertragsformen wurden hier verwendet (Verpachtung, Kauf etc.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesem Zusammenhang
Enteignungen aufgetreten sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Nach
Angaben des Betreiberkonsortiums wurden für den überwiegenden Teil der beim
Bau benötigten Flächen Leasingverträge geschlossen. Ein Ankauf erfolgte
danach nur in den Fällen, in denen Flächen permanent benötigt werden (z. B. für
Verdichterstationen, Blockventile).
54. Welche finanziellen Vorteile ergeben sich aus dem Bau von TAP für
Griechenland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
55. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden
Transiteinnahmen für Griechenland aus dem Erdgastransport?
Gemäß dem im Jahr 2013 zwischen der griechischen Regierung und der
Betreibergesellschaft geschlossenen Host Country Agreement werden von
Griechenland keine Transitgebühren erhoben (siehe Antwort der Europäischen
Kommission auf die Schriftliche Frage E-008160-13 von Nikolaos Chountis – abrufbar
unter
www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-0081
60& language=EN).
56. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bulgarische
Behörden an einer „Wiederbelebung“ des South-Stream-Pipeline-Projektes
arbeiten (
www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d
69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey%
20Abkhazia&tx_ttnews%5Btt_news%5D=45229&tx_ttnews%5BbackPid%
5D=7&cHash=e869fb0def071df03f5d7bd948cd3707)?
Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am 1. Dezember 2014 bekannt
gegeben, dass South Stream nicht weiterverfolgt wird. Die Bundesregierung hat
Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, nach denen es Gespräche
zwischen Gazprom AG und Bulgarische Energieholding EAD über eine mögliche
Wiederaufnahme des Projektes gegeben haben soll. Belastbare Informationen
liegen dazu aber nicht vor.
57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einmischung der Türkei
in die Frage der Restauration der Aziz-Moschee im georgisch-muslimischen
Adscharien (
www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941
d69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey%
20Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%5D=3&tx_ttnews%5Btt_news%5D=
45079&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=611c9f62c667a2cd9b7f9e
8ec2bf46e4)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine „Einmischung der
türkischen Regierung“ in die Frage der Restaurierung der Aziz-Moschee oder
weiterer Moscheen in Georgien vor. Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
aber enge Verbindungen der sunnitisch-muslimischen Gemeinden in Georgien,
insbesondere in Adscharien, zu türkischen religiösen Stiftungen. Da es in
Georgien keine Möglichkeiten gibt, weiterführende Islamstudien zu betreiben, gehen
viele georgische Sunniten zur Ausbildung in die Türkei, georgische Schiiten
dagegen in den Iran.
58. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forcierung der
abchasisch-türkischen Beziehungen unter Bruch der georgischen Souveränität
durch die türkische Regierung in den vergangenen Jahren (
www.jamestown.
org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f378576261ae
3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%
5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=44437&tx_ttnews%5BbackPid%5D=
7&cHash=00a4655d39e107dc2ec907407eae8d58)?
Die Türkei erkennt die abtrünnige georgische Region Abchasien nicht als
unabhängigen Staat an, sondern bekennt sich zur territorialen Integrität Georgiens. Sie
unterhält keine formalen Beziehungen zu Abchasien. Die größte Diaspora
ethnischer Abchasen befindet sich in der Türkei. Diese pflegt wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Beziehungen zur Region Abchasien. Aufgrund von
Verpflichtungen aus dem russisch-abchasischen „Abkommen über Bündnis und Strategische
Partnerschaft“ hat Abchasien die von Russland gegen die Türkei nach Abschuss
einer russischen Militärmaschine verhängten Sanktionen teilweise übernommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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