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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Politischer Handlungsbedarf - 40 Jahre Unternehmensmitbestimmung in Deutschland

Anzahl mitbestimmter Unternehmen, Größe der Aufsichtsräte, Strategien zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung: Ignorieren der Mitbestimmungspflichten durch Unternehmen, missbräuchliche Nutzung bestimmter Unternehmensrechtsformen, Anwendung von Ausgliederungs- bzw. Desintegrationsstrategien, Nutzung grenzübergreifender Verschmelzungen; Gegenmaßnahmen, Unternehmensmitbestimmung in kirchlichen Unternehmen, Anteil am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/818215.04.2016

Politischer Handlungsbedarf – 40 Jahre Unternehmensmitbestimmung in Deutschland

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Spätestens seit der letzten Wirtschaftskrise ist die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland in der politischen Debatte nahezu unumstritten, denn sie hat mit dazu beigetragen, dass die Krise erfolgreich bewältigt wurde. Im Gegensatz zu anderen Staaten wurden in Deutschland mithilfe der Unternehmensmitbestimmung Strukturbrüche und Massenentlassungen vermieden und der Beschäftigungsstand während der Krise wurde gehalten. So konnte die deutsche Industrie schnell wieder an das Produktionsniveau vor der Krise anknüpfen.

Die Vorteile der Unternehmensmitbestimmung sind vielfältig. Sie kann sich nicht nur positiv auf die Produktivität, sondern auch auf die Rentabilität und Kapitalmarktbewertung von Unternehmen auswirken (Schmollers Jahrbuch 131, 2011). Zudem trägt sie zur guten Unternehmensführung im Sinne eines nachhaltigen sowie sozial verträglichen Wirtschaftens bei, denn sie befördert soziale Stabilität und Zusammenhalt. Durch transparente, gemeinschaftlich vereinbarte Unternehmenskonzepte entsteht Vertrauen und in der Folge eine hohe Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen. Vor allem ist die Unternehmensmitbestimmung ein wichtiger Teil unserer demokratischen Kultur.

Trotz dieser Vorteile werden die weißen Flecken der Unternehmensmitbestimmung auf der Landkarte der Bundesrepublik Deutschland immer größer, weil sich einige Unternehmen durch den geschickten Gebrauch von anerkannten Rechtsformen der Mitbestimmung entziehen. Die Unternehmen im kirchlichen Bereich verfügen über keinerlei Unternehmensmitbestimmung, weil sie im kirchlichen Arbeitsrecht nicht vorgesehen ist. Zum 40. Jahrestag der Unternehmensmitbestimmung stellt sich die Frage nach dem politischen Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie haben sich die Zahlen der mitbestimmten Unternehmen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten), dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 (mit mehr als 2 000 Beschäftigten) und dem Montanmitbestimmungsgesetz (mehr als 1 000 Beschäftigte in Montanunternehmen) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte mit Zahlen in Zehn-Jahresschritten und differenziert nach Gesetzesgrundlage sowie Branchen angeben)?

2

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite bzw. Arbeitgeberseite gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in deutschen Aufsichtsräten, die nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 und dem Montanmitbestimmungsgesetz mitbestimmt sind, und wie viele Beschäftigte profitieren davon (bitte nach Gesetzesgrundlage und Geschlecht differenzieren)?

3

Wie viele Unternehmen in Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die folgenden anerkannten und üblichen Rechtsformen missbräuchlich, um die Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einzufrieren oder sich der Unternehmensmitbestimmung vollständig zu entziehen:

a) Auslandskapitalgesellschaft & Co. KG;

b) europäische Aktiengesellschaft bzw. SE & Co. KG;

c) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA);

d) Stiftungen;

e) Auslandsgesellschaft (als Zwischenholding);

f) Kapitalgesellschaft und Co. KG;

(bitte jeweils Zahl der Beschäftigten, die davon betroffen sind, angeben)?

4

Wie viele Unternehmen in Deutschland wenden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Ausgliederungs- bzw. Desintegrationsstrategien an oder haben grenzübergreifende Verschmelzungen genutzt, um sich der Unternehmensmitbestimmung zu entziehen oder diese einzuschränken (bitte jeweils Zahl der Beschäftigten, die davon betroffen sind, angeben)?

5

Wie viele Unternehmen ignorieren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitbestimmungspflichten, obwohl die Beschäftigten das Recht haben, die Geschicke des Unternehmens im Aufsichtsrat mitzubestimmen, und wie viele Beschäftigte sind davon betroffen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland?

a) Wird die Bundesregierung auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um die Vermeidung deutscher Mitbestimmungsregeln zu verhindern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung, bezogen auf die in den Fragen 3a bis 3f, 4 und 5 abgefragten Umgehungsstrategien, jeweils für notwendig?

b) Wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene Maßnahmen anstoßen, um nationale Mitbestimmungsregeln zu erhalten bzw. zu stärken? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung, bezogen auf die in den Fragen 3a bis 3f und 4 abgefragten Umgehungsstrategien, jeweils für notwendig?

7

Wie viele kirchliche Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die mitbestimmungspflichtig wären, wenn es im kirchlichen Arbeitsrecht eine Unternehmensmitbestimmung analog zum Drittelbeteiligungsgesetz oder zum Mitbestimmungsgesetz von 1976 gäbe, und wie viele Beschäftigte würden davon profitieren?

8

Sieht die Bundesregierung beim kirchlichen Arbeitsrecht für die Unternehmensebene Handlungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

9

Welchen Wert misst die Bundesregierung der Unternehmensmitbestimmung bei, und welchen Anteil hat diese am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands?

Berlin, den 15. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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