[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8380
18. Wahlperiode 10.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8198 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2016)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des
§ 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht
einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen Union
zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland
sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer
Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner
parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom
22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26)
vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769),
vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache
17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23.
April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/84).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27.
November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom
3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache
17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom
26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013
(Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552)
und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar
2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache
18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober
2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015
(Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24.
August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2.November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532) sowie vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Stand: 31. März 2016
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
UNMIL, Liberia Monrovia (2)
UNMISS, Süd Sudan Bor (3), Juba (6)
MINUSMA, Mali Bamako (11), Timbuktu (2), Gao (3), Mopti (3)
UNAMID, Darfur El Fasher (2), Nirtiti (2)
UNMIK, Kosovo Pristina (1)
EULEX, Kosovo Pristina (33), Mitrovica (27), Prizren (1),
Brüssel (1)
EUBAM Libyen Tunis/Tunesien (1)
EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2)
EUBAM MD/UA,
Moldau/Ukraine
Odessa (2), Kotovsk (2), Chișinău (1),
Kurchuhan (1), Otaci (1)
EUPOL COPPS,
Palästinensische Gebiete
Westbank (3)
EUBAM Rafah Tel Aviv (2)
EUAM Ukraine Kiew (5)
OSZE SMM Ukraine Kiew (1)
EUCAP Sahel Mali Bamako (1)
Stand: 31. März 2016
Bundespolizei BKA Zoll Landespolizei gesamt
OSZE SMM
Ukraine
1 0 0 0 1
UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1
EUMM Georgien 1 1 0 4 6
UNMIL Liberia 0 0 0 2 2
UNMISS Südsudan 1 1 0 7 9
UNAMID Darfur 0 0 0 4 4
EUPOL COPPS
Palästina
0 0 0 3 3
EUBAM
Moldau/Ukraine
0 0 7 0 7
EULEX Kosovo 13 2 1 46 62
MINUSMA Mali 4 0 0 15 19
EUBAM Rafah 1 0 1 0 2
EUAM Ukraine 1 0 0 4 5
EUCAP Sahel Mali 0 0 0 1 1
EUBAM Libyen 0 0 0 1 1
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union(EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
(PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten
nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der
Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der
Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf
innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Mission Gesamtstärke Zoll/Polizei
UNMIL, Liberia 1.438
UNMISS, Südsudan 436
UNAMID, Sudan 1086
MINUSMA, Mali 1.106
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 254
EUBAM Libyen 3
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 71
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 20
EUMM, Georgien 56
EUBAM Rafah 3
EUCAP Sahel Mali 18
EUAM Ukraine 23
OSZE SMM Ukraine 874 (insg. einschl. Polizei)
Stand: 31. März 2016
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss 2014/219/GASP des Rates
vom 15. April 2014 die Errichtung der zivilen EU Capacity Building Mission in
Mali (EUCAP Sahel Mali) beschlossen.
Die zivile EU GSVP (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
EU) Mission EUCAP Sahel Mali soll durch Ausbildung und Beratung von
Polizei, Nationalgarde und Gendarmerie zur Stärkung des malischen
Sicherheitssektors beitragen und damit einen Beitrag zur Umsetzung der im März 2011
verabschiedeten Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in
der Sahelregion („EU-Sahelstrategie“) leisten. EUCAP Sahel Mali unterstützt die
malische Regierung dabei, die verfassungsmäßige und demokratische Ordnung
in Mali und die Bedingungen für nachhaltigen Frieden zu festigen und ihre
Autorität im gesamten Staatsgebiet zu wahren.
Die Mandatsobergrenze soll 76 internationale und 30 lokale Mitarbeiter betragen.
Die Bundesregierung entschied am 15. Oktober 2014, sich mit der Entsendung
von bis zu zehn Polizeibeamtinnen und -beamten zu beteiligen.
Im Berichtszeitraum (erstes Quartal 2016) wurde erstmalig ein PVB in die
EUCAP Sahel Mali nach Bamako entsandt.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2016
UNMISS, Südsudan 31. Juli 2016
UNAMID, Sudan 30. Juni 2016
MINUSMA, Mali 30. Juni 2016
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2017
EUCAP Sahel Mali 15. Juli 2016
EULEX, Kosovo 14. Juni 2016
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2016
EUBAM Rafah 20. Juni 2016
EUMM, Georgien 14. Dezember 2016
EUBAM Libyen 21. August 2016
EUAM Ukraine 1. Dezember 2016
OSZE SMM Ukraine 31. März 2016
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und
finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale
Polizeiprojekten an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan:
Gesamt: 44 Beamtinnen und Beamte, davon 15 Bund (BKA/BPOL) und 29 Länder.
Projekt Saudi-Arabien:
Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt 26 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
Projekt Tunesien:
Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt 15 Beamte (BPOL) und zwei lokale
Beschäftigte im Projekt zur Modernisierung des tunesischen Grenzschutzes
eingesetzt.
Projekt Bosnien-Herzegowina (BIH):
Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt elf Beamte (BPOL) im Projekt zur
Verwaltungsmodernisierung der Grenzpolizei von BIH eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben?
GPPT Afghanistan
Ort Verwendung Anzahl
Kabul
Sicherheit/Administration 18
Akademie 8
Flughafen 3
Mazar-e Sharif
Flughafen 2
Police Advisor 4
Advisor Gender 1
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8
Stand: 31. März 2016
Saudi-Arabien (gesamtes ersten Quartal 2016)
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
Riad Administration 5
Riad Trainingsexperten 4
Damman Trainingsexperten 3
Jeddah Trainingsexperten 4
Yanbu Trainingsexperten 2
Al Wajh Trainingsexperten 4
Al Gurayat Trainingsexperten 2
Tunesien
Ort Verwendung Anzahl
Tunis Projektleitung und Vertretung (zgl. GVB) 2
Tunis Administration 2
Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2
Tunis/ Jendouba/
Gardimare/
Kurzzeitexperte (5 Tage) 2
Tunis, Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2
Tunis Kurzzeitexperte (3 Tage) 2
Tunis, Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2
Tunis, Rades Kurzzeitexperte (4 Tage) 3
Bosnien-Herzegowina
Ort Verwendung Anzahl
Sarajevo Projektleitung (1 ständig, 1 temporär) 2
Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 2
Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 3
Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit 2
Mostar Trainingsexperten, Kurzzeit 2
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Projekt Saudi Arabien:
Am 31. März 2016 waren fünf Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad,
sowie zehn Trainer der Bundespolizei in den Regionen tätig.
Projekt Tunesien:
Am 31. März 2016 waren vier Beamte der Bundespolizei und zwei lokale
Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig.
Projekt Bosnien-Herzegowina:
Derzeit ist ein Beamter der Bundespolizei (zugleich Grenzpolizeilicher
Verbindungsbeamter BIH) und ein lokal Beschäftigter im Projekt in Sarajevo tätig.
Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT):
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem in Bezug auf
Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
Einsätzen gegeben?
Es sind im ersten Quartal 2016 keine weiteren Einsätze mit deutscher Beteiligung
hinzugekommen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
waren im vergangenen Quartal nicht in sicherheitsrelevante Vorfälle involviert bzw.
solchen ausgesetzt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren
seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand im Jahr 2014 statt. Ein Einstieg in die
Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter
schwer erreichbar. Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter
des deutschen OSZE-Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. In
Chișinău ist seit 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als
Premierminister im Amt. In der zweiten Jahreshälfte finden Präsidentschaftswahlen
statt. Im Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine
werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die
Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und 19. September 2014
konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der
Europarat, die EU und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung
der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch
die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. Die in
Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM dient dabei dem Ziel, die
zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass
diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche Standards erreichen
können. Die Aktivitäten der Mission werden sich zunächst auf Kiew erstrecken,
wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz deutscher Experten gibt. Das
Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE-Aktivitäten vor Ort.
OSZE SMM Ukraine
Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder
verletzt. Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche
Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt.
Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die Sicherheit im Land wird seit Beginn der Resolute-Support-Mission der
NATO im Januar 2015 von den Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und
Sicherheitskräften (ANDSF) verantwortet.
Die in Teilen des Landes im Jahr 2015 zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und
Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige, deutsche und
verbündete Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder
Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen.
Die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defense and Security
Forces – ANDSF) kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen
Zentren und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen
Bevölkerung; den regierungsfeindlichen Kräften (RFK), vornehmlich den
Taliban, ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen
ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume auszubauen.
Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine
Verstetigung der Professionalität der Afghanischen Sicherheitskräfte ANDSF,
die nun im Einsatz auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im
Sicherheitsbereich bewältigen müssen.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage hat
sich im Vergleich zum letzten Quartal kaum verbessert. Es kommt immer wieder
zu Anschlägen, die primär gegen saudische Sicherheitskräfte und Schiiten
gerichtet sind. So gab es am 29. Januar 2016 einen Selbstmordanschlag auf die
schiitische Imam-Resa-Moschee in Mahasen in der Region al-Ahsa mit vier Toten,
18 Verletzten. IS und Al Qaida haben wiederholt zu weiteren Anschlägen
aufgerufen, auch nach den Hinrichtungen von 43 Al Qaida Terroristen Anfang Januar.
Seit Ende März 2015 führt Saudi-Arabien eine internationale Koalition zur
Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen in Jemen. Seit Beginn
des Waffenstillstands am 10. April 2016 und der Friedensgespräche am 21. April
2016 haben die Kampfhandlungen deutlich abgenommen, auch an der
jemenitisch-saudischen Grenze. Dort war es wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen
saudischen Einheiten und Huthi-Kräften gekommen, bei denen die saudischen
Provinzen Najran und Jizan unter anderem wiederholt mit Raketen beschossen
wurden.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Die
Opposition hat im März 2016 ihre im Herbst 2015 begonnene gewaltsame Blockade der
Arbeit des kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben. Die
radikalnationalistische Oppositionspartei Vetëvendosje behält sich allerdings anlassbezogene
gewaltsame Blockade weiterhin vor. Darüber hinaus boykottiert die gesamte
Opposition nunmehr die Parlamentsarbeit. Der kosovarischen Polizei gelang es
durchgängig ohne Mitwirkung der internationalen Präsenzen, die Situation auch
bei den von der Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle
zu bringen.
Die Opposition fordert von der Regierung die Rücknahme der Ende August im
Politischen Dialog zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarungen zur
Gründung eines Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinde sowie eines
im August 2015 geschlossenen Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt
und Neuwahlen.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle
Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der
humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und
Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der Schutz
des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß
Resolution 2239 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum 30.
September 2016.
Am 14. Januar 2016 wurde Liberia zum dritten Mal „ebolafrei“ deklariert. Es gab
allerdings in der 13. und 14. KW insgesamt drei isolierte Neufälle. Das deutsche
Personal bei UNMIL ist nicht von der Epidemie betroffen.
Mit Sicherheitsratsresolution 2239 (2015) wurde das Zieldatum vom
30. Juni 2016 für die Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung an die
liberianische Regierung erneut bekräftigt und das Mandat der Mission bis zum
30. September 2016 verlängert. Bis dahin ist ein weiterer Abbau der UNMIL auf
1 240 Soldaten und 606 Polizisten vorgesehen.
UNMISS (Südsudan)
Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg haben die Konfliktparteien im August 2015
ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development
(IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. Am 26. April 2016 kehrte
Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba zurück. Er wurde gleich nach seiner
Rückkehr als Vizepräsident der vereinbarten Übergangsregierung der nationalen
Einheit vereidigt. Die Bildung dieser Regierung ist die wesentliche
Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Friedensabkommens.
Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in
Südsudan deutlich verschärft. UN OCHA (Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs) erwartet, dass 5,1 Millionen Südsudanesen in 2016 auf humanitäre Hilfe
angewiesen sein werden. Circa 2,5 Millionen Menschen wurden seit 2013
innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Rund 200 000
Binnenflüchtlinge sind in Einrichtungen von UNMISS geflüchtet. Zudem hat sich die
wirtschaftliche Lage Südsudans in den letzten Monaten rapide verschlechtert, die
Inflation lag Ende 2015 bei über 100 Prozent.
Das Mandat der Mission wurde zuletzt durch den VN-Sicherheitsrat mit
Resolution 2252 (2015) bis zum 31. Juli 2016 verlängert.
Die derzeitigen Prioritäten des Mandats liegen auf: 1. Schutz der
Zivilbevölkerung, insbesondere der Bevölkerung in den Flüchtlingslagern, 2. Sicherstellung
der humanitären Hilfe, 3. Beobachtung der Menschenrechtslage, 4. Unterstützung
des Waffenstillstandsüberwachungsmechanismus der Regionalorganisation
IGAD und 5. Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens (durch
Resolution 2252 mit zusätzlichen konkreten Aufgaben unterlegt).
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und instabil. Bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellengruppen, Milizen und ethnischen
Gruppen sowie die hohe Kriminalität belasten die prekäre humanitäre Lage der
Zivilbevölkerung in Darfur zusätzlich. Hinzu kommen Konflikte um Ressourcen
wie Bodenschätze sowie der Zugang zu Wasser und Weideland.
Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Seit Januar 2016
kommt es zu neuen Kämpfen in Zentraldarfur, aufgrund derer knapp 100 000
Menschen intern vertrieben worden sein sollen. Im April 2016 wurde ein
Referendum zum permanenten Verwaltungsstatus Darfurs – eine Vorgabe des Doha
Friedensabkommens – abgehalten. Nach offiziellem Ergebnis sollen sich über 97
Prozent der Wähler für den status quo (Beibehaltung von fünf Bundesstaaten)
entschieden haben. Oppositionsgruppen hatten zum Boykott des Referendums
aufgerufen, die bewaffneten Gruppen im Ausland erkennen das Ergebnis nicht
an.
Im Januar 2014 hatte Präsident Bashir den Beginn eines nationalen Dialogs
verkündet, in den neben der politischen auch die bewaffnete Opposition
miteinbezogen werden sollte, mit dem Ziel, die Konflikte im Sudan zu befrieden und den
Weg für ein offeneres politisches System zu ebnen. Die sudanesische Regierung
eröffnete am 10. Oktober den nationalen Dialog und betonte dabei die weiter
bestehende Offenheit dieses Prozesses. Die Teilnahmebereitschaft der Opposition
am nationalen Dialog ist verknüpft mit Fortschritten bei den
Friedensverhandlungen zu den Konflikten in den Bundesstaaten Darfur, Südkordofan und Blauer Nil.
Diese wurden im Dezember 2015 bzw. Januar 2016 wieder aufgenommen. Ende
März 2016 kam es zu einem Treffen in Addis Abeba zwischen der Regierung, der
bewaffneten Opposition und politischen Exilopposition unter dem Schirm der
Afrikanischen Union (AU). Der von der AU-Mediation unter Präsident Thabo
Mbeki (Südafrika) vorgelegte Entwurf für eine Roadmap wurde von der
Regierung, nicht aber der Opposition unterzeichnet.
Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2015 mit Resolution 2228 (2015) das UN-
AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Schutz der
Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der
Mission.
Zur Zukunft der Mission, inklusive der Abzugsoption (exit strategy) fand im
März 2015 ein erstes Koordinierungs-Treffen zwischen den VN (Vereinten
Nationen), der AU und SDN (Sudan) Regierungsvertretern statt. Dieser trilaterale
Prozess war anschließend mehrere Monate ausgesetzt und konnte erst im Januar
2016 durch hochrangige Gespräche wieder in Gang gesetzt werden.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Gewaltwelle hielt im Berichtszeitraum an, auch wenn zum Ende hin die Zahl
der Angriffe zurückging. Seit Mitte September 2015 starben in Israel 33 Personen
(darunter vier ausländische Staatsangehörige) insbesondere in Folge von
Messerangriffen, rund 200 Palästinenser (darunter über 40 Minderjährige) v. a. durch
Intervention israelischer Sicherheitskräfte. Tausende Palästinenser wurden durch
scharfe Munition oder Gummigeschosse und ca. 250 Israelis insbesondere nach
Messerangriffen verletzt.
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der
Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen
die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen
ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich
geschlossen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie
fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag.
Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen
zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen
Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die
Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Lage und Missionsstärke der EUMM unverändert. Die Lage an den
Verwaltungslinien zu ABC (Abchasien)und SOS (Südossetien) bleibt angespannt aber ruhig.
Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im
März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism
(IPRM) an der Verwaltungslinie zu ABC beschlossen. Ein ähnlicher
Mechanismus funktioniert rege an der GEO-SOS (Georgien-Südossetien)
Verwaltungslinie. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte
bei Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische
Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu
Archiven).
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Das Mandat des Sicherheitsrats für die VN-Mission MINUSMA wurde am
26. Juni 2015 durch Resolution 2227 (2015) bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA
mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf
bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015
wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den
Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll
nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien
einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die im Jahr 2011
begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die
terroristischislamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht
die als autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische
Ansar Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der
Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln
an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die
Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie
die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen
islamistische-terroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor
asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die
Zivilbevölkerung durch.
EUBAM Libyen (z.Zt. Tunesien)
Der libysche Präsidialrat ist seit 30. März 2016 in Tripolis. Die Lage in der Stadt
ist weitgehend ruhig geblieben. Mehrere Ministerien – darunter das Außen- und
das Innenministerium - haben die Autorität der Einheitsregierung anerkannt. Es
ist die Aufstellung einer Präsidialgarde geplant. Erstes Kabinettstreffen fand am
26. April 2016 statt, an dem Tag auch erster Besuch des deutschen Botschafters
in Tripolis nach 21 Monaten. Aufgrund der unklaren Sicherheitslage kann der
Präsidialrat sein vorläufiges Quartier in der Marinebasis in Tripolis nur selten und
stundenweise verlassen. Die Gegenregierung in Tripolis hat sich aus der
Öffentlichkeit zurückgezogen. In Ostlibyen opponieren Parlamentspräsident Ageelah
Saleh und General Khalifa Haftar gegen die Umsetzung des politischen
Abkommens und die Einheitsregierung. Die Terrorgruppe IS ist mit circa 4 000
Bewaffneten im Land präsent, Hochburg in der Stadt Sirte. Special Representative of the
Secretary-General Martin Kobler plant, sobald es die Sicherheitslage erlaubt,
zunächst mit einem kleinen Stab dauerhaft nach Tripolis zurückzukehren. Derzeit
häufige Shuttleflüge auf UNSMIL-Arbeitsebene zwischen Tunis und Tripolis.
EUBAM Libyen arbeitet seit dem Jahr 2014 von Tunis aus. In der tunesischen
Hauptstadt ist die Sicherheitslage allgemein ruhig. Im Jahr 2015 hat es in
Tunesien mehrere terroristische Anschläge auf Touristen und tunesische
Sicherheitskräfte gegeben. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Der daraufhin von der
Regierung verhängte Ausnahmezustand dauert noch an. Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit sind damit jedoch nicht verbunden.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2015.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben)?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell (Stand: 31. März 2016) 65
Verbindungsbeamte (VB) an 52 Standorten in 50 Staaten ins Ausland entsendet.
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 2 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Russische
Föderation
Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2
Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1
Jordanien Amman 1 Tschechische
Republik
Prag 1
Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte
Arabische Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell
fünf VB des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein VB der
Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen
sowie zwei Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen tätig, die im
Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind.
Ergänzend ist derzeit ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT)
bei Europol entsandt.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand vom 31. März 2016 waren 45 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 29 Standorten in 22 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Äthiopien Addis Abeba 1
Algerien Algier 1
China Kanton / Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 3
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 31. März 2016 waren 22 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher
Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Land/Ort Anzahl Land / Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1
Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis
Abeba
1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1
Türkei, Ankara 1
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte
(inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (Stand:
31. März 2016):
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina
Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis
Belgien
(NATO)
Brüssel Kuba Havanna Türkei
Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA
Washington (VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan
Islamabad
Karachi
Indonesien Jakarta
Palästinensische
Gebiete
Ramallah
Irak Bagdad Erbil Polen Warschau
Iran Teheran Russland
Moskau
Kaliningrad
St. Petersburg
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 31. März 2016 waren 23 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte
der Bundespolizei im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1
Frankreich 1 Ungarn 1
Marokko 1 Albanien 1
Tunesien 2 Serbien 1
Italien 1 Rumänien 1
Ukraine 1 Bulgarien 1
Kroatien 1 Griechenland 1
Tschechische Republik 1 Türkei 1
Polen 1 Russland 1
Litauen 1 China 1
Indien 1
Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden zehn Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Albanien, ejR Mazedonien.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
In Fragen der Grenzsicherheit waren im ersten Quartal 2016 73 Polizeibeamte der
Bundespolizei, 28 Beamte der Polizeien der Länder (siehe auch die Antworten zu
den Fragen 7 bis 7g) und zwei Beamte der Bundeszollverwaltung, die zur
Bundespolizei abgeordnet waren, demnach insgesamt 103 Beamte als
Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw. Berater
eingesetzt.
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 2 Bilateral
Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral
Italien Seehafen Bari 1 Bilateral
Italien Seehafen Venedig 1 Bilateral
Bulgarien Svilengrad 1 Frontex
Bulgarien Elhovo 1 Frontex
Finnland Salla 1 Frontex
Ungarn Röszke 1 Frontex
Ungarn Tompa 1 Frontex
Kroatien Bajakovo 1 Frontex
Griechenland Idomeni 1 Frontex
* Die Differenz zur tabellarischen Auflistung basiert auf Kontingentwechseln.
e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen
an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung
(EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-
Herzegowina, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im vierten Quartal 2013 zehn
Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Seit März 2016 sind den griechischen Behörden zwei Kontroll- und Streifenboote
der Bundespolizei mit 20 Besatzungsmitgliedern für die Überwachung der
Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen der FRONTEX koordinierten Operation
„Poseidon Rapid Intervention“ zur Verfügung gestellt worden.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Land Ort Anzahl
Griechenland
FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea
Samos 5
Griechenland
FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea
Lesbos 5
e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 1
FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea 85
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
1 19.01.2016 Albanien, Serbien Spanien, Schweden, Bulgarien 35
2 20.01.2016 Kosovo Belgien, Frankreich, Ungarn 37
3 21.01.2016 Albanien Frankreich 34
4 27.01.2016 Kosovo Österreich, Schweden 16
5 11.02.2016 Kosovo Belgien, Frankreich, Ungarn 29
6 12.02.2016 Albanien Österreich, Schweden, Frankreich 25
7 18.02.2016 Nigeria Schweiz, Österreich, Ungarn,
Schweden, Dänemark
8
8 18.02.2016 Kolumbien,
Dominikanische Republik
Spanien 4
9 24.02.2016 Kosovo Österreich 25
10 25.02.2016 Albanien, Serbien Schweden, Finnland, Spanien,
Niederlande
38
11 25.02.2016 Nigeria Italien 4
12 26.02.2016 Armenien, Georgien Litauen, Spanien, Griechenland,
Österreich, Schweden, Island, Belgien
13
13 08.03.2016 Kosovo Belgien 32
14 09.03.2016 Nigeria Niederlande 4
15 15.03.2016 Armenien Belgien 5
16 16.03.2016 Albanien Frankreich, Island, Belgien 38
17 22.03.2016 Mazedonien, Serbien Schweden, Island 25
18 23.03.2016 Kosovo Ungarn, Frankreich, Österreich 33
19 29.03.2016 Albanien Schweden, Ungarn 28
Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
Auf die Antworten zu den Fragen 6d, 7d und 7e wird verwiesen. Weitere
Entsendungen in sonstige FRONTEX-Maßnahmen erfolgten nicht.
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstigen Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) der
Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen
Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen
dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom
1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 sind insgesamt 182
Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw.
zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 169 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
62 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung
unerlaubter Einreise,
15 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch,
zehn Fälle Kfz-Kriminalität,
sechs Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-
Zugehörigkeit),
sechs Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Betrug,
sieben Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt,
zwei Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat,
zwei Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme,
23 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung,
34 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer,
zwei Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in
Deutschland registrierter Asylantragsteller an der Schengen-Außengrenze).
Zusätzlich wurden 13 Erkenntnisanfragen bearbeitet.
8. Welche Gerätschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten
deutscher Polizeibehörden bzw. sonstiger Behörden oder staatlicher
Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur
Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte
nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung
angeben)?
Die Bundespolizei stellt der Agentur im Technical Equipment Pool folgende
Einsatzmittel zu Verfügung:
einen mobilen Herzschlagdetektor,
drei Einsatzhubschrauber,
ein Einsatzschiff,
zehn Wärmebildkameras,
zwei Einsatzfahrzeuge.
Die in Frage 7c aufgeführten Kontroll- und Streifenboote wurden für den Einsatz
in der Ägäis neu in den Technical Equipment Pool aufgenommen.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahmen werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage
bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu
den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien,
Österreich Polen und Tschechien sowie mit Ungarn und Italien durchgeführt.
Darüber hinaus werden auf festgelegten Eisenbahnstrecken, z. B. der Bahnstrecke
Kaiserslautern – Paris und Aachen – Lüttich, gemeinsame Streifen durchgeführt.
Weiterhin finden im Bereich der Bundespolizeidirektion München täglich
Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen mit Österreich und Ungarn sowie
Österreich und Italien nach einem zwischen den beteiligten Polizeibehörden
abgestimmten Streifenplan in relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw.
italienischem Hoheitsgebiet statt.
Zudem wurden zwei Einsätze im Direktionsbereich Stuttgart zur Bekämpfung der
Taschendiebstahlskriminalität in Zusammenarbeit mit der Schweiz durchgeführt.
Es handelte sich hierbei um einen Einsatz anlässlich der „Basel World 2016“
(Uhren- und Schmuckmesse) vom 16. bis einschließlich 25. März 2016 sowie um
einen Fahndungseinsatz gegen Taschendiebstahl im Zeitraum 19. Februar bis
einschließlich 7. März 2016.
Im Zeitraum vom 29. bis 31. März 2016 fand im Bereich der
Bundespolizeidirektion Bereitschaftspolizei eine Fortbildungsveranstaltung unter Beteiligung von
Kräften der Bundesbereitschaftspolizei in Sens/Frankreich statt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf
die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die
Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Im Fall der Einsätze anlässlich der „Basel World 2016“ sowie des
Fahndungseinsatzes in Zusammenarbeit mit der Schweiz war die Zielsetzung die Bekämpfung
der Taschendiebstahlskriminalität.
Die Fortbildungsveranstaltung in Sens/Frankreich diente der Teilnahme an der
multinationalen Übung RAILEX.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)?
An den gemeinsamen Maßnahmen zu den Nachbarstaaten waren nachfolgende
Bundespolizeidirektionen beteiligt:
Nachbarstaaten Bundespolizeidirektion Anzahl der Streifen
Schweiz Stuttgart 153 bilaterale Streifen
Frankreich Stuttgart 92 bilaterale Streifen
Koblenz 142 bilaterale Streifen
Niederlande Sankt Augustin 93 bilaterale Streifen
Belgien Sankt Augustin 3 bilaterale Streifen
Österreich München 105 bilaterale Streifen
Polen Pirna 315 bilaterale Streifen
Berlin 365 bilaterale Streifen
Bad Bramstedt 209 (davon 10 mit PSG
Swinemünde)
Tschechien Pirna 54 bilateralen Streifen
München 25 bilaterale Streifen
Italien München 145 trilaterale Streifen
(DEU-AUT-ITA)
Ungarn München 70 trilaterale Streifen
(DEU-AUT-UNG)
Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem
Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen.
Bei der „Basel World 2016“ wurden täglich zwei Beamte und bei dem
Fahndungseinsatz an insgesamt acht Tagen jeweils fünf bis sechs Beamte eingesetzt.
An der Fortbildungsveranstaltung der Direktion Bundesbereitschaftspolizei
waren insgesamt zehn Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte der
Bundespolizeiabteilung Duderstadt beteiligt.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender
völkerrechtlicher Abkommen oder bestehender Zusammenarbeitskonzeptionen etc.
regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt.
Der Einsatz „Basel World 2016“ erfolgte auf Ersuchen der Kantonspolizei Basel-
Stadt und der Fahndungseinsatz auf Initiative der Bundespolizei.
Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit Deutschland, Österreich und
Italien sowie Deutschland, Österreich und Ungarn ging jeweils von deutscher
Seite aus.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Eine explizite statistische Erfassung von Maßnahmen der Notwehr/Nothilfe/des
unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen mit dem
Nachbarstaat findet nicht statt.
f) Welche Einsatzmittel und -fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei führten bei den gemeinsamen
Streifen und sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel
(Standardausstattung eines Polizeivollzugsbeamten) mit sich.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), den
Einsatzstock, das Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und eine persönliche
Schutzweste. Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel gestellt.
Für den Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna erfolgt im Rahmen der
motorisierten Gemeinsamen Streifen mit den tschechischen Behörden der Einsatz des
Dienst-Kfz jeweils durch die Behörde, auf deren Hoheitsgebiet die Streife
eingesetzt ist.
Der probeweisen Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Dienststelle im Bereich der
Bundespolizeidirektion Pirna sind drei Dienst-Kfz der Bundespolizei zugeordnet,
die täglich zum Einsatz kommen.
Bei der „Basel World 2016“ kam ein Dienst-Kfz zum Einsatz.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Die Fragen 10 bis 10f werden gemeinsam beantwortet.
Bundeskriminalamt
Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen
Aufbauhilfe können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (Stand:
31. März 2016).
Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu
ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden
Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und
Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei
vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden.
In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen
der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner naturgemäß entsprechend
der unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden;
darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche
Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten
Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage.
Land
Maßnahme
Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten
Algerien
Arbeitsbesuch
Besuch einer hochrangigen
algerischen Delegation bei
der Amtsleitung des BKA –
Unterzeichnung eines
Memorandum of Understanding
(MoU)
Durchgeführt
10.02.2016 11.02.2016 0610 687 07 3.991,52 €
Bosnien
Arbeitsbesuch
Workshop Bekämpfung
Internetkriminalität
Durchgeführt
10.02.2016 12.02.2016 0624 687 01 2.082,78 €
Irak
Arbeitsbesuch
Bedarfserhebungsreise
Durchgeführt
06.02.2016 09.02.2016 0610 687 07 6.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Terrorismusbekämpfung
Durchgeführt
29.03.2016 01.04.2016 0610 687 07 6.100,00 €
Marokko
Lehrgang
Kraftfahrzeugdiebstahl und
-identifizierung
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
Durchgeführt
07.03.2016 11.03.2016 0501 687 23 5.026,23 €
Nigeria
Arbeitsbesuch
Bekämpfung des
Menschenhandels (Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Durchgeführt
14.03.2016 18.03.2016 0501 687 23 2.900,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda
Multinationaler
Lehrgang
Tatortarbeit –
Tatortfotografie (Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Durchgeführt
20.01.2016 28.01.2016 0501 687 34 8.603,11 €
Peru
Lehrgang
Interkulturelle Kompetenz
und Kommunikation
(Maßnahme im Rahmen des Peru
EU-Projekts)
Durchgeführt
18.01.2016 29.01.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru
Lehrgang
Beweissicherung Rauschgift
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
Durchgeführt
07.03.2016 18.03.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru
Lehrgang
Observation (3. Aufbaumodul)
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
Durchgeführt
07.01.2016 25.01.2016 0610 687 07 17.975,85 €
Serbien
Hospitation
Bekämpfung der
internationalen organisierten
Rauschgiftkriminalität
Durchgeführt
25.01.2016 29.01.2016 0624 680 71 841,40 €
Tunesien
Lehrgang
Einweisung der
Spezialeinheiten in die
Entschärfermaterialien (Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Durchgeführt
22.02.2016 27.02.2016 6002 687 03 3.417,60 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 2
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken- und methoden –
Lehrproben (Maßnahme im
Rahmen des OAF-Projektes)
Durchgeführt
27.01.2016 04.02.2016 0610 687 07 30.000,00 €
Ukraine
Lehrgang
Sprachausbildung für Beamte
der Sicherheitsbehörden
In
Umsetzung
02.12.2015 11.06.2016 0610 687 07 8.000,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung
aufgeführt (Basismodul). Der Durchführungszeitraum des Basismoduls des
Stipendiatenprogramms fällt in das erste und zweite Quartal 2016.
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung
Kalkulation
Ägypten
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Algerien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Kenia
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Kolumbien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Kosovo
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Marokko
Basismodul
Stipendiaten
(Maßnahme im
Rahmen des
AAHP)
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 3.000 €
Mexiko
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Montenegro
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Basismodul
Stipendiaten
(Maßnahme im
Rahmen des
AAHP)
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 3.000 €
Philippinen
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Serbien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Taiwan
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 €
Tunesien
Basismodul
Stipendiaten
(Maßnahme im
Rahmen des
AAHP)
Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 6002 687 03 3.000 €
EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe):
Aus der Tabelle gehen die Bezeichnung, die Ziele sowie der Zeitraum der
Durchführung der der Maßnahmen hervor.
Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt.
Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung.
Die Anzahl der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten variiert je nach
Maßnahme zwischen zwei und zehn.
Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der Europäischen Kommission (GD
Home) getragen. Der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines
EU-Mitgliedstaates) finanziert.
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 5.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection and
identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid
chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for routine casework
01.01.2013 – 31.07.2016
ISEC 2011 GD Home A4
ca. 29.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI International
Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013 – 30.06.2016
ISEC 2012 GD Home A4
ca. 11.000,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC-Scope and manifestations in selected EU-member states
01.04.2014 – 31.07.2016
ISEC 2012 GD Home A4
ca. 7.500,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330
Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups (MOCG)
from the Baltic Sea Region
01.01.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD Home Affairs ca 19.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033
European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT)
01.06.2014 - 31.05.2016
ISEC 2013 GD Home Affairs
ca. 8.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014 - 01.06.2016
ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 14.000,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819
Suppression of international trafficking in human beings for the
purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian females (EM-
PACT THB - Subproject ETUTU)
01.06.2014 - 31.05.2016
ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 2.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle Identification
Database (EuFID)
01.10.2014 - 30.09.2016
ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 36.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European Network
of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 - 31.12.2016
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 58.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market
development of NPS by forensic analysis of the composition and of the
chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE)
01.04.2015 - 31.03.2017
EUROPOL 0,00 € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
09.05.2015-08.05.2016
ISF-zentral 2014 28.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982
Universal Message Format 3 (UMF 3)
01.11.2015-30.04.2018
ISF-zentral 2014 ca. 9.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822
Towards the development of Pan-European databases in forensic
science – TDPEDFS (ENFSI)
01.01.2016 – 31.12.2017
ISF-zentral 2015 0,00 € HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001
Development of the next generation uniform format EU visa sticker
(NEVIS)
01.02.2016 – 31.07.2016
Bundespolizei
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheits-kräfte
Anzahl
deutscher PVB
Kosten
Afghanistan
Partnerschaftsmaßnahme
Flughafen Düsseldorf - Mazar-e-Sharif,
Schulungsmaßnahme im Bereich
der Luftsichersicherheit
11.02.- 16.03.2016
MeS
AFG
Nationalpolizei
ca. 16
2
11.080,00
0501
Afghanistan
Partnerschaftsmaßnahme Grund-
und Multiplikatorenschulung
Grenzkontrolle
31.03.-04.05.2016
MeS
AFG
Nationalpolizei
ca. 16
2
Noch nicht
abgerechnet
0501
Albanien
DEU-FRA Zusammenarbeit
Schulung Grenzpolizeiliche
Maßnahmen im Streifendienst im
Bereich der Grenzüberwachung (See)
13.03.-
19.03.2016
Durres
ALB
Grenzpolizei
ca. 10
2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Albanien
DEU-FRA Zusammenarbeit
Schulung Luftsicherheit für
Kontroll- und Streifenbeamte
29.02.-
04.03.2016
Tirana
ALB
Grenzpolizei
ca. 10
2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Mazedonien
Schulung
Grenzkontrolle
Grundlehrgang Dokumenten- und
Urkundensicherheit
29.02.-
04.03.2016
Skopje
MKD
Grenzpolizei
Ca. 15
2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Mazedonien
Schulung
Grenzkontrolle
Grundlehrgang Polizeiliche
Identitätsprüfung
14.03.-
18.03.2016
Skopje
MKD
Grenzpolizei
Ca.15
2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Ukraine
Schulung
Grenzschutz
22.03.-23.03.2016
Kiew
UKR
Grenzdienst
1
Noch nicht
abgerechnet
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheits-kräfte
Anzahl
deutscher PVB
Kosten
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
ca. 15
0610
Libanon
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
25.04.-
27.04.2016
Tripoli
LBN
General Security
ca. 10
1
Noch nicht
abgerechnet
0610
Jordanien
Informationsveranstaltung im
Bereich Luftsicherheit
22..03.-
23.03.2016
Amman
JOR
Luftsicherheitsbehörden
2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Katar
Hospitation von 2 katarischen
Grenzpolizisten im Bereich
Dokumenten-Urkundensicherheit/
zentralen Urkundenlabor
14.03.-
18.03.2016
Frankfurt/M
QAT
Grenzschutz 2
Noch nicht
abgerechnet
0610
Irak
Einweisung einer irakischen
Delegation in das Easy-PASS-System
der Bundespolizei /Flughafen-
Tegel
18. 01.2016
Berlin
IRK
Innenministerium
Noch nicht
abgerechnet
Indonesien
Delegations-/Informations-
veranstaltung zur Organisation und
Aufgaben BPol /
Bundespolizeiakademie
09.02.2016
Lübeck
IDN
Immigrationsattaché Botschaft
Noch nicht
abgerechnet
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl / ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Österreich
Expertentreffen
Besprechung im Polizeikooperationszentrum Passau
zur Migrationsbewältigung
26.01.2016
Deutschland
5 3
Belgien
Erfahrungsaustausch
Zweite unangekündigte Schengen-Evaluierung 2016
24.-29.01.2016
Belgien
1
Tschechien
Hospitation: Einweisung in die Aufgaben- und
Organisationsstruktur einer Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheit
21.01.2016
Deutschland
2
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Deutsch-tschechische Fortbildung der
Polizeitrainer/Multiplikatoren
01.-05.02.2016
Deutschland
8
8 +
6 Ausbilder
Tschechien
Expertentreffen
Einweisung von Vertretern der tschechischen
Fremdenpolizei Prag und Vertretern der tschechischen
Bezirksdirektion Südböhmen beim
Polizeikooperationszentrum Passau und in der Bearbeitungsstraße
Passau
08.02.2016
Deutschland
14
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
zur Erhaltung der Sprachkompetenz im Rahmen
eines Teamtrainings am Trainingszentrum
Kührointhaus
14.-18.03.2016
Deutschland
4 19
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl / ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Frankreich
Fortbildungsveranstaltung
Teilnahme an der multinationalen Übung RAILEX
29.-31.03.2016
Frankreich
10
Italien
Expertentreffen
Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen
19.-21.01.2016
Italien
2
Italien
Expertentreffen
Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen
16.-17.03.2016
Italien
2
Litauen
Expertentreffen
Besichtigung ausgesonderter Wasserwerfer 9 zur
Übernahme durch Litauen
25.-27.01.2016
Deutschland
3
Niederlande
Vortrag
EUROPOL Konferenz - Den Haag
22.-23.02.2016
Niederlande
1
Polen
Expertentreffen
25. Sitzung der Deutsch-Polnischen AG Grenze
20.-22.01.2016
Polen
7
Polen
Workshop
Abstimmung gemeinsames deutsch-polnisches
Lagebild
03.03.2016
Polen
1
Polen
Erfahrungsaustausch
Einführung in die teilautomatisierten und
automatisierten Grenzkontrolltechniken
22.03.2016
Deutschland
7
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP)
Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Ausgaben
Katar Seminar Sport und
Sicherheit
6 Deutschland 03.-08.02.2016 ABH 1.140,71 €
Serbien Seminar Förderung
und Entwicklung der Kriminalprävention
3 Serbien 08.-11.03.2016 ABH 4.463,15 €
Kroatien
Seminar Förderung
und Entwicklung der Kriminalprävention
2 Serbien 08.-11,03,2016 ABH 373,80 €
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Bei den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen handelt es sich um solche, die
bereits für das Jahr 2015 geplant waren, aber nicht mehr durchgeführt werden
konnten oder über deren Durchführung bereits für dieses Jahr entschieden wurde
(Stand: März 2016). Die Planung weiterer Maßnahmen befindet sich in der
Abstimmung:
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Ägypten
Arbeitsbesuch
Besuch in Deutschland
bei der Deutschen
Hochschule der Polizei,
Fachhochschule des Bundes
(Fachbereich BKA),
Hessische Polizeiakademie
Wiesbaden
Geplant 24.04.2016 29.04.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Albanien Lehrgang
„Grundlagen der
Terrorismusbekämpfung“
Geplant 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 6.000,00 €
Albanien,
Serbien,
Kosovo,
Bosnien
und
Herzegowina,
Mazedonien,
Montenegro
Multi-
nationaler
Lehrgang
„Terrorismus und
Radikalisierung in den Staaten
des
westlichen Balkans“
(Co-Finanzierung einer
französischen
Maßnahme)
Geplant 13.04.2016 14.04.2016 0610 687 07 4.000,00 €
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien,
Moldau,
Ukraine,
Weißrussland
Konferenz
„Ethik und
Korruptionsprävention/-bekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen
des Euro East Police EU-
Projekts)
Geplant 21.06.2016 22.06.2016 0624 532 04 0,00 €
Aserbaidschan
Lehrgang
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
(Maßnahme im Rahmen
des Euro East Police EU-
Projekts)
Geplant 06.05.2016 10.05.2016 0624 532 04 0,00 €
China
Arbeitsbesuch
Fortsetzung der
regelmäßigen deutsch-
chinesischen Konsultationen der
Abteilung Polizeilicher
Staatsschutz (ST) mit
dem Ministerium für
Öffentliche Sicherheit
(MÖS) sowie 2. Sitzung
der deutsch-chinesischen
(polizeilichen)
Expertengruppe „Uiguren“
Geplant 09.05.2016 13.05.2016 0624 687 01 6.000,00 €
Kenia Lehrgang
Teilprojekt 2
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden –
Mentoring
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 06.06.2016 10.06.2016 0501 687 34 15.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule –
Gegenseitiger
Informationsaustausch in den Bereichen
„Common Curricula“ und
Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 7.000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
„E-learning“
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Memorandum of
Understanding, Letter of Intent
zur weiteren engen
Zusammenarbeit der FH
Bund und der DCI
Training School
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 7.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Unterprojekt Entwicklung
einer Standard Operation
Procedure (SOP) für den
Bereich „Leadership“ –
Entwicklung,
Vorstellung, Diskussion
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 30.05.2016 03.06.2016 0501 687 34 14.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Unterprojekt Entwicklung
einer Lehrveranstaltung
zum Thema
„Criminal Research“
(kriminalistisch/
kriminologische Forschung/
Auswertung) - Erhebung
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 27.06.2016 17.07.2016 0501 687 34 9.000,00 €
Kenia,
Tansania
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 3
Multiplikatorenausbildung „Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität“
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 23.05.2016 27.05.2016 0610 687 07 25.000,00 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 4
Ausbildung von Beamten
bei Todesermittlungen
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 16.05.2016 01.06.2016 0610 687 07 40.000,00 €
Kosovo Lehrgang
„Strengthening criminal
investigation capacities
against organized crime
and corruption“
(Maßnahme im Rahmen
des Kosovo EU-Projekts)
Geplant 05.04.2016 07.04.2016 0624 532 04 0,00 €
Libanon Lehrgang
„Terrorismusbekämpfung“
Geplant 13.04.2016 21.04.2016 0624 687 01 6.000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Marokko
Arbeitsbesuch
„Terrorismusbekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 24.04.216 29.04.2016 0501 687 23 8.800,00 €
Marokko
Arbeitsbesuch
Hospitation Staatsanwälte
und Richter
(Co-Finanzierung der
Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 27.04.2016 27.04.2016 0501 687 23 500,00 €
Marokko Lehrgang
Fahrsicherheitstraining
Geplant 30.05.2016 03.06.2016 0501 687 23 2.500,00 €
Peru
Arbeitsbesuch
Technische Assistenz bei
Schiffs- und
Containerkontrollen
(Maßnahme im Rahmen
des Peru EU-Projekts)
Geplant 11.04.2016 22.04.2016 0624 532 04 0,00 €
Ruanda Lehrgang
Teilprojekt 5
Tatortmanagementseminar
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 6
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule -
Umsetzung erarbeiteter
Ergebnisse aus 2015
(Maßnahme im Rahmen
des OAF-Projekts)
Geplant 14.06.2016 21.06.2016 0501 687 34 20.000,00 €
Tunesien Lehrgang
„Personenkontrolle“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 03.04.2016 08.04.2016 6002 687 03 5.100,00 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
„Terrorismusbekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 24.04.2016 29.04.2016 6002 687 03 7.100,00 €
Tunesien Lehrgang
„Verkehrsunfallaufnahme“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 05.06.2016 10.06.2016 6002 687 03 5.100,00 €
Tunesien Lehrgang
„Durchsuchung“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 08.05.2016 13.05.2016 6002 687 03 5.100,00 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
„Kriminaltechnik“
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Geplant 11.04.2016 14.04.2016 6002 687 03 5.500,00 €
Ukraine Lehrgang Sprachausbildung
In
Umsetzung
02.12.2015 11.06.2015 0610 687 07 8.000,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
Auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 10f wird verwiesen.
Darüber hinaus engagiert sich das BKA in nachfolgenden internationalen
Aktivitäten:
Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the
fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht
Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen. Die Lehrgänge
„Interinstitutionelle und Interkulturelle Kompetenz“ sowie „Beweissicherung in
Rauschgiftverfahren“ konnten bereits realisiert werden; die thematischen Bereiche „Führung
und Management“ sowie „Polizeiliche Einsatztaktiken und -methoden“ setzt das
BKA in den kommenden Monaten um.
Darüber hinaus werden seitens der deutschen Zollverwaltung in diesem Projekt
drei Maßnahmen in den Bereichen „Schiffs- und Containerkontrollen“ und
„Risikoanalyse“ durchgeführt. Die Maßnahme „Gemeinsame Patrouillenfahrten“
musste auf Grund fehlender Ressourcen abgesagt werden.
Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern
Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen
Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und
Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5
Millionen Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren
begünstigten Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil,
welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen
Partnerschaft befasst.
Deutschland beteiligt sich hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam
mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden
sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das
polnische Innenministerium leitet das Konsortium.
Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden
gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit
umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan
hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018,
erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf
Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und
Korruptionsbekämpfung“ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des
Projekts wahrnehmen.
Am 15. Oktober 2015 wurde die zweite Lenkungsausschusssitzung des Projektes
in Chişinău, Moldau, durchgeführt.
Für das zweite Quartal 2016 ist die Umsetzung der ersten Maßnahmen
vorgesehen.
Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien
erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning Projekt „Fight against organised crime
(Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial
investigation)“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der
Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und
Staatsanwaltschaft) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie
der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von
der Zeichnung des Twinning-Vertrages) voraussichtlich im zweiten Quartal 2016
mit einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten.
Bundespolizei
Land Art der Ausbildung/Bezeichnung Zeitraum/Ort Sicherheitskräfte
Kosten aus
Kapitel
Afghanistan
Partnerschaft mit der ANPA Kabul,
Stipendiatenprogramm
Teilnahme am Bachelor-Studium an
der Bundespolizeiakademie inkl.
Sprachenvorausbildung
bis 2018
Bundespolizeiakademie
Lübeck
7 Afghanische
Nationalpolizei
ca. 30.000,00
0501
Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Die Kosten für die
Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus dem BMI, 0610
687070, aus EU Twinning Restmitteln sowie dem einschlägigen AA-Titel
getragen.
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Thema TN Ort der
Durchführung
Datum Ausgaben
Ukraine Seminar Modul 1 – Verkehr
mit Schwerpunkt
Verkehrsunfallaufnahme
11 Deutschland 25.-29.04.2016 ABH 8.429,75 €
Serbien Analyse Workshop II –
Teilprojekt Förderung und
Entwicklung der
Kriminalprävention
Kroatien 02.-06.05.2016 ABH 3.000,00 €
Kroatien Analyse Workshop II –
Teilprojekt Förderung und
Entwicklung der
Kriminalprävention
Kroatien 02.-06.05.2016 ABH 2.000,00 €
Ukraine Seminar Modul 2 - Deutschland 09.-14.05.2016 ABH 6.000 €
Kroatien Study Visit anlässlich der
21. Deutschen Präventionstage
in Magdeburg
Deutschland
05.-10.06.2016 ABH 6.000 €
Serbien Study Visit anlässlich der
21. Deutschen Präventionstage
in Magdeburg
Deutschland 05.-10.06.2016 ABH 6.000 €
Diese Maßnahmen sind geplant und werden durchgeführt. Weitere Maßnahmen
befinden sich in der Abstimmung.
Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Kapitel 06 10 Titel 687 07 getragen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Seit dem 1. Oktober 2015 ist ein Beamter des BKA befristet bis zum 1. Oktober
2016 in Chantilly/USA bei der International Cyber Crime Coordination Cell
(IC 4) im Federal Bureau of Investigation (FBI) zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität eingesetzt.
Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an
die Deutsche Vertretung in Ramallah abgeordnet, um den bilateralen deutschen
Polizeiaufbau in den Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die
Wahrnehmung der Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Vom 29. März 2016 und 10. Juni 2016 befindet sich ein Beamter des BKA als
Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia. Die
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, die im Rahmen des Projektes zu Gunsten
der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, und Uganda umgesetzt werden,
sind in der Auflistung zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten.
Bundespolizei
Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der
Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von
Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst.
Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad
Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt.
Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie der Europäischen
Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für fachliche
Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in
Accra/Ghana eingesetzt.
Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und
Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen
Auswärtigen Dienst in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinensische
Gebiete
1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course Director
in der Palästinensischen Akademie in Jericho)
seit September 2013 (Maßnahme
dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme
dauert an)
Vereinigte
Arabische Emirate
1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in Abu Dhabi Maßnahme dauert an
Niederlande EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EUROPOL)
2 Nationale Experten
seit 01.11.2014
Maßnahme dauert an
a) seit 01.02.2014 Maßnahme
dauert an
b) seit 01.06.2015 Maßnahme
dauert an
USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der Bundespolizei
in den USA, deutsches Generalkonsulat New York
Maßnahme dauert an
Österreich Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten
Ungarn
seit 1.1.2016, Maßnahme dauert an
Griechenland Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten
Griechenland
seit 7.3.2016, Maßnahme dauert an
Italien Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Italien seit 7.1.2016, Maßnahme dauert an
Serbien Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten
Serbien
seit 1.1.2016, Maßnahme dauert an
Türkei Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Türkei seit 7.3.2016, Maßnahme dauert an
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX)
oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen
und Zollbeamten statt.
Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in
Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht
oder angestrebt wird.
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder
sind derzeit keine Polizeivollzugsbeamten im Ausland eingesetzt.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Bei den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen handelt es sich um solche, die
bereits für das Jahr 2015 zugesagt wurden aber nicht mehr durchgeführt werden
konnten oder über deren Durchführung bereits für dieses Jahr entschieden wurde
(Stand: 31. März 2016). Die Zusage für weitere Ausstattungshilfen befindet sich
in der Abstimmung.
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda,
Teilprojekt 9
Forensische
Lichtquelle,
Tatortmaterial
(Maßnahme im
Rahmen des OAF-
Projekts)
National Police
Service Kenya, Tansania
Police Force,
Uganda Police Force,
Ethiopian Federal
Police,
Rwanda National
Police
01.01.2015 31.12.2016 0610 68707 36.000,00 €
Kenia
Teilprojekt 7
Ausstattung Lehrsäle
und Bibliothek –
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung
an der Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des OAF-
Projekts)
National Police
Service Kenya, DCI
Training School
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Tansania
Teilprojekt 7
Ausstattung Lehrsäle
und Bibliothek –
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung
an der Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des OAF-
Projekts)
Tansania Police
Force,
Dar Es Salaam Police
Academy
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Uganda
Teilprojekt 7
Ausstattung Lehrsäle
und Bibliothek –
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung
an der Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des OAF-
Projekts)
Uganda Police Force
– Polizeischule
Kabalye in Masindi
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Ukraine
Chemische
Substanzen für forensische
Untersuchung
(DNA) in der
Kriminaltechnik
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 68707 22.000,00 €
Bundespolizei
Land Empfänger Ausstattung Kosten aus Kapitel
Palästinensische
Autonomiegebiete
Palästinensische Zivilpolizei Multifunktionsdrucker 1.065,12 €
0610
Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung.
Projekt Tunesien
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen
Wurde bereits in der 3. und 4. Q benannt.
Ca.150.000,00
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 9 Wärmebildgeräte
5 wurden bereits in der 3. und 4. Q benannt.
319.050,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable
boat)
Wurde bereits in der 3. und 4. Q benannt.
Ca. 405.230,00
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 41 Nachtsichtgeräte
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
270.659.00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 26 Quads
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
Ca. 260.000,00
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Lichtmastanhänger
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
39.375,58
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
8.396.68
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 150 Paar Stiefel
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
14.190,04
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 250 Taschenlampen
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
9.931,01
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Zug-Kfz (Nissan Navara)
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
116.620,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 25 Streifen Kfz (Toyota Hilux)
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
492.506,70
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 40 Sicherheitsstiefel
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
6.048,81
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde Maritime Schulungsausrüstung
Wurde bereits in der 4. Q benannt.
3.646,42
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 800 Hesco Schutzkörbe Ca. 339.200
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Containerbasierte Räumlichkeiten für Fortbildung
und Lage-/Einsatzzentrale
Ca. 110.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 80 Nachtsichtgeräte Ca. 529.440
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für Kfz Ca. 100.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für IuK-Gerät/Führungs-und
Einsatzmittel
Ca. 50.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Funk-/IT-Netz Ca. 250.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Signalpistolen/Signalmittel Ca. 960
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Durchsuchungsspiegel Ca. 12.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Power Moon Sets Ca. 14.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Nagelgurt / Stop Stick Sets Ca. 2.000
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Notstromaggregate Ca. 4.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 216 Betten/Matratzen/Bettzeug Ca. 75.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 216 Stühle Ca. 5.616
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 72 Tische Ca. 1.872
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 21 Küchen/Gaskochstellen Ca. 52.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Lehrklassen Ca. 15.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Werkstätten Ca. 5.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Trainerausstattung 26.683,45
Kap.6002
Tunesien Tunesische Grenzpolizei 200 Dokumentenprüfgeräte Ca. 54.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Fortbildungs-/
Übernachtungseinrichtung
Ca. 60.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Sektordienststelle Ca. 170.000
Kap.6002
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien
zugesagte Ausstattungshilfe für 2016
Ausstattung Wert
Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur
Verkehrsunfallbekämpfung /-prävention
29.442,00 €
Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB Sprinter)
für Polizeivollzugsbeamte im Streifendienst
107.797,28 €
Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für
Polizeivollzugsbeamte im Streifendienst
12.000,00 €
Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale
Vorgangsbearbeitung beim Streifendienst
70.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]