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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Migrationskontrolle am Horn von Afrika

Finanzmittel des EU-Treuhandfonds (EUTF), deutsche Projektbeteiligung, Rolle der GIZ beim EU-Regionalvorhaben &quot;Better Migration Management&quot;, Risikominderung, Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden im Rahmen des Khartum-Prozesses, diesbzgl. deutsche Beteiligung, GIZ-Projekte im Bereich Migrationsmanagement seit 2010, Verhandlungen der EU-Staaten im März 2016, Fazit der bisherigen migrationspolitischen Kooperation mit Staaten am Horn von Afrika, Streichung des Sudans von der Terrorliste (State Sponsors of Terrorism), Menschenrechtslage im Hinblick auf etwaige Rückführungen von Flüchtlingen, Thematisierung auf multilateraler Ebene<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/822021.04.2016

Migrationskontrolle am Horn von Afrika

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In keiner anderen Weltregion leben so viele Geflüchtete wie am Horn von Afrika. Die Region, die die Länder Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania und Uganda umfasst und in der geschätzte 242 Millionen Menschen leben, beheimatet ca. 8,9 Millionen Geflüchtete und Vertriebene – 6,5 Millionen davon sind Binnenflüchtlinge. Zudem zählen die Länder des Horns von Afrika zu den wichtigsten Ursprungsländern von Migrationsbewegungen Richtung Europa (vgl. https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/eu-emergency-trust-fund-revised-strategy-15022016_en.pdf, S. 7). Auch deshalb setzt der beim Valetta-Gipfel im November 2015 ins Leben gerufene „EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“ einen Arbeitsschwerpunkt auf diese Region.

Von den bisher zugesagten knapp 1,8 Mrd. Euro des „EU Emgergency Trust Funds“ sollen 714 Mio. Euro ans Horn von Afrika fließen. Die Europäische Union selbst gesteht ein, dass diese Finanzmittel bei weitem nicht ausreichen, allen Herausforderungen, die mit den Fluchtbewegungen verbunden sind, zu begegnen (https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/eutf-hoa-window-migration-support_en.pdf). Während knapp 30 Prozent der Mittel für Friedenssicherung und Konfliktprävention verwendet werden, werden die restlichen 70 Prozent für die Bekämpfung irregulärer Migration sowie für Vertriebene eingesetzt (ebenda).

Hierbei ergeben sich enge Überschneidungen mit dem Khartum-Prozess, bei dem die Europäische Union mit den afrikanischen Ländern Ägypten, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Sudan, Südsudan und Tunesien die Migration Richtung Europa eindämmen sowie die Rückführung in diese Länder verstärken will. Zudem hat die Europäische Union mit der äthiopischen Regierung zeitgleich zum Valetta-Gipfel eine „Common Agenda on Migration and Mobility“ (CAMM) unterzeichnet, die ähnliche Ziele verfolgt (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/international-affairs/general/docs/eu_ethiopia_agreement_on_migration_and_mobility_en.pdf).

Am 14. April 2016 berichtete die Fernsehsendung „Monitor“ über ein Treffen der Botschafter der EU-Staaten vom 23. März 2016, bei dem diese Möglichkeiten zur erleichterten Rückführung und Rückübernahme von Geflüchteten in die bzw. von den Länder(-n) des Horns von Afrika ausloteten. Im Gegenzug für eine bessere Kooperation der afrikanischen Staaten in diesem Bereich seien Wirtschaftshilfen und Visaerleichterungen angedacht (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/afrika-100.html). Insbesondere die Bundesrepublik Deutschland scheint dabei mit der bisherigen Politik unzufrieden zu sein und schätzt die „Lage im Rückführungsbereich“ als „unbefriedigend“ ein. Laut Bericht sind Gespräche mit den Regierungen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia und Sudan geplant. Dabei ist es im Falle einer Kooperation vorstellbar, den Sudan von der Liste Terror unterstützender Staaten zu streichen.

Ein Projekt, das Khartum-Prozess und EU-Treuhandfonds verbindet, trägt den Titel „Better Migration Management“ (https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/annex_4-eutf-hoa-reg-09-better-migration-management_en.pdf). Für dieses Projekt sind 40 Mio. Euro vorgesehen, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) soll an der Implementierung des Projekts beteiligt werden. Zentrales Ziel des Projekts ist ein verbesserter Grenzschutz in der Region, der u. a. auch durch die Bereitstellung besserer Ausrüstung für Sicherheitskräfte und den Bau sogenannter Reception Centers inklusive Zellen im Sudan erreicht werden soll. Komplementiert soll das Projekt u. a. von dem sogenannten EU Internal Security Fund on police cooperation (ebenda, S. 4) werden.

Bereits in der Projektbeschreibung wird dabei auf das Risiko verwiesen, dass zur Verfügung gestellte Ausrüstungen und Trainings von nationalen Sicherheitskräften für repressive Ziele genutzt werden könnten (ebenda, S. 9)

Es ist nicht das erste Mal, dass die GIZ sich an Projekten zu Grenzschutz und Migrationsmanagement beteiligt. In den Jahren 2008 bis 2015 hat die GIZ das African Union Border Programme (AUBP) unterstützt (www.giz.de/de/weltweit/15759.html), in Saudi Arabien Grenzschützer ausgebildet (www.tagesspiegel.de/politik/saudi-arabien-und-deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

An welchen Projekten des „EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“ ist die Bundesregierung und ihr zugeordnete Institutionen wie die GIZ beteiligt, bzw. plant sich zu beteiligen?

2

In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung sowie die GIZ, Ausrüstung, Trainingseinheiten oder Logistik zur Verbesserung des „Migration Management“ in Ländern der Sahelzone sowie am Horn von Afrika bereitzustellen?

3

Welche Rolle soll der GIZ im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“ nach Auskunft der Bundesregierung zukommen (bitte konkrete Aufgaben auflisten)?

4

Wie wollen die Bundesregierung und die GIZ sicherstellen, dass die in der Projektbeschreibung des Projekts „Better Migration Management“ unter Punkt 3.3 genannten Risiken nicht eintreten werden (bitte Angaben zu allen genannten Risiken tätigen)?

5

Wie wollen die Bundesregierung und die GIZ sicherstellen, dass im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“ zur Verfügung gestellte Ausrüstung und Trainings von nationalen Sicherheitskräften nicht für repressive Ziele missbraucht werden?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Ausschreibungen („call for proposals“) hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden im Zuge des Khartum-Prozesses, v. a. im Rahmen des „EU Internal Security Fund on police cooperation“?

7

In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich am Khartum-Prozess im Zuge des „EU Internal Security Fund on police cooperation“ zu beteiligen?

8

Welche „Lessons learnt“ konstatiert die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit zwischen GIZ und EADS im Zuge des Grenzschutzprojektes in Saudi-Arabien?

9

An welchen Projekten, die dem Migrationsmanagement im weitesten Sinne dienen, ist die GIZ (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 beteiligt gewesen (bitte auch eine Kurzbeschreibung der Inhalte, Ziele und konkreten Maßnahmen der jeweiligen Projekte angeben)?

10

Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der mit Äthiopien unterzeichneten „Common Agenda on Migration and Mobility“ geplant (bitte die einzelnen geplanten Maßnahmen und deren Kosten auflisten)?

11

Mit wie vielen Finanzmitteln ist der EU-Treuhandfonds aktuell ausgestattet, und wie viel Geld hat die Bundesregierung dazu beigesteuert?

12

Wie viele Finanzmittel des EU-Treuhandfonds sind „neue Gelder“, die bisher in keinem Budget der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsländer verbucht waren (bitte die Fondsmittel auflisten)?

13

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand, Ziel und Ergebnis der Verhandlungen der Botschafter der EU-Staaten bei ihrem Treffen am 23. März 2016 in Brüssel?

14

Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf diesem Treffen beschlossen (bitte auflisten)?

15

Welche Kritikpunkte hat die Bundesregierung an der bisherigen Kooperation in der Flüchtlingspolitik mit den Ländern am Horn von Afrika?

16

Welche Wünsche zur Verbesserung in der Zusammenarbeit hat die Bundesregierung konkret, und inwiefern decken sich diese mit den Vorstellungen der anderen EU-Mitgliedstaaten?

17

Plant die Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Kooperation in der Flüchtlingspolitik, den Sudan von der Liste Terror unterstützender Staaten zu streichen?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Ländern Äthiopien, Eritrea, Somalia, Sudan und Südsudan ein (bitte eine gesonderte Einschätzung für jedes Land abgeben), und inwiefern erlaubt eine solche Einschätzung nach Meinung der Bundesregierung eine Abschiebung oder Rückführung von Menschen in diese Länder?

19

Wie und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen kommender Verhandlungen mit den Regierungen der ostafrikanischen Länder auch die prekäre Menschenrechtssituation vor Ort thematisiert werden?

20

Wie und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen kommender Verhandlungen mit den Regierungen der ostafrikanischen Länder auch die schwierige humanitäre Situation vor Ort – gerade in Anbetracht der Auswirkungen des Klimaphänomens El Niño – berücksichtigt werden?

Berlin, den 21. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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