[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8384
18. Wahlperiode 10.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8220 –
Migrationskontrolle am Horn von Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In keiner anderen Weltregion leben so viele Geflüchtete wie am Horn von Afrika.
Die Region, die die Länder Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan,
Südsudan, Tansania und Uganda umfasst und in der geschätzte 242 Millionen
Menschen leben, beheimatet ca. 8,9 Millionen Geflüchtete und Vertriebene –
6,5 Millionen davon sind Binnenflüchtlinge. Zudem zählen die Länder des Horns
von Afrika zu den wichtigsten Ursprungsländern von Migrationsbewegungen
Richtung Europa (vgl.
https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/eu-emergency-
trust-fund-revised-strategy-15022016_en.pdf, S. 7). Auch deshalb setzt der beim
Valetta-Gipfel im November 2015 ins Leben gerufene „EU Emergency Trust
Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced
persons in Africa“ einen Arbeitsschwerpunkt auf diese Region.
Von den bisher zugesagten knapp 1,8 Mrd. Euro des „EU Emgergency Trust
Funds“ sollen 714 Mio. Euro ans Horn von Afrika fließen. Die Europäische
Union selbst gesteht ein, dass diese Finanzmittel bei weitem nicht ausreichen,
allen Herausforderungen, die mit den Fluchtbewegungen verbunden sind, zu
begegnen (
https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/eutf-hoa-window-migration-
support_en.pdf). Während knapp 30 Prozent der Mittel für Friedenssicherung
und Konfliktprävention verwendet werden, werden die restlichen 70 Prozent für
die Bekämpfung irregulärer Migration sowie für Vertriebene eingesetzt
(ebenda).
Hierbei ergeben sich enge Überschneidungen mit dem Khartum-Prozess, bei dem
die Europäische Union mit den afrikanischen Ländern Ägypten, Äthiopien,
Dschibuti, Eritrea, Kenia, Sudan, Südsudan und Tunesien die Migration Richtung Europa
eindämmen sowie die Rückführung in diese Länder verstärken will. Zudem hat die
Europäische Union mit der äthiopischen Regierung zeitgleich zum Valetta-Gipfel
eine „Common Agenda on Migration and Mobility“ (CAMM) unterzeichnet, die
ähnliche Ziele verfolgt (
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/
policies/international-affairs/general/docs/eu_ethiopia_agreement_on_migration_
and_mobility_en.pdf).
Am 14. April 2016 berichtete die Fernsehsendung „Monitor“ über ein Treffen der
Botschafter der EU-Staaten vom 23. März 2016, bei dem diese Möglichkeiten zur
erleichterten Rückführung und Rückübernahme von Geflüchteten in die bzw. von
den Länder(-n) des Horns von Afrika ausloteten. Im Gegenzug für eine bessere
Kooperation der afrikanischen Staaten in diesem Bereich seien Wirtschaftshilfen
und Visaerleichterungen angedacht (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/
afrika-100.html). Insbesondere die Bundesrepublik Deutschland scheint dabei mit
der bisherigen Politik unzufrieden zu sein und schätzt die „Lage im
Rückführungsbereich“ als „unbefriedigend“ ein. Laut Bericht sind Gespräche mit den
Regierungen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia und Sudan geplant. Dabei ist es im Falle
einer Kooperation vorstellbar, den Sudan von der Liste Terror unterstützender
Staaten zu streichen.
Ein Projekt, das Khartum-Prozess und EU-Treuhandfonds verbindet, trägt den
Titel „Better Migration Management“ (
https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/
files/annex_4-eutf-hoa-reg-09-better-migration-management_en.pdf). Für dieses
Projekt sind 40 Mio. Euro vorgesehen, die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) soll an der Implementierung des Projekts
beteiligt werden. Zentrales Ziel des Projekts ist ein verbesserter Grenzschutz in der
Region, der u. a. auch durch die Bereitstellung besserer Ausrüstung für
Sicherheitskräfte und den Bau sogenannter Reception Centers inklusive Zellen im Sudan
erreicht werden soll. Komplementiert soll das Projekt u. a. von dem sogenannten
EU Internal Security Fund on police cooperation (ebenda, S. 4) werden. Bereits in
der Projektbeschreibung wird dabei auf das Risiko verwiesen, dass zur Verfügung
gestellte Ausrüstungen und Trainings von nationalen Sicherheitskräften für
repressive Ziele genutzt werden könnten (ebenda, S. 9).
Es ist nicht das erste Mal, dass die GIZ sich an Projekten zu Grenzschutz und
Migrationsmanagement beteiligt. In den Jahren 2008 bis 2015 hat die GIZ das African
Union Border Programme (AUBP) unterstützt (
www.giz.de/de/weltweit/
15759.html), in Saudi Arabien Grenzschützer ausgebildet (
www.tagesspiegel.
de/politik/saudi-arabien-und-deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/126827
16.html).
1. An welchen Projekten des „EU Emergency Trust Fund for stability and
addressing root causes of irregular migration and displaced persons in
Africa“ ist die Bundesregierung und ihr zugeordnete Institutionen wie die GIZ
beteiligt, bzw. plant sich zu beteiligen?
Der Exekutivausschuss des Treuhandfonds hat bislang sechs Vorhaben
zugestimmt, die unter Beteiligung der Bundesregierung umgesetzt werden sollen: Die
GIZ ist als Teil eines europäischen Konsortiums mit der Umsetzung des aus dem
EU Emergency Trust Fund finanzierten Regionalvorhabens „Better Migration
Management“ (40 Mio. Euro) am Horn von Afrika befasst. Darüber hinaus
wurden Vorhaben in Niger „Stärkung der Kapazitäten zum nachhaltigen Management
der Folgen von Migrationsbewegungen“ (25 Mio. Euro), in Kamerun
„Beschäftigungsförderung und Stärkung der Resilienz in Nord-Kamerun“ (7 Mio. Euro)
und im Tschad „Stärkung der Resilienz und des friedlichen Zusammenlebens im
Tschad“ (18 Mio. Euro) beschlossen, die ebenfalls durch die GIZ implementiert
werden sollen. Die GIZ wird sich zudem an der Umsetzung von Teilkomponenten
der Vorhaben „Conflict Prevention, Peace, and Economic Opportunities for the
Youth“ in Kenia (12 Mio. Euro) und „Regional Development and Protection
Programme in Sudan“ (15 Mio. Euro) beteiligen.
2. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung sowie die GIZ,
Ausrüstung, Trainingseinheiten oder Logistik zur Verbesserung des „Migration
Management“ in Ländern der Sahelzone sowie am Horn von Afrika
bereitzustellen?
Welche konkreten Leistungen in welchen Ländern durch die GIZ im Rahmen der
Vorhaben, die aus dem EUTF finanziert werden, erbracht werden, steht zurzeit
noch nicht fest.
3. Welche Rolle soll der GIZ im Rahmen des Projekts „Better Migration
Management“ nach Auskunft der Bundesregierung zukommen (bitte konkrete
Aufgaben auflisten)?
Die GIZ übernimmt im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration
Management“ die Führung eines Konsortiums von Implementierungsorganisationen
europäischer Staaten, die das Vorhaben in Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern (UNODC, IOM) in den afrikanischen Partnerländern umsetzen. Neben
der direkten Umsetzung von Teilmaßnahmen der technischen Zusammenarbeit
übernimmt die GIZ folgende übergreifende Aufgaben:
Organisation des Steuerungskomitees für das Vorhaben,
Koordinierung der Umsetzungspartner und Abschluss von
Zuwendungsverträgen mit den Umsetzungspartnern,
Erstellung von Fortschrittsberichten für das Steuerungskomitee,
Finanzmanagement und -berichtswesen für das Konsortium.
4. Wie wollen die Bundesregierung und die GIZ sicherstellen, dass die in der
Projektbeschreibung des Projekts „Better Migration Management“ unter
Punkt 3.3 genannten Risiken nicht eintreten werden (bitte Angaben zu allen
genannten Risiken tätigen)?
In der Projektbeschreibung „Action Fiche“ der Europäischen Union für die
Umsetzung des Vorhabens „Better Migration Management“ werden die Risiken unter
Punkt 3.3 genannt; im gleichen Abschnitt werden ebenfalls Maßnahmen
aufgelistet, die zur Minderung dieser Risiken geplant sind. Konkret handelt es sich
dabei um folgende Maßnahmen:
Risiko 1: Sicherung der Nachhaltigkeit
Jede Maßnahme im Rahmen des „Better Migration Managements“ basiert auf
einer Sicherung ihrer Nachhaltigkeit. Die Implementierung des Vorhabens erfolgt
gestützt auf etablierte Kooperationssysteme und konsultative Prozesse der GIZ
wie auch von internationalen Akteuren und Regierungen. Es baut so auf
existierende, profilierte Arbeitsbeziehungen auf und gewährleistet in der
Zusammenarbeit mit den Implementierungspartnern die Arbeitsbereitschaft aller Beteiligten.
In den der Implementierung des Vorhabens vorangestellten Prüfmissionen
werden sämtliche Maßnahmen konkret unter der Bedingung eines realisierbaren
Follow-up Prozesses geprüft. Für jeden inhaltlichen Aspekt werden spezifische
Änderungsindikatoren „Change-Agents“ identifiziert und in der nachhaltigen
Umsetzung des Vorhabens diskutiert. Außerdem werden Akteure der
Zivilgesellschaft, Journalisten, Studenten und lokale Gemeinden in allen Ländern der
Region weitest möglich in die Projektumsetzung eingebunden.
Risiko 2: Standards der Gesetze und Verordnungen über Zuwanderung
Zur Harmonisierung von nationaler und internationaler Gesetzgebung sieht das
Vorhaben eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren und Institutionen
vor, unter anderem mit der Intergovernmental Authority on Development
(IGAD). Den Handlungsrahmen bilden regionale Abkommen und Rahmenwerke
mit der Selbstverpflichtung afrikanischer Partnerländer, internationales Recht
zu ratifizieren und in nationales Recht zu inkorporieren (unter anderem der im
Jahr 2006 verabschiedete „Ouagadougou Action Plan to Combat Trafficking in
Human Beings, Especially Women and Children“ und der „AU Migration Policy
Framework for Africa“).
Risiko 3: Strafverfolgung und Entkriminalisierung der Opfer
Das gesamte Vorhaben „Better Migration Management“ fußt auf der UN-
Konvention „Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität“. Den
Handlungsrahmen definieren das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der
UN-Konvention Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (das sogenannte
Palermo-Protokoll) und das „Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf
Land-, See- und Luftweg“. Alle inhaltlichen Komponenten des Vorhabens zielen
darauf ab, den Unterschied zwischen der Strafverfolgung von
Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen-)rechtlichen
Schutzverantwortung gegenüber vulnerablen Gruppen wie Migranten auf allen Ebenen zu
etablieren. Das Problem der Kriminalisierung der Opfer wird in den
Programmkomponenten explizit thematisiert und bearbeitet, etwa durch Maßnahmen zur
Sensibilisierung von Grenzpersonal, zur Vereinfachung der Identifizierung von Opfern
und zur Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen
Hilfsorganisationen.
Risiko 4: Interessenkonflikte und Zielgruppen
Die Größe und Komplexität des Vorhabens „Better Migration Management“
ermöglicht eine zielorientierte Zusammenarbeit mit den relevanten, regionalen
Interessengruppen. Durch den engen Schulterschluss mit regionalen
Organisationen, wie der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und der
Afrikanischen Union (AU), ist die Voraussetzung für eine effektive
Zusammenarbeit mit diversen Interessensgruppen geschaffen. Insbesondere durch die
Zusammenarbeit mit der Regionalorganisation IGAD wird eine etablierte
zwischenstaatliche Organisation eingebunden, die sich seit Jahrzehnten für Frieden und
Entwicklung in der Region einsetzt.
Risiko 5: Vermeidung der Förderung repressiver Regierungsstrukturen
Bei der Prüfung des Vorhabens „Better Migration Management“ und bei der
Planung der Maßnahmen werden die strengen Vorschriften und Standards der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten. Die
Kriterien basieren unter anderem auf den Voraussetzungen
entwicklungspolitischen Engagements im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der
Bundesregierung, den Kriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) und dem
internationalen „Do no harm“ Ansatz.
5. Wie wollen die Bundesregierung und die GIZ sicherstellen, dass im Rahmen
des Projekts „Better Migration Management“ zur Verfügung gestellte
Ausrüstung und Trainings von nationalen Sicherheitskräften nicht für repressive
Ziele missbraucht werden?
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden ODA -anrechenbare
Maßnahmen unterstützt, entsprechend werden damit keine Waffen oder offensiv
einsetzbare Materialien (wie Schlagstöcke oder Schutzschilde oder anderes Material zur
Kontrolle von Menschenansammlungen) beschafft. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist darüber hinaus noch nicht klar, welche Ausrüstungsgegenstände im
Rahmen des Vorhabens beschafft werden, die Prüfmissionen und damit
einhergehenden Bedarfserhebungen stehen noch bevor. Alle Beschaffungen werden mit
umfangreichen Trainings- und Beratungsmaßnahmen begleitet, die nicht nur
technisches Wissen, sondern auch Menschenrechtsaspekte, den Schutz von bedürftigen
Gruppen (innerhalb der Migranten) und geltende Rechtslagen vermitteln sollen.
6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Ausschreibungen („call for
proposals“) hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden im
Zuge des Khartum-Prozesses, v. a. im Rahmen des „EU Internal Security
Fund on police cooperation“?
Am 14. Januar 2016 hat die Europäische Kommission die gezielte Aufforderung
zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema „On the challenges posed
by the activities of criminal organisations in the region under the Horn of Africa
Migration Route Initiative (HORN)“ veröffentlicht (
http://ec.europa.eu/dgs/home-
affairs/financing/fundings/security-and-safeguarding-liberties/internal-
securityfund-police/calls/2015/horn/index_en.htm). Die Einreichungsfrist war der
25. März 2016. Die Umsetzung der Projekte erfolgt voraussichtlich ab dem
dritten Quartal 2016. Die Ko-Finanzierung durch die EU ist auf 95 Prozent
festgelegt, wobei die Höchstfördersumme für ein Projekt 750 000 Euro beträgt. Das
verfügbare Gesamtbudget liegt bei 1,5 Mio. Euro. Für die Projekte werden
mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Ländern benötigt.
7. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich am Khartum-
Prozess im Zuge des „EU Internal Security Fund on police cooperation“ zu
beteiligen?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, sich im Rahmen von Maßnahmen, die
aus dem EU Internal Security Fund (ISF) gefördert werden am Khartum-Prozess
zu beteiligen.
8. Welche „Lessons learnt“ konstatiert die Bundesregierung aus der
Zusammenarbeit zwischen GIZ und EADS im Zuge des Grenzschutzprojektes in
Saudi-Arabien?
Saudi-Arabien hat die Firma EADS (European Aeronautic Defence and Space
Company, jetzt Airbus) mit der technischen Umsetzung eines
Grenzsicherungsprojekts zur Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes beauftragt.
Auch die GIZ ist bei diesem Vorhaben über ihre Tochterfirma GIZ International
Service im Rahmen eines von Saudi Arabien beauftragten Drittgeschäfts tätig. Da
die Bundesregierung nicht Auftraggeber des Grenzschutzprojektes ist, liegen ihr
keine Erkenntnisse aus dieser Zusammenarbeit vor.
9. An welchen Projekten, die dem Migrationsmanagement im weitesten Sinne
dienen, ist die GIZ (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2010 beteiligt gewesen (bitte auch eine
Kurzbeschreibung der Inhalte, Ziele und konkreten Maßnahmen der jeweiligen
Projekte angeben)?
Die GIZ führt im Auftrag des Auswärtigen Amts (AA) das Vorhaben
„Unterstützung des Grenzprogramms der Afrikanischen Union“ durch (Gesamtlaufzeit von
2008 bis 2018). Ziel ist es, durch effektives und nachhaltiges Grenzmanagement
Konflikten zwischen afrikanischen Staaten vorzubeugen sowie Integration durch
„friedliche und offene Grenzen“ gemäß der Vision des Grenzprogramms der
Afrikanischen Union (AU) zu fördern.
Die GIZ führt des Weiteren im Auftrag des AA das Vorhaben „Stärkung der
regionalen Koordination von Polizeidiensten“ durch. Bei der Arbeit in den
Bereichen grenzüberschreitender Kriminalität und transnationaler organisierter
Kriminalität ergibt sich eine thematische Schnittstelle zu Menschenhandel und
-schmuggel. Die Stärkung der Grenzpolizei bei der Identifizierung von
Schutzsuchenden gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Betrag zum
Migrationsmanagement im Rahmen des Vorhabens. Der in den Aktivitäten des Vorhabens
verankerte Menschenrechtsfokus ist im Bereich transnationale organisierte
Kriminalität besonders zentral.
Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierte Globalvorhaben „Programm Migration für Entwicklung“
(PME) (Gesamtlaufzeit von 2012 bis 2018) mit dem Ziel, entwicklungsrelevante
Beiträge von Migranten in ihren Herkunftsländern zu stärken und die
Rahmenbedingungen für legale Migration in ausgewählten Herkunftsländern zu verbessern,
unterstützt in Äthiopien und Kenia vor allem die Förderung freiwilliger und
entwicklungsorientierter Rückkehrer.
Der BMZ-finanzierte „Offene Fonds zur Unterstützung der Afrikanischen Union
(AU) im Bereich Migration und Flucht“ unterstützt die AU, vor allem bei der
Umsetzung des zwischen AU und EU beim Valletta-Gipfel vereinbarten
Aktionsplans Flucht und Migration.
Das Vorhaben „Better Migration Management“ (Projektbeginn 2016), das
gemeinsam vom European Union Emergency Trust Fund for Africa
(Regionalfenster Horn of Africa) und BMZ finanziert und durch die GIZ und andere
internationale Organisationen (British Council, CIVIPOL, Expertise France,
Internationale Organisation für Migration (IOM), Italian State Police und United Nations
Office on Drugs and Crime (UNODC)) durchgeführt wird, hat zum Ziel, das
Migrationsmanagement in der Region am Horn von Afrika zu verbessern. Besonderer
Fokus wird dabei auch auf die Bekämpfung des Menschenhandels und des
Schleusens von Migranten gelegt.
10. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der mit Äthiopien
unterzeichneten „Common Agenda on Migration and Mobility“ geplant (bitte die
einzelnen geplanten Maßnahmen und deren Kosten auflisten)?
Der Rat der Ständigen Vertreter der Europäischen Union hat in seinen
Schlussfolgerungen zum Gesamtansatz für Migration und Mobilität vom Mai 2012 die
Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität (Common Agenda for
Migration and Mobility - CAMM) als neuen Rahmen festgehalten, den die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten neben den bereits bestehenden Rahmenwerken –
insbesondere den Mobilitätspartnerschaften – nutzen könnten, um die
Zusammenarbeit mit einschlägigen Partnerländern im Bereich Migration
weiterzuentwickeln. Am Rande des Valletta-Gipfels am 11. November 2015 wurde ein
CAMM mit Äthiopien unterzeichnet. Vorrangige Bereiche der Zusammenarbeit
sind hierbei ein Hinwirken auf eine bessere Steuerung von Migration und
Mobilität, flankiert durch Verbesserungen des Wissenstandes in Bezug auf alle Arten
der Migrationsströme zwischen Äthiopien und der EU bei gleichzeitiger Achtung
der Menschenrechte der Migranten. Die folgenden vier Bereiche sind hierbei
prioritär:
effizientere Gestaltung der legalen Migration und Förderung einer gut
gesteuerten Mobilität;
Verhütung und Bekämpfung der illegalen Migration sowie Bekämpfung von
Menschenschmuggel und -handel;
Erzielung möglichst positiver Auswirkungen von Migration und Mobilität
auf die Entwicklung;
Förderung des internationalen Schutzes.
11. Mit wie vielen Finanzmitteln ist der EU-Treuhandfonds aktuell ausgestattet,
und wie viel Geld hat die Bundesregierung dazu beigesteuert?
Der Trustfund ist aktuell mit 1,881 Mrd. Euro ausgestattet. 1,8 Mrd. stammen aus
EU-Mitteln, darunter ein Anteil der Bundesregierung von ca. 21 Prozent (rund
360 Mio. Euro). Die übrigen rund 81 Mio. Euro sind bilateral von den
Mitgliedstaaten eingebrachte Mittel; hiervon hat die Bundesregierung 3 Mio. Euro
bereitgestellt.
12. Wie viele Finanzmittel des EU-Treuhandfonds sind „neue Gelder“, die
bisher in keinem Budget der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsländer
verbucht waren (bitte die Fondsmittel auflisten)?
Die aus EU-Mitteln bereitgestellten Summen resultieren aus Umschichtungen im
bestehenden EU-Finanzrahmen. Bei den bilateral beigesteuerten Summen
(ca. 81 Mio. Euro, davon 3 Mio. Euro aus Deutschland) handelt es sich um „neue
Gelder“.
13. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand, Ziel und Ergebnis
der Verhandlungen der Botschafter der EU-Staaten bei ihrem Treffen am
23. März 2016 in Brüssel?
Die Verhandlungen am 23. März 2016 in Brüssel haben im Rahmen des
Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz AStV) stattgefunden.
Dort ging es in einer ersten Aussprache um die sogenannten maßgeschneiderten
Länderpakete („Country Fiches“) von Kommission und Europäischem
Auswärtigen Dienst (EAD) zur Verbesserung der Kooperation in den Bereichen Migration,
Mobilität und Rückführung mit Sudan, Eritrea, Äthiopien und Somalia. Ergebnis
der Aussprache war eine Empfehlung des EAD, dass die Kooperation mit den
jeweiligen Ländern auch in die Umsetzung des Valetta-Aktionplanes eingebettet
werden soll. Des Weiteren betonte die Kommission, dass langfristige Ergebnisse
stetes Engagement verlangen und dass die Bekämpfung von Fluchtursachen ein
wichtiger Beitrag zu Migrationskontrolle sei.
14. Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf diesem Treffen beschlossen (bitte auflisten)?
Der AStV in Brüssel bereitet die Sitzungen des Rates der Europäischen Union
vor und unterstützt bei der Suche nach gemeinsamen Standpunkten der
Mitgliedsstaaten. Wegen des eher grundsätzlichen Charakters der Befassung durch den
AStV wurden keine konkreten Maßnahmen und Zeitpläne beschlossen.
15. Welche Kritikpunkte hat die Bundesregierung an der bisherigen Kooperation
in der Flüchtlingspolitik mit den Ländern am Horn von Afrika?
Damit die Bundesregierung die Aufnahme wirklich schutzbedürftiger Menschen
sicherstellen kann, müssen Menschen ohne Bleibeberechtigung in ihr
Herkunftsland zurückkehren. In der Kooperation mit anderen Staaten erwartet die
Bundesregierung daher die Umsetzung der völkergewohnheitsrechtlich bestehenden
Pflicht zur Rückübernahme eigener, ausreisepflichtiger Staatsangehöriger. Sie
erwartet zudem von anderen Staaten, dass diese ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit
bei der Identifizierung eigener Staatsangehöriger und zur Ausstellung von
Reisedokumenten nachkommen.
16. Welche Wünsche zur Verbesserung in der Zusammenarbeit hat die
Bundesregierung konkret, und inwiefern decken sich diese mit den Vorstellungen
der anderen EU-Mitgliedstaaten?
Die Bundesregierung erwartet von den Ursprungsländern der Migration mehr
Engagement bei der Schaffung von Perspektiven für ihre Bevölkerung und eine
konstruktive Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der Rückübernahme
ihrer Staatsangehörigen. Von den Transitländern erwartet die Bundesregierung
eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge vor Ort, wobei die
Bundesregierung als Partner unterstützt. Außerdem unterstützt sie diese afrikanischen
Transitstaaten bei der Schaffung von Bleibeperspektiven für Migranten. Zu diesen
Punkten sind der Bundesregierung keine Differenzen innerhalb der Europäischen
Union bekannt. Zu den Erwartungen im Bereich der
Rückführungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Diese Erwartungen werden von
allen EU-Mitgliedstaaten geteilt.
17. Plant die Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle
einer Kooperation in der Flüchtlingspolitik, den Sudan von der Liste Terror
unterstützender Staaten zu streichen?
Der Sudan wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1054
(1996) auf die Liste Terror finanzierender Staaten gesetzt. Eine Streichung von
dieser Liste kann nur durch den VN-Sicherheitsrat erfolgen. Eine EU-Liste
terrorismusunterstützender Staaten ist der Bundesregierung nicht bekannt.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Ländern
Äthiopien, Eritrea, Somalia, Sudan und Südsudan ein (bitte eine gesonderte
Einschätzung für jedes Land abgeben), und inwiefern erlaubt eine solche
Einschätzung nach Meinung der Bundesregierung eine Abschiebung oder
Rückführung von Menschen in diese Länder?
Die Menschenrechtslage in Eritrea ist sehr schlecht. Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sind nicht gewährleistet. Die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen
ist in Eritrea in erheblichem Maße eingeschränkt. Dieser Umstand macht es
schwierig, objektive und belastbare Informationen zu
Menschenrechtsverletzungen zu erhalten. Der letzte Bericht der Untersuchungskommission des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen („Commission of Inquiry“) aus dem Jahr 2015
spricht von systematischen, weitverbreiteten und schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen. In letzter Zeit gibt es vorsichtige Anzeichen für eine
graduelle Öffnung der eritreischen Regierung und damit Hoffnung auf eine
Verbesserung der Menschenrechtslage auf niedrigem Niveau.
Die Menschenrechtslage in Äthiopien ist unbefriedigend und hat sich in den
letzten Jahren tendenziell verschlechtert. Die äthiopische Regierung verfolgt
vorrangig wirtschaftliche Entwicklungsziele und den Ausbau von Infrastruktur.
Menschenrechte, Demokratie und Partizipation sind diesen Zielen eindeutig
untergeordnet. Unzureichend kommunizierte und ohne Einbindung von betroffenen
Gruppen durchgeführte Infrastrukturprojekte sind regelmäßig Auslöser von
sozialen Unruhen (etwa der Erweiterungsplan der Hauptstadt Addis Abeba, der
Gebietsausdehnungen in das Gebiet der Uruma vorsieht, hier gab es zur Jahreswende
gewalttätige Ausschreitungen mit Todesfolgen, die bei den Uruma wie auch bei
anderen Volksgruppen den Eindruck einer strukturellen Benachteiligung
vertiefen). Der „Ethiopian Charities and Societies Proclamation Act“ von 2009
schränkt die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen erheblich ein.
Die Menschenrechtslage in Somalia ist weiterhin sehr schlecht. Die seit
zweieinhalb Jahrzehnten des Bürgerkriegs bestehende weitgehende Abwesenheit
funktionstüchtiger staatlicher Strukturen und der starke Einfluss der radikal-
islamistischen Terrororganisation al-Schabaab in weiten Teilen Zentral- und Süd-
Somalias haben für die allgemeine Menschenrechtslage, insbesondere für Frauen und
Kinder, desaströse Folgen. Die Mehrzahl insbesondere der schwerwiegendsten
Menschenrechtsverletzungen dürfte nicht-staatlichen Strukturen, vor allem den
bewaffneten Formationen der radikal-islamistischen Opposition, zuzurechnen
sein, doch auch die staatlichen Sicherheitskräfte machen sich Vergehen schuldig.
In Somalia gibt es schätzungsweise 1,1 Millionen Binnenvertriebene, die
Menschenrechtsverletzungen besonders ausgeliefert sind. Die Menschenrechtslage ist
insgesamt umso problematischer, je schwächer die staatlichen Strukturen sind.
Mit der fortschreitenden Staats- und vor allem auch Gliedstaatenbildung sind
folglich Fortschritte in der allgemeinen Menschenrechtslage festzustellen.
Die Menschenrechte sind in Sudan in weiten Teilen eingeschränkt. Dies gilt
insbesondere für politische Freiheitsrechte, die Meinungs-, Versammlungs- und
Pressefreiheit. Kritische Journalisten, Oppositionsfiguren, Studentenvertreter und
Menschenrechtsaktivisten leiden unter Einschüchterung, willkürlichen
Festnahmen und auch Handgreiflichkeiten. Inhaftierte Aktivisten berichten von Folter in
Haft. In den Konfliktgebieten Darfur, Südkordofan, Blauer Nil und Abyei werden
Rechte aus den Menschenrechtspakten sowie aus dem humanitären Völkerrecht
massiv verletzt, etwa durch wiederholte unterschiedslose Bombardierungen von
Zielen aus der Luft, die auch die zivile Bevölkerung treffen.
Im Dezember 2013 brach in Südsudan ein Bürgerkrieg aus als Folge eines
politischen Machtkampfes zwischen Präsident Salva Kiir und seinem ehemaligen
Vize-Präsidenten Riek Machar. Schwerste Menschenrechtsverletzungen werden
seit Konfliktausbruch beiden Seiten angelastet, was durch Berichte von der
Untersuchungskommission der Afrikanischen Union unter Leitung des ehemaligen
nigerianischen Staatspräsidenten Obasanjo, der Mission der Vereinten Nationen
in Südsudan (UNMISS) und jüngst der Bericht des Hohen Kommissars für
Menschenrechte der Vereinten Nationen bestätigt wurde. Die Berichte dokumentieren
Massenerschießungen, Massenvergewaltigungen und sogar Fälle von
Kannibalismus. Im Friedensabkommen vom August 2015 ist die Schaffung eines
Hybridgerichtshofes für die Aufarbeitung der während des Bürgerkriegs begangenen
Menschenrechtsverletzungen vorgesehen. Mit der Rückkehr Riek Machars nach
Dschuba am 26. April 2016 sollte die Umsetzung des Friedensvertrages zügiger
als zuvor voranschreiten.
Eine Ausweisung oder Rückführung erfolgt immer erst nach eingehender Prüfung
des Einzelfalls und ist nur nach Ausschluss von Abschiebehindernissen zulässig.
Hierzu zählt insbesondere eine drohende Gefahr für das Leben oder die Freiheit
wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Religion,
Staatsangehörigkeit, einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung
einer Person (Non-refoulement-Gebot).
19. Wie und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
kommender Verhandlungen mit den Regierungen der ostafrikanischen
Länder auch die prekäre Menschenrechtssituation vor Ort thematisiert werden?
Die Menschenrechtssituation ist regelmäßig Thema der bilateralen
Konsultationen mit den ostafrikanischen Ländern. Die Achtung der Menschenrechte ist auch
ein wichtiger Faktor für die Ausrichtung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten der Region. Auf EU-Ebene beruft sich die intensivierte
Zusammenarbeit mit den Regierungen ostafrikanischer Länder zum Teil auf den
Valletta-Gipfel zu Migration und den dort gegründeten Notfall-Treuhandfonds
der Europäischen Union für Afrika (EUTF). Aus diesen Mitteln werden mit dem
Ziel der Fluchtursachenbekämpfung Maßnahmen gefördert, die zur Schaffung
von Stabilität sowie Stärkung der Menschenrechte beitragen.
20. Wie und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
kommender Verhandlungen mit den Regierungen der ostafrikanischen
Länder auch die schwierige humanitäre Situation vor Ort – gerade in Anbetracht
der Auswirkungen des Klimaphänomens El Niño – berücksichtigt werden?
Die humanitäre Lage in den Staaten Ostafrikas ist regelmäßig Gegenstand des
politischen Dialogs der Bundesregierung mit den Staaten in der Region.
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