[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
30. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8631
18. Wahlperiode 01.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8227 –
Einsatzmöglichkeiten von Militär und Geheimdiensten gegen sogenannte hybride
Bedrohungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. April 2016 veröffentlichten die Europäische Kommission und der
Europäische Auswärtige Dienst ihre Initiative „Gemeinsamer Rahmen für die
Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer
Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO
bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen“. Ein entsprechendes Papier enthält
Vorschläge für 22 operative Maßnahmen (JOIN(2016) 18 final). Laut einer am
gleichen Tag herausgegebenen Pressemitteilung seien die Europäische Union
und ihre Mitgliedstaaten „in zunehmendem Maße hybriden Bedrohungen
ausgesetzt“. Das Sicherheitsumfeld habe sich drastisch verändert, auch an den
Außengrenzen der Europäischen Union nähmen „hybride Bedrohungen“ zu.
„Hybride“ Aggressionen würden nicht nur unmittelbaren Schaden anrichten und
Verwundbarkeiten ausnutzen, sondern Gesellschaften destabilisieren und „durch
Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen
Antwort behindern. Innere und äußere Sicherheit müssten deshalb noch stärker
miteinander verknüpft werden. Auch Geheimdienste sollen sich an der Abwehr von
„hybriden Angriffen“ unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt beteiligen.
Das Lagezentrum Intelligence and Situation Centre (INTCEN) in Brüssel soll
mit einer „Hybrid Fusion Cell“ erhalten. Die Zelle soll Frühwarnberichte
erstellen und mit anderen Agenturen zusammenarbeiten. Genannt werden die bei
Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus,
die Grenzschutzagentur FRONTEX und das Computersicherheits-Ereignis- und
Reaktionsteam der Europäischen Union (CERT-EU). Zur besseren
Zusammenarbeit soll die „Hybrid Fusion Cell“ ein Abkommen mit der Abteilung gegen
„hybride Bedrohungen“ bei der NATO schließen. Anvisiert sind unter anderem
gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“.
Ein eigenes Kapitel widmet sich den Cyberbedrohungen. Zwar hat die
Europäische Union bereits eine Strategie zur Cybersicherheit veröffentlicht
(Ratsdokument 6225/13). Trotzdem müsse vor allem die Abwehrfähigkeit kritischer
Infrastrukturen ausgebaut werden. Hierzu gehören die Bereiche Energie, Verkehr
und Raumfahrt, aber auch der Schutz des Finanzsystems. Dessen Geschäfte und
Infrastrukturen sollen nun mit weiteren Maßnahmen geschützt werden. Das
Finanzsystem werde aber auch zur „hybriden Kriegsführung“ genutzt. Deshalb
soll die Polizeiagentur Europol nun mit ihren Strukturen zum Aufspüren von
Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche eingebunden werden. Europol solle
auch bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung
unterstützen. Diese seien zwar nicht per se „hybrider Natur“, würden jedoch von
Tätern genutzt, um „verletzbare“ Teile der Gesellschaft durch moderne
Kommunikationsmittel und Propaganda zu radikalisieren. Im Sommer hatte Europol
eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eröffnet, die zunächst auf
„terroristisch/extremistische“ Postings beschränkt war. Kurz darauf folgte die
Ausweitung der Zuständigkeit auf „Migrantenschmuggel“, nun soll die Meldestelle
auch bei „hybriden Bedrohungen“ tätig werden und Inhalte durch die
Internetanbieter entfernen lassen.
Im September 2015 hat der Europäische Auswärtige Dienst ein Team für
„Strategische Kommunikation“ (EU East StratCom Task Force) ins Leben
gerufen, um damit die politischen EU-Ziele in der östlichen Nachbarschaft
„voranzutreiben“ (Bundestagsdrucksache 18/6486). Die Arbeitsgruppe soll
„Russlands andauernden Desinformationskampagnen über den Ukrainekonflikt“
kontern. Die EU East StratCom Task Force will keine Gegenpropaganda lancieren,
entwickelt aber „positive Narrative und Kommunikationsprodukte“ in
russischer Sprache.
Schließlich wird in der Mitteilung vom 6. April 2016 auch die Abwehr eines
„großangelegten, schweren hybriden Angriffs“ vorbereitet. Mit der
Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) verfügt die Europäische Union über Möglichkeiten zur
Krisenreaktion. Die Mitteilung vom 6. April 2016 schlägt vor, die mögliche Nutzung
des Artikels 222 AEUV im Falle „hybrider Angriffe“ zu diskutieren.
Entsprechende Maßnahmen könnten dann in einer Ausführungsbestimmung festgelegt
werden. In Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat sich
die EU mit der Beistandsklausel zudem die Möglichkeit einer gemeinsamen
militärischen Antwort auf Bedrohungen geschaffen. Die erstmals von Frankreich
nach den Paris-Anschlägen im November 2015 ausgerufene Beistandspflicht
soll nun ebenfalls für „hybride Angriffe“ ausgebaut werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auch wenn die Begriffe „hybride Kriegsführung“, „hybride Konflikte“ und
„hybride Bedrohungen“ seit mehreren Jahren Teil des sicherheitspolitischen Diskurses
geworden sind, entziehen sich diese Begriffe einfachen und abschließenden
Definitionen.
Wie Konflikte in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, kann ein hybrides
Vorgehen aufeinander abgestimmte Aktivitäten beinhalten, wie beispielsweise
die paramilitärische, politische und logistische Unterstützung nichtstaatlicher
Akteure und den Einsatz verdeckt operierender oder nicht gekennzeichneter
Spezialkräfte bei einem gleichzeitigen Aufbau einer konventionellen militärischen
Drohkulisse. Der Einsatz hybrider Mittel erfolgt dabei vorzugsweise unterhalb
der Schwelle eines bewaffneten Konflikts und unter Verschleierung der eigenen
Rolle als Konfliktpartei.
Varianten „hybrider Bedrohungen“ werden von Kampagnen im
Informationsraum begleitet. Dabei erweisen sich neben den klassischen Medien die sozialen
Netzwerke als wirkungsvolle Instrumente für Propaganda oder Desinformation.
Ziele hybrider Aktionen im Informationsraum können beispielsweise die
Destabilisierung der Gesellschaft durch die Manipulation der öffentlichen Meinung
sein, sodass die Voraussetzungen für die Anwendung politischer, wirtschaftlicher
und militärischer Mittel oder für weitere hybride Aktionen geschaffen werden.
Überdies versuchen hybride Angreifer, die Möglichkeit der Feststellung von
Verstößen gegen das völkerrechtliche Gewalt- und Interventionsverbot sowie die
Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung zu erschweren und damit im Kern
das bisherige Verständnis von Kriegen und Konflikten von Grund auf zu
verändern.
In der jüngsten Vergangenheit lieferte vornehmlich das russische Vorgehen auf
der Krim und in der Ost-Ukraine Beispiele hybrider Eskalationsdynamik. Diese
Fälle haben das Bewusstsein der Bundesregierung dafür geschärft, dass zur
Abwehr „hybrider Bedrohungen“ neben der Stärkung nationalstaatlicher Resilienz
eine Kooperation zwischen der NATO und der EU sowie ggf. die Einbindung
weiterer Organisationen zielführend sind.
Wesentliche weitere Elemente der Abwehr „hybrider Bedrohungen“ sind die
Krisenfrüherkennung, die Aufklärung mit militärischen und zivilen Mitteln, der
Aufbau und die Stärkung der eigenen Analysefähigkeiten, die Strategieentwicklung
und vor allem eine glaubhafte Abschreckung.
Dabei ist es im konkreten Fall wesentlich, einem Herausforderer eindeutig und
glaubwürdig zu vermitteln, dass „hybride Bedrohungen“ erkannt wurden und
sowohl der Wille als auch die Fähigkeiten vorhanden sind, ihnen entschlossen
entgegenzutreten. Es muss deutlich zu Ausdruck kommen, dass die potentiellen
Gegenmaßnahmen und damit die zu erwartenden Kosten die möglichen Gewinne für
einen hybriden Angreifer bei weitem übersteigen.
Mit der Verabschiedung des Readiness Action Plan (RAP) auf dem Gipfel in
Wales hat die NATO einen ersten wichtigen Schritt unternommen, um u.a. dem
Phänomen der hybriden Konfliktaustragung in seinen militärischen Aspekten auch
im Bündnisrahmen mit dem gesamten Spektrum an Instrumenten begegnen zu
können.
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „hybride Bedrohungen“?
a) Wodurch grenzen sich „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der
Bundesregierung von „terroristischen“ oder „kriminellen“ Angriffen oder Praxen
ab?
b) Inwiefern können „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung
als Praxen von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren differenziert
werden?
c) Unter welchen Umständen sind aus Sicht der Bundesregierung auch
„gewalttätiger Extremismus“ und „Radikalisierung“ als Angriffe „hybrider
Natur“ einzustufen?
Die Fragen 1 bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei „hybriden Bedrohungen“ handelt es sich um ein Phänomen, das sich nur
schwer eindeutig von anderen Konfliktformen abgrenzen lässt, da eines seiner
Hauptmerkmale gerade darin besteht, unterschiedliche Formen und Methoden der
Konfliktaustragung und der Kriegführung miteinander zu kombinieren. „Hybride
Bedrohungen“ oder „hybride Kriegführung“ können sich auf verschiedene Weise
manifestieren: die Verbindung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure,
militärischer und nichtmilitärischer Mittel, asymmetrische Einsatzformen, die Nutzung
des Informationsraums zur Verbreitung von Propaganda und Desinformation
oder auch Cyberattacken und -sabotage, um nur einige mögliche Elemente eines
„hybriden Szenarios“ zu nennen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6989 verwiesen.
Hybride Angriffe richten sich gezielt gegen die erkannten Verwundbarkeiten
eines Bündnisses, eines Staates oder einer Gesellschaft, beispielsweise entlang
staatlich getrennter Verantwortungsbereiche und Ressortgrenzen oder entlang
ethnischer und sozialer Spannungen. Dies betrifft u. a. die Schnittstellen von
innerer und äußerer Sicherheit, innerstaatlichem oder zwischenstaatlichem Konflikt
sowie zivilem oder militärischem Handeln. Kritische Infrastrukturen, die
Werteorientierung und kulturelle Pluralität sowie der Staat und die Gesellschaft
insgesamt können so zu potenziellen Angriffszielen werden.
Eine wesentliche Begleiterscheinung „hybrider Bedrohungen“ ist das zumindest
versuchte Verschleiern von den Verantwortlichkeiten und der Urheberschaft.
2. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an Ratsarbeitsgruppen
über gemeinsame Treffen mit Russland bekannt, die nach Kenntnis der
Fragesteller im Februar 2016 in Brüssel stattfanden und die Themenfelder
„gewalttätigen Extremismus“ und „Terrorismusbekämpfung“ thematisierten?
a) Auf wessen Initiative fanden die Treffen statt, und wer nahm daran teil?
b) Welche Ergebnisse der Treffen sind der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand ein informelles Treffen von Vertretern
des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und Russlands am 1. April 2016
in Brüssel statt, das auf russische Initiative zustande kam und konstruktiv verlief.
Das Treffen hat den Ansatz der Europäischen Union bestätigt, Gesprächskanäle
mit Russland offen zu halten und dabei sowohl über Differenzen als auch über
gemeinsame Interessen den Dialog zu führen.
3. Inwiefern hält es die Bundesregierung für erforderlich oder nicht
erforderlich, sich auf einen „großangelegten, schweren hybriden Angriff“
vorzubereiten?
Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger ist die originäre
Aufgabe der Bundesregierung. Die zu dessen Gewährleistung erforderlichen
Anstrengungen und Vorbereitungen orientieren sich sowohl an der aktuellen als auch
an einer zukünftig möglichen Bedrohungslage. Im Rahmen deutscher
Bündnisverpflichtungen ist hierzu auch die Bedrohungslage unserer Verbündeten und
Partner zu berücksichtigen. Ein „großangelegter, schwerer hybrider Angriff“
kann dabei nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Inwiefern ist der Einsatz „hybrider Bedrohungen“ aus Sicht der
Bundesregierung auch bei Mitgliedstaaten der NATO zu beobachten?
Die in der Antwort zu Frage 6 getroffenen Aussagen sind grundsätzlich auch auf
andere NATO-Mitgliedstaaten übertragbar.
5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch das
internationale Finanzsystem zur „hybriden Kriegsführung“ genutzt wird oder werden
könnte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. In welchem Maß sieht sich die Bundesregierung „hybriden Bedrohungen“
ausgesetzt, und welchen Einfluss haben diese demnach auf ihr
Sicherheitsumfeld?
„Hybride Bedrohungen“ zielen auf die von einem möglichen Angreifer
wahrgenommenen Verwundbarkeiten eines Staates und seiner Gesellschaft. In offenen
Gesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland wird beispielsweise
versucht, im Rahmen von Desinformations- und Propagandamaßnahmen die plurale
Medien- und Meinungslandschaft sowie die hohe Vernetzung innerhalb der
Gesellschaft auszunutzen, um strategische Ziele durchzusetzen. Weitere denkbare
Mittel hybrider Konfliktaustragung gegen die Bundesrepublik Deutschland sind
Cyberangriffe.
a) In welchen geografischen Bereichen treten diese „hybriden
Bedrohungen“ besonders häufig auf?
„Hybride Bedrohungen“ haben oft einen transnationalen Charakter und können
grundsätzlich von staatlichen Akteuren – auch unter Einbindung nichtstaatlicher
Akteure – aus allen Regionen der Welt ausgehen und in allen Regionen
durchgeführt werden.
b) Welcher konkrete Schaden wurde dabei bereits angerichtet?
„Hybride Bedrohungen“ umfassen eine Vielzahl von Formen und Methoden, bei
denen es um den Effekt ihres Zusammenwirkens geht einschließlich des Aufbaus
einer möglichen militärischen Drohkulisse. Es kann konkreter materieller,
finanzieller und personeller Schaden entstehen. Im Falle eines Hackerangriffs oder der
Sabotage kritischer Infrastruktur können Schäden entstehen, die mit den
Auswirkungen bewaffneter Angriffe vergleichbar sind. Propaganda- und
Desinformationsmaßnahmen können negative (massen-)psychologische Auswirkungen nach
sich ziehen, deren Schadensumfang im Vorhinein nicht exakt zu beziffern ist.
7. Inwiefern ist auch die Bundesregierung wie die Europäische Kommission
und der Europäische Auswärtige Dienst der Ansicht, „hybride
Bedrohungen“ seien geeignet, Gesellschaften zu destabilisieren und „durch
Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Antwort zu
behindern?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Propaganda- und
Desinformationsmaßnahmen durch (massen-)psychologische Beeinflussung destabilisierend
wirken können. Sie ist zudem der Ansicht, dass es häufig Ziel „hybrider
Bedrohungen“ ist, die Verantwortlichkeit und die Urheberschaft gezielt zu verschleiern, um
die Entscheidungsfindung nationaler Regierungen und internationaler Gremien
und Organisationen zu verzögern oder zu verhindern. In diesem Zusammenhang
wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/6989 verwiesen.
Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Europäischen Kommission und der
Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die in ihrer
Gemeinsamen Mitteilung vom 6. April 2016 eine verstärkte Kooperation zwischen der
EU und der NATO sowie zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen in
diesem Bereich unterstützen. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom
19. April 2016 die Gemeinsame Mitteilung begrüßt.
8. In welchen herausragenden Fällen ist dies in der jüngeren Vergangenheit
bereits zu beobachten gewesen?
In der jüngeren Zeit war die gezielte Verschleierung der Verantwortlichkeit
insbesondere im Zuge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland
zu beobachten.
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die von dem durch das
Bundesministerium der Verteidigung als Experte der Deutschen Gesellschaft für
Auswärtige Politik e. V. (DGAP) vorgestellten Stefan Meister im März 2016 vor
Vertretern von Europäischer Union, NATO und des Auswärtigen Amts
vorgetragene Behauptung, wonach „eines der wichtigsten Instrumente“ zur
Verbreitung der „Propaganda-Nachrichten des Kreml“ das Online-Medienportal
„Sputnik“ sei, bei dem „Kreml-Trolle“ zur Verbreitung falscher oder
erfundener Informationen beschäftigt seien (bmvg.de vom 4. April 2016, Autor:
Tilman Engel)?
Die zitierte Einschätzung von Dr. Stefan Meister gibt dessen persönliche
Auffassung wieder. Es ist aber unbestritten, dass Onlinemedienportale über eine
mitunter große internationale Reichweite verfügen können und damit über
entsprechende Möglichkeiten der Information und gegebenenfalls gezielten
Beeinflussung. Insbesondere staatlich gelenkte Onlineportale können im Einzelfall als ein
mögliches und wesentliches Instrument hybriden Vorgehens im
Informationsraum angesehen werden.
10. Welche Einteilung von Kategorien digitaler Angriffe hält die
Bundesregierung für sinnvoll, und inwiefern macht sie sich die Einschätzung des NATO
Strategic Communications Centre of Excellence (NATO StratCom COE) in
Riga zu eigen, das in „Verschwörungs-Trolle“, „Wut-Trolle“, „Anhang-
Trolle“, „Wikipedia-Trolle“ und „Bikini-Trolle“ unterscheidet (bmvg.de
vom 4. April 2016, Autor: Tilman Engel)?
Die Bundesregierung nimmt die Arbeit des NATO Strategic Communications
Centre of Excellence aufmerksam zur Kenntnis, ohne sich einzelne
Diskussionsbeiträge automatisch zu eigen zu machen. Sie misst der offenen
wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den vielfältigen Aspekten „hybrider Bedrohungen“
große Bedeutung zur Schaffung eines besseren Verständnisses des Gegenstandes
und zur Ableitung möglicher politischer Handlungsempfehlungen zu und begrüßt
diese ausdrücklich.
11. Wann haben der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erstmals belastbare
Kenntnisse davon erlangt, dass der Whistleblower Edward Snowden „Teil
russischer Geheimdienstoperationen gegen Deutschland und Westeuropa“
gewesen sei (FOCUS vom 15. April 2016)?
a) Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für „sehr auffällig“, dass
Edward Snowden „ausgerechnet Unterlagen über die Zusammenarbeit der
National Security Agency (NSA) mit dem BND oder dem englischen
Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ)
veröffentlicht hat“?
b) Über welche belastbaren Erkenntnisse verfügen der Präsident des BND
und der Präsident des BfV, dass Edward Snowden auch über Dokumente
zu Ländern wie China oder Russland verfügt, diese aber zurückhält, um
durch den „Verrat“ lediglich eines Teils der Dokumente „einen Keil
zwischen Westeuropa und die USA zu treiben“?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Entgegen der Formulierung der Fragesteller hat der Präsident des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) in dem bezeichneten Interview (erschienen im
FOCUS vom 16. April 2016) nicht von belastbaren Erkenntnissen gesprochen.
Über die genauen Motive des Handelns von Edward Snowden verfügt die
Bundesregierung über keine belastbaren Informationen.
Die weitere Beantwortung der Frage ist als „VS-Vertraulich“ eingestuft und wird
zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf
die Führung nachrichtendienstlicher Quellen erlauben könnten. Der
Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend
wichtigen Grundsatz dar.
Die öffentliche Bekanntgabe von Informationen, die Unbefugten Rückschlüsse
auf die Identität von Quellen ermöglichen könnten, würde zum einen die
staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde
die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des
Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt.
Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen.
Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
12. Welche „psychologischen Operationen“ unter Zuhilfenahme von
„Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung“ haben „die
Russen“ nach Kenntnis des Präsidenten des BND bereits in Deutschland
durchgeführt (FOCUS vom 15. April 2016)?
13. Inwiefern sind mit dem Begriff „die Russen“ auch nicht-staatliche Kräfte
gemeint?
Die Antworten zu den Fragen 12 und 13 sind als „VS-Vertraulich“ eingestuft und
zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind
im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2
des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu
einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies
würde für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge haben.
Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
14. Wie viele Referenten und Referatsleiter des BfV sind derzeit mit der
Aufarbeitung der Akten für Untersuchungsausschüsse beschäftigt, und wie viele
Referenten und Referatsleiter befassen sich derzeit mit dem „Bereich
islamistischer Terrorismus“ (FOCUS vom 15. April 2016)?
Mit der Aufarbeitung der Akten für Untersuchungsausschüsse sind derzeit 20
Referentinnen bzw. Referenten und Referatsleiterinnen bzw. Referatsleiter im BfV
befasst. Für die Beantwortung fachlicher Detailfragen werden darüber hinaus
anlassbezogen weitere Referentinnen bzw. Referenten und Referatsleiterinnen bzw.
Referatsleiter aus den Arbeitseinheiten der Abteilungen hinzugezogen, die
inhaltlich im besonderen Maße von den Beweisbeschlüssen und Anfragen betroffen
sind, so dass zeitweise – d. h. beweisbeschlussabhängig – eine weitaus höhere
Anzahl mit Untersuchungsausschuss-Angelegenheiten befasst waren bzw. sind
und Arbeits- und Personalkapazitäten in erheblichem Maße und
abteilungsübergreifend gebunden werden.
Mit Stand vom 28. April 2016 sind im BfV 13 Referentinnen bzw. Referenten
und Referatsleiterinnen bzw. Referatsleiter mit dem „Bereich islamistischer
Terrorismus“ befasst.
15. Welche Cyberbedrohungen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht von der
EU-Strategie zur Cybersicherheit erfasst, und welche weiteren Maßnahmen
sind demnach erforderlich?
Die von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik am 7. Februar 2013 vorgelegte Mitteilung
„Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union“ ist ähnlich der deutschen Cyber-
Sicherheitsstrategie vom Februar 2011 inhaltlich breit ausgelegt und spricht für den
Bereich der Cyber-Sicherheit umfassend übergreifende strategische Prioritäten
an.
Die strategische Bündelung der Cyber-Sicherheitsaktivitäten auf EU-Ebene trägt
dazu bei, die Gesamtsicherheit in der EU erhöhen. Die Notwendigkeit für eine
Neuauflage der EU-Cybersicherheitsstrategie wird seitens der Bundesregierung
derzeit nicht gesehen.
16. Inwiefern sollten „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung
auch durch mehr Beobachtung und Kontrolle des Internets bekämpft
werden?
Im Rahmen der Vorsorge gegen „hybride Bedrohungen“ nehmen die Behörden
des Bundes ihre gesetzlichen Befugnisse auch in Bezug auf das Internet wahr.
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Aufgabe
die zunächst für „terroristisch/extremistische“ Postings und schließlich
auf „Migrantenschmuggel“ erweiterte, bei Europol eingerichtete
„Meldestelle für Internetinhalte“ hierzu übernehmen könnte?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht auch angesichts der Unbestimmtheit der
Begrifflichkeit kein Bedarf, die Zuständigkeit der bei Europol eingerichteten
„Meldestelle für Internetinhalte“ auf „hybride Bedrohung“ zu erweitern.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren
internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Internetunternehmen an der von
Europol unterstützten Operation der britischen „Counter Terrorism
Internet Referral Unit“ (CTIRU) teilnahmen, um unerwünschte Internetinhalte
aufzuspüren und zu entfernen (Pressemitteilung „International operation
against online terrorism and extremism“ vom 21. April 2016)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche weiteren internationalen
Strafverfolgungsbehörden sowie Internetfirmen an der von Europol unterstützten
Operation der britischen „Counter Terrorism Internet Referral Unit“ teilgenommen
haben.
c) Inhalte welcher „internationaler terroristischer Organisationen“ außer
dem „Islamischen Staat im Irak und in Syrien“ (ISIS) und „Boko Haram“
sowie welcher „extrem rechter Gruppierungen“ wurden dabei gefunden
und entfernt?
Soweit das Bundeskriminalamt im Rahmen der vorgenannten Operation durch
Europol beteiligt worden ist, waren neben dem sog. Islamischen Staat Inhalte der
Gruppierungen Taliban und Al-Shabab betroffen.
17. Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „Hybrid
Fusion Cell“ im Lagezentrum INTCEN in Brüssel bekannt, und wer soll ihr
angehören?
a) Inwiefern soll die neue „Hybrid Fusion Cell“ auch Internetbeobachtung
betreiben?
Die Fragen 17 und 17a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die EU Hybrid Fusion Cell wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst
eingerichtet werden. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
b) Auf welche Weise könnte die „Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der
Bundesregierung mit der Polizeibehörde Europol und der Grenzschutzagentur
FRONTEX kooperieren?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine zu schaffende EU Hybrid
Fusion Cell als zentrale Anlaufstelle für einen Informationsaustausch zu Fragen
„hybrider Bedrohungen“ den Kontakt zu allen diesbezüglich relevanten EU-
Gremien und -Agenturen pflegen sollte.
c) Inwiefern wird auch die Bundesregierung eine nationale Kontaktstelle für
die „Hybrid Fusion Cell“ einrichten, und welche Aufgaben werden dort
von welchen Behörden übernommen?
Die Bundesregierung greift die Anregung zur möglichen Einrichtung einer
nationalen Kontaktstelle für hybride Bedrohungen auf. Einzelheiten hierzu stehen
jedoch noch nicht fest.
18. Auf welche Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung die EU East
StratCom Task Force ihre Anstrengungen zur Erstellung und Verteilung
„positiver Narrative und Kommunikationsprodukte“ verstärken?
Eine der Aufgaben der EU EAST STRATCOM Task Force ist die Erarbeitung
von Kommunikationsstrategien und -produkten. Dazu werden in
Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen und den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in den
Ländern der Östlichen Partnerschaft länderspezifische
Kommunikationsstrategien entwickelt, die eine einheitliche Außendarstellung befördern sollen.
Von der EU EAST STRATCOM Task Force wird die Umsetzung dieser
Strategien durch die Bereitstellung spezifischer Kommunikationsprodukte unterstützt,
etwa durch Videos, Artikel, Infographiken etc.
19. Welche weiteren Schritte bzw. Initiativen zur Umsetzung des „Aktionsplans
über strategische Kommunikation“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den Aktivitätsfeldern „Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit
der EU, Zusammenarbeit mit Partnern, Unterstützung für Presse- und
Meinungsfreiheit, public diplomacy in den Nachbarländern der EU, Training für
Journalisten, Unterstützung für Pluralismus in russischsprachigen Medien
und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft“ entfaltet
(Bundestagsdrucksache 18/6486)?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Zur Unterstützung von Presse- und Medienfreiheit und zur Ausbildung von
Journalisten hat die Europäische Kommission das sog. OPEN-Programm aufgelegt.
Mit einem Budget von 20 Mio. Euro sollen zwischen den Jahren 2015 und 2019
Journalisten aus- und fortgebildet und Kommunikationskampagnen unterstützt
werden.
EU-Mitgliedstaaten unterstützen diese Maßnahmen. Die Bundesregierung hat im
Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ seit dem Jahr 2014 mit
dem Förderschwerpunkt „Pluralismus stärken“ Projekte unterstützt, die sich den
Auf- und Ausbau von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt zum Ziel
gesetzt haben. Hierzu gehören Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von
Journalisten und Bloggern, Hospitationsprogramme in Deutschland sowie geeignete
Projekte an Schulen und Universitäten ebenso wie der Umbau des ukrainischen
Staatsfernsehens in eine öffentlich-rechtliche Medienanstalt, den die Deutsche-
Welle-Akademie beratend begleitet. Insgesamt wurden so seit dem Jahr 2014 für
insgesamt 119 Projekte mit diesem Schwerpunkt 11,2 Mio. Euro vergeben.
Zudem werden im Jahr 2016 2,3 Mio. Euro für die Förderung von Medienprojekten
mit einem Bezug zu Russland vergeben.
Mit dem gleichen Ziel wurden für die baltischen Staaten Maßnahmenpakete
geschnürt. So wurde im Jahr 2015 neben der Förderung von Journalistentrainings
diverser zivilgesellschaftlicher Akteure mit Themen wie Recherchekompetenz
und konfliktsensitiver Berichterstattung auch die Intensivierung der
Zusammenarbeit der Deutschen Welle mit ihren baltischen Partnern und andere mit den
baltischen Staaten vereinbarte Projekte finanziert.
20. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die „Schlussfolgerungen des
Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ vom 19. April 2016
(Ratsdokument 7928/16) berücksichtigen und/oder umsetzen, der ein „rasches und
angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden
Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“
anmahnt?
Die ressortübergreifende Ableitung der Bundesregierung zu den in den
„Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ angeregten
Maßnahmen ist angelaufen. Details zur Umsetzung liegen daher noch nicht vor.
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne einer noch einzurichtenden
„Hybrid Fusion Cell“ bekannt, mit einer NATO-Abteilung gegen
„hybride Bedrohungen“ gemeinsame Übungen „auf politischer und
technischer Ebene“ durchzuführen, und worum handelt es sich dabei?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Bewältigung hybrider
Bedrohungen eine enge Koordination und Kooperation zwischen der NATO und der
EU anzustreben ist, die auch Übungen einschließen soll.
b) Sofern diese Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ noch nicht
ausformuliert sind, welche Anstrengungen hält die Bundesregierung
hierzu für notwendig?
Die Stäbe der EU und der NATO sind zur Ausformulierung von parallelen oder
gemeinsamen Übungen in engem Kontakt. Die Bundesregierung unterstützt
dieses Vorhaben.
21. Inwiefern und mit welchen Einschränkungen könnte aus Sicht der
Bundesregierung die Solidaritätsklausel nach Artikel 222 AEUV und die
Beistandsklausel nach Artikel 42 EUV zur Vorbeugung und Reaktion auf „hybride
Bedrohungen“ angewandt werden, und welche Änderungen zur Ausführung
oder Umsetzung wären hierfür erforderlich?
Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Überlegungen bekannt.
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