Einsatzmöglichkeiten von Militär und Geheimdiensten gegen sogenannte hybride Bedrohungen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 6. April 2016 veröffentlichten die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst ihre Initiative „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen“. Ein entsprechendes Papier enthält Vorschläge für 22 operative Maßnahmen (JOIN(2016) 18 final). Laut einer am gleichen Tag herausgegebenen Pressemitteilung seien die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten „in zunehmendem Maße hybriden Bedrohungen ausgesetzt“. Das Sicherheitsumfeld habe sich drastisch verändert, auch an den Außengrenzen der Europäischen Union nähmen „hybride Bedrohungen“ zu. „Hybride“ Aggressionen würden nicht nur unmittelbaren Schaden anrichten und Verwundbarkeiten ausnutzen, sondern Gesellschaften destabilisieren und „durch Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Antwort behindern. Innere und äußere Sicherheit müssten deshalb noch stärker miteinander verknüpft werden. Auch Geheimdienste sollen sich an der Abwehr von „hybriden Angriffen“ unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt beteiligen. Das Lagezentrum Intelligence and Situation Centre (INTCEN) in Brüssel soll mit einer „Hybrid Fusion Cell“ erhalten. Die Zelle soll Frühwarnberichte erstellen und mit anderen Agenturen zusammenarbeiten. Genannt werden die bei Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus, die Grenzschutzagentur FRONTEX und das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam der Europäischen Union (CERT-EU). Zur besseren Zusammenarbeit soll die „Hybrid Fusion Cell“ ein Abkommen mit der Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bei der NATO schließen. Anvisiert sind unter anderem gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“.
Ein eigenes Kapitel widmet sich den Cyberbedrohungen. Zwar hat die Europäische Union bereits eine Strategie zur Cybersicherheit veröffentlicht (Ratsdokument 6225/13). Trotzdem müsse vor allem die Abwehrfähigkeit kritischer Infrastrukturen ausgebaut werden. Hierzu gehören die Bereiche Energie, Verkehr und Raumfahrt, aber auch der Schutz des Finanzsystems. Dessen Geschäfte und Infrastrukturen sollen nun mit weiteren Maßnahmen geschützt werden. Das Finanzsystem werde aber auch zur „hybriden Kriegsführung“ genutzt. Deshalb soll die Polizeiagentur Europol nun mit ihren Strukturen zum Aufspüren von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche eingebunden werden. Europol solle auch bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung unterstützen. Diese seien zwar nicht per se „hybrider Natur“, würden jedoch von Tätern genutzt, um „verletzbare“ Teile der Gesellschaft durch moderne Kommunikationsmittel und Propaganda zu radikalisieren. Im Sommer hatte Europol eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eröffnet, die zunächst auf „terroristisch/ extremistisch“ Postings beschränkt war. Kurz darauf folgte die Ausweitung der Zuständigkeit auf „Migrantenschmuggel“, nun soll die Meldestelle auch bei „hybriden Bedrohungen“ tätig werden und Inhalte durch die Internetanbieter entfernen lassen.
Im September 2015 hat der Europäische Auswärtige Dienst ein Team für „Strategische Kommunikation“ (EU East StratCom Task Force) ins Leben gerufen, um damit die politischen EU-Ziele in der östlichen Nachbarschaft „voranzutreiben“ (Bundestagsdrucksache 18/6486). Die Arbeitsgruppe soll „Russlands andauernden Desinformationskampagnen über den Ukrainekonflikt“ kontern. Die EU East StratCom Task Force will keine Gegenpropaganda lancieren, entwickelt aber „positive Narrative und Kommunikationsprodukte“ in russischer Sprache.
Schließlich wird in der Mitteilung vom 6. April 2016 auch die Abwehr eines „großangelegten, schweren hybriden Angriffs“ vorbereitet. Mit der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verfügt die Europäische Union über Möglichkeiten zur Krisenreaktion. Die Mitteilung vom 6. April 2016 schlägt vor, die mögliche Nutzung des Artikels 222 AEUV im Falle „hybrider Angriffe“ zu diskutieren. Entsprechende Maßnahmen könnten dann in einer Ausführungsbestimmung festgelegt werden.
In Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat sich die EU mit der Beistandsklausel zudem die Möglichkeit einer gemeinsamen militärischen Antwort auf Bedrohungen geschaffen. Die erstmals von Frankreich nach den Paris-Anschlägen im November 2015 ausgerufene Beistandspflicht soll nun ebenfalls für „hybride Angriffe“ ausgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „hybride Bedrohungen“?
Wodurch grenzen sich „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung von „terroristischen“ oder „kriminellen“ Angriffen oder Praxen ab?
Inwiefern können „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung als Praxen von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren differenziert werden?
Unter welchen Umständen sind aus Sicht der Bundesregierung auch „gewalttätiger Extremismus“ und „Radikalisierung“ als Angriffe „hybrider Natur“ einzustufen?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an Ratsarbeitsgruppen über gemeinsame Treffen mit Russland bekannt, die nach Kenntnis der Fragesteller im Februar 2016 in Brüssel stattfanden und die Themenfelder „gewalttätigen Extremismus“ und „Terrorismusbekämpfung“ thematisierten?
Auf wessen Initiative fanden die Treffen statt, und wer nahm daran teil?
Welche Ergebnisse der Treffen sind der Bundesregierung bekannt?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für erforderlich oder nicht erforderlich, sich auf einen „großangelegten, schweren hybriden Angriff“ vorzubereiten?
Inwiefern ist der Einsatz „hybrider Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung auch bei Mitgliedstaaten der NATO zu beobachten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch das internationale Finanzsystem zur „hybriden Kriegsführung“ genutzt wird oder werden könnte?
In welchem Maß sieht sich die Bundesregierung „hybriden Bedrohungen“ ausgesetzt, und welchen Einfluss haben diese demnach auf ihr Sicherheitsumfeld?
In welchen geografischen Bereichen treten diese „hybriden Bedrohungen“ besonders häufig auf?
Welcher konkrete Schaden wurde dabei bereits angerichtet?
Inwiefern ist auch die Bundesregierung wie die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst der Ansicht, „hybride Bedrohungen“ seien geeignet, Gesellschaften zu destabilisieren und „durch Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Antwort zu behindern?
In welchen herausragenden Fällen ist dies in der jüngeren Vergangenheit bereits zu beobachten gewesen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die von dem durch das Bundesministerium der Verteidigung als Experte der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) vorgestellten Stefan Meister im März 2016 vor Vertretern von Europäischer Union, NATO und des Auswärtigen Amts vorgetragene Behauptung, wonach „eines der wichtigsten Instrumente“ zur Verbreitung der „Propaganda-Nachrichten des Kreml“ das Online-Medienportal „Sputnik“ sei, bei dem „Kreml-Trolle“ zur Verbreitung falscher oder erfundener Informationen beschäftigt seien (bmvg.de vom 4. April 2016, Autor: Tilman Engel)?
Welche Einteilung von Kategorien digitaler Angriffe hält die Bundesregierung für sinnvoll, und inwiefern macht sie sich die Einschätzung des NATO Strategic Communications Centre of Excellence (NATO StratCom COE) in Riga zu eigen, das in „Verschwörungs-Trolle“, „Wut-Trolle“, „Anhang-Trolle“, „Wikipedia-Trolle“ und „Bikini-Trolle“ unterscheidet (bmvg.de vom 4. April 2016, Autor: Tilman Engel)?
Wann haben der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erstmals belastbare Kenntnisse davon erlangt, dass der Whistleblower Edward Snowden „Teil russischer Geheimdienstoperationen gegen Deutschland und Westeuropa“ gewesen sei (FOCUS vom 15. April 2016)?
Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für „sehr auffällig“, dass Edward Snowden „ausgerechnet Unterlagen über die Zusammenarbeit der National Security Agency (NSA) mit dem BND oder dem englischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) veröffentlicht hat“?
Über welche belastbaren Erkenntnisse verfügen der Präsident des BND und der Präsident des BfV, dass Edward Snowden auch über Dokumente zu Ländern wie China oder Russland verfügt, diese aber zurückhält, um durch den „Verrat“ lediglich eines Teils der Dokumente „einen Keil zwischen Westeuropa und die USA zu treiben“?
Welche „psychologischen Operationen“ unter Zuhilfenahme von „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung“ haben „die Russen“ nach Kenntnis des Präsidenten des BND bereits in Deutschland durchgeführt (FOCUS vom 15. April 2016)?
Inwiefern sind mit dem Begriff „die Russen“ auch nicht-staatliche Kräfte gemeint?
Wie viele Referenten und Referatsleiter des BfV sind derzeit mit der Aufarbeitung der Akten für Untersuchungsausschüsse beschäftigt, und wie viele Referenten und Referatsleiter befassen sich derzeit mit dem „Bereich islamistischer Terrorismus“ (FOCUS vom 15. April 2016)?
Welche Cyberbedrohungen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht von der EU-Strategie zur Cybersicherheit erfasst, und welche weiteren Maßnahmen sind demnach erforderlich?
Inwiefern sollten „hybride Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung auch durch mehr Beobachtung und Kontrolle des Internets bekämpft werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Aufgabe die zunächst für „terroristisch/extremistische“ Postings und schließlich auf „Migrantenschmuggel“ erweiterte, bei Europol eingerichtete „Meldestelle für Internetinhalte“ hierzu übernehmen könnte?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Internetunternehmen an der von Europol unterstützten Operation der britischen „Counter Terrorism Internet Referral Unit“ (CTIRU) teilnahmen, um unerwünschte Internetinhalte aufzuspüren und zu entfernen (Pressemitteilung „International operation against online terrorism and extremism“ vom 21. April 2016)?
Inhalte welcher „internationaler terroristischer Organisationen“ außer dem „Islamischen Staat im Irak und in Syrien“ (ISIS) und „Boko Haram“ sowie welcher „extrem rechter Gruppierungen“ wurden dabei gefunden und entfernt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „Hybrid Fusion Cell“ im Lagezentrum INTCEN in Brüssel bekannt, und wer soll ihr angehören?
Inwiefern soll die neue „Hybrid Fusion Cell“ auch Internetbeobachtung betreiben?
Auf welche Weise könnte die „Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der Bundesregierung mit der Polizeibehörde Europol und der Grenzschutzagentur FRONTEX kooperieren?
Inwiefern wird auch die Bundesregierung eine nationale Kontaktstelle für die „Hybrid Fusion Cell“ einrichten, und welche Aufgaben werden dort von welchen Behörden übernommen?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung die „Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ vom 19. April 2016 (Ratsdokument 7928/16) berücksichtigen und/oder umsetzen, der ein „rasches und angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“ anmahnt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne einer noch einzurichtenden „Hybrid Fusion Cell“ bekannt, mit einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ durchzuführen, und worum handelt es sich dabei?
Sofern diese Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ noch nicht ausformuliert sind, welche Anstrengungen hält die Bundesregierung hierzu für notwendig?
Inwiefern und mit welchen Einschränkungen könnte aus Sicht der Bundesregierung die Solidaritätsklausel nach Artikel 222 AEUV und die Beistandsklausel nach Artikel 42 EUV zur Vorbeugung und Reaktion auf „hybride Bedrohungen“ angewandt werden, und welche Änderungen zur Ausführung oder Umsetzung wären hierfür erforderlich?