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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Delfintherapie in Deutschland (G-SIG: 16012202)

Vor- und Nachteile einer Delphintherapie im Vergleich zu Therapien mit anderen domestizierten Tieren, auch unter dem Aspekt des Tier- und Artenschutzes, Studien über Therapieerfolge, gesundheitliche Risiken für den Menschen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

25.07.2007

Antwortdauer

47 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/558908. 06. 2007

Delfintherapie in Deutschland

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende der 70er Jahre errichtete der amerikanische Psychologe David Nathanson in Florida/USA das erste Zentrum für Delfintherapie. Die Medien berichteten seitdem von sensationellen Therapieerfolgen. Angeblich nachhaltig andauernde Behandlungserfolge von Autismus oder dem Down-Syndrom konnte jedoch bislang nicht bestätigt werden. Dennoch boomt besonders in den USA die Branche, trotz Kosten von bis zu 12 000 Euro für eine zweiwöchige Therapie.

Seit November 2000 gibt es erstmals auch in Deutschland das Angebot einer Delfintherapie im Rahmen eines sechsjährigen Forschungsprojektes.

Sonderpädagogen von der Universität Würzburg forschen im Delfinarium des Nürnberger Zoos über den möglichen Erfolg der Delfintherapie. Am 22. September 2006 wurde das Ergebnis der Studie veröffentlicht (Breitenbach et al. 2006, Delfintherapie für Kinder mit Behinderungen: Analyse und Erklärung der Wirksamkeit). In der entsprechenden Pressemitteilung kommen die Forscher zu dem Schluss, dass aufgrund der nachgewiesenen Therapieeffekte bei schwerstbehinderten Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren künftig im Tiergarten Nürnberg Delfintherapie angeboten werden soll, die von den teilnehmenden Familien selbst zu finanzieren sein wird.

Die in der Studie der Universität Würzburg dargestellten Therapieeffekte werden von der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS – die in diesem Jahr Mitveranstalter des von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Jahr des Delfins“ ist – und weiteren Arten- und Tierschutzverbänden scharf kritisiert und als sachlich nicht richtig eingestuft. Trotz 25-jähriger internationaler Forschungsarbeit gäbe es keinen Hinweis darauf, dass die Therapie mit Delfinen effizienter ist als mit domestizierten Tieren wie Hund und Pferd. Dennoch werden Patienten während einer Therapie mit Wildtieren (Delfinen und andere Zootiere) einem höheren Risiko ausgesetzt als bei einer Therapie mit domestizierten Tieren.

Zudem ist die Therapie mit Delfinen um ein Vielfaches teuerer als die Therapie mit domestizierten Tieren. Der Verband autismus Deutschland e. V. spricht sich gegen Delfintherapien aus, da deren Wirkung nicht bewiesen ist – die Wirkung der Therapieformen mit domestizierten Tieren aber bereits seit langer Zeit wissenschaftlich sehr gut beschrieben ist.

Delfintherapien kommen aber auch aufgrund der Haltungsbedingungen der Delfine in die Kritik, da die artgerechte Unterbringung der Tiere kaum zu realisieren ist. So soll die Einrichtung der Gehege und Becken an den Bewegungs-, Ruhe-, Schutz- und Ernährungsbedürfnissen sowie an den sonstigen essenziellen Verhaltensweisen der Tiere ausgerichtet sein. Laut Artikel 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 ist vorgesehen, dass die Bedingungen unter denen Große Tümmler gehalten werden, den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen dieser Art Rechnung tragen müssen. Dazu gehört unter anderem eine artgerechte Ausgestaltung der Gehege. Standards hierfür sind in der derzeitigen Fassung des Säugetiergutachtens jedoch nicht festgelegt. Eine Nachzucht ist unter den nicht artgerechten Haltungsbedingungen nur äußerst selten erfolgreich. Das bestätigt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Import von Walen und Delfinen zu kommerziellen Zwecken in die Europäische Union und nach Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/1378). Somit werden immer noch eine Vielzahl von Wildfängen in die Europäische Union und Deutschland eingeführt, um dem Bedarf an Delfinen für die Delfinarien gerecht zu werden.

Auch auf Grund der Tatsache, dass in Deutschland bereits fünf von ehemals neun Delfinarien geschlossen wurden, ist jede Genehmigung und der eventuelle Einsatz von Steuergeldern in diesen Bereich der Delfintherapie mit großer Sorgfalt zu prüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Delfintherapien in der Europäischen Union und in Deutschland

1. Wie viele Zoologischen Gärten oder sonstige Einrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland eine Form der Delfintherapie zu wissenschaftlichen und kommerziellen Zwecken an (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Betreibern)?

2. Wie viele Delfintherapiezentren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland zu kommerziellen Zwecken geplant (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Antragstellern)?

3. Welche Art von Forschung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den nationalen und europäischen Delfinarien und vor allem in den Delfintherapiezentren durchgeführt, und wer finanziert diese in welcher Höhe?

4. Wird die Bundesregierung die Einrichtung von Delfintherapiezentren in jeglicher Hinsicht unterstützen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie der Universität Würzburg und des Nürnberger Delfinarium (Breitenbach et al. 2006)?

6. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Ergebnis, dass Kinder von der Teilnahme an Delfintherapien nur „in der Wahrnehmung der Eltern“ profitieren (Placebo-Effekt)?

7. a) Welche Studien über den Therapieerfolg von Delfintherapien liegen der Bundesregierung neben den aktuellen Forschungsergebnissen der Universität Würzburg vor und welche von diesen hat die Bundesregierung (mit)finanziert?

b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu dem Themenbereich Therapien mit Wildtieren geplant, und wird sich die Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell beteiligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Studien haben?

8. a) Welche Forschungsergebnisse über den Therapieerfolg von Therapien mit domestizierten Tieren liegen der Bundesregierung vor, und welche von diesen hat die Bundesregierung (mit)finanziert?

b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu dem Themenbereich Therapien mit domestizierten Tieren geplant, und wird sich die Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell beteiligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Studien haben?

9. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass als einzige Rechtfertigung für die Delfinhaltung in Zoos nur die Bildungsarbeit in Frage kommt, da der andere Grund nach EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/ EG des Rates), die Bestandssicherung und erfolgreiche Auswilderung von Delfinen, an bestimmte, äußerst schwierige Rahmenbedingungen geknüpft ist, die kein Delfinarium in Deutschland erfüllen kann, und wenn nein, warum nicht?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der modernen Zoopädagogik, dass dieser Bildungsanspruch u. a. als erfüllt gilt, wenn die Tiere in einer künstlichen, der Natur nachempfundenen Umwelt ungehindert ihr natürliches Verhaltensspektrum ausleben können, dieses ohne Risiken für Mensch und Tier gut zu beobachten ist und den Besuchern verständlich erklärt wird?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die heute noch üblichen Routinen und Praktiken in der Delfinhaltung wie Heraustauchen aus dem Wasser und Interagieren mit Menschen, Separation von Tieren in getrennten Becken, so genannte Kunststücke wie das Springen durch einen Reifen oder die Apportation von Gegenständen?

d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anforderungen moderner Zoopädagogik in den Delfinarien und Delfintherapiezentren eingehalten werden können, um eine auch zukünftig akzeptierte Haltung der Tiere im Sinne der EU-Richtlinie sicherzustellen?

10. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Meereskundemuseums in Stralsund von 2006 zu dem geplanten Delfinarium auf Rügen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

b) Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Genehmigungsstand des geplanten Delfinariums auf Rügen (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

c) Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, dass neben dem Delfinarium auf Rügen auch noch ein Affen- und Elefantenpark geplant ist?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erweiterung des Delfinariums des Tierparks Nürnberg und die dort stattfindenden Delfintherapien aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier- und Artenschutzes und der sozialen Zugänglichkeit der Therapie?

II. Gesundheits- und Verbraucherschutz

12. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für den Menschen bei einer Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

13. Aus welchem Grund werden keine Statistiken zu Unfällen, die durch Delfine in Delfinarien und sonstigen Einrichtungen verursacht werden, geführt, und sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

14. a) Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz des Menschen bei einer Teilnahme an einer Delfintherapie und anderen Therapien mit Wildtieren?

b) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Bedarf nach einer Aktualisierung dieser Regelungen, und wenn nein, warum nicht?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Versicherungsschutz den Teilnehmern an einer Delfintherapie gewährleistet wird, und wer im Falle eines Personen- und/oder Sachschadens für die anfallenden Kosten aufkommt?

16. Sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit der gegenseitigen Krankheitsübertragung ein weiteres Risiko, da besonders die jungen Patienten oftmals zusätzlich mit einer Immunschwäche zu kämpfen haben?

17. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung für die notwendige ausgezeichnete Wasserqualität gesorgt werden, da auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine Chlorung des Wassers von Delfinarien vorgeschrieben ist (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

18. Aus welchem Grund wird ein Delfinarium nicht zu einem Schwimm- oder Badebecken im Sinne des IfSG, wenn sich einzelne Menschen für Therapiezwecke in das Delfinarium begeben (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

19. Welche Regelung stellt die nötigen Hygienestandards zum Schutz des Menschens in einem Delfintherapie-Becken sicher, in das die Tiere in regelmäßigen Abständen ihre Fäkalien entlassen?

20. a) Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Genehmigungsverfahren für die Haltung von Cetacea-Individuen in europäischen und deutschen Delfinarien nicht die Fragen des Verbraucherschutzes (Verletzungen, Infektionsgefahren des Menschen) geprüft?

b) Sieht die Bundesregierung hier aufgrund der geplanten Delfintherapieangebote in Deutschland einen Handlungsbedarf?

c) Wenn ja, welche Auflagen sollten hier zum Schutzes der Therapieteilnehmer erteilt werden?

21. Welche konkreten Maßnahmen planen die Bundesregierung und die Europäischen Union um sicherzustellen, dass Infektionskrankheiten oder ernsthafte Verletzungen (Hautabschürfungen, Bisse, Knochenbrüche) durch die Therapietiere bei Therapiepatienten vermieden werden?

22. a) Plant die Bundesregierung die Teilnahme an einer Delfintherapie finanziell zu bezuschussen, und sind der Bundesregierung solche Überlegungen von Seiten der Länder bekannt? Wenn ja,

b) wie beurteilt die Bundesregierung den zur Kostendeckung veranschlagten Satz von ca. 244 Euro pro Sitzung im Vergleich zu einer durchschnittlichen Sitzung Pferdetherapie von nur 35 Euro?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der siebenfache Preis begründet?

III. Tier- und Artenschutz

23. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für die Tiere bei einer Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

24. Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz der Delfine, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden?

25. Womit begründet die Bundesregierung ihre Haltung, auf spezifische Haltungsvorschriften für die Haltung von Delfinen verzichten zu können (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

26. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Delfintherapie durchgeführt werden, wenn in Deutschland ein Mindestwert von 0,3 mg/l Chlor für Menschen vorgeschrieben ist, der Chlor-Wert für Delfine aber 0,2 mg/l nicht übersteigen soll, da ein zu hoher Chlorgehalt als schädlich für Haut und Augen der Tiere gilt und in Brasilien z. B. aus diesem Grund der Maximalwert für ein Delfinarium auf 0,2 mg/l festgesetzt wurde?

27. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch in Deutschland der Wert von 0,2 mg/l nicht überschritten werden soll, um den Bedürfnissen der Tiere nach neuem wissenschaftlichem Forschungsstand Rechnung zu tragen?

28. Welche Regelungen für die Haltung von Delfinen in Delfinarien und Zoologischen Gärten gelten auch für die Delfintherapie, und welche gelten nicht?

29. a) Werden die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 und die Bestimmungen des Artikels 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 zur Haltung von Wildtieren in Zoos, die für die Haltung von Wildtieren in Zoos entwickelt wurden, nach Auffassung der Bundesregierung auch den Bedingungen der Delfintherapie gerecht?

b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundsregierung hieraus?

30. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Definition wichtiger Aspekte der Haltungsbedingungen durch das Meereskundemuseum Stralsund von 2006 zu dem geplanten Delfinarium auf Rügen, wie irreguläre Poolform mit Tiefwasserbereichen über 20 Meter; Flachwasserbereichen mit Sandstrand; Korallen, Steinen und Felsen (bieten Versteckmöglichkeiten auch für kleine Fische und brechen den Schall); Sandboden mit Seegras (Delfine interagieren aus unterschiedlichen Gründen oft mit Sand); Kunstwellen; Fischen und anderen Lebewesen aus der natürlichen Umgebung?

b) In welchen Delfinarien in Deutschland und in der EU werden die folgenden Kriterien (Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund) wie die Jagd nach lebendem Fisch, automotivierte, soziale Interaktion wie Sexualität und Spiel, lange, tiefe Tauchphasen, Wanderungen, Ruhephasen sowie die Aufzucht von Jungtieren erfüllt?

c) Wird die Bundesregierung eine Regelung vorgeben, die das Halten (Beckengröße, Wasserqualität) und Behandeln (Therapieintervalle, Therapielänge, Therapieinhalte etc.) von Delfinen in Delfinarien oder sonstigen Einrichtungen nach dem Vorbild der USA („Animal Welfare Act“ 1979, „swim-with-the-dolphin-programs“ 1995) und nach den Kriterien der Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund vorschreibt, und wenn nein, warum nicht?

31. a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Delfintherapien die Quote der Wildfänge von Delfinen steigen lassen?

b) Wie würde die Bundesregierung ausschließen, dass bei einer eventuellen Zunahme von Delfintherapieangeboten in Deutschland und in der Europäischen Union der Import von illegalen und legalen Wildfängen nicht zunimmt, um weiterhin den strengen Schutz der Delfine nach der FFH-Richtlinie und des Washingtoner Artenschutzabkommens zu gewährleisten?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des Tier- und Artenschutzes, eine Therapie mit domestizierten Tieren einer Delfintherapie vorzuziehen ist, und wenn nein, aus welchem Grund?

33. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des therapeutischen Nutzens, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier- und Artenschutzes und der sozialen Zugänglichkeit die Therapie mit domestizierten Tieren der Delfintherapie in jeder Hinsicht vorzuziehen ist?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Fragen33

1

Wie viele Zoologischen Gärten oder sonstige Einrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland eine Form der Delfintherapie zu wissenschaftlichen und kommerziellen Zwecken an (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Betreibern)?

2

Wie viele Delfintherapiezentren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland zu kommerziellen Zwecken geplant (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Antragstellern)?

3

Welche Art von Forschung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den nationalen und europäischen Delfinarien und vor allem in den Delfintherapiezentren durchgeführt, und wer finanziert diese in welcher Höhe?

4

Wird die Bundesregierung die Einrichtung von Delfintherapiezentren in jeglicher Hinsicht unterstützen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie der Universität Würzburg und des Nürnberger Delfinarium (Breitenbach et al. 2006)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Ergebnis, dass Kinder von der Teilnahme an Delfintherapien nur „in der Wahrnehmung der Eltern“ profitieren (Placebo-Effekt)?

7

a) Welche Studien über den Therapieerfolg von Delfintherapien liegen der Bundesregierung neben den aktuellen Forschungsergebnissen der Universität Würzburg vor und welche von diesen hat die Bundesregierung (mit)finanziert?

b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu dem Themenbereich Therapien mit Wildtieren geplant, und wird sich die Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell beteiligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Studien haben?

8

a) Welche Forschungsergebnisse über den Therapieerfolg von Therapien mit domestizierten Tieren liegen der Bundesregierung vor, und welche von diesen hat die Bundesregierung (mit)finanziert?

b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu dem Themenbereich Therapien mit domestizierten Tieren geplant, und wird sich die Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell beteiligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Studien haben?

9

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass als einzige Rechtfertigung für die Delfinhaltung in Zoos nur die Bildungsarbeit in Frage kommt, da der andere Grund nach EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/ EG des Rates), die Bestandssicherung und erfolgreiche Auswilderung von Delfinen, an bestimmte, äußerst schwierige Rahmenbedingungen geknüpft ist, die kein Delfinarium in Deutschland erfüllen kann, und wenn nein, warum nicht?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der modernen Zoopädagogik, dass dieser Bildungsanspruch u. a. als erfüllt gilt, wenn die Tiere in einer künstlichen, der Natur nachempfundenen Umwelt ungehindert ihr natürliches Verhaltensspektrum ausleben können, dieses ohne Risiken für Mensch und Tier gut zu beobachten ist und den Besuchern verständlich erklärt wird?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die heute noch üblichen Routinen und Praktiken in der Delfinhaltung wie Heraustauchen aus dem Wasser und Interagieren mit Menschen, Separation von Tieren in getrennten Becken, so genannte Kunststücke wie das Springen durch einen Reifen oder die Apportation von Gegenständen?

d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anforderungen moderner Zoopädagogik in den Delfinarien und Delfintherapiezentren eingehalten werden können, um eine auch zukünftig akzeptierte Haltung der Tiere im Sinne der EU-Richtlinie sicherzustellen?

10

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Meereskundemuseums in Stralsund von 2006 zu dem geplanten Delfinarium auf Rügen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

b) Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Genehmigungsstand des geplanten Delfinariums auf Rügen (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

c) Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, dass neben dem Delfinarium auf Rügen auch noch ein Affen- und Elefantenpark geplant ist?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erweiterung des Delfinariums des Tierparks Nürnberg und die dort stattfindenden Delfintherapien aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier- und Artenschutzes und der sozialen Zugänglichkeit der Therapie?

12

Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für den Menschen bei einer Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

13

Aus welchem Grund werden keine Statistiken zu Unfällen, die durch Delfine in Delfinarien und sonstigen Einrichtungen verursacht werden, geführt, und sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

14

a) Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz des Menschen bei einer Teilnahme an einer Delfintherapie und anderen Therapien mit Wildtieren?

b) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Bedarf nach einer Aktualisierung dieser Regelungen, und wenn nein, warum nicht?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Versicherungsschutz den Teilnehmern an einer Delfintherapie gewährleistet wird, und wer im Falle eines Personen- und/oder Sachschadens für die anfallenden Kosten aufkommt?

16

Sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit der gegenseitigen Krankheitsübertragung ein weiteres Risiko, da besonders die jungen Patienten oftmals zusätzlich mit einer Immunschwäche zu kämpfen haben?

17

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung für die notwendige ausgezeichnete Wasserqualität gesorgt werden, da auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine Chlorung des Wassers von Delfinarien vorgeschrieben ist (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

18

Aus welchem Grund wird ein Delfinarium nicht zu einem Schwimm- oder Badebecken im Sinne des IfSG, wenn sich einzelne Menschen für Therapiezwecke in das Delfinarium begeben (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

19

Welche Regelung stellt die nötigen Hygienestandards zum Schutz des Menschens in einem Delfintherapie-Becken sicher, in das die Tiere in regelmäßigen Abständen ihre Fäkalien entlassen?

20

a) Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Genehmigungsverfahren für die Haltung von Cetacea-Individuen in europäischen und deutschen Delfinarien nicht die Fragen des Verbraucherschutzes (Verletzungen, Infektionsgefahren des Menschen) geprüft?

b) Sieht die Bundesregierung hier aufgrund der geplanten Delfintherapieangebote in Deutschland einen Handlungsbedarf?

c) Wenn ja, welche Auflagen sollten hier zum Schutzes der Therapieteilnehmer erteilt werden?

21

Welche konkreten Maßnahmen planen die Bundesregierung und die Europäischen Union um sicherzustellen, dass Infektionskrankheiten oder ernsthafte Verletzungen (Hautabschürfungen, Bisse, Knochenbrüche) durch die Therapietiere bei Therapiepatienten vermieden werden?

22

a) Plant die Bundesregierung die Teilnahme an einer Delfintherapie finanziell zu bezuschussen, und sind der Bundesregierung solche Überlegungen von Seiten der Länder bekannt? Wenn ja,

b) wie beurteilt die Bundesregierung den zur Kostendeckung veranschlagten Satz von ca. 244 Euro pro Sitzung im Vergleich zu einer durchschnittlichen Sitzung Pferdetherapie von nur 35 Euro?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der siebenfache Preis begründet?

23

Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für die Tiere bei einer Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

24

Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz der Delfine, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden?

25

Womit begründet die Bundesregierung ihre Haltung, auf spezifische Haltungsvorschriften für die Haltung von Delfinen verzichten zu können (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

26

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Delfintherapie durchgeführt werden, wenn in Deutschland ein Mindestwert von 0,3 mg/l Chlor für Menschen vorgeschrieben ist, der Chlor-Wert für Delfine aber 0,2 mg/l nicht übersteigen soll, da ein zu hoher Chlorgehalt als schädlich für Haut und Augen der Tiere gilt und in Brasilien z. B. aus diesem Grund der Maximalwert für ein Delfinarium auf 0,2 mg/l festgesetzt wurde?

27

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch in Deutschland der Wert von 0,2 mg/l nicht überschritten werden soll, um den Bedürfnissen der Tiere nach neuem wissenschaftlichem Forschungsstand Rechnung zu tragen?

28

Welche Regelungen für die Haltung von Delfinen in Delfinarien und Zoologischen Gärten gelten auch für die Delfintherapie, und welche gelten nicht?

29

a) Werden die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 und die Bestimmungen des Artikels 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 zur Haltung von Wildtieren in Zoos, die für die Haltung von Wildtieren in Zoos entwickelt wurden, nach Auffassung der Bundesregierung auch den Bedingungen der Delfintherapie gerecht?

b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundsregierung hieraus?

30

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Definition wichtiger Aspekte der Haltungsbedingungen durch das Meereskundemuseum Stralsund von 2006 zu dem geplanten Delfinarium auf Rügen, wie irreguläre Poolform mit Tiefwasserbereichen über 20 Meter; Flachwasserbereichen mit Sandstrand; Korallen, Steinen und Felsen (bieten Versteckmöglichkeiten auch für kleine Fische und brechen den Schall); Sandboden mit Seegras (Delfine interagieren aus unterschiedlichen Gründen oft mit Sand); Kunstwellen; Fischen und anderen Lebewesen aus der natürlichen Umgebung?

b) In welchen Delfinarien in Deutschland und in der EU werden die folgenden Kriterien (Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund) wie die Jagd nach lebendem Fisch, automotivierte, soziale Interaktion wie Sexualität und Spiel, lange, tiefe Tauchphasen, Wanderungen, Ruhephasen sowie die Aufzucht von Jungtieren erfüllt?

c) Wird die Bundesregierung eine Regelung vorgeben, die das Halten (Beckengröße, Wasserqualität) und Behandeln (Therapieintervalle, Therapielänge, Therapieinhalte etc.) von Delfinen in Delfinarien oder sonstigen Einrichtungen nach dem Vorbild der USA („Animal Welfare Act“ 1979, „swim-with-the-dolphin-programs“ 1995) und nach den Kriterien der Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund vorschreibt, und wenn nein, warum nicht?

31

a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Delfintherapien die Quote der Wildfänge von Delfinen steigen lassen?

b) Wie würde die Bundesregierung ausschließen, dass bei einer eventuellen Zunahme von Delfintherapieangeboten in Deutschland und in der Europäischen Union der Import von illegalen und legalen Wildfängen nicht zunimmt, um weiterhin den strengen Schutz der Delfine nach der FFH-Richtlinie und des Washingtoner Artenschutzabkommens zu gewährleisten?

32

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des Tier- und Artenschutzes, eine Therapie mit domestizierten Tieren einer Delfintherapie vorzuziehen ist, und wenn nein, aus welchem Grund?

33

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des therapeutischen Nutzens, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier- und Artenschutzes und der sozialen Zugänglichkeit die Therapie mit domestizierten Tieren der Delfintherapie in jeder Hinsicht vorzuziehen ist?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 8. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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