Verwendung von EU-Mitteln für Flüchtlingslager in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Jan Korte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen ihres Abkommens mit der Türkei zur Begrenzung der „irregulären Migration aus der Türkei in die EU“ erklärte sich die Europäische Union (EU) dazu bereit, der Türkei bis zum Jahr 2018 insgesamt 6 Mrd. Euro an finanzieller Unterstützung zu zahlen, die für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in der Türkei und für die Förderung weiterer „Projekte für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen“, eingesetzt werden sollen (www.consilium. europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/).
In der Türkei leben derzeit nach Angaben des staatlichen Katastrophenhilfswerkes AFAD rund 2,7 Millionen syrische Flüchtlinge. Die Aufnahme dieser Flüchtlinge stellt das Land vor große Herausforderungen, Spannungen mit der einheimischen Bevölkerung sind nicht auszuschließen.
So kam es in Cesme und Dikili zu Protesten gegen die Ankunft und Unterbringung von Flüchtlingen, die im Zuge des EU-Türkei-Abkommens von den griechischen Inseln zur türkischen Ägäisküste zurückgeführt wurden. Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner um Einbußen beim Tourismusgeschäft und rapide Lohneinbrüche durch billigere Arbeitskräfte aus Syrien mischen sich dabei mit offen fremdenfeindlichen Ressentiments über angeblich steigende Kriminalität (www.br.de/nachrichten/fluechtlinge-rueckfuehrung-protest-tuerkische-staedte-100.html; www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-fluechtlinge-protest-rueckfuehrung-101.html).
Politikerinnen und Politiker der sozialdemokratischen und prokurdischen Oppositionsparteien CHP und HDP in der Türkei sowie Vertreterinnen und Vertreter der alevitischen und kurdischen Bevölkerungsgruppen zeigten sich indessen besorgt, dass die türkische Regierung die gezielte Ansiedlung von syrischen sunnitischen Flüchtlingen in Siedlungsgebieten der ethnischen und religiösen Minderheiten zur demographischen – und politischen – Veränderung nutzen könnte (http://rudaw.net/english/middleeast/turkey/30032016; www.heise.de/tp/artikel/47/47935/1.html).
Dazu kommt die Befürchtung, dass die Flüchtlingslager der staatlichen Hilfsorganisation AFAD als Stützpunkte für dschihadistische Kämpfer aus Syrien dienen könnten. „In Maraş, wo auch viele alevitische Dörfer beheimatet sind, werden systematisch und ganz bewusst Flüchtlingscamps errichtet, in denen Dschihadisten untergebracht werden“, heißt es in einem von der „Alevitischen Union in Europa“ verbreiteten Aufruf. In den Augen der Dschihadisten sind die Aleviten Ungläubige oder Abtrünnige vom Islam, die getötet werden dürfen (http://alevi.com/de/?p=8302).
Seit Anfang April 2016 protestieren Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Sivricehöyük und weiterer alevitischer Dörfer in der Provinz Kahramanmaras gegen den Bau eines Container-Flüchtlingslagers für 25 000 sunnitische Syrerinnen und Syrer. Die Zahl der Flüchtlinge würde diejenige der wenigen Tausend Aleviten in den umliegenden Dörfern bei weitem übertreffen. Sprecher der Aleviten betonten dabei, dass sich ihr Protest nicht gegen die Flüchtlinge richte. Angesichts der ethnisch-religiösen Verhältnisse in der von Kurden und Türken, Aleviten und Sunniten gemischt besiedelten Provinz, in der es 1978 zu einem Pogrom an hunderten von Aleviten kam, befürchten sie allerdings erneute Spannungen zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften (www.hurriyetdailynews.com/turkishvillagers-rally-against-refugee-camp-plans-citing-fear-of-sunni-extremists.aspx? pageID=238&nID=97458&NewsCatID=341; www.hurriyetdailynews.com/Default. aspx?pageID=238&nid=97964&NewsCatID=341).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung oder – nach ihrer Kenntnis – die EU bislang um Auskünfte von Seiten der türkischen Behörden über die Verwendung bereits gezahlter oder zugesagter EU-Gelder bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei bemüht?
Welche Möglichkeiten der Mitsprache und Mitentscheidung über die regionale Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei hat die EU als Geldgeberin nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwieweit hat sie gegebenenfalls bislang von dieser Mitsprachemöglichkeit Gebrauch gemacht?
In welchen Regionen oder Provinzen der Türkei befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wie viele Flüchtlingslager für nichtsyrische Flüchtlinge?
a) Wie viele Personen leben jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung seit wie langer Zeit in diesen Camps (bitte soweit wie möglich nach Geschlecht und Alter der dort lebenden Personen differenzieren)?
b) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils diese Camps (AFAD, Stadtverwaltungen, NGOs etc.)?
c) Inwieweit sind diese Camps von ihrer Infrastruktur und Bauweise her für eine langfristige oder dauerhafte Bewohnung vorgesehen (falls möglich, bitte Bewohnungszeiträume angeben oder schätzen)?
d) Inwieweit, in welcher Höhe und für welche Aufgaben genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel für den Aufbau, Ausbau oder Betrieb dieser Camps verwendet?
In welchen Regionen oder Provinzen der Türkei befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wie viele Flüchtlingslager für syrische Flüchtlinge?
a) Wie viele Personen leben jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung seit wie langer Zeit in diesen Camps (bitte soweit wie möglich nach Geschlecht und Alter der dort lebenden Personen differenzieren)?
b) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils diese Camps (AFAD, Stadtverwaltungen, NGOs etc.)?
c) Inwieweit sind diese Camps von ihrer Infrastruktur und Bauweise her für eine langfristige oder dauerhafte Bewohnung vorgesehen (falls möglich, bitte Bewohnungszeiträume angeben oder schätzen)?
d) Inwieweit, in welcher Höhe und für welche Aufgaben genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel für den Betrieb dieser Camps verwendet?
In welchen Regionen oder Provinzen der Türkei sollen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Lager für nichtsyrische Flüchtlinge erbaut werden?
a) Wie viele Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den geplanten oder derzeit erbauten Camps unterkommen, und für welchen voraussichtlichen Zeitraum?
b) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils diese Camps (AFAD, Stadtverwaltungen, NGOs etc.)?
c) Inwieweit, in welcher Höhe und für welche Aufgaben genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel für den Bau und Betrieb dieser Camps verwendet?
In welchen Regionen oder Provinzen der Türkei sollen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Lager für syrische Flüchtlinge erbaut werden?
a) Wie viele Personen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den geplanten oder derzeit erbauten Camps unterkommen, und für welchen voraussichtlichen Zeitraum?
b) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils diese Camps (AFAD, Stadtverwaltungen, NGOs etc.)?
c) Inwieweit, in welcher Höhe und für welche Aufgaben genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel für den Bau und Betrieb dieser Camps verwendet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine gezielte oder mutmaßliche Ansiedlungspolitik von syrischen sunnitisch-arabischen Flüchtlingen in mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden oder der alevitischen Glaubensgemeinschaft besiedelten Gebieten?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Protesten der Oppositionsparteien sowie Angehöriger der kurdischen und alevitischen Bevölkerungsgruppe gegen den Neubau von Flüchtlingscamps?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr von Spannungen oder Konflikten zwischen verschiedenen Bevölkerungs- und Religionsgruppen in der Türkei, aufgrund der Ansiedlung von syrischen Flüchtlingen in Regionen, die von ethnischen oder religiösen Minderheiten bewohnt werden?
c) Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die EU –, im Rahmen des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei auf den Bau und die regionale Verteilung von Flüchtlingslagern in der Türkei Einfluss zu nehmen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über eine nach der ethnischen oder Religionszugehörigkeit (Araber, Kurden, Turkmenen etc./Sunniten, Alawiten, Christen) der syrischen Flüchtlinge differenzierten Aufnahme- und Betreuungspolitik durch die türkische Regierung bzw. eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Flüchtlingsgruppen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Pläne der türkischen Regierung, syrischen Flüchtlingen die türkische Staatsbürgerschaft anzubieten?
a) Wie viele in der Türkei lebende syrische Flüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingebürgert?
b) Wie viele und welche syrischen Flüchtlinge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach welcher Aufenthaltsdauer und welchen sonstigen Kriterien in der Türkei eingebürgert werden oder ihnen die Einbürgerung in Aussicht gestellt werden?
Von welchen Protesten der örtlichen Bevölkerung gegen die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei während der letzten fünf Jahre hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass angeben)?
a) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Motivation solcher Proteste?
b) Wie reagierten nach Kenntnis der Bundesregierung die örtlichen Behörden bzw. die türkische Regierung auf solche Proteste?
c) Inwieweit kann die Bundesregierung eine Zunahme von Protesten gegen die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei seit Abschluss des EU-Türkei-Abkommens erkennen?
Welche Haltung zum EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen und generell zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Oppositionsparteien CHP, HDP und MHP ein?
Von welchen gewalttätigen Übergriffen auf Flüchtlinge in der Türkei während der letzten fünf Jahre hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte Datum, Ort, Anlass und mögliche Opfer und deren ethnische und religiöse Identität angeben)?
a) Von wem – Bevölkerung, rechtsextreme Gruppierungen etc. – gingen diese Übergriffe nach Kenntnis der Bundesregierung aus?
b) Wie reagierten nach Kenntnis der Bundesregierung die örtlichen Behörden bzw. die türkische Regierung auf solche Übergriffe?
c) Inwieweit kann die Bundesregierung einen Anstieg von Gewalttaten gegen Flüchtlinge seit Abschluss des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens erkennen?