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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns

Durch die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" beim Zoll aufgedeckte Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Sanktionen bzw. Bußgelder, vorenthaltene Lohnsumme, Dunkelziffern, Anfangsverdachtsfälle, eingeleitete Ermittlungen und Strafverfahren, Kriterien der "risikoorientierten Prüfung", Personalausstattung und -einsatz der Zollverwaltung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/834728.04.2016

Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2015 trat der gesetzliche Mindestlohn in Kraft, mit der Kontrolle der Umsetzung wurde die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) betraut. Am 11. April 2016 stellte der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, die Bilanz der deutschen Zollverwaltung für das Jahr 2015 vor, und erläuterte laut Presseerklärung (www.zoll.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2016/z99_zoll_jahrespressekonferenz.html; jsessionid=CB338125D880C1351E01724B0690FB40.live0512?nn=20202), die FKS habe bei einer um 30 Prozent geringeren Anzahl von Prüfungen gegenüber dem Vorjahr im Zusammenhang mit der Schwarzarbeitsbekämpfung eine höhere Anzahl von Verstößen festgestellt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass bei der Kontrolle des Mindestlohns „neu in die Prüfungen einbezogene Branchen zunächst für die Neuregelungen sensibilisiert“ worden seien, „ohne Verstöße unmittelbar zu ahnden“.

In der Berichterstattung von der Pressekonferenz meldet „AFP“ („Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße im vierstelligen Bereich auf“, Meldung vom 11. April), der Zoll habe Verstöße im vierstelligen Bereich gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Dabei sei es erst ab der Jahresmitte „verstärkt“ darum gegangen, Verstöße aufzudecken und die Behörde habe „risikoorientiert“ gearbeitet, sich also auf besonders gefährdete Branchen konzentriert. Dabei, so wird der zuständige Abteilungsleiter des Bundesfinanzministeriums, Julian Würtenberger, zitiert, gehe es vor allem um Wirtschaftszweige, die „besonders nah dran sind an prekären Löhnen“, darunter die Bauwirtschaft und Gastronomie.

Die gleiche Agenturmeldung zitiert den Bundesfinanzminister mit den Worten, die Nachwuchskräfte beim Zoll würden „prioritär“ bei den Mindestlohnkontrollen eingesetzt (entsprechend auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5807, Frage 16). Ausweislich der Agenturmeldung erklärte der zuständige Abteilungsleiter indes, alle 320 Mitarbeiter, die im vergangenen Jahr ihre Ausbildung beim Zoll abgeschlossen hätten, seien zunächst an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei entsandt worden.

Trotz Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die FKS laut Pressemitteilung der Zollverwaltung und der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im vergangenen Jahr nicht mehr, sondern weniger Prüfungen unternommen. Trotz der geringeren Prüfungsanzahl sei jedoch eine höhere Anzahl von Verstößen festgestellt worden.

Am 12. April 2016 meldete das „Handelsblatt“ unter dem Titel „Weise ködert Wirtschaftsprüfer“, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) plane, Mitarbeiter von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anzuwerben, um sie vorübergehend bei der Bearbeitung von Asylanträgen einzusetzen. Zusammen mit den 1 800 von anderen Behörden – darunter vom Zoll – entliehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll so der Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen abgearbeitet werden.

Durch die Ausweitung des Aufgabengebietes ist die FKS mit ihren ca. 7 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Kontrolle von etwa doppelt so vielen Arbeitsverhältnissen wie vor Einführung des Mindestlohns zuständig. Indessen sollen dafür lediglich 1 600 zusätzliche Beamte eingestellt werden (Neues Deutschland vom 10. April 2015, „Frust beim Zoll, Freude beim Lohndrücker“, Bundeshaushalt 2016, Einzelplan 8, Kapitel 0813, „Bundeszollverwaltung“, Haushaltsvermerk zu Titel 422 01).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Worauf bezieht sich die Angabe in der „AFP“-Meldung vom 11. April („Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße im vierstelligen Bereich auf“), der Zoll habe im vergangenen Jahr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn im vierstelligen Bereich aufgedeckt?

a) Handelt es sich um betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um Betriebe oder Arbeitgeber?

b) Falls Arbeitgeber, wie hoch ist die Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter und nach Branchen und Betriebsgrößen differenzieren)?

2

Welcher Art waren die Verstöße, und welche Sanktionen wurden jeweils eingeleitet, bzw. welche und wie hohe Bußgelder wurden verhängt (bitte nach Art der Verstöße, Sanktionen, Branchen und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter aufschlüsseln)?

3

Sofern es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften handelt, wie hoch ist die vorenthaltene Lohnsumme (Differenz zwischen ausgezahltem Lohn und Mindestlohnanspruch (bitte differenziert nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter und nach Branchen und Betriebsgrößen aufschlüsseln)?

4

Mit welchen Dunkelziffern bei Verstößen gegen Lohnvorschriften rechnet die Bundesregierung angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl der durchgeführten Prüfungen nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz (43 637 Arbeitgeber von 1,9 Millionen, für die die FKS in diesem Zusammenhang kontrollberechtigt ist) und anderer Faktoren (falls möglich, bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter und nach Branchen aufschlüsseln)?

5

Welche Parameter wurden zur Berechnung der Dunkelziffer herangezogen, und wie wurde sie berechnet?

6

Welche und wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt, ohne „unmittelbar geahndet“ (Pressemitteilung der Bundeszollverwaltung vom 11. April 2016) zu werden (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter, Art des jeweiligen Verstoßes und nach Branchen und Betriebsgrößen aufschlüsseln)?

7

In welchen und wie vielen Fällen ergab sich der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, ohne dass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter, Art des jeweiligen Verstoßes und nach Branchen und Betriebsgrößen aufschlüsseln)?

8

Aufgrund welcher Erwägungen haben die zuständigen Behörden von einer Ahndung oder der Aufnahme von Ermittlungen hAbgesehen?

9

In welchen Fällen wurde von einer Ahndung festgestellter Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn abgesehen (bitte einzeln nach Art des Verstoßes, entscheidende Behörde, Begründung, Branche des inkriminierten Arbeitgebers, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auflisten, und falls zutreffend, die Höhe der Differenz zwischen Mindestlohn und tatsächlich gezahltem Lohn)?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass trotz geringerer Kontrollen und eines breiteren Aufgabenfeldes für die FKS durch Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015 mehr Strafverfahren eingeleitet wurden als im Vorjahr?

11

Welche Grundlage hat die Bundesregierung für die laut Pressemeldungen und der Pressemitteilung der Bundeszollverwaltung geäußerte Vermutung, dass die im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr höhere Anzahl eingeleiteter Strafverfahren auf höhere Effektivität („risikoorientierte Prüfung“) der Schwarzarbeitsbekämpfung und nicht auf einen signifikanten Anstieg der zu ahndenden Verstöße insgesamt zurückgeht?

12

Werden die im Rahmen der „risikoorientierten Prüfung“ zur Untersuchung ausgewählten Branchen noch nach anderen Kriterien als dem in der „AFP“-Meldung „Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße im vierstelligen Bereich auf“ (exemplarisch Gastronomie und Bauwirtschaft) benannten „besonders nah dran an prekären Löhnen“ ermittelt?

Falls ja, welche Kriterien sind das, auf welcher Basis wurden sie ermittelt, und wie sind die verschiedenen Kriterien gewichtet?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beruhend auf den Prüfungen der FKS über die Art der Verstöße gegen Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor (bitte einzeln darstellen, zu welchen Verstößen in welcher Zahl Ermittlungen eingeleitet wurden)?

14

Wie viele Meldungen über Verstöße gegen Vorschriften zum Mindestlohn haben die Zollbehörden seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf welchen Wegen erreicht, und wie und mit welchen Ergebnissen wurden die gemeldeten Fälle weiterverfolgt (bitte nach Bundesländern bzw. Hauptzollämtern, Status der weiteren Bearbeitung bzw. Verfolgung, ggf. Höhe des verhängten Bußgeldes, weitere Ermittlungen, Branche des Arbeitgebers aufschlüsseln)?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der Meldung der Zeitung „Neues Deutschland“ vom 10. April 2015 („Frust beim Zoll, Freude beim Lohndrücker“) der zufolge unter anderem in Hamburg Gewerkschaften und Betriebsräte bei rechtswidrigen Zuständen in Unternehmen und auf Baustellen nicht die FKS, sondern das – eigentliche nicht zuständige – städtische Amt für Arbeitsschutz informiert hätten, weil die Mitarbeiter der FKS – möglicherweise wegen Überlastung – derlei Meldungen häufig nicht nachkämen?

16

Wie viele Arbeitgeber hat die FKS seit Einführung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz bereits geprüft (die Antwort bitte entsprechend der Struktur der Antwort zu Frage 13 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 differenziert nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter und sowohl die bisherige Gesamtzahl der Prüfungen für das Jahr 2015 als auch die einzelnen Monatswerte ausweisen und nach Branchen und Betriebsgrößen sowie nach den Branchen die besonderen Dokumentationspflichten nach § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes unterliegen)?

17

In wie vielen Fällen hat die FKS Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz eingeleitet (die Antwort bitte entsprechend der Struktur der Antwort zu Frage 14 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 differenziert nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter und sowohl die bisherige Gesamtzahl der Prüfungen für das Jahr 2015 als auch die einzelnen Monatswerte ausweisen und nach Branchen und Betriebsgrößen sowie nach den Branchen die besonderen Dokumentationspflichten nach § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes unterliegen)?

18

Wie ist die offenkundig unterschiedliche Auffassung zwischen dem Bundesfinanzminister und dem zuständigen Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium über den Einsatz von Nachwuchskräften beim Zoll zu erklären, dass einerseits der Bundesfinanzminister feststellt, Nachwuchskräfte würden „prioritär“ (AFP-Meldung vom 11. April 2016, „Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße im vierstelligen Bereich auf“ ) bei der Mindestlohnkontrolle eingesetzt, während der zuständige Abteilungsleiter in derselben Meldung zitiert wird mit der Angabe, dass alle 320 Mitarbeiter, die im vergangenen Jahr ihre Ausbildung beim Zoll beendet hätten, zunächst zum BAMF oder zur Bundespolizei entsandt worden seien?

19

Welche Pläne hat die Bundesregierung und insbesondere das Bundesfinanzministerium mit der ihm nachgeordneten Zollverwaltung, um die durch das Ausleihen von 320 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch verschärfte Personallücke der FKS zu kompensieren?

20

Zu welchem Zeitpunkt werden die 320 ausgeliehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der FKS eingesetzt, und wann und wie will die Bundesregierung den offenkundigen Bedarf weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim BAMF decken?

21

Sieht die Bundesregierung es als angezeigt an, angesichts der offenkundig schwachen Personalausstattung der FKS dem Beispiel des BAMF zu folgen und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für einen Übergangszeitraum aus der Privatwirtschaft zu entleihen, um die Kontrolle nach dem Mindestlohngesetz zu verstärken?

Falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 28. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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