[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8603
18. Wahlperiode 31.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8349 –
Abschiebungen von Roma nach Serbien und Kosovo
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den nächsten Monaten werden in der Bundesrepublik Deutschland wieder
vermehrte Abschiebungen von sog. Ausreisepflichtigen nach Serbien, Kosovo,
Mazedonien und in die anderen „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans
stattfinden. Viele dieser Aktionen betreffen Angehörige von Roma-
Minderheiten (
https://rdl.de/beitrag/heute-abschiebung-nach-serbien-und-mazedonien-
viele-kinder-viele-roma-zwei-menschen-aus), die in ihren Herkunftsländern
nach ihrer Rückkehr mit Diskriminierung, Erwerbs- und Wohnungslosigkeit
und somit prekären und oft menschenunwürdigen Lebensverhältnissen zu
rechnen haben.
Die Europäische Union (EU) erkennt diese Missstände auch in ihrem aktuellen
Menschenrechtsreport an und initiierte in der Vergangenheit verschiedene
Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation von Minderheiten wie Roma,
Ashkali und Angehörigen anderer romaner Bevölkerungsgruppen. So existieren
beispielsweise im Kosovo sowie in Serbien mehrere EU-finanzierte Projekte in
Millionenhöhe zum Schutz der Rechte ethnischer Minderheiten wie der Roma
(s. „Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie
in der Welt“, Ratsdok. 9593/15). Glaubt man jedoch Berichten von
Menschenrechtsorganisationen, so haben diese Projekte nichts an der systematischen
Schlechterstellung von Roma gegenüber der Durchschnittsbevölkerung des
jeweiligen Landes geändert (s. „Amnesty International Report 2015/16 – The
State Of The World’s Human Rights“). Auch die von verschiedenen
Mitgliedstaaten und der EU mitgetragene „Dekade der Roma-Inklusion“ von 2005 bis
2015 hatte, nach einem Statement der federführenden International Steering
Committee im Jahr 2013, „im alltäglichen Leben der Mehrheit der Roma keine
Auswirkungen“ (
www.romadecade.org/cms/upload/file/9283_file1_to-be-or-not-
to-be-roma-decade-after-2015.pdf).
Im Rahmen der Dekade wurde auch erstmals der „Roma Inklusions Index“
erstellt, um die Situation in den jeweiligen Ländern, bezogen auf verschiedene
Felder wie Bildung, Armut oder Gesundheitsversorgung, zu evaluieren. Über
den Verlauf der Dekade kann darin sogar eine Verschlechterung der Situation in
Bezug auf das Armutsrisiko von Roma gegenüber der Gesamtbevölkerung
festgestellt werden; beispielsweise sind 78 Prozent der serbischen Roma von Armut
bedroht, hingegen 35 Prozent der Gesamtpopulation Serbiens. Des Weiteren
berichtet noch immer durchschnittlich ein Drittel der Roma in den elf untersuchten
Ländern (von Albanien über Mazedonien bis Spanien) über erlebte
Diskriminierung, mit „Spitzenwerten“ von bis zu 60 Prozent und mehr in Bulgarien,
Tschechien oder Ungarn (
www.romadecade.org/cms/upload/file/9810_file1_roma-
inclusion-index-2015-s.pdf).
Schätzungen gehen von Erwerbslosigkeitsquoten bis zu 90 Prozent für im
Kosovo lebende Roma aus, was unter anderem dazu führt, dass ein großer Teil der
aus Westeuropa ausgewiesenen Rückkehrer schon nach etwa zwei Monaten den
Kosovo wieder verlassen, um in angrenzenden Balkanstaaten oder wiederum in
Westeuropa nach besseren Lebensbedingungen zu suchen.
Deutschland trägt politische Mitverantwortung für deren prekäre Situation. Die
Verfolgung und Diskriminierung der Roma im Kosovo, der im Jahr 2008
einseitig seine Unabhängigkeit proklamiert hat, ist auch eine der Folgen des aus
Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen NATO-Krieges gegen Jugoslawien
im Jahr 1999 (Bundestagsdrucksache 18/2421). Nach dem Ende der
Luftangriffe kam es zu offenen Pogromen insbesondere kosovo-albanischer
Nationalisten gegen Roma in der südserbischen Provinz Kosovo. Bis zu 200 000 Serben
und Roma wurden damals vertrieben. Während vor dem Krieg zirka
150 000 Roma im Kosovo lebten, sind es heute rund 35 000. In Serbien leben
40 000 bis 50 000 Roma aus dem Kosovo (
www.iz3w.org/zeitschrift/ausgaben/
340_brasilien/scherr).
Erschwerend kommt besonders für Kinder und junge Menschen hinzu, dass
viele die örtliche Lehrsprache nicht beherrschen, sei es, weil sie als Angehörige
einer Minderheit über eine eigene Sprache verfügen, oder weil sie durch einen
langfristigen Aufenthalt in Westeuropa zum Beispiel Deutsch erlernt haben und
sich nicht in der Landessprache der Herkunftsländer ihrer Eltern verständigen
können (
http://zentralrat.sintiundroma.de/content/downloads/stellungnahmen/
Stellungnahme_Zentralrat_20100908.pdf).
Trotz dieser – bekannten – Missstände existieren in Deutschland
Ablehnungsquoten zwischen 99,8 Prozent für serbische und 99,5 Prozent für kosovarische
Asylbewerber. Ein signifikanter Unterschied zwischen Roma und Nicht-Roma
ist hierbei nicht zu erkennen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2015“,
Bundestagsdrucksache 18/7625), von einer Berücksichtigung der erschwerten
Lebensumstände der Roma in diesen Ländern durch die Behörden ist also nicht
auszugehen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation für
Angehörige ethnischer Minderheiten im Kosovo?
Nichtalbanischen Minderheiten werden in der kosovarischen Verfassung
weitgehende Rechte und politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt, darunter
garantierte Parlamentssitze und konstitutive Beteiligung an wichtigen
Gesetzgebungsvorhaben. Die Verfassung erlaubt weitreichende Autonomie auf lokaler
Ebene und sieht die Ausübung der eigenen Sprache, Religion und Kultur sowie
den Zugang zu Bildungseinrichtungen in Minderheitensprachen und die Nutzung
eigener Medien vor. Die in der Verfassung der Republik Kosovo und in den
internationalen Menschenrechtsinstrumenten verbürgten Rechte werden in der
Praxis weitgehend geschützt. Staatliche Repression gegenüber Angehörigen
ethnischer Minderheiten findet nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik
Kosovo nicht statt.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation für
Angehörige ethnischer Minderheiten in Serbien?
Die Menschenrechtslage in Serbien entspricht insgesamt internationalen
Standards. Anzeichen für systematische staatliche Verfolgungs- oder
Repressionsmaßnahmen gegen Roma gibt es in Serbien nicht. Ein allgemeines
Diskriminierungsverbot ist in Serbiens Verfassung und in einem speziellen
Antidiskriminierungsgesetz verankert. Serbien hat die wichtigsten internationalen Abkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert, darunter das Rahmenabkommen
des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebenssituation der im Kosovo
lebenden Roma?
In der Republik Kosovo ist das Leben, unabhängig von der ethnischen
Zugehörigkeit, vor allem durch schwierige sozio-ökonomische Umstände geprägt.
Gleichwohl sind Mitglieder der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-
Ägypter von den schwierigen sozio-ökonomischen Umständen
überdurchschnittlich häufig betroffen.
Die in der Republik Kosovo lebenden Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter sind
im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung und zu anderen ethnischen Minderheiten
unterdurchschnittlich gebildet. Laut dem kosovarischen Ministerium für Bildung,
Forschung und Technik partizipieren derzeit 6.086 Kinder und Jugendliche aus
den Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter am
Bildungssystem der Republik Kosovo vom Kindergarten (Alter 0 bis 5 Jahre) bis zu den
weiterführenden Schule (Klasse 10 bis 12). Im parallel dazu von Serbien aus in
Kosovo betriebenen Bildungssystem können weitere Angehörige der
Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter vorschulische und schulische
Einrichtungen besuchen.
Hohe Arbeitslosigkeit ist in der Republik Kosovo weiterhin das Hauptproblem,
von dem Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter aufgrund der geringen
Schulbildung besonders betroffen sind.
Beim Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Kosovo waren im Jahr
2014 2 365 Ashkali und 1 645 Roma arbeitslos gemeldet. Es waren keine
Kosovo-Ägypter in der Statistik erfasst.
Die Arbeitslosenstatistik der Republik Kosovo bildet den Arbeitsmarkt nicht
vollständig ab. Informelle Arbeit ist in Kosovo weit verbreitet, auch bei Mitgliedern
der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, um Einkommen zu
generieren.
Die Regierung der Republik Kosovo tritt für Toleranz und Respekt gegenüber
den Roma, Ashkali und Kosovo-Ägyptern ein. In der kosovarischen
Öffentlichkeit wirbt die Regierung dafür, dass das kulturelle Erbe der Roma-
Gemeinschaften von allen Kosovaren zu respektieren, zu schützen und zu unterstützen sei.
In der Regierung der Republik Kosovo bildet das Ministerium für Minderheiten
und Rückkehrer ein eigenes Ressort. Auch auf der Ebene der kommunalen
Verwaltung bestehen Büros für Minderheiten und Rückkehrer. Besonders vorbildlich
ist die Kosovo Police, die erfolgreich Angehörige aller Minderheitenethnien für
den Polizeidienst ausbildet und einsetzt. Mit Fällen, die Gemeinschaften der
Roma-, Ashkali- und Kosovo-Ägypter-betreffen, betraut die Kosovo Police
häufig Polizisten, die selbst aus diesen Gemeinschaften stammen. Dadurch wird die
Hemmschwelle, zu lokalen Behörden oder zur Kosovo Police Kontakt
aufzunehmen für Mitglieder der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter
gesenkt.
Die im Februar 2009 von der Regierung der Republik Kosovo verabschiedete
„Strategy for the Integration of Roma, Ashkali and Egyptian Communities in the
Republic of Kosovo 2009-2015“ setzte ihre Schwerpunkte auf Anti-
Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung, Bildung, Arbeit und wirtschaftliche Stärkung,
Gesundheit und soziale Hilfe, Unterkunft und informelle Siedlungen, Rückkehr
und Reintegration, Kultur, Medien und Information, Teilhabe und
Repräsentation, Sicherheit, Kosovo Police und Justiz.
Darauf aufbauend ist die „Strategy and Action Plan for Inclusion of Roma,
Ashkali and Egyptian Communities in Kosovo Society, 2016-2020“ in
Vorbereitung. Der bisherige Entwurf des Strategie- und Aktionsplans sieht Schwerpunkte
bei Budget, Bildung, Arbeit und sozialer Wohlfahrt, Gesundheit und
Unterbringung vor.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebenssituation der in Serbien
lebenden Roma?
Roma gelten als die in Serbien am stärksten benachteiligte gesellschaftliche
Gruppe und die faktisch am meisten diskriminierte ethnische Minderheit. In der
serbischen Gesellschaft sind Vorbehalte und Vorurteile gegen Roma weit
verbreitet. Der Schulbesuch von Roma-Kindern liegt deutlich unter dem nationalen
Durchschnitt, die Arbeitslosenquote von Roma dagegen deutlich darüber. Laut
VN-Schätzungen arbeiten mehr als die Hälfte der Roma, die einer Beschäftigung
nachgehen, schwarz – vor allem als Sammler wiederverwertbaren Mülls.
Insgesamt hat sich die Situation der Roma in den vergangenen Jahren auf
niedrigem Niveau verbessert. Die serbische Regierung hat auch im Zuge des EU-
Beitrittsprozesses neue Gesetze und Strategien verabschiedet, um die Lage von
Serbiens drittgrößter Minderheit zu verbessern. Erste Erfolge zeigen staatliche
Programme – die überwiegend von der internationalen Gemeinschaft finanziert
werden – wie die Beschäftigung von Roma-Gesundheitsmediatoren, Zugang zum
Gesundheitssystem auch für öffentlich nicht registrierte Personen sowie die
Einstellung von pädagogischen Assistenten an Schulen.
Grundsätzlich haben Roma, wie Angehörige der anderen ethnischen
Minderheiten auch, Zugang zu allen staatlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, sofern
sie mit einem ständigen Wohnsitz registriert sind. Allerdings stellt diese
Registrierung in der Praxis ein Hindernis dar, da Antragsteller für eine Registrierung
diverse Identitätsunterlagen benötigen, etwa Geburtsurkunde, deren Beibringung
vor allem für aus Kosovo geflüchtete Roma (nach serbischer Lesart
Binnenvertriebene) problematisch ist, was für sie der Zugang zu Sozialleistungen,
Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrichtungen und Wohnraum erschwert. Serbiens
Regierung steuert inzwischen der „rechtlichen Unsichtbarkeit“ von Roma entgegen:
Seit 2012 ist mit dem Gesetz über dauerhaften und temporären Wohnsitz die
Registrierung in einem Sozialamt möglich. Diese Möglichkeit nutzen viele Roma –
auch mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen (NROs).
5. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Prävalenz ethnischer Diskriminierung gegenüber Roma im Kosovo und in
Serbien vor?
Über die Prävalenz im Sinne einer Kennzahl der Fallhäufigkeiten innerhalb einer
Gruppe mit bestimmter Größe der Diskriminierung von Roma in Serbien oder der
Republik Kosovo liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
6. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung
unternommen, um den Schutz der Menschenwürde der abgeschobenen Roma in
ihren Herkunftsländern zu gewährleisten?
Die Bundesregierung führt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die an die Auslandsvertretungen
abgeordnet sind, eine Rückkehrbeobachtung in Albanien, der Republik Kosovo
und ab Juli 2016 auch in Serbien durch.
Rückkehrbeobachtung wird in Kosovo bereits seit mehreren Jahren durch das
BAMF durchgeführt. In Albanien ist seit dem 2. Januar 2016 ein Mitarbeiter des
Bundesamtes bis vorerst einschließlich 1. Januar 2017 an der Botschaft Tirana
mit dem Aufgabenschwerpunkt Rückkehrmanagement eingesetzt.
In Serbien ist ab Juli 2016 der Einsatz eines Sachbearbeiters für die Dauer von
zunächst sechs Monaten an der Deutschen Botschaft in Belgrad vorgesehen, hier
wird an einen vorangegangenen mehrmonatigen Einsatz im Herbst 2014
angeknüpft.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Kosovo darüber hinaus
das Rückkehr- und Reintegrationsprojekt „URA 2“ durch. An dem Projekt,
dessen Schwerpunkt die Soforthilfe für Rückkehrer/innen sowie die Unterstützung
bei der Reintegration darstellt, beteiligen sich acht Bundesländer. Das Projekt
unterstützt freiwillige Rückkehrer/innen und Abgeschobene entsprechend ihrem
Unterstützungsbedarf, darunter auch Minderheitenangehörige. Mit den
Fördermaßnahmen des Projektes werden insbesondere auch Roma betreut. Neben den
regulären Maßnahmen, wie der Begleitung bei Behördengängen, der
Wiedereingliederung oder Erstanmeldung von Kindern in das Schulsystem, der Suche und
Anmietung von Wohnraum, Arbeitsplatzvermittlung oder Förderung von
Existenzgründungen, wird bei Angehörigen einer ethnischen Minderheit auch darauf
geachtet, dass die Förderung ihre spezifische Schwierigkeiten ausgleicht. So
können zum Beispiel in Bedarfsfällen Maßnahmen zur Alphabetisierung und
Weiterbildung gefördert werden.
Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts „URA II“ ergänzen die
Reintegrationsförderung der Republik Kosovo, die bei der Förderung von Rückkehrern nicht
nach Ethnien unterscheidet und Hilfen entsprechend der nationalen
Reintegrationsstrategie (National Strategy for Reintegration of Repatriated Persons in
Kosovo) gewährt.
7. Welche konkreten Absprachen und Abkommen wurden mit den
Regierungen vorgenommen, in denen Roma abgeschoben werden, um zukünftige
Diskriminierungen zu verhindern?
Es wird auf das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler
Minderheiten verwiesen.
8. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über die
Integration von Kindern abgeschobener Roma in die Schulsysteme in Serbien
und dem Kosovo vor?
Die Kinder aus Deutschland abgeschobener Roma unterliegen in Serbien der
allgemeinen Schulpflicht. Nicht immer verläuft die (Re-)Integration ins serbische
Schulsystem reibungslos. Manche Kinder haben nach ihrer Abschiebung
Probleme, den Schulstoff an Serbiens Schulen nachzuholen, den sie verpasst haben.
NROs verweisen zudem darauf, dass nicht alle Kinder aus Deutschland die nötige
Schulbescheinigung mitbringen, um in Serbien adäquat (wieder) eingeschult zu
werden.
Für die Reintegration von rückgeführten Kindern in das kosovarische
Schulsystem sind in der Republik Kosovo das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Technik, die kommunalen Bildungsdirektorate, die kommunalen Büros für
Gemeinschaften und Rückkehrer und das Ministerium des Inneren zuständig. Primär
stellen die kommunalen Bildungsdirektorate sicher, dass rückgeführte Kinder,
insbesondere Kinder, die zu vulnerablen Gruppen gehören, Zugang zu
angemessener Schulbildung haben.
Bereits bei Ankunft am Flughafen in Pristina können Rückgeführte im Büro für
Reintegration des Innenministeriums die notwendigen Dokumente für eine
Einschulung überprüfen lassen. Über das „Case-Management“-System wird
festgehalten, welche Dokumente eventuell für eine Einschulung fehlen. Nach
Informationen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) treiben
Schuldirektoren die Einschulung gemeinsam mit den Bildungsdirektoraten und den
Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer voran, insbesondere bei Kindern, denen
die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente fehlen. Nach Kenntnis der deutschen
Botschaft in Pristina wird der tatsächlichen Teilnahme am Unterricht auch dann
Priorität eingeräumt, wenn eine Einschulung formal noch nicht erfolgt ist.
Das kosovarische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technik erließ
2012 eine Verwaltungsvorschrift zur Bildung von Teams zur Prävention und
Bewältigung von Abbruch oder nicht-Registrierung für die obligatorische
Ausbildung (PRTANS, Prevention and response towards abandonment and non-
registration in compulsory education).
Die kommunalen Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer in der Republik
Kosovo berichten über die Bildungssituation von rückgeführten Kindern. Weiterhin
erstellen die kommunalen Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer Listen mit
rückgeführten Kindern, die ins Schulsystem einmünden sollen. Erfasst wird,
welches Schulniveau die Kinder bisher erreicht haben und welches dem Alter
entsprechend ist sowie eventuelle Vorschulbildung. Mitarbeiter/innen der Büros für
Gemeinschaften und Rückkehrer besuchen Rückkehrer-Familien. Fällt dabei auf,
dass ein Kind nicht zur Schule geht, wird an das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Technik berichtet, damit dies entsprechende Maßnahmen ergreifen
kann. Die Schuldirektoren sind dafür zuständig, besondere Bedürfnisse von
rückgeführten Kindern festzustellen und eventuelle Barrieren für sie abzubauen. Die
Direktoren beraten hierzu auch das Bildungsministerium und das jeweilige Büro
für Gemeinschaften und Rückkehrer.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftsperspektiven von Kindern
abgeschobener Roma in Serbien und dem Kosovo?
Die Zukunftsperspektiven von Kindern abgeschobener Roma sind sowohl vom
konkreten Einzelfall als auch von der Entwicklung der Rahmenbedingungen in
den Herkunftsländern abhängig und können von der Bundesregierung nicht
prognostiziert werden. Zur allgemeinen Lage wird auf die Antworten zu den Fragen 3
und 4 verweisen.
10. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Wohnsituation der Roma im Kosovo vor?
Die schwierige sozio-ökonomische Situation spiegelt sich auch in der
Wohnsituation der Roma-, Ashkali- und Kosovo-Ägypter-Gemeinschaften wieder. Sie
variiert von einfachen kleinen Reihenhäusern/Einfamilienhäusern bis zu ärmlichen
Hütten ohne regelmäßige Strom- und Wasserversorgung.
In der Republik Kosovo bauen oder renovieren kosovarische Ministerien,
internationale Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen im Rahmen
zahlreicher Projekte Häuser und Wohnung für Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter. Ein
Beispiel ist die neue Wohnsiedlung Ali Ibra in Gjakova, die von der Kommune
Gjakova, vom Büro des Premierministers, dem Ministerium für Gemeinschaften
und Rückkehrer, Caritas Schweiz, Caritas Kosovo, dem Schweizer
Kooperationsbüro, der Österreichischen Entwicklungshilfekooperation und dem Bezirk
errichtet wurde.
11. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Wohnsituation der Roma in Serbien vor?
Teils leben Roma integriert in serbischen Städten oder Dörfern, z. B. im
südserbischen Vranje, teils stellt ihnen der serbische Staat Sozialwohnungen zur
Verfügung.
Außerdem leben in Serbien geschätzt 80 000 Roma in – teils sehr ärmlichen –
informellen Siedlungen. Serbien will diese Siedlungen im Zuge des EU-
Beitrittsprozesses legalisieren – dies sieht auch der Aktionsplan zum EU-
Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) vor.
Derzeit gibt es nach UNHCR-Angaben knapp 600 dieser Siedlungen mit je mehr
als 100 Einwohner(inne)n. Davon gelten 44 Prozent als Slums und lediglich elf
als „regulär entwickelt“. Circa 30 Prozent dieser informellen Siedlungen haben
keinen Wasseranschluss, etwa 33 Prozent sind nicht ans öffentliche Stromnetz
und 40 Prozent nicht ans Abwassersystem angeschlossen.
12. Welche konkreten Informationen hat die Bundesregierung über serbische
und kosovarische Roma, die in informellen oder illegalisierten Wohn- und
Siedlungsanlagen wohnen?
Bewohner informeller Siedlungen in Serbien müssen mit Räumungen rechnen.
Im Sommer 2015 forderte das Bau- und Infrastrukturministerium die Gemeinden
auf, in solchen Fällen internationale Menschenrechtsstandards zu beachten. Diese
Standards sollten auch in ein neues Wohngesetz einfließen. Zuvor hatte sich die
Gemeinde Zemun (bei Belgrad) laut UNHCR als erste Serbiens an diese
internationalen Standards bei der Zwangsräumung einer Roma-Siedlung gehalten: Die
Räumung wurde aufgeschoben, bis eine Alternative für die betroffenen Familien
gefunden worden war.
Die informellen Wohnsiedlungen Cesmin Lug, Osterode, und zuletzt im Jahr
2013 die Siedlung Leposavic in der Republik Kosovo, wurden im Rahmen von
Umsiedlungsprogrammen geräumt, mit dem Ziel, die umzusiedelnden
bedürftigen Familien in Sozialwohnungen unterzubringen.
13. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Zwangsräumungen informeller Siedlungen in Serbien und Kosovo im Jahr 2015 und
den Monaten Januar bis März 2016 vor?
Seit Anfang 2015 gab es in Serbien fünf der Bundesregierung bekannte Fälle von
Zwangsräumungen (Quelle: NGO Regional Center for Minorities, Belgrad):
1. April 2015: Belgrad, eine Romafamilie,
2. Juli 2015: Siedlung Grmec in Zemun; ca. 40 Romafamilien; Versuch einer
Zwangsräumung; wegen eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte wurde die Räumung gestoppt,
3. Juli 2015: Siedlung „Dr. Ivana Ribara“ in Neu-Belgrad, eine Roma-Familie
betroffen,
4. März 2016: Gemeinde Vidikovac; Versuch einer Zwangsräumung; eine
Romafamilie; wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte wurde die Räumung gestoppt,
5. April 2016: Zwangsräumung gegenüber von Airport City (Neu-Belgrad);
sechs Roma-Familien.
Es liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse darüber vor, ob die Republik
Kosovo im Jahr 2015 und in den Monaten Januar bis März 2016
Zwangsräumungen von Bewohnern informeller Siedlungen durchgeführt hat.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen von Roma auf dem
serbischen und kosovarischen Arbeitsmarkt im Vergleich zur
Gesamtbevölkerung?
Die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Roma ist sowohl in Serbien als auch in
der Republik Kosovo höher als die Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung.
Die Chancen bestimmter Personen auf dem Arbeitsmarkt hängen dabei von den
individuellen Umständen ab und können von der Bundesregierung nicht pauschal
für alle Mitglieder einer Bevölkerungsgruppe angegeben werden. Ergänzend wird
auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die große Prävalenz von segregierten
Roma-Nachbarschaften in Serbien (
www.romadecade.org/cms/upload/file/
9810_file1_roma-inclusion-index-2015-s.pdf)?
Derzeit bestehen in Serbien laut UNHCR fast 600 informelle, teils sehr ärmliche
und segregierte Roma-Siedlungen mit über 100 Einwohnern. Die Segregation ist
ein Hemmnis bei der Integration der Roma in die Gesellschaft, weshalb die
Bundesregierung Serbiens Bemühungen, im Zuge des EU-Beitrittsprozesses Lage
und Integration der Roma zu verbessern, unterstützt.
16. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Opfer von
organisierter Kriminalität in den Roma-Gemeinschaften Serbiens und aus
dem Kosovo, wie z. B. Menschenhandel, Zwangsprostitution etc. vor?
Innerhalb der Roma-Gemeinde in Serbien kommt es vor, dass Kinder zum Betteln
oder zu körperlicher Arbeit gezwungen werden. Zu konkreten Fällen in Serbien
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Laut Informationssystem der Kosovo Police wurde im Jahr 2014 in der Republik
Kosovo kein solcher Fall bekannt. Im Jahr 2015 registrierte die Kosovo Police
drei Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaft der Roma (eine Person),
Ashkali (zwei Personen) und Kosovo-Ägypter Opfer von Menschenhandel
wurden. Es ist anzunehmen, dass es in diesem Bereich eine nicht abzuschätzende
Dunkelziffer gibt.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Segregation auf
die Lebenssituation der Roma?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über die
finanzielle Abhängigkeit von Roma in Serbien und Kosovo von Geld-
Rücküberweisungen („Remissen“) aus der EU vor?
Nicht nur für Roma-Haushalte sind Geld-Rücküberweisungen der geschätzt
weltweit vier Millionen Auslandsserben ein wichtiger Faktor. In Serbien übertrifft die
Summe der Geld-Rücküberweisungen seit Jahren die Summe ausländischer
Investitionen. Allein 2015 überwies die Diaspora nach offiziellen Angaben etwa
zwei Mrd. Euro (2014: 2,6 Mrd. Euro) an Angehörige in Serbien, während
1,8 Mrd. Euro ausländische Investitionen nach Serbien flossen. Konkrete
Informationen, wie viele dieser Geld-Rücküberweisungen an Roma gehen, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Die Republik Kosovo mit etwa 1,8 Millionen Einwohnern hat eine große
Diaspora in den Ländern Westeuropas, die auf ca. 700 000 Personen geschätzt
wird. Die Remissen machen etwa 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus
(Stand 2012) und sind damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Republik
Kosovo.
Die Häufigkeit von Remissen ist bei den verschiedenen Ethnien in Kosovo
unterschiedlich. Während kosovo-albanische Haushalte zu 27 Prozent Remissen von
Familienangehörigen im Ausland erhalten, erhalten die Roma, Ashkali und
Kosovo-Ägypter Haushalte nur zu elf Prozent Auslandszahlungen von
Familienmitgliedern.
Im Mittelwert erhalten kosovo-albanische Haushalte 1 970 Euro pro Jahr,
Haushalte der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter hingegen nur
1 158 Euro pro Jahr.
19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
die Wirksamkeit der EU-geleiteten Maßnahmen zum Schutz ethnischer
Minderheiten in Serbien und Kosovo zu überprüfen?
Um die Integration der schätzungsweise 5 Millionen Roma in den (potenziellen)
EU-Beitrittskandidaten des Westlichen Balkans und der Türkei zu verbessern,
müssen diese Länder die Integration ihrer Roma-Bevölkerung intensivieren. Die
Europäische Kommission bewertet in ihren jährlichen Länderberichten auch das
Engagement Serbiens und der Republik Kosovo in diesem Bereich. Die
Bundesregierung berücksichtigt die Erkenntnisse der Länderberichte unter anderem bei
der Bewertung und Abstimmung über länderspezifische Programme, zuletzt der
Jahresaktionsprogramme für Serbien und für die Republik Kosovo, beide Ende
2015, an denen Deutschland als stimmberechtigtes Mitglied im
Kontrollausschuss der Heranführungshilfe der EU (IPA) regelmäßig beteiligt ist.
20. Welche Programme wurden durch die Bundesregierung und die Europäische
Union in Serbien und dem Kosovo aufgelegt, um die Reintegration von
abgeschobenen Roma zu fördern (bitte Programme einzeln aufführen und die
Mittelhöhe angeben)?
Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden
folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben
finanziert:
Schwerpunkt in der Republik Kosovo ist die Verbesserung der Grundbildung mit
einer Förderung von zwei Mio. Euro, eine Aufstockung der Mittel um weitere
3 Mio. Euro ist in Vorbereitung.
In Serbien und der Republik Kosovo ist derzeit in Vorbereitung das Programm
Migration für Entwicklung/Handlungsfeld Migrationsberatung, das mit etwa
1,5 Mio. Euro gefördert werden soll.
Zu dem vom Bundesministerium des Innern (BMI) finanzierten Projekt URA II
wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Darüber hinaus bestehen EU-finanzierte Programme. Die Europäische
Kommission unterstützt die nationalen Bemühungen Serbiens und der Republik Kosovo
zur Integration zurückkehrender Roma, darunter Integrationsseminare für Roma,
indem verstärkt Hilfen durch das Instrument für Heranführungshilfe IPA
bereitgestellt werden, um die Beteiligung der Roma an der Formulierung, Umsetzung
und Begleitung politischer Maßnahmen zu fördern. Diese Programme sind für
Roma allgemein konzipiert, kommen aber auch Rückkehrern zugute. Die
Europäische Kommission wird weiterhin für jedes Land nationale Folgesitzungen zu
den ‚Roma-Integrationsseminaren‘ unterstützen, Schlussfolgerungen
überwachen und die Mittel im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe durch
eine ‚Roma-Integrationsfazilität‘ erhöhen und besser ausrichten, um die für die
Republik Kosovo und Serbien vereinbarten Maßnahmen zu finanzieren und die
Zusammenarbeit zu verbessern. Das Jahresaktionsprogramm für die Republik
Kosovo für 2015 beläuft sich auf 78 Mio. Euro; davon sind Unterstützungen für
die Reformen der Justiz in Höhe von 12 Mio. Euro und im Bereich Inneres
12 Mio. Euro vorgesehen. Das Jahresaktionsprogramm für Serbien für 2015
beläuft sich auf 196,6 Mio. Euro, davon sind Unterstützungen für die Justiz in Höhe
von 12,1 Mio. Euro und für den Bereich Inneres 8,5 Mio. Euro vorgesehen.
Deutschland hat als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses an den
Entscheidungen über die Länderprogramme mitgewirkt.
Außerdem fördert das Auswärtige Amt Projekte in Serbien und in der Republik
Kosovo, die Rückkehrer im Allgemeinen betreffen, ohne speziell auf die
Verbesserung der Lage der Bevölkerungsgruppe der Roma in Serbien und in der
Republik Kosovo abzustellen.
21. Welche konkreten Projekte wurden durch die Bundesregierung und die
Europäische Union zur Verbesserung der Lage der Roma in Serbien und dem
Kosovo aufgelegt (bitte Projekte einzeln benennen und die Mittelhöhe
angeben)?
Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden
folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben
finanziert:
Programmschwerpunkte in Serbien sind die Unterstützung des Roma Education
Fund mit 2,37 Mio. Euro für verbesserte Bildungs- und Integrationschancen für
Roma in Serbien, der Ausbau von Tageszentren für Straßenkinder mit 250 000
Euro und die grundlegende Versorgung im Bereich Trinkwasser und Abwasser
in informellen Siedlungen in Belgrad mit 140 000 Euro.
Im Rahmen eines länderübergreifenden Regionalvorhabens wird mit 3 Mio. Euro
die Stärkung der sozialen Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
gefördert.
EU-finanzierte Projekte:
Deutschland wirkt im Rahmen den Ausschusssitzungen des Instruments für
Heranführungshilfe an den Entscheidungen über Jahresaktionsprogramme,
Strategiepapiere und Sondermaßnahmen für Länder der Heranführungshilfe mit. Für die
in der Antwort zu Frage 20 genannten Bereiche der Jahresaktionsprogramme der
EU für Serbien und Kosovo ist direkte Mittelverwaltung durch die EU-
Delegationen in den Ländern vereinbart. Über einzelne Projekte wird in den
Ausschusssitzungen der Mitgliedstaaten nicht entschieden.
Für konkrete Projekte bis 2011 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Lage der Roma
auf Bundestagsdrucksache 17/7131 vom 22. September 2011 verwiesen.
Für von der Bundesregierung finanzierte Projekte, die von NROs durchgeführt
werden, wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
22. Welche konkreten Evaluierungen der Programme und Förderung für die
Hilfe für die Mitglieder der Roma-Gemeinschaften wurden in den letzten
Jahren durchgeführt, und welche Ergebnisse brachten die Evaluationen?
Evaluiert wurde der regionale „Roma Education Fund“, an dem sich die
Bundesregierung neben der EU, Weltbank und anderen beteiligt hat. Die aus dem Fonds
finanzierten Maßnahmen wurden durch die KfW-Evaluierungsabteilung
insgesamt als erfolgreich bewertet. Ein neuer Fonds für Serbien ist vorgesehen (siehe
Antwort zu Frage 21).
Zudem hat die Europäische Kommission eine Querschnittsevaluierung
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind einsehbar unter:
www.evropa.gov.
rs/Documents/Home/DACU/12/193/Thematic%20Evaluation%20on%20IPA%20
Support%20to%20Roma%20Communities%20-%20Final%20Report.pdf.
Für die aus Mitteln des Auswärtigen Amts für den Westlichen Balkan
finanzierten Projekte findet jeweils nach Abschluss eine Erfolgskontrolle statt, die
feststellt, ob die jeweils gesetzten Ziele erreicht wurden.
23. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus den Evaluierungen der
Programme für die Hilfe für die Mitglieder der Roma-Gemeinschaften durch
die Bundesregierung gezogen?
Aus der Evaluierung des „Roma Education Fund“ lässt sich schlussfolgern, dass
eine so stark benachteiligte Gruppe wie die Roma gezielter Förderung bedarf. Ihre
nachhaltige Gestaltung, sei es mittel- und längerfristig, sei nur dann erfolgreich,
wenn sie in die landesweiten Systeme integriert wird. Nachdem in einigen
südosteuropäischen Staaten in der „Decade of Roma Inclusion“ die Bereitschaft
gewachsen ist, Roma stärker zu integrieren und insbesondere Bildungsrückstände
abzubauen, haben sich in einigen Ländern, darunter auch Serbien, die
Voraussetzungen dafür verbessert.
24. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Initiativen werden von
der Bundesregierung gefördert, und in welcher Höhe (bitte nach NGOs,
Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Im Folgenden sind von der Bundesregierung finanzierte Projekte aufgeführt, die
von NROs durchgeführt werden. Eine institutionelle Förderung von NROs findet
nicht statt.
Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden
folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben mit
NROs, Sozialstrukturträgern und Bund-Länder-Kommunen-Programmen
finanziert:
Serbien:
Strong Youngsters – Nachhaltige soziale und wirtschaftliche Stärkung von
benachteiligten Jugendlichen; SOS-Kinderdörfer weltweit e. V.;
462 802 Euro.
Regional:
Förderung des Zugangs von Roma zu kommunalen Dienstleistungen im
Westbalkan; Land Schleswig-Holstein/FUEN (Federal Union of European
Nationalities) und ECMI (European Center für Minority Issues);
162 000 Euro.
Republik Kosovo:
Förderung der respektvollen Integration der Roma im Kosovo; Karl Kübel
Stiftung; 395 325 Euro.
Unterstützung von Frauen-Selbsthilfegruppen zur Umsetzung ihrer Rechte
auf dem Gebiet der Gesundheit, Justiz und Sozialem für Überlebende
sexueller Gewalt in Kosovo; Medica mondiale; 116 536 Euro.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts für die Länder des Westlichen Balkans
wurden folgende Projekte gefördert:
2014 – Serbien
1. Projekt „Fulfillment of the rights to life, liberty and security of vulnerable
social groups towards state authorities in Serbia“ –YUCOM (Lawyer’s
Committee for Human Rights).
Schwerpunkt: juristische Unterstützung von Flüchtlingen zur besseren
Wahrnehmung ihrer Rechte, die das serbische Antidiskriminierungsgesetz
gewährt, sowie Hilfe bei der Vorbeugung und Verhinderung fortgesetzter
Diskriminierung mit besonderem Fokus auf Angehörigen der Volksgruppe der
Roma.
(Projektdauer: 2. September 2014 bis 31. Dezember 2014 Zuwendung in
Höhe von 21 550 Euro).
2. Projekt „Poverty reduction and employment opportunities enhancement of
marginalized and vulnerable population groups in Serbia“ (südserbische
Gemeinden Nis, Pirot und Smederevo) [Laufzeit bis 2016] – HELP – Hilfe zur
Selbsthilfe e.V.
Schwerpunkt: Aufbau und Förderung von 165 Existenzgründern und
Kleinbetrieben, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk und
Dienstleistungen, durch Sachmittelzuwendungen und Trainingsangebote
(zum Beispiel. Grundlagen der Geschäftsführung) sowie individuelle
Beratung, Zielgruppe der Projektmaßnahmen sind Roma und andere sozial
benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro;
1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro;
1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, Zuwendung in Höhe von 145 000 Euro.
2015 – Serbien
1. Projekt „Förderung von Kleinstunternehmen in Serbien“ (Gemeinden
Vladicin Han, Kursumlija und Brus sowie den Städten Leskovac und Vranje)
[Laufzeit bis 2016] – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Schwerpunkt: Aufbau und Förderung von 95 Existenzgründern und
Kleinbetrieben, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk und
Dienstleistungen, durch Sachmittelzuwendungen und Trainingsangebote
(zum Beispiel zu Grundlagen der Geschäftsführung) sowie individuelle
Beratung, Mitausrichtung auf Roma als sozial benachteiligte
Bevölkerungsgruppe.
1. April 2015 bis 31. März 2016 Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro.
2. Projekt „Stärkung von jungen Roma-Familien“ – ADRA Deutschland e.V.
Schwerpunkt: unter anderem PC-, Wirtschafts- und Berufsbildungskurse zur
Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für die
Bevölkerungsgruppe der Roma sowie ihre soziale Inklusion durch eine
bessere Berufsausbildung.
1. Juni 2015 bis 31. Oktober 2015 Zuwendung in Höhe von 48 431,76 Euro.
2014 – Kosovo
1. Projekt „Integrierte sozio-ökonomische Unterstützung in zwei Gemeinden“
(Fushe Kosova/Kosovo Polje und Prizren) [Laufzeit bis 2015] – Arbeiter-
Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB).
Schwerpunkt: Sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, insbesondere
Angehörige ethnischer Minderheiten, werden durch Trainingsmaßnahmen bei
der Entwicklung einer Geschäftsidee, eines Business-Plans einschließlich
Machbarkeitsstudie unterstützt. Anschließend werden den Familien
Zuschüsse zur Verwirklichung ihrer Geschäftsideen zur Verfügung gestellt und
so ein Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet.
1. September 2014 bis 30. April 2015 eine Zuwendung in Höhe von 60 000 Euro.
2015 – Kosovo
1. Projekt „Armutsbekämpfung durch Förderung von Existenzgründungen“
(Gemeinden Pristina, Nord- und Süd-Mitrovica, Gracanice, Leposavic,
Vushtrri, Prizren, Ferizaj, Gjilan) – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Schwerpunkt: Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, Schulung und
Ausbildung sozial benachteiligter Personen und Schaffung nachhaltiger
Bedingungen für einen Verbleib armer Bevölkerungsschichten in Kosovo.
1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015, Zuwendung in Höhe von 500 000 Euro.
2. Projekt „Scholarships for Minorities and Vulnerable Groups“ [Laufzeit bis
2017].
Schwerpunkt: Vergabe von zehn Stipendien für Studenten am International
Business College Mitrovica (IBCM) als Beitrag zur besseren Einbindung
ethnischer Minderheiten und marginalisierter Bevölkerungsgruppen auf dem
kosovarischen Arbeitsmarkt. Die ausgewählten Studenten gehören entweder
einer Minderheit (Roma, Ashkali, Ägypter (RAE)) an oder zählen zu anderen
sozial benachteiligten Gruppen.
1. Oktober 2015 bis 30. September 2017 Zuwendung in Höhe von 94 400 Euro.
2016 – Kosovo
1. Projekt „Armutsbekämpfung durch Förderung von Existenzgründungen“
(Gemeinden Pristina, Nord- und Süd-Mitrovica, Gracanice, Leposavic,
Vushtrri, Gjakove, Gjilan, Peje, Podujeve) [Laufzeit bis 2017] – HELP –
Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Sitz in Deutschland.
Schwerpunkt: Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, Schulung und
Ausbildung sozial benachteiligter Personen und Schaffung nachhaltiger
Bedingungen für einen Verbleib armer Bevölkerungsschichten in Kosovo.
1. Februar bis 31. Dezember 2016 Zuwendung in Höhe von bis zu 469 000 Euro,
1. Januar bis 31. Dezember 2017 Zuwendung in Höhe von bis zu 469 000 Euro.
2. Projekt „Integrierte sozio-ökonomische Unterstützung in zwei Gemeinden“ –
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB).
Schwerpunkt: Sozial-benachteiligte Bevölkerungsgruppen, insbesondere
Angehörige ethnischer Minderheiten, werden durch Trainingsmaßnahmen
bei der Entwicklung einer Geschäftsidee, eines Business-Plans einschließlich
Machbarkeitsstudie unterstützt. Anschließend werden den Familien
Zuschüsse zur Verwirklichung ihrer Geschäftsideen zur Verfügung gestellt und
so ein Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet.
1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Zuwendung in Höhe von bis zu
150 000 Euro.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen
staatlichen, öffentlichen und privaten Trägern für die Hilfe der Mitglieder in den
Roma-Gemeinschaften?
Die Bundesregierung unterstützt Serbiens Bemühungen im Zuge des EU-
Beitrittsprozesses, die Lage der Roma zu verbessern. Die Bundesregierung hält es,
wie die Europäische Kommission in ihrem jüngsten Länderbericht
(November 2015), für wichtig, dass Serbiens Regierung ihre führende (Koordinierungs-)
Rolle bei der Roma-Integrationspolitik verstärkt. Die Bundesregierung weist über
die Botschaft Belgrad in Gesprächen mit offiziellen Vertretern und denen von
Trägerorgansiationen vor Ort stets auf die Bedeutung einer Institutionen- und
Träger-übergreifenden Kooperation hin.
Die Zusammenarbeit verschiedener Träger für die Unterstützung der Roma,
Ashkali und Ägypter in Kosovo funktioniert nach Einschätzung der Botschaft auf
lokaler Ebene häufig zufriedenstellend. Das im Büro des kosovarischen
Premierministers angesiedelte Büro für Gemeinschaften (Office of Communities) dient
in der Republik Kosovo als Koordinierungsstelle für öffentlich-staatliche Stellen
und private Organisationen, die zur Verbesserung der Situation der
Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter tätig werden. An den vom Büro für
Gemeinschaften regelmäßig veranstalteten Treffen nehmen auch Vertreter der
deutschen Botschaft in Pristina teil.
26. Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung
übernommen, um eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen
staatlichen, öffentlichen und privaten Trägern der Hilfe für die Mitglieder
der Roma-Gemeinschaften in Serbien und dem Kosovo zu erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen NGOs und
den staatlichen bzw. öffentlichen Stellen in Serbien oder der Kosovo-Region?
Serbiens Regierung bindet in- und ausländische NROs vermehrt bei der
konzeptionellen Arbeit ein, um die Lage der Roma zu verbessern. Beispielsweise
arbeiten NROs mit am entsprechenden Roma-Aktionsplan (EU-
Verhandlungskapitel 23).
Dagegen überlässt Serbiens Regierung die konkrete Projekt-Arbeit überwiegend
der internationalen Gemeinschaft und den von ihr finanzierten inländischen
NROs.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Das zivilgesellschaftliche Engagement in der Republik Kosovo ist mit
zahlreichen NROs zu unterschiedlichen Themengebieten vergleichsweise breit
aufgestellt Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und
Nichtregierungsorganisationen ist je nach Themengebiet unterschiedlich ausgeprägt.
Im Bereich Integrationsförderung für Roma, Ashkali und Ägypter sollte die
Zusammenarbeit auf zentraler Ebene nach Einschätzung der Bundesregierung weiter
verbessert werden. Auf lokaler Ebene funktioniert die Zusammenarbeit zwischen
unterschiedlichen Trägern dank informeller Abstimmungsprozesse häufig
zufriedenstellend. Auf zentraler Ebene bemüht sich die Regierung durch die in der
Antwort zu Frage 25 genannten regelmäßigen Treffen um eine Verbesserung der
Koordinierung.
Die EU fördert ein Projekt zur Etablierung eines Netzwerks für Bildung und
Arbeit, mit dem Ziel, die Kapazitäten von NROS bei der Mitgestaltung der Arbeits-
und Bildungspolitik zu stärken.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]