[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8593
18. Wahlperiode 31.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8358 –
Sicherheitszusammenarbeit mit Libyen und den angrenzenden Staaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vom Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung vom
18. April 2016 zu Libyen nach der Ratstagung der Außenminister
veröffentlichten Schlussfolgerungen werden „Beratungen und Kapazitätsaufbau“ in den
Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement,
Bekämpfung irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und
Menschenhandel“ angekündigt. Diese würden im Rahmen einer „breiter angelegten
Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ erfolgen. Laut den
Schlussfolgerungen sei die Sicherheit der Grenzen Libyens „von großer Bedeutung für die
regionale und die europäische Sicherheit“. Daher werde von der Europäischen
Union auch geprüft, wie die regionale Unterstützung etwa durch bestehende
Tätigkeiten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in
der Sahelzone verbessern werden könnten.
In der Erklärung wird die neue Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten
Fayez al-Serraj begrüßt und herausgehoben, dass diese von der Zentralbank, der
nationalen Ölgesellschaft und der Libyschen Investitionsbehörde anerkannt sei.
Fayez al-Serraj wird Unterstützung bei der „Wiederherstellung von Frieden und
Stabilität in Libyen“ zugesagt. Hierzu gehört ein „Paket substanzieller
Soforthilfe“ für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro
Prioritäten der Finanzhilfe sollen in Zusammenarbeit mit der Regierung der
nationalen Einheit und in Abstimmung mit der Unterstützungsmission der Vereinten
Nationen in Libyen UNSMIL festgelegt werden. Hierzu fand bereits am 12.
April 2016 ein Treffen der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland in Tunis statt. Berichten zufolge soll die britische
Regierung auch die Entsendung von Truppen einer Stärke bis zu 1 000 Personen
angeboten haben (The Guardian vom 16. April 2016). An dieser „Libyan
International Assistance Mission“ (LIAM) sollen auch italienische Militärs teilnehmen.
An einem Planungstreffen im März 2016 in Rom hätten 30 Nationen, darunter
EU-Staaten, Ägypten, Marokko, Tunesien sowie Katar und Russland
teilgenommen (SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016). Schon jetzt wird die neue
Einheitsregierung durch italienische Gendarmen unterstützt, die unter anderem
eine Präsidentengarde ausbildet. Das Auswärtige Amt versprach 3 Mio. Euro
für „sondergeschützte Fahrzeuge“ (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Auch Ägypten wird von
der Bundesregierung unterstützt: Bei einem Staatsbesuch versprach der
Vizekanzler Sigmar Gabriel Hilfe bei der Grenzsicherung (ZDFheute vom 17.
April 2016).
Ebenfalls anvisiert ist die Ausweitung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED
auf libysche Hoheitsgewässer, an der sich die Bundeswehr derzeit mit der
Fregatte „Karlsruhe“ und dem Einsatzgruppenversorger „Frankfurt am Main“
beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/8002). Hierzu muss Libyen aber ein
entsprechendes Ersuchen stellen. Laut „EU-Diplomaten“ werde die Ausweitung und
Verlängerung des Einsatzes Ende Mai oder Anfang Juni 2016 entschieden (ZEIT
ONLINE vom 19. April 2016).
Die EU-Außenminister schlagen die Ausbildung der zum Militär gehörenden
Küstenwache vor. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Maßnahmen
bereits mit der Bundeswehr und der Bundespolizei in Tunesien
(Bundestagsdrucksache 18/7724). Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von
Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien führte eine
Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis zum 14. April 2016
mit Vertretern der tunesischen Regierung (Schriftliche Frage 8 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Die britische Regierung
sei laut Medienberichten auch zur Ausbildung innerhalb Libyens bereit und
fordert die Zusammenarbeit mit der NATO (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016).
Ein Vorschlag der französischen Regierung einer Ausweitung von
EUNAVFOR MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten
Waffenembargos habe es wegen rechtlicher Bedenken nicht in die Schlussfolgerungen
geschafft. Auch die Bundesregierung habe sich dagegen ausgesprochen (The Wall
Street Journal vom 18. April 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Frank-Walter Steinmeier habe jedoch vorgeschlagen, das Thema im
Rahmen einer weiteren UN-Resolution unter Zustimmung Russlands „neu
anzugehen“.
In der Erklärung der Außenminister werden „alle Menschenrechtsverletzungen
und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt“. Jedoch gehen diese
Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe laut einem Bericht der EU-
Grenzschutzagentur FRONTEX im Bereich der organisierten Kriminalität auch von
Angehörigen der Polizei und des Militärs aus. Dem Bericht zufolge wird das
Netzwerk von libyschen profitorientierten Fluchthelfern ausschließlich von
aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Sicherheitsbehörden angeführt. Dieses
Netzwerk gleichzeitig ausbilden und bekämpfen zu wollen ist aus Sicht der
Fragesteller schizophren. Unklar ist überdies, wie viele Geflüchtete in Libyen
überhaupt die Überfahrt nach Europa anstreben. Der Bundesminister des Innern
Dr. Thomas de Maizière spricht hierzu von eine Million, der französische
Innenminister von 800 000, „Brüsseler Diplomaten“ von 500 000, die Hohe
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik von 450 000
und die Vereinten Nationen von 200 000 Menschen (Reuters vom 20. April
2015, AFP vom 24. März 2016, Deutsche Welle vom 6. April 2016, n-tv.de vom
18. April 2016, SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016).
1. Welche Regierung(-en) werden von der Bundesregierung als legitime
Exekutive Libyens anerkannt, und wie wird diese Entscheidung begründet?
Nach Vermittlung durch den Sondergesandten des VN Generalsekretärs für
Libyen, Martin Kobler, haben die Verhandlungsdelegationen des „Politischen
Dialogs“ am 17. Dezember 2015 das „Libysche Politische Abkommen“
unterzeichnet. Darin wird der Präsidialrat der libyschen Einheitsregierung namentlich
festgelegt. Der UN-Sicherheitsrat hat mit Resolution 2259 (2015) alle Staaten
aufgefordert, mit der libyschen Einheitsregierung als einzig legitimer Vertretung
Libyens zusammenzuarbeiten. Der Europäische Rat für Auswärtige Angelegenheiten
hat dies in seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2016 für sich bekräftigt.
a) Inwiefern hat die Unterstützung der neuen Einheitsregierung unter dem
Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj dazu geführt, dass die
Bundesregierung der Regierung in Tobruk ihre Anerkennung entzog?
Die Bundesregierung anerkennt Staaten, nicht Regierungen. Sie arbeitet
ausschließlich mit dem libyschen Präsidialrat sowie mit der vom Präsidialrat am
16. Mai 2016 mit der kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte betrauten
Regierung der Nationalen Verständigung zusammen. Entsprechend der
Aufforderung aus VNSR Resolution 2259 (2015) hat sie die Unterstützung von und
offizielle Kontakte mit der ehemaligen Regierung in Tobruk eingestellt.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die beiden
libyschen Zentralbanken, die nationale Ölgesellschaft und die Libysche
Investitionsbehörde zu den konkurrierenden drei Regierungen in Libyen
positionierten, und inwiefern diese die Einheitsregierung anerkennen?
Im Zuge der Machtkämpfe zwischen den Regierungen in Tobruk und Tripolis
haben sich auf Initiative der Regierung in Tobruk entsprechende
Gegeninstitutionen herausgebildet. Es bestehen aktuell zwei konkurrierende Zentralbanken,
zwei konkurrierende Nationale Ölgesellschaften und zwei konkurrierende
Investitionsbehörden. Diejenigen Institutionen, die jeweils schon vor der Spaltung
Libyens etabliert waren, also die Zentralbank, die Ölgesellschaft und die
Investitionsbehörde in der Hauptstadt Tripolis, verhalten sich loyal zum Präsidialrat und
zur Einheitsregierung.
2. Mit welchen Anstrengungen wird die Bundesregierung die von den EU-
Außenministern angekündigten „Beratungen und [den] Kapazitätsaufbau“ in
den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung,
Grenzmanagement, Bekämpfung irreulärer Migration, Schleusung von Migranten und
Menschenhandel“ sowohl politisch als auch konkret unterstützen?
Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft zur Unterstützung der libyschen
Einheitsregierung auch in diesen Bereichen geäußert. Über konkrete Maßnahmen zur
Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz,
Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration wird die Bundesregierung
entscheiden, sobald ihr konkrete libysche Anträge vorliegen.
3. Auf welche Weise werden sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten, andere
Regierungen oder auch Institutionen hieran beteiligen (Kommissionsdokument
SWD(2014) 173 final)?
Die Unterstützungsleistungen aller Akteure werden im Rahmen der
internationalen Koordinierung durch die United Nations Support Mission in Libya
(UNSMIL) abzustimmen sein, sobald konkrete libysche Anträge vorliegen.
4. Für welche Bereiche und konkreten Projekte wurde das „Paket substanzieller
Soforthilfe“ in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro vereinbart?
Das Paket der EU zur substanziellen Soforthilfe für Libyen konzentriert sich auf
die sechs Bereiche Migration/Schutz von Migranten, gute Regierungsführung,
Gesundheitswesen, Sicherheit/Mediation, Jugend/Bildung sowie Förderung der
Zivilgesellschaft. Die Gesamtsumme von 100 Mio. Euro umfasst sowohl neue
Projekte als auch fortlaufende Projekte mit Vertretern der libyschen
Zivilgesellschaft sowie Programme mit der libyschen Regierung, die im Zuge der Krise 2014
suspendiert werden mussten und mit der neuen Einheitsregierung wieder
aufgenommen werden sollen. Neue Projekte betreffen die Förderung der öffentlichen
Verwaltung, einschließlich der Gemeindeverwaltungen, den Aufbau von
Versorgungs- und Informationssystemen im Gesundheitssektor sowie die sozio-
ökonomische Stärkung der Jugend. Fortlaufend fördert die EU libysche
Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsvertreter und stellt Mittel für die
Unterstützung von Migranten, Binnenvertriebene und benachteiligte
Bevölkerungsgruppen bereit, ebenso für den nationalen Wahlausschuss und die libysche
verfassungsbildende Versammlung. Die Programme, die im Laufe der politischen
Krise seit 2014 suspendiert werden mussten und mit der neuen Einheitsregierung
wieder aufgenommen werden sollen, betreffen die Wirtschaftsförderung und
Diversifizierung, den Aufbau des Arbeitsmarkts, technische und
Berufsausbildung, Migrationsmanagement sowie Aktivitäten in den Bereichen
Gesundheitswesen, Kommunikation/Medien, Strafvollzugsverwaltung und Küstenwache.
a) Wann und wo wurde hierüber bereits beraten?
Die Unterstützung der EU für Libyen speist sich aus folgenden Hauptquellen:
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (54 Prozent), Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit (DCI, 19 Prozent), Instrument für Stabilität und
Friedensbeiträgen (IcSP, 17 Prozent). Daneben leistet die EU humanitäre Hilfe, die einen
Anteil von 8 Prozent an den Gesamtmitteln zugunsten von Libyen ausmacht. Die
EU-Mitgliedstaaten werden in den Ausschüssen der genannten Kommissions-
Instrumente auf Expertenebene regelmäßig über den vorgesehenen Mitteleinsatz
unterrichtet. Der Politische und Sicherheitspolitische Ausschuss des Rats wurde
mehrfach, zuletzt am 9. Februar 2016 mit dem Soforthilfepaket befasst. Der Rat
für Auswärtige Beziehungen wurde in seinen Sitzungen am 12. Oktober 2015 und
14. Dezember 2015 durch den zuständigen EU-Kommissar Hahn über die
geplante Hilfe für Libyen unterrichtet.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Infrastrukturen
(auch kritische) im Rahmen der EU- oder UN-Projekte in Tripolis (etwa
Grenzsicherung, öffentliche Sicherheit, Flughafen, Häfen) Priorität haben
sollen?
Thematische Priorität der EU-Unterstützung für Libyen im Rahmen des
mehrjährigen indikativen Programms der Kommission haben a) demokratische
Regierungsführung, b) Jugend: Bürgerrechte sowie sozio-ökonomische Integration und
c) Gesundheitswesen. Die materielle Stärkung der libyschen Infrastruktur ist
gegenwärtig nicht Gegenstand der EU-Projekte in Libyen. Vielmehr zielt die EU
auf einen Ausbau des libyschen Rechtsrahmens und den Kapazitätsaufbau der
libyschen Strukturen im Umgang mit den in der Antwort zu Frage 4 erwähnten
Themen.
Zu VN-Projekten für kritische Infrastruktur in Tripolis hat die Bundesregierung
keine Erkenntnisse.
5. Durch welche regionale Unterstützung, etwa durch bestehende GSVP-
Tätigkeiten in der Sahelzone, könnten die Anstrengungen der Europäischen Union
bzw. der Vereinten Nationen in Libyen verbessert werden?
Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 18. April 2016, der sich mit Libyen
befasst hat, hat dazu im Absatz 9 Stellung genommen: „Ferner erkennt die EU an,
dass die Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale
und die europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen,
wie sie ihre regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-
Tätigkeiten in der Sahelzone, verbessern kann.“
Insbesondere im Nachbarstaat Niger unterstützt die Mission EUCAP Sahel Niger
(EU Capacity Building Mission in Niger) die nigrischen Behörden und
Sicherheitskräfte im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie bei
der Verhinderung irregulärer Einwanderung und der Bekämpfung der damit
verbundenen Kriminalität. Dazu gehören Beratungen zu einer entsprechenden
Strategie und Ausbildung für die nigrischen Sicherheitskräfte, unter anderem im
Bereich Grenzmanagement. Ende April 2016 hat eine Außenstelle der Mission in
Agadez, einem wichtigen Drehkreuz für Migranten auf der Route nach Libyen
und Algerien, seine Arbeit aufgenommen. Des Weiteren trägt das bestehende
internationale, europäische und bilaterale Engagement zur Stabilisierung Malis
(unter anderem. die Missionen MINUSMA (Multidimensionale Integrierte
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali), EUTM (EU Training Mission)
und EUCAP Sahel Mali (EU Capacity Building Mission in Niger) sowie die
französische Operation Barkhane auch zur Stärkung des gesamten Sahelraums bei.
Darüber hinaus unterstützt die EU das Bestreben der G5-Sahel-Staaten
(Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad), enger im Bereich Sicherheit und
Grenzsicherung zusammen zu arbeiten.
6. Welche Behörden welcher Länder nahmen an dem Treffen am 12. April
2016 der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland in Tunis teil (bitte die libyschen Beteiligten so konkret wie
möglich benennen)?
An dem Geberkoordinierungstreffen, zu dem UNSMIL und das Vereinigte
Königreich am 12. April 2016 nach Tunis eingeladen hatten, nahmen eine libysche
Delegation unter Leitung des stellvertretenden Präsidialratsvorsitzenden Musa al-
Koni sowie des Planungsministers Taher al-Juhaimi teil, ferner hochrangige
Beamte und Botschafter zahlreicher europäischer und arabischer Staaten, der USA,
Kanadas, Russlands, Chinas und Südkoreas. Deutschland war durch den
Botschafter sowie eine Delegation des Auswärtigen Amtes und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit vertreten.
7. Auf welche Weise ist der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung nach
Kenntnis der Bundesregierung in die Anstrengungen der Europäischen
Union in Libyen eingebunden?
Der Anti-Terrorismus-Koordinator der EU arbeitet zu den Aspekten der
Terrorismusbekämpfung in der Entwicklung der möglichen EU-Unterstützung für Libyen
eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammen. Konkrete
Maßnahmen sollen mit der libyschen Seite erörtert werden, sobald die neue
Einheitsregierung ihre Ansprechpartner im Bereich der Sicherheit und der
Terrorismusbekämpfung benannt hat.
8. Was ist der Bundesregierung über Mandatsumfang und Planungsstand einer
im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien,
Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten,
multinationalen, militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt?
In enger Abstimmung mit den Bemühungen der „United Nations Support Mission
in Libya“ (UNSMIL) fanden seit September 2015 in Rom unter Leitung des
italienischen Verteidigungsministeriums vorbereitende Planungen im Rahmen
P 3+5 für eine mögliche multinationale Ausbildungs- und Beratungsmission mit
dem Arbeitstitel „Libya International Assistance Mission“ (LIAM) statt. Der
militärische Planungsprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen, auch gibt es noch
keine politische Entscheidung über eine mögliche Durchführung und damit über
den Mandatsumfang einer solchen Mission. Aus Sicht der Bundesregierung ist
eine stringente Formulierung eigener Vorstellungen zu Gestaltung und Aufbau
der libyschen Sicherheitsstrukturen durch die libysche Einheitsregierung
wesentlich. Darauf aufbauend könnte sich die libysche Einheitsregierung mit einer
offiziellen Bitte um Unterstützung bei der Ausbildung und Beratung der libyschen
Sicherheitskräfte an die internationale Gemeinschaft wenden.
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der britischen, französischen,
italienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von
Truppen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und
inwiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union
verzahnt?
Da der militärische Planungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und bislang
keine politische Entscheidung über die Durchführung einer solchen Mission
getroffen wurde (auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen), sind noch keine
konkreten Pläne, etwa bei einer auf konkrete Zusagen ausgerichteten so genannten
Force Generation-Konferenz, präsentiert worden.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die an einem
Planungstreffen im März 2016 in Rom teilnehmenden Regierungen aus
Ägypten, Katar und Russland hieran beteiligen wollen bzw. sich hierzu
positionierten?
Die genannten Nationen waren Teilnehmer der „Force Sensing“-Konferenz am
15. März 2016 in Rom, haben sich in diesem Rahmen allerdings nicht zu einer
möglichen Beteiligung an LIAM geäußert oder in anderer Weise zu den
Planungen positioniert.
9. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union oder
Regierungen ihrer Mitgliedstaaten bekannt, in Libyen eine Präsidentengarde
aufzubauen?
Es gibt keine Pläne der Europäischen Union oder von Regierungen ihrer
Mitgliedstaaten zum Aufbau einer libyschen Präsidialgarde. Der libysche Präsidialrat
hat am 9. Mai 2016 per Dekret eine Präsidialgarde als reguläre militärische
Struktur geschaffen. Sie soll laut Dekret Armee- und Polizeieinheiten umfassen und
auch individuellen Bewerbern offenstehen.
a) Welche Zahl staatlicher Kämpfer ist hierfür anvisiert?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Aus welchen polizeilichen und militärischen Einheiten oder auch Milizen
soll sich diese rekrutieren?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische
Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) an den Vorbereitungen von
Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen beteiligt ist?
Deutschland beteiligt sich nicht an der European Gendarmerie Force
(EUROGENDFOR), der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
a) Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge des
Europäischen Auswärtigen Dienstes, die EUROGENDFOR unter Mandat
der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der NATO (auch
zur Ausbildung) in Libyen einzusetzen, und wie positioniert sie sich
hierzu?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Berater sich die
Hohe Vertreterin der Europäischen Union hinsichtlich etwaiger
Missionen in Libyen stützt (etwa die EUROGENDFOR, den Führer der EU-
Delegation, militärische Berater, polizeiliche Berater, Anti-Terrorismus-
Berater, den Führer der EU Liaison and Planning Cell), und von welchen
Regierungen wurden diese entsandt?
Die Hohe Vertreterin stützt sich hinsichtlich etwaiger Missionen in Libyen auf
die GSVP-Strukturen im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und auf ihr
Kabinett. Als ihr wichtigster Berater und Vermittler gegenüber den
Mitgliedstaaten (zum Beispiel im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee – PSK)
tritt der Stellvertretende EAD-Generalsekretär Pedro Serrano (Spanien) auf.
Daneben hält die Hohe Vertreterin engen Kontakt mit dem Kommandeur von
EUNAVFOR MED Sophia, Admiral Enrico Credendino (Italien). Leiterin der
EU-Delegation in Libyen ist Nataliya Apostolova (Bulgarien), der EU Anti-
Terror Koordinator ist Gilles de Kerchove (Belgien).
11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bzw. mit welchen
Einschränkungen auch die NATO eine Bereitschaft zur Unterstützung von
Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen Libyen
signalisiert hat bzw. entsprechende gemeinsame Vorhaben bereits diskutiert
oder begonnen wurden?
Im Jahr 2013 hatte die NATO auf Bitten der damaligen libyschen Regierung ihre
Bereitschaft zur Unterstützung durch Beratungsmaßnahmen zur Reorganisation
des libyschen Sicherheitssektors und bei der Entwicklung einer nationalen
Sicherheitsstrategie erklärt. Die Staats- und Regierungschefs der NATO-
Mitgliedstaaten wiederholten auf ihrem Gipfeltreffen am 4. und 5. September 2014 in Wales
dieses Angebot. Grundvoraussetzung für eine NATO-Unterstützung ist eine
offizielle Unterstützungsbitte der libyschen Einheitsregierung, die jedoch bislang
nicht vorliegt.
Bislang sind keine Unterstützungsbitten der Europäischen Union oder der
Vereinten Nationen für Maßnahmen an die NATO gerichtet worden. Am 23. Mai 2016
verabschiedete der RfAB/Außenrat Schlussfolgerungen zu EUNAVFOR MED,
in denen eine Ausweitung der Operation in zwei Bereichen angekündigt wurde.
Nach Beschluss der NATO-Außenminister vom 20. Mai 2016 wird die NATO
ihrerseits prüfen, inwieweit sie mögliche Beiträge zur Unterstützung der EU-
Aktivitäten leisten kann.
12. Welche Details zu Herstellern, Abnehmern und Zeitpunkt der Lieferung
kann die Bundesregierung zu den „sondergeschützten Fahrzeugen“ für die
neue libysche Einheitsregierung mitteilen (Schriftliche Frage 8 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191).
Es ist beabsichtigt, der libyschen Regierung für ihre persönliche Sicherheit bis zu
zehn sondergeschützte Fahrzeuge bereitzustellen. Die Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wurde als Implementierungspartner beauftragt. Die
Beschaffung über die GIZ folgt den einschlägigen Vergaberichtlinien. Dies
beinhaltet eine herstellerneutrale Beschaffung, das heißt, es erfolgt keine
Vorfestlegung auf einen bestimmten Hersteller. Der genaue Zeitpunkt der Lieferung steht
noch nicht fest.
13. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der
Operation EUNAVFOR MED mittlerweile für hilfreich oder wünschenswert
(Bundestagsdrucksache 18/8002), und was ist der Bundesregierung darüber
bekannt, inwiefern die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen
bereits an der Umsetzung „zusätzlicher politischer, rechtlicher und
militärischer Voraussetzungen“ arbeiten oder solche erwägen?
Die Operation EUNAVFOR MED hat das Potential, die libysche
Einheitsregierung in ihren Stabilisierungsanstrengungen zu unterstützen. Dafür muss der
Auftrag und die Ausgestaltung der Operation sinnvoll angepasst werden. Beim
RfAB/Außenrat am 18. April 2016 hat sich die Bundesregierung zusammen mit
den europäischen Partnern dafür ausgesprochen, eine Ausweitung der Operation
EUNAVFOR MED Sophia zu prüfen. Am 23. Mai 2016 verabschiedete der
RfAB/Außenrat Schlussfolgerungen zu EUNAVFOR MED, in denen eine
Ausweitung der Operation in zwei Bereichen angekündigt wurde. Erstens soll die
Operation die libysche Küstenwache ausbilden; zweitens werden Maßnahmen zur
Durchsetzung des VN-Waffenembargos auf Hoher See auf der Grundlage einer
neuen VN-Sicherheitsratsresolution angestrebt. Im nächsten Schritt ist die
Ausarbeitung der neuen Aufgaben notwendig. Für die Umsetzung dieser möglichen
neuen Maßnahmen ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, in einem
Ratsbeschluss die Anpassung des EU-Mandates notwendig.
14. Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne zur von den EU-
Außenministern vorgeschlagenen Ausbildung der zum libyschen Militär
gehörenden Küstenwache bekannt?
Konkrete Pläne für mögliche Ausbildungsmaßnahmen liegen derzeit nicht vor.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
a) Inwiefern ist beabsichtigt, bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder
außerhalb Libyens auch die NATO zur Zusammenarbeit einzuladen?
Eine Einladung der NATO zu in Frage 14 genannten möglichen EU-
Ausbildungsmaßnahmen ist bislang nicht vorgesehen.
b) Wie hat sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag der französischen
Regierung nach einer Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED
zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos
positioniert?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Neufassung
einer UN-Resolution, und welche Maßnahmen vor oder in Libyen soll
diese aus Sicht der Bundesregierung abdecken?
Die Bundesregierung stimmt sich mit EU-Partnern zur Möglichkeit einer neuen
VN-Sicherheitsratsresolution eng ab, um die Optionen für die völkerrechtliche
Absicherung einer besseren Durchsetzung des Waffenembargos auszuloten.
15. Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile bereit, die Zahl der im
Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellten verdächtigen Fluchthelfer im
nicht eingestuften Teil ihrer Antwort mitzuteilen (Bundestagsdrucksache
18/8002), nachdem sich auch die Hohe Vertreterin am 18. April 2016 hierzu
öffentlich äußerte, jedoch unterschiedliche Zahlen angab, und um wie viele
Personen handelt es sich seit Beginn der Mission?
Angaben zu Zahlen von verdächtigen Personen können sich, auch aufgrund
unterschiedlicher Anwendungen des Begriffs, unterscheiden. Nach vorliegenden
Erkenntnissen handelt es sich seit Beginn der Mission um 69 der Schleuserei
verdächtige Personen, die im Nachgang von durch Einheiten der EUNAVFOR MED
durchgeführten Seenotrettungsoperationen sowie der Übergabe der aus Seenot
geretteten Personen an die zuständigen italienischen Behörden festgestellt
wurden.
16. Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw.
genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der Mission EUNAVFOR MED bis zum heutigen Tage konfisziert, zerstört,
versenkt oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach
luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren)?
Durch der Mission EUNAVFOR MED unterstellte Einheiten wurden nach hier
vorliegenden Erkenntnissen insgesamt 103 von Flüchtlingen genutzte Boote
zerstört. Davon waren 85 Schlauchboote sowie 18 Holzboote.
17. Welche Einschätzung bzw. Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage,
auf welche Weise die NATO die Anstrengungen der Europäischen Union in
EUNAVFOR MED außerhalb und innerhalb Libyens unterstützen könnte,
und inwiefern könnte hierfür das Mandat der Operation Active Endeavour
modifiziert werden?
Eine gegenseitige Unterstützung zwischen EUNAVFOR MED und der NATO
Operation ACTIVE ENDEAVOUR besteht bisher im Rahmen der „Shared
Awareness and De-confliction in the Mediterranean“ (SHADE MED). SHADE MED
hat den Austausch von Informationen mit Blick auf „Best Practice“ und die
Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere auch der Seenotrettung, sowohl
staatlicher als auch nicht-staatlicher Akteure im Mittelmeer zum Ziel. Die
Bundesregierung begrüßt die Einrichtung des für den Golf von Aden erfolgreich
praktizierten SHADE-Mechanismus für das Mittelmeer nachdrücklich. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 13 verwiesen.
Die Operation Active Endeavour wird zurzeit überarbeitet und in eine maritime
Sicherheitsoperation ohne Bezug auf Artikel 5 NATO-Vertrag umgewandelt. Ob
eine solche entkoppelte maritime Sicherheitsoperation in Nachfolge von
Operation Active Endeavour weiterhin mandatspflichtig sein wird, ist nach Vorlage des
Operationsplans zu bewerten.
a) Mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis wurde dieses Thema bei
dem G5-Treffen am 24. April 2016 in Hannover erörtert (AFP vom
25. April 2016)?
Beim Treffen der Staat- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens,
des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika wurden
Fragen der Sicherheit im Mittelmeer beraten. Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel hat im Anschluss an ihr Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten
von Amerika, dem Präsidenten der Französischen Republik, dem Premierminister
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie dem
Ministerpräsidenten der Italienischen Republik am 25. April 2016 in Hannover
ausführlich über das Gespräch unterrichtet (
www.bundesregierung.de/Content/
DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/04/2016-04-25-statement-merkel-quint-
treffen.html). Dabei ist deutlich geworden, dass die USA, Frankreich,
Großbritannien und Italien sehr eng zur Bewältigung der Fluchtursachen und in der
Bekämpfung der illegalen Migration kooperieren.
Zu weiteren konkreten Inhalten von Gesprächen der Bundeskanzlerin und
Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen äußert
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der
NATO-Operation gegen kommerzielle Fluchthelfer in der Ägäis
übertragen oder „modelliert“ werden (AFP vom 25. April 2016, Pressemitteilung
The White House vom 25. April 2016)?
Es ist zurzeit nicht geplant, die Aktivität des ständigen maritimen NATO-
Einsatzverbandes-2 in der Ägäis zu übertragen oder zu „modellieren“.
c) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Beteiligte eines
„Mediterranean Coordination Mechanism“ bekannt?
Der „Mediterranean Coordination Mechanism“ ist ein von Italien eingebrachter
Diskussionsvorschlag für ein Konzept zur besseren Vernetzung der Aktivitäten
der EU und der NATO im Mittelmeer.
18. Welche Zahlen zu Geflüchteten, die in Libyen die Überfahrt nach Europa
anstreben, sind der Bundesregierung bekannt, welche Zahlen nimmt sie
selbst an, und auf welche belastbaren Quellen stützt sie sich hierzu?
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt die Zahl der
Personen, die von Libyen aus die Überfahrt nach Europa anstreben, auf 100 000 bis
200 000 Personen.
19. Welche Einzelheiten zu der im Rahmen der vom Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP) Deutschland konzipierten
„Stabilisierungsfazilität für Libyen“, dem Volumen von 40 Mio. US-Dollar und entsprechenden
Projekten (etwa der „Reparatur von örtlicher Infrastruktur“) sind der
Bundesregierung bereits bekannt (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej
Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?
Die Fazilität wurde am 12. April 2016 formal etabliert, sie wird von UNDP
verwaltet. Die erste Sitzung des Steuerungsgremiums (libysche Regierung, Vereinte
Nationen und wichtigste Geber, darunter Deutschland) fand am 12. Mai 2016 in
Tunis unter Vorsitz von Premierminister Fayez al-Serraj statt. In der zweiten
Sitzung des Steuerungsgremiums (Ende Mai 2016) soll festgelegt werden, in welche
Orten UNDP noch vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan eine
Evaluierungsmission (Needs Assessment) entsendet, um den Bedarf
festzustellen. Auf Grundlage des Berichts ist beabsichtigt, dass das Steuerungsgremium im
Juni/Juli 2016 erste Projekte identifiziert. Die Durchführung der Projekte wird
direkt über UNDP laufen.
20. Was versteht die Bundesregierung unter der in den Ratsschlussfolgerungen
beschriebenen „breiter angelegten Unterstützung der Reform des
Sicherheitssektors“?
Dies können etwa Maßnahmen aus den Bereichen Beratung und
Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung,
Grenzmanagement, Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten
und Menschenhandel sein. Maßgeblich ist hierbei, dass die libysche Regierung
ein entsprechendes Ersuchen stellt und die Maßnahmen in Rücksprache mit
Libyen erfolgen, um in Libyen nachhaltig die Etablierung eines rechtsstaatlichen
Sicherheitssektors zu unterstützen.
21. Welche Aspekte müssten aus Sicht der Bundesregierung bei einer
Sicherheitssektorreform in Libyen (etwa Polizeiaufbau, Reform des
Innenministeriums, Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär, Reform der
Geheimdienste) Priorität genießen?
Prioritäten bei Aufbau und Reform der Sicherheitskräfte können nicht ohne
Berücksichtigung der diesbezüglichen libyschen Vorstellungen aufgestellt werden.
Diese sind der Bundesregierung noch nicht bekannt.
a) Welche Aspekte sollen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der
Migrationskontrolle Priorität genießen?
Ungeachtet der Frage, welches die diesbezüglichen libyschen Prioritäten sind,
erscheinen aus humanitären Gründen folgende Aufgaben vordringlich: Rettung von
Menschenleben, Schutz vor Misshandlung und Ausbeutung, Verbesserung des
Rechtsstatus von Flüchtlingen und Migranten in Libyen, Grenz- und
Küstenschutz, Information potenzieller Migranten über Risiken und Perspektiven einer
Überfahrt nach Europa.
b) Auf welche Weise sollte Libyen diesbezüglich die internationale
Zusammenarbeit verbessern, und welche Vorschläge (etwa die Kooperation mit
der EU-Grenzschutzagentur Frontex oder dem Europäischen
Grenzüberwachungssystem Eurosur bzw. mit Interpol) wurden hierzu bereits
gemacht?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Geflüchteten und
Migranten in libyschen Haftanstalten, und auf welche Weise setzt sich die
Bundesregierung für eine Verbesserung ein?
Berichten internationaler Beobachter zufolge sind die Bedingungen von
Flüchtlingen und Migranten in libyschen Haftanstalten sehr schlecht. Da viele dieser
Haftanstalten sich in den Händen irregulärer Gruppen befinden, gibt es derzeit
kaum Möglichkeiten der Einflussnahme, außer mittelbar durch Unterstützung
von Organisationen, die zu Haftanstalten Zugang haben:
IOM (Internationale Organisation für Migration) hat Zugang zu mehreren
Haftanstalten in West- und Ost-Libyen; UNHCR hat Zugang zu acht Haftanstalten in
Westlibyen (Tripolis und Umgebung); IKRK hat Zugang zu Gefängnissen und
Haftanstalten in Libyen, besonders in Sabha und Misrata – kann aber, da seit Juli
2014 aus Tunis heraus agierend, keine Gefängnisbesuche vornehmen. Im Rahmen
von Projekten zugunsten von Inhaftierten werden die drei genannten
Organisationen von der Bundesregierung finanziell gefördert.
22. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zur zivilen
Planungskapazität bzw. zur Reaktivierung der vorläufig eingestellten Mission „European
Union Integrated Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen)
bekannt, bzw. inwiefern ist diese bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache
18/7724)?
Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 18. April 2016 hat sich mit Libyen
insgesamt befasst sowie mit den Aspekten der GSVP und hat hierzu in Absatz 9
die folgenden Ratsschlussfolgerungen verabschiedet: „Die EU ist bereit,
gegebenenfalls auf Ersuchen der Regierung der nationalen Einheit den Sicherheitssektor
zu unterstützen. Sollte Libyen ein entsprechendes Ersuchen stellen, so könnte
eine etwaige zivile GSVP-Mission – nach Rücksprache mit Libyen – der
libyschen Regierung unter anderem durch Beratung und Kapazitätsaufbau in den
Bereichen Polizei und Strafjustiz, einschließlich Terrorismusbekämpfung,
Grenzmanagement, Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten
und Menschenhandel, im Rahmen einer breiter angelegten Unterstützung der
Reform des Sicherheitssektors bei ihren Anstrengungen Hilfe leisten. Diese etwaige
Mission könnte auf die bestehende Planungskapazität der EUBAM Libyen
(EU Integrated Border Management Assistance Mission in Libya)
zurückgreifen. Zusätzlich zu der etwaigen zivilen Mission wird ebenfalls weiter geprüft,
inwieweit im Rahmen der EUNAVFOR MED SOPHIA (European Union Naval
Force – Mediterranean) Unterstützung geleistet werden kann, und zwar durch
Verstärkung ihrer Fähigkeit, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler und
Schleusernetze zu zerschlagen und zu mehr Sicherheit zur Unterstützung der
rechtmäßigen libyschen Behörden – beispielsweise durch einen möglichen
Kapazitätsaufbau für die libysche Küstenwache – und zur Umsetzung des Völkerrechts
beizutragen. Die EU wird dafür sorgen, dass ihr Beitrag unter Wahrung der
uneingeschränkten Eigenverantwortung Libyens den Ersuchen und Bedürfnissen
der libyschen Behörden entspricht und mit der übrigen internationalen Hilfe unter
der Gesamtkoordinierung durch die UNSMIL (United Nations Support Mission
in Libya) abgestimmt und kohärent ist. Ferner erkennt die EU an, dass die
Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale und die
europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen, wie sie ihre
regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in
der Sahelzone, verbessern kann.“ Nach diesen Leitlinien der Mitgliedstaaten
prüfen EUBAM Libyen (mittels ihrer zivilen Planungskapazität, die derzeit in Tunis
angesiedelt ist) und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mögliche
Optionen für eine künftige zivile GSVP Mission. Hierüber wird voraussichtlich zu
einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7724 vom 26. Februar 2016 verwiesen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission
EUBAM Libyen nach Tripolis zurückkehren könnte bzw. auf welche
Weise auf deren Ergebnissen aufgebaut werden soll
(Bundestagsdrucksache 18/7724)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Delegation der
Europäischen Union wieder in Tripolis anzusiedeln?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22c verwiesen.
c) Welche EU-Mitgliedstaaten erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Eröffnung ihrer Botschaften in Libyen, und welche Überlegungen
existieren hierzu für die deutsche Botschaft?
Die EU und mehrere Mitgliedstaaten haben angekündigt, ihre Botschaften
wiedereröffnen zu wollen, sobald die Sicherheitslage das zulässt. Dies trifft auch für
Deutschland zu. Ein konkretes Datum lässt sich dafür noch nicht benennen.
23. Auf welche Weise könnten die Nachbarstaaten Libyens aus Sicht der
Bundesregierung verstärkt in libysche Grenzsicherungsprojekte eingebunden
werden, und welche Pläne sind ihr diesbezüglich bekannt?
Zu den Nachbarstaaten aus dem Sahelraum wird auf die Antwort zu Frage 5, zu
Ägypten auf die Antwort zu Frage 23b und zu Tunesien auf die Antwort zu
Frage 26 verwiesen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die
EUROGENDFOR hierfür Unterstützung zugesagt hat?
EUROGENDFOR ist ein Zusammenschluss der europäischen Staaten, die
Gendarmeriekräfte unterhalten (Mitgliedsländer sind Frankreich, Italien,
Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Rumänien. Litauen ist ein sogenanntes
Partnerland, also nicht mit vollem Mitgliederstatus, die Türkei hat Beobachterstatus).
Deutschland gehört nicht dazu. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse
vor, ob und inwiefern EUROGENDFOR einen Beitrag zu leisten bereit und
gewillt wäre.
b) Auf welche Weise will die Bundesregierung Ägypten bei der
Grenzsicherung unterstützen (ZDFheute vom 17. April 2016)?
Die Bundesregierung hat der ägyptischen Regierung Unterstützung bei der
Sicherung ihrer Grenzen nach Libyen angeboten. Eine konkrete Anfrage von
ägyptischer Seite liegt derzeit nicht vor.
24. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“
von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien durch
die Bundespolizei und die Bundeswehr, die eine Delegation des
Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis 14. April 2016 mit Vertretern der
tunesischen Regierung geführt hat (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?
Vom 11. bis 14. April 2016 besuchte eine Delegation des Bundesministeriums
der Verteidigung Tunesien, um auf Arbeitsebene Gespräche zu einer möglichen
Kooperation mit den tunesischen Streitkräften zu führen. Dabei wurden auch
mögliche Ausbildungsstätten besichtigt sowie rechtliche und technische
Rahmenbedingungen besprochen. Die gegenseitige Absicht zur Kooperation konnte
insgesamt bekräftigt werden. Die Gespräche einschl. der Prüfung der rechtlichen und
technischen Rahmenbedingungen sind noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
25. Welche Forderungen oder Bitten wurden seitens der tunesischen Regierung
zur Ausgestaltung oder Umsetzung der Ausbildungsaktivitäten erhoben?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Welche weiteren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen kann
die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Unterstützung mit elektronischen
Grenzüberwachungsanlagen, mobilen Bodenaufklärungssystemen und
Grenzraumüberwachungsfähigkeiten für die tunesischen Streitkräfte machen
(Bundestagsdrucksache 18/7724)?
Das Projekt mit Tunesien hat zum Ziel, die Überwachung eines Abschnitts der
tunesisch-libyschen Grenze mit Hilfe elektronischer Systeme zu gewährleisten.
Die Verhandlungen über die Ausgestaltung dieses Projekts mit der tunesischen
Seite sind noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine
näheren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen der Systeme
gemacht werden.
a) Mit welchen weiteren Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im
Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt,
bzw. welche Änderungen ergaben sich zur Antwort auf
Bundestagsdrucksache 18/7724?
An Ausstattungshilfe wurde die Beschaffung von Trainerausstattungen
abgeschlossen und die Aufträge für zwei Krankentransportwagen, zwei
Schlauchboote und 80 Nachtsichtgeräte in die Wege geleitet. Für die 800 HESCO-
Schutzsysteme an der algerischen Grenze in der Modellregion Jendouba, zwei
Schulungscontainer und 26 Quads sind Beschaffungsanträge an das
Beschaffungsamt weitergegeben worden. Zudem wurde mit Sanierungsmaßnahmen für
ein Schulungs- und ein Übernachtungsgebäude in der Fortbildungsstätte der
Nationalgarde in Oued Zarga begonnen. Neben der Ausstattungshilfe unterstützte
die Bundespolizei Tunesien weiterhin im Rahmen der Ausbildungshilfe in
grenzpolizeilichen Themenfeldern, unter anderem im Logistikbereich sowie bei der
Qualifizierung von Trainern der Nationalgarde für künftige dienststelleninterne
Fortbildung sowie von tunesischen Grenzpolizisten für das Erkennen von
Urkundenfälschungen. Zudem ist die Stärkung der Mobilität der Nationalgarde durch
zwölf geeignete Transportfahrzeuge und die Lieferung von etwa. 1 000 HESCO-
Schutzsystemen an der libyschen Grenze vorgesehen.
b) Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer
tunesischen nationalen Anti-Terror-Strategie inzwischen umgesetzt oder
begonnen worden, und welche Einzelheiten zur Umsetzung und zu
Beteiligten des Projekts sind mittlerweile bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/7724)?
Die vorgesehene Entsendung dieses EU-Experten ist nach Auskunft der befassten
EU-Institutionen noch nicht erfolgt, man befindet sich noch in der Abstimmung
mit den tunesischen Behörden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]