Auswirkungen des Freihandelsabkommens CETA auf den Bildungssektor
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Klaus Ernst, Dr. Rosemarie Hein, Susanna Karawanskij, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen), TiSA (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) und CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der Europäischen Union und den Vertragspartnern USA und Kanada sind umstritten, da die begründete Gefahr besteht, dass wesentliche öffentliche Dienstleistungen der Warenkonkurrenz ausgesetzt werden. Am 10. Oktober 2015 demonstrierten 250 000 Menschen in Berlin und am 23. April 2016 protestierten 90 000 Menschen in Hannover gegen die geplanten Freihandelsabkommen. Obwohl die Bundesregierung stets betont, dass mit TTIP und CETA keine neuen Marktzugangsverpflichtungen für den Bildungssektor übernommen werden, bleibt aufgrund der Intransparenz der bisherigen Verhandlungen und der unterschiedlichen Interpretationslage der Vertragstexte ein großer Spielraum für Spekulationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wieso sind von der Bundesregierung im CETA-Vertrag nicht, wie bei mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ausnahmen für verschiedene Bereiche des Bildungssystems aufgenommen worden?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, mit welchem Ziel die entsprechenden EU-Mitgliedstaaten diese Ausnahmen im CETA-Vertrag aufgenommen haben wollten?
Wenn ja, welche sind dies?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche Wirkung diese im CETA-Vertrag aufgenommenen Ausnahmen haben werden (bitte nach Bildungsbereichen aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche sind dies?
Welche Bereiche werden nach CETA unter dem Begriff „Bildung“ zusammengefasst?
Gelten für alle Bereiche, die unter dem Begriff „Bildung“ zusammengefasst sind, die gleichen Regelungen?
Wenn nein, für welche Bereiche gelten welche abweichenden Regelungen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Europäische Union zuverlässig gesichert, dass sämtliche Bereiche des Bildungssektors von sämtlichen Verpflichtungen des CETA-Vertrages ausgenommen sind (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für zuverlässig gesichert, dass das öffentliche Bildungssystem in Deutschland in keiner Weise von den Verpflichtungen des CETA-Vertrages tangiert wird?
Welche konkreten Bestimmungen des CETA-Vertrages sichern dies?
Von welchen Verpflichtungen des CETA-Vertrages sind die von Bund, Ländern und Gemeinden finanzierten öffentlichen Bildungseinrichtungen betroffen?
Sind die Bildungssektoren in den Ländern der Europäischen Union vollständig von den Bestimmungen der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung des CETA-Vertrages ausgenommen (bitte begründen)?
Wenn nein, inwiefern ist der Bildungssektor potenziell von der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung im CETA-Vertrag betroffen?
Sind die Bildungssektoren in den Ländern der Europäischen Union vollständig von den Bestimmungen des Investitionskapitels des CETA-Vertrages ausgenommen (bitte begründen)?
Wenn nein, inwiefern ist der Bildungssektor potenziell vom CETA-Investitionskapitel betroffen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass staatliche Subventionen für den Bildungsbereich von den Bestimmungen des CETA-Investitionskapitels betroffen sind (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es konkrete Bestimmungen im CETA-Vertrag, die verhindern, dass die von den Bundesländern erlassenen Regelungen für die Anerkennung von privaten Bildungseinrichtungen nicht als Investitionshemmnis ausgelegt werden können?
Sieht der CETA-Vertrag von nationalen Regelungen abweichende Zulassungsregelungen für private Bildungseinrichtungen vor (bitte begründen und nach Bildungsbereichen aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Privatisierungen des Bildungssystems durch CETA ermöglicht werden (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bildungssektor der EU-Mitgliedstaaten vollständig von möglichen Schiedsgerichtsverfahren ausgenommen (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass private Unternehmen mit Hilfe von Schiedsgerichtsverfahren Einfluss auf Bildungseinrichtungen nehmen können (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass staatliche Subventionen für den Bildungsbereich von Schiedsgerichtsverfahren betroffen sind (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Bildungssektor zu einem späteren Zeitpunkt von Vertragsänderungen betroffen ist, die dazu führen, dass er von Verpflichtungen des CETA-Vertrages sowie von Schiedsgerichtsverfahren und von den Bestimmungen des Investitionskapitels des CETA-Vertrages betroffen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen auf die bisherige Vergabepraxis sind aus Sicht der Bundesregierung durch die CETA-Bestimmung EU-Annex-II, Sektor „Education services“ (S. 1305) zu erwarten?
Ab wann gilt nach den Bestimmungen des CETA-Vertrages – EU-Annex-II, Sektor „Education services“ (S. 1305) – eine Bildungseinrichtung als privat finanziert und wann als öffentlich finanziert (bitte die konkreten Bestimmungen benennen)?
Werden Volkshochschulen nach den Bestimmungen des CETA-Vertrages als privat oder öffentlich finanzierte Bildungseinrichtungen behandelt?
Welche konkreten Bestimmungen regeln diese Klassifizierung?