Bekämpfung des internationalen Terrorismus und Staatsterrorismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern hat am 4. September 2006 die Einführung einer so genannten Antiterrordatei gefordert. Problematisch daran ist nicht nur, dass diese Datei das Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten weiter einschränkt. Genauso schwer wiegt der Umstand, dass die Bundesregierung bislang keine präzise Definition von „Terrorismus“ vorgelegt hat.
Zuletzt hat die Bundesregierung am 8. September 2006 der Resolution A/60/ L.62 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus zugestimmt. Doch auch hierin findet sich keine Definition dessen, was unter Terrorismus verstanden werden soll. Die Vertreterinnen und Vertreter Kubas und Venezuelas haben darauf hingewiesen, dass ihre Regierungen auch den von Staaten ausgehenden Terror für bekämpfenswert halten (http:// www.un.org/News/Press/docs/2006/ga10488.doc.htm).
In den bisherigen Debatten über die Antiterrorbemühungen der Bundesregierung fehlt eine solche Präzisierung. Im Gesetzentwurf zur Antiterrordatei, der die Innenministerkonferenz am 4. September 2006 grundsätzlich zugestimmt hat, ist die Rede von „Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen.“
Das Problem des internationalen Terrorismus würde jedoch nicht im erforderlichen Maße angegangen, wenn man den von Regierungen betriebenen Terror ausklammern wollte. Bedauerlicherweise lässt sich feststellen, dass auch die Bundesregierung bereits rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer Belange angewandt hat; besonders augenfällig wurde dies 1999 mit dem Angriff auf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, der ohne UN-Mandat erfolgte. Auch in Zusammenhang mit dem Irak-Krieg hat die Bundesregierung eine solche rechtswidrige Gewaltanwendung unterstützt, wie das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 21. Juni 2005 festgestellt hat. Mit Blick auf die Gewährung von Überflugrechten für US-Militärflugzeuge, die Bewachung von US-Kasernen und andere Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriff auf den Irak hielt das Gericht fest: „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt“ (Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04).
Versteht man unter Terrorismus die widerrechtliche Anwendung von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele, so fallen dem Staatsterrorismus weit mehr Menschen zum Opfer als terroristischen Vereinigungen, wie sie etwa im Strafgesetzbuch beschrieben sind. Hierbei müssen nicht nur völkerrechtswidrige Kriege gefasst werden, sondern auch solche Kriege, die zwar mit einem UN-Mandat legitimiert sind, in deren Verlauf die Kriegsparteien aber immer wieder vorsätzlich oder grob fahrlässig Zivilisten töten, wie etwa beim Enduring-Freedom-Einsatz in Afghanistan. Im weiteren Sinne ist die gewaltförmige Aufrechterhaltung einer Weltordnung, die Milliarden von Menschen in Elend hält, ebenfalls geeignet, Gewalt hervorzurufen. Ernsthaften Willen zur Bekämpfung jeder Form des Terrorismus vorausgesetzt, ergeben sich daraus erhebliche Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die widerrechtliche Anwendung von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele auch dann eine Form des Terrorismus dar, wenn sie von Regierungen demokratischer Staaten ausgeht?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland in EU und Nato?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung Krieg eine Form des Terrorismus, insbesondere ein völkerrechtswidriger Krieg, und wie begründet sie ihre Position?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung jahrelange Freiheitsberaubung von Menschen ohne Rechtsgrundlage sowie ihre Demütigung und Misshandlung durch staatliche Behörden eine Form des Terrorismus, und wie begründet sie ihre Position?
Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigen bekämpfen, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Gewaltanwendung unterstützen, und wenn ja, wie definiert sie den Begriff der Unterstützung?
Versteht die Bundesregierung unter „Unterstützung“ des Terrorismus auch die Mitwirkung an der Operation Enduring Freedom, weil in Afghanistan immer wieder unschuldige Zivilisten durch die dortigen Nato-Truppen getötet werden, und wie begründet sie ihre Position?
Versteht die Bundesregierung unter „Unterstützung“ des Terrorismus auch die Gewährung von Überflugrechten für fremde Militärflugzeuge, wenn diese an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen wie denjenigen auf den Irak im Jahr 2003 beteiligt sind, und wenn nein, welchen grundsätzlichen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen einer völkerrechtswidrigen Bombardierung durch staatliches Militär und rechtswidrigen Bombenanschlägen nichtstaatlicher Akteure?
Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigen bekämpfen, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Gewaltanwendung zur Erreichung politischer Ziele befürworten, und wie definiert sie den Begriff des Befürwortens?
Versteht die Bundesregierung unter der „Befürwortung“ von Terrorismus auch das öffentliche Eintreten zu Gunsten von Regierungen, die wie etwa in Afghanistan oder im Irak immer wieder die Tötung unschuldiger Zivilisten zu verantworten haben, und wie begründet sie ihre Position?
Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigen bekämpfen, die ihrer Ansicht nach die rechtswidrige Anwendung von Gewalt hervorrufen, und wie definiert sie den Begriff des Hervorrufens?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, das Führen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, das Töten unschuldiger Zivilisten etwa in Afghanistan durch die Nato-Truppen oder jahrelanges Festhalten von Menschen ohne Rechtsgrundlage durch staatliche Behörden seien geeignet, Gewaltanwendung hervorzurufen, und wie begründet sie ihre Position?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, die herrschende Weltordnung mit ihrer ungerechten Verteilung des Reichtums sei geeignet, Gewalt hervorzurufen, und wie begründet sie ihre Position?
Beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von Gewalt zur Stabilisierung der weltweiten Vorherrschaft der kapitalistischen Industriestaaten anders als die Anwendung von Gewalt zur Destabilisierung dieser Vorherrschaft, und wie begründet sie ihre Position?
Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigen bekämpfen, die ihrer Ansicht nach mit Terroristen oder Terrorverdächtigen in Verbindung stehen, und wenn ja, was versteht sie darunter?
Steht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung mit Kräften, die völkerrechtswidrige Kriege führen, Menschen jahrelang ohne Rechtsgrundlage ihrer Freiheit berauben oder auf andere Weise rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen, in Verbindung, und wenn ja, mit welchen, und auf welche Weise?