Kenntnisstand zur Einführung des Kältemittels R1234yf
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Kältemittel R1234yf soll mangels Alternative ab dem Jahr 2017 verpflichtend in allen Klimaanlagen in Neuwagen eingesetzt werden. Ein bei der Europäischen Kommission anhängiges Komitologieverfahren ist nach aktueller Kenntnis noch nicht abgeschlossen und sein Verlauf öffentlich nicht bekannt. Dementsprechend liegt weiterhin keine abschließende Risikobewertung nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) für das Kältemittel vor. Konkrete Statistiken zu gesundheitlichen Auswirkungen durch Verbrennung des Kältemittels bei Pkw-Bränden sind bislang nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge enthalten zum Stichtag 31. März 2016 das Kältemittel R1234yf (bitte nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des bei der Europäischen Kommission anhängigen Komitologieverfahrens zur Risikobewertung des Kältemittels nach der EU-Chemikalienverordnung? Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten von R1234yf in anderen mobilen Klima- und Wärmepumpensystemen als in Pkw?
Welche konkreten mobilen Anwendungen von R1234yf in Klima- oder Wärmepumpensystemen außer in Pkw sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten von R1234yf als Kältemittel in ortsfesten/stationären Klima- und Wärmepumpensystemen?
Welche konkreten ortsfesten/stationären Anwendungen von R1234yf in Klima- oder Wärmepumpensystemen sind der Bundesregierung bekannt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbestimmungen entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit R1234yf in ortsfesten/stationären Anwendungen im Allgemeinen und insbesondere im Havariefall für Rettungskräfte realisiert?
Welche Ergebnisse erbrachten die Informationen zu Realunfällen (Hinweise auf HF/COF2-Emissionen, Schäden an Klimaanlagen mit Kältemittelaustritt) bei den relevanten Verbänden, die die Bundesregierung gemäß der Antwort zu Frage 3 auf die Kleine Anfrage „Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793 der Fraktion DIE LINKE. geplant hatte, einzuholen?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Erfassungsbögen aus (auch digital), mit denen im Stichprobenverfahren im Rahmen des GIDAS-Projektes (German In-Depth Accident Study) die Unfallerhebung durchgeführt wird?
Sollte es keine Erfassungsbögen geben, auf welche Weise wird die Unfallerhebung konkret durchgeführt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenfassungen oder Jahresberichte der Erhebungen aus dem GIDAS-Projekt (GIDAS: German In-Depth Accident Study)?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese (bitte um jährliche Nennung ab 2010 bis zur aktuellen Verfügbarkeit), bzw. wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich und kostenlos einsehbar?
Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtmenge (in Tonnen) des Kältemittels im Jahre 2017, das in Verkehr gebracht würde, legte man die Pkw-Verkaufszahlen von 2015 zu Grunde?