[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Mai 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8598
18. Wahlperiode 31.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8449 –
Fragen zur polizeilichen Zusammenarbeit aus Anlass der jüngsten Reisen des
Bundesinnenministers und des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in
die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. März 2016 war der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
zu Gesprächen in der Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten und hat dem
ägyptischen Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi ein Sicherheitsabkommen in
Aussicht gestellt, das die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen intensivieren
soll (Nachricht des Bundesministeriums des Innern vom 31. März 2016, „Ein
unverzichtbarer Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus“).
Der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar
Gabriel, hat die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016
besucht. Dabei stand laut Presseberichten auch deutsche „Hilfe im
Antiterrorkampf“ auf der Tagesordnung (Christoph Ehrhardt, FAZ, 17. April 2016, „Er
ist ein beeindruckender Präsident“).
Gleichzeitig ist die Situation in der Arabischen Republik Ägypten weiterhin
höchst problematisch: Zivilgesellschaftliche Organisationen (wie Human
Rights Watch und Amnesty International) dokumentieren seit Jahren Fälle von
Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Gegen Hunderte Personen
ergingen nach übereinstimmend als grob unfair bezeichneten Gerichtsverfahren
Gefängnisstrafen oder Todesurteile. Zudem werden das Recht auf freie
Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit immer
stärker eingeschränkt (Human Rights Watch,
www.hrw.org/middle-east/n-africa/
egypt, aufgerufen am 26. April 2016; Amnesty International,
www.amnesty.de/
laenderbericht/aegypten, aufgerufen am 26. April 2016). Dabei geraten
inzwischen auch Menschenrechtsorganisationen selbst zunehmend unter Druck (dpa,
23. März 2016, „Menschenrechtler geraten in Ägypten zunehmend unter
Druck“). Ende April 2016 wurde bekannt, dass der Gründer und Vorsitzende
der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF), Ahmed
Abdallah, festgenommen und für zunächst zwei Wochen inhaftiert wurde (dpa,
27. April 2916). Am 1. Mai 2016 wurde der Sitz des ägyptischen
Journalistenverbands von Sicherheitskräften gestürmt, zwei regierungskritische Journalisten
wurden festgenommen (AFP, Reuters, 2. Mai 2016).
Überdies hat der Fall des italienischen Studenten Giulio Regeni international für
Empörung gesorgt (Christoph Sydow, SPIEGEL ONLINE, 12. Februar 2016,
„Tod von Italiener in Ägypten: Gefoltert, ermordet, weggeworfen“; Andrea
Dernbach, DER TAGESSPIEGEL, 19. April 2016, „Ein Mord mit Botschaft“).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits mit Blick auf die Lage
in Mexiko festgestellt, dass Sicherheitsabkommen zwischen der
Bundesregierung und anderen Staaten als grundsätzliche Bedingung vor allem die
Einhaltung von menschenrechtlichen Standards gewährleisten müssen
(Bundestagsdrucksache 17/13237).
Das Thema Kriterien und Standards im Rahmen von Sicherheitsabkommen war
auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN (Bundestagsdrucksache 18/7762) vom 25. Februar 2016. Daran knüpft die
vorliegende Kleine Anfrage an.
1. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein mögliches
Sicherheitsabkommen mit der Arabischen Republik Ägypten (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8148, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6)?
Das Sicherheitsabkommen befindet sich in einem fortgeschrittenen
Verhandlungsstadium und soll möglichst bald unterzeichnet werden. Es ist jedoch noch
nicht unterschriftsreif.
2. Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Achtung der
Menschenrechte sowie die Geltung demokratischer und rechtsstaatlicher
Standards notwenige Voraussetzungen für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit
anderen Staaten, und inwiefern sieht die Bundesregierung diese
Voraussetzung in Bezug auf die Arabische Republik Ägypten als gegeben an?
Die Bundesregierung achtet bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit anderen
Staaten auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Gelten demokratischer
und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze. Neben der Sicherheitslage wird
besonders die Menschenrechtslage ständig und kritisch beobachtet. Dies geschieht
vor allem im Hinblick auf Kooperationsbeschränkungen.
Das bedeutet, dass bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen sowie
bei Nichteinhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze die
polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten reduziert beziehungsweise komplett
eingestellt wird. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Ägypten
genau und berücksichtigt diese wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis.
Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Ägypten dient grundsätzlich dem
Informationsaustausch und der Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und
Grundsätze im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH). Der
Informationsaustausch mit Ägypten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie
rechtsstaatlichen Prinzipien unter Einhaltung der bestehenden
Kooperationsbeschränkungen. Die Übermittlung insbesondere personenbezogener Daten richtet sich
vorrangig nach den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen. Die Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und
Grundsätze seitens des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei erfolgt in
enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem
Auswärtigem Amt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
a) Welche weiteren notwendigen Voraussetzungen bestehen nach
Auffassung der Bundesregierung für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit
anderen Staaten, und inwiefern erfüllt die Arabische Republik Ägypten
diese vor dem Hintergrund, dass G36-Gewehre aus Deutschland
abredewidrig nach Libyen weitergeleitet worden sind (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/7312, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 59)?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 2e wird verwiesen.
b) Hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung
die Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland nach Libyen
inzwischen aufgeklärt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 4 des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am
10. Juni 2015 (Plenarprotokoll 18/108, S. 10342 und 10343) wird verwiesen.
Darüber hinaus kann die Frage 4 aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form beantwortet werden.
In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders
schutzbedürftig sind. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist
die Grundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Eine öffentliche
Bekanntgabe von Informationen zu Kooperationen mit ausländischen
Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dies könnte zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und
damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die
Nachrichtendienste des Bundes führen. Aus den genannten Gründen würde die
weitergehende Beantwortung in offener Form den Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schweren Schaden zufügen. Dieser Antwortteil ist deshalb gemäß
der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“
eingestuft. Auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegte Anlage 1, eingestuft als „VS-Geheim“ wird daher verwiesen.*
c) Welche Erklärung hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu der Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland
nach Libyen zwischenzeitlich abgegeben?
d) Wenn keine Erklärung bekannt ist, wann, und in welcher Form wurde eine
solche seitens der Bundesregierung gefordert, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 2c und 2d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an Sicherheitsbehörden der
Arabischen Republik Ägypten gelieferte deutsche Ausstattung nicht – wie
bereits geschehen – zweckentfremdend an Dritte weitergereicht wird?
Ägypten wird seitens der deutschen Sicherheitsbehörden derzeit nicht durch
Ausstattungshilfe unterstützt und dementsprechend wird keine Ausstattung geliefert.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Grundsätzlich gelten allgemein die strengen Anforderungen der deutschen
Exportkontrolle.
Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung mit dem jüngst eingeführten
Instrument der Post-Shipment-Kontrollen bei Kleinen und Leichten Waffen die
Absicht, das System der Endverbleibsicherung weiter zu verbessern.
3. Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und
Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am
17. April 2016 – insbesondere bei seinem Gespräch mit dem ägyptischen
Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi – deutsche Unterstützung in den
Bereichen innerer oder äußerer Sicherheit angeboten?
Es wurde grundsätzliche Unterstützung in den Bereichen Grenzsicherung, Kampf
gegen den Terrorismus und illegale Migration angeboten.
4. Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die
Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 –
insbesondere bei seinem Gespräch mit dem Innenminister der Arabischen Republik
Ägypten, Magdi Abdel Gaffar – die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit
angesprochen?
Die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit wurde insbesondere im
Zusammenhang mit dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Sicherheitsabkommen
angesprochen. Beide Seiten unterstrichen die Bedeutung einer möglichst guten
Kooperation namentlich auf dem Feld der Terrorismusbekämpfung. Es bestand
Einvernehmen, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bedrohungslage dem
Informationsaustausch im bestehenden rechtlichen Rahmen große Wichtigkeit
zukommt. Bezüglich polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wird die
Arabische Republik Ägypten ihren Bedarf konkret schriftlich darlegen und
Deutschland wird daraufhin prüfen, ob und inwieweit diesem nachgekommen
wird.
5. Inwiefern wurden die in Frage 2 angesprochenen Voraussetzungen für eine
polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der Reise des
Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016
beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und
Wirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April
2016 als solche benannt?
Der Bundesminister des Innern unterstrich die Bedeutung von
menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards für die Polizeiarbeit, insbesondere auch bei
der Terrorismusbekämpfung.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie bringt in allen Gesprächen mit
der ägyptischen Führung zum Ausdruck, dass die notwendige Stabilität und
wirtschaftliche Perspektiven in Ägypten nur mit einer inklusiven Politik und einer
Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden können; so auch auf seiner
Ägyptenreise im April 2016.
Zum Schutz der Betroffenen können die Namen von konkret angesprochenen
Einzelfällen nicht genannt werden.
6. Inwiefern wurden im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die
Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016
beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und
Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016
Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, willkürlichen
Verhaftungen, Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der
Arabischen Republik Ägypten angesprochen, wie sie seit Jahren von Menschen-
und Bürgerrechtsorganisationen dokumentiert werden (u. a. Ahmed Maher,
Ahmed Douma, Mohammed Adel, Alaa Abd el Fattah, Mahienour el Masry,
Bishoy Boulous, Hisham Gaafar, Ismail Iskandarani, Taher Mokhtar)?
Der Bundesminister des Innern hat gegenüber jedem seiner Gesprächspartner
ausführlich und unmissverständlich auf die Wichtigkeit der Menschenrechte für das
Funktionieren eines geordneten Staatswesens hingewiesen und die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards durch staatliche Stellen eingefordert.
7. Wurden die Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, Folter
und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der Arabischen
Republik Ägypten gemäß Frage 6 in anderen Gesprächen mit Funktionsträgern
oder sonstigen Verantwortlichen der Arabischen Republik Ägypten
aufgegriffen?
8. Wurde im Rahmen der Gespräche gemäß den Fragen 6 und 7 jeder Fall
singulär behandelt, oder wurde auch die offenkundige Systematik hinter diesen
Vorfällen diskutiert?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die im Fall der
grausamen Ermordung und brutalen Folterung des italienischen Studenten Giulio
Regeni in Kairo auf eine Beteiligung durch staatliche Stellen der Arabischen
Republik Ägypten hindeuten (vgl. The New York Times, 13. Februar 2016,
S. A4, „Italian’s Death Puts a Spotlight on Perils Facing Egyptians, Too“)?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da sie Informationen
betrifft, die der Bundesnachrichtendienst unter der Bedingung der Vertraulichkeit
erhalten hat. Die Veröffentlichung und Kenntnisnahme durch Unbefugte würde
zur Folge haben, dass vergleichbare Informationen der Bundesregierung künftig
nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies wäre schädlich für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist die Antwort gemäß der
Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“
eingestuft. Auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegte Anlage 2, eingestuft als „VS-Vertraulich“ wird daher verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
10. Teilt die Bundesregierung die jüngste Einschätzung des Europäischen
Parlaments, nach der „der Fall Giulio Regeni kein Einzelfall ist, sondern im
Zusammenhang mit Folterungen, Todesfällen in Haft und Verschleppungen
steht, die sich in den letzten Jahren in Ägypten ereigneten, was eindeutig
ein Verstoß gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der
EU und Ägypten ist“; Entschließung 2016/2608(RSP) des Europäischen
Parlaments vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere zu dem Fall Giulio
Regeni, Abschnitt K Nummer 3?
Falls ja, welche Konsequenzen hat diese Position auf die zukünftige
polizeiliche Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung drückt regelmäßig öffentlich und in Gesprächen mit der
ägyptischen Regierung ihre Sorge über die Menschenrechtslage in Ägypten aus.
Dazu gehören auch Fälle wie der von Giulio Regeni. Vorrangige Ziele der
polizeilichen Zusammenarbeit sind die Unterstützung bei der Entwicklung
rechtsstaatlicher Sicherheitsstrukturen sowie die Stärkung des Bewusstseins für die
Menschenrechte gemäß der Menschenrechtscharta der UN und rechtsstaatliche
Prinzipien innerhalb der Polizei. Dem trägt jede einzelne fachliche Maßnahme
Rechnung.
11. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments,
wonach die EU-Mitgliedstaaten „sich uneingeschränkt an die
Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 zur Ausfuhr
von Militärtechnologie und Militärgütern und zur
Sicherheitszusammenarbeit zu halten“ haben sowie „… die Ausfuhr von
Überwachungsausrüstungen auszusetzen (sei), sofern es Belege dafür gibt, dass sie für
Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden“ (Entschließung des Europäischen
Parlaments 2016/2608(RSP) vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere
zu dem Fall Giulio Regeni?
a) Wenn die Bundesregierung diese Forderung nicht teilt, warum nicht?
b) Wenn ja, was hat die Bundesregierung zuletzt getan, um dieser Forderung
nachzukommen?
Die Fragen 11, 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.
Bei der am 10. März 2016 angenommenen nicht legislativen Entschließung des
Europäischen Parlaments handelt es sich um eine politische Willensäußerung, die
die Bundesregierung sehr ernst nimmt. Eine rechtliche Verpflichtung für die
Mitgliedstaaten ist daraus nicht abzuleiten.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik.
Entscheidungen für die Ausfuhrgenehmigung von Dual-Use- und Rüstungsgütern werden
jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls
berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind die Politischen
Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame
Standpunkt der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2008 und der Vertrag über den
Waffenhandel. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei
Ausfuhrgenehmigungsentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Die
Bundesregierung hält sich dabei uneingeschränkt an die Schlussfolgerungen des Rates der EU-
Außenminister zu Ägypten vom 21. August 2013.
Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Ägypten genau
verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.
12. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments
hinsichtlich eines „ausgearbeiteten Fahrplans mit konkreten Schritten, die die
ägyptischen Staatsorgane unternehmen müssen, damit die
Menschenrechtslage beträchtlich verbessert und eine umfassende Justizreform durchgeführt
wird, bevor eine Neubewertung der Schlussfolgerungen des Rates
(Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 in Betracht gezogen werden kann“
(Entschließung, siehe Frage 10)?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass im Falle einer
Neubewertung der Schlussfolgerungen des Rates in Bezug auf Ägypten vom August 2013
auch die aktuelle Menschenrechtslage reflektiert wird.
13. Teilt die Bundesregierung die weitverbreitete Kritik an der drohenden
Zwangsschließung des El-Nadim-Zentrums für die Rehabilitation von
Gewalt- und Folteropfern sowie am Vorgehen von offizieller Seite gegen die
ägyptische Kommission für Rechte und Freiheit aufgrund von deren
Mitwirkung an der Kampagne „Stoppt Verschleppung“?
Die Bundesregierung verurteilt regelmäßig die kritische Situation von
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Ägypten. Gemeinsam mit europäischen Partnern
setzt sie sich für bessere Arbeitsbedingungen dieser wichtigen Partner beim
Aufbau Ägyptens ein.
14. Wurde die Kritik gemäß Frage 13 im Zuge der Gespräche mit den
ägyptischen Amtskollegen angesprochen?
15. Wurde die Forderung geäußert, die Schließungsanordnung gemäß Frage 13
rasch zu widerrufen und das Vorgehen gegen besagte Kommission
einzustellen?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die in Frage 13 dargestellte Kritik war nicht Gegenstand der Gespräche.
16. Inwieweit haben Vorfälle im Sinne der Fragen 6, 9 und 13 konkrete
Auswirkungen auf die geplante polizeiliche Zusammenarbeit?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
17. Zu welchem Zeitpunkt waren deutsche Sicherheitsbehörden über den Fall
des ägyptischen Publizisten Ismail Alexandrani informiert, der aus Berlin
kommend auf dem Flughafen von Hurghada festgenommen wurde (ZEIT
ONLINE, 6. Januar 2016)?
Bis zur Festnahme war Ismail Alexandrani den deutschen Sicherheitsbehörden
nicht bekannt und nicht Gegenstand eines Informationsaustausches mit den
ägyptischen Behörden. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf
Bundestagsdrucksache 18/6997 vom 11. Dezember 2015 verwiesen.
18. Liegen der Bundesregierung bestätigende Informationen dazu vor, dass diese
Festnahme aufgrund von Aktivitäten der Botschaft der Arabischen Republik
Äqypten in Berlin zustande kam, und kann die Bundesregierung
ausschließen, dass auch deutsche Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden in diesem
Fall Amtshilfe für ägyptische Stellen leisteten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Aktivitäten vor.
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Inhaftierung des zuletzt in
Frankfurt/Main tätigen Arztes Ahmed Said Ende 2015 auf Formen der
Zusammenarbeit mit deutschen Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden
zurückging (Frankfurter Rundschau, 13. und 29. Januar 2016)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die
Inhaftierung des zuletzt in Frankfurt/Main tätigen Arztes Ahmed Said auf Formen der
Zusammenarbeit mit deutschen Nachrichtendienst- oder Sicherheitsbehörden
zurückging.
20. Inwiefern plant die Bundesregierung, die polizeiliche Zusammenarbeit
insbesondere mit der Arabischen Republik Ägypten zu intensivieren oder
einzuschränken, und aus welchen Gründen?
Die Arabische Republik Ägypten ist als Herkunfts- und Transitland im Bereich
der illegalen Migration und der damit einhergehenden Kriminalitätsphänomene
sowie aufgrund zahlreich bestehender Flugverkehrsrouten zwischen Deutschland
und Ägypten für die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung.
Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung ist die Bundesregierung an einer
Zusammenarbeit interessiert. Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage
beabsichtigt die Bundespolizei, im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie die
Zusammenarbeit mit ägyptischen (Grenz-)Polizeibehörden durch Maßnahmen der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz zu intensivieren. Ziel
dieser Maßnahmen ist es, die polizeilichen Kompetenzen der ägyptischen (Grenz-)
Polizeibehörden zu stärken sowie das Verständnis einer nach demokratischen und
rechtstaatlichen Grundsätzen und Menschenrechten verpflichtete Polizei zu
vermitteln. Darüber hinaus wurde der ägyptischen Seite im Nachgang auf den
Anschlag einer russischen Passagiermaschine zur Verbesserung der Luftsicherheit
eine Intensivierung der Zusammenarbeit angeboten. Vor diesem Hintergrund
wurde auch im April 2016 der Standort eines Grenzpolizeilichen
Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Ägypten implementiert und zum gleichen Zeitpunkt
personell besetzt.
Die Zusammenarbeit erfolgt immer unter der Voraussetzung, dass die in der
Antwort zu Frage 2 genannten Kriterien erfüllt werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
21. Inwiefern war das Bundeskriminalamt in den Entscheidungsprozess gemäß
Frage 20 einbezogen, und welche fachlichen Erwägungen wurden dabei
geäußert, die für oder gegen eine polizeiliche Zusammenarbeit mit der
Arabischen Republik Ägypten sprechen?
Das Bundeskriminalamt wird vom Bundesministerium des Innern kontinuierlich
in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Planung und Durchführung von
Maßnahmen wird zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundeskriminalamt abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
22. Inwiefern ist auf Seiten der Arabischen Republik Ägypten im Rahmen der
Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen gemäß Frage 1 auch der
National Security Sector; Inlandsnachrichtendienst (vgl. Bundestagsdrucksache
18/8148) beteiligt?
Der National Security Sector ist an den Verhandlungen über den Abschluss eines
Sicherheitsabkommens nur insoweit beteiligt, als er nach ägyptischem Recht auch
z. T. für solche polizeilichen Aufgaben zuständig ist, die Gegenstand des
Sicherheitsabkommens sind.
23. Inwiefern erfolgt bei Verhandlungen über Sicherheitsabkommen mit
anderen Staaten auch eine Beteiligung des jeweiligen Inlandsnachrichtendienstes,
und in wie vielen Fällen ist eine solche Beteiligung in den letzten zehn Jahren
nicht erfolgt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8148
vom 18. April 2016 wird verwiesen. In allen anderen Fällen waren in den letzten
zehn Jahren Inlandsnachrichtendienste an den Verhandlungen als
Verhandlungspartner nicht unmittelbar beteiligt. Ob Inlandsnachrichtendienste von den
Verhandlungspartnern mittelbar eingebunden wurden, entzieht sich der Kenntnis der
Bundesregierung.
24. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 2 die
polizeiliche Zusammenarbeit mit den einzelnen Sicherheitsbehörden der
Arabischen Republik Ägypten einschließlich des National Security Service
(NSS) und des General Intelligence Service (GIS)?
Der polizeiliche Informationsaustausch mit ägyptischen Behörden, einschließlich
des National Security Service und des General Intelligence Service, unterliegt
grundsätzlich einer strikten Einzelfallprüfung. Hauptsächlich findet eine
Zusammenarbeit mit dem u. a. für die Terrorismusbekämpfung zuständigen
Inlandsnachrichtendienst NSS statt. Die Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbereich
der NSS-Zentrale ist insgesamt sehr gut und vertrauensvoll und hat hohe
strategische Bedeutung.
Der für die Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zuständige
Auslandnachrichtendienst GIS ist ein weiterer wichtiger Partner, mit dem eine
gute Zusammenarbeit stattfindet. Der GIS hat eine Verbindungsbeamtin nach
Berlin entsandt, die an der ägyptischen Botschaft in Berlin sowohl Interessen des
GIS als auch des NSS vertritt.
25. Welche Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten haben
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer im Rahmen der Stipendiatenausbildung des
Bundeskriminalamts nach Deutschland entsendet?
Der NSS hat im Jahr 2015 einen Stipendiaten zur Stipendiatenausbildung des
Bundeskriminalamts entsandt.
26. Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs „Ermittlungen und
Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen und Entführungen“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23) nach Kenntnis der Bundesregierung enge
Verbindungen?
Die 25 Lehrgangsteilnehmer setzten sich ausschließlich aus Beamten der
ägyptischen Behörde NSS zusammen.
27. Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sprengstoffsymposium, das
zwischen dem 30. November 2015 und dem 3. Dezember 2015 durchgeführt
wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23), nach Kenntnis der
Bundesregierung enge Verbindungen?
Seitens Ägyptens nahmen Sprengstoffentschärfer des „Public Security Service“
(Bereich „Civil Protection“) am Sprengstoffsymposium teil. Es nahmen
ca. 300 Gäste von Polizeibehörden und Militär aus 30 Nationen am
Sprengstoffsymposium teil. Ob diese Gäste Verbindungen zu Sicherheitsbehörden der
Arabischen Republik Ägypten unterhalten, kann seitens der Bundesregierung
nicht beurteilt werden.
a) Welche konkreten Maßnahmen zur polizeilichen Zusammenarbeit, die
auch die Arabische Republik Ägypten betreffen, werden aus dem in
Valletta beschlossenen EU-Afrika-Treuhandfonds finanziert?
Aus dem in Valletta beschlossenen EU-Afrika-Treuhandfonds werden keine
Maßnahmen zur polizeilichen Zusammenarbeit, die auch die Arabischen
Republik Ägypten betreffen, finanziert.
b) Welche deutschen Institutionen, wie zum Beispiel die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbH, sind an der
Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen. Deutsche Institutionen sind
entsprechend auch nicht an einer Umsetzung solcher Maßnahmen beteiligt.
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