[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 14. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8812
18. Wahlperiode 16.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel,
Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8481 –
Verödung von Ortskernen in ländlichen Räumen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Klein- und Mittelstädte ab 7 000 Einwohnerinnen und Einwohnern stehen in
ländlichen Räumen vor besonders großen Herausforderungen. Ihre Ortskerne
veröden zunehmend und Leerstand breitet sich aus, wo früher Fach- und
Einzelhandel angesiedelt waren. Als Folge müssen häufig auch gastronomische
Angebote schließen und die Ortskerne verlieren weiter an Attraktivität und
Lebendigkeit. Diese Entwicklung geht zurück auf einen Kaufkraftverlust in Klein-,
Unter- und Mittelzentren.
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Mancherorts binden großflächige Märkte,
Discounter beziehungsweise ganze Einkaufszentren auf grüner Wiese außerhalb
des Ortskerns die Kaufkraft aus umliegenden Ortschaften. Das Wachstum des
Marktsegments großflächiger Märkte bei gleichzeitig stagnierender Kaufkraft
im Einzelhandel insgesamt führt zu einer Umsatzumlenkung zulasten des
innerstädtischen, kleinflächigeren Einzelhandels. So müssen viele Geschäfte in
Ortskernen aufgrund zu geringer Kaufkraft aufgeben. Andernorts befähigt die
gestiegene PKW-Mobilität auf dem Land die Kundinnen und Kunden direkt in das
nächste Oberzentrum zu fahren, um dort ein breiteres Angebot an Waren und
Dienstleistungen, Gastronomie, aber auch an Bildungs- und Freizeitangeboten
vorzufinden. Ein weiterer Faktor ist die Ausweitung des Onlinehandels, der laut
Studie des Instituts für Handelsforschung GmbH für das Jahr 2020 einen
Umsatzanteil am Einzelhandel zwischen 11,9 und 15,3 Prozent – ohne Güter des
täglichen Bedarfs sogar bis zu 25,3 Prozent – umfassen soll. Bis zum Jahr 2020
droht laut dem Institut für Handelsforschung GmbH jedem zehnten
Ladengeschäft die Schließung. Der Wegzug junger Menschen in die Städte und der
demografische Wandel beschleunigen zusätzlich den Kaufkraftverlust auf dem
Land.
Die Folgen verödender Ortskerne sehen jedoch überall ähnlich aus: Leerstand,
ein menschenleeres Ortsbild, ein Verlust an Attraktivität auch der umliegenden
Wohngegenden und sinkende Immobilienpreise. Das trifft auch das regionale
Lebensmittelhandwerk, das wichtige Funktionen der Nahversorgung in
ländlichen Räumen übernimmt. Darunter leiden besonders weniger mobile
Menschen, die sich nicht mehr eigenständig mit Waren und Dienstleistungen des
täglichen und mittelfristigen Bedarfs versorgen können. Denn die gestiegene
PKW-Mobilität wirkt sich auch auf das Nahverkehrsangebot aus, das kaum
noch wirtschaftlich betrieben werden kann. So leidet die Attraktivität einer
ganzen Region.
Funktionale Ortskerne spielen für das Zentrale-Orte-Konzept als Stütze des
Siedlungssystems in Deutschland eine wichtige Rolle, weshalb sie in den
Leitbildern der Raumordnung festgeschrieben sind. Für lebendige Ortskerne sind
die Kommunen vor Ort, die Landesplanungen, aber auch die Politik auf
Bundesebene gefragt. Im Koalitionsvertag haben sich die CDU, CSU und SPD
darauf verständigt, eine Plattform Einzelhandel ins Leben zu rufen, um die
Verödung der Innenstädte und die Nahversorgung zu thematisieren, doch sind
daraus aus Sicht der Fragesteller keine konkreten politischen Maßnahmen
erwachsen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen nehmen im Siedlungssystem eine
bedeutende Rolle ein. In ihrer Funktion als Versorgungs-, Kommunikations- und
Stabilitätsanker prägen und stützen sie die zukunftsfähige Entwicklung einer
Region. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Die Attraktivität von Städten und Gemeinden hängt wesentlich von der Vitalität
ihrer Zentren ab. Ortszentren sind Kristallisationspunkte des Lebens und
Wirtschaftens, der Freizeitgestaltung, der Kultur und der Begegnung. Wirtschaftliche
Tragfähigkeit, ausreichende Angebote des Einzelhandels, aber auch gute
Umweltbedingungen und eine hohe Aufenthalts- und Lebensqualität öffentlicher
Räume und sind wesentliche Faktoren eines lebendigen Ortszentrums.
Die Gestaltung und Entwicklung der Ortskerne obliegt den Städten und
Gemeinden als Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Angesichts wachsender
Herausforderungen der Ortskernentwicklung, insbesondere bedingt durch den
demografischen Wandel und die Veränderung der Strukturen im Einzelhandel, ist die
Erhaltung lebendiger Ortskerne zu einer besonderen strategischen Aufgabe
geworden, die eines Zusammenwirken aller Akteure und aktiver Unterstützung bedarf.
Die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung und der Raumplanung nehmen
dabei eine zentrale Rolle ein. Mit der Stärkung der Innenentwicklung im Rahmen
des Baugesetzbuchs hat der Bund wichtige Weichen gestellt. Darüber hinaus
gewinnen interkommunale Kooperationen und die aktive Einbindung lokaler
Akteure in kommunale Entwicklungskonzepte an Bedeutung.
Die Länder haben eine Vielzahl beispielhafter Initiativen und Programme
aufgelegt, um den Wert vitaler Ortskerne in das Bewusstsein zu rücken und Kommunen
in der Gestaltung integrierter Handlungsstrategien zu unterstützen. Der Bund
leistet insbesondere über die Bundesfinanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung
einen wesentlichen Beitrag. Die Städtebauförderungsprogramme „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“, „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ und „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ richten
sich speziell auf den Erhalt lebendiger Ortszentren, die Revitalisierung von
Innenstädten und die Stärkung von Klein- und Mittelstädten in ländlichen Räumen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
Die Städtebauförderung ist ein Instrument der Stadterneuerung, von dem
städtische und ländliche Räume gleichermaßen profitieren. Es ist gelungen, die
Städtebauförderung stets flexibel an die sich wandelnden Aufgaben und Problemlagen
vor Ort anzupassen. Eine besondere Stärke der Städtebauförderung liegt in ihren
integrierten Entwicklungsansätzen, mit denen es gelingt, eine umfassende
Beteiligung und Beratung vor Ort durchzuführen, private Investitionen anzustoßen und
andere öffentliche Förderprogramme zu bündeln. Die Mittel der
Städtebauförderung wurden in der 18. Legislaturperiode deutlich erhöht.
Die Entwicklung der Nahversorgung in ländlichen Räumen richtet sich nach
unternehmerischen Entscheidungen und nach dem Verbraucherverhalten. Die
Nahversorgung in ländlichen Räumen ist zunehmend unter Druck geraten, auch weil
sich die Konsummuster der Bevölkerung ausdifferenziert haben und das
räumliche Einkaufsverhalten gewandelt hat. Die Bindung der lokalen Kaufkraft hat
abgenommen. Die Folgen des demografischen Wandels verschärfen in vielen
Regionen die Problemlage. Bei ungünstigen Rahmenbedingungen häufen sich
Leerstände, die besonders in Abwanderungsgebieten städtebaulichen
Handlungsbedarf auslösen.
Die Bundesregierung setzt in der 18. Legislaturperiode einen besonderen
Schwerpunkt auf die Stärkung von Regionen im demografischen Wandel und auf die
Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Im
Rahmen der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung, die am
2. September 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, kommen Vertreter
von Bund, Ländern, Gemeinden und kommunalen Spitzenverbänden zusammen,
um spezifische Handlungsempfehlungen zur Förderung der Lebensqualität in
Stadt und Land, zu Fragen der Regionalentwicklung und Daseinsvorsorge, der
ländlichen Entwicklung und der Stärkung der Innenentwicklung zu erarbeiten.
In allen Politikbereichen, insbesondere der Stadtentwicklungs- und
Wohnungspolitik, der Umweltpolitik, der Städtebauförderung, der Förderung der regionalen
Wirtschaftsstruktur und der Förderung ländlichen Entwicklung wurden in der
18. Legislaturperiode zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die die Entwicklung
strukturschwacher Regionen unterstützen, den Vorrang der Innenentwicklung
festigen, Klimaschutz und Klimaanpassung fördern und dazu beitragen, die
Attraktivität, Lebensqualität und Umweltqualität in Städten und Gemeinden zu
erhalten und zu entwickeln. Die Rahmenbedingungen für eine flächendeckend gute
Gesundheitsversorgung, für Mobilität und Breitbandversorgung wurden weiter
verbessert, auch um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ländlicher Regionen und
ihrer Ortskerne zu unterstützen.
Entwicklung der Kaufkraft in Klein- und Mittelzentren ländlicher Räume
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD verwendeten Ausdruck „Verödung der Innenstädte“,
und wie definiert sie das Phänomen?
2. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für die
Verödung von Innenstädten?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag verwendet den Ausdruck „Verödung der Innenstädte“ zur
Veranschaulichung des Handlungsbedarfs, der auf allen Handlungsebenen
besteht, um die Rahmenbedingungen des Einzelhandels in Innenstädten zu
verbessern. In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung gemeinsam
mit Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Gewerkschaften die
Dialogplattform Einzelhandel ins Leben gerufen, zu der in der Antwort zu Frage 32 Stellung
genommen wird.
Die Laufende Raumbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
analysiert und bewertet die regionalen Lebensbedingungen in Deutschland auf der
Ebene von Gemeinden, Kreisen und Raumordnungsregionen. Das Thünen-
Institut für Ländliche Räume hat Nahversorgung in ländlichen Räumen und ihre
Sicherung untersucht. Als Folge des demografischen Wandels, des Strukturwandels
im Einzelhandel sowie eines zunehmenden Standortwettbewerbs ist vielerorts ein
Rückgang von Versorgungsfunktionen des Einzelhandels zu beobachten. Viele
Kommunen konstatieren teilweise gravierende Probleme in ihren Innenstädten.
Die Entwicklung verläuft jedoch regional sehr unterschiedlich. Wirtschaftlich
schwächere ländliche oder altindustrielle Regionen verlieren Einwohner und
verzeichnen einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang. Wirtschaftlich
stärkere Regionen im Umland der großen Städte, aber auch in manchen
ländlichen Regionen prosperieren und profitieren von Zuwanderung aus dem In- und
Ausland.
Für adäquate Antworten auf den Funktionswandel in Stadt- und Ortsteilzentren
sind Differenzierungen wichtig. Nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in
anderen Funktions- und Nutzungsbereichen der Innenstädte vollziehen sich
vielerorts Veränderungen. Etwa im Bereich des Wohnens, in Form rückläufiger
Einwohnerzahlen und veränderter Nachfrage nach Wohnraum, im Bereich des
Handwerks bzw. des verarbeitenden Gewerbes durch Betriebsverlagerungen oder bei
sozialer und kultureller Infrastruktur durch die Schließung regional wichtiger
Einrichtungen. Die Auswirkungen für Zentren von Großstädten und Zentren von
Mittel- und Kleinstädten stellen sich unterschiedlich dar. In ländlichen Regionen
befinden sich nicht alle Ortskerne in einer prekären Lage; vielmehr finden sich dort
durchaus auch stabile oder gar prosperierende Ortszentren. Ohne gegensteuernde
Maßnahmen können der Strukturwandel in Einzelhandel und Arbeitswelt und der
Verlust gewachsener Strukturen jedoch in einer funktionalen und kulturellen
Verarmung von Ortskernen münden. Treffen Negativwirkungen für den stationären
Handel und ungünstige regions- bzw. stadtstrukturelle Bedingungen zusammen,
kann es zu Funktionsverlusten zentraler Stadträume kommen.
Eine Verödung im Sinne der Fragestellung kann dort drohen, wo Klein- und
Mittelstädte anhaltend schrumpfen, vermehrt ortsbildprägender Leerstand in den
Zentren entsteht und der Veränderungsprozess nicht aktiv begleitet wird. Ein
Funktions- und Strukturwandel kann aber auch neue Nutzungs- und
Flächenpotentiale eröffnen. Kommunale Entwicklungsstrategien sind daher auf eine breite
Basis zu stellen. Auch die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt an
Bedeutung.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft und das
Konsumverhalten in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach
ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum sowie nach
Bundesländern unterscheiden und bitte mit begründen)?
4. Wie hat sich die Kaufkraft nach Kenntnis der Bundesregierung in den Klein-
und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in den letzten 40 Jahren
entwickelt (bitte tabellarisch nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem
Raum sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Sieht die Bundesregierung hier eine Tendenz, und welche Schlüsse zieht sie
in Bezug auf die regionale Wirtschaftsstruktur und den zukünftigen lokalen
Einzelhandel?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Regionale Wirtschaftspolitik und Fragen der lokalen Entwicklung des
Einzelhandels liegen primär in der Zuständigkeit der Länder. Spezifische Daten zur
kleinräumigen Entwicklung von Kaufkraft und Konsumverhalten in den Regionen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt die Bundesregierung die Länder bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Mit der Förderung von gewerblichen Investitionen sowie einem breit angelegten
Förderportfolio für Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur
fördert die GRW das regionale Wachstum und trägt damit zur Schaffung bzw.
Sicherung zusätzlicher und dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in
strukturschwachen Regionen bei. Hierdurch werden Einkommen und Kaufkraft in den
Regionen erhöht, was sich bei sonst gleichbleibenden Bedingungen positiv auf
den lokalen Einzelhandel auswirkt. Zusätzlich fördert die GRW insbesondere in
den ländlichen Regionen nicht-investive Maßnahmen wie regionale
Entwicklungskonzepte und Regionalbudgets, mit denen die Eigenanstrengungen der
Kommunen für fachübergreifende Abstimmungen und Maßnahmen unterstützt
werden. Zu den Herausforderungen für den lokalen Einzelhandel wird ergänzend
auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsätze des
Einzelhandels, die Einzelhandelszentralität und die Kaufkraftbindungsquote in
Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in den vergangenen
40 Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach ländlichem, halbstädtischem
und städtischem Raum sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bund erhebt keine Daten zu den Umsätzen des Einzelhandels, zur
Einzelhandelszentralität und zur Kaufkraftbindungsquote bezogen auf Klein- und
Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren. Verschiedene Marktforschungsinstitute
erstellen Statistiken zu lokalen Märkten, die veröffentlicht werden. Hier handelt es
sich jedoch nicht um Datenerhebungen des Bundes.
7. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Klein- und Mittelzentren in
ländlichen Räumen besonders von der Entwicklung der Kaufkraft,
beziehungsweise der Abwanderung der Kaufkraft betroffen (bitte begründen), und
welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Ortskerne von Klein- und
Mittelzentren in ländlichen Räumen?
Der Bund erhebt keine Daten zur Entwicklung der Kaufkraft in Klein- und
Mittelzentren. Zu einer Trendabschätzung der Auswirkungen der
Kaufkraftentwicklung auf Ortskerne von Klein- und Mittelzentren wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
8. Wie beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung der demografische
Wandel und die Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in Richtung der
Ballungszentren den Kaufkraftverlust in Klein- und Mittelzentren ländlicher
Räume?
Wanderungen sind in der Regel selektiv, d. h. jüngere, gut qualifizierte und damit
auch einkommensstärkere Personen sind vergleichsweise stärker an diesen
Prozessen beteiligt. Weil sich die Wanderungsbilanzen der ländlichen Räume sehr
unterschiedlich gestalten, fallen auch die Wirkungen auf die
Kaufkraftentwicklung der zugehörigen Klein- und Mittelzentren ländlicher Räume sehr
verschieden aus. So realisieren viele strukturstärkere ländliche Räume, die vor allem
in den alten Ländern liegen, Wanderungsgewinne. Von diesen damit
verbundenen Zuwächsen an regionaler Kaufkraft profitieren auch die zugehörigen Klein-
und Mittelzentren. Demgegenüber weisen die strukturschwächeren ländlichen
Räume, vor allem die peripher gelegenen, kontinuierliche Wanderungsverluste
auf. Im Ergebnis mindert sich deren regionales Kaufkraftpotenzial, was im
Weiteren natürlich auch zu einem Kaufkraftverlust der Klein- und Mittelzentren
dieser Räume führt.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verödung der Ortskerne und den
Kaufkraftverlust bezüglich dem im Europäischen
Raumentwicklungskonzept (EUREK) formulierten Ziel der Stärkung der kleinen und mittleren
Städte in ländlichen Gebieten als Kristallisationspunkte der regionalen
Entwicklung?
Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) enthält räumlich
übergreifende Leitbilder und Ziele, die in allen Regionen der Europäischen Union
verfolgt werden sollen. Dazu gehören die Entwicklung eines ausgewogenen
polyzentrischen Städtesystems, eine ausgewogene Beziehung zwischen Stadt und
Land, die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastruktur und Wissen
sowie der Schutz von Natur und Kulturerbe. Diese Grundsätze sind in
Deutschland in der Raumordnung und Landesentwicklungsplanung verankert. Im
europäischen Vergleich verfügt Deutschland über eine dezentral ausgeprägte
Siedlungsstruktur, die einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung zu Gute kommt.
Entwicklung des Einzelhandels und Auswirkungen auf die Nahversorgung
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur
mit Verkaufsstellen des Einzelhandels in den vergangenen 40 Jahren
entwickelt (bitte nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum sowie
nach Bundesländern unterscheiden) im Hinblick auf die
a) Lage innerhalb und außerhalb des Ortskerns,
b) durchschnittliche Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen
stationären Verkaufsstelle,
c) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
d) Anzahl der Generalisten/Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte,
e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte,
Selbstbedienungs-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft,
Spezialgeschäft, Gemischtwarenladen, Versandhaus, E-Commerce)?
Zu der Entwicklung der Versorgung mit Verkaufsstellen des Einzelhandels in
ländlichen Räumen in den vergangenen 40 Jahren liegen der Bundesregierung
keine aktuellen statistischen Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Sicherung ländlicher
Nahversorgung“ auf Bundestagsdrucksache 18/3950 verwiesen.
11. Wie viele Verkaufsstellen des Einzelhandels haben in Klein- und
Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in den vergangenen 40 Jahren schließen
müssen (bitte tabellarisch nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem
Raum sowie nach Bundesländern unterscheiden), und welche Auswirkungen
hat diese Entwicklung auf die Ortskerne?
Über die räumliche Verteilung von Unternehmensschließungen liegen in der
amtlichen Einzelhandelsstatistik keine Daten vor.
12. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für die
Entwicklung des Einzelhandels in den Ortskernen (beispielsweise
Umsatzlenkung auf Marktsegmente, die eher außerhalb der Ortskerne angesiedelt
sind), und sind Klein- und Mittelzentren in ländlichen Räumen besonders
von dieser Entwicklung betroffen (bitte begründen)?
Der Einzelhandel muss sich derzeit mit einem tief greifenden Strukturwandel
auseinandersetzen, der insbesondere die Entwicklung des Einzelhandels in den
Ortskernen beeinflusst und im Wesentlichen durch Faktoren wie Digitalisierung,
demografischer Wandel, hohe PKW-Mobilität und verändertes
Konsumentenverhalten bedingt ist. Nach Einschätzung zahlreicher Experten sind Klein- und
Mittelzentren von dieser Entwicklung besonders betroffen.
13. Wie hat sich der Onlinehandel in den vergangenen fünf Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und welche Auswirkungen hat diese
Entwicklung auf die Ortskerne von Klein- und Mittelzentren im Vergleich
zu Oberzentren (bitte nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem
Raum sowie nach Bundesländern unterscheiden und bitte begründen)?
Das Statistische Bundesamt hat für den Versand- und Internet-Einzelhandel
(Wirtschaftszweige-Klassifikation 2008: 47.91) im Zeitraum vom 2010 bis 2015
einen Umsatzzuwachs in konstanten Preisen von 44,7 Prozent ermittelt. Im
Vergleichszeitraum erzielte der gesamte Einzelhandel – ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen – (WZ08-47) in konstanten Preisen nur einen Zuwachs von 5,5 Prozent.
Inwieweit sich diese Entwicklung im Online-Handel auf die Stadtentwicklung
auswirkt, wird derzeit vom BBSR im Projekt „Mögliche räumliche
Auswirkungen des Online-Handels auf Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren“ untersucht.
Ergebnisse werden im dritten Quartal 2016 vorliegen. Darüber hinaus werden in
einer Studie die verkehrlich-städtebaulichen Auswirkungen des Online-Handels
untersucht, um mögliche unterschiedliche Entwicklungen durch Online-Handel
in Szenarien aufzubereiten und Handlungsempfehlungen für künftige Strategien
der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung abzuleiten.
14. Welche Zielformulierung verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die
Sicherung der Nahversorgung, wie definiert sie ausreichende
Nahversorgung und liegt dieser Definition das Zentrale-Orte-Konzept zugrunde (bitte
begründen)?
Unter Nahversorgung versteht man die zeit- und ortsnahe Versorgung mit Gütern
des täglichen Bedarfs. Erreichbarkeit ist ein entscheidendes Kriterium. Für die
Beurteilung des Versorgungsgrades ist vor allem ausschlaggebend, ob Angebote
für die Bewohner nahe am Wohnort erreichbar sind.
Das Zentrale-Orte-Konzept zielt auf eine flächendeckende angemessene
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Diensten in zumutbarer Entfernung ab.
Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes sind insbesondere
die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Zentralen Orten zu bündeln.
Die Festlegung, welche Einrichtungen Bestandteil der Zentralen Orte sind, treffen
die Länder in ihren Landes- und Regionalplänen mithilfe von
Ausstattungskatalogen.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mobilität der ländlichen
Bevölkerung in den letzten 40 Jahren entwickelt (bitte nach Alter und
Region aufteilen), und welchen Einfluss hat die Entwicklung auf das
Kaufverhalten und die ländliche Nahversorgung?
Daten zur Mobilität der Bevölkerung werden seit 1982 erhoben. Danach bleibt
das Verkehrsaufkommen (Wege pro mobiler Person und Tag) relativ konstant bei
etwa 3,7 Wegen pro Tag. Die Verkehrsleistung hat um etwa ein Viertel auf etwa
45 km pro mobile Person und Tag zugenommen. Auswertungen nach Alter und
Region sowie zum Kaufverhalten liegen nicht vor.
Der Pkw-Besatz hat in den letzten 20 Jahren bundesweit um 12,3 Prozent von
480 Pkw je 1 000 Einwohner auf 540 Pkw je 1 000 Einwohner zugenommen.
Diese Entwicklung wird vor allem von einer starken Zunahme des Pkw-
Bestandes in den ländlichen Kreisen getragen, in denen der Pkw-Besatz im gleichen
Zeitraum um rund 20 Prozent auf rund 580 Pkw je 1 000 Einwohner angestiegen
ist.
Die Nutzung von Öffentlichem Personen Nahverkehr (ÖPNV)-
Bedienungsangeboten hingegen hängt ganz wesentlich von der regionalen Siedlungsstruktur ab
und ist in ländlichen Räumen eher rückläufig. Je kleinteiliger und verstreuter die
zu erschließenden Siedlungen in der Fläche sind und je geringer die
Siedlungsdichte ausfällt, desto geringer ist das Potenzial für ein wirtschaftliches Angebot
im klassischen Linienverkehr.
Die Entwicklung der Nahversorgung in ländlichen Räumen richtet sich nach
unternehmerischen Entscheidungen und Verbraucherverhalten. Die Nahversorgung
in ländlichen Räumen ist zunehmend unter Druck geraten, weil sich die
Konsummuster der Bevölkerung ausdifferenziert haben und das räumliche
Einkaufsverhalten gewandelt hat. Die Bindung der lokalen Kaufkraft hat abgenommen, zum
Teil aufgrund der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung und zum Teil aufgrund
der Zunahme der Ansprüche bezüglich des Preises, der Auswahl- und
Kopplungsmöglichkeiten beim Einkaufen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen des Onlinehandels, um die
ländliche Nahversorgung zu sichern und Versorgungslücken zu
überbrücken, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Onlinehandels auf die weitere Verödung der Innenstädte und Ortskerne?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung daher im Bereich des
Onlinehandels?
Aus Sicht der Bundesregierung kann der Online-Handel einen Beitrag zur
ländlichen Nahversorgung im weiteren Sinne leisten. Für die Versorgung mit
Lebensmitteln gilt dies allerdings nur sehr eingeschränkt, da entsprechende Online-
Angebote für die Händler zumeist noch nicht rentabel sind. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Sicherung ländlicher
Nahversorgung“ – Bundestagsdrucksache 18/3950 – zu Frage 13d wird in diesem
Zusammenhang verwiesen.
Zur Frage der räumlichen Auswirkungen des Online-Handels auf Innenstädte,
Stadtteil- und Ortszentren sind aus dem Forschungsprojekt des BBSR weitere
Ergebnisse zu erwarten (siehe Antwort zu Frage 13). Nach derzeitigen
Erkenntnissen und der Betrachtung verschiedener Entwicklungsszenarien ist davon
auszugehen, dass in Abhängigkeit von demografischen, wirtschaftlichen,
städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen differenzierte räumliche
Auswirkungen zu erwarten sind. Bei ungünstigen Rahmenbedingungen häufen sich
Leerstände mit der Folge des Entstehens struktureller Leerstände, die besonders in
Abwanderungsgebieten städtebaulichen Handlungsbedarf auslösen.
Im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder werden
Kommunen darin unterstützt, strukturelle Leerstände zu beseitigen und Innenstädte und
Ortskerne aufzuwerten. Von besonderer Bedeutung sind die
Städtebauförderungsprogramme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau Ost“ und
„Stadtumbau West“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ (siehe im Einzelnen Antwort zu Frage 34c).
17. Welche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Angebot an
Ausbildungsplätzen im Bereich des innerstädtischen Einzelhandels erwartet die
Bundesregierung durch die Verödung der Ortskerne und Innenstädte (bitte
nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum sowie nach
Bundesländern unterscheiden und bitte begründen)?
Nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) werden bis zum
Jahr 2020 von den derzeit noch existierenden rund 400 000 Ladengeschäften rund
50 000 Ladengeschäfte schließen müssen. Dies hat auch im Bereich des
innerstädtischen Einzelhandels Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf das
Angebot an Ausbildungsplätzen. Eine seriöse Prognose der möglichen
Auswirkungen, unterschieden nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum
sowie nach Bundesländern, ist der Bundesregierung jedoch nicht möglich. Die
Bundesregierung verfügt nicht über Daten zu einzelnen Ausbildungsbetrieben und
deren geografische Lage.
Entwicklung des Leerstands und Auswirkungen auf die Immobilienpreise
18. Wie hat sich der Leerstand von Gewerbeflächen in den vergangenen 15
Jahren in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren entwickelt
(bitte nach Jahren, ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum
aufschlüsseln und zusammenfassend begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Daten zum Leerstand von
Gewerbeflächen in Klein-, Mittel- und Oberzentren vor.
19. Wie haben sich die Preise für Vermietung und Verkauf von Gewerbeflächen
in den vergangenen 15 Jahren in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu
Oberzentren entwickelt (bitte nach Jahren, ländlichem, halbstädtischem und
städtischem Raum aufschlüsseln und zusammenfassend begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Daten zur Miet- und
Kaufpreisentwicklung von Gewerbeflächen in Klein-, Mittel- und Oberzentren vor.
20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskerne von Klein- und
Mittelzentren in ländlichen Räumen besonders von diesen Entwicklungen
betroffen, und welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Attraktivität
des Standorts (bitte begründen)?
Eine besondere Betroffenheit der Ortskerne durch Leerstand ist gegeben, wenn
die lokalen Voraussetzungen besonders ungünstig sind. Hierzu zählen unter
anderem ein deutlicher Bevölkerungsrückgang, eine schwache Nachfrage, geringe
Kaufkraft, ausbleibende private Investitionen oder betriebliche und räumliche
Konzentrationen außerhalb der Kernstädte. Auf die Antwort zu Frage 2 wird
ergänzend verwiesen.
Wie die Erfahrungen unter anderem aus dem Städtebauförderungsprogramm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zeigen, bedarf zum Erhalt lebendiger
Ortskerne differenzierter, zielgruppenspezifischer Wohnangebote, Einrichtungen der
Nahversorgung und guter verkehrlicher Anbindung mit Mobilitätsangeboten für
weniger mobile Bevölkerungsgruppen. Öffentliche Einrichtungen in Verbindung
mit sozialen Einrichtungen sind Impulsgeber der Zentrenentwicklung. Unter
diesen Bedingungen gewinnen Ortskerne an neuer Attraktivität, weil sie eine
fußläufige Versorgung garantieren. Um- und Zuzüge in die Zentren von Klein- und
Mittelstädten lassen sich auf diese Standortvorteile zurückführen.
Da Klein- und Mittelstädte mit Ausnahme der größeren Mittelstädte in der Regel
keine eigene statistische Abteilung unterhalten, liegen flächendeckende Daten
hinsichtlich einer innerkommunalen Differenzierung nach Innenstadt und
Stadtrand für Klein- und Mittelstädte nicht vor.
21. Wie hat sich die Fläche neu ausgewiesener Gewerbeflächen außerhalb der
Ortskerne in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte nach ländlichem,
halbstädtischem und städtischem Raum aufschlüsseln und bitte begründen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Entwicklung neu ausgewiesener
Gewerbeflächen außerhalb der Ortskerne vor.
22. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des
Leerstands auf die Attraktivität der Ortskerne, auf den Tourismus und das
weitere Angebot an Gastronomie, Kultur- oder Freizeit aus?
Leerstand und brach gefallene gewerblich genutzte Flächen bringen in den
betroffenen Kommunen in der Regel erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste mit sich. Die Auswirkungen stellen sich je nach der spezifischen Situation
vor Ort differenziert dar. Auf die Antwort zu Frage 2 wird ergänzend verwiesen.
23. Wie haben sich Leerstand, Wert, Verkaufs- und Vermietungspreise von
Wohnimmobilien in den vergangenen 15 Jahren in Klein- und Mittelzentren
im Vergleich zu Oberzentren entwickelt (bitte nach Jahren, ländlichem,
halbstädtischem und städtischem Raum aufschlüsseln und zusammenfassend
begründen)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zu verödeten
Innenstädten?
Für die Preisentwicklung am Wohnungsmarkt ist die Größe und raumörtliche
Bedeutung einer Gemeinde nur ein bedingter Faktor. Entscheidend ist, ob die
Gemeinde in einer dynamischen oder in einer stagnierenden Wirtschaftsregion liegt.
Die Angebotsmieten für Wohnungen haben sich bundesweit seit Jahr 2010
dynamisch entwickelt (Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN Immo-
Daten GmbH). So lagen im Jahr 2015 die Mieten für Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen knapp 18 Prozent über den Mieten von 2010 und 20 Prozent
über den Mieten von 2004. Allerdings sind die regionalen Unterschiede sehr groß.
Die Großstädte liegen mit ihrem Mietenniveau von 8,39 Euro/m² nettokalt
deutlich über dem der kleineren kreisfreien Städte (41 Mittelstädte mit 6,08 Euro/m²)
und den Landkreisen. Auch die Mietendynamik ist in den Großstädten deutlich
höher – die Angebotsmieten sind hier seit dem Jahr 2004 um 26 Prozent
gestiegen, in den kreisfreien Mittelzentren dagegen nur um 18 Prozent.
Das Umland der Großstädte zeigt ebenfalls in den letzten Jahren spürbare
Mietensteigerungen. Hier wirken neben den Ausstrahlungseffekten durch die
Kernstädte auch die eigenen wirtschaftlichen Potenziale sowie die Standort- und
Infrastrukturgunst. Daher sind die städtischen Kreise bundesweit mit
durchschnittlich 6,89 Euro/m² teurer als die kreisfreien Mittelstädte mit 6,08 Euro/m².
In den letzten Jahren haben sich die Binnenwanderungen ebenso wie die
internationalen Zuwanderungen stark auf prosperierende Groß- und Universitätsstädte
fokussiert. Die Haushaltszahlen sind dort überdurchschnittlich angestiegen. Nur
teilweise konnten leerstehende Wohnungen diesen Nachfrageschub auffangen.
Eine zu geringe Neubautätigkeit bewirkte überdurchschnittlich stark steigende
Angebotsmieten.
Die Binnenwanderungen in die wachsenden Städte sorgten für
Wohnungsüberhänge in den Schrumpfungsregionen. Noch entwickeln sich dort zwar zahlreiche
Kernstädte stabil, da sie Ziele von jungen Menschen aus der jeweiligen Region
sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Zustrom dann an seine Grenzen kommt,
wenn sich die Abwanderungsgebiete noch stärker entleert haben.
Wohnungsleerstände werden nicht kontinuierlich über die amtliche Statistik
erfasst. Die letzte umfassende Erhebung von Wohnungsleerständen erfolgte über
die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2011. Ergänzend nimmt
das Statistische Bundesamt Sonderauswertungen der GWZ vor. Der Zensus 2011
ergab in der Unterscheidung nach Stadt- und Gemeindetypen insgesamt nur eine
leichte Differenz. So wiesen Mittelstädte eine durchschnittliche Leerstandsquote
von 4,5 Prozent, Kleinstädte von 4,8 Prozent auf.
Der Anteil an Leerständen hängt von der Wohnungsmarktsituation und der
Nachfrageentwicklung in der Regionen ab. So weisen Schrumpfungsregionen einen
Anteil von Leerständen auf, der zwischen 6 und 10 Prozent liegt, teilweise noch
darüber. In stark wachsenden Städten unterschreiten die Leerstände 2 Prozent des
Wohnungsbestands und erschweren damit die Verfügbarkeit von passendem
Wohnraum. Künftig ist mit einer weiteren Zunahme von Leerständen in
Schrumpfungsregionen zu rechnen – vor allem in schrumpfenden ländlichen
Kreisen und in weiten Teilen Ostdeutschlands. Geschosswohnungen sind dabei
besonders betroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 20
verwiesen.
Maßnahmen gegen die Verödung von Ortskernen
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, die insbesondere dem
Einzelhandel in Ortskernen von Klein- und Mittelzentren ländlicher Räume
zugutekommen?
Welche Handlungsansätze sieht sie, um die Kaufkraft in Klein- und
Mittelzentren ländlicher Räume zu halten?
25. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, der Gefährdung der Nahversorgung
und einer möglichen Verarmung der Handelslandschaft vor allem in Klein-
und Mittelzentren in ländlichen Räumen entgegenzuwirken?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen des Sachzusammenhangs werden
gemeinsam beantwortet.
Die Städtebauförderung des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt
der Funktionsvielfalt und zur Revitalisierung der Innenstädte und Ortskerne von
Klein- und Mittelzentren in ländlichen Räumen. Im Rahmen von städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich auch bauliche Maßnahmen zur Sicherung
der Nahversorgung sowie zur Stärkung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität
der Ortskerne förderfähig. Die Finanzhilfen des Bundes können unter anderem
für die Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Investitionen zur Umnutzung
von Flächen, für die Sanierung ortsbildprägender Gebäude, für die Aufwertung
des öffentlichen Raumes sowie die Einrichtung eines Zentren- oder
Kooperationsmanagements eingesetzt werden. Der Erhalt der Funktionsmischung und eine
höhere Aufenthaltsqualität tragen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
den Einzelhandel in den Ortskenen bei. Fördervoraussetzung ist die Erarbeitung
integrierter Entwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Akteure vor Ort.
Insbesondere die Städtebauförderprogramme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
und „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke“ bieten geeignete Ansätze, um Klein- und Mittelzentren in ländlichen
Räumen als Versorgungsstandorte zu stärken und einer Gefährdung der
Nahversorgung entgegenzuwirken. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
Ausgehend von der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) entwickelt die Bundesregierung zurzeit die
Grundlagen für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache
Regionen nach Auslaufen des Solidarpaktes II ab dem Jahr 2020. Den Bedürfnissen
strukturschwacher ländlicher Regionen, die oft durch geringe Einkommen und
überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit gekennzeichnet sind und gleichzeitig
wegen des demografischen Wandels vor zusätzlichen Herausforderungen stehen,
wird Rechnung getragen. Von einer Stärkung der strukturschwachen Regionen
profitiert auch die Nahversorgung.
Mit der Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) sollen zudem Maßnahmen zur Förderung der
Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik neu
in den Förderkatalog der GAK aufgenommen werden. Auf die Antworten zu den
Fragen 33 und 34 wird verwiesen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine
Dialogplattform Einzelhandel gestartet, die im April des Jahres 2015 ihre Arbeit
aufgenommen hat. Hier kommen Experten aus Einzelhandelsunternehmen, Verbänden,
Wissenschaft, Gewerkschaften, Bund, Ländern und Kommunen zusammen, um
neue Perspektiven für den Einzelhandel aufzuzeigen. Zu den Einzelheiten wird
auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
26. Ist nach Meinung der Bundesregierung in den nächsten Jahren zu erwarten,
dass Anbieter von Onlinehandel-Angeboten als zweites Standbein in den
stationären Einzelhandel eintreten werden (bitte begründen)?
Schon jetzt ist zu beobachten, dass Online-Händler zunehmend auch Geschäfte
im stationären Einzelhandel eröffnen. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Er
entspricht dem von einer großen Mehrheit der Experten propagierten sogenannten
Omnichannel-Ansatz für die Kundenansprache.
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen den Leerstand von
Gewerbe- und Wohnflächen in Ortskernen, besonders in Klein- und
Mittelzentren ländlicher Räume, beispielsweise durch Zwischennutzungen oder
durch Förderung generationengerechten, barrierefreien Umbaus?
Der Bund stellt den Ländern im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen zur
Unterstützung der Kommunen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen und
sozialen Wandel zur Verfügung. Von 1971 bis einschließlich 2015 standen rund
16,3 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Im Jahr 2016 stehen weitere
rd. 607 Mio. Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung. Die
Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere
Auswahlkriterien für die Förderung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
regeln die Förderrichtlinien der Länder. Die Mittel können auch zur Beseitigung
städtebaulicher Missstände, zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher
Strukturen und zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren eingesetzt werden.
Ausgangspunkt für die Städtebauförderung des Bundes sind integrierte
Strategien, die von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit
erarbeitet werden. So stellen von Kommunen zu erarbeitende städtebauliche
Entwicklungskonzepte eine Fördervoraussetzung dar. In ihnen werden die örtliche
Ausgangslage, Ziele, Strategien und Maßnahmen dargestellt. Strategien und
Maßnahmen für die Nutzung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Gewerbe-
und Wohnflächen in Ortskernen, Zwischennutzungskonzepte und der
generationengerechte und barrierefreie bzw. -arme Umbau des Gebäudebestandes sowie
des öffentlichen Raums können Teil dieser integrierten Konzepte sein.
Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von „Aktiven Stadt- und
Ortsteilzentren“ sind für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen bestimmt, die
durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder
betroffen sind. Sie werden zur Vorbereitung und Durchführung von
Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für
Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben eingesetzt.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ richtet sich gezielt auf die Stärkung von
Klein- und Mittelstädten als soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zentren und
Ankerpunkte der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen. Eine Förderpräferenz
erhalten Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und
gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität
umsetzen.
Im Mittelpunkt des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau Ost“ steht die
Aufwertung von Innenstädten und zukunftsfähigen Stadtquartieren sowie die
Stabilisierung städtischer Strukturen durch den Abriss leer stehender, dauerhaft nicht
mehr nachgefragter Wohnungen. Für die Aktivierung leer stehender Bausubstanz
in Klein- und Mittelzentren leistet insbesondere der Programmbereich Sanierung
und Sicherung von Altbauten im Programm Stadtumbau Ost einen wichtigen
Beitrag.
Das Programm „Stadtumbau West“ zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass
innerstädtische Industrie- und Gewerbebrachen sowie Bahnflächen neuen Nutzungen
zugeführt werden. In beiden Stadtumbauprogrammen tragen die Sanierung des
Gebäudebestandes, Maßnahmen im öffentlichen Raum und Investitionen in
soziale und kulturelle Infrastruktureinrichtungen dazu bei, dass Innenstädte und
Ortzentren attraktiver werden. Unterstützende Maßnahmen wie der Einsatz von den
Städten und Gemeinden beauftragten Sanierungs- oder Stadtumbaubeauftragte
sowie Eigentümermoderatoren für die Ansprache und Beratung der
Gebäudeeigentümer und die Erstellung von Konzepten sind ebenfalls förderfähig. Auch
Zwischennutzungen können gefördert werden, die leer stehende Gebäude und
Flächen beleben können und Perspektiven für eine langfristige Nutzung offen
halten.
Bund und Länder widmen im Rahmen der Städtebauförderung der Erhaltung und
Entwicklung von Grün- und Freiräumen für den Umwelt-, Klima- und
Ressourcenschutz, der Förderung der biologischen Vielfalt, der Gesundheit und dem
sozialen Zusammenhalt in Stadtquartieren besonderes Augenmerk. Auch die
energetische Erneuerung in den Quartieren sowie die besonderen Möglichkeiten,
öffentliche Räume und Gebäude sowie das Wohnumfeld barrierefrei
beziehungsweise barrierearm zu gestalten, um Städte und Gemeinden für alle
Bevölkerungsgruppen lebenswert und nutzbar zu erhalten, spielt im Rahmen der
Städtebauförderung eine wichtige Rolle.
Speziell zur Förderung generationengerechten, barrierefreien/-armen Umbaus
des Wohnungsbestands hat die Bundesregierung im Oktober 2014 die
Zuschussförderung im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wieder eingeführt, die
das KfW-Darlehensprogramm ergänzt. Insbesondere selbstnutzende Eigentümer
und Mieter können Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden
abzubauen oder den Schutz vor Wohnungseinbruch zu erhöhen. Seit dem
Programmstart wurden bis Ende April 2016 für das Programm „Altersgerecht Umbauen –
Zuschuss“ insgesamt 57 125 Förderzusagen mit einem Volumen von rund
72,2 Mio. Euro erteilt; 70 711Wohneinheiten wurden gefördert. Die Schaffung
altersgerechter Wohnungen wird zudem durch die soziale Wohnraumförderung
unterstützt.
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Orts- und
Stadtbild von Klein- und Mittelzentren ländlicher Räume attraktiv und ästhetisch
zu halten, beispielsweise durch die Förderung von Abriss und Rückbau im
Rahmen der Städteförderung?
Im Rahmen der Städtebauförderung sind Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die
Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten
Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer
Zwischennutzung grundsätzlich förderfähig, dies auch bei städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen in Klein- und Mittelzentren ländlicher Räume.
Für den Bund hat die Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter
Gebäude, historischer Ensembles und sonstiger baulicher Anlagen von
geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung einen hohen Stellwert. Er
beteiligt sich grundsätzlich nicht an der Finanzierung des Abrisses von Denkmälern.
Insbesondere mit den Programmen “Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“
trägt der Bund dem Umstand Rechnung, dass der Rückbau von Infrastrukturen
aufgrund von demografischen und wirtschaftlichen Umbrüchen in den
betroffenen Städten und Gemeinden oft unvermeidbar ist. Aufgrund des hohen
Wohnungsleerstands in Ostdeutschland wird mit dem Programm „Stadtumbau Ost“
seit 2002 der Rückbau dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen gefördert.
29. Sieht die Bundesregierung Anlass, die Leitbilder der Raumordnung und das
Zentrale-Orte-System zu überarbeiten oder hält sie die bundespolitischen
Maßgaben für den Entwicklungen angemessen und ausreichend (bitte
begründen)?
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat am 9. März 2016 die aktualisierten
und weiterentwickelten Leitbilder und Handlungsstrategien für die
Raumentwicklung in Deutschland beschlossen. Sie bilden das Ergebnis eines mehrstufigen
breiten Konsultationsprozesses. Die Strategien und Handlungsansätze richten
sich auf eine Konkretisierung und Umsetzung sowohl durch die Raumordnung
und Landesplanung als auch durch die verschiedenen Fachpolitiken.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat in diesem Zusammenhang die
Bedeutung des Zentrale-Orte-Konzepts bekräftigt. Mit ihrer Entschließung
„Zentrale Orte“ vom 9. März 2016 legt sie die Grundlage für eine zeitgemäße
Fortentwicklung des Instruments der Zentralen Orte in den Ländern. Auf die Antwort zu
Frage 14 wird ergänzend verwiesen.
30. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die anderweitige Nutzung
leerstehender Gewerbeflächen außer durch den Einzelhandel ein, beispielsweise
in Form einer Förderung von Gründungsinitiativen oder Einrichtungen
sozialer Infrastruktur?
Wie in der Antwort zu Frage 27 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit zur konkreten
Ausgestaltung von Regelungen zur Förderfähigkeit von Maßnahmen und
Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung und den zu Förderschwerpunkten bei den
Ländern. Grundsätzlich ist die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an
Gebäuden, die der Zuführung einer anderen Nutzung dienen, im Rahmen einer
städtebaulichen Gesamtmaßnahme nach den allgemeinen Kriterien der
Städtebauförderung möglich.
So setzen im Rahmen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zahlreiche Kommunen städtebauliche
Maßnahmen zur Sanierung und Umnutzung leerstehender Bestandsimmobilien
um. Beispiele hierfür sind die Umnutzung leerstehender Geschäftsgebäude zu
einer Arztpraxis und barrierefreien Wohneinheiten, die Schaffung eines
interkommunalen Informations- und Begegnungszentrums, die Umnutzung eines
ehemaligen Fabrikgebäudes als Standort für Wohnen, Bildung und Kultur oder die
Einrichtung von kommunalen Förderprogrammen für Umbaumaßnahmen zur
Beseitigung und Vermeidung von Leerständen in den Kernbereichen.
Die Bundesregierung unterstützt den Start in die unternehmerische
Selbständigkeit insbesondere durch Informations-, Beratungs- und Finanzierungsangebote.
Die Entwicklung städtebaulicher Nutzungskonzepte für Gründungsinitiativen
liegt in der Planungshoheit der Kommunen und kann in Maßnahmen der
Städtebauförderung integriert werden.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Gründungsinitiative der Industrie-
und Handelskammer zusammen mit der bundesweiten Städtebauförderung
der 16. Wahlperiode, auf Grundlage flexibler Mietvertragsgestaltung und
lokaler Gründerwettbewerbe langfristig leerstehende Ladenlokale an
innovative Existenzgründer zur Verfügung zu stellen?
Welche Ergebnisse brachte die Förderphase, und wie sind die Ergebnisse in
das heutige Regierungshandeln eingegangen?
Sind weitere Initiativen dieser Art geplant?
Die IHK-Gründungsinitiative für Innenstädte startete im Jahr 2008 mit
Unterstützung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik des Bundes in Flensburg, Herne-
Wanne-Mitte, Ludwigshafen und Witten. Ziel war und ist es, die Stadt- und
Stadtteilzentren in ihrer regionalen Vielfalt von Einzelhandel, Gastronomie und
Dienstleistungen zu stärken. Die IHK-Gründungsinitiative für Innenstädte ist als
flächendeckend einsetzbares Stadtentwicklungsinstrument konzipiert. Sie
funktioniert als „verteiltes Gründerzentrum“ für Handel, Gastronomie und
Dienstleistung. Vor dem Hintergrund der speziellen Wettbewerbssituation von Stadt- und
Stadtteilzentren untereinander und mit nicht integrierten Standorten auf der
„grünen Wiese“ entstanden neue Allianzen von Vermietern und Gründern.
Das Konzept ist für die Nationale Stadtentwicklungspolitik beispielhaft. Die
Ergebnisse des Pilotvorhabens sind in die übergeordneten Veröffentlichungen und
Veranstaltungen zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik eingeflossen. Das
Instrument wurde auch ohne Förderung auf verschiedene andere Standorte
übertragen.
32. Welche Ergebnisse brachte die Plattform Einzelhandel des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Bezug auf die Sicherung der
Nahversorgung und gegen die Verödung von Innenstädten und Ortskernen, und wie
sind die Ergebnisse des Dialogs in das Regierungshandeln eingegangen?
Das BMWi hat die Dialogplattform Einzelhandel Anfang des Jahres 2015 mit
dem Ziel ins Leben gerufen, neue Perspektiven für den Einzelhandel aufzuzeigen.
In Workshops arbeiten derzeit Experten aus allen vom Strukturwandel im
Einzelhandel betroffenen Gruppen zusammen, um möglichst praxis- und
umsetzungsnahe Handlungsempfehlungen und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Von
insgesamt 16 bis März 2017 geplanten Workshops in fünf Workshop-Reihen haben
bisher neun stattgefunden. Die Ergebnisse werden in Form von
Zusammenfassungen der Workshops fortlaufend auf der BMWi-Website unter www.
dialogplattform-einzelhandel.de veröffentlicht. In der Workshop-Reihe
„Perspektiven für den ländlichen Raum“ hat am 15. Dezember 2015 eine
Veranstaltung zum Thema „Konzepte der Nahversorgung“ stattgefunden. In diesem
Workshop stellten die teilnehmenden Experten die Bedeutung integrierter Konzepte
heraus, in denen der Handel nur ein, wenn auch wichtiger Baustein sei. Als
wichtige Einflussfaktoren für den Aufbau von Nahversorgungseinheiten wurden die
Aktivierung der Bevölkerung, die Verbesserung der Infrastruktur, das Bau- und
Planungsrecht, hier insbesondere die Planungspraxis der Kommunen, die
Bauordnung sowie Optionen der Finanzierung genannt. Es wurden konkrete
Empfehlungen beschlossen, die sich insbesondere an die kommunale Planung richten.
33. Inwiefern wird die erweiterte Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz das Problem der Verödung von Ortskernen dadurch adressieren,
dass sie auch nichtlandwirtschaftliche Wirtschaftsbereiche auf dem Land
fördern kann und besser mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale
Wirtschaftsstruktur koordiniert wird?
Mit der Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) sollen Maßnahmen zur Förderung der
Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik neu in den
Förderkatalog der GAK aufgenommen werden. Ziel ist die Gewährleistung der
Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt-
und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, und die
Aufrechterhaltung des dörflichen Lebens. Die neuen Fördermaßnahmen sollen sich auch an
nicht-landwirtschaftliche Kleinstunternehmen richten und der Verödung von
Ortskernen entgegen wirken.
Zu den Maßnahmen der Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im
Einzelnen und zur Koordinierung der Agrarstrukturförderung mit der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) wird auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz“ auf Bundestagsdrucksache 18/8510 verwiesen.
34. Welche Maßnahmen gegen die Verödung von Innenstädten ergreift die
Bundesregierung im Rahmen folgender Programme, und welche Ergebnisse sind
jeweils zu verzeichnen:
a) Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen
Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, über die Förderung von Investitionen
gewerblicher Unternehmen und Kommunen sowie durch Maßnahmen im Bereich
Vernetzung und Kooperation von regionalen Akteuren zusätzliche Arbeitsplätze und
Einkommen in den strukturschwachen Regionen zu schaffen. Die Verteilung der
Bundesmittel erfolgt nach Maßgabe der Strukturschwäche der Regionen.
Im Dreijahreszeitraum 2013 bis 2015 konnten die Länder GRW-Bewilligungen
für Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen
Infrastruktur im Umfang von rd. 3,461 Mrd. Euro erteilen. Mit diesen Fördermitteln
wurde ein Investitionsvolumen von rd. 17,213 Mrd. Euro angestoßen. Im Bereich
der gewerblichen Wirtschaft wurden dadurch 46 694 zusätzliche
Dauerarbeitsplätze geschaffen und 148 590 Dauerarbeitsplätze gesichert.
Eine im Auftrag des BMWi im Jahr 2010 durchgeführte Evaluation der
einzelbetrieblichen Investitionsförderung, auf die etwa 75 Prozent der GRW-Ausgaben
entfallen, hat ergeben, dass die geförderten Unternehmen im Zeitraum 1998 bis
2008 ihre Beschäftigung und ihr Lohneinkommen gegenüber den nicht
geförderten Unternehmen erheblich ausgebaut haben. Gefördert wurden vor allem kleine
und mittlere Unternehmen mit einer Fokussierung auf das Verarbeitende
Gewerbe.
b) Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz,
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) enthält keine gezielten Fördermaßnahmen zur
Vermeidung der Verödung von Innenstädten. Allerdings hat die Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAK positive Effekte auch auf
die Ortskerne in ländlichen Gemeinden. Die Förderung, z. B. der Dorferneuerung,
ist auf Orte mit bis zu 10 000 Einwohnern begrenzt.
c) Städtebauförderung (bitte nach Programmen aufschlüsseln),
Zu den Inhalten der Städtebauförderungsprogramme wird auf die Antwort zu
Frage 27 verwiesen.
Das seit 2008 bestehende Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde
2014 evaluiert. Es wurde festgestellt, dass sich das Zentrenprogramm bereits in
den ersten Jahren als Instrument bewährt hat, um dem sich abzeichnenden
Funktionsverlust und den damit einhergehenden städtebaulichen Missständen in den
zentralen Bereichen zahlreicher Städte und Gemeinden zu begegnen.
Einzelergebnisse enthält der Bericht „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren.
Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms 2015“, der auf der Website des BBSR
verfügbar ist.
Die Wirkungen der Programme „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“
werden zurzeit in einem Evaluierungsgutachten untersucht, das in Kürze vorliegt. Die
erstmalige Evaluierung des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wird im Juni 2016 beginnen. Die
Ergebnisse werden voraussichtlich Ende des Jahres 2017 vorliegen.
Aktuelle Ergebnisse eines Forschungsprojektes bestätigen Wirkungen der
Städtebauförderung auf private und öffentliche Folgeinvestitionen. Danach stoßen
die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder etwa das Siebenfache
an privaten und öffentlichen Investitionen an. Hervorzuheben sind die Effekte
der Wirtschaftsförderung vor Ort, die sich insbesondere für klein- und
mittelständische Betriebe bemerkbar machen. Detaillierte Informationen zu den
Programmen der Städtebauförderung und ihrer Umsetzung sind auf der Internetseite
www.staedtebaufoerderung.info abrufbar.
d) Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausgestaltung der EU-
Agrarförderung?
Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 erfolgreich für eine starke EU-
Politik zur ländlichen Entwicklung eingesetzt. Zentrales Förderinstrument bei der
Umsetzung der gemeinsamen EU-Schwerpunkte zur Entwicklung ländlicher
Regionen ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER). Deutschland erhält für die Förderperiode 2014 bis 2020
insgesamt rund 9,4 Mrd. Euro aus dem ELER. Die EU-Mittel werden durch
nationale Mittel, die von Bund, Ländern und Kommunen bereit gestellt werden,
kofinanziert und entfalten dadurch eine erhebliche Hebelwirkung, so dass
durchschnittlich pro Jahr rd. 2,4 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln für die ländliche
Entwicklung zur Verfügung stehen.
Wichtige Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Rahmen des ELER
umfassen z. B. lokale Dorfentwicklungsprojekte, um attraktive und funktionsfähige
ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft zu gestalten. Hinzu kommt der so
genannte LEADER-Ansatz, ein nach dem Bottom-up-Prinzip ausgerichteter
regionaler Förder- und Vernetzungsansatz. Lokale Aktionsgruppen aus öffentlichen,
aber vor allem auch nicht-öffentlichen Interessenskreisen erarbeiten gemeinsam
regionale Entwicklungskonzepte, die die Schwächen, Stärken und
Entwicklungsmöglichkeiten einer bestimmten Region aufzeigen. Auf Basis des regionalen
Entwicklungskonzepts werden Projekte zur Förderung ausgewählt. In Deutschland
werden rd. 27 Prozent der o. g. öffentlichen Mittel für Basisdienstleistungen in
ländlichen Gebieten, Dorferneuerung und LEADER eingesetzt.
35. Inwiefern war durch die im Rahmen der genannten Programme ergriffenen
Maßnahmen eine Trendwende hin zu einer Revitalisierung der Innenstädte
zu verzeichnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie in der Antwort zu Frage 34 ausgeführt, erweist sich der Einsatz von
Bundesmitteln im Rahmen der genannten Programme als erfolgreich. Insbesondere im
Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und der Städtebauförderung
werden Kommunen bei der Entwicklung von Stadtteilen, Stadt- und Ortskernen
gezielt unterstützt.
Zur Analyse und Bewertung der räumlichen Entwicklungstrends im Bundesgebiet
erstattet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gemäß § 25 Absatz 2 des
Raumordnungsgesetzes dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Vorlage an den Deutschen
Bundestag (Raumordnungsbericht). Der Raumordnungsbericht 2017 ist in
Vorbereitung.
36. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um diese Trendwende
herbeizuführen, bzw. warum nicht?
Die Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen ist ein wesentliches
Element der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung, die am
2. September 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. In der Arbeitsgruppe
zur Demografiestrategie „Regionen im demografischen Wandel stärken –
Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ erarbeiten Vertreter von Bund, Ländern,
Gemeinden und kommunalen Spitzenverbänden spezifische
Handlungsempfehlungen zu Fragen der Regionalentwicklung und Daseinsvorsorge.
Die dargestellten Maßnahmen des Bundes zur Förderung städtebaulichen
Investitionen, zur Förderung nachhaltiger, umweltgerechter Stadtentwicklung, zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung der
ländlichen Entwicklung kommen strukturschwachen und von Schrumpfungsprozessen
betroffenen ländlichen Räumen zugute und erweisen sich auch wegen der damit
verbundenen Hebel- und Anstoßwirkung auf private und öffentliche Investitionen
als erfolgreich. So leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Städte und Gemeinden
in ihrer städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung zu unterstützen.
Die Bundesregierung wird diesen Weg fortsetzen.
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