[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 3. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8690
18. Wahlperiode 07.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8467 –
Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kunststoffabfälle bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Laut einer Studie
des Umweltbundesamtes enden rund 6 bis 10 Prozent der Kunststoffproduktion in
den Weltmeeren. Bei einer weltweiten Jahresproduktion von etwa 300 Millionen
Tonnen Kunststoffen landen demnach bis zu 30 Millionen Tonnen in den
Ozeanen (
www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/mikroplastik-
immeer-wie-viel-woher). Die Folge, Wildtiere verheddern sich und ertrinken, ein
Großteil der Seevögel hat Plastikmüll im Magen, viele verenden daran.
Plastikabfall braucht Jahrhunderte, um sich zu zersetzen. Mit der Zeit zerfällt der
Kunststoff in immer kleinere Teilchen, so genanntes sekundäres Mikroplastik.
Zudem wird primäres Mikroplastik Konsumprodukten wie Kosmetika auch
bewusst zugesetzt und gelangt, von Kläranlagen häufig nicht rausgefiltert, über
das Abwasser in die Umwelt.
In verschiedenen europäischen und internationalen Verträgen hat sich
Deutschland verpflichtet, das Meer und die Meeresökologie zu schützen. Der Schutz der
Meeresumwelt war auch Thema des vor rund einem Jahr, im Juni 2015, in
Elmau stattfindenden G7-Gipfels. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es
dazu: „Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer […] eine globale
Herausforderung darstellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den
Küsten sowie potentiell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar betroffen
sind“.
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten beschlossen einen Aktionsplan
zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung und verpflichteten sich zu
konkreten Maßnahmen. Auf einem Workshop in Berlin zur Umsetzung des
Aktionsplans im August 2015 sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Jochen Flasbarth: „Wir streben
jetzt ein Bündel konkreter Umsetzungsschritte an, mit deren Hilfe wir die
Weltmeere vor noch stärkerer Belastung durch Unmassen von Müll, insbesondere
Plastikmüll bewahren können“ (
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/
2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der anlässlich des G7-Gipfels in Elmau im Juni 2015 verabschiedete G7-
Aktionsplan gegen die Vermüllung der Meere fußt inhaltlich auf dem bereits im Juni
2014 von der OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des
Nordost-Atlantiks)-Kommission verabschiedeten Regionalen Aktionsplan zur
Bekämpfung der Vermüllung des Nordostatlantiks (OSPAR RAP ML) sowie
dem im März 2015 verabschiedeten regionalen HELCOM-Aktionsplan gegen die
Vermüllung der Ostsee (HELCOM RAP ML). Der G7-Aktionsplan ist daher auch
als eine regionale Erweiterung der Aktivitäten der Bundesregierung in Sachen
Bekämpfung der Vermüllung der Meere anzusehen. In Ergänzung zu den
genannten Aktionsplänen fordert auch die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
(MSRL) die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen gegen die Vermüllung der
Meere zu ergreifen. Anknüpfungspunkt ist Deskriptor 10 in Anhang I der MSRL.
Die Bundesregierung hat zum 31. März 2016 das gemäß § 45h des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), dieser basierend auf Artikel 13 MSRL, zu erstellende
Maßnahmenprogramm an die Europäische Kommission übermittelt. Die dazu
gehörige Anlage 1 enthält die sogenannten Maßnahmenkennblätter. Die Dokumente
können hier eingesehen werden:
www.meeresschutz.info/berichte-art13.html.
Die Maßnahmenkennblätter UZ5-01 bis UZ5-09 beschreiben Maßnahmen gegen
Meeresmüll.
Die Bundesregierung treibt die bereits begonnene Umsetzung aller genannten von
ihr eingegangenen Verpflichtungen mit größtmöglichen Synergien und
gleichwohl so spezifisch wie nötig voran. Als Plattform zur Unterstützung dieser
Umsetzungsaktivitäten wurde am 18. März 2016 auf Initiative vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
Niedersachsen und Umweltbundesamt (UBA) der „Runde Tisch Meeresmüll“ etabliert. Unter
Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere auch jenseits der
Bundes- und Länderverwaltungen sollen konkrete Umsetzungsschritte und -
verantwortlichkeiten erarbeitet werden.
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die
Systeme […] zur Vermeidung, Reduzierung und Beseitigung von Abfällen im
Meer zu verbessern“ (G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der
Meeresvermüllung, Annex zur Abschlusserklärung G7-Gipfel, Juni 2015, S. 10)?
Deutschland verfügt bereits heute über ein flächendeckend funktionierendes
System zur sicheren Erfassung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Ein
Eintrag dieser Abfälle in die Umwelt kann daher weitgehend ausgeschlossen werden.
Dies gilt auch für Verpackungsmaterialien aus Kunststoffen, welche bundesweit
über die „gelbe Tonne“ erfasst werden. Mit einem Wertstoffgesetz und einer
Novelle der Gewerbeabfallverordnung sollen zukünftig noch stärkere Anreize
gesetzt werden, Kunststoffprodukte recycling-freundlicher zu gestalten und
Kunststoffabfälle getrennt zu erfassen und einem hochwertigen Recycling zuzuführen.
Anlässlich ihres Treffens am 26./27. Mai 2016 in Ise-Shima (Japan) haben die
Staats- und Regierungschefs, insbesondere auf Anregung Deutschlands hin, unter
besonderem Hinweis auf Verhinderung und Bekämpfung von Meeresmüll,
insbesondere Plastikmüll aus landseitigen Quellen, die Beschlüsse von Elmau
bekräftigt (vgl. G7 Ise-Shima Leaders’ Declaration – G7 Ise-Shima Summit, 26-27
May 2016, dort S. 29).
2. Welche Projekte zur Beseitigung von Meeresmüll fördert die
Bundesregierung aktuell, und welche sind in Planung, da „angesichts der großen Mengen
von Abfällen, die bereits die Meeresumwelt belasten,
Beseitigungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung sind“ (ebd., S. 10)?
Wie im G7-Aktionsplan ausdrücklich formuliert, sollte jegliche Entfernung von
Müll aus dem Meer umweltverträglich erfolgen. Eine aus Sicht der
Bundesregierung sowohl im Sinne der Reduzierung der Müllbelastung in den Meeren als auch
mit Blick auf die notwendige Schonung der Meeresökosysteme
unterstützenswerte Art der Entfernung von Müll aus dem Meer ist das sog. Fishing for Litter.
Das an die Europäische Kommission gemeldete Maßnahmenprogramm gemäß
§ 45h WHG/Artikel 13 MSRL enthält im Themenfeld „Reduzierung von
Meeresmüll“ auch Vorschläge zur Entfernung von Müll aus dem Meer. In Ergänzung zu
den unverzichtbaren präventiven Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren
Eintrags von Müll sollen, wo ökologisch sinnvoll, Aktionen zur Säuberung in
Flüssen und marinen Kompartimenten, wie z. B. an Stränden, Küsten, der
Wassersäule und -oberfläche, durchgeführt werden, um Müll aus der Meeresumwelt
zu entfernen.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht zur Müllentfernung aus dem Meer jedoch
noch grundsätzlicher Bedarf an wissenschaftlicher Forschung. Aufgrund aktuell
verfügbarer Erkenntnisse ist aus ökologischen Gesichtspunkten ein einfaches
„Abschöpfen“ des Mülls, insbesondere im Meso- und Mikrobereich, ohne
Risiken für die Meeresökosysteme nicht möglich, weil dies gleichzeitig die Entnahme
von Meeresorganismen bedeuten würde.
3. Wie hat die Bundesregierung „Verhaltensänderungen des Einzelnen und von
Unternehmen durch Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in
Hinblick auf Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) gefördert?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?
Deutschland hat im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft einen Bericht über die
sozioökonomischen Aspekte der Meeresverschmutzung durch Müll bei United
Nations Environment Programme (UNEP) in Auftrag gegeben, der gegen Ende
der G7-Präsidentschaft vorgestellt wurde. Zudem soll ein gemeinsames
interdisziplinäres Forschungs-, Bildungs- und Aufklärungsprogramm aufgebaut werden
(vgl. Abschlussbericht der Bundesregierung über die G7-Präsidentschaft 2015,
S. 36). Die Bundesregierung setzt daneben auf Information und
Bewusstseinsbildung. Neben Informationsmaterialen für „den Einzelnen“ befindet sie sich auch
im Dialog mit einschlägigen Industriezweigen.
Eine Bezifferung dieser Maßnahmen hat bisher nicht stattgefunden.
4. Welche „wirtschaftliche[n] Anreize, marktgestützte[n] Instrumente und
Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor […] zur
wirksamen Bekämpfung der Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) hat die
Bundesregierung umgesetzt?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft gehen von einer Vielzahl von Maßnahmen
unmittelbare wirtschaftliche Anreize aus, die zu einer geordneten
Abfallwirtschaft mit hohen Recyclingraten und damit zur Verhinderung des Eintrags von
Abfällen in die Gewässer geführt haben.
5. Welche Fortschritte hat laut Bundesregierung die Reduktion des Eintrags
von Kunststoffmikropartikeln in die Meeresumwelt gemacht (ebd., S. 11),
insbesondere beim Eintrag von primärem Mikroplastik?
Im Oktober 2013 haben das BMUB und das UBA ein erstes Gespräch mit der
Kosmetikindustrie über einen freiwilligen Ausstieg aus der Verwendung von
Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geführt („Kosmetikdialog“). Am 22.
April 2015 hat ein weiteres bilaterales Treffen des BMUB und des UBA mit der
Kosmetikindustrie stattgefunden. Die Kosmetikindustrie strebt einen
Komplettausstieg an. Der Umstellungsprozess hat begonnen. Zahnpasten in neuer
Produktion sind bereits frei von Mikroplastikpartikeln. Auch in weiteren bereits auf dem
Markt befindlichen Produkten werden bereits alternative Beigaben, wie z. B.
Walnussmehl, Zellulose oder Holzmehl verwendet.
UBA und der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) arbeiten
wissenschaftlich zusammen. Der nationale Kosmetikdialog wird fortgesetzt.
Aufbauend auf den in Deutschland (DE) gemachten Erfahrungen wurde in einem
gemeinsamen Treffen von BMUB, Kosmetikindustrie (DE und EU) sowie
OSPAR-Vertretern Ende April 2015 das Instrument freiwilliger Vereinbarungen
zum Ausstieg der Kosmetikindustrie aus der Verwertung von
Mikroplastikpartikeln in kosmetischen Produkten auch auf regionaler Ebene diskutiert. Die
von Cosmetics Europe veröffentlichte Empfehlung an seine Mitglieder,
zukünftig generell auf die Verwendung von Mikroplastik zu verzichten
www.cosmeticseurope.eu/news-a-events/news/822-cosmetics-europe-issues-
arecommendation-on-solid-plastic-particles-plastic-micro-particles.html, ist als
Ergebnis dieses auch auf regionaler Ebene geführten Dialogs anzusehen.
Darüber hinaus hat das UBA in einer Studie weitere Anwendungsbereiche und
Produktionsmengen für primäres Mikroplastik in Deutschland recherchieren
lassen (z. B. Granulate/Pellets, Strahlmittel etc.), so wie auch andere OSPAR-
Staaten. Ziel ist es, im Rahmen der Implementierung des Regional Action Plan on
Marine Litter (OSPAR RAP ML) vergleichbare Dialoge mit anderen relevanten
Sektoren zu führen, um entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Auf einer
OSPAR-Konferenz im Dezember 2015 wurde dieser Austausch mit weiteren
relevanten Stakeholdern, darunter der Plastik produzierenden und verarbeitenden,
der Textil-, Reifen- und Farbindustrie bereits gestartet.
6. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen zur „Prüfung
nachhaltiger und kosteneffizienter Lösungen zur Verringerung und
Vermeidung von Abfällen im Zusammenhang mit Abwässern und
Niederschlagswasser; dies schließt ein, zu verhindern, dass Kunststoffmikropartikel in die
Meeresumwelt gelangen“ (ebd., S. 11)?
Gesicherte Erkenntnisse, welche Mengen an Mikroplastik pro Jahr durch die
Kläranlagen hindurch in die natürlichen Gewässer abgegeben werden, liegen
bislang nicht vor, auch wenn erfolgte Studien darauf hindeuten, dass circa 10 Prozent
nicht zurückgehalten werden können. Das Vorkommen bzw. der Rückhalt von
Kunststoffen und Mikroplastik kann derzeit wegen einer fehlenden einheitlichen
Untersuchungsmethodik nicht gesichert ermittelt werden. Zunächst müssen die
Grundlagen geschaffen werden, um die Belastungssituation und die Wirksamkeit
von Verfahren verlässlich einheitlich beurteilen zu können. Daher fördert das
BMUB über das Umweltbundesamt verschiedene Forschungs- und
Entwicklungsprojekte; das Umweltbundesamt führt in diesem Bereich auch
Eigenforschung durch. So sollen u. a. einheitliche Untersuchungsverfahren entwickelt und
Eintragspfade und Indikatorarten zur Beschreibung der Auswirkungen
identifiziert werden. Weiterhin werden Arbeiten im Rahmen der Gemeinsamen
Programmplanung von Mitgliedstaaten und Europäischer Union (JPI), welche vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden,
durchgeführt. Im Rahmen der Förderinitiative „Healthy und Productive Seas and
Oceans (JPI Oceans)“ sind die Forschungsarbeiten auch auf die Entwicklung
einer einheitlichen Messmethodik und die Erfassung von Eintragspfaden und
Verbreitung von Mikroplastik gerichtet. Weitere verschiedene
Ressortforschungseinrichtungen des Bundes (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung –
BAM – , Bundesanstalt für Gewässerkunde – BfG – , Bundesinstitut für
Risikobewertung – BfR) sind zudem damit befasst, validierte analytische
Nachweismethoden für die verschiedenen Matrices wie Wasser, Boden, Luft oder
Lebensmittel, in denen Kunststoffe und Mikroplastik vorkommen kann, zu entwickeln.
Diese Forschungsarbeiten müssen nun abgewartet werden, bevor weitere
sinnvolle Schritte unternommen werden können.
7. Plant die Bundesregierung, neben der freiwilligen Selbstverpflichtung des
Handels zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten, die Förderung
weiterer „einschlägiger Instrumente und Anreize zur Verringerung des
Gebrauchs von Einwegprodukten und anderen Gegenständen, die die
Meeresumwelt beeinträchtigen“ (ebd., S. 11)?
In Staaten mit einer hochentwickelten Abfallwirtschaft ist der Eintrag von
Abfällen in die Gewässer ohnehin bereits weitgehend unterbunden. Dennoch sind
weitere Anstrengungen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und zur
Ressourcenschonung notwendig. In Deutschland sollen auch zukünftig Maßnahmen
zur Förderung von Mehrwegverpackungen ergriffen werden. Vorgesehen sind
zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz beim Kauf von
Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen.
8. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Einbindung der
Abfallentsorgung in die internationale Entwicklungszusammenarbeit und
die diesbezüglichen Investitionen und gegebenenfalls Unterstützung bei der
Umsetzung von Pilotprojekten“ (ebd., S. 11)?
Punkt 6 des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) am 18. Mai 2016 vorgestellten 10-Punkte-Aktionsplans, der
die entwicklungspolitischen Ziele des Meeresschutzes und der nachhaltigen
Fischerei aufgreift, lautet: „Wir werden unsere Partnerländer bei der Reduzierung
der Meeresverschmutzung durch Abfälle unterstützen“. Um die Ursachen der
Meeresvermüllung zu beseitigen, werden mit Partnerländern insbesondere
„modellhafte Ansätze einer integrierten Abfallwirtschaft“ entwickelt. Darüber hinaus
werden der Wissensaustausch und Partnerschaften mit der Privatwirtschaft
gefördert.
Erste Pilotmaßnahmen wurden in Südosteuropa und in der Karibik gefördert. Von
Juni 2015 bis Juni 2016 hat das BMZ über den Offenen Regionalfonds
Südosteuropa zur Modernisierung kommunaler Dienstleistungen einen
grenzüberschreitenden Dialogprozess zur Bekämpfung des Meeresmülls an der Adriatischen
Küste und dem Flusseinzugsgebiet Tara-Drina-Sava gefördert. Ein Ergebnis
davon ist die Verabschiedung von Politikempfehlungen zu Abfallmanagement des
Städte-Netzwerks NALAS (Network of Associations of Local Authorities of
South-East Europe) im April 2016. Für den Inselstaat Grenada (Karibik) und für
die Insel Cozumel in Mexiko wurden Vorschläge zur Einrichtung eines
Plastikflaschenpfandsystems bzw. für getrennte Sammelsysteme erarbeitet, um zu einem
reduzierten Abfalleintrag ins Meer beizutragen.
Darüber hinaus fördert das BMZ weltweit zehn Abfallprojekte der Finanziellen
Zusammenarbeit und acht Abfallprojekte der Technischen Zusammenarbeit
sowie zahlreiche weitere Projekte mit abfallwirtschaftlichen Elementen. Neue
bilaterale Projekte der Technischen Zusammenarbeit (TZ) im Bereich
Abfallmanagement laufen dieses Jahr in Albanien, Ghana und Brasilien an. Eine signifikante
Aufstockung der Mittel für laufende TZ-Vorhaben im Thema erfolgt in Jordanien
und Algerien. Kriterien für die Auswahl von weiteren Ländern bzw. Städten, die
zur Vermeidung von Meeresmüll im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
zukünftig verstärkt unterstützt werden sollen, wurden erarbeitet.
9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung
vorbildlicher Verfahren innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der
Kunststoffindustrie von der Herstellung bis zum Transport, beispielsweise
durch die Zielstellung, keine Plastikpartikel mehr in die Umwelt abzugeben
(zero pellet loss)“ (ebd., S. 11)?
Wesentliche Anreize zur Vermeidung von Abfällen in der gesamten
Wertschöpfungskette gehen bereits von dem in Deutschland geltenden abfallrechtlichen
Rahmen aus. Generell stehen die Förderprogramme des
Bundesumweltministeriums für Verfahren wie die beschriebenen offen.
Die Bundesregierung begrüßt die Aktivitäten der Kunststoffindustrie im
Rahmen von „Responsible Care“-Programmen zum „Null Pelletverlust“ – www.
marinelittersolutions.com/projects/zero-pellet-loss/ und deren Teilnahme an den
internationalen Aktivitäten zur Verringerung der Meeresverschmutzung im
Rahmen der „Joint Declaration for Solutions on Marine Litter“ –
www.plasticseurope.
de/kunststoff-nachhaltig/marine-litter.aspx .
10. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Feststellung,
wo Meeresabfälle besonders vermehrt auftreten, und Erstellung einer
Kommunikationsplattform zum Austausch von Erfahrungen mit der Beseitigung
von Abfällen an Stränden, Flussufern, vom Meeresboden, aus Zonen
innerhalb der Wassersäule und auf der Meeresoberfläche, aus Häfen und
Binnenwasserstraßen“ (ebd., S. 11)?
Diese sog. Priority Action zielt auf die Identifizierung gehäuften Eintrags von
Meeresmüll weltweit. Die im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „Plastic waste
inputs from land into the ocean“ (Jambeck et al., 2015) geht davon aus, dass die
20 Länder mit der höchsten Verschmutzungsquote für 83 Prozent aller
unsachgemäß behandelten Plastikabfälle im Jahr 2010 verantwortlich seien. Die Liste der
verantwortlichen Staaten wird danach von China, Indonesien und den Philippinen
angeführt. Die Bundesregierung sieht sich dadurch darin bestätigt, dass die
Ergebnisse der G7-Arbeit regional ausgeweitet werden sollten, um in den Regionen
mit nennenswertem Mülleintrag in die Meere jenseits der G7-Staaten eine
effektive Reduktion und damit eine nennenswerte Verringerung des Eintrags auch im
globalen Maßstab zu erreichen. Die G7-Umweltminister waren sich anlässlich
ihres Treffens am 15./16. Mai 2016 in Toyama (Japan) über die Fortführung und
das Bedürfnis zur Ausweitung dieses Themas auf die Ebene der Entwicklungs-
und Schwellenländer im Rahmen der G20 und UNEPs einig.
Neben dem bestehenden Monitoring in der Nordsee von Abfällen im Spülsaum
und in den Mägen von Eissturmvögeln hat das UBA in den vergangenen Jahren
im Rahmen der Implementierung der MSRL ein Pilotmonitoring in anderen
marinen Kompartimenten und bezüglich weiterer wesentlicher biologischer
Auswirkungen durchführen lassen. Dabei konnten u. a. sog. Hotspots von Meeresmüll
weitergehend spezifiziert werden. Die Überführung in ein Langzeitmonitoring
wird angestrebt.
Die Bundesregierung ist – in Vertretung durch das BMUB – Partner des unter
dem „Global Programme of Action for the Protection of the Marine Environment
from Land-based Activities“ (GPA) laufenden „Global Partnership on Marine
Litter (GPML)“, welches im Jahr 2012 unter Rio+20 eingeführt worden ist.
GPML stellt einen freiwilligen „Multi-Stakeholder
Koordinierungsmechanismus“ dar, in dem alle Partner, zusammengesetzt aus internationalen
Organisationen, Regierungen, NROs, Privatwirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und
Privatpersonen, vereinbart haben, gemeinsam an einer Reduktion und einem
besseren Management von Meeresmüll zu arbeiten. UNEP stellt das Sekretariat – die
Partnerschaft wird durch einen Lenkungsausschusses unterstützt und geleitet, in
dem das BMUB auf Arbeitsebene seit 2015 einen Sitz hat.
11. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem G7-Gipfel in Elmau
unternommen, „dass möglichst viele Abfälle in Hafenauffangeinrichtungen
gelangen und im Einklang mit Anlage V des Internationalen Übereinkommens
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL)
ordnungsgemäß entsorgt werden“ (ebd., S. 12)?
Die überarbeitete MARPOL Anlage V wurde bereits mit der 14.
Schiffsicherheitsanpassungsverordnung (BGBl. 2012 II, S. 1194) in das deutsche Recht
übernommen. Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der EU-
Richtlinie zu den Hafenauffanganlagen. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder.
Das Engagement Deutschlands im Rahmen der Umsetzung der HELCOM und
OSPAR RAPs hinsichtlich der Optimierung des No-Special-Fee-Systems in der
Ostsee und der Etablierung eines vergleichbaren vollständig indirekten
Gebührensystems für den Nordostatlantik wird fortgesetzt.
Anlässlich des G7-Umweltministertreffens am 15./16. Mai 2016 in Toyama
(Japan) wurden fünf in der Abschlusserklärung konkret benannte Maßnahmen, die
seit dem Gipfel von Elmau 2015 in Workshops im Rahmen des G7-Aktionsplanes
noch unter deutscher G7-Präsidentschaft auf Arbeitsebene entwickelt wurden,
verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen fokussiert auf die Zusammenarbeit mit
der International Maritime Organization (IMO). Deutschland und die IMO
entwickeln derzeit gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung. Geplant sind
Veranstaltungen und Informationsaktivitäten im IMO Headquarter in London anlässlich
einschlägiger Sitzungen wie dem Marine Environment Pollution Committee
(Meeresumweltausschuss, MEPC) im Herbst 2016 sowie am Rande von
Sitzungen zum London Übereinkommen/London Protokoll. Ziel ist
Bewusstseinsbildung bei Vertretern der Internationalen Seeschifffahrt.
12. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Ermittlung von
Optionen, wie mit vorrangig anfallenden Abfällen aus der
Fischereiwirtschaft und der Aquakultur umgegangen werden kann, die zur
Meeresvermüllung beitragen könnten, und gegebenenfalls Umsetzung von Pilotprojekten
(darunter Entsorgungspläne, freiwillige Übereinkünfte und Entsorgung von
Altprodukten nach Ende der Nutzungszeit) und die Einbeziehung des
Expertenwissens der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO)“ (ebd., S. 12)?
Auf allen wissenschaftlichen Forschungsfahrten der fischereiwissenschaftlichen
Institute des Johann Heinrich von Thünen Instituts wird jeglicher mit den Netzen
eingeholter Müll erfasst und genau beschrieben; die entsprechenden Daten
werden dann in einer Meeresmülldatenbank beim Internationalen Rat für
Meeresforschung (ICES) hinterlegt. Mit den so gewonnenen Daten erlangt die
Bundesregierung einen Überblick über die Dimension und die Verteilung der
verschiedenen Müllkomponenten in der Nord- und Ostsee.
Um negative Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt zu begrenzen, sind
durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Maßnahmen
förderfähig, die das Ziel einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden,
innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei verfolgen. Die
Durchführung der Maßnahmen des EMFF obliegt den Ländern. Der Bund
beteiligt sich bei Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die
Meeresumwelt durch die Bereitstellung von Ko-Finanzierungsmitteln aus dem
Bundeshaushalt. Die Länder prüfen zurzeit Maßnahmen, die sich auf
umweltschonende Netztechniken beziehen.
Das an die Europäische Kommission gemeldet Maßnahmenprogramm gemäß
§ 45h WHG/Artikel 13 MSRL beschreibt im Themenfeld „Reduzierung von
Meeresmüll“ im Maßnahmenkennblatt UZ5-05 ergänzend Vorschläge bzgl.
Fischereinetzen und -geräten. Enthalten sind Optionen, um das Verlorengehen von
Fischereigerät zu verhindern (beispielsweise über die elektronische Markierung
von Netzen, die Etablierung von Pfandsystemen etc.). Das UBA ist ergänzend
Partner im EU-Projekt MARELITT und engagiert sich gemeinsam mit dem
World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland insbesondere bezüglich der
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Methoden, um alte Netze (sogenannte
Geisternetze) wieder aus der Meeresumwelt zu entfernen.
13. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung von
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die zu individueller
Verhaltensänderung führt, durch die die Menge der Abfälle, die in die Umwelt, in
Binnengewässer und Meere gelangt, verringert werden kann“ (ebd., S. 12)?
Das an die Europäische Kommission gemeldete Maßnahmenprogramm gemäß
§ 45h WHG/Artikel 13 MSRL beschreibt im Themenfeld Reduzierung von
Meeresmüll im Maßnahmenkennblatt UZ5-01 Vorschläge zur Verankerung des
Themas Meeresmüll in Lehrzielen, Lehrplänen und -material. Das Programm
beschreibt zudem Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung bei
einzelnen Berufsgruppen.
Die Bundesregierung setzt zudem auf Information der Bevölkerung, wobei die
Bewusstseinsbildung bei Kindern einen besonderen Stellenwert besitzt. Das
Umweltbundesamt hat dazu bereits im Rahmen der Verbändeförderung
Informationsmaterialien in Form von Lehrmaterialien für Kinder und Jugendliche sowie
für den Einsatz in Ausbildungsgängen für die Schifffahrt entwickeln lassen.
Bezüglich der Einträge durch die internationale Seeschifffahrt wird ergänzend auf
die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
der Initiierung einer harmonisierten weltweiten Überwachung der Abfälle im
Meer und der Standardisierung von Methoden, Daten und ihrer Auswertung“
(ebd., S. 12)?
Als erster konkreter Schritt zur Umsetzung einer der in der Beantwortung zu
Ziffer 11 beschriebenen fünf konkreten Maßnahmen fand bereits im Januar 2016,
d. h. vor der Verabschiedung der Maßnahmen durch die G7-Umweltminister am
15./16. Mai 2016, auf Einladung und unter Leitung der aktuellen japanischen G7-
Präsidentschaft ein Workshop zur Standardisierung und Harmonisierung des
Monitorings von Meeresmüll statt. Deutschland hat, vertreten durch BMUB und das
Umweltbundesamt, sowohl in technisch/wissenschaftlicher Hinsicht als auch mit
fachpolitischer Expertise aktiv zu den Ergebnissen des Workshops beigetragen.
So wurden die Empfehlungen der im Rahmen der Umsetzung der EU MSRL
tätigen EU Technical Group on Marine Litter zu standardisierten
Monitoringverfahren eingebracht, die sich nun maßgeblich in den Intentionen zur Etablierung
entsprechender globaler Verfahren wieder finden.
Die in Deutschland oder den Regionalkooperationen zum Schutz von
Nordostatlantik (OSPAR) und Ostsee (HELCOM) bereits erlangten Erfahrungen mit
Monitoringkomponenten, wie z. B. Spülsaummonitoring, Strandmüllerfassung
(OSPAR) und Untersuchungen über Abfälle in Eissturmvogelmägen (OSPAR
EcoQO), sowie die Ergebnisse des Pilotmonitorings in weiteren marinen
Kompartimenten und relevanter Auswirkungen werden ebenfalls in internationale
Diskussionen eingebracht.
Anlässlich ihres Treffens am 26./27. Mai 2016 in Ise-Shima (Japan) haben die
Staats- und Regierungschefs der G7 weitere wissenschaftliche Arbeit zwecks
Intensivierung der weltweiten Ozeanbeobachtung und Zustandsbewertung für das
wissenschaftlich basierte Management, die Bewahrung und die nachhaltige
Nutzung von Meeresressourcen unterstützt (vgl. G7 Ise-Shima Leaders’
Declaration – G7 Ise-Shima Summit, 26-27 May 2016, dort S. 30).
15. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
der Bemühungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)
und anderer Organisationen als Beitrag zur Analyse der Quellen, Wege und
Wirkungen von Abfällen im Meer“ (ebd., S. 12)?
Zum Beitrag Deutschlands im UNEP „Global Partnership on Marine Litter
(GPML)“ wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Deutschland bringt sich
darüber hinaus auch bei der einschlägigen UNEA-Arbeit ein und hat auf
Einladung Norwegens aktiv zu einem side event zu Meeresmüll in der 21.
Kalenderwoche teilgenommen.
16. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
und Anregung weiterer Forschungsinitiativen, um die Meeresvermüllung
anzugehen“ (ebd., S. 12)?
Die G7 Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister haben sich
anlässlich ihres Treffens vom 8. bis 9. Oktober 2015 in Berlin verpflichtet, ein
gemeinsames und interdisziplinäres Forschungs-, Bildungs- und
Aufklärungsprogramm durchzuführen. Ergänzend wurde beschlossen, Forschungsinitiativen zur
Analyse der Vermüllung der Meere und der Entwicklung neuer
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Aufbauend auf bestehenden Initiativen, sollen
Forschungsanstrengungen für ein besseres Verständnis des Ausmaßes und der Folgen der
Plastikvermüllung verstärkt werden.
Unter dem Dach der Joint Programming Initiative „Healthy and Productive Seas
and Oceans“ (JPI Oceans) hat das BMBF eine internationale Pilot-Aktion zu
„Mikroplastik in marinen Systemen“ mit neun weiteren europäischen Ländern
(Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien,
Schweden) initiiert. Das Kick-Off Meeting der vier Forschungsverbünde fand am
17. Februar 2016 in Madrid statt; damit gehen die Projekte jetzt in die Umsetzung.
Zur Unterstützung der notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die G7-
Staats- und Regierungschefs wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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