Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau
der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kunststoffabfälle bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes enden rund 6 bis 10 Prozent der Kunststoffproduktion in den Weltmeeren. Bei einer weltweiten Jahresproduktion von etwa 300 Millionen Tonnen Kunststoffen landen demnach bis zu 30 Millionen Tonnen in den Ozeanen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/mikroplastik-im-meer-wie-viel-woher). Die Folge, Wildtiere verheddern sich und ertrinken, ein Großteil der Seevögel hat Plastikmüll im Magen, viele verenden daran. Plastikabfall braucht Jahrhunderte, um sich zu zersetzen. Mit der Zeit zerfällt der Kunststoff in immer kleinere Teilchen, so genanntes sekundäres Mikroplastik. Zudem wird primäres Mikroplastik Konsumprodukten wie Kosmetika auch bewusst zugesetzt und gelangt, von Kläranlagen häufig nicht rausgefiltert, über das Abwasser in die Umwelt.
In verschiedenen europäischen und internationalen Verträgen hat sich Deutschland verpflichtet, das Meer und die Meeresökologie zu schützen. Der Schutz der Meeresumwelt war auch Thema des vor rund einem Jahr, im Juni 2015, in Elmau stattfindenden G7-Gipfels. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es dazu: „Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer […] eine globale Herausforderung darstellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den Küsten sowie potenziell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar betroffen sind“.
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten beschlossen einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung und verpflichteten sich zu konkreten Maßnahmen. Auf einem Workshop in Berlin zur Umsetzung des Aktionsplans im August 2015 sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Jochen Flasbarth: „Wir streben jetzt ein Bündel konkreter Umsetzungsschritte an, mit deren Hilfe wir die Weltmeere vor noch stärkerer Belastung durch Unmassen von Müll, insbesondere Plastikmüll bewahren können“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die Systeme […] zur Vermeidung, Reduzierung und Beseitigung von Abfällen im Meer zu verbessern“ (G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresvermüllung, Annex zur Abschlusserklärung G7-Gipfel, Juni 2015, S. 10)?
Welche Projekte zur Beseitigung von Meeresmüll fördert die Bundesregierung aktuell, und welche sind in Planung, da „angesichts der großen Mengen von Abfällen, die bereits die Meeresumwelt belasten, Beseitigungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung sind“ (ebd., S. 10)?
Wie hat die Bundesregierung „Verhaltensänderungen des Einzelnen und von Unternehmen durch Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Hinblick auf Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) gefördert?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?
Welche „wirtschaftliche[n] Anreize, marktgestützte[n] Instrumente und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor […] zur wirksamen Bekämpfung der Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) hat die Bundesregierung umgesetzt?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?
Welche Fortschritte hat laut Bundesregierung die Reduktion des Eintrags von Kunststoffmikropartikeln in die Meeresumwelt gemacht (ebd., S. 11), insbesondere beim Eintrag von primärem Mikroplastik?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen zur „Prüfung nachhaltiger und kosteneffizienter Lösungen zur Verringerung und Vermeidung von Abfällen im Zusammenhang mit Abwässern und Niederschlagswasser; dies schließt ein, zu verhindern, dass Kunststoffmikropartikel in die Meeresumwelt gelangen“ (ebd., S. 11)?
Plant die Bundesregierung, neben der freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten, die Förderung weiterer „einschlägiger Instrumente und Anreize zur Verringerung des Gebrauchs von Einwegprodukten und anderen Gegenständen, die die Meeresumwelt beeinträchtigen“ (ebd., S. 11)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Einbindung der Abfallentsorgung in die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die diesbezüglichen Investitionen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Umsetzung von Pilotprojekten“ (ebd., S. 11)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung vorbildlicher Verfahren innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der Kunststoffindustrie von der Herstellung bis zum Transport, beispielsweise durch die Zielstellung, keine Plastikpartikel mehr in die Umwelt abzugeben (zero pellet loss)“ (ebd., S. 11)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Feststellung, wo Meeresabfälle besonders vermehrt auftreten, und Erstellung einer Kommunikationsplattform zum Austausch von Erfahrungen mit der Beseitigung von Abfällen an Stränden, Flussufern, vom Meeresboden, aus Zonen innerhalb der Wassersäule und auf der Meeresoberfläche, aus Häfen und Binnenwasserstraßen“ (ebd., S. 11)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem G7-Gipfel in Elmau unternommen, „dass möglichst viele Abfälle in Hafenauffangeinrichtungen gelangen und im Einklang mit Anlage V des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) ordnungsgemäß entsorgt werden“ (ebd., S. 12)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Ermittlung von Optionen, wie mit vorrangig anfallenden Abfällen aus der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur umgegangen werden kann, die zur Meeresvermüllung beitragen könnten, und gegebenenfalls Umsetzung von Pilotprojekten (darunter Entsorgungspläne, freiwillige Übereinkünfte und Entsorgung von Altprodukten nach Ende der Nutzungszeit) und die Einbeziehung des Expertenwissens der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)“ (ebd., S. 12)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die zu individueller Verhaltensänderung führt, durch die die Menge der Abfälle, die in die Umwelt, in Binnengewässer und Meere gelangt, verringert werden kann“ (ebd., S. 12)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung der Initiierung einer harmonisierten weltweiten Überwachung der Abfälle im Meer und der Standardisierung von Methoden, Daten und ihrer Auswertung“ (ebd., S. 12)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung der Bemühungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und anderer Organisationen als Beitrag zur Analyse der Quellen, Wege und Wirkungen von Abfällen im Meer“ (ebd., S. 12)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung und Anregung weiterer Forschungsinitiativen, um die Meeresvermüllung anzugehen“ (ebd., S. 12)?