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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erweiterung grenzpolizeilicher und polizeilicher Datenbanken der Europäischen Union mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung

Nutzen und Zweck der Speicherung von Gesichtsbildern sowie der Einführung von Systemen zur Gesichtserkennung; Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender EU-Datenbanken, Einführung beim zentralen europäischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asylbewerber und irreguläre Migranten (EURODAC): zugriffsberechtigte EU-Agenturen, Datenkategorien, Speicherfristen, Abnahme von Gesichtsbildern bei erkennungsdienstlicher Behandlung, Altersgrenze, verfügbare Technik; Speicherung von Gesichtsbildern in deutschen Polizeidatenbanken, Gesichtserkennungssyteme, Pilotprojekte und Marktsichtungen; Nutzung durch Europol sowie durch Nachrichtendienste des Bundes; Enttarnung verdeckter Ermittler durch biometrische Erkennungsverfahren; Erprobung intelligenter Videotechnik an Bahnhöfen; Verfahren zur Aufnahme des Gesichtsbildes im Rahmen des Pilotprojekts &quot;Intelligente Grenzen&quot;<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/849213.05.2016

Erweiterung grenzpolizeilicher und polizeilicher Datenbanken der Europäischen Union mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung

der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2016 ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt (2016/0132(COD)). Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten. Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll die Abnahme von Gesichtsbildern bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung nun verpflichtend werden. Zusammen mit den Fingerabdrücken werden die Bilder im EURODAC-Zentralsystem gespeichert. Dies beträfe auch Personen, die auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufgegriffen werden. Während die Abnahme bereits mit Inkrafttreten der neuen Verordnung erfolgen soll, werden Technologien zu deren Verarbeitung erst später eingeführt. Die Kommission will spätestens im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Einführung der nötigen Gesichtserkennungssoftware durchführen. Die Kosten für das runderneuerte Gesamtsystem werden mit rund 30 Mio. Euro beziffert. Mit der neuen Verordnung soll EURODAC zum „Vorläufer“ zur Einführung von Gesichtserkennung auch in anderen EU-Datenbanken werden. Laut dem Verordnungsvorschlag soll die Grenzagentur FRONTEX lesend und schreibend auf die EURODAC-Daten zugreifen dürfen. Auch die Polizeiagentur EUROPOL in Den Haag dürfte die Informationen durchsuchen. Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern werden dort bereits seit geraumer Zeit entwickelt, EUROPOL stützt sich dabei auf Erfahrungen des Bundeskriminalamtes (BKA) (Bundestagsdrucksache 18/4193).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit oder den Nutzen, in Datenbanken der Europäischen Union Gesichtsbilder zu speichern und diese mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung zu verarbeiten?

2

Für welche grenzpolizeilichen Bereiche oder Kriminalitätsphänomene sollte dies prioritär umgesetzt werden?

3

Welche Datenbanken sollten aus Sicht der Bundesregierung in welcher Reihenfolge mit entsprechenden Funktionen ergänzt oder neu errichtet werden?

4

Für welche Zwecke sollten eine Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung aus Sicht der Bundesregierung vorgenommen werden können?

5

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Suche in Datenbanken wie EURODAC nicht nur zur Verifizierung der Daten von Personen, sondern auch zur Identifizierung erfolgen sollte?

6

Auf welche Weise und nach welchem Verfahren sollte hierfür auch die Suche eines Gesichts im Gesamtbestand ermöglicht werden?

7

Welche Agenturen der Europäischen Union sollten aus Sicht der Bundesregierung für welche Zwecke lesenden oder schreibenden Zugriff auf die EURODAC-Daten erhalten?

8

Welche Kategorien von Asylsuchenden und Ausländern werden von Bundesbehörden in EURODAC gespeichert, und inwiefern betrifft dies auch Personen, die ohne Aufenthaltsstatus innerhalb deutschen Hoheitsgebiets ohne gültige Aufenthaltsberechtigungen aufgegriffen werden?

9

Inwiefern will die Bundesregierung die Dauer einer solchen Speicherung oder auch die betreffenden Personenkreise (wie von der Kommission für die neue EURODAC-Verordnung vorgeschlagen) erweitern?

10

Inwiefern sollten auch Daten von Personen, die beim unerlaubten Grenzübertritt aufgegriffen werden (sog. Kategorie 2) mit der EURODAC-Zentraleinheit abgeglichen werden?

11

Inwiefern sollten die erkennungsdienstliche Erfassung und Datenspeicherung für Personen, die beim unerlaubten Aufenthalt aufgegriffen werden (sog. Kategorie 3) obligatorisch werden?

12

Bis zu welcher Dauer sollte die Speicherung welcher zu erfassenden Datenkategorien von irregulären Migranten welcher EURODAC-Kategorien erweitert werden?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zur Senkung der Altersgrenze für die erkennungsdienstliche Erfassung auf sechs Jahre?

14

Unter welchen Umständen sollte die Abnahme von Gesichtsbildern bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung von EU-Ausländern aus Sicht der Bundesregierung verpflichtend werden?

15

Unter welchen Umständen sollte die Abnahme der Gesichtsbilder bei einer Verweigerung durch die betroffenen Erwachsenen oder Kinder unter Zwang erfolgen?

16

Über welche Technologien welcher Hersteller verfügen die für die Grenzsicherung und -kontrolle zuständigen Bundesbehörden zur Abnahme und Verarbeitung (auch Erkennung) von Gesichtsbildern?

17

Inwiefern müssten nach einem Beschluss der verpflichtenden Abnahme von Gesichtsbildern im Rahmen der neuen EURODAC-Verordnung weitere Grenzbehörden oder Übergangsstellen mit entsprechenden Geräten zur Abnahme und Verarbeitung von Gesichtsbildern ausgestattet werden?

18

In welchen deutschen Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gesichtsbilder gespeichert, und wie groß ist der Bestand?

19

In welchen dieser Datenbanken können nach Kenntnis der Bundesregierung Gesichtsbilder zur Identifizierung (nicht nur Verifizierung) gesucht werden?

20

Inwiefern nimmt die Suche nach Gesichtsbildern zur Verifizierung sowie zur Identifizierung von Personen in diesen Datenbanken nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren zu oder ab (bitte beide Bereiche möglichst mit Zahlen belegen)?

21

Welche Forschungen, Pilotprojekte, Studien oder Marktsichtungen betreiben die dem Bundesministerium des Innern (BMI) nachgeordneten Behörden hinsichtlich der Verbesserung von Systemen zur Gesichtserkennung, und wer nimmt an diesen Vorhaben teil?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von künstlichen neuronalen Systemen zur Verbesserung von Systemen zur Gesichtserkennung?

23

Was ist der Bundesregierung über weitere Pläne Europols zur Beschaffung von Software zur Erkennung von Personen und Sachen in Bild- und Videodaten bekannt, und wofür werden diese genutzt (Bundestagsdrucksache 18/3671)?

24

Wo sollen die noch nicht umgesetzten technischen Schnittstellen von Europol für den Zugang zum VIS (Visa-Informationssystem) und zu EURODAC nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/8170)?

25

Inwieweit setzen Geheimdienste des Bundes inzwischen selbst Gesichtserkennungssoftware ein, um verdeckte Ermittlungen oder Tätigkeiten von Agentinnen und Agenten ausländischer Behörden zu enttarnen?

26

Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist das Projekt „Schutz vor Identitätsaufklärung durch Bildmanipulation/-verfremdung“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) inzwischen begonnen oder bereits abgeschlossen worden (ZEIT ONLINE vom 18. November 2014)?

Welche Kosten entstanden für das Projekt, und wer führte dieses durch?

Welche Produkte und Verfahren welcher Hersteller wurden oder werden getestet?

27

Auf welche Weise werden das Phänomen verbesserter biometrischer Erkennungsverfahren sowie die rasche Messung biologischer Charakteristiken und deren Auswertung beim Einsatz verdeckter Ermittler des Bundeskriminalamtes oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „in adäquatem Maße berücksichtigt“ (Bundestagsdrucksache 18/3671)?

Welche Anstrengungen im Bereich Forschung, Entwicklung, Ausbildung bzw. in sonstigen Bereichen hat die Bundesregierung in den letzten beiden Jahren unternommen, um die Gefahr einer Enttarnung mithilfe biometrischer Verfahren zur Analyse offener Quellen im Internet von mit einer Tarnidentität eingesetzten Angehörigen von Geheimdiensten oder Polizeien zu minimieren?

Mit welchen Systemen im „Feld der biometrischen Datenerhebung sowohl hinsichtlich Stand der Technik als auch der Anwendung“ und möglicher Auswirkungen auf verdeckte Polizeiarbeit hat sich das Bundesministerium des Innern hierzu befasst?

Welche Ergebnisse zeitigte die Befassung mit dem Phänomen durch die mit Legendierungsaufgaben befassten Experten des Bundes und der Länder im Rahmen der Kommission Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (Kommission Einsatz- und Ermittlungsunterstützung)?

Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde oder wird der „Themenbereich Biometrie“ weiterhin in der Arbeitsgruppe Nachrichtendienstliche Dokumente durch Vertreter von BMI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BKA, BfV, BND, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt behandelt?

Auf welche Weise hat die Bundesregierung das Thema „auch künftig auf der Fachebene“ weiterverfolgt?

28

An welchen deutschen Bahnhöfen will die Bundespolizei mit welchen Partnern „intelligente Videotechnik“ erproben, und welche Produkte (Hard- und Software) welcher Hersteller kommen dabei zum Einsatz (Berliner Zeitung vom 10. Mai 2016)?

29

Welche Produkte und Verfahren werden in dem nunmehr von der Bundespolizei und dem Bundesverwaltungsamt allein fortgeführten Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ zur Aufnahme des Gesichtsbildes und/oder der Iris getestet (Bundestagsdrucksache 18/7291)?

Wie lange dauern die durchschnittliche Aufnahme und Speicherung des Gesichtsbildes und/oder der Iris in den einschlägigen Datenbanken?

Welche Zeit muss nach Erfahrungen des Pilotprojektes insgesamt für den Grenzübertritt mit Aufnahme und/oder Abgleich des Gesichtsbildes und/oder der Iris kalkuliert werden?

Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, die Verifikation oder Identifikation von Personen mithilfe des Gesichtsbildes beim Grenzübertritt auch im Vorübergehen vorzunehmen?

Berlin, den 12. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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