Förderprogramm Innovative Hochschule
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie andererseits die Vereinbarung „Innovative Hochschule“.
Die Vereinbarung Innovative Hochschule sieht die Förderung von kleinen und mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vor. Dieses Programm wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, in Folge der Kritik des am 22. April 2016 von der GWK beschlossenen Konzepts zur Exzellenzinitiative (z. B. Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 11. Mai 2016) vorgestellt und soll neben der Exzellenzforschung andere wichtige Leistungsbereiche der Hochschullandschaft fördern (vgl. z. B. SPIEGEL ONLINE vom 29. März 2016: „Zusätzlich zur Exzellenzinitiative: Wanka will auch kleine Unis und FHs fördern“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Vor welchen Herausforderungen stehen aus Sicht der Bundesregierung kleine und mittlere Hochschulen derzeit?
Weshalb wurde dieses Förderprogramm so kurzfristig, nach der Kritik an der Fokussierung des am 22. April 2016 von der GWK beschlossenen Konzepts zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative auf große Universitäten, angekündigt?
Sieht die Bundesregierung kleine und mittlere Universitäten als nicht ausreichend leistungsfähig an, um in der Exzellenzinitiative erfolgreich zu sein (bitte begründen)?
Handelt es sich bei dem Förderprogramm um einen Ausgleich für die z. B. von der HRK bemängelten schlechteren Chancen von kleinen und mittleren Universitäten bei der Bewerbung um eine Förderung als Exzellenzuniversität im Rahmen der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative (bitte begründen)?
Wenn ja, wie ergibt sich dieser Ausgleich anhand der inhaltlichen und finanziellen Ausgestaltung der vereinbarten Förderprogramme?
Weshalb wurde es nicht als dritte Förderlinie in die Exzellenzinitiative aufgenommen?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass das Programm Innovative Hochschule für kleine und mittlere Hochschulen innerhalb von zehn Jahren rund 550 Mio. Euro umfassen soll, während für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative im gleichen Zeitraum über 4 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (bitte begründen)?
Weshalb wurde der Ideen-, Wissens- und Technologietransfer als Fördertatbestand ausgewählt?
Plant die Bundesregierung weitere Förderprogramme für Hochschulen mit anderen Schwerpunkten?
Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten?
Wenn nicht, weshalb nicht?
Weshalb ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. an der Auswahl der Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie der Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligt?
Weshalb dürfen sich über den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. nahezu ausschließlich Unternehmen an dem Vorschlagsrecht für die Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie für die Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligen?
Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt, wenn eine Organisation, deren Mitglieder durch das Förderprogramm gefördert werden können, an der Besetzung des Auswahlgremiums sowie der Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligt sind (bitte begründen)?
Wie wird in diesem Rahmen eine gleichberechtigte Beteiligung von Akteuren der Zivilgesellschaft, wie z. B. Umweltverbänden oder Organisationen im Bereich Kultur, die nach der Vereinbarung ebenfalls Transferpartner sein können, sichergestellt?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen mit der Gesellschaft und Kultur im Rahmen der Vereinbarung Innovative Hochschule konkret aussehen?
Was ist unter dem Förderkriterium „Orientierung an Bedarfen und Potentialen der regionalen Kooperationspartner und ggf. der Kooperationspartner außerhalb der Region“ zu verstehen?
Können über die Vereinbarungen auch die Kooperationspartner von Hochschulen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gefördert werden, mit denen diese im Rahmen ihres Antrages zusammenarbeiten?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wird von den Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur eine Eigenleistung erwartet?
Wenn ja, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum?
Wie ist dies nachzuweisen?
Sieht die Bundesregierung in einer solchen Eigenleistung ein Ausschlusskriterium für mögliche Kooperationspartner aus Gesellschaft und Kultur (bitte begründen)?
Sieht Bundesregierung in einer Förderung der Fokussierung der Hochschulen auf die regionalen Innovationssysteme, die auch bei der Gestaltung von Studiengängen im Bologna-Prozess eine große Rolle spielt, Gefahren für
a) die Internationalisierung der Hochschulen;
b) eine zu spezialisierte Ausrichtung, die die Entwicklung von radikalen Innovationen unterdrückt;
c) Risiken für die spezifisch qualifizierten Beschäftigten, die infolge radikaler Innovationen oder dem regionalen Wegbrechen einzelner Branchen im internationalen Wettbewerb, entstehen können?