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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindermissbrauch" zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären und institutionellen Bereich

Umsetzung des &quot;Fonds Sexueller Missbrauch&quot; im familiären und im institutionellen Bereich (Einzahlungen, Anträge, Bearbeitungsverfahren), Reform des Opferentschädigungsgesetzes (geplante Änderungen, Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Runden Tischs), Folgen für die Reform des SGB VIII, weitere geplante Maßnahmen zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

08.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/853420.05.2016

Umsetzung der Empfehlungen des „Runden Tisches Sexueller Kindermissbrauch“ zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären und institutionellen Bereich

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Kersten Steinke, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unter dem Namen Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich (RTKM) tagte 2010 und 2011 eine von der Bundesregierung initiierte Arbeitsgruppe. Sie sollte Möglichkeiten der Aufarbeitung, Verhaltensregeln und Lösungen im Umgang mit Kindesmissbrauch entwickeln. Hintergrund der Einrichtung des RTKM waren zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs im Bereich der römisch-katholischen Kirche und in Internaten wie der Odenwaldschule.

Der RTKM legte im November 2011 seinen Abschlussbericht vor. Der Abschlussbericht empfiehlt neben der Einrichtung eines Hilfesystems die Stärkung der Rechte Betroffener im Sozialrecht. Dazu hat er mehrere konkrete Empfehlungen ausgesprochen (siehe Abschlussbericht Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch S. 29 ff. und 70 ff.).

Auf die Ergebnisse des RTKM wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 18. Legislaturperiode Bezug genommen und Vorhaben verabredet. Im Koalitionsvertrag heißt es unter der Überschrift „(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft“ unter anderem, „wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts ,Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich‘ in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsysteme erfolgen. […] Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll“ (Koalitionsvertrag, S. 70 f.).

Als Brücke bis zur Reform der Regelsysteme und zur Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) sollte ein ergänzendes Hilfesystem durch Bund, Länder, Kommunen und Institutionen eingerichtet werden. Dabei sollte ein unbürokratisches und schnelles Verfahren sichergestellt werden, um den Betroffenen zügig Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Unterschieden wurde dabei zwischen einem Hilfefonds für Opfer im familiären Bereich und einem Hilfefonds für Opfer aus dem institutionellen Bereich. Die Finanzierung der Fonds sollte sich dementsprechend auch aus unterschiedlichen Quellen speisen.

Am 30. November 2011 haben die damaligen Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, der Justiz, Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, und für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, die Einrichtung eines auf 100 Mio. Euro dotierten Fonds für Betroffene aus dem familiären Bereich versprochen. Zum 1. Mai 2013 wurde der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) im familiären Bereich eingerichtet. Doch bis heute ist ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern zum FSM im familiären Bereich nicht zustande gekommen, da insbesondere die Bereitschaft der Länder für die Einzahlung in den Fonds gering ist. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller haben lediglich der Bund sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bayern in den Fonds eingezahlt. Derzeit fehlen mindestens noch 42 Mio. Euro. Die Antragsfrist für Betroffene sollte ursprünglich am 30. April 2016 ablaufen, wurde jedoch am 15. März 2016 ausgesetzt, ohne ein neues Fristende zu benennen.

Für den institutionellen Bereich fordert der Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bis Mitte 2014 für das bestehende erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen sollte. Dies ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bis heute nicht erfolgt. Erste Vereinbarungen mit Institutionen zur Errichtung eines Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen wurden am 6. Dezember 2013 geschlossen. In diesem Fonds können zunächst Fälle bearbeitet werden, die sexuellen Missbrauch in bestimmten Einrichtungen der evangelischen und der katholischen Kirche erlitten haben. Nach derzeitigem Stand können Anträge für den institutionellen Bereich nur bis zum 31. August 2016 gestellt werden, obwohl derzeit noch nicht einmal alle Länder entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben, noch nicht alle Länder ihre Verantwortung als Träger staatlicher Institutionen wahrnehmen und sich noch immer nicht alle freien Träger von Institutionen ihrer Verantwortung stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wer für das auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangene Unrecht die Verantwortung übernimmt. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller übernimmt nach derzeitigem Stand nur das Land Berlin die Verantwortung für Taten vor 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

Um das Verfahren für Betroffene zu erleichtern, wird ein einheitliches Antragsformular genutzt, die Geschäftsstelle des „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ übernimmt die Entgegennahme sämtlicher Anträge. Die Entgegennahme der Anträge hat derzeit aber nicht automatisch eine Bearbeitung und Entschädigung zur Folge, da noch immer nicht alle verantwortlichen Institutionen Vereinbarungen über einen Beitritt in die Hilfefonds unterzeichnet haben (vgl. hierzu www.fonds-missbrauch.de/kurzinfo-fonds-sexueller-missbrauch/).

Vor diesem Hintergrund kommen die Fragestellerinnen und Fragesteller zu dem Schluss, dass das Ziel schneller unbürokratischer Hilfen für die Betroffenen bis heute nicht erreicht worden ist. Zudem stellen sich zahlreiche Fragen zur Reform des OEG sowie der Überführung der Hilfesysteme zu sexuellem Missbrauch in das OEG.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie verläuft die Umsetzung des FSM im familiären Bereich, und welche weiteren Vorhaben plant die Bundesregierung, um die Umsetzung des FSM im familiären Bereich gemäß den definierten Zielen sicherzustellen?

a) Welche Bundesländer haben in den FSM eingezahlt bzw. ihren Anteil voll und ganz erbracht?

b) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die säumigen Bundesländer zur Zahlung ihres Beitrags in den FSM zu bewegen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die säumigen Bundesländer ihren Verpflichtungen nachkommen?

c) Wie viele Anträge auf Hilfen aus dem FSM liegen derzeit vor? Wie viele davon sind bearbeitet und abgeschlossen (bitte absolut und relativ)?

d) Wie viele der bearbeiteten und abgeschlossenen Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden teilweise positiv beschieden, und wie viele wurden abgelehnt (bitte absolut und relativ)?

e) Wie lange ist die derzeitige tatsächliche Bearbeitungsdauer von Anträgen beim FSM (bitte detailliert aufschlüsseln sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angeben)?

f) Welche Ursachen liegen einer überdurchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu Grunde? Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer der Verfahren, und welche konkreten Schritte werden unternommen werden, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen?

g) Sind die im Fonds vorgesehenen Mittel ausreichend, um alle Betroffenen gemäß den definierten Zielen zu entschädigen?

h) Plant die Bundesregierung, ein Antragsende beim FSM festzusetzen? Wie soll ein Anschluss an die Reform des OEG gewährleistet werden?

i) Plant die Bundesregierung, den FSM in ein dauerhaftes System zu überführen, falls die Reform des OEG keine Besserung für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs beinhaltet?

2

Wie verläuft die Umsetzung des FSM im institutionellen Bereich (so genanntes Ergänzendes Hilfesystem – EHS), und welche weiteren Vorhaben plant die Bundesregierung, um die Umsetzung des FSM im institutionellen Bereich gemäß den definierten Zielen sicherzustellen?

a) Was hat die Bundesregierung unternommen, um Betroffene aus dem institutionellen Bereich an EHS teilhaben zu lassen?

b) Welche Institutionen sind dem EHS beigetreten (bitte detailliert ausführen)?

c) Wird mit den beigetretenen Institutionen der Bereich der Institutionen umfassend abgedeckt, so dass alle Betroffenen entschädigt werden können, und wenn nein, aus welchen Institutionen werden Betroffene nicht entschädigt werden können (bitte detailliert ausführen)?

d) Wie viele Anträge liegen derzeit vor? Wie viele davon sind bearbeitet und abgeschlossen (bitte absolut und relativ)?

e) Wie viele der bearbeiteten und abgeschlossenen Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden teilweise positiv beschieden, und wie viele wurden abgelehnt (bitte absolut und relativ)?

f) Wie lang ist die derzeitige tatsächliche Bearbeitungsdauer von Anträgen beim EHS (bitte detailliert aufschlüsseln sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angeben)?

g) Welche Ursachen liegen einer überdurchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu Grunde? Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer der Verfahren, und welche konkreten Schritte werden unternommen werden, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen?

h) Sind die im Fonds vorgesehenen Mittel ausreichend, um alle Betroffenen gemäß den definierten Zielen zu entschädigen?

i) Wurde die im Koalitionsvertrag geforderte Arbeitsgruppe eingerichtet (wenn ja, wird um Übersendung des Umsetzungsvorschlags gebeten)?

j) Plant die Bundesregierung die Antragsfrist für Anträge an das EHS, die zum 31. August 2016 ausläuft, obwohl derzeit noch nicht einmal alle Länder in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber in staatlichen Institutionen (Arbeitgeberverantwortung) entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben, zu verlängern bzw. zu entfristen? Wenn nein, warum nicht, und mit welchen Gründen wird diese Ungleichbehandlung gegenüber dem FSM gerechtfertigt?

k) Was unternimmt die Bundesregierung, um Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR an Leistungen aus dem EHS teilhaben zu lassen? Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Betroffenen nicht schlechter zu stellen?

l) Welche Bundesländer neben Berlin auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben Verantwortung für Taten vor 1990 übernommen und sich am EHS beteiligt? Mit welchen Argumenten lehnen die anderen Bundesländer ihre Verantwortung ab?

3

Wie ist der Stand zur Reform des OEG? Wann wird nach derzeitigem Stand der Planungen ein Referentenentwurf vorliegen?

4

Inwieweit ist mit der Reform des OEG eine Verbesserung der Hilfen für Betroffene sexueller Gewalt vorgesehen? Welche konkreten Verbesserungen sind geplant (bitte jeweils detailliert ausführen)?

5

Inwieweit werden bei der Reform des OEG die konkreten Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des RTKM (S. 29 und 70 ff.) aufgegriffen (bitte jeweils detailliert ausführen)?

a) Plant die Bundesregierung, dass Entscheidungen nach dem OEG nur noch von wenigen spezialisierten Behörden und Gerichten getroffen werden?

b) Plant die Bundesregierung, dass in größerem Umfang vorläufige Leistungen bewilligt werden, und wenn nein, warum nicht?

c) Plant die Bundesregierung, dass die Verfahrensdauer in Versorgungsbehörden verkürzt wird, indem grundsätzlich nicht mehr auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet wird, und wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung, dass die Kompetenz der eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter besser garantiert wird, und wenn ja, wie soll das gewährleistet werden?

e) Plant die Bundesregierung, die Verfahren für Opfer von sexuellem Missbrauch schonender zu gestalten hinsichtlich der Antragstellung und der Sensibilisierung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Ist die Erstellung eines eigenen Antragsformulars für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs geplant, und wenn nein, warum nicht?

f) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer „Lotsenstruktur“ mit der Funktion einer zentralen Anlaufstelle, in der über die verschiedenen Systeme des Sozialrechts und nicht nur des sozialen Entschädigungsrechts Auskunft gegeben wird, und wenn nein, warum nicht?

g) Plant die Bundesregierung die bundesweite Einführung eines „unrechtsanerkennenden Versagungsbescheids“?

6

Welche weiteren Eckpunkte wird die Bundesregierung bei der Reform des OEG berücksichtigen (bitte detailliert ausführen)?

7

Wird die Bundesregierung bei der Reform des OEG die folgenden Aspekte beachten?

a) Plant die Bundesregierung, eine umfassende von den Leistungsträgern unabhängige und der Schweigepflicht unterliegende, kostenlose Rechtsberatung über das OEG und weitere Hilfen für Betroffene einzuführen? Wenn ja, wie will die Bundesregierung das gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?

b) Plant die Bundesregierung, für alle staatlichen Stellen eine Informationspflicht über das OEG einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

c) Wird die Härtefallregelung nach § 10a OEG wegfallen und das OEG in der neuen Fassung vollumfänglich für alle Betroffenen Geltung erhalten, auch für diejenigen, die in Westdeutschland vor Mai 1976 beziehungsweise in Ostdeutschland vor Oktober 1990 Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch geworden sind, und wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung, gesetzlich zu regeln, unter welchen leicht feststellbaren äußeren Umständen ein vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff angenommen werden muss, und wenn nein, warum nicht?

e) Plant die Bundesregierung, gesetzlich zu regeln, dass bei bestimmten festgestellten, typischen psychischen oder physischen Gesundheitsschäden die Kausalität vermutet wird, und wenn nein, warum nicht?

f) Plant die Bundesregierung, Hilfen schneller zu gewähren und den (medizinischen) Rehabilitationsgedanken in den Vordergrund zu stellen? Wenn ja, wie will sie das gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?

g) Plant die Bundesregierung die Einführung von Case-Managern, und wenn ja, welche Aufgaben sollen sie erfüllen?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die anstehende Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch?

9

Welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft“ umzusetzen (bitte detailliert ausführen)?

Berlin, den 20. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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