Angemessenheit von VW-Vorstandsvergütungen
der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 17. März 2009 in Regierungsverantwortung den Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/12278). Das Gesetz ist am 5. August 2009 in Kraft getreten (vgl. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/188/18860.html). „Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Zugleich sollen die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung gestärkt und konkretisiert werden sowie die Transparenz der Vorstandsvergütung gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit verbessert werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Auf die Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst nach der Höhe und den Bestandteilen der Vorstandsvergütungen bei VW für das Jahr 2015 aber wusste die Bundesregierung nur zu antworten: „Detaillierte Angaben über Vorstandsvergütungen der Volkswagen AG liegen der Bundesregierung nicht vor“ (vgl. die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie vom 10. Mai 2016 auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8523).
Nach eigener Recherche liegen mittels des im Rahmen des Konzernlageberichts veröffentlichten Vergütungsberichts die Vorstandsvergütungen nach Höhe und Bestandteilen jedoch vor (vgl. http://geschaeftsbericht2015.volkswagenag.com/konzernlagebericht/verguetungsbericht/bezuege-des-vorstands.html). Gerade vor dem Hintergrund des Dieselabgas-Betrugs und des in der Öffentlichkeit mit Interesse wahrgenommenen Streits um die Vorstandsvergütungen bei VW erscheint die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 des Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst äußerst unbefriedigend.
Dem Konzernlagebericht von VW ist zu entnehmen, dass die Vorstandsmitglieder trotz des Abgas-Skandals und der daraus resultierenden schlechten Geschäftsentwicklung keine Abstriche bei ihren Vergütungen hingenommen haben. Ein zunächst diskutierter Verzicht, entpuppte sich als ein alleiniges „Zurückbehalten“ von Vergütungsbestandteilen, deren Umwandlung in Aktien sogar eine Verdoppelung der zurückbehaltenen Vergütungshöhe in der Zukunft ermöglicht. Im Vergütungsbericht heißt es dazu: „Der Auszahlungsbetrag darf das Zweifache des ursprünglich zurückbehaltenen Betrags nicht überschreiten.“ Der „zurückbehaltene“ Betrag – 30 Prozent der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 – wird „auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der 30 Handelstage vor dem 22. April 2016 (Anfangs-Referenzkurs) in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG mit einer dreijährigen Haltedauer umgewandelt“ und „gleichzeitig ein Ziel-Referenzkurs definiert“, „der 125 Prozent des Anfangs-Referenzkurses entspricht.“
Ein VW-Vorstandsmitglied verdient nach Berechnungen auf der Grundlage des Konzernlageberichts und des VW-Haustarifvertrags im Durchschnitt das Mehrhundertfache eines Mitarbeiters in der untersten Entgeltstufe. Zum Vergleich: Die höchste Entgeltstufe beträgt demgegenüber lediglich das dreieinhalbfache der untersten Entgeltstufe (vgl. www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user/Dokumente/Tarifrunde_2015/20150306_FB_VW_FS_VW_Immo_Abschluss.pdf).
Erst jüngst wurde darüber hinaus bekannt, dass das VW-Vorstandsmitglied Andreas Renschler „Millionen fürs Nichtstun“ kassiert habe (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/volkswagen-vw-vorstand-andreas-renschler-kassiert-millionen-fuers-nichtstun-a-1092444.html).
Zwar ist jetzt zu lesen, dass der VW-Finanzvorstand festgestellt hat: „Das derzeitige System braucht Veränderung (vgl. www.autogazette.de/vw/boni/unternehmen/vw-ordnet-manager-gehaelter-neu-560263.html). Dies ist aber offensichtlich nur eine Reaktion auf den Druck eines Investors, vor allem aber will sich der Konzern dafür nicht näher bestimmte Zeit nehmen und hat weder Details noch eine Zeitspanne genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist es möglich, dass der Bundesregierung keine „detaillierten Angaben über Vorstandsvergütungen der Volkswagen AG“ vorliegen, obwohl der Vergütungsbericht von VW sogar im Internet veröffentlicht ist?
Sieht sich die Bundesregierung angesichts des Schadens, den die Diesel-Abgas-Affäre bei VW national und international hervorgerufen hat, in der Verantwortung, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung zu prüfen?
Wendet die Bundesregierung die Gesetzgebung zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an, und wenn ja, kann sie auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte um VW die Höhe der Vorstandsvergütung beim Konzern begründen?
Sieht die Bundesregierung bei VW das Ziel des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung aus dem Jahr 2009, „die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken“, erfüllt, oder sieht die Bundesregierung auch vor diesem Hintergrund Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzgebung zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung?
Zieht die Bundesregierung eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Betracht, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vorstandsvergütung bei VW?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass ein Vorstandsmitglied das Mehrhundertfache eines Mitarbeiters in der untersten Entgeltstufe verdient?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Betrag, der von der VW-Vorstandsvergütung zurückbehalten werden soll und der in der öffentlichen Debatte mit 30 Prozent der Boni veranschlagt wird?
Welches Verhältnis zwischen Vorstandsvergütungen und Einkommen der Mitarbeiter hält die Bundesregierung für angemessen?
Bewegt sich die Vergütung eines Vorstandsmitglieds, das Extraprämien für wenig Gegenleistung erhält (so laut Spiegel das Vorstandsmitglied Andreas Renschler, vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/volkswagen-vwvorstand-andreas-renschler-kassiert-millionen-fuers-nichtstun-a-1092444.html) und zudem nicht mit 67 Jahren, sondern bereits mit 62 Jahren eine hohe Pension von 70 Prozent seines Fixgehaltes erhalten soll – hierzu im Vergleich 48 Prozent vom Bruttogehalt bei der gesetzlichen Rente –, aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zur Angemessenheit einer Vorstandsvergütung, und wenn ja, wie definiert die Bundesregierung die Angemessenheit von Vorstandsvergütung?
Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung Vorstandsvergütungen und Einkommen der Mitarbeiter in anderen im DAX (Deutscher Aktienindex) vertretenen Unternehmen zueinander?