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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

EU-Drohnen auf der "Weltraumdatenautobahn" von Airbus

Fähigkeiten der EU-Staaten zur seegestützten Überwachung ihrer Außengrenzen, Einsatz von Drohnen zur Grenzüberwachung und Einhaltung des Umweltschutzes durch EU-Agenturen, Fahrplan der EU-Kommission zur Integration zivil genutzter Drohnen in den allgemeinen Luftraum, Beteiligung deutscher Behörden und Unternehmen, EU-Forschungsprojekte; Nutzung des NAMFI (NATO Missile Firing Installation) auf Kreta für Training oder Vorführung von Drohnen; Einsatz von Anomalie-und Prognosetools zur Überwachung von Schiffsbewegungen, Zusammenarbeit mit der geplanten EU-Agentur für Grenzschutz und Küstenwache, Teilnahme am Aufbau eines gemeinsamen Informationsraums (CISE) für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU, Risiko von Zusammenstößen von Drohnen mit Flugzeugen, Verwendung satellitenbasierter AIS-Daten für die maritime Lageerfassung, Nutzung der "Weltraumdatenautobahn" zur Nahe-Echtzeit-Datenübermittlung via Satellit für Steuerung und Überwachung bei Drohnenflügen, technische Voraussetzungen, Kosten<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/857427.05.2016

EU-Drohnen auf der „Weltraumdatenautobahn“ von Airbus

der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Agenturen der Europäischen Union wollen in naher Zukunft Drohnen zur Grenzüberwachung und Einhaltung des Umweltschutzes einsetzen. Zuerst beträfe dies das Mittelmeer. So hat es der Direktor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Markku Mylly, in einem Interview bestätigt (EurActiv vom 7. März 2016). Das Aufspüren von Geflüchteten sei einer der Bereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden sollen. Möglich wäre auch, die Einhaltung von Treibhausgasstandards zu überwachen oder den Schwefelanteil im Schiffstreibstoff zu ermitteln. Drohnen könnten mit Sensoren ausgestattet werden, die über den ausgestoßenen Qualm eines Schiffes den verwendeten Kraftstoff bestimmen. In einer Mitteilung vom Dezember 2015 hatte die Europäische Kommission bereits Details zu den Plänen erklärt (COM(2015) 667 final vom 15. Dezember 2015). Demnach ist die Aufrüstung mit Drohnen und Satelliten Teil der Neustrukturierung jener drei EU-Agenturen, die mit Überwachungsaufgaben der Meere und Küsten betraut sind. Die Grenzschutzagentur FRONTEX, die EMSA und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) verschmelzen dafür zu einer neuen Agentur. Sie soll vorrangig die „Kerntätigkeit“ von FRONTEX erledigen.

Einzelheiten werden im Rahmen eines Pilotprojekts präzisiert. Ziel ist die möglichst reibungslose Weiterverwendung bestehender Systeme sowie die Einführung „neuer, moderner Technik“. Als „Mittel in der gesamten Überwachungskette“ sollen Drohnen die Satellitenaufklärung, Schiffspositionsdaten und die Überwachung durch Seeaufklärungsflugzeuge und Patrouillenboote ergänzen. Drohnenflüge könnten gleichzeitig in vier Interessenbereichen erfolgen. Die Europäische Kommission nennt hierfür die griechisch-türkische Seegrenze, das zentrale Mittelmeer vor Libyen, die Straße von Gibraltar und das östliche Mittelmeer um Zypern. Die Drohnen sollen von mobilen Einheiten geführt werden, die „im Falle neu entstehender Schwerpunktgebiete“ an die jeweiligen Außengrenzen verlegt werden können (Mitteilung der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2015).

Die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge wird von der Europäischen Kommission als kostengünstigere Alternative zu bemannten Aufklärungsflugzeugen bezeichnet. Zur Übertragung von Daten zur Steuerung und Aufklärung sollen die Drohnen die „Weltraumdatenautobahn“ des Rüstungskonzerns Airbus nutzen (Bundestagsdrucksache 18/7754). Zwei Satelliten werden für dieses europäische Datenrelaissystem (EDRS) in 36 000 Kilometer Höhe auf eine geostationäre Umlaufbahn gebracht. Sie dienen als Zwischenstation der Funkverbindung von Drohnen und ihren Bodenstationen. Das System beschleunigt die Übertragungsgeschwindigkeit enorm und erreicht Nahe-Echtzeit. Auch der Einsatzradius der Drohnen vergrößert sich deutlich. Die Daten werden per Laser übertragen und kommen in verschiedenen Formaten, weshalb bei der FRONTEX weitere Änderungen an Hard- und Software erforderlich sind. Die EMSA prüft derzeit die erforderlichen Maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeiten der EU-Mitgliedstaaten zur seegestützten Überwachung ihrer Außengrenzen, und inwiefern ist es notwendig, diese Fähigkeiten durch Einsatzmittel von Agenturen der Europäischen Union zu erweitern?

2

In welchen prioritären Interessenbereichen sollten solche EU-Mittel eingesetzt werden?

3

Für welche Zwecke könnten Drohnen als „Mittel in der gesamten Überwachungskette“ aus Sicht der Bundesregierung zur Grenzüberwachung und Einhaltung des Umweltschutzes eingesetzt werden (COM(2015) 667 final vom 15. Dezember 2015)?

4

Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zum Beginn des Einsatzes von Drohnen über dem Mittelmeer bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8531)?

5

Was ist der Bundesregierung über die Gründe der EMSA bekannt, die Drohnen nicht durch die neue „Agentur für die Grenzschutz- und Küstenwache“ zu kaufen, sondern ihren Betrieb an einen anderen Dienstleister auszulagern?

a) Wo sollte die von der EMSA beschriebene zentrale Anlaufstelle, bei der die Aufklärungsdaten der Drohnen verarbeitet werden, aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt werden?

b) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Drohnen in mobilen Einheiten zu führen, die „im Falle neu entstehender Schwerpunktgebiete“ an die jeweiligen Außengrenzen verlegt werden können, und wo wären diese Einheiten angesiedelt?

6

Inwiefern hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission bzw. dem European RPAS Steering Group veröffentlichte Roadmap zur Integration zivil genutzter Drohnen in den allgemeinen Luftraum für realistisch, wonach die gleichberechtigte Teilnahme ab dem Jahr 2024 eingeführt werden kann, und welche eigenen Anstrengungen unternimmt sie hierzu (http://ec.europa.eu/growth/sectors/aeronautics/rpas/index_en.htm)?

7

An welchen der Kommissionsmitteilung COM(2014) 207 final vom 8. April 2014 bezeichneten Arbeitsbereichen

a) Steuerung und Kontrolle, einschließlich Frequenzzuweisung und -verwaltung;

b) Erkennungs- und Ausweichtechnologien;

c) Gefahrenabwehr in Bezug auf physische, elektronische oder Cyber-Angriffe;

d) transparente harmonisierte Notfallverfahren;

e) Entscheidungskapazitäten zur Gewährleistung eines standardisierten bzw. berechenbaren Verhaltens in allen Flugphasen;

f) den Faktor Mensch betreffende Fragen wie die Pilotentätigkeit

sind deutsche Behörden, Institute oder Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?

8

Welche EU-Forschungsprojekte zur Erprobung der Integration unbemannter Drohnen in den zivilen, nicht segregierten Luftraum sind der Bundesregierung bekannt, und wer führt diese durch?

a) Wann und wo sollen diese Projekte in Flugversuchen getestet werden, und welche Drohnen oder „Optionally Piloted Vehicles“ (OPV) kommen dabei zum Einsatz?

b) Inwiefern treffen Berichte zu, dass sich deutsche Behörden (hier: die Bundeswehr) für OPV des Typs Q01 vom deutsch-katarischen Herstellerunternehmen REINER STEMME Utility Air-Systems GmbH (RS-UAS) interessiert (Pressemitteilung RS-UAS vom 20. März 2016)?

9

In welchem Zusammenhang wurden oder werden Anlagen des von den drei verbliebenen Nutzernationen Griechenland, Niederlande und Deutschland betriebenen NATO Missile Firing Installation (NAMFI) Users Committee auf Kreta für Trainings oder Vorführungen von Drohnen genutzt (Bundestagsdrucksache 18/8357)?

a) Inwiefern hat das NAMFI Users Committee dem EU-Drohnen-Projekt SUNNY die „Zustimmung für firmenseitige Demonstrationsflüge“ erteilt, wann sollen diese erfolgen, und welche Drohnen werden getestet?

b) Inwiefern treffen die Angaben des Projektes zu, wonach unter anderem die deutschen Teilnehmer des NAMFI Users Committee großes Interesse an den Drohnen gezeigt hätten und das Projekt bzw. die Testflüge so gut es geht unterstützen würden („feedback and interest was strong and SUNNY will be supported as much as possible during the DEMO activity“; www.sunnyproject.eu/news.aspx)?

10

Welche „speziellen Anomalie-Algorithmen und Prognosetools“ welcher Hersteller werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX genutzt, um Auskunft über die bisherigen, gegenwärtigen und „möglichen künftigen Bewegungen“ von Schiffen geben zu können (Bundestagsdrucksache 18/8357)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und Fehleranfälligkeit der Technologie, deren „vorgegebene Anomalie-Parameter“ auch in jenen Seegebieten zum Einsatz kommen, in denen die Bundespolizei zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Einsatz ist (z. B. Einsatzgebiete der FRONTEX-Operationen Poseidon Sea und Triton; Bundestagsdrucksache 18/8357)?

12

Auf welche Weise sollen die deutschen zivilen und militärischen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache übernehmen, mit der derzeit geplanten neuen „Agentur für die Grenzschutz- und Küstenwache“ zusammenarbeiten, und welche rechtlichen oder organisatorischen Regelungen müssen hierfür getroffen werden?

a) Mit welchen Behörden und in welchen Projekten nahm oder nimmt die Bundesregierung am Aufbau eines „gemeinsamen Informationsraums“ (CISE) teil?

b) Inwiefern würden auch Daten deutscher militärischer Patrouillenschiffe und -flugzeuge in den CISE eingespeist?

13

Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende einer „Task Force” der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bekannt, die das Risiko von Zusammenstößen von Drohnen mit Flugzeugen untersuchen soll (Mitteilung auf dem Internetauftritt der EASA vom 4. Mai 2016)?

a) Welche Vorfälle, Studien oder sonstige Untersuchungen haben deutsche Luftfahrtbehörden der EASA hierfür gemeldet bzw. übermittelt?

b) Welche eigenen Forschungen oder Untersuchungen stellen Behörden der Bundesregierung hierzu an, und wer nimmt daran teil?

14

Was ist der Bundesregierung über einen kostenlosen Datendienst mit Satellitenempfängern bekannt, mit dem die EMSA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation die Ortung von Schiffspositionsdaten (AIS) zur Verfügung stellt, und bis wann wird dieser Dienst angeboten?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Änderungen an Hard- und Software bei FRONTEX vorgenommen werden müssen, damit die auf der „Weltraumdatenautobahn“ übermittelten Datenstrukturen über technische Schnittstellen verarbeitet werden können?

a) Wie hoch sind die entsprechenden Investitionen, die von der Europäischen Kommission zunächst nur als „erheblicher Kostenfaktor“ beziffert werden?

b) Aus welchen Programmen werden diese Kosten finanziert, und inwiefern könnten diese aus dem europäischen Datenrelaissystem übernommen werden?

c) Welche Pilotprojekte zur Entwicklung entsprechender Fähigkeiten zur Verarbeitung der Daten bei FRONTEX oder dem Europäischen Grenzkontrollsystem (EUROSUR) sind der Bundesregierung bekannt, und wer nimmt daran teil?

16

Welche weiteren Details zu einem „hohen Interesse“ aus Japan, Frankreich und den Vereinigten Staaten an der Technologie von Laserkommunikationsterminals der „Weltraumdatenautobahn“ kann die Bundesregierung erläutern (Bundestagsdrucksache 18/7754), und woher ist ihr diese Nachfrage bekannt?

17

Was ist der Bundesregierung über die Einhaltung des Zeitplans zum operationellen Betrieb der „Weltraumdatenautobahn“ bekannt, der ab Mitte 2016 aufgenommen werden sollte (Bundestagsdrucksache 18/7754)?

18

Für welche einzelnen Anwendungen von Satellitenfernerkundung der Copernicus-Programme „Emergency Management Service“ und „Copernicus Security Service“ soll die Nahe-Echtzeit-Nutzung der „Weltraumdatenautobahn“ nach Kenntnis der Bundesregierung durch Notfallorganisationen, Militär- und Grenzbehörden genutzt werden?

19

Wann sollen die „User Ground Stations“ von Airbus Defence and Space in Neustrelitz und Matera nach Kenntnis der Bundesregierung fertiggestellt sein, und welche Aufgaben würden dann vom derzeit genutzten „Mission Operation Center“ in Weilheim übernommen?

20

Was ist der Bundesregierung über Zusatzkosten der „Weltraumdatenautobahn“ bekannt, die bei den bisherigen Kosten von rund 520 Mio. Euro nicht enthalten sind (Bundestagsdrucksache 18/7754)?

21

Auf welche Weise wird die Nutzung der „Weltraumdatenautobahn“ zum Nahe-Echtzeit-Empfang von Satellitendaten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EMSA im Rahmen von Copernicus geprüft, und wer führt diese Prüfung durch?

22

Welche Details sind der Bundesregierung zu einem geplanten Abkommen mit dem European Union Satellite Center (SatCen) bekannt, wonach auch dort Dienste der „Weltraumdatenautobahn“ genutzt werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/7754)?

Berlin, den 27. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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