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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (G-SIG: 16012013)

Geplante Maßnahmen, insbes. bei Zahlung von Zinseinkünften durch deutsche Banken an in der BRD Steuerpflichtige, Prüfung durch die Steuerverwaltung, Datenabgleich, Zahlung der Differenz, Unterschied zur Lohnsteuer, Anzahl der Außenprüfer, Vereinbarkeit mit Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.05.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/507520. 04. 2007

Ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform ist u. a. geplant, zum 1. Januar 2009 eine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte von Privaten einzuführen. In der Begründung zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wird darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige die Kapitalerträge diesbezüglich nicht mehr gegenüber dem Finanzamt anzugeben braucht und hierdurch „die Anonymität der Anleger“ zukünftig gewahrt bleibe (Bundestagsdrucksache 16/4841, S. 61).

Vor diesem Hintergrund werden jedoch etliche Fragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ermittlung und Abführung der geplanten Abgeltungsteuer relevant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplante Abgeltungsteuer in jedem Einzelfall ordnungsgemäß ermittelt und abgeführt wird?

2

Welche Maßnahmen sind insbesondere für die Sicherung der ordnungsgemäßen Ermittlung und Abführung der von deutschen Banken an in der BRD Steuerpflichtige gezahlten Zinseinkünfte geplant?

3

An welcher Stelle sind besondere diesbezügliche Prüfungsrechte und -pflichten der Steuerverwaltung verankert?

4

Welche diesbezüglichen konkreten Maßnahmen des regelmäßigen Datenabgleichs zwischen Banken, Steuerverwaltung und Steuerpflichtigem sind geplant?

5

Ist im Falle von nicht ordnungsgemäßen Abführungen die abführende Bank und/oder der Steuerpflichtige rückwirkend zur Zahlung der Differenz heranziehbar?

6

Worin unterscheidet sich der in den Fragen 1 bis 5 dargestellte Rahmen von den Vorschriften und Maßnahmen, die für die ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung der Lohnsteuer existieren?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Lohnsteueraußenprüfer zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Lohnsteuerabzugs eingesetzt werden?

Wie viele Kapitalertragsteueraußenprüfer hält die Bundesregierung zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Abgeltungsteuerabzugs ab 2009 für notwendig?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die geplante Anzahl der ab 2009 einzusetzenden Kapitalertragsteueraußenprüfer vor?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Abgeltungsteuer auf Zinserträge mit der Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen, die grundsätzlich einen Informationsaustausch über Zinszahlungen an Gebietsfremde vorsieht und die insbesondere kein Wahlrecht zwischen dem Informationsaustausch und der Einführung einer Quellensteuer enthält?

9

Ist geplant, den in der Richtlinie 2003/48/EG vorgesehenen Informationsaustausch über Zinseinkünfte für Nicht-Gebietsansässige in der BRD regelmäßig auf Gebietsansässige auszudehnen?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 19. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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