Schaffung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems mit sachdienlichen Angaben über geplante Reisen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission prüft die Schaffung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems („EU Travel Information and Authorisation System“ – ETIAS –, siehe das Ratsdokument 7644/16). Es geht dabei um von der Visumpflicht befreite Reisende aus EU-Drittstaaten. Vor ihrer Einreise sollen sie „sachdienliche Angaben über geplante Reisen“ in ein Onlineformular eingeben. Die Informationen würden „automatisch“ verarbeitet. Dadurch sollen Grenzschutzbeamte „bei der Bewertung von aus Drittländern stammenden Besuchern“ unterstützt werden. Nach Erteilung einer Genehmigung zur Einreise verliefen die Grenzverfahren bei der Ankunft laut der Kommission „schneller und reibungsloser“. Das ETIAS habe demnach nicht nur Vorteile für die Sicherheit und das Grenzmanagement, sondern könnte „somit auch als Instrument für die Reiseerleichterung dienen“. Als Vorbild werden ähnliche Systeme in den USA, Kanada und Australien genannt, die auch für EU-Bürger gelten. Die dortigen „Reisegenehmigungssysteme“ beruhen auf Onlineanträgen, in denen der Antragsteller vor Reiseantritt Angaben zu seiner Person, zu Kontaktdaten, zum Zweck der Reise, zur Reiseroute usw. macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Schaffung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), und aus welchem Grund hält sie die Verarbeitung bereits bestehender Systeme zur Vorab-Unterrichtung von Reisenden (etwa PNR und API) für nicht ausreichend?
Welche bestehenden Systeme könnten aus Sicht der Bundesregierung von einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem ergänzt werden?
Was ist der Bundesregierung über Zeitraum, Durchführende und Teilnehmende einer entsprechenden Machbarkeitsstudie der Kommission bekannt?
Welche „sachdienlichen Angaben über geplante Reisen“ sollte ein solches System aus Sicht der Bundesregierung unbedingt vorab erheben?
Welche Vorteile hätte es, wenn etwa die Bundespolizei vor der Einreise einer Person zum Zweck der Reise und zur Reiseroute informiert würde?
Auf welche Weise könnten die von den Reisenden eingegebenen Informationen aus Sicht der Bundesregierung „automatisch“ verarbeitet werden?
Mit welchen Datenbanken sollten diese aus Sicht der Bundesregierung Informationen „automatisch“ abgeglichen werden?
In welchen Verfahren werden derzeit API- und zukünftig PNR-Daten von deutschen Grenzbehörden mit dem SIS II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation) und dem Interpol SLTD abgeglichen, und inwiefern ist dieses Verfahren automatisiert?
Was ist der Bundesregierung über die enthaltenen Informationen der Interpol-Datenbank „Travel Documents Associated with Notices“ (TDAWN) bekannt, und inwiefern werden dort auch Dokumente gespeichert, die nicht als gestohlen oder verloren gemeldet wurden, deren Inhaber jedoch wegen (nicht strafrechtlich relevantem) Verhalten (etwa: „Hassprediger“) auffällig wurden?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, wenn auch die EU-Agentur Frontex und Europol auf die Daten eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems zugreifen dürfen oder dort geführte Datenbanken abgefragt werden?
Inwiefern hält auch die Bundesregierung ein solches System für geeignet, Grenzverfahren bei der Ankunft der Reisenden „schneller und reibungsloser“ vornehmen zu können (bitte erläutern)?
Inwiefern könnten die Reisenden beim Grenzübertritt aus Sicht der Bundesregierung von automatischen Kontrollsystemen profitieren?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll oder notwendig, die in einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem erhobenen Daten auch nach der Ausreise der betreffenden Person weiterhin zu speichern?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Anmeldung in einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem auch eine garantierte Erlaubnis der Einreise bedeuten würde oder ob die Reisenden dennoch an der Grenze mit einer Einreiseverweigerung belegt werden könnten?
Welche Kostenschätzungen zur Einrichtung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Funktionen des im „Paket Intelligente Grenzen“ der Europäischen Union ursprünglich vorgesehenen „Registrierungsprogramm für Reisende“ (RTP) könnte ein EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem aus Sicht der Bundesregierung übernehmen (Bundestagsdrucksache 18/7835)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten in der jüngeren Vergangenheit die Herausgabe von weiterführenden Informationen nach einem DNA-Treffer im Prüm-Verfahren verweigerten und zuvor formelle Rechtshilfeersuchen verlangen?
Welche Priorität räumt die Bundesregierung der Entwicklung eines „Single Search Interface“ (SSI) zur Schaffung einer one-stop-shop-Lösung für die Abfrage mehrerer Informationssysteme ein (Europäische Kommission vom 21. April 2016), und inwiefern sollten davon auch Interpol-Datenbanken erfasst werden?
Was ist der Bundesregierung über Pilotprojekte zur Einführung einer recherchierbaren Fingerabdruckfunktionalität (AFIS) im SIS II bekannt, welcher Zweck wird damit verfolgt, wer führt diese durch und inwiefern werden dabei bereit vorhandene Fingerabdruckdaten im SIS II genutzt?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das SIS II auch DNA-Daten speichern und verarbeiten sollte (Ratsdokument 8437/16)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol Prüm-Partner werden und zur Kreuztreffersuche von DNA-Daten und Fingerabdrücken ermächtigt werden sollte (Ratsdokument 8437/16)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II auch die Festnahme ermöglichen sollten, auch wenn kein Europäischer Haftbefehl vorliegt (Ratsdokument 8437/16)?
Auf welche Weise wollen die Bundesregierung und die zuständigen US-Behörden den gegenseitigen Abgleich von „Reisenden und Asylsuchenden“ („screening of travelers and asylum seekers“) in ihren Datenbanken umsetzen (Pressemitteilung des US-Heimatschutzministeriums vom 17. Mai 2016)?
a) Welche Behörden wären von dieser neuen Zusammenarbeit begünstigt?
b) Welche Datenbanken bzw. Datensammlungen sollen bzw. könnten für einen solchen Abgleich (als Datenquelle und abzugleichende Informationssysteme) genutzt werden?
c) Nach welcher Maßgabe werden die Datenquellen und abzufragenden Daten ausgewählt?
d) Sofern die Abfragen einen Treffer ergeben, nach welcher Maßgabe könnten anschließend auch DNA-, Fingerabdruckdaten oder Gesichtsbilder ausgetauscht werden?
e) Welcher Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens wurde beim Besuch des Bundesministers des Innern in den USA vereinbart?