Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 2)
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Verschiedenen Medienberichten zufolge gab es in den Jahren 2015 und 2016 Durchsuchungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren, die sich gegen rechtsterroristische Bestrebungen richteten.
Im Februar 2016 durchsuchten Einsatzkräfte der bayerischen Polizei Objekte in Oberfranken und Niederbayern. Dabei wurden Medienberichten zufolge mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Einer der in diesem Zusammenhang Beschuldigten soll der bekannte Neonazi und NPD-Politiker Frank R. sein (vgl.: „Razzia bei Neonazis in Bayern“, junge Welt vom 16. März 2016, www.jungewelt.de/2016/03-16/059.php).
Im März 2016 wurden im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen mehrere Beschuldigte Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder der rechten Szene durchgeführt und drei Männer verhaftet, darunter der NPD-Politiker Maik S. Der Gruppe werden neben einem Anschlag auf eine im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete auch verschiedene weitere Anschläge und andere Straftaten vorgeworfen (vgl.: „Dritter Mann nach Brandstiftung in Nauen verhaftet“, rbb online vom 23. März 2016, www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/03/Brandstiftung-Fluechtlingsunterkunft-Nauen-Tatverdaechtiger-festgenommen.html).
Ebenfalls im März 2016 verbot Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière die „Weiße Wölfe Terrorcrew“. Im Zuge dessen wurden in zehn Bundesländern Objekte von Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden unter anderem Kleinkaliberwaffen sichergestellt. Die Beschuldigten weisen zum einen Verbindungen zu dem erwähnten Kreis der Verdächtigen aus dem Raum Bamberg auf. Zum anderen wird gegen mindestens einen Beschuldigten bereits wegen des Verstoßes gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) ermittelt. Im Zusammenhang mit dem sogenannten Werwolf-Kommando fanden im Juli 2013 Durchsuchungen im Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie in den Niederlanden und der Schweiz statt (vgl.: „Rechtsextreme Untergruppe in Bamberg durchsucht“, Bayerischer Rundfunk vom 16. März 2016, www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/weisse-woelfe-verbot-durchsuchung-oberfranken-100.html; „Äußerst gewaltbereit“, ZEIT ONLINE vom 24. März 2016, www.zeit.de/2016/14/weisse-woelfe-terrorcrew-verbot-rechtsextremismus-hamburg-gewalt/komplettansicht).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen63
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Frank R. und einen weiteren Beschuldigten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz?
Fand eine Befassung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) mit der Bürgerwehr „FTL/370“ statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Durchsuchungen vom 12. März 2016, u.a. auf dem Grundstück von Frank R.?
Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?
Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein, wenn ja, von welchen?
Liegen gegen einen/eine oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-rechts Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
Wegen welcher Straftaten wird derzeit gegen die Beschuldigten ermittelt (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Welche Staatsanwaltschaft ist in diesem Verfahren federführend?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, Sprengmittel, des Anschlagsziels sowie Bundeslandes des Auffindeortes)?
Wurden gegen die Beschuldigten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
Waren die Beschuldigten bzw. einer von ihnen Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), und wenn ja, über welche Zeiträume?
Waren die Beschuldigten bzw. einer von ihnen Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobachtungszeiträume angeben)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass einer der Beschuldigten als V-Person für das BfV tätig war oder ist?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass einer der Beschuldigten als V-Person für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig war oder ist?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass einer der Beschuldigten als V-Person für das Bundeskriminalamt (BKA) oder ein Landeskriminalamt tätig war oder ist?
Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit Frank R. und dem anderen Verdächtigen statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Nauener Gruppe um Maik S.?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe?
Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?
Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der Nauener Gruppe aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Mitglieder ihrer Gruppe einen Namen gaben, und wenn ja, welchen?
Wie viele Straftaten werden der Gruppe nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Wurden bei den Durchsuchungen legale oder illegale Waffen und/oder Sprengmittel bzw. Pyrotechnik festgestellt (bitte nach Art der Gegenstände und Auffindeort auflisten)?
Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?
Liegen gegen einen/eine oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Wegen welcher Straftaten wird derzeit gegen die Beschuldigten ermittelt (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?
Falls Frage 29 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen federführend geführt?
Falls Frage 29 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe angelegt, und wenn ja, seit wann?
Wie bewertet das BfV die Nauener Gruppe?
Sieht das BfV in der Nauener Gruppe die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
Falls Frage 33 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Nauener Gruppe nicht um eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur/Gruppe?
Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivisten und Aktivistinnen der Nauener Gruppe in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?
Wurden gegen Mitglieder der Nauener Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
War die Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?
War die Gruppe Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobachtungszeiträume angeben)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Nauener Gruppe als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Nauener Gruppe als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Nauener Gruppe als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt tätig waren oder sind?
Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der Nauener Gruppe statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ zu (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?
Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind ebenfalls Mitglieder der Partei DIE RECHTE?
Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ zur Partei DIE RECHTE ein?
Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind ebenfalls Mitglieder der NPD?
Wie viele Straftaten werden der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Liegen gegen einen/eine oder mehrere der mutmaßlichen Mitglieder staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Wurden bei den Durchsuchungen im März 2016 legale oder illegale Waffen und/oder Sprengmittel bzw. Pyrotechnik festgestellt (bitte nach Art der Gegenstände und Auffindeort auflisten)?
Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?
Wie bewertet das BfV die „Weiße Wölfe Terrorcrew“?
Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt tätig waren oder sind?
Wie viele der Verdächtigen aus dem Verfahren gegen das sogenannte Werwolf-Kommando sind auch Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“?
Wie viele Verdächtige aus dem Verfahren gegen die eingangs erwähnte Gruppe aus dem Raum Bamberg sind auch Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“?
Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?