[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 28. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8991
18. Wahlperiode 30.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Stephan Kühn (Dresden),
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8792 –
Gewässerqualität in Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sauberes Wasser ist für Menschen eine lebensnotwendige Grundlage. Bei
Wasserverunreinigungen drohen gesundheitliche Schäden und eine nachhaltige
Störung des biologischen Gleichgewichts der Arten, die mit dem verunreinigten
Wasser in Berührung kommen. Aus vornehmlich diesen Gründen sind unsere
Gewässer vor Schadstoffeinträgen zu schützen sowie umfassende Kontrollen zu
gewährleisten.
Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der
Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen,
wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird
angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach
Möglichkeit bis zum Jahr 2015 – spätestens bis zum Jahr 2027 – einen guten
ökologischen Zustand erreichen.
In Deutschland befinden sich große Anteile der Oberflächengewässer in keinem
guten Zustand, auch viele Grundwasserkörper sind mit Nitrat und Pestiziden
belastet.
Zustand der Grundwasserkörper im Sachsen
1. Wie hat sich das Messstellennetz bei Grundwasserkörpern in Sachsen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die Untersuchung und Bewertung der Grundwasserkörper ist Aufgabe der
Länder. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie sich das
Messstellennetz bei Grundwasserkörpern in Sachsen entwickelt hat.
2. Welche der vollständig und teilweise auf sächsischem Territorium
befindlichen Grundwasserkörper haben derzeit welchen chemischen und
mengenmäßigen Zustand (bitte einzeln aufführen und nach Landkreisen – inklusive
Hinweis auf Überschreitung der Landkreisgrenzen bei einzelnen
Gewässern – sortieren und die einzelnen Zustandskategorien in Prozentanteilen am
gesamten sächsischen Grundwasserkörperbestand angeben)?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
u. a. für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität verantwortlich. Die dafür zu
Grunde zu legenden Informationen liegen dort in der notwendigen Detailtiefe und
räumlichen Zuordnung vor. Es wird z. B. auf die Antwort auf Drucksache 6/2748
„Ökologische und chemische Gewässergüte sächsischer Grundwasserkörper –
Erfüllung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 in Sachsen“
des Sächsischen Landtages verwiesen.
Eine Darstellung aggregierter Informationen zur Gewässerqualität nach der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für Deutschland enthält die Broschüre des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Auf dem
Weg zu guten Gewässern“ vom Mai des Jahres 2010. Die Broschüre steht unter
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4012.pdf
zum Download zur Verfügung. Zur Beantwortung der Frage wird auf die
Seiten 35 und 33 der Broschüre hingewiesen.
Karte 7: Chemischer Zustand der Grundwasserkörper in Deutschland (S. 35)*
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/8991 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Karte 6: Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper in Deutschland
(S. 33)*
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/8991 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Bundesregierung selbst liegen keine nach Landkreisen gegliederten Angaben
über den chemischen und mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper in
Sachsen vor.
3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen im nächsten Bewirtschaftungszyklus eine Verbesserung der
Grundwasserkörper in Sachsen entsprechend dem Verbesserungsgebot der WRRL
erreicht werden kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Sachsen geeignete Maßnahmen
ergriffen hat, um den Zustand der Grundwasserkörper zu verbessern. Aufgrund langer
Verweilzeiten des Grundwassers werden Maßnahmen jedoch nur langsam
wirksam, so dass eine Verbesserung der Situation auch nur über einen längeren
Zeitraum zu erwarten ist.
4. Bei welchen der in Frage 2 angesprochenen Grundwasserkörper ist nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Verbesserung der Zustandsklasse zu
erwarten?
Der Grundwasserzustand wird in zwei Klassen gegliedert. Das Grundwasser ist
entweder in einem guten oder in einem schlechten Zustand. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass sich der Zustand der Grundwasserkörper in Sachsen, die sich
gegenwärtig noch in einem schlechten Zustand befinden, in den nächsten Jahren
verbessert. In Grundwasserkörpern, in denen die Verweilzeit des Grundwassers
sehr lang ist, kann es Jahrzehnte dauern, bis der gute Zustand wieder erreicht wird.
5. Welche 15 Grundwasserkörper sind in Sachsen am höchsten mit Nitrat und
Pestiziden belastet (bitte mit Ortsangabe und Messstellennummer angeben)?
6. Wo werden in Grundwasserkörpern in Sachsen die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte überschritten (bitte Messwert
angeben)?
7. Bei welchen Grundwasserkörpern in Sachsen wurden im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Biozidprodukte
einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte
überschritten (bitte nach Messwert, Ort und Messstellennummer
aufschlüsseln)?
8. Bei welchen Grundwasserkörpern in Sachsen wurden im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Arsen, Cadmium,
Blei, Ammonium, Chlorid, Sulfat und die Summe aus Tri- und
Tetrachlorethen überschritten (bitte nach Substanz, Messwert, Ort und
Messstellennummer aufschlüsseln)?
Die Fragen 5, 6, 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Einzelmesswerte für Grundwasserkörper in
Sachsen vor. Aus diesem Grund können auch keine Angaben darüber gemacht
werden, in welchen Grundwasserkörpern die höchsten Nitrat- und
Pflanzenschutzmittelbelastungen auftreten bzw. Schwellenwerte für Biozide oder andere
in der Grundwasserverordnung festgelegte Schwellenwerte überschritten werden.
9. Welche Auswirkungen können die dokumentierten, nicht guten chemische
Wasserqualitäten auf die Trinkwassergewinnung haben?
Welche konkreten Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen der im
Anhang 2 der Grundwasserverordnung genannten Substanzen auf die
Trinkwasserqualität liegen der Bundesregierung vor?
Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität sind von den Bedingungen im
Einzelfall abhängig und entsprechend ortsspezifisch zu prüfen. Im Gesamtbild für
Deutschland sind Auswirkungen auf die Qualität des gelieferten Trinkwassers
jedoch sehr selten zu erwarten. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer
Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen der
Trinkwasserverordnung nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht
zur Verfügung stellen. Sofern also das Rohwasser den Qualitätsanforderungen
der Trinkwasserverordnung nicht unmittelbar entspricht, ist das Wasser vor
Abgabe entsprechend aufzubereiten. Art und Umfang dieser
Aufbereitungsmaßnahmen sind von der Qualität des gewonnenen Rohwassers abhängig. Für eine gute
Qualität des Trinkwassers sorgen die Prozesse der Trinkwassergewinnung (meist
aus Grundwasser und wo nicht, dann unter Einbeziehung von Bodenpassage oder
Uferfiltration) und/oder der Trinkwasseraufbereitung, die Verunreinigungen sehr
wirksam entfernen. Alternativ müssen die Wasserversorger auf unbelastete
Rohwasservorkommen ausweichen bzw. Wasser verschiedener Güte verschneiden.
Generell können Verunreinigungen wegen des dargestellten Zusatzaufwands zu
einer (bislang meist nur geringfügigen) Erhöhung der Aufbereitungskosten und
somit der Wasserpreise führen.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Entnahmestellen für Trinkwasser in Sachsen in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt, die sich zur Trinkwassergewinnung eignen, ohne dass es der
Beimischung von Wasser aus anderen Trinkwasserentnahmestellen bedarf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
11. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung in Sachsen mehr
Grundwasserkörper in einem besseren chemischen bzw. mengenmäßigen Zustand
als vor zehn Jahren?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat sich der Zustand
der Grundwasserkörper in Sachsen in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich
verändert.
12. Falls ja, in welcher Größenordnung, und falls nein, inwieweit hat sich der
Zustand der einzelnen Grundwasserkörper verschlechtert (bitte nicht nur die
Veränderung der Zustandsklasse angeben, sondern möglichst auch die
absolute Verschlechterung innerhalb einer Zustandsklasse)?
Detaillierte Angaben über Veränderungen des Grundwasserzustands innerhalb
der Zustandsklassen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zustand der Oberflächengewässer in Sachsen
13. In wie vielen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind Ausnahmen in
Sachsen für Oberflächenwasserkörper von der Auflage des Erreichens eines
guten Gewässerzustands gewährt worden?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität, für die Festlegung von
Maßnahmen zur Wiederherstellung des guten Zustandes und für die Inanspruchnahme
von Ausnahmen (Fristverlängerungen oder weniger strenge Umweltziele)
verantwortlich. Die dafür zu Grunde zu legenden Informationen liegen dort in der
notwendigen Detailtiefe und räumlichen Zuordnung vor. Eine Darstellung
aggregierter Informationen zur Gewässerqualität nach der WRRL für Deutschland enthält
die Broschüre des BMUB „Auf dem Weg zu guten Gewässern“ vom Monat Mai
des Jahres 2010. Die Broschüre steht unter
www.umweltbundesamt.de/
sites/default/
files/medien/publikation/long/4012.pdf zum Download zur Verfügung.
Nachfolgende Tabelle enthält Details zu den Oberflächenwasserkörpern in
Sachsen (Stand: Bewirtschaftungsplan 2009, in einem Wasserkörper kann es mehrere
Ausnahmen geben):
Anzahl Wasserkörper 651
Anzahl Ausnahmen 572
- Ausnahmen wegen Ökologischem Zustand 559
- Ausnahmen wegen Chemischem Zustand 136
Sachsen hat Anteile an den zwei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) der
Oder (hier nur das Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße, ca. 5 Prozent der
Landesfläche) und der Elbe (ca. 95 Prozent der Landesfläche). Es sind Ausnahmen von
der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands in beiden
Bewirtschaftungsplänen der jeweiligen FGE gewährt worden.
14. Was sind die Hauptursachen für die Nichteinhaltung eines guten
Gewässerzustands bei den Oberflächenwasserkörpern?
Spezielle Informationen zu Sachsen liegen der Bundesregierung nicht vor. In
Deutschland sind die Oberflächengewässer zum überwiegenden Teil aufgrund
von Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten in einem
mäßigen bis schlechten Zustand. In den Flüssen sind die aquatischen
Lebensgemeinschaften (Fischfauna, Makrozoobenthos und Gewässerflora) vor allem durch die
überwiegend als „nicht gut“ beurteilte Hydromorphologie und andere allgemeine
Bedingungen – wie Nährstoffbelastungen, Sauerstoffdefizit, Wärmebelastungen
durch Kraftwerkseinleitungen oder auch die Salzbelastung sowie
Schadstoffbelastungen – beeinträchtigt. In den Seen hingegen spielt die Nährstoffbelastung die
dominierende Rolle. In Übergangs- und Küstengewässern sind Nährstoffeinträge
der größte Belastungsfaktor. Zudem sind die Übergangsgewässer in der Regel in
ihrer Hydromorphologie stark beeinträchtigt, was zu der schlechten Einstufung
der Gewässerfauna und -flora beiträgt.
15. Welche der natürlichen Oberflächengewässerkörper (NWB) in Sachsen
haben derzeit welchen ökologischen und chemischen Zustand (bitte einzeln
aufführen und nach Landkreisen – inklusive Hinweis auf Überschreitung der
Landkreisgrenzen bei einzelnen Gewässern – sortieren und die einzelnen
Zustandskategorien in Prozentanteilen am gesamten sächsischen natürlichen
Oberflächengewässerkörperbestand angeben)?
16. Welche der erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper (HMWB) und
welche der künstlichen Oberflächenwasserkörper (AWB) haben aktuell
welches ökologische Potenzial (bitte einzeln auflisten und nach Landkreisen –
inklusive Hinweis auf Überschreitung der Landkreisgrenzen bei einzelnen
Gewässern – sortieren und die einzelnen Klassifizierungen des ökologischen
Potenziales in Prozentanteilen am gesamten sächsischen Bestand der
erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper bzw. der künstlichen
Oberflächenwasserkörper angeben)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
u. a. für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität und die Einstufung des
ökologischen und chemischen Zustandes zuständig. Die dafür zu Grunde zu legenden
Informationen liegen dort in der notwendigen Detailtiefe und räumlichen
Zuordnung vor. Eine Darstellung aggregierter Informationen zur Gewässerqualität nach
der WRRL für Deutschland enthält die Broschüre des BMUB „Auf dem Weg zu
guten Gewässern“ vom Monat Mai des Jahres 2010. Die Broschüre steht unter
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4012.pdf
zum Download zur Verfügung. Zur Beantwortung der Frage wird auf die
Seiten 21 und 23 der Broschüre hingewiesen.
*
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/8991 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
*
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/8991 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen innerhalb des zweiten Bewirtschaftungszyklus eine deutliche
Verbesserung der Oberflächenwasserkörper in Sachsen erreicht werden
kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmenprogramme des
zweiten Bewirtschaftungszyklus zu Verbesserungen der Gewässerqualität führen.
Dabei ist die Zeitspanne zur naturnahen Ausprägung und Wiederbesiedlung der
Gewässer zu beachten, die je nach Situation ggf. viele Jahre betragen kann, nachdem
Belastungen, z. B. der Gewässermorphologie, behoben wurden.
18. Welche zehn Seen sind in Sachsen am höchsten mit Nitrat, Ammonium,
Chlorid, Eisen, Phosphat, Mangan, Sulfat und Pestiziden belastet?
Wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten?
19. Welche zehn Messstellen an Fließgewässern sind in Sachsen am höchsten
mit Nitrat, Ammonium, Phosphat, Chlorid, Sulfat und Pestiziden belastet,
und wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten (bitte nach
Messstellen und Grenzwertüberschreitung auflisten)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Die dafür zu
Grunde zu legenden Informationen werden zurzeit aktuell erhoben und werden
dort in der notwendigen Detailtiefe und räumlichen Zuordnung vorliegen.
Vertiefende Informationen enthalten die Bewirtschaftungspläne/
Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (
www.fgg-elbe.de) sowie die
sächsischen Hintergrundpapiere für die FGE Elbe und Oder auf der Umweltseite
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/14706.htm).
20. Inwiefern wirkt sich die dokumentierte, nicht gute ökologische
Wasserqualität auf die Artenvielfalt in Seen und Flüssen aus?
Welche weiteren Auswirkungen auf die Umwelt sind festzustellen?
Nicht ausreichend gute Lebensräume, mangelhafte Durchgängigkeit, nicht
ausreichend gute allgemeine Bedingungen – wie Nährstoff- oder Salzbelastungen,
Sauerstoffdefizite oder Wärmebelastungen und Überschreitungen von
Schadstoffgrenzwerten – können verhindern, dass sich die typspezifische
Artenzusammensetzung von Gewässern einstellt und die Artenvielfalt aller
Gewässerorganismen verringert wird. Die Beziehungen sind aber komplex und im Einzelfall nur
schwer beschreibbar.
Über weitergehende Detailinformationen könnte das Sächsische Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie verfügen.
21. Welche Auswirkungen können die dokumentierten, nicht guten
ökologischen Wasserqualitäten auf die Trinkwassergewinnung haben?
Sofern die Überschreitung bei Oberflächengewässern auf
Umweltqualitätsnormen beruht, die aus ökotoxikologischen Gründen unter den Werten der
Trinkwasserverordnung liegen, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die
Trinkwassergewinnung.
Nicht gute ökologische Wasserqualitäten können die Trinkwassergewinnung
erschweren, wenn dadurch Schadstoffe ins Trinkwasser gelangen, die dann
entweder zu einem höheren Aufwand in der Trinkwasseraufbereitung führen oder aber
dazu, dass Brunnen aufgegeben und durch andere ersetzt werden müssen. Dies
gilt auch für chemische Stoffe, die durch menschliche Aktivitäten ins
Grundwasser gelangen.
22. In welchem Umfang ging die Versauerung der Gewässer in Sachsen zurück,
und auf welche Maßnahmen führt die Bundesregierung diese Entwicklung
zurück?
Die Versauerung von Binnengewässern kann unterschiedliche Gründe haben.
Man kann natürliche Ursachen (geologisch bedingt) und anthropogen bedingte
Ursachen unterscheiden. Bei anthropogen bedingter Gewässerversauerung
dominieren in den Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland zwei
Hauptursachen: Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft sowie
grundwasserbedingte Versauerung von Oberflächengewässern als Folge des Bergbaus.
Die Versauerung tritt vor allem in Gewässern mit basenarmen Einzugsgebieten
auf. Bei einem Großteil der Binnengewässer Sachsens handelt es sich geologisch
bedingt um gut gepufferte/basenreiche Gewässer. Die Gewässer in den
geologisch weniger gut gepufferten/basenarmen Gewässern Sachsens (z. B. im
Erzgebirge) waren hingegen in der Vergangenheit deutlich von der durch Schwefel-
und Stickstoffeinträge aus der Luft bedingten Versauerung betroffen.
Die Überwachung der Versauerungstendenzen dieser Gewässer erfolgt in der
Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren u. a. im Rahmen der UNECE-
Luftreinhaltekonvention. Hierbei erfolgt auch eine kontinuierliche Erfassung der
Versauerungstendenzen an Binnengewässermessstellen im Erzgebirge. Aufgrund
der deutlichen Verringerung der Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft in
den letzten 30 Jahren ist die immense Versauerung basenarmer Gewässer des
Erzgebirges, des Harzes oder des Thüringer Waldes in den 70er- und 80er Jahren
heute deutlich rückläufig.
Dennoch sind einige wenige Oberflächenwasserkörper Sachsens gegenwärtig
von einer Zunahme der Versauerung betroffen, welche die Folge der ehemaligen
Nutzung großer Landesteile als Bergbaugebiet ist (z. B. Lausitzer
Bergbaurevier – Ostsachsen – und Mitteldeutsches Bergbaurevier – Westsachsen). Der
Braunkohleabbau erforderte in der Vergangenheit eine deutliche Absenkung der
Grundwasserstände. Die nach Aufgabe des Braunkohlenabbaus ansteigenden
Grundwasserstände führen aufgrund von chemischen Reaktionen im Boden
(Oxidationsprozesse) zu einer bergbaubedingten Versauerung von Grund- und
Oberflächenwasser, welche zu einer massiven Verarmung der aquatischen
Lebensgemeinschaft in Binnengewässern führt.
23. Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung passieren, damit die
europäische WRRL eingehalten wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr
beantragt werden müssen?
Ausnahmemöglichkeiten sind integraler Bestandteil der WRRL-Bewirtschaftung.
Generell wird in Deutschland angestrebt, mit den Fristverlängerungen die Ziele
zumindest langfristig zu erreichen und von der Möglichkeit der Zielabsenkung
nur in Einzelfällen Gebrauch zu machen.
Eine Vielzahl von einzelnen Faktoren spielt bei der Beeinflussung des
Gewässerzustandes eine Rolle. Einige Gewässerbeeinträchtigungen wie die
Nitratbelastungen des Grundwassers lassen sich im Rahmen eines Bewirtschaftungsplans nicht
vollständig beseitigen, so dass in Zukunft auch von den Möglichkeiten der
Fristverlängerung Gebrauch gemacht werden muss und weitere
Bewirtschaftungszyklen zur Erreichung des guten Zustands erforderlich sind. In Einzelfällen ist
auch die Festlegung weniger strenger Umweltziele unumgänglich. Ein Verzicht
auf die Ausnahmemöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie ist nach derzeitigem
Kenntnisstand auf absehbare Zeit nicht realistisch.
24. Sind nach Ansicht der Bundesregierung in Sachsen mehr
Oberflächengewässer in einem besseren ökologischen Zustand als vor zehn Jahren?
Im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL wird der Zustand der
Oberflächengewässer in der Bundesrepublik Deutschland mit verbesserten und
anspruchsvolleren Methoden ermittelt als zuvor. In den vergangenen Jahren wurden die
Bewertungsergebnisse des ökologischen Zustandes zweimal in den Jahren 2010 und
2016 an die Europäische Kommission übermittelt. Für Sachsen (siehe
nachfolgende Tabelle) können in diesem Zeitraum Veränderungen des ökologischen
Zustandes von den schlechteren Klassen 5 (schlecht) und 4 (unbefriedigend) zu den
nächstbesseren Klassen verzeichnet werden. Der Zustand der sächsischen
Gewässer hat sich somit leicht verbessert, allerdings hat sich die Anzahl der
Oberflächengewässer, die das vorgegebene Ziel erreichen, kaum geändert. Dennoch gilt
es dabei zu beachten, dass auch innerhalb des o. g. Zeitraums Veränderungen und
Anpassungen der Bewertungsverfahren erforderlich waren, welche die
unmittelbare Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus den genannten Jahren einschränkt. Es
gilt ebenfalls zu beachten, dass die im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL
bereits durchgeführten Maßnahmen zur einer langfristigen Erholung der für den
ökologischen Zustand bewertungsrelevanten Biozönosen führen werden, diese
Erholung allerdings mehr Zeit benötigt und sich oft nicht unmittelbar in deutlich
verbesserten Zustandsbewertungen für einen Wasserkörper abbildet.
Ökologischer Zustand oder Ökologisches
Potential
Jahr
2009
(% aller Wasserkörper)
2015
(% aller Wasserkörper)
sehr gut 0 0
gut 5,5 5,1
mäßig 26,9 33,4
unbefriedigend 23,2 27,6
schlecht 44,4 33,9
unklar 0 0
25. Welche Auswirkungen des Klimawandels auf Wassermenge, veränderte
Hoch- und Niedrigwasserphasen u. Ä. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Gewässern von Sachsen zu beobachten, und welche
Auswirkungen haben diese auf die Artenvielfalt?
In Sachsen wurden seit dem Jahr 1961 abnehmende Niederschläge im Zeitraum
von April bis Juni beobachtet. So zeigt sich für diese Periode eine kontinuierlich
verstärkte negative Wasserbilanz, so dass insbesondere in diesem Zeitraum mit
einer Zunahme des Trockenheitsrisikos gerechnet werden muss. In der Periode
Juli bis September haben die Niederschläge eher zugenommen. Insbesondere im
Zeitraum Juli bis September ist davon auszugehen, dass der Anteil von
Starkregenereignissen an den Niederschlagssummen zugenommen hat. Für den Winter
wurde bisher eine ausgeprägte dekadische Variabilität hinsichtlich Temperatur,
Niederschlag und Wasserbilanz beobachtet.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens (KliWES) in Sachsen wurde die
Entwicklung des Wasserhaushaltes unter dem Einfluss des Klimawandels untersucht.
Folgende grundsätzliche Aussagen können aus dem Vorhaben abgeleitet werden:
Die Grundwasserneubildung hat abgenommen. Dies würde langfristig einen
Rückgang des Dargebotes bedeuten.
Die Dauer und Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen nimmt zu.
Häufigere und ggf. höhere Hochwasserereignisse können durch die
verwendeten Modelle nicht abgebildet werden, da extreme Hochwasser nur
unzureichend erfasst werden.
Insgesamt ist in Sachsen von eher moderaten Entwicklungen hinsichtlich der
Folgen des Klimawandels bis 2050 auszugehen. Für den Zeitraum bis 2100 werden
eher deutlichere Veränderungen erwartet. Die Gebiete des Braunkohletagebaus
bedürfen einer gesonderten Untersuchung.
Die in den Klimaprojektionen erwartete Abnahme der Niederschläge und die
gleichzeitige Zunahme der Verdunstung durch steigende Lufttemperaturen
würden sich deutlich auf die Abflüsse auswirken. Die Untersuchungen der
Abflusswerte zeigen im Detail, dass im Zeitraum 1961 bis 1990 in Sachsen Abflusswerte
zwischen 300 mm/a und 400 mm/a dominierten. Diese Werte reduzieren sich bis
2100 vermutlich auf unter 200 mm/a Abfluss für einen Großteil der Fläche. Im
Mittel ergibt sich vermutlich eine Abnahme der Abflusswerte von 50 Prozent für
den Zeitraum 2071 bis 2100 gegenüber 1961 bis 1990. Neben diesen
durchschnittlichen Werten zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. So verringert
sich der Gesamtabfluss im Erzgebirge vermutlich nur um rund 20 Prozent. Für
Nordsachsen, das Elbtal und die Lausitz zeigen die Modellergebnisse aber einen
Rückgang der Abflüsse um bis zu 75 Prozent.
Aus dem o. g. KliWES-Projekt lassen sich allgemeine Aussagen zu
Niedrigwasserkennwerten ableiten. Eine sachsenweite Auswertung der NQ7- und NQ15-
Kennwerte zeigte unter der Annahme der Klimarealisierungen eine zukünftige
Zunahme der Niedrigwasserperioden. So muss eine Häufung von
Niedrigwasserperioden mit einer Dauer von mehr als 7 Tagen (NQ7) angenommen werden.
Gleichzeitig sinkt der Durchfluss innerhalb dieser Perioden tendenziell.
Ein geringerer Durchfluss und eine geringere Wassermenge in Fließgewässern
können grundsätzlich vielfältige Wirkungen auf die aquatische
Lebensgemeinschaft haben. Folge ist in den Sommermonaten oft auch eine höhere
Wassertemperatur, die eine niedrigere Sauerstoffkonzentration nach sich zieht. Das bedeutet
Stress für die im Wasser lebenden Tiere, z. B. Fische. Weiterhin können durch
die niedrigen Wasserstände besondere Lebensräume, z. B. Laichplätze in den
Auen nicht mehr erreichbar sein. Die veränderte Fließgeschwindigkeit hat
Auswirkungen auf das Sohllückensystem am Grund eines Flusses. Hier kann es zu
einer verstärkten Sedimentation kommen, die wiederum den Rückzugsraum
vieler Insekten einschränkt.
Neben diesen allgemeinen Ausführungen sind der Bundesregierung keine
konkreten Untersuchungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die
aquatische Lebensgemeinschaft und die Artenvielfalt in Sachsen bekannt.
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