[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 13. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9217
18. Wahlperiode 19.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8808 –
Situation und Beratung von Trans-Menschen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschen, die ihr tatsächliches Geschlecht vom Staat anerkennen lassen
möchten oder die das Zweigeschlechtersystem ablehnen (im Folgenden kurz: Trans-
Menschen), sind nach Auffassung der Fragesteller und Stimmen aus der
Literatur in der deutschen Gesellschaft immer noch stark von Ausgrenzung,
Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen (Plett, Konstanze (2015),
Diskriminierungspotentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im
deutschen Recht). Transphobie ist weit verbreitet und führt nach Auffassung der
Fragesteller und Stimmen aus der Literatur zu Nachteilen bei Bildung,
Gesundheitsversorgung, im Arbeitsleben und bei der sozialen Teilhabe (Die
Parlamentarische Versammlung des Europarates (2015), Resolution 2048,
Discrimination against transgender people in Europe). Vor allem bereitet der Weg der
Geschlechtsangleichung vielfältige Probleme und Belastungen: Trans-Menschen
werden mit bestimmten „Krankheitsbeschreibungen“ und engen,
zweigeschlechtlich definierten Begutachtungs- und Behandlungsstandards sowie einer
gleichermaßen starren Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) konfrontiert (Becker
et al. 1997; im Folgenden „Standards of Care“ genannt). Sowohl der Zugang
zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz
(TSG) als auch zu somatischen Geschlechtsangleichungsmaßnahmen ist an den
Nachweis einer eindeutig gegengeschlechtlichen Identifikation im sogenannten
Gegengeschlecht gebunden. Die Diagnose einer „Störung“ als Voraussetzung
rechtlicher Anerkennung der Geschlechtsidentität erkennt nicht nur der
Europarat in seiner Transgender Resolution von 2015 (Dok. 13742) als
diskriminierend. Auch der Weltärztebund (2015) fordert eine Entpathologisierung sowie
bessere somatische und psychologische Gesundheitsversorgung für Trans-
Menschen.
Häufig arbeiten sich zudem nach Auffassung der Fragensteller die
Krankenkassen starr an diesen Maßstäben ohne Blick für den Einzelfall ab und ohne zu
erkennen, dass es sich lediglich um Richtlinien handelt. So wird beispielsweise
die begleitende Psychotherapie von manchen Trans-Menschen für einen
wirklichen Reflexionsprozess genutzt, während die weitaus überwiegende Anzahl der
Behandlungssuchenden sie als Privatsphäre verletzende Zwangsmaßnahme und
als nicht hilfreich empfinden.
Trans-Menschen befinden sich schon in einer belastenden Situation, die durch
diese zusätzlichen Hürden oft ihr Wohlbefinden und häufig auch ihre
Gesundheit noch weiter gefährdet.
Denn Trans-Menschen sind überdurchschnittlich starkem Minoritätenstress
ausgesetzt, der sich schädlich auf den Gesundheitszustand auswirkt. Sie haben
signifikant erhöhte Selbstmordversuchsraten (ca. 30 Prozent) und werden durch
sozioökonomische Ausgrenzung sowie unzugängliche und fremdbestimmte
rechtlich-medizinische Regelungen für den Transitionsprozess häufig in die
soziale Isolation, in Depressionen und selbstgefährdendes Verhalten gedrängt
(erhöhte Suchtraten, erhöhtes HIV-Infektionsrisiko etc.; s. Meyer, Ilan H. (1995),
Minority stress and mental health in gay men. Journal of Health and Social
Behavior, 36 (1), pp. 38-56). Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ihnen durch
mehrstufige Diskriminierungen erschwert, ihr Einkommen häufig nicht
qualifikationsgerecht und Kündigung bzw. Kündigungsdrohung ein Begleitrisiko der
Transition (Franzen, Jannik & Sauer, Arn (2010), Benachteiligung von Trans-
Personen, insbesondere im Arbeitsleben, i. A. v. Antidiskriminierungsstelle des
Bundes). Entsprechend unterliegen Trans-Menschen einem erhöhten
Armutsrisiko und werden bei Jobcentern immer noch oft als nicht vermittelbar eingestuft
(vgl. Frost, David M. & Nezhad, Sheila (2015), Minority Stress and Suicide in
Lesbians, Gay Men, and Bisexuals. In: Goldblum, Peter; Espelage, Dorothy L.;
Chu, Joyce & Bongar, Bruce: Youth Suicide and Bullying. Challanges and
Strategies for Prevention and Intervention (pp. 177-187), Oxford: Oxford
University Press.Oxford University Press; Testa, Rylan J.; Habarth, Janice; Peta,
Jayme; Balsam, Kimberly & Bockting, Walter (2014), Development of the
Gender Minority Stress and Resilience Measure. Psychology of Sexual Orientation
and Gender Diversity, pp. 1-13).
Diese nach Auffassung der Fragesteller vielfältigen
Ausgrenzungsmechanismen und Diskriminierungsstrukturen führen dazu, dass Trans-Menschen oft
(psychiatrische, psychotherapeutische, psycho-soziale, transitionsspezifische
und/oder antidiskriminatorische) Beratungsangebote für die aufgefächerten
Themen und Beratungsanliegen in Anspruch nehmen wollen bzw. müssen
(Günther, Mari (2015). Psychotherapeutische und beratende Arbeit mit Trans-
Menschen. Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis, 47 (1), pp. 113-124;
Meyer, Erik (2013). Trans-Beratung als „dritte Säule“ in der Versorgung
transidenter Menschen? Eine retrospektive Analyse. Hamburg; Meyer, Erik (2015).
Trans affirmative Beratung. psychosozial, 38 (140), pp. 71-86; Meyer, Erik
(2015). Trans-Beratung als „dritte Säule“ in der Versorgung transidenter
Menschen. In: Driemeyer, Wiebke; Gedrose, Benjamin; Hoyer, Armin & Rustige,
Lisa: Grenzverschiebungen des Sexuellen (pp. 201-216). Gießen: Psychosozial-
Verlag.Psychosozial-Verlag; Fritz, Vera (2013). Infrage gestellt.
Dekonstruktive Aspekte psychosozialer Beratung und Therapie von Menschen mit einer
trans Identitätsthematik. Gestalttherapie, 27 (1), pp. 135-147).
Bisher jedoch ist Trans-Beratung bis auf wenige Ausnahmen nicht
professionalisiert, nicht themenspezifisch und nicht flächendeckend verfügbar. Es ist
unklar, welcher Anteil der Beratungslast von ehrenamtlichen Beratungen
geschultert wird und welchen Qualitätsstandards die Beratung von Trans-Menschen
genügen muss.
1. Sind der Bundesregierung die Orte und Einrichtungen bekannt, an denen
Trans-Beratung angeboten wird?
Wenn ja, welche sind das, und welche Art der Trans-Beratung bieten sie an?
Der Bundesregierung sind zahlreiche sogenannte Trans-Beratungsangebote
bekannt. Dazu zählen u.a. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Vereine,
Interessenvertretungen. Zum Teil findet Beratung auch in informellen
Zusammenschlüssen statt. Es gibt professionelle, psychotherapeutische Beratung, sogenannte
community-basierte (Peer-)Beratung, Beratung durch Weitergabe von
Erfahrungswissen etc. („Peer“-Beratung bezeichnet hier Beratung von Personen, die eigenes
Erfahrungswissen besitzen).
Auf Bundesebene bietet nach Kenntnis der Bundesregierung die unabhängige
Antidiskriminierungsstelle des Bundes juristische Erstberatungen für Personen
jeglicher geschlechtlicher Identität an. Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes bis Mai 2016 wurden 290 Anfragen und Beratungsfälle dem Thema
„Transsexualität / Trans*“ (Anmerkung: Das Zeichen * wird verwendet, um
auszudrücken, dass alle Aspekte von Transsexualität, Transgender,
Transgeschlechtlichkeit etc. mit gemeint sind) zugeordnet von etwa 21 000 Anfragen insgesamt.
In den Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere
folgende Beratungsstellen aktiv:
In Baden-Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
landesweite Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle,
transgender, queere und intersexuelle Menschen aufgebaut. Die Etablierung der
Strukturen für eine bedarfsgerechte und fachlich qualifizierte Beratung wird in den
Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 200 000 Euro gefördert. Ziel ist der
landesweite Zugang zu fachlich fundierter, psychosozialer Beratung, ohne den
Aufbau von Doppelstrukturen. Um landesweit vorhandene Expertise nutzen
und Erfahrungen bündeln zu können, werden auch kleinere Organisationen der
Community vor Ort, durch eine Stärkung der Selbsthilfestrukturen, gezielt
unterstützt. Die Erarbeitung von Standards und Qualifizierung von Beratenden
ist ein weiterer Schwerpunkt des Projekts. Gab es bei Projektbeginn im
November 2015 persönliche Beratungsangebote nur an den drei Standorten
Freiburg (Rosa Hilfe e. V.), Mannheim (PLUS) und Stuttgart (fetz
Frauenberatungs- und Therapiezentrum e. V.), so gibt es jetzt persönliche Beratung auch
in Ravensburg (foqus e. V.), Konstanz (VLSP) und Heidelberg (PLUS). Eine
besondere Rolle spielt in diesem Rahmen der VLSP, Verband für lesbische,
schwule, bissexuelle, „trans*“, intersexuelle und queere Menschen in der
Psychologie e. V. Die in Baden-Württemberg schon lange vernetzten und aktiven
Mitglieder dieses bundesweiten Verbands bieten jetzt Beratungen sowohl
persönlich als auch per Telefon, Skype oder Mail an. Im Mai 2016 wurde die erste
Beratungsstelle in Ulm gegründet. Die „Beratungsstelle für trans-sexuelle,
transgender und/oder intersexuelle Menschen“ ist Teil des Projekts
„Etablierung landesweiter Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle,
transgender, intersexuelle und queere Menschen“ vom „Netzwerk LSBTTIQ
Baden-Württemberg“.
In Bayern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Koordinationsstelle
für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Landeshauptstadt München. Die
Landeshauptstadt München finanziert für ihren Zuständigkeitsbereich ab
Herbst 2016 eine „Fach- und Beratungsstelle für trans*idente und intersexuelle
Menschen“. Diese wird psychosoziale und lebenspraktische Beratung und
Unterstützung bieten. Zudem werden die Selbsthilfeorganisationen der
„Trans*Community“ in München unterstützt. Diese Organisationen bieten
ebenfalls psychosoziale und lebenspraktische Hilfen sowie Freizeitangebote
usw. Des Weiteren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den LSVD
Landesverband Bayern e. V., den Beauftragten für Diskriminierungsfragen beim
Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg und die Deutsche Gesellschaft für
Transidentität und Intersexualität e. V. und die Toleranzfabrik e. V.
In Berlin gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung folgende
Beratungsstellen: Sonntags-club e. V.: psychosoziale Beratung, u. a. für transgeschlechtliche
Menschen; Trans-Inter-Queer: niedrigschwellige psychosoziale Erstberatung
für trans- und intergeschlechtliche Menschen; Queer Leben/ Trialog e. V.:
stationäre und ambulante Jugend- und Familienhilfe; Schwulenberatung gGmbH:
„Inter* und Trans*beratungsstelle Queer leben e. V.“.
In Brandenburg gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ des Landes Brandenburg
(LKS) in Trägerschaft des AndersARTIG e. V. mit Sitz in Potsdam und den
Transistor-Stammtisch“ in Potsdam: Selbsthilfegruppe für transidente/
transsexuelle Menschen mit Unterstützung des Katte e. V.
In Bremen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Transrecht e. V.
In Hamburg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. April 2016 im
magnus-hirschfeld-Centrum Hamburg eine „Netzwerkstelle Trans*“
eingerichtet. Dort findet eine Peer-to-Peer Beratung transgeschlechtlicher Menschen
sowie von deren An- und Zugehörigen statt. Überdies beinhaltet die
Projektförderung Akzeptanzarbeit. Dieser Teil des Projektes hat die Sensibilisierung,
Beratung und Information von Gesellschaft, Behörden, Firmen,
Organisationen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren zum Ziel. Seit 2014 fördert die
zuständige Behörde das Projekt „read“ (Beratung für das Recht auf
Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuelle Orientierungen) des Trägers
basis&woge e. V., das qualifizierte Antidiskriminierungsarbeit anbietet für
Menschen, die von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen
Orientierung oder Geschlechtsidentität betroffen sind. Die Beratung schließt
Rechtsberatung und psychosoziale Beratung ein und bietet darüber hinaus auch
Beratung und Unterstützung von nichtrechtlichen Interventionen. Das im Jahr
2013 gegründete Interdisziplinäre Transgender Versorgungscentrum Hamburg
am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) bietet nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Vielfalt von Behandlungen, die von transidenten
Menschen im Zuge der Geschlechtsangleichung in Anspruch genommen werden
können. Dies beinhaltet neben psychosozialer Beratung und
psychotherapeutische Unterstützung auch unmittelbar geschlechtsangleichende Maßnahmen.
Neben diesen expliziten Angeboten für transgeschlechtliche Menschen fördert
Hamburg weitere Projekte im Jugend- und Erwachsenenbereich, die sich
schwerpunktmäßig an homo- und bisexuelle Menschen richteten, durchaus und
zunehmend aber auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen
aufgesucht werden.
In Hessen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Trans-Ident e. V. in
Frankfurt am Main, das autonome Queer-Referat der Evangelischen
Hochschule Darmstadt, das queere Jugendzentrum Kuss41 in Frankfurt/Main,
welches „Trans*-Beratung“ und einen 14-tägigen „Trans*-Treff“ anbietet.
Außerdem gibt es die SCHLAU-Projekte (Träger: Our Generation e. V.), die in
Workshops mit Schulklassen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den
Themen geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen arbeiten,
sowie die Beratungs- und Informationsstelle dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für
Transidentität und Intersexualität e. V.) Rhein-Main.
In Niedersachsen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Trans*
Beratung“ im Andersraum e. V. in Hannover angeboten. Eine hauptamtliche
Beratung zu „Trans*geschlechtlichkeit“ wird ebenfalls durch die Beratungsstelle
Beratungs- und Therapie Zentrum Hannover - BTZ angeboten werden. Ein
weiteres Beratungsangebot wird durch die Beratungsstelle Osterstraße in
Hannover gemacht. Des Weiteren kann mittlerweile eine qualifizierte „Trans*
Beratung“ in einigen niedersächsischen Selbsthilfegruppen angeboten werden.
Daneben gibt es diverse Selbsthilfegruppen und Beratungsinitiativen, die aus
unterschiedlichen Perspektiven Gespräche und Begleitung zum Thema
„Transgeschlechtlichkeit/Transsexualität“ anbieten.
In Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende
Spezialberatungsstellen für „LSBTI*“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transsexuelle, Intersexuelle und andere Menschen mit Fragen zur Geschlechtsidentität
ausgedrückt durch „*“) und ihre Angehörigen bekannt (ggfls. nur
verantwortungsvolle Lotsenfunktion sofern in den Beratungsstellen keine Peer-
Berater_innen zur Verfügung stehen): andersROOM, KCM Schwulenzentrum
Münster, Lebedo, Rosa Strippe Bochum e. V., Rubicon e. V., Mobile Beratung
des Sozialvereins für Lesben und Schwule, „together“ – „Trans*
Jugendberatung“ des SVLS e. V., „Trans*-Beratung Düsseldorf“. Darüber hinaus gibt es
weitere Angebote in NRW, die u. a. unter
www.trans-nrw.de/selbsthilfegruppen
zu finden sind.
In Rheinland-Pfalz wird nach Kenntnis der Bundesregierung Peer-Beratung
überregional durch QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. (Schwerpunkt Mainz,
Trier und Koblenz) und die dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für
Transsexualität und Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz, geleistet.
Daneben gibt es Peer-Beratung durch “InTra*Beratung“ (ebenfalls überregional)
sowie der Selbsthilfegruppe für Transmänner und deren Angehörige (Pfalz).
Im Saarland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Transgender
Gruppe beim Lesben- und Schwulenverband (LSVD e. V.) Saar zum
Austausch von gemeinsamen Erfahrungen, Problembewältigungen im Alltag,
Tipps im Umgang mit Behörden, Kampf für gemeinsame Rechte und
Antidiskriminierung von Transgender Menschen.
In Sachsen-Anhalt ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „BBZ lebensart
e. V.“ (Begegnungs- und Beratungszentrum lebensart e. V.) in Halle, das
Einzelberatung von Trans-Menschen und ihren Angehörigen sowie Beratung
transgeschlechtlicher Jugendlicher persönlich, telefonisch, oder per E-Mail
durchführt, aktiv. Außerdem gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
„Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e. V.“, die für Vernetzung und
Beratung im mitteldeutschen Raum zuständig sind.
In Schleswig-Holstein bietet nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere
die Beratungsstelle „Haki e. V.“ telefonisch Beratungen an zu allen Problemen,
denen sich Trans-Menschen oder ihre Angehörigen ausgesetzt sehen.
In Thüringen aktiv sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beratungsstelle und Selbsthilfegruppe „ZWANG?los! TS“ für Erwachsene ab 18 Jahren
sowie die Beratungsstelle und Selbsthilfegruppe „ZWANG?los! TIS-Kids“ für
Eltern von transgeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Erfurt.
2. Wie viele Beratungsstellen für Trans-Menschen in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung öffentlich gefördert, und mit welchem Anteil
beteiligt sich die Bundesregierung daran?
Der Bundesregierung ist nicht im Einzelnen bekannt, wie viele Beratungsstellen
für Trans-Personen über die in der Antwort zu Frage 1 gemachten Angaben
hinaus öffentlich gefördert werden. Die Bundesregierung ist nicht zuständig für die
Förderung von Regelstrukturen und setzt nur im Einzelfall politische Impulse
z. B. durch Pilotprojektförderung oder im Rahmen von spezifischen
Bundesprogrammen.
Im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ werden 9 Modellprojekte gegen
Homo- und Transfeindlichkeit unterstützt. Dabei will das Projekt „Akzeptanz für
Vielfalt – gegen Homo-, Trans* und Interfeindlichkeit“ der Stiftung Akademie
Waldschlösschen (Fördersumme 2015/2016: 129 942 Euro) u. a. auch eine
Verzahnung professioneller Bildungs- und Beratungsangebote erreichen. Die
Türkische Gemeinde Baden-Württemberg will im Projekt „Andrej ist anders und Selma
liebt Sandra“ (Fördersumme 2015/2016: 260 000 Euro) eine Beratungsstruktur
aufbauen.
Im Rahmen der Strukturentwicklung fördert das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch das Jugendnetzwerk Lambda,
um den Aufbau eines Bundesverbandes Trans* (Fördersumme 2015/2016:
207 574 Euro) zu ermöglichen, der dann auch u. a. Peer- und/oder
professionalisierte Beratung anbieten kann.
Darüber hinaus gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung folgende weitere
Beratungsstellen, die aus Landes- oder kommunalen Mitteln finanziert werden:
In Baden-Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ eine
erste (ausschließliche) Trans-Beratungsstelle in Ulm eingerichtet, die jedoch
landesweit tätig sein wird. Diese wird bis Ende 2016 mit Mitteln aus dem
Aktionsplan in Höhe von 40 000 Euro gefördert.
In Bayern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beratungsstelle in
München, die rein kommunal finanziert ist.
Die Berliner Beratungsstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus
Landesmitteln und Sondermitteln (Deutsche Klassenlotterie Berlin) gefördert.
In Brandenburg wird nach Kenntnis der Bundesregierung die LKS -
„Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu
Frage 1) durch das Land Brandenburg gefördert.
Bremen beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung, Transrecht e. V. im
Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und
Interphobie zu fördern.
In Hamburg werden nach Kenntnis der Bundesregierung die drei in der
Antwort zu Frage 1 aufgezählten Beratungsstellen öffentlich gefördert.
In Niedersachsen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Beratungsstelle ausschließlich für sogenannte „Trans*Personen“. Die unter der Antwort
zu Frage 1 genannten Beratungsstellen Andersraum e. V. und BTZ (siehe
Frage 1) werden mit Landesmitteln gefördert, die Beratungsstelle Osterstraße
wird im Wesentlichen aus kommunalen Mitteln finanziert.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die in der Antwort zu Frage 1
benannten Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen aus Landesmitteln gefördert.
Weitere Selbsthilfeinitiativen, die „Trans*-Beratung“ anbieten, werden
teilweise ebenfalls aus öffentlichen Mitteln gefördert.
QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. erhält nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Landesförderung für seine rund 30 Mitgliederverbände (2016 rund
33 000 Euro). Diese Förderung wird u. a. auch für die Qualifikation von Peer-
Berater_innen genutzt.
Im Saarland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine spezialisierte
Beratungsstelle für Trans-Menschen. Der Lesben- und Schwulenverband e. V.,
der eine Transgendergruppe betreut, wird aus Landesmitteln gefördert.
In Schleswig-Holstein werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beratungsstellen die Vereine Haki e. V. und NaSowas e. V. mit Mitteln des Landes
Schleswig-Holstein gefördert.
3. Sofern es sich um LSBTI-Beratungsstellen (LSBTI: Lesben, Schwule,
Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle) handelt, welcher Budgetanteil ist
zweckgebunden für Angebote, die Trans-Menschen zugutekommen?
Die in der Antwort zu Frage 2 genannten, durch Bundesprogramme geförderten
Beratungsstellen wenden sich gezielt an sogenannte „transsexuelle/trans*
Personen“.
Zur Förderung in den Ländern liegen der Bundesregierung folgende Kenntnisse
aus den Bundesländern vor:
In Baden-Württemberg wurde eine landesweite Beratung für lesbische,
schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, queere und intersexuelle
Menschen aufgebaut. Die Etablierung der Strukturen für eine bedarfsgerechte und
fachlich qualifizierte Beratung wird in den Jahren 2015 und 2016 mit
insgesamt 200 000 Euro gefördert. Hiervon sind 40 000 Euro ausschließlich für den
Aufbau der Transberatung in Ulm vorgesehen. Die Anliegen von Trans-
Menschen werden bei dem Konzept und Aufbau der landesweiten Beratung von
LSBTTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender,
Intersexuelle, Queer)-Personen berücksichtigt.
Bayern: In München sind die Beratungsstellen für Lesben und Schwule
städtisch gefördert und beraten derzeit „Trans*Personen“ mit, bis die „Einrichtung
der Fach- und Beratungsstelle Trans* und Inter*“ erfolgt ist.
In Berlin sind die Budgetanteile der sog. LSBTI-Beratungen im Sonntagsclub,
der transgeschlechtlichen Menschen zu Gute kommt, nicht einzeln
ausgewiesen.
Hamburg fördert nach Kenntnis der Bundesregierung neben den genannten
Angeboten, die sich explizit an transgeschlechtliche Menschen wenden,
weitere Projekte im Jugend- und Erwachsenenbereich, die sich schwerpunktmäßig
an homo- und bisexuelle Menschen richteten, durchaus und zunehmend aber
auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufgesucht werden.
Budgetanteile für die Beratung einzelner Zielgruppen sind dabei nicht
ausgewiesen.
Bei der Förderung der sechs „Spezialberatungsstellen für LSBTI* und ihre
Angehörigen“ in Nordrhein-Westfalen (vgl. Antwort zu Frage 1) aus Mitteln des
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
Nordrhein-Westfalen werden keine gesonderten Teilansätze für die Beratung
einzelner Zielgruppen ausgewiesen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt von Seiten des Landes keine Budgetierung für
Trans-Menschen bei der Förderung von „QueerNet Rheinland-Pfalz e. V.“.
4. Wie geht die Bundesregierung auf ihre eigene Forderung auf
Bundestagsdrucksache 18/2482 ein und stellt sicher, dass spezialisierte Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für Trans-Menschen flächendeckend ausgebaut
und finanziell abgesichert werden?
Das BMFSFJ führte am 29. Juni 2016 einen Fachaustausch zum Thema
„Beratungs- und Unterstützungsbedarfe für transsexuelle/trans* Menschen und ihre
Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen“ durch. Eingeladen waren
zahlreiche sogenannte community-basierte Beratungsstellen, Erfahrungsexpert_innen
und psychosoziale Regelberatungsstellen. Das Ziel der Veranstaltung war es, die
Beratungsbedarfe zu eruieren und Maßnahmen zur Stärkung der Beratung- und
Unterstützungslandschaft zu diskutieren. Die Veranstaltung wurde für das
Internet aufgezeichnet und wird im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe
„Inter- und Transsexualität“ ausgewertet werden. Eine Dokumentation ist in Arbeit.
Des Weiteren wird das Thema in der IMAG „Inter- und Transsexualität“ intensiv
diskutiert. Zudem fördert die Bundesregierung Projekte zur Förderung der
Unterstützungsstruktur: Zum Beispiel das Jugendnetzwerk Lambda e. V. zum Aufbau
einer „Chat-Beratung“ für LSBTQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und
Queer) -Jugendliche; das Deutsche Jugendinstitut zum Projekt „Coming-out- und
dann…?!“, in dem individuelle Unterstützungserfahrungen von LGBT-
Jugendlichen eruiert werden; profamilia für die Erstellung des Leitfadens „Psychosoziale
Beratung von inter* und trans* Personen und ihren Angehörigen“; den LSVD
e. V. für die Übersetzung eines Leitfadens ins Arabische für LSBT-(Lesben,
Schwule, Bi-sexuelle, Trans)Geflüchtete.
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für
Trans-Kinder und -Jugendliche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zudem wendet sich der aus einer
Selbsthilfegruppe entstandene Verein Trans-Kinder-Netz e. V. speziell an Kinder
und Jugendliche und ihre Angehörigen.
Zudem liegen der Bundesregierung folgende Erkenntnisse aus den
Bundesländern vor:
In Baden Württemberg wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai
2016 die erste Trans-Jugendgruppe „Teen-Gender“ in Ulm ins Leben gerufen.
Bei „Teen Gender“ können sich Jugendliche bis zu 25 Jahren in einem auf die
„Vielfalt von Geschlecht“ verständnisvoll reagierenden Umfeld untereinander
austauschen. Gemeinsame Projekte und Unternehmungen stärken das Selbst-
und Gemeinschaftsbewusstsein und geben die Möglichkeit, ohne Angst und
Sorge Zeit in der Gruppe zu verbringen. Auf Anfrage werden auch
Einzelgespräche und Elternabende angeboten.
In Bayern finanziert und unterstützt die Landeshauptstadt München nach
Kenntnis der Bundesregierung das diversity-Jugendzentrum in München. Hier
gibt es auch eine Jugendgruppe für Trans*Jugendliche und junge Erwachsene
bis 27 Jahre. Hier sind 2 halbe Planstellen für Sozialarbeiter_innen finanziert,
die auch trans*Jugendliche beraten. Im Bereich der Jugendarbeit gibt es in
Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung Jugendverbände, die sich der
Thematik explizit annehmen. So bietet z. B. Lambda Bayern als „bayerischer
Dachverband der LesBiSchwulen und Trans Jugendgruppen“ Betreuungs- und
Unterstützungsangebote für die bayerischen Jugendgruppen direkt durch
Know How, Ausbildung und strukturelle Hilfe sowie durch landesweite
Projekte zu spezifischen Themen (vgl.
www.lambda-bayern.de). Lambda ist
Mitglied im BJR (Bayerischer Jugendring).
In Berlin bietet nach Kenntnis der Bundesregierung „Queer Leben/Trialog
e. V.“ stationäre und ambulante Jugend- und Familienhilfe.
In Bremen, Hamburg und Hessen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
in der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen für Trans-Kinder und
Jugendliche zuständig.
In Niedersachsen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das
Beratungsangebot des „Andersraums für trans*geschlechtliche Menschen“ auch ein
eigenes Angebot für sogenannte transgeschlechtliche Jugendliche und deren
Eltern. Neben den Beratungsstunden gehören zu dem Angebot auch zwei
Selbsthilfegruppen.
Des Weiteren gibt es auch eine „Selbsthilfegruppe trans*geschlechtlicher und
queerer Jugendlicher“ in Oldenburg in den Räumen des "NA UND e. V.“.
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Trans*-Jugendberatung Mülheim a. d. Ruhr – together“ – Trans*
Jugendberatung des SVLS e. V.“.
In Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Peer-Beratung
von QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. und der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft
für Transidentität und Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz,
sowie der anderen Trans-Beratungsstellen altersunabhängig. In Mainz besteht
eine Selbsthilfegruppe für Eltern transsexueller Kinder.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine speziellen Angebote. Das Begegnungs-
und Beratungszentrum (BBZ) – vgl. Antwort zu Frage 1 – verzeichnet jedoch
einen gestiegenen Zuwachs bei transgeschlechtlichen Kindern und
Jugendlichen und deren Angehörigen, die Beratung nachfragen.
In Schleswig-Holstein hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beratungsstelle „NaSowas“ des Vereins lambda:nord auf die Beratung von Kindern
und Jugendlichen spezialisiert.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für
alte Trans-Menschen?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung richten sich viele Beratungsstellen
an Personen jeglichen Alters. Spezielle Beratungsangebote für
„transsexuelle/trans*“ Personen im fortgeschrittenen Lebensalter sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppe wurden jedoch
u. a. auf dem in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Fachaustausch diskutiert.
Der Bundesregierung ist die durch München finanzierte Beratungsstelle „rosa
Alter“ bekannt, bei der auch ältere Trans-Personen eine entsprechend besetzte
Anlaufstelle finden.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote
Trans-Menschen mit Behinderung?
Der Bundesregierung ist bekannt, das viele der in der Antwort zu Frage 1
aufgeführten Beratungsstellen bemüht sind, ihre Angebote mehrdimensional
auszurichten und damit auch Menschen mit Behinderungen anzusprechen. Eine
spezielle Anlaufstelle für „transsexuelle/trans* Personen mit Behinderung“ ist der
Bundesregierung, auch nach Abfrage der Bundesländer, nicht bekannt.
8. Wie viele Beratungseinrichtungen bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung Peer-Beratung an?
Wie viele davon sind rein ehrenamtlich, wie viele finanziert bzw. zumindest
teilfinanziert die öffentliche Hand?
In welcher Höhe geschieht es?
Der Bundesregierung sind die in den Antworten zu den Fragen 1, 2, 5, 6 und 7
aufgeführten Beratungsangebote bekannt. Eine genaue Aufschlüsselung des
Anteils der sogenannten community-basierten Beratung an diesen Angeboten sowie
die Höhe der Vergütung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus den
Bundesländern liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor:
In Baden-Württemberg bietet die Trans-Jugendgruppe „Teen-Gender“ in Ulm
sogenannte community-basierte Beratung an. Auf Anfrage werden auch
Einzelgespräche und Elternabende angeboten.
Die Münchner „Selbsthilfeorganisationen für Trans*“ bietet sogenannte
community-basierte Beratung an. Die Landeshauptstadt München fördert und
unterstützt die Selbsthilfeorganisationen im Bereich der sogenannten
Trans*Community. Die Beratung erfolgt ehrenamtlich.
Die dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität
e. V.) bietet in Berlin und überregional sogenannte community-basierte
Beratung im Rahmen der Selbsthilfe an. Ehrenamtliche sogenannte community-
basierte Beratung bei „Trans-Inter-Queer e. V.“ wird durch eine
sozialpädagogische Fachkraft angeleitet.
In Brandenburg gibt es ein sogenanntes community-basiertes
Beratungsangebot im Rahmen der LKS ��� „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule
&Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu Frage1). Die Finanzierung erfolgt über
Projektförderung von Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 57 400
Euro.
In Bremen bieten die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Stellen
sogenannten community-basierte Beratung an.
In Hamburg bietet die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene „Netzwerkstelle
Trans*“ sogenannte community-basierte Beratung an. Gesamtfinanzierung der
Netzwerkstelle 30 000 Euro für zwei Jahre, darin enthalten sind sogenannte
Peer-to-Peer-Beratung und Akzeptanzarbeit.
Die in Niedersachsen vorhandene „Peer-to-Peer-Beratung“ wird im Rahmen
von Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Beratungsinitiativen geleistet.
Teilweise wird diese ehrenamtliche Arbeit durch eine Förderung aus
Landesmitteln unterstützt.
In Nordrhein-Westfalen bieten die in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen
Stellen sogenannte community-basierte Beratung an.
Die sogenannte community-basierte Beratung von „QueerNet Rheinland-Pfalz
e. V.“ und der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und
Intersexualität e. V.), Arbeitskreis Rheinland-Pfalz, sowie der anderen Trans-
Beratungsstellen ist ehrenamtlich. Die sogenannte community-basierte Beratung
von QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. wird im Rahmen der Förderung des
Vereins vom Land mitgetragen.
In Sachsen-Anhalt bietet Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sogenannte
community-basierte Beratung ehrenamtlich an.
In Thüringen gibt es ehrenamtliche sogenannte community-basierte Beratung.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Zusammenfassung mit bzw.
Subsumierung unter „gleichgeschlechtlichen Lebensweisen“ viele Trans-
Personen von der Inanspruchnahme bestehender Beratungs- und
Unterstützungsangebote abhält?
Wenn ja, wie reagiert sie in der Mittelzuweisung darauf?
Das BMFSFJ hat ein Referat unter der Bezeichnung „Gleichgeschlechtliche
Lebensweisen, Geschlechtsidentität“ eingerichtet, um die Differenzierung zwischen
sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität deutlich zu machen. Zudem
beschäftigt sich die Bundesregierung mit der IMAG „Trans- und Intersexualität“
explizit mit der Situation von Menschen, deren Geschlecht(-sidentität) nicht von
vorneherein mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt bzw.
übereinstimmte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung differenziert auch die unabhängige
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zwischen sexueller Orientierung und
geschlechtlicher Identität.
10. Wie können Beratungsstellen und psychotherapeutische Angebote
ausweisen, dass sie für die Arbeit mit Trans-Personen unterschiedlicher
Altersstufen und Lebenslagen qualifiziert sind im Sinne eines fachlich fundierten,
akzeptierenden und unterstützenden Angebots?
Dieser Frage geht die Bundesregierung u. a. auf dem Fachaustausch (siehe
Antwort zu Frage 4) nach. Die Qualitätsstandards können jedoch nur von den
Beratungseinrichtungen selbst definiert und entwickelt werden. Diese werden nach
Kenntnis der Bundesregierung in einigen informellen Qualitätszirkeln von
Peerberatungs- und Regelberatungsstellen bereits erörtert. Inhaltliche Überlegungen
zu dieser Frage sind auch in dem vom BMFSFJ geförderten, in der Antwort zu
Frage 4 genannten Leitfaden von profamilia „Psychosoziale Beratung von inter*
und trans* Personen und ihren Angehörigen“, enthalten.
11. Sind der Bundesregierung die Forderungen und Bedarfe an eine gute Trans-
Beratung seitens der Fachwelt einerseits und der Trans-Community
andererseits bekannt?
Wenn ja, welche sind das im Detail, und welche von ihnen teilt die
Bundesregierung?
Die Entwicklung von Qualitätsstandards in Bezug auf Trans-Beratung für die
psychosoziale Regelberatung und die sogenannte community-basierte Beratung
ist primär Aufgabe der Beratungseinrichtungen. Nach Kenntnissen der
Bundesregierung ist dieser Prozess auch innerhalb der Einrichtungen nicht abschließend
formuliert. Zur Diskussion dieser Fragen wurde der in der Antwort zu Frage 4
erwähnte Fachaustausch vom BMFSFJ durchgeführt. Die Ergebnisse werden in
der Veranstaltungsdokumentation nachzulesen sein und sind im Internet über den
Videomitschnitt aufrufbar.
Nach Auskunft der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde
im Jahr 2010 die „Benachteiligung von Trans*Personen insbesondere im
Arbeitsleben“ in einer Expertise untersucht. Die Expertise enthält eine Vielzahl von
Empfehlungen für Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen im Arbeitsleben,
die u. a. den rechtlichen Schutz, Gleichstellungs- und
Antidiskriminierungsmaßnahmen und Gesundheit betreffen. Hierbei wird die Beratung angesprochen.
Auch werden empirische Erhebungen zur Anzahl und sozialen Lage in
Deutschland lebender Trans-Personen empfohlen. Eine im Jahr 2015 von der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzte unabhängige Kommission hat außerdem
Handlungsempfehlungen gegen Geschlechterdiskriminierung vorgelegt. Diese
hat sich unter Einbeziehung von Trans*-Organisationen unter anderem mit der
Situation von Trans-Personen im Arbeitsleben sowie der geltenden Rechtslage
(insbesondere dem Transsexuellengesetz) befasst und unter anderem auch
zusätzliche Möglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände gefordert, um eine bessere
Beratung und Unterstützung von Betroffenen in gerichtlichen Verfahren zu
gewährleisten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem im
Oktober 2015 eine große Fachtagung zur rechtlichen Situation von Trans* und
intergeschlechtlichen Menschen durchgeführt, in der sowohl Erfahrungen aus
Beratungsstellen zur Sprache kamen als auch Forderungen an eine bessere Beratung
gesammelt wurden. Diese finden sich in einer umfassenden Dokumentation der
Tagung.
12. Welche Beispiele guter Praktiken der Peer- und/oder professionalisierten
Beratung in anderen Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Plant die Bundesregierung, die dort vorgefundenen nachahmenswerten
Projekte auch in Deutschland pilotierend umzusetzen?
Der Bundesregierung sind die Beratungspraxen in anderen Ländern nicht
bekannt.
13. Welche fakultativen oder verpflichtenden Aus- oder
Weiterbildungsangebote zur Arbeit mit Trans-Menschen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für in Erziehung, sozialer Arbeit, Heilerziehungs- und Altenpflege
Tätige?
Der Bundesregierung sind keine spezifischen Angebote bekannt. Für den Bereich
der Altenpflege gilt: Nach dem Altenpflegegesetz und der entsprechenden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundes soll die Ausbildung in der
Altenpflege die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur
selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege erforderlich sind. Darunter fällt unter
anderem die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und
sozialen Angelegenheiten. Alte Menschen sollen personen- und situationsbezogen
gepflegt werden können. Dazu sind die Lebenswelten alter Menschen zu
berücksichtigen und es werden in der Ausbildung herkunftsspezifische und
interkulturelle Aspekte ebenso vermittelt wie die entsprechenden Aspekte der Sexualität im
Alter. Für die Durchführung des Altenpflegegesetzes sind grundsätzlich die
Bundesländer zuständig.
14. Wie können Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten
ausweisen, dass sie für die Arbeit mit Trans-Kindern und -Erwachsenen qualifiziert
sind?
Von Seiten der Bundesregierung können zum Qualifizierungsnachweis der
Kindertageseinrichtungen keine Angaben gemacht werden. Nach der
Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung
Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Achten
Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der Kindertagesstättengesetze der
Länder.
Die Kreise und Städte werden dabei im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung
tätig und unterliegen der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden.
Ergänzend zur Familie sind Tageseinrichtungen für Kinder mit ihrem
ganzheitlichen und umfassenden Auftrag von Bildung, Betreuung und Erziehung wichtige
Orte frühkindlicher Förderung, wenn sie sich daran orientieren, was den
altersgerechten Bedürfnissen der Kinder entspricht. In diesem Sinne ist die inklusive
Früherziehung für die Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung. Der
Bereich Inklusion ist fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungspläne aller
Länder.
Nach den, von den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vereinbarten, Maßstäben
und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die
Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der ambulanten bzw.
der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011 erbringen Pflegeeinrichtungen
Leistungen auf Basis des Ziels, Lebensqualität und Zufriedenheit des
pflegebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung seiner Biographie und
Lebensgewohnheiten anzustreben. Darüber hinaus ist auf die religiösen Bedürfnisse der Bewohner
Rücksicht zu nehmen und nach Möglichkeit den Bedürfnissen nach einer
kultursensiblen und den Wünschen nach gleichgeschlechtlicher Pflege Rechnung zu
tragen.
Pflegekassen gewähren ambulante oder stationäre Pflege grundsätzlich nur durch
Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (vgl. § 72
Absatz 1 SGB XI). In diesem Versorgungsvertrag der Pflegeeinrichtungen sind Art,
Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen mit den Pflegekassen
festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die
Versicherten zu erbringen sind – dies gilt auch für Pflege- und
Betreuungskonzepte für Trans-Kinder oder Erwachsene. Dabei sind sie auch verpflichtet, nach
Maßgabe der o. g. Vereinbarungen nach § 113 SGB XI einrichtungsintern ein
Qualitätsmanagement einzusetzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Großteil der
Beratungsanlässe erst durch nicht grundrechtskonforme Regelungen über den
Zugang zu Personenstandsänderung und bedarfsgerechter
Gesundheitsversorgung sowie durch unzureichenden gesetzlichen Diskriminierungsschutz
entstehen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf Berichte über
entsprechende Effekte der Gesetze zur Anerkennung der Geschlechtsidentität in
Dänemark, Malta oder Irland?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Gründe im Einzelnen zu einem
Beratungsbedarf bei den Betroffenen führen. Aus Gesprächen mit der
Zivilgesellschaft ist jedoch bekannt, dass ein Teil der Beratungsleistungen geleistet wird in
Bezug auf die psychosoziale Unterstützung von Coming-Out Prozessen, auf die
Aufarbeitung von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen und auf die
Begleitung der für eine Personenstandsänderung notwendigen Begutachtungsverfahren.
Die Bundesregierung beschäftigt sich innerhalb der IMAG „Inter- und
Transsexualität“ und den begleitenden öffentlichen Fachaustauschen des BMFSFJ
intensiv mit den in der Frage angesprochenen Themen. Die Ergebnisse dieser Prozesse
werden in Form der Veranstaltungsdokumentationen und des Abschlussberichtes
der o. g. IMAG öffentlich zugänglich gemacht.
16. Plant die Bundesregierung, durch Förderung von
Antidiskriminierungsmaßnahmen für Trans-Personen den Diskriminierungsdruck zu lindern und
damit den Beratungsbedarf zu reduzieren?
Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Projekten fördert die
Bundesregierung folgende Modellprojekte zu Phänomenen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum,
die u. a. genau dieses Ziel mitverfolgen:
Trägername Projekttitel Projektinhalt
Jugend Museum
Schöneberg
ALL IN-
CLUDED -
Museum und
Schule
gemeinsam für
sexuelle und
geschlechtliche
Vielfalt
ALL INCLUDED wird ein historisch fundiertes und zugleich
gegenwartsbezogenes Jugend-Kulturprojekt. Ziel ist die Erarbeitung
eines pädagogisch-didaktischen Konzepts zum transkulturellen
Lernen mit dem Fokus auf einen akzeptierenden Umgang mit
sexueller Vielfalt. Das Projekt hat Kinder und Jugendliche als
Zielgruppe und wird mit Partnerschulen durchgeführt. Hierzu werden
im Jugendmuseum sowie im Stadtraum Geschichts- und
Lernwerkstätten durchgeführt.
Lola für Demokratie in
Mecklenburg-
Vorpommern e. V.
un_sichtbar:
Lesben,
Schwule und
Trans* in
Mecklenburg-
Vorpommern –
Lebensrealitäten,
Ausgrenzungserfahrungen und
Widerständigkeiten
Projektziel ist die öffentliche Auseinandersetzung mit Homo- und
Transphobie in Geschichte und Gegenwart Mecklenburg-
Vorpommerns. Ziel ist es einer breiten Öffentlichkeit Wissen über diesen
Themenkomplex zu vermitteln, zu sensibilisieren und
Handlungsoptionen aufzuzeigen. Hierbei wird Wissen über die
Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus und über
Erscheinungsformen von Homo- und Transphobie in der DDR
aufgearbeitet und erstmals für die pädagogische Arbeit nutzbar
gemacht.
Trägername Projekttitel Projektinhalt
KoFaS gGmbH Kicks für alle! Der Fokus auf Homophobie und Transphobie im Projekt dient als
Ausgangspunkt, um einen weiterführenden Blick auf normierende
Geschlechterbilder und Männlichkeitsideale in Fankulturen zu
entwickeln und das Thema somit in gesellschaftlichen
Geschlechterverhältnissen insgesamt zu verorten Schwerpunkte hier sind u. a.:
Hinterfragung „natürlicher“ Geschlechterrollen; Aufzeigen der
Vielfalt von Geschlechteridentitäten jenseits heteronormativer
Muster; Befähigung zur gewaltfreien Konfliktlösung.
Hauptzielgruppe sind die Sozialpädagog_innen aus Fanprojekten.
Dissens - Institut für
Bildung und Forschung
e. V.
Interventionen
für
geschlechtliche und
sexuelle Vielfalt-
Stärkung der
Handlungsfähigkeit vor Ort
Das Projekt „Interventionen für geschlechtliche und sexuelle
Vielfalt – Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort“ richtet sich an
Multiplikator_innen, insbesondere heterosexuelle und cis-
geschlechtliche (nicht-trans- bzw. nicht-intersexuelle) Jugendliche
und Pädagog_innen, die in neu zu entwickelnden Workshops und
Fortbildungsreihen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
sensibilisiert und ausgebildet werden.
TransInterQueer e. V. Trans* Visible-
Wissen und
Support für
Akzeptanz -
gegen Gewalt
Mit dem mehrgliedrigen Modellprojekt sollen trans*, inter* und
queere Menschen empowert werden, um auf sich und ihre Belange
gegenüber der Fachöffentlichkeit aufmerksam zu machen. Ziel ist,
die Repräsentanz und damit die Wahrnehmung von trans*, inter*
und queeren Menschen in den Medien zu erhöhen. Weiterhin
sollen transfeindliche Hassverbrechen erstmalig systematisch erfasst
und auf diese aufmerksam gemacht werden. Dafür soll eine
Medienkampagne konzipiert und mithilfe von Kurzfilmen über die
Lebenssituation von trans* Menschen aufmerksam gemacht werden.
Eine online-Datenbank soll Dokumentationen über trans* Themen
bereitstellen.
Migrationsrat Berlin-
Brandenburg e. V.
(MRBB)
MSO inklusiv!
Migrant_
innenselbstorganisationen gegen
Homo- und
Transphobie,
für sexuelle
und
geschlechtliche Vielfalt!
Migrantenselbstorganisation (MSO) sollen dazu neu befähigt
werden, ein besonderes Augenmerk auf mehrfachzugehörige
Menschen zu haben, die zugleich Rassismus und/oder Diskriminierung
aufgrund der Herkunft, sowie Sexismus, Homophobie und/oder
Transfeindlichkeit erfahren. Hierfür sollen MSO dahingehend
gestärkt werden, dass sie für die Aufklärungs- und
Sensibilisierungsarbeit an den Schnittstellen von Diskriminierungen wie Rassismus
und Homophobie/Transfeindlichkeit zu einer sicht- und hörbaren
Größe in der LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*,
Intersexuelle und Queere) -Projektlandschaft werden.
17. An welche Beratungsstellen jenseits der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes können sich Trans-Menschen im Fall von Diskriminierung wenden?
Wie qualifizieren sich diese als trans-kompetent?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung können sich sogenannte transsexuelle
&trans* Personen mit Diskriminierungserfahrung an die in der Antwort zu
Frage 1 genannten Beratungsstellen wenden. Mit dem Förderprogramm
„Netzwerke gegen Diskriminierung“ hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle
des Bundes die Bildung von insgesamt zehn Netzwerken gefördert. Das
Programm endete am 1. August 2014. Zwischen 2012 und 2014 wurde im Rahmen
dieses Förderprogramms das Netzwerk „Trans*-Inter*-Sektionalität (TIS) – sich
gemeinsam que(e)r stellen gegen Rassismus!“ (TransInterQueer e. V., Berlin)
gefördert.
Zusätzlich liegen folgende Informationen aus den Bundesländern vor:
In Baden-Württemberg gibt es qualifizierte LSBTTIQ (Lesben, Schwule,
Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Queer)-Beratung in Freiburg (Rosa
Hilfe e. V.), Mannheim (PLUS e. V.), Stuttgart (fetz Frauenberatungs- und
Therapiezentrum e. V.), Ravensburg (foqus e. V.), Konstanz (VLSP e. V.) und
Heidelberg (PLUS e. V.). Alle Beratungsstellen wurden im Rahmen von
Qualitätskriterien, die im Rahmen des Aufbaus einer landesweiten Beratung erstellt
wurden, geschult.
Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München berät die
Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Für alle anderen Fälle steht ab
Herbst 2016 die „Fach- und Beratungsstelle Trans* und Inter*“ zur Verfügung
für den Bereich der Stadt München. Die Qualifizierung erfolgt durch
Fortbildung und laufenden Austausch mit den Selbsthilfeorganisationen der
sogenannten „Trans*Community“.
In Berlin gibt es die Antidiskriminierungsberatung des Projekts „Stand up“
(Träger: Schwulenberatung Berlin gGmbH), u. a. für transgeschlechtliche
Menschen, qualifiziert durch einen Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz zu
transgeschlechtlichem Lebensweisen.
In Brandenburg gibt es das Beratungsangebot der LKS –
„Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange“ (vgl. Antwort zu Frage 1)
einschließlich eines sogenannten Diskriminierungsmelders. Die Mitarbeitenden
nehmen regelmäßig an Schulungen/Fortbildungen teil.
In Hessen gibt es die hessische Antidiskriminierungsstelle (Stabsstelle im
Hessischen Ministerium für Soziales und Integration – HMSI).
In Niedersachsen können sich Trans-Personen an alle Beratungseinrichtungen
wenden. Eine Qualifizierung wird den Einrichtungen in mehreren Modulen
über die Akademie Waldschlösschen sowie auch in dem dort angesiedelten
Modellprojekt „Akzeptanz für Vielfalt – gegen Homo-, Trans*- und
Inter*feindlichkeit“ angeboten, das vom BMFSFJ im Rahmen des Programms
„Demokratie leben“ gefördert wird.
In Nordrhein-Westfalen können sich Trans-Personen im Fall von
Diskriminierung an die in der Antwort zu Frage 1 genannten Beratungsstellen wenden,
darüber hinaus an die „Mobbing Line Nordrhein-Westfalen“, die
Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die Opferberatung NRW und die
Opferberatungsstellen bei der Polizei und beim Weissen Ring e. V.. Die Qualifizierung
erfolgt durch die landesgeförderte Peer-Qualifizierung von „Trans*-
Berater_innen“ für Nordrhein-Westfalen, die Fort- und Weiterbildungs- sowie
Informationsangebote der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für
Lesben und Schwule in NRW, die sich auch den Anliegen von Trans-Personen
widmet, des Projekts „Schwul-Lesbisch-Bi-Trans*-Aufklärung- SCHLAU
e. V.“ NRW, der „FUMA Fachstelle Gender NRW“, der NRW-
Fachberatungsstelle „gerne anders!“, sowie durch weitere Informationsangebote der
Integrationsagentur des Rubicon e. V. für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
und lesbischer, schwuler, trans- oder bisexueller Orientierung, der Kampagne
„anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ und der Landesarbeitsgemeinschaft
„Trans*-NRW“.
In Rheinland-Pfalz fungiert die Landesantidiskriminierungsstelle als
Anlaufstelle für alle Personen, die sich diskriminiert fühlen. Sie klärt gemeinsam mit
den sich meldenden Personen, welche Anliegen bestehen und welche Schritte
zur Unterstützung gewünscht sind. Die LADS betreibt auf Wunsch der
Personen Information und Aufklärung über das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seine Anwendungsgebiete und den abzuleitenden
Diskriminierungsschutz sowie über die Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr. Auf
Wunsch der Betroffenen leitet die LADS weiter an spezialisierte
Beratungsstellen. Eine rechtliche Beratung führt die LADS nicht durch. Voraussetzung
für dieses Angebot ist nicht Transkompetenz, sondern AGG-Kompetenz.
Im Saarland wurde eine Transgender Gruppe beim Lesben und
Schwulenverband Deutschland – (LSVD e. V.) Saar eingerichtet zum Austausch von
gemeinsamen Erfahrungen, Hilfe bei Problembewältigungen im Alltag, Tipps im
Umgang mit Behörden, Kampf für gemeinsame Rechte und
Antidiskriminierung von Transgender Menschen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein und das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung setzen sich
gegen jede Art von Diskriminierung ein.
In Thüringen gibt es die Koordinierungsstelle für Antidiskriminierungsfragen
in der Thüringer Staatskanzlei.
18. Welche Ansprechpersonen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Trans-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Bundesbehörden oder
öffentlichen Einrichtungen?
Es besteht für diese die Möglichkeit, sich an die Personalvertretung zu wenden.
Zum anderen sind in zahlreichen Bundesbehörden soziale und betriebsärztliche
Dienste eingerichtet, die als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Eine
spezielle Anlaufstelle auf Bundesebene ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Aus den Bundesländern liegen folgende Erkenntnisse vor:
In Baden-Württemberg hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag die
Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle festgeschrieben.
Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München berät die
Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, vgl. Antwort zu Frage 17.
Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen
Sozialministerium ist als Ansprechpartnerin für Fragen der Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts zuständig.
In Berlin gibt es keine Ansprechpersonen bei den Berliner Behörden, jedoch
Fortbildungsangebote für Personalverantwortliche und Führungskräfte, z. B.
zum diskriminierungsfreien Umgang mit Personenstands- und
Vornamensänderungen transgeschlechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die
Gewerkschaft ver.di bietet Beratung und Unterstützung an.
In Brandenburg sind die LKS- („Landeskoordinierungsstelle für LesBi
Schwule&Trans*Belange“) Berater_innen (vgl. Antwort zu Frage 1) als
Ansprechpersonen benannt.
In Niedersachsen gibt es auf kommunaler Ebene beispielweise eine Stelle für
LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Inter-Personen) bei der
Landeshauptstadt Hannover.
In Nordrhein-Westfalen sind die Beschwerdestellen nach § 13 AGG zuständig.
Außerdem stehen die Sozialen Ansprechpartner_innen (SAP), die Personalräte
und die in der Antwort zu Frage 17 genannte Mobbing Line Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere Einzellösungen wie zum
Beispiel die Employee Assistance Hotline (EAP) im Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen.
In Rheinland-Pfalz ist die Ansprechstelle für LSBTTI (Lesben, Schwule,
Bisexuelle, Transsexuelle, Trans- und Inter-Personen) das Referat
„Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität“ im Ministerium für
Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-
Pfalz.
In Schleswig-Holstein bestehen Anlaufstellen gemäß § 13 AGG.
19. Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung aufgrund
geschlechtlicher Identität hinsichtlich Trans-Personen durch den Bund in seiner Rolle als
Arbeitgeber bekannt?
Der Bundesregierung sind keine Diskriminierungsfälle von Bundesbeschäftigten
aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität durch den Bund als Arbeitgeber
bekannt.
20. Wie plant die Bundesregierung, die Anforderungen der geschlechtlichen
Nichtdiskriminierung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich Trans-Personen im
Anwendungsbereich von Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen in deren
Funktion als mit der Fürsorgepflicht betrauten Arbeitgeber umzusetzen?
Welche Qualifizierungen sind für die Akteurinnen und Akteure, wie
Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Dienststellen erhältlich, und in
welchem Umfang werden sie genutzt?
Die Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes zur geschlechtlichen Nichtdiskriminierung werden
von den Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der ihnen
obliegenden Fürsorgepflicht beachtet. Informationen zu Qualifizierungen für die
Akteurinnen und Akteure, wie Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und
Dienststellen im Bereich der geschlechtlichen Vielfalt sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
21. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch der Anteil der
Beratungsanliegen von Trans-Menschen ist, die sich ausschließlich mit der Erfüllung der
„Standards of Care“-Kriterien im medizinisch-diagnostischen Prozess nach
F 64.0 im ICD-10 befassen und nicht bedarfsabhängig, sondern systematisch
im Rahmen der den sog. Alltagstest begleitenden Psychotherapie gefordert
sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
22. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch die den Krankenkassen
jährlich entstehenden Kosten durch die begleitende Psychotherapie zur F64.0-
Diagnostik sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu
Abrechnungszwecken der psychotherapeutischen Leistungen werden den Krankenkassen
regelmäßig keine derart spezifischen Angaben zur Begleitdiagnostik geliefert.
23. Bei welchem Anteil der Personen, die sich dem sogenannten Alltagstest und
der begleitenden Psychotherapie unterziehen, kommt es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Verlauf zu einer Auflösung des Wunsches nach
medizinischer Geschlechtsangleichung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) mit der
obligatorischen Sterilisation eine grobe Menschenrechtsverletzung Zugangsbedingung
zur Personenstandsänderung nach § 8 TSG war?
Die gesetzliche Voraussetzung der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit nach
§ 8 Absatz 1 Nummer 3 TSG wird in dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts als unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigung eingeordnet, soweit für die
Dauerhaftigkeit der Fortpflanzungsunfähigkeit operative Eingriffe zur
Voraussetzung gemacht werden.
25. Wie viele Trans-Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Klärung von Fragen des Aufgebens eines Menschenrechtes (körperliche
Unversehrtheit) zur Einlösung eines anderen Menschenrechtes (persönliche
Selbstbestimmung) bis zur Außerkraftsetzung der gesetzlichen Vorschrift
nach § 8 TSG beraterische bzw. therapeutische Angebote diesbezüglich
aufgesucht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Personen, die in der Zeit von 1981
bis 2011 die gerichtliche Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 TSG
beantragten, eine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung
aufgesucht haben. Für diesen Zeitraum wird von rd. 7 500 Personen ausgegangen.
26. Welche konkrete Ansprechperson im Bundesministerium für Gesundheit
setzt sich für die Forderungen von Trans-Menschen, z. B. im Rahmen des
ICD-11-Revisionsprozesses, bzw. generell für die gesundheitlichen
Anliegen von Trans-Menschen, ein?
Da die organisatorische Zuordnung gesundheitlicher Anliegen von transsexuellen
Menschen von der konkreten Fragestellung im Einzelfall abhängt, wobei
allerdings auch bestehende Zuständigkeiten der Länder und der Selbstverwaltung zu
beachten sind, wurde keine spezielle Organisationseinheit für die Bearbeitung
von Fragestellungen im Themenbereich Geschlechtsidentität im
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichtet. Die Klassifikation von
Gesundheitsstörungen oder gesundheitsrelevanter Phänomene sowie deren Einstufung oder
Wertung als Krankheiten fallen nicht in den Aufgaben- und Kompetenzbereich des
BMG. Sie sind originäre Aufgabe der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt.
27. Ist die Bundesregierung, auch im Lichte der Forderung des Weltärztebundes
nach Entpathologisierung, der Auffassung, dass eine lediglich die Diagnose
F64.0 sichernde verpflichtende Psychotherapie als „obligatorische
medizinische Behandlung“ im Sinne der Europaratsresolution 2048 (2015) zu Trans-
Diskriminierung eine diskriminierende und damit abzulehnende Behandlung
darstellt?
Wenn ja, wie soll bei den bestehenden Regelungen schnellstmöglich Abhilfe
geschaffen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Europaratsresolution 2048 wird in der IMAG „Inter- und Transsexualität“
diskutiert werden. Zudem hat das BMFSFJ ein Gutachten zum „Regelungs- und
Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“ in Auftrag gegeben, das die
Vorgaben des sog. Transsexuellengesetzes und ihre faktische Anwendung
evaluiert, Regelungsbedarfe analysiert und Regelungsoptionen entwickelt. Das
Gutachten wird im Februar 2017 auf einem öffentlichen Fachaustausch vorgestellt
und diskutiert werden.
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass etwa eine verpflichtende Phase
der „Alltagserprobung“ oder der vom TSG geforderte zweifache
gutachterliche Nachweis, seit mind. drei Jahren im Gegengeschlecht identifiziert zu
sein, „umständliche Verfahren“ im Sinne der Europaratsresolution 2048
(2015) darstellen und unnötige Beratungsanlässe und Zugangshindernisse
zur geschlechtlichen Anerkennung bilden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Nachweis, seit mindestens drei Jahren
im Gegengeschlecht identifizierbar zu sein, im Alltag eine große
Herausforderung für Trans-Personen darstellt. Dieser Aspekt wird in dem in der Antwort zu
Frage 27 genannten Gutachten mitberücksichtigt werden. Zudem wird die Frage,
welche Anforderungen künftig an Verfahren nach dem TSG gestellt werden
sollen, innerhalb der Bundesregierung in der Interministeriellen Arbeitsgruppe
„Trans- und Intersexualität“ erörtert werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
29. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.1 der Europaratsresolution
2048 (2015) (ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der
geschlechtlichen Identität in den nationalen Anti-Diskriminierungsgesetzen
und die Aufnahme der Menschenrechtslage von Trans-Menschen in das
Mandat nationaler Menschenrechtseinrichtungen mit dem ausdrücklichen
Hinweis auf die geschlechtliche Identität), und plant sie diesen Folge zu
leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und
Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) vom 16. Juli 2015
(BGBl. I S. 1194) die Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
festgelegt. Das Institut legt im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben unabhängig seine
konkreten Aktivitäten fest und kann nach eigenem Ermessen Schwerpunkte im
Hinblick auf spezifische Personengruppen setzen. Eine Änderung dieser für die
Unabhängigkeit des Instituts wichtigen weiten Mandatsbeschreibung ist nicht
vorgesehen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006
in Kraft. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes gegen Diskriminierungen.
Die Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität ist als Unterfall der
Diskriminierung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität bereits vom
Schutzbereich des AGG umfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 31).
30. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.2 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Umsetzung der internationalen Menschenrechtsnormen
einschließlich des Fallrechts des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ohne jede Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität),
und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Die Umsetzbarkeit der Forderungen des Europarats werden bei einer
Überarbeitung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften geprüft. Nach dem AGG stehen den
Betroffenen bei unzulässigen Diskriminierungen im Arbeits- und in bestimmten
Bereichen des Zivilrechts Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz zu.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 28 und 29 verwiesen.
31. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.3 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Erfassung und Analyse der Informationen und Daten über die
Menschenrechtslage von Trans-Menschen, auch über Diskriminierung
aufgrund der geschlechtlichen Identität und über multiple Diskriminierung
sowie transphobe Intoleranz und Hassverbrechen, mit dem Ziel, sie als
notwendige Leitlinien für die Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der
Wirkung von Anti-Diskriminierungsgesetzen und -politiken zu nutzen), und
plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Eine umfassende Datenerfassung und Analyse gibt es hierzu bisher nicht. Die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als unabhängige Anlaufstelle für
Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, erhält und sammelt jedoch
Beratungsfälle zu Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität. Im
Jahr 2015 hat die ADS außerdem umfassend Daten zu
Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Deutschland ab 14 Jahren erhoben, darunter auch zu
Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität und
Mehrfachdiskriminierung. Erste Ergebnisse dazu wurden im April 2016 veröffentlicht.
Eine umfangreiche und abschließende Auswertung wird 2017 in den Bericht an
den Deutschen Bundestag einfließen, der alle vier Jahre vorgelegt wird. Aus den
Ergebnissen der Umfrage werden auch Handlungsempfehlungen entwickelt, um
Diskriminierungen zu verhindern.
32. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.4 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Verabschiedung von Gesetzen gegen Hassverbrechen, die
Trans-Menschen besonderen Schutz vor transphoben Verbrechen und
Vorfällen bieten; spezielle Schulungsangebote zur Sensibilisierung von
Polizeibeamten und Mitgliedern der Justiz), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Für Fortbildungen von Richtern und Staatsanwälten sind die Länder zuständig.
Die Bundesregierung begrüßt die Forderung der Parlamentarischen
Versammlung des Europarats an die Mitgliedstaaten, Gesetze zum Schutz von trans- und
intergeschlechtlichen Menschen vor transfeindlichen Verbrechen und Vorfällen
vorzusehen. In Deutschland wird dieser Forderung bereits durch das geltende
Strafrecht Rechnung getragen. So stellt § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) die
Aufstachelung zu Hass und die Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen
auch gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen ebenso unter Strafe
wie Beschimpfungen, Verleumdungen und böswilliges Verächtlichmachen, wenn
diese Handlungen in einer Weise begangen werden, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören. Daneben bieten weitere allgemeine Straftatbestände
trans- und inter-geschlechtlichen Menschen Schutz vor transfeindlichen
Verbrechen und Vorfällen, wie beispielsweise die Straftatbestände zum Schutz der
körperlichen Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB) und des Lebens (§§ 211 ff. StGB),
zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) oder Beleidigung
(§ 185 StGB).
33. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.5 der Europaratsresolution
2048 (2015) (wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der
geschlechtlichen Identität beim Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen
wie im privaten Sektor sowie beim Zugang zu Wohnraum, zur Justiz und zur
Gesundheitsversorgung), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 29 und 30 verwiesen. Was die Situation
der Justizgebäude und deren Räumlichkeiten angeht, so sind hierfür die Länder
zuständig.
Soweit es um den Schutz von Verletzten in Strafverfahren geht, so gelten die
opferschützenden Regelungen unabhängig vom Geschlecht, also auch für Trans-
Personen.
34. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.6 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Beteiligung von Trans-Menschen und ihren Organisationen an
der Ausarbeitung und Umsetzung sie betreffender politischer und rechtlicher
Maßnahmen), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?
Das BMFSFJ führt drei Fachaustausche unter aktiver Beteiligung von
sogenannten „transsexuellen und trans*“ Personen zu den Themen Beratung und
Unterstützung, gesellschaftspolitische und medizinische Entwicklungen und
Rechtsfragen durch. Die Erkenntnisse dieser Fachaustausche fließen auch in die Arbeit der
IMAG „Inter- und Transsexualität“ ein. Auf die Antwort zu Frage 30 und die
geplante Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um die
Bereiche Homo-/Transfeindlichkeit wird hingewiesen.
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ISSN 0722-8333]