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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Streitigkeiten und Spannungen im Rahmen von Militärmissionen der Europäischen Union und der NATO im Mittelmeer

Haltung der griechischen und türkischen Regierung zur Fortsetzung des Ständigen NATO-Marineeinsatzverband SNMG 2 in der Ägäis, Gegenstand und Behandlung von Streitigkeiten, Aktivitäten deMarineeinsatzverbandes; Tätigkeiten der Bundespolizei in der Ägäis, Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR MED auf libysche Hoheitsgewässer, Ausbildungsaktivitäten, seenotrettungsrechtliche Verpflichtungen durch Libyen, Kontrolle libyscher Küstenabschnitte durch Milizen, Kooperationen mit der Tobruk-Regierung; Auswertung ziviler und militärischer Einsätze, Informationsaustausch zwischen EU- und NATO-Missionen, Konfliktlösungen im Rahmen von SHADE MED<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/883609.06.2016

Streitigkeiten und Spannungen im Rahmen von Militärmissionen der Europäischen Union und der NATO im Mittelmeer

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Medienberichten strebt die Regierung der Türkei ein Ende der NATO-Militärmission in der Ägäis an (Onlineausgabe Hürriyet Daily News vom 2. Juni 2016). Hintergrund seien Streitigkeiten der türkischen und griechischen Regierung im Rahmen des Einsatzes des stehenden NATO-Verbandes im Mittelmeer (SNMG2) zur Verfolgung profitorientierter Fluchthelfer. Die beiden Regierungen sind demnach uneinig über Patrouillen der sieben NATO-Schiffe in umstrittenen Seegebieten, die außer ihren eigenen Einheiten aus Deutschland, Kanada, Großbritannien, den Niederlanden entsandt wurden. Auch seien Überflüge bzw. Landungen von Helikoptern auf bestimmten Inseln gegenseitig untersagt. Die Bundesregierung hatte die Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland hinsichtlich ihrer strittigen Seegrenzen bestätigt (Plenarprotokoll 18/166 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8248). Demnach seien die Gewässer um die Inseln Samos, Ikaria und Patmos sowie um die Inselgruppe der Dodekanes derzeit für die Mission nicht befahrbar. Das NATO-Hauptquartier will sich darüber jedoch hinwegsetzen. Die SNMG2-Mission könnte nun auf dem kommenden NATO-Gipfel am 8. und 9. Juli 2016 neu verhandelt oder eingestellt werden.

Auch die Militärmission der Europäischen Union EUNAVFOR MED vor der Küste Nordafrikas sorgt für Spannungen in der Region. Zuletzt hatte der Botschafter der neu eingesetzten Einheitsregierung in Rom erklärt, eine Ausweitung auf libysche Hoheitsgewässer könnte die Stabilität des Landes ernsthaft gefährden (Reuters vom 31. Mai 2016). Würden die Kriegsschiffe in Sichtweite der libyschen Küste kreuzen, könnte dies die Anstrengungen der Einheitsregierung zur Machtausübung über die Behörden des gesamten Landes unterlaufen. Die Tripolis-Regierung kontrolliert beispielsweise lediglich wenige Küstenabschnitte, in denen ansonsten auch die Tobruk-Regierung und Milizen aus Misrata patrouillieren. Der Bundesregierung ist dies nicht bekannt, mitgeteilt wird lediglich, dass in „einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk Milizen „Einfluss ausüben“ (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659). Die konkurrierende Tobruk-Regierung verfügt über das Kommando beträchtlicher Armee-Einheiten, darunter vermutlich auch der Marine. Des Weiteren betreibt die Tobruk-Regierung eine eigene Zentralbank, eine Ölgesellschaft und hat eine Investitionsbehörde gegründet. Der Genral Haftar, dem große Teile der schwer bewaffneten Armee unterstehen, läßt eigens mehrere Milliarden Euro in einer neuen Währung für die Tobruk-Regierung drucken (Libya Herald vom 25. Mai 2016).

Dessen ungeachtet wurde das Mandat der eigentlich gegen „Migrantenschmuggel“ ausgerichteten Mission EUNAVFOR MED auf „Waffenschmuggel“ und „Terrorismusbekämpfung“ ausgeweitet. Geplant ist die Ausbildung und Unterstützung libyscher Militärs. Dies könnte laut dem italienischen Admiral Enrico Crendendino noch im Sommer 2016 beginnen und möglicherweise auf den Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchgeführt werden (Reuters vom 25. Mai 2016).

Aus Sicht der Fragestellerinnen und -steller droht dadurch eine weitere Militarisierung der afrikanischen Mittelmeerküste. Auch die Bundesregierung bietet Libyen „konkrete Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsäufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration“ an (Bundestagsdrucksache 18/8358). Zu den Prioritäten der Bundesregierung in Libyen gehören „Grenz- und Küstenschutz“. Aus dem EU-Paket zur „Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) werden ebenfalls Maßnahmen zu Migration, militärische Küstenwache und Strafjustiz finanziert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen und türkischen Regierung zur Fortsetzung der NATO-Militärmission durch den NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) in der Ägäis bekannt?

2

Sofern Spannungen oder Streitigkeiten (etwa zum unklaren Verlauf der Seegrenzen zwischen der Türkei und Griechenlands) bestehen, was war der genaue Gegenstand, wo wurden diese Anliegen vorgetragen, und mit welchem Ergebnis wurden diese behandelt?

3

In welchen genauen Seegebieten („Area of Activity“) erfolgt die Seeraumüberwachung durch den NATO-Verband derzeit gegen Fluchthelfer in der östlichen Ägäis, um welche internationale oder Hoheitsgewässer handelt es sich dabei, und inwiefern hat die Einteilung in vier „Focus Areas“ weiterhin Bestand (Plenarprotokoll 18/166)?

4

Was ergab die Abstimmung auf der Ebene des NATO-Hauptquartiers mit den Anrainerstaaten Griechenland und Türkei zum Befahren der strittigen „Focus Areas“?

a) In welchen Seegebieten sind gemeinsame oder getrennte Patrouillen weiter strittig?

b) Auf welchen Inseln sind Überflüge bzw. Landungen von Helikoptern welcher Nationen weiter strittig?

5

Wie viele verdächtige Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen der NATO-Mission in jedem Monat an die zuständigen griechischen und türkischen Behörden (mutmaßlich die Küstenwachen) gemeldet?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Regierungen die Zukunft der Standing NATO Maritime Group 2 in der Ägäis auf dem kommenden NATO-Gipfel thematisieren wollen, und welche Forderungen oder Vorschläge sind dazu bereits bekannt?

7

In welchen der oben genannten Seegebieten („Area of Activity“) und „Focus Areas“ ist die Bundespolizei aktiv, und welche Einschränkungen existieren bei der Befahrung oder dem Anflug mit Helikoptern?

8

Wie viele Bootsbewegungen mit mutmaßlichem Bezug zu illegaler Migration wurden vom NATO-Verband seit Bestehen der Mission an die Küstenwachen Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutzagentur Frontex weitergemeldet (bitte, sofern unterschiedlich, die Zahlen nach den drei Adressaten aufschlüsseln)?

9

Was ist der Bundesregierung über Äußerungen der libyschen Einheitsregierung bekannt, wonach eine Ausweitung der Militärmission der Europäischen Union EUNAVFOR MED auf die libyschen Hoheitsgewässer für Spannungen in der Region sorgen könnte?

a) Auf welche Weise wurde diese Möglichkeit nach Kenntnis der Bundesregierung beim Beschluss der Ausweitung durch den Rat der Europäischen Union berücksichtigt?

b) Inwieweit würden Kriegsschiffe, die in Sichtweite der libyschen Küste kreuzen, auch aus Sicht der Bundesregierung die Anstrengungen der Einheitsregierung zur Machtausübung über die Behörden des gesamten Landes unterlaufen?

c) Sofern auch die Bundesregierung entsprechende Bedenken hegt oder die Äußerungen des Botschafters der libyschen Einheitsregierung teilt, wie könnte diesen aus ihrer Sicht begegnet werden?

10

In welchen „einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk üben welche konkreten Milizen nach heutiger Kenntnis der Bundesregierung Einfluss aus (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

11

Inwiefern geht auch die Bundesregierung davon aus, dass also die Tobruk-Regierung, Milizen in Misrata oder auch der Islamische Staat faktisch über die Kontrolle der betreffenden Küstenabschnitte verfügt, diese also nicht in den Händen der Einheitsregierung liegt?

12

Welche Regierungen welcher Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Tobruk-Regierung anerkannt, und welche dieser Länder arbeiten mit der dortigen Zentralbank, der Ölgesellschaft und der Investitionsbehörde zusammen?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Tobruk-Regierung bzw. der dort residierende General Chalifa Haftar, dem große Teile der schwer bewaffneten Armee unterstehen, mehrere Milliarden Euro in einer neuen Währung für die Tobruk-Regierung drucken lässt (Libya Herald vom 25. Mai 2016)?

b) Welche Risiken ergeben sich dadurch für die Stabilität der Region, und wie könnte diesen begegnet werden?

c) Wann und wo wurden dies bereits auf Ebene multinationaler Organisationen (etwa NATO, EU, Vereinte Nationen) thematisiert, und welche Verabredungen zu einem gemeinsamen Vorgehen existieren hierzu?

13

Wann könnte die Ausbildung und Unterstützung libyscher Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung beginnen?

14

Was ist der Bundesregierung zu Plänen bekannt, diese Maßnahmen auf den Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchzuführen, und um welche Schiffe (etwa den Flugzeugträger „Cavour“) handelt es sich dabei (Reuters vom 25. Mai 2016)?

15

Auf welche Weise und mit welchem Inhalt wurden die von der Bundesregierung priorisierten Bereiche „Grenz- und Küstenschutz“ und die hierzu angebotenen „konkrete[n] Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration“ inzwischen konkretisiert (Bundestagsdrucksache 18/8358)?

16

Was ist der Bundesregierung mittlerweile dazu bekannt, welche konkreten Maßnahmen zu Migration, militärische Küstenwache und Strafjustiz aus dem EU-Paket zur „Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) finanziert werden sollen, und wer führt diese durch?

17

Inwiefern sollen die Anstrengungen zur Ausbildung der libyschen Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu dienen, dass diese ihren Verpflichtungen zu Einsätzen in den „Maritime Search and Rescue Regions“ nachkommt (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

a) Auf welche Weise üben die Bundesregierung oder die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Druck auf die neue libysche Einheitsregierung aus, den Verpflichtungen des internationalen Übereinkommens über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR („Search And Rescue“) Convention 79) nachkommt?

b) Inwiefern wird dabei auch darauf gedrungen, eine zuständige und verantwortliche Rettungsleitstelle (Rescue Coordination Centre – RCC) einzurichten oder eine bestehende Stelle zu benennen?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Stelle zur Meeresüberwachung oder Seenotrettung in Libyen derzeit als Ansprechpartner für die Frontex-Mission „Triton“, Kräfte von EUNAVFOR MED oder auch die in Rom befindliche Leitstelle zur Seenotrettung (MRCC) fungiert?

d) Inwiefern können über diese libysche Zentralstelle lediglich die Küstenwache in Tripolis oder auch sämtliche acht Basen der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk angesprochen werden?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das MRCC in Rom mithilfe anderer italienischer Einrichtungen und Dienste ein Informationssystem an den Küsten Libyens wie auch Ägyptens aufgebaut hat, wodurch zuverlässige Meldungen über die Abfahrtzeiten und -orte von Flüchtlingsbooten generiert oder verteilt werden (Il Fatto Quotidiano vom 1. Juni 2016)?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die libysche Küstenwache zwar außerhalb ihres Hoheitsgebietes keine Maßnahmen zur Seenotrettung unternimmt, jedoch (wie im bereits bekannten Fall des Schiffes „Seatwatch“ sogar unter Abgabe von Schüssen) wegen der Verfolgung von „illegalen Fischereiaktivitäten“ verdächtige Boote auch außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone aufbringt?

20

Inwiefern wurden die Erfahrungen aus zivilen und militärischen Einsätzen sowohl der EU als auch der NATO im Mittelmeer inzwischen ausgewertet, um daraus „Schlussfolgerungen“ für die „Entwicklung von Fähigkeiten“ zu ziehen“ (Bundestagsdrucksache 18/6760)?

21

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen der Operation EUNAVFOR MED und der Operation ACTIVE ENDEAVOUR begonnen oder entsprechende Planungen konkretisiert?

a) In welchen bereits existierenden Zusammenarbeitsformen können unter den beiden Missionen bereits Informationen getauscht werden, etwa um den Einsatz der Seestreitkräfte in beiden Operationen zu optimieren?

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis haben sich die Militärs der 22 Staaten, die EU und NATO angehören, diesbezüglich in der „EU-NATO-Fähigkeitengruppe“ ausgetauscht?

22

Inwiefern könnten die Spannungen und Streitgkeiten bzw. Störungen, die von der Mission des NATO-Verbandes in der östlichen Ägäis sowie bei einer Ausweitung von EUNAVFOR MED entstanden oder entstehen könnten, aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) gelöst werden (Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke auf Bundestagsdrucksache 18/8523)?

a) Inwiefern wurde dies bereits auf dem Treffen des SHADE MED auf Einladung Italiens am 12. und 13. Mai 2016 in Rom thematisiert?

b) Welche weiteren Treffen von SHADE MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, wer nimmt daran teil, und welche Themen werden behandelt?

23

Inwiefern wäre der SHADE MED-Mechanismus aus Sicht der Bundesregierung auch geeignet, die Nichterfüllung von Einsätzen in den „Maritime Search and Rescue Regions“ durch die libysche Küstenwache zu oder auch die Behinderung von Einsätzen der privaten Seenotretter zu thematisieren (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

24

Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden, in denen Privatinitiativen zur zivilen Seenotrettung von Flüchtenden vor der libyschen Küste durch uniformierte Bewaffnete mit Booten, die ein Hoheitszeichen der libyschen Küstenwache führten, zum Stoppen oder sogar Unterlassen von Rettungsmaßnahmen aufgefordert wurden (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

a) Inwiefern ereigneten sich die Fälle innerhalb oder außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone?

b) Welchen Regierungen können die Angehörigen der Küstenwache bzw. Milizen zugeordnet werden, die sich auf den Booten befanden?

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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