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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene

Nachfrage zu BT-Drs 18/7623; Antragstellung und -bearbeitung, Gründe der geringen Antragszahlen, Maßnahmen zur Information der Betroffenen, Kontakte mit Veteranenverbänden; Bewahrung dauerhaften ehrenden Angedenkens<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/883910.06.2016

Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 beschlossen hat, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen, können diese seit dem 30. September 2015 auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro erhalten.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die Bundesregierung am 22. Februar 2016 mit, dass zu damaligem Zeitpunkt erst 899 ehemalige Rotarmisten einen Antrag beim zuständigen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) gestellt hatten. Von diesen hatten bereits 106 eine symbolische Entschädigung erhalten, fast 800 Antragsteller warteten aber noch auf die Bewilligung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ auf Bundestagsdrucksache 18/7623).

In der Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer“ (Bundestagsdrucksache 18/8422) am 2. Juni 2016 berichtete Dr. André Berghegger (CDU/CSU): „Aktuell liegen rund 1 200 Anträge auf Auszahlung dieser Mittel vor, aus 16 verschiedenen Ländern. 50 Prozent der Anträge kommen aus Russland, und in der Reihenfolge der Anzahl der Anträge folgen die Staaten Ukraine, Armenien, Belarus und Georgien.“ Seine Kollegin Barbara Woltmann (CDU/CSU) ergänzte: „Bisher sind 1 233 Anträge eingegangen. In 391 Fällen wurden Leistungen ausgezahlt, etwas mehr sind erledigt, und nicht alle konnten anerkannt werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich das Antragsverfahren seit dem 30. September 2015 konkret entwickelt?

2

Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)?

3

Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen?

4

Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang

a) positiv beschieden,

b) abgelehnt,

c) noch nicht abschließend bearbeitet?

5

Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)?

6

Welche Gründe führten bislang zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit aufführen)?

7

Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

8

Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt?

9

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass bislang die Anzahl der eingegangenen Anträge deutlich unter den insgesamt geschätzten 4 000 überlebenden Antragsberechtigten liegt?

10

Wurden seit dem 22. Februar 2016 Anzeigen in Zeitungen oder elektronischen Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte nach Ländern und Medien aufgliedern)?

11

Hat sich, angesichts des aktuellen Stands im Antragsverfahren, an der Einschätzung der Bundesregierung, dass die bisherigen Maßnahmen zur Information des betreffenden Personenkreises ausreichen etwas geändert? Wenn ja, welche Pläne für eine verbesserte Informationspolitik gibt es bereits?

12

Sind im Verfahren seit dem 22. Februar 2016 neue Probleme aufgetaucht? Wenn ja, welche sind dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert?

13

Hat es Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben, und wenn ja, mit welchem Tenor (bitte ausführen, falls die Veteranenverbände auf Probleme hingewiesen oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

14

Erwägt die Bundesregierung anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 besondere Formen politischer Anerkennung (z. B. durch die feierliche Übergabe der Anerkennungsleistung stellvertretend an einige Antragsteller durch die Botschaften, Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Erklärungen etc.), und wenn ja welche?

15

Wie kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft ein ehrendes Andenken an die sowjetischen Kriegsgefangenen in unserer Erinnerungskultur bewahrt werden?

Berlin, den 9. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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